allg.: 50 Jahre Flächennutzungsplan Ein Blick in die bunte Seele Berlins, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/50-jahre-flaechennutzungsplan-ein-blick-in-die-bunte-seele-berlins/12136400.html Sie sollen die unkalkulierbare Stadt planbar machen: Seit 50 Jahren zeigen #Flächennutzungspläne Berlins #Visionen. Erst waren sie autogerecht, nun sind Gewerbe und Grünflächen gefragt. Der Osten gehörte seit jeher dazu. Berlin ist mittlerweile größer geworden – so groß wie es schon immer war, nur nicht auf der Stadtkarte. Und vielfältiger, wie sich an den vielen Farben erkennen lässt. Ein Blick auf die Pläne der Stadt ist auch ein Blick in ihre Seele. Denn Berlin, so unplanbar diese Metropole auch ist, wird nach Plan geplant. Nach Flächennutzungsplan genauer gesagt – denn den gibt es seit genau 50 Jahren. Als vor einem halben Jahrhundert der erste Flächennutzungsplan (#FNP) nach dem Mauerbau aufgestellt wurde, musste sich der Senat bei der weiteren Entwicklung der frisch geteilten Stadt zwangsläufig auf die Westhälfte Berlins beschränken. Berlin (Ost), Hauptstadt der DDR, wurde zum weißen Fleck. Stacheldraht, Mauer und Minenfelder trennten nicht nur die Menschen voneinander, sondern auch die Verkehrssysteme, und das historische Stadtzentrum wurde dem gestalterischen Einflussbereich von Senat und Abgeordnetenhaus vorerst entzogen. Die Stadtentwickler im Westen Berlins reagierten pragmatisch auf die neue Lage. Aus heutiger Sicht geprägt von der neuen Philosophie einer autogerechten Stadt. Nach amerikanischem Vorbild wurde der Autobahn-Stadtring geplant, viele Hauptstraßen wurden ausgebaut. Ein markantes Beispiel ist die Bundesallee, die teilweise sogar untertunnelt den Nord-Süd-Verkehr beschleunigte. Und dies noch immer tut. Ein vergleichbarer Ausbau der Verkehrsachse, die den Oranienplatz durchschneiden sollte, blieb glücklicherweise in der …
Source: BerlinVerkehr

allg.: 3,9 Millionen Einwohner im Jahr 2030 Berlin wächst viel schneller als gedacht, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/3-9-millionen-einwohner-im-jahr-2030-berlin-waechst-viel-schneller-als-gedacht/12018882.html Die #Einwohnerzahl der Stadt #steigt offenbar #rasant. Das hat Folgen für ihre Entwicklung. Senator Andreas Geisel will mehr Wohnungen bauen – aber die Freiflächen erhalten. Berlin wächst explosiv. Im Jahr 2030 wird die Hauptstadt mehr als 3,9 Millionen Einwohner haben. Das kündigte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) am Montag an. Die geltende Prognose müsse „deutlich nach oben korrigiert“ werden, sagte er beim Unternehmer-Frühstück der Industrie- und Handelskammer (IHK). Bisher rechnete der Senat damit, dass die Zahl der Berliner von 2011 bis 2030 um 250 000 Menschen steigen werde. Das war die „mittlere Variante“ der Statistik. Eine „obere Variante“ ging von 400 000 zusätzlichen Bewohnern aus. Geisel erwartet nun, dass auch die Maximalprognose übertroffen wird. Momentan hat Berlin knapp 3,5 Millionen Einwohner. Seit drei Jahren wächst die Stadt um jährlich 45 000 Menschen, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Zum Jahresende wird die Stadtentwicklungsbehörde deshalb Daten vorlegen, die der neuen Lebenswirklichkeit besser entsprechen. Geisel sprach sich in seinem Vortrag bei der IHK dagegen aus, den neuen Trend als bedrohlich zu empfinden. „Das Wachstum Berlins ist ein großes Glück.“ Außerdem fragten die Menschen nicht den Senat, ob sie in die Hauptstadt …
Source: BerlinVerkehr

allg.: Nach dem Streik ist vor dem nächsten Streik

http://www.bahnkunden.de/

Es gibt nichts, das uns ein Ende der GdL-Streikwelle erhoffen läßt. Die Fronten sind verhärtet, die Gesprächs”partner” gehen bereits unter die Gürtellinie und die Politik klebt das Pflaster neben die Wunde, denn die Einheitsgewerkschaft wird das Problem auch nicht lösen – zumindest nicht für den #Bahnkunden. Für diesen ist es egal, welcher Gewerkschaftsname auf der Streikfahne prangt; er braucht das aus seinen Steuergeldern subventionierte Verkehsmittel Bahn. Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) hält daher an seinen Forderungen an die Politik fest, umgehend die Nachlässigkeiten der Bahnreform bezüglich der Daseinsvorsorge zu bereinigen und gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Die Bundesregierung hat immerhin derzeit die verfassungsgebende Mehrheit. In anderen europäischen Ländern, z.B. Italien, gibt es bereits gesetzliche Regelungen für Streiks in Bereichen der Grundversorgung.

Der DBV fordert daher:

1. Öffentliche #Streikankündigung mind. 5 Tage vor Beginn.
2. Gesetzliche Festlegung eines #Mindest-Notfahrplans im Umfang von 1/3 des Gesamtfahrplans im Personenverkehr und 1/4 im Güterverkehr.
3. Der #Notfahrplan muß Bestandteil des Jahresfahrplans sein. In den Fahrplanmedien (Kursbücher, Aushangfahrpläne) sind die Züge des Notfahrplans zu kennzeichnen.
4. Zur Sicherstellung des Notfahrplans muß der Bund nötigenfalls die derzeitige #Beamten-Auslaufpraxis dahingehend umwandeln, in dem ein Drittel der Lokführer verbeamtet bleiben und dienstrechtlich, wie bislang, dem Bundeseisenbahnvermögen zugeordnet bleiben.

Die derzeitigen Auseinandersetzungen sind jedenfalls eine unerträgliche und unverhältnismäßige Zumutung für die Bahnkunden und den Verkehrsträger Bahn schlechthin.

Pressekontakt:

Gerhard J. Curth, Präsident, Ruf 01 77 / 6 65 66 05

allg. + Bus + Straßenbahn: Warnstreiks in Potsdam und Potsdam-Mittelmark!

(24.2.2015, #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark) Der #öffentliche #Nahverkehr in #Potsdam und Potsdam-#Mittelmark wird bis um 15 Uhr bestreikt. Hierzu erklärt der Regionalverband Potsdam-Mittelmark e. V. des Deutschen Bahnkunden-Verbandes: Der #DBV hat Verständnis für die Anliegen der Beschäftigten im Nahverkehr. Insbesondere teilen wir die geäußerte Kritik an der Landesregierung, welche die für den #ÖPNV gedachten #Bundesmittel nicht nur für die vorgesehenen Zwecke ausgibt. Völlig indiskutabel ist aus Sicht des DBV, einen Streik diesen Ausmaßes mit einer Vorlaufzeit von nicht einmal 8 Stunden zu verkünden! Denn in dieser kurzen Zeit wird nur eine Minderheit von der Ankündigung erfahren haben, um sich über Alternativen Gedanken zu machen. Die meisten sehen sich bei Tagesbeginn mit Tatsachen konfrontiert. Insbesondere in den ländlichen Regionen wird der Weg zur Arbeit oder zur Schule unmöglich, weil es keine Alternativen gibt. Es darf nicht sein, dass jene Menschen, die dem ÖPNV täglich seine Existenzberechtigung geben, faktisch zu Geiseln gemacht werden! Das Streikrecht ist aus gutem Grund durch die Verfassung gedeckt. Im Falle von Leistungen, die die Daseinsfürsorge betreffen, ist es jedoch unbedingt mit Augenmaß anzuwenden! Der DBV apelliert bei dieser Gelegenheit abermals an die politischen Entscheidungsträger, bei Streiks im ÖPNV eine Grundversorgung gesetzlich festzuschreiben! Pressekontakt: Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Ruf 01 63 / 5 54 44 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Regionalverkehr + allg.: 100 Tage rot-rote Verkehrspolitik in Brandenburg: Ernsthafte Dialoge mit allen Akteuren sind aus Sicht des Verkehrsministeriums weiterhin nicht notwendig, aus DBV

(13.2.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg) Am 9.2.2015 trafen sich im Brandenburger #Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Wunsch des #DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg der Landesvorstand mit Ministerin Kathrin #Schneider zu einem ersten Gespräch. Der DBV bedauert, dass es bei Intransparenz und fehlendem Dialog bleiben wird. In den nächsten Jahren wird es immer weniger Geld für den Bahn- und Busverkehr in Brandenburg geben. Da wäre eine breite und frühzeitige #Einbeziehung aller Betroffenen eine Notwendigkeit, um in einem demokratischen Gemeinwesen optimale Kompromisse zu finden. Laut Ministerin Schneider können die Verbände stolz darauf sein, was sie alles erreicht hätten. Sie sieht keine Notwendigkeit, das bisherige Verfahren zu ändern. Der DBV bedauert diesen Standpunkt. Unter anderem kritisiert der DBV neben anderen Verbänden die absolute und strengste Geheimhaltung von der Ideensammlung bis zum Abschluss der Verkehrsverträge. Der Landesvorstand ist sich einig: Wir wollen nicht mit entscheiden, wer den Zuschlag bekommt, sondern mit Abgeordneten und dem Verkehrsministerium darüber sprechen, welche Bedingungen in die Ausschreibungen einfließen. Die Geheimhaltung des Ministeriums ist nicht notwendig, widerspricht demokratischen Gepflogenheiten und verhindert eine breite, öffentliche Diskussion. Schließlich fließen in die Bestellungen von Bahn- und Busverkehren über 400 Millionen Euro pro Jahr und die Öffentlichkeit darf nicht erfahren. Leider verschließt sich die Brandenburger Landesregierung und das Verkehrsministerium ohne verständlichen Gründen einer Diskussion und Mindesttransparenz darum, wofür Steuergeld tatsächlich ausgegeben wird. Pressekontakte: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 oder Michael Hasse, Ruf 01 76 / 62 26 21 49 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen. VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“ In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.

VBB besorgt über zukünftige Finanzausstattung für den Nahverkehr in Berlin und Brandenburg Appell an Bundestagsabgeordnete sich beim Bund für auskömmliche Regionalisierungsmittel einzusetzen

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-besorgt-ueber-zukuenftige-finanzausstattung-fuer-den-nahver-kehr-in-berlin-und-brandenburg/41059.html

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) befürchtet, dass die jetzige gute #Qualität des #Nahverkehrs in Berlin und Brandenburg ab 2016 nicht weiter gesichert werden kann. Derzeit ist unklar, in welcher Höhe der Bund den Ländern #finanzielle #Mittel aus dem #Regionalisierungsgesetz für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene zur Verfügung stellt. Um weiterhin einen attraktiven und nachhaltigen Öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, fordern die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,5 Milliarden Euro sowie eine jährliche Dynamisierung von 2 Prozent. In einem Brief an die Berliner und Brandenburger Bundestagsabgeordneten bittet der VBB, den Gesetzesentwurf der Länder zu unterstützen.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Da die Verkehrsverträge zwischen den Bestellern und Verkehrsunternehmen mindestens auf 10 Jahre abgeschlossen werden, benötigen wir dringend Planungssicherheit durch eine deutliche Erhöhung und langfristige Sicherung der Regionalisierungsmittel. Es kann nicht sein, dass wir immer höhere Infrastrukturkosten für die Benutzung von Trassen und Stationen zahlen müssen und immer weniger Geld für die Bestellung von Verkehrsleistungen zur Verfügung haben. Die finanzielle Schieflage hat sich bereits drastisch verschärft und darf nicht zu Angebotsverschlechterungen im VBB-Gebiet führen. Die Sicherung der finanziellen Mittel für die Länder Berlin und Brandenburg ist der Schlüssel für eine Zukunft in einer Wachstumsregion, die auf den öffentlichen Verkehr als wichtigen Standortvorteil setzt.“

In Berlin und Brandenburg hat sich der Öffentliche Personennahverkehr in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt: Die Qualität der Verkehrsleistung ist deutlich gestiegen, die Fahrgastzahlen erreichen immer neue Rekordhöhen. In den Jahren 2000 bis 2012 stieg die Zahl der Fahrgäste um fast 22 Prozent, im Jahr 2013 waren rund 1,3 Milliarden Menschen mit Bussen und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg unterwegs. In der wachsenden Hauptstadtregion steigt damit auch der Bedarf nach mehr Verkehrsangeboten. Dabei sind neben den Fahrgeldeinnahmen die Gelder, die die Länder vom Bund als Regionalisierungsmittel erhalten, die wichtigste Finanzierungsquelle. Eine notwendige Ausweitung der Verkehrsleistungen insbesondere im Regionalverkehr ist in der jetzigen Situation weder planbar noch durchführbar. Selbst die Fortführung und Sicherung des jetzigen Angebotes ist durch die derzeit schon zu knappen Regionalisierungsmittel gefährdet. Anstelle einer langfristigen Perspektive zur Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ausschließlich für das Jahr 2015 gilt und nur die bisherigen Regionalisierungsmittel um ein weiteres Jahr mit 1,5 Prozent dynamisiert.

allg. + S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: Berlin boomt – und das Verkehrsnetz hinkt hinterher, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/01/Boomtown-Berlin.html Berlin zieht an – immer mehr Menschen kommen hierher. Doch die vielen #Neuberliner stellen auch die #Verkehrsplanung vor neue Herausforderungen. Schon jetzt stößt die Mobilität in der Hauptstadt oft an ihre Grenzen. Wächst mit der Stadt auch das #Verkehrsnetz und die Zahl der Busse und Bahnen? Oder wird es einfach nur überall voller? Von Helge Oelert Berlin ist schick, Berlin ist in: In den vergangenen Jahren ist die Stadt jeweils um mehr als 40.000 Einwohner gewachsen. Das wird auch künftig so weitergehen und bringt deswegen für die Stadt, aber auch das Brandenburger Umland gewaltige Herausforderungen mit sich: Wohnen, Arbeitsplätze, Verkehr. Wird es mehr Bus- und Bahnlinien geben für immer mehr Berliner? Und: Wird das Umland besser angebunden, weil ja nicht alle im Zentrum wohnen können? #Straßenbahnausbau als Allheilmittel für Verkehrsprobleme? Schon heute stößt die Mobilität in Berlin oft an ihre Grenzen. Wenn perspektivisch 250.000 Menschen zusätzlich jeden Tag transportiert werden sollen, tragen die Konzepte von gestern nicht mehr. Das erklärte Ziel aller politischen Akteure ist es, das Umsteigen vom …

BVG + S-Bahn + Regionalverkehr: Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Zahlungen, die das Land Berlin in den Jahren 2011 bis 2014 für den Regionalver-kehr, für den S-Bahn-Verkehr und für den Nahverkehr der BVG A.ö.R. geleistet hat? (Bitte nach Jahren und Ver-kehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Für die Jahre 2011 bis 2013 sind die Ausgleichsansprüche der Unternehmen nach den jeweili-gen Verkehrsverträgen angegeben, wie sie in den Ge-samtberichten ÖPNV des Landes Berlin veröffentlicht sind. Darin sind für die BVG bis auf die Angaben zu e) und g.1) alle Positionen der Frage 2 enthalten. Hinweis: Für die Jahre 2011 bis 2014 liegt für die Leistungen im Regional- und S-Bahnverkehr noch keine endgültige Schlussrechnung vom Verkehrsverbund Ber-lin-Brandenburg (VBB) vor. Insofern handelt es sich um vorläufige Angaben.

Frage 2: Welche betriebsbezogenen Förderungen ha-ben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG und in den Jahren 2009 bis 2014 vom Land Ber-lin erhalten? – Bitte nach Jahren und Verkehrsunterneh-men aufschlüsseln und differenzieren nach: a. Ausgleichsleistungen für das zu erbringende Ver-kehrsangebot; b. Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden; c. Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten; d. Ausgleichleistungen für Fahrgeldausfälle durch das Berliner Sozialticket; e. Rentenzahlungen f. Betriebskostenzuschüsse g. ggf. weitere Zahlungen mit Angabe der Verwen-dung. Antwort zu 2: Nur im Verkehrsvertrag mit der BVG AöR ist eine separat ausgewiesene Zahlung für die reine Verkehrsleistung (ohne Infrastrukturentgelte etc.) vorge-sehen, so dass deshalb die Angaben in Zeile a) für die S-Bahn Berlin GmbH und die weiteren DB AG-Unternehmen nicht möglich sind. Auch im Weiteren sind, sofern nicht anders angegeben, die Zahlungen für die BVG ausgewiesen, da nur diese im Regelfall relevant sind und die Unternehmen der DB AG teilweise gar nicht die entsprechenden Ansprüche haben. Ausgleichsleistungen für den Schwerbehindertenverkehr gemäß Ziffer c) erhält z. B. nur die BVG aus dem Einzelplan 13, da die S-Bahn Berlin GmbH als Tochter der Deutschen Bahn AG diese Leistungen direkt beim Bundesausgleichsamt beantragen muss und von dort erhält (§ 150 Abs. 1 SGB IX). Zu den Ausgleichsleistungen unter Ziffer d) wurde im Vertrag über die Weiterführung des Berlin-Ticket S i.V.m. dem 5. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zu dem Vertrag über die Weiterführung des Berlin-Ticket S vom 12.12.2007 vereinbart, dass die Zahlung des gesamten Verlustaus-gleichsbetrages an die BVG erfolgt. Diese nimmt die interne Aufteilung der Einnahmen (64,5 % an BVG und 35,5 % an S-Bahn Berlin GmbH) vor.

Frage 3: Welche Investitionsmittel haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 aus Bundesmitteln (GVFG, Ent-flechtG, Regionalisierungsmittel, Hauptstadtfinanzie-rungsvertrag) erhalten? (Bitte nach Jahren, Herkunft der Mittel und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Frage 4: Welche Investitionsmittel haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 aus Landesmitteln erhalten? (Bitte nach Jahren, Herkunft der Mittel und Verkehrsunterneh-men aufschlüsseln.) Antwort zu 3 und 4: Das Land Berlin erhält vom Bund Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz, Zuweisungen nach dem Regionalisierungsgesetz, Zuwei-sungen für Maßnahmen nach dem GVFG-Bundespro-gramm und dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Ergän-zend hierzu werden Landesmittel bereitgestellt. Diese Finanzmittel werden im Einklang mit den politischen Zielen und gemäß den Vorgaben der Haushaltsgesetzge-bung durch den Senat an die BVG AöR und die DB AG zugewendet. Darüber hinaus erhält die DB AG weitere Finanzmit-tel des Bundes direkt, wie z.B. für DB-Vorhaben aus dem GVFG1-Bundesprogramm, dem Bedarfsplan sowie gemäß Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, über die der Senat keine Kenntnis hat. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, in wel-chem Umfang die Verkehrsunternehmen BVG AöR und DB AG* in den Jahren 2011 bis 2013 Bundes- und Lan-desmittel für Investitionen erhielten. Für 2014 konnten aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Haushaltsjahres noch keine Angaben gemacht werden.

Frage 5: Wofür haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 die erhaltenen Investitionsmittel verwendet? (Bitte nach Jahren und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) a. Erhalt der Verkehrsinfrastruktur b. Neubau von Verkehrsinfrastruktur c. Modernisierung des Fuhrparks Antwort zu 5: Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, wofür die Verkehrsunternehmen BVG AöR und DB AG* in den Jahren 2011 bis 2013 die erhaltenen Investitionsmittel verwendet haben.

Frage 6: In welcher Höhe haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 Investitionen aus eigenen Mitteln getätigt? Antwort zu 6: Die Bewirtschaftung der zu investiven Zwecken verwendeten Eigenmittel obliegt grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen und liegt somit außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und DB AG um eine Stellungnahme gebeten. Von Seiten der DB AG wurde in der gestellten Frist keine Antwort übermittelt. Die BVG teilte mit, dass sie folgende Investitionen aus eigenen Mittel getätigt hat:

Berlin, den 07. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2015)

allg. + BVG + S-Bahn: Nutzung des Berliner ÖPNV durch Tourist*innen und Pendler*innen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR, die S-Bahn Berlin GmbH und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um eine Stellungnahme gebeten. Die BVG teilte mit, dass ihr wegen des Urlaubs vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Feiertage eine Beantwortung in der vorgegeben Frist nicht möglich war. Die übrigen Antworten, dort in eigener Verantwortung erstellt, sind in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurden. Frage 1: Sind dem Senat Erhebungen bekannt, zu welchen #Anteilen der Berliner #ÖPNV jeweils von #Bewohner* innen, #Tourist*innen bzw. #Gäste und #Pendler*innen genutzt wird? Frage 2: Wie haben sich diese Anteile in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Frage 3: Sind dem Senat Studien zum ÖPNVNutzungsverhalten von Tourist*innen bzw. Gästen und Pendler*innen bekannt? Antwort zu 1 bis 3: Dem Senat, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und den Verkehrsunternehmen sind keine diesbezüglichen Erhebungen bekannt. Frage 4: Welche Nahverkehrslinien werden bevorzugt von Tourist*innen bzw. Gästen benutzt? Antwort zu 4: Zu dieser Frage liegen dem VBB keine Daten vor, die S-Bahn Berlin kann hierzu keine belastbare Aussage treffen. Frage 5: Wie viele „Berlin Welcome Cards“ und „Berlin CityTourCards“ und „The Berlin Pass“ wurden seit Bestehen der Angebote jeweils jährlich verkauft? Antwort zu 5: Aufgrund verschiedener struktureller Änderungen und Anpassungen bei der „Berlin Welcome- Card“ und der „Berlin CityTourCard“ ist aus Sicht des VBB ein Vergleich der Verkaufsergebnisse erst ab dem Jahr 2008 sinnvoll (Übersicht in der Anlage). Die Anzahl der Verkäufe des „The Berlin Pass“ liegt dem VBB nicht vor. Frage 6: Wie viele Monats- und Jahres- bzw. Umweltkarten für den VBB-Gesamttarifbereich wurden seit 2011 verkauft? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 6: Unter der Annahme, dass sich die Frage auf den Tarifbereich Berlin ABC bezieht, hat der VBB die die Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements für die Jahre 2011 bis 2013 ermittelt und in der beiliegende Aufstellung aufgeführt. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf die VBB-Umweltkarten. Ermäßigte Zeitkarten wurden in dieser Übersicht nicht mit einbezogen (Übersicht in der Anlage). Frage 7: Wie viele DB Monats- und Jahreskarten auf Regionalverkehrsstrecken von und nach Berlin wurden seit 2011 verkauft (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 7: Monatskarten und Jahreskarten speziell für Regionalbahnstrecken der DB gibt es im VBB nicht. Für die beiliegende Übersicht hat der VBB die VBBUmweltkarten (ohne ermäßigte Zeitkarten) für die Tarifgebiete Berlin + 1 Landkreis, Berlin + 2 Landkreise sowie VBB-Gesamtnetz getrennt nach Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements ermittelt (Übersicht in der Anlage). Frage 8: Wie viele Einzelfahrscheine, Tageskarten, Wochen, Monats- und Jahreskarten für die Tarifbereiche ABC und BC und wie viele Anschlussfahrscheine für den Tarifbereich C wurden seit 2011 verkauft? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 8: Auch hier hat der VBB für den Bereich der Wochenkarten, Monatskarten, Jahreskarten und Abonnements die Verkäufe auf VBB-Umweltkarten bezogen (Übersicht in der Anlage). Berlin, den 07. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2015)