barrierefrei + Bahnhöfe: Alles für die Mobilität Am U-Bahnhof Grenzallee läuft der barrierefreie Ausbau mit einem Aufzug. , aus BVG

Am U-Bahnhof #Grenzallee läuft der barrierefreie Ausbau mit einem #Aufzug. Hierfür finden vorbereitende Maßnahmen statt, bei denen unter anderem Bodenlatten und eine tragende Stütze entfernt und durch Hilfsstützen ersetzt werden müssen. In der Zeit von Montag, den 21. September bis Donnerstag, den 10. Dezember 2020 hält die U-Bahnlinie 7 in Richtung #Rudow nicht am U-Bahnhof Grenzallee. Im Anschluss, von Montag, den 25. Januar 2021 bis Sonntag, den 21. März 2021 besteht kein Halt in Richtung Rathaus #Spandau.

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Flughäfen + barrierefrei: BER inklusive – Teil 2, aus Senat

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1. Wie werden im Zuge des Probebetriebs des #BER die besonderen Anforderungen durch Menschen
mit #Behinderungen berücksichtigt?
Zu 1.: Für den #Probebetrieb (Operational Readiness and Airport Transfer – #ORAT)
wurde sowohl die individuelle Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt als auch verschiedenen Verbänden, Vereinen und Institutionen eine Teilnahme aktiv angeboten. Der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen im ORAT beträgt 3,5 %. Im Regelbetrieb rechnet die FBB auf Grund vergangener Analysen mit
einer Quote von ca. 0,5 %. Insgesamt werden im ORAT 192 #Rollstuhlplätze angeboten. 120 Plätze stehen für #Gehörlose und #Blinde (ohne Begleitung) zur Verfügung.
2. Wie viele Komparsen wurden wegen ihrer Behinderung gezielt für den Probebetrieb ausgewählt?
Zu 2.: Alle Interessenten können sich über die Website des Flughafens für die Teilnahme am Probebetrieb anmelden. In Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister können zusätzlich an jedem Probebetriebstag zwei Komparsinnen bzw. Komparsen mit
Mobilitätseinschränkungen auch ohne vorherige Anmeldung begleitet werden.
3. Wie viele Komparsen hatten insgesamt einen GdB von mindestens 50? Wie viele davon waren blind
/ stark sehbehindert bzw. gehörlos bzw. kognitiv eingeschränkt bzw. stark in ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. nutzten einen Rollstuhl?
Zu 3. Der jeweilige Grad der Behinderung wurde im Rahmen des Probebetriebes nicht
erfasst.
4. Welche besonderen Erkenntnisse brachten diese Komparsen für den künftigen Betrieb des BER und
welche Änderungen wurden bzw. werden noch daraus resultierend vorgenommen?
2/2
Zu 4.: Der Probebetrieb der vergangenen Wochen hat bestätigt, dass der Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) einen hohen Grad an #Barrierefreiheit gewährleistet und sich
viele mobilitätseingeschränkte Komparsinnen und Komparsen auch alleine gut zurechtfinden können. Dies ermöglichen u.a. ein weitreichendes Blindenleitsystem und
vertikale Zugänge über Aufzüge.
5. Um welchen Zeitfaktor erhöhen sich beispielsweise die Wegezeiten dadurch, dass Rollstuhlfahrer
nur Aufzüge statt Rolltreppen nutzen können?
Zu 5. Da Aufzüge und Treppen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen,
geht die FBB von keinen zusätzlichen Wegzeiten aus.
6. Sind Berichte zutreffend, dass der Zugang zu Aufzügen beim Probebetrieb teilweise durch verschlossene Türen nicht möglich war, so dass Rollstuhlfahrer ggf. ihren Abflug verpasst hätten?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden bereits gezogen?
Zu 6. und 7.: Alle Funktionen, Systeme und Anlagen werden im Probebetrieb geprüft
und mögliche Anpassungen für einen reibungslosen Ablauf ab Inbetriebnahme vorgenommen. Neben der Schulung aller am Prozess Beteiligten dient der Probebetrieb
dazu, Fehler zu erkennen, letzte anzupassende Einstellungen an Anlagen und Systemen vorzunehmen sowie prozessuale Abläufe zu proben.
8. Wie soll im Regelbetrieb gewährleistet werden, dass Aufzüge stets funktionieren bzw. unverzüglich
repariert werden? Welche Vertragsregelungen wurden diesbezüglich mit Herstellern und Wartungsunternehmen getroffen und gibt es ggf. finanzielle Sanktionen?
Zu 8.: Die Funktionalität der Aufzüge wird in Echtzeit über eine visualisierte Gebäudefunktionssteuerung sowohl im Einsatzbüro Terminal als auch in der Leitstelle Technik
überprüft. Bei Störung einer Anlage entsendet die Leitstelle Technik unverzüglich einen Techniker bzw. eine Technikerin vor Ort, um die Störung zu beheben und die
Funktionalität der Anlage wiederherzustellen.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen

Bahnhöfe + barrierefrei: BVG nimmt Aufzug am Nauener Platz in Betrieb, aus BVG

Der #U-Bahnhof #Nauener Platz (#U9) ist ab dem heutigen Montag, den 31. August 2020 #stufenlos zu erreichen. Durch die Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1976 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 133 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. Die Arbeiten am Aufzug hatten Ende 2018 begonnen, die Kosten belaufen sich auf zirka 1,8 Millionen Euro.

Parallel zum Bau des Aufzugs erhält der U-Bahnhof Nauener Platz einen zusätzlichen #Zugang in der #Schulstraße. Dieser soll im November dieses Jahres eröffnet werden.

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Bahnhöfe: BVG macht sich (k)eine Platte Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den U-Bahnhof Augsburger Straße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den #U-Bahnhof #Augsburger Straße #barrierefrei auszubauen, indem der Bahnhof zwei Aufzüge erhält. In diesem Zusammenhang werden auch gleich die Bahnsteige erneuert und mit neuen Platten sowie einem #Blindenleitsystem ausgestattet. Als erstes ist die Bahnsteigseite in Richtung Nollendorfplatz/Warschauer Straße dran. Für diese aufwändigen Arbeiten kommt es von Montag, den 17. August 2020, zirka 3:30 Uhr bis Montag, den 14. Juni 2021, zirka 3:30 Uhr zu Einschränkungen auf der U-Bahnlinie #U3. Am U-Bahnhof Augsburger Straße fahren die Züge in Richtung Nollendorfplatz/Warschauer Straße ohne Halt durch. Im Nachhinein ist die andere Bahnsteigseite in Richtung Krumme Lanke dran.

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Bahnhöfe: Aufzug, öffne dich! Am heutigen Dienstag, den 11. August 2020 wird der U-Bahnhof Eisenacher Straße…, aus BVG

Am heutigen Dienstag, den 11. August 2020 wird der #U-Bahnhof #Eisenacher Straße stolzer Besitzer eines Aufzuges. Er verbindet die Straßenebene mit den Bahnsteigen der U-Bahnlinie 7. Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1971 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 132 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. Die Arbeiten am fertigstellten #Aufzug haben im November 2018 begonnen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Euro.

Neben dem Aufzugseinbau wurden die Bahnsteige reguliert sowie neue Bahnsteigkanten eingebaut. Des Weiteren wurde der Bodenbelag erneuert und der Bahnhof ist nun mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet. Zur besseren Erreichbarkeit des neuen Aufzuges wurde die #Mittelinsel auf Straßenebene verbreitert und mit neuen Bodenbelägen ausgestattet. Zur Sicherheit der Fahrgäste, wurden Verkehrsschutzgitter mit Spritzschutz angebracht.

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barrierefrei + Mobilität: Keine Mobilitätstrainings bis Ende des Jahres, aus BVG

Der #BVG liegt die Gesundheit sowohl der Fahrgäste als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr am Herzen. Lange haben die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Berliner Verkehrsbetriebe hin und her überlegt, wie mit den stets gut besuchten und bedeutsamen #Mobilitätstrainings während der Corona-Pandemie umgegangen werden soll. Da bei den Mobilitätstrainings Hilfestellungen gegeben werden müssen, bei denen die derzeit geltenden Sicherheitsbestimmungen nicht gewährleistet werden können, hat sich die BVG dazu entschieden, auch alle weiteren geplanten Termine der Mobilitätstrainings im Jahr 2020 abzusagen. Die BVG hofft, dass im kommenden Jahr die Mobilitätstrainings wieder wie gewohnt stattfinden können und informieren rechtzeitig über den aktuellen Stand.

Alle aktuellen Informationen zu den Mobilitätstrainings können Interessierte auch auf BVG.de sowie im Call Center der BVG unter der Nummer 030-19449 erhalten.

Wertvolle Hinweise und Tipps zum Thema „mobil mit Mobilitätseinschränkung“ finden sich auch im aktuellen Flyer „Berlin. Barrierefrei 2020“, der auf BVG.de zum Download zur Verfügung steht.

https://www.bvg.de/de/Service/Service-fuer-unterwegs/Mobilitaetshilfen

https://www.bvg.de/images/content/service/Flyer_Barrierefrei_2020.pdf

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Bahnhöfe: Wilhelmshorst wird barrierefrei: Modernisierung des Bahnhofs beginnt, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Wilhelmshorst-wird-barrierefrei-Modernisierung-des-Bahnhofs-beginnt-5347668?contentId=1317080

Die Deutsche Bahn beginnt am 6. Juli mit der #Modernisierung des Bahnhofs #Wilhelmshorst. Die beiden Bahnsteige werden vollständig neu gebaut. Diese sind dann ab Ende Februar nächsten Jahres über zwei Aufzüge auch #barrierefrei zu erreichen. Die #Personenunterführung kann während der Bauzeit weiter genutzt werden. Die Züge fahren fahrplangerecht, jedoch im Oktober und November entfällt der Zughalt in Wilhelmshorst. Die Einzelheiten zum Ersatzverkehr mit Bussen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Für das Bauvorhaben wurden bereits vorbereitend Reptilienschutzzäune errichtet, Bäume gesichert und die Baustelle eingerichtet. Die eigentlichen Arbeiten werden hauptsächlich tagsüber von Montag bis Freitag ausgeführt. Von Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 12. Juli, werden die Baugruben für die Aufzugsschächte vorbereitet. Dafür wurde ein Verfahren gewählt, das möglichst wenig Baulärm verursacht. Dennoch ist zeitweise mit einem erhöhten Schallpegel zu rechnen. Das „Baulärm-Telefon“ ist unter (030) 34 649 804 zu erreichen.

Bahnhöfe: Wann wird der S-Bahnhof Nöldnerplatz barrierefrei?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Fahrgäste nutzen den #S-Bahnhof #Nöldnerplatz täglich? Wie hat sich die Fahrgastzahl in den
letzten 10 Jahren entwickelt?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Zurzeit nutzen den S-Bahnhof Nöldnerplatz ca. 18.000 Ein- und Aussteigende an
Werktagen.
Die Entwicklung der Zahlen in den letzten Jahren sieht wie folgt aus (dargestellt ist jeweils
die durchschnittliche Zahl an Ein- und Aussteigern pro Werktag):“
2010 14.990 2015 17.489
2011 14.990 2016 17.489
2012 14.990 2017 19.090
2013 17.489 2018 19.363
2014 17.483 2019 17.668
2
Frage 2:
Welche an den Bahnhof angebundenen Buslinien gibt es und wo führen diese hin? Können diese Buslinien
barrierefrei genutzt werden?
Antwort zu 2:
An der Haltestelle S Nöldnerplatz/Schlichtallee in der Nöldnerstraße halten folgende
Buslinien:
· 194 (U Hermannplatz<>Marzahn, Helene-Weigel-Platz)
· 240 (S Storkower Str.<>S Ostbahnhof)
· N94 (U Hermannplatz<>U Magdalenenstr.)
Am S Nöldnerplatz endet zudem die Linie 396 (S Nöldnerplatz<>S Karlshorst).
Der Busverkehr in Berlin ist fahrzeugseitig barrierefrei nutzbar. Dazu trägt die Ausstattung
der Fahrzeuge aufgrund der Vorgaben des Nahverkehrsplanes u.a. mit Kneeling
(Absenken der Fahrzeuge zur Minimierung der Übergänge zur Gehwegfläche) und der
jederzeit als Rückfallebene nutzbaren, durch das Fahrpersonal bedienten Rampe am
Fahrzeug bei. Damit ist die barrierefreie Nutzung der Buslinien gesichert.
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die #barrierefreie Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen in der direkten
Umgebung des S-Bahnhofes, wie des Kant-Gymnasiums, der Sportplätze in der Fischerstraße und
Hauffstraße, des Max-Taut-Oberstufenzentrums, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Museum Lichtenberg im Stadthaus und weiterer Einrichtungen?
Antwort zu 3:
Die barrierefreie Erreichbarkeit der aufgeführten öffentlichen Einrichtungen ist
grundsätzlich gewünscht und wichtig. Mit dem seitens des Landes Berlin und der DB AG
angestrebten barrierefreien Umbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz in den nächsten Jahren
wird eine wesentliche Voraussetzung für die barrierefreie Erreichbarkeit dieser
Einrichtungen mit der S-Bahn geschaffen.
Frage 4:
Welche Vorgaben und Fristen gibt es in Berlin zum barrierefreien Ausbau von S-Bahnhöfen?
Antwort zu 4:
Gemäß den Zielsetzungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 zählt der barrierefreie
Ausbau aller S-Bahnhöfe Berlins zu den wesentlichen Qualitätsstandards, so dass für
Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend durch körperliche, geistige oder sensorische
Behinderungen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ein im Vergleich mit nicht
eingeschränkten Fahrgästen gleichwertig auffindbarer, zugänglicher und nutzbarer
öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet werden kann.
Gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) soll eine vollständige Barrierefreiheit
im ÖPNV bis zum 01.01.2022 erreicht werden. Ausnahmen sind jedoch möglich und
ergeben sich in der Regel dann, wenn ein Zusammenhang zu sonstigen Um- oder
3
Ausbaumaßnahmen an dem betroffenen Bahnhof besteht. Dies ist auch am S-Bahnhof
Nöldnerplatz der Fall; vgl. dazu die Antwort zu Frage 5.
Auf den S-Bahnhöfen erfolgt der Einbau von Aufzügen und Blindenleitsystemen in
Verantwortung der DB Station&Service AG. Der S-Bahnhof Nöldnerplatz ist bereits mit
einem Blindenleitsystem ausgestattet worden.
Hierzu teilt die DB AG ergänzend mit:
„Neu zu errichtende Verkehrsstationen werden durch DB Station&Service AG barrierefrei
hergestellt. Bei vorhandenen Stationen erfolgt die Herstellung der Barrierefreiheit im
Rahmen einer Grunderneuerung. Um die Nachrüstung der Stationen zu beschleunigen,
hat das Land Berlin in den vergangenen Jahren zusätzlich die Errichtung von Aufzügen
bestellt. Diese Qualitätsverbesserungen werden zwischen dem Land Berlin und DB
Station&Service AG vertraglich geregelt.“
Frage 5:
Welchen Zeitplan gibt es für einen barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz? Soll weiterhin erst
nach der Beendigung der Bauprojekte Warschauer Straße und Ostkreuz mit der Erneuerung der
Personenunterführung des Bahnhof Nöldnerplatz begonnen werden? Wenn ja, wann ist mit der Beendigung
dieser Bauprojekte zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG bereitet den Ersatz der Eisenbahnüberführung (EÜ) – die gleichzeitig
eine Unterführung darstellt – am S-Bahnhof Nöldnerplatz vor. Die betriebliche
Aufgabenstellung beinhaltet die stufenfreie Modernisierung des Brückenbauwerkes mit
seiner stadtteilverbindenden Funktion. Diese Baumaßahme soll bis vsl. 2026/27
abgeschlossen werden. Die DB Station&Service AG bereitet in diesem Zusammenhang
eine Aufgabenstellung für die barrierefreie Erschließung des S-Bahnsteiges mit einem
Aufzug über ein Erschließungsbauwerk vor, das an die neue Unterführung von DB Netz
AG anschließt.
Die Hauptbauarbeiten an den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße sind
weitgehend abgeschlossen, so dass der ehemals formulierte baulogistische Bezug nicht
mehr relevant ist.“
Frage 6:
Wo soll die mit der Instandsetzung einhergehende Errichtung der Aufzugsanlage am S-Bahnhof erfolgen?
Wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung dafür zu rechnen?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die örtlichen Verhältnisse empfehlen die Modernisierung der EÜ in gleicher Lage, da hier
die Stadtplatzverhältnisse die notwenigen Flächen- und Entwicklungsmöglichkeit bieten.
Die neue Zugangsanlage zum Bahnsteig wird sich dann bedarfsgerecht von der neuen
Unterführung in Richtung Lichtenberg entwickeln. Die Herstellung erfolgt zeitgleich mit der
Modernisierung der EÜ.“
4
Frage 7:
Wird die geplante Aufzugsanlage einen barrierefreien Zugang zu beiden Ausgängen (Richtung Victoriastadt
und Richtung Nöldnerplatz) des S-Bahnhofs ermöglichen?
Antwort zu 7:
Die genaue Gestaltung des barrierefreien Zugangs wird erst im Rahmen der Vorplanung
bzw. Entwurfsplanung ersichtlich werden. Gemeinsame Zielsetzung der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wie auch der DB AG ist die Schaffung einer
stufenfreien Zugänglichkeit zur neuen Unterführung sowohl von der Südseite
(Nöldnerplatz / Archibaldweg) als auch von der Nordseite (Victoriastadt / Kaskelkiez),
vorzugsweise durch die Errichtung von Rampenbauwerken oder geneigten
Verkehrswegen.
Frage 8:
Welche Kosten werden vom Bauträger für den barrierefreien Umbau veranschlagt?
Antwort zu 8:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Eine belastbare Kostenschätzung wird erst mit Abschluss der Vorentwurfsplanung
verfügbar sein.“
Frage 9:
Erachtet der Senat eine barrierefreie Unterführung auch für Fahrräder im Bereich des S-Bahnhofes
Nöldnerplatz unter den Gleisen für sinnvoll? Hält der Senat die Installation von Fahrradschienen für eine
Alternative zu einer Rampe, da die Platzverhältnisse in der Personenunterführung am Nöldnerplatz diese
nicht zu lassen?
Antwort zu 9:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erachtet am S-Bahnhof
Nöldnerplatz eine barrierefreie Zuwegung für Zu-Fußgehende und Radfahrende von den
jeweiligen Zugängen auf der Nord- und Südseite in die Unterführung und von dieser auf
den Bahnsteig für erforderlich. Für die Zuwegungen beidseitig der Gleisanlagen in die
Unterführung sind Fahrradschienen keine Alternative zu einer Rampe, da sie
insbesondere für Zu-Fußgehende eine Unfallgefahr darstellen.
Frage 10:
Welche konkreten Schritte unternahm der Senat bisher zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofes
Nöldnerplatz?
Frage 11:
Inwiefern kann der Senat den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs beschleunigen bzw. unterstützen?
5
Antworten zu 10 und 11:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Rahmen der
regelmäßig stattfindenden Abstimmungsrunden gegenüber der DB Station&Service AG als
Betreiberin der S-Bahnstationen den Wunsch nach einem baldigen barrierefreien Ausbau
des Bahnhofs dargelegt.
Die DB Station&Service AG hat diesbezüglich auf den funktionalen und zeitlichen
Zusammenhang mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Nöldnerplatz durch die DB Netz AG hingewiesen (vgl. die Antworten zu den Fragen 5 und 6).
Die Senatsverwaltung wird das Vorhaben begleiten und sich über den weiteren
Projektablauf in Kenntnis setzen lassen. Die Zuständigkeit für die Durchführung und
Koordinierung der Baumaßnahme liegt jedoch bei der DB AG als Vorhabenträgerin.
Frage 12:
Wie beurteilt der Senat die Anzahl der Fahrradabstellplätze in umliegender Umgebung?
Antwort zu 12:
Die GB infraVelo GmbH führt am S-Bahnhof Nöldnerplatz derzeit eine Standort- und
Potenzialanalyse für das Fahrradparken durch. Die Anzahl der bestehenden
Fahrradabstellplätze liegt bei rund 300 Stück. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass der
Bedarf bis 2030 nicht mit den vorhandenen Fahrradabstellplätzen abgedeckt werden kann.
Berlin, den 19.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Mobilität: Sonderfahrdienst (SFD) VII, aus Senat

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Vorbemerkungen:
I. Die im #SFD tätigen Fahrbetriebe stehen kurz vor der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs. Die
Aufrechterhaltung des SFD ist dadurch gefährdet. Während der Generalunternehmer WBT eG eine
Vereinbarung mit dem Senat hat, die ihm monatlichen Entgelte unabhängig von der Nutzung des
Angebotes sichert und er für die Bereithaltung seiner Zentrale de facto eine pauschale Vergütung erhält,
werden die Fahrdienste nur nach den erbrachten Fahrleistungen bezahlt, obwohl sie in gleicher Weise
Fahrpersonal und Fahrzeuge vorhalten. Juristen sind der Auffassung, dass diese Fahrbetriebe, ohne ihren
Generalunternehmer einschalten zu müssen, ein einklagbaren Anspruch auf Bezahlung nach dem SodEG
haben.
II. Der Senat verweist in der DS 18/23280 darauf, dass es keinen Beschluss im Senat gegeben hat, die
„Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes im Land Berlin“ zu verändern. Am
31.3.2020 wurde jedoch eine Pressemitteilung in der Senatskanzlei online gestellt, in der behauptet wird,
dass eine „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen
Fahrdienstes“ erfolgt sei, um den Bestand des SFD zu sichern. Bis Anfang Mai 2020 war der Link zu dieser
Pressemitteilung zu finden, aber nicht mehr die genannte Pressemitteilung. Diese wurde aus dem Netz
entfernt, weil es den Beschluss, auf den sie sich bezieht, möglicherweise nicht gegeben hat. Unabhängig
davon nimmt die WBT Fahraufträge an, die zwar ihrem Antrag auf Erweiterung des Aufgabenspektrums
des SFD mit Datum vom 10.02.2020 entsprechen, aber durch die nicht vollzogene Veränderung der
Verordnung zurzeit nicht durch den Vertrag zum SFD gedeckt sind. Jedenfalls gibt es keine Zahlungen in
Anlehnung an SodEG an die Subunternehmen des SFD.
2
III. Die Senatsverwaltung IntArbSoz verweist in DS 18/23280 auf sein Rundschreiben 10/2020 vom
04.05.2020. Dort wird ausgeführt, dass die Fahrten zur Schule, zu den WbfB und zu
Tagesbetreuungsstätten einen hohen Stellenwert haben und zu den Angeboten gehören, die das SodEG
bis zu 75% absichert, wenn sie aufgrund der Pandemie von den Fahrdiensten nicht durchgeführt werden
können. Die Fahrdienste können den Verdienstausfall nach SodeG bezogen auf jeden Einzelfall beim
jeweiligen Teilhabefachdienst der BA beantragen, von denen der entsprechende
Kostenübernahmebescheid erteilt wurde. Dabei sollen die Teilhabefachdienste jedoch grundsätzlich 10%
pauschal vom maximalen Erstattungsbetrag abziehen. Ferner sind vorrangige Leistungen wie
Kurzarbeitergeld, Ersatzansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Förderungen aus dem
Soforthilfeprogrammen von Bund und Ländern in Abzug zu bringen, deren Auszahlung nur einmalig oder
stark zeitversetzt erfolgt und damit die Liquidität nicht sichert.
1) Bei welcher Fachverwaltung liegt die Umsetzung der UN-BRK Artikel 20, Mobilität, für die
Anspruchsberechtigten nach der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes für
das Land Berlin?
Zu 1.: Die Zuständigkeit für die Vorhaltung eines besonderen #Fahrdienstes für Menschen
mit Behinderung (SFD) liegt bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung.

2) Sind dem Senat die existenzbedrohenden Sorgen der beteiligten Unternehmen, insbesondere aus dem
SFD, bekannt? Wenn ja, seit wann und durch wen?
Zu 2.: Im März wandte sich der Betreiber des besonderen Fahrdienstes an die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und machte darauf aufmerksam,
dass aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die
Nutzungsberechtigten des besonderen Fahrdienstes diesen kaum noch in Anspruch
nehmen würden. Innerhalb des Monats ging die Anzahl der Fahrtbuchungen um die
Hälfte zurück und erreichte mit einem Rückgang um ca. 80 % im April einen Tiefpunkt.
Im Monat Mai nahm die Inanspruchnahme des SFD aufgrund der Lockerungen bereits
wieder zu.
3) Wie begründet der Senat die unterschiedliche vertragliche Behandlung hinsichtlich der
Leistungsvergütung des Generalunternehmers WBT e.G. im Verhältnis zu seinen Subunternehmern,
ohne die er die ausgeschriebene Vorhaltung der für den SFD notwendigen Ressourcen nicht erbringen
kann?
4) Besteht seitens des Senats eine Fortzahlungsverpflichtung an den Generalunternehmer auch dann,
wenn der Betrieb des SFD durch Einstellung der Fahrbetriebe nicht mehr möglich ist?
Zu 3. und 4.: Der Vertragspartner der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales für den SFD, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer e. G.
(WBTeG) erhält – unabhängig von der Auftragslage bei den Beförderungsleistungen – für
Regieleistungen einen monatlichen Pauschalbetrag. Diese Regelung ist das Ergebnis der
Verhandlungen des Vertrages über die Durchführung der Regie- und
Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
(Sonderfahrdienst), der Ende Juni 2018 zwischen der WBTeG und der für Soziales
zuständigen Senatsverwaltung abgeschlossen wurde und im Januar 2020 um ein Jahr
vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 verlängert wurde. Die Fortzahlungsverpflichtung besteht
während der Vertragsdauer und der Erfüllung des Vertragsgegenstandes durch den
Auftragnehmer.
Der Betreiber kann die Beförderungsleistungen – auch dies ist im o. a. Vertrag
geregelt – mit schriftlicher Zustimmung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
3
Soziales an Nachunternehmer übertragen, wovon Gebrauch gemacht wird. Die
Fuhrunternehmen erbringen die Beförderungsleistungen im Auftrag des Betreibers.
5) Wann ist mit der Ersatzlösung für den SFD zu rechnen und wie sind in dieser vertraglichen Ersatzlösung
die Zahlungsmodalitäten für die Fahrbetriebe geregelt? Die Leistungen nach dem LGBG leiten sich aus
der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ab. Das LGBG ist damit eine systematische Konkretisierung
der Ansprüche nach SGB IX auf Landesebene für die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Das
SGB IX ist vorrangig. Von daher ist der SFD zwingend dem SodEG zuzuordnen.
6) Wieso sieht der Senat eine Notwendigkeit für eine vertragliche Ersatzregelung im SFD, zumal sie für
alle sonstigen Fahrten, die keine Fahrten nach SGB V und XI sind, SodEG als Grundlage für die
Stellung von Ausfallrechnungen anerkennt, aber ausgerechnet nicht die des SFD?
7) Wie erklärt der Senat das am 31.03.2020 eine Pressemitteilung mit dem Titel „Vierte Verordnung zur
Änderung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes“ veröffentlich wurde,
die anschließend „gelöscht“ wurde? Ist bekannt, auf wessen Veranlassung diese PM veröffentlicht
worden ist, obwohl es wohl keinen Senatsbeschluss gegeben hat? Auf wessen Betreiben wurde diese
Veröffentlichung wieder zurückgenommen?
8) Ist sichergestellt, dass von der WBT angenommene Aufträge für Einkaufsfahrten, Arztfahrten und
andere Fahrten, die derzeit nicht durch die Verordnung abgedeckt sind, gegenüber den Fahrbetrieben
trotzdem vergütet werden können? Wird mit einer eventuellen Duldung dieser Praxis ggf. versucht, die
SodEG-Ansprüche der Fahrbetriebe zu reduzieren – zum Beispiel durch den fiktiven pauschalen 10%
Abzug auf mögliche zusätzliche Fahraufträge?
Zu 5. bis 8.: Der Senat von Berlin unterstützt den besonderen Fahrdienst und damit die
Beförderungsunternehmen, die hierfür tätig sind, unter Ausschöpfung der rechtlichen
Rahmenbedingungen während der sog. Coronakrise. Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft hat sich pandemiebedingt verändert. Deshalb hat der Senat dem SFD die
Möglichkeit zur Abrechnung von Fahrten zur Erledigung haushaltsnaher Dienstleistungen
zur Bewältigung des täglichen Lebens für die Berechtigten des besonderen Fahrdienstes,
wie z. B. Lebensmitteleinkauf, Apothekenfahrten, etc. in Abhängigkeit von der Fortdauer
der Einschränkungen nach der Eindämmungsverordnung, die vorerst bis zum 30.06.2020
sichergestellt ist, zusätzlich gewährt. Dies wurde dem Betreiber, der WBTeG, am 22. Mai
2020 schriftlich mitgeteilt.
Der Senatsbeschluss vom 31.03.2020 wurde damit im Rahmen des geltenden Rechts
umgesetzt.
Sollten diese zusätzlichen Fahrten nicht ausreichen, um die Einnahmeverluste in den
Beförderungsunternehmen abzufedern, steht diesen seit dem 18.5.2020 mit dem
Soforthilfepaket V die vom Senat beschlossene allgemeine Unterstützung für den
Mittelstand grundsätzlich zur Verfügung.
Das ursprüngliche Anliegen durch eine Änderung der Sonderfahrdienst-Verordnung zu
einer sinngemäßen Anwendung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) für
den SFD zu gelangen, wurde im Senat verworfen.
Damit wäre allerdings auch lediglich eine Anwendung in Anlehnung an das SodEG in
Betracht gekommen, da leider eine unmittelbare Anwendung dieses Gesetzes für den
Sonderfahrdienst rechtlich ausgeschlossen ist. Das SodEG gilt ausschließlich für
bestimmte Sozialleistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch bzw. das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Ferner gilt es ausschließlich für soziale Dienstleister im
4
Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuches bzw. des Aufenthaltsgesetzes. Die
Rechtsgrundlage für den SFD ist hingegen das Landesgleichberechtigungsgesetz bzw.
die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes – beide
Rechtsvorschriften leiten sich nicht aus dem Sozialgesetzbuch ab.
Im Kontext des o. a. Vorhabens kam es durch ein Versehen auch zur Veröffentlichung
der bereits vorbereiteten Pressemitteilung mit dem Titel „Vierte Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes“. Dies ist
bedauerlich, insbesondere auch deshalb, weil es zu großen Irritationen bei den
Fuhrunternehmen im besonderen Fahrdienst geführt hat.
9) Inwieweit sind die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, der Landesbeirat und der
Fahrgastbeirat bei der Entscheidungsfindung über die Sicherstellung des SFD durch die Pandemie
einbezogen gewesen und in welcher Form und wenn nein, warum nicht?
Zu 9.: Die #Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist – wie in solchen
Angelegenheiten auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Senats grundsätzlich
üblich – von Beginn an eng in die Erarbeitung und Umsetzung einer Lösung der
pandemiebedingten Probleme für den besonderen Fahrdienst einbezogen worden.
10) Ist die Ausschreibung für den SFD ab 1.7.2021 bereits in der Vorbereitung und ab wann ist mit einer
Veröffentlichung im Amtsblatt zu rechnen? Ist dem Senat dabei bekannt, dass der derzeitige
Generalunternehmer in der bestehenden Form ab dem 1.1.2021 nicht mehr existiert? Welche
Absprachen gibt es dazu mit der WBT oder mit Dritten über die Regelung der Fortführung der Arbeit
der Regiezentrale des SFD für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 30.06.2021?
11) Existiert ein Vorschlag für eine „Übergangsbetreiberschaft“ und wenn ja, wer ist daran beteiligt? Wenn
nein, gibt es diesbezüglich bereits Planungen im Hinblick auf die Erhaltung des Systems der
Fahrdienste?
12) Inwieweit sind hier die vergaberechtlich relevanten Beschränkungen oder sogar erforderlichen
Ausschlüsse von beteiligten Firmen oder einzelner Personen/ Einrichtungen mit Blick auf die
Vorbefassung derselben bei einer möglichen Bewerbung gewährleistet?
Zu 10. bis 12.: In Kenntnis der Komplexität und der damit verbundenen zeitlichen Abläufe
von Vergabeverfahren hat die für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im
besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung zuständige Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales bereits mit entsprechenden Vorbereitungen begonnen.
Anhand eines internen Terminfahrplans für die Durchführung des Vergabeverfahrens
wird eine sukzessive Abarbeitung der dort beschriebenen Aufgaben erfolgen.
Es ist im Prozess des Vergabeverfahrens auch vorgesehen, fachliche Anregungen z. B.
von Nutzerinnen und Nutzern bzw. vom Fahrgastbeirat zu berücksichtigen.
Die Erbringung aller erforderlichen fachlichen Vorleistungen, wie z. B. die Erstellung einer
Leistungsbeschreibung, die von zentraler Bedeutung für eine Vergabe ist, sind im
Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.11.2020 vorgesehen.
Die Durchführung eines EU-weiten offenen Vergabeverfahrens ist mit einer
Veröffentlichung Anfang 2021 durch die Zentrale Vergabestelle der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales vorgesehen.
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Es darf derzeit aufgrund der vorgesehenen Abläufe davon ausgegangen werden, dass
der Abschluss eines neuen Vertrages zum 01.07.2021 erfolgen kann. Der derzeitige
Vertragspartner, die WBTeG, ist bis zum 30.06.2021 vertraglich gebunden und hat
darüber hinaus auch bestätigt, seine vertraglichen Pflichten bis dahin zu erfüllen.
Berlin, den 18. Juni 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität: Zwei Mobilitätstrainings entfallen, aus BVG

Selbstverständlich hat in diesen Tagen die Gesundheit sowohl der Fahrgäste als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Gerade bei den stets gut nachgefragten #Mobilitätstrainings sind #Hilfestellungen wichtig und notwendig. Diese können aufgrund der derzeit geltenden Sicherheitsbestimmungen aktuell nicht gewährt werden. Daher müssen die kommenden beiden, für den 18. Juni 2020 in Marzahn-Hellersdorf und den 25. Juni 2020 in Spandau geplanten Trainings leider abgesagt werden. Die BVG hofft, dass nach der Sommerpause die Mobilitätstrainings wieder wie gewohnt stattfinden können und informieren rechtzeitig über den aktuellen Stand.

Alle Termine und aktuelle Informationen zu den Mobilitätstrainings können Interessierte auch auf BVG.de sowie im Call Center der BVG unter der Nummer 030-19449 erhalten. Die BVG bittet darum, sich kurz vor dem gewünschten Termin noch einmal zu informieren, ob er wie geplant stattfinden kann.

Wertvolle Hinweise und Tipps zum Thema „mobil mit #Mobilitätseinschränkung“ finden sich auch im aktuellen Flyer „Berlin. #Barrierefrei 2020“, der auf BVG.de zum Download zur Verfügung steht.

https://www.bvg.de/de/Service/Service-fuer-unterwegs/Mobilitaetshilfen

https://www.bvg.de/images/content/service/Flyer_Barrierefrei_2020.pdf

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de