OEPNV: Finanzplanungsdaten und Budgetallokationen fuer den Berliner S-, U- und Straßenbahnbau bis 2003

OEPNV: Finanzplanungsdaten und Budgetallokationen fuer den Berliner S-, U- und Straßenbahnbau bis 2003

Ereignis

Die mittelfristige investive Finanzplanung des Landes Berlin für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ohne Vorhaben der Deutschen Bahn AG) sieht ab dem Jahr 2000 ein stabiles Budgetgefüge vor. Für das Haushaltsjahr 2000 sind Zuweisungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 74,133 Mio. DM sowie Mittel aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IFG) im Umfang von 77,300 Mio. DM veranschlagt. Die fahrzeugtechnische Beschaffung im Schienen- und U-Bahn-Sektor der BVG wurde im Jahr 1998 mit Haushaltsmitteln von 118,119 Mio. DM kofinanziert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4663, Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4663
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Gelder aus welchen Töpfen standen jeweils 1997 und 1998 für den Berliner S-, U- und Straßenbahnbau für welche Vorhaben zur Verfügung (ohne Vorhaben der Deutsche Bahn [DB] AG)?
2. Wie sind die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1999 bis 2003?
3. Für welche Vorhaben sind ab 1999 bereits Mittel mit welchen Jahresraten fest gebunden?
4. Aus welchen Quellen könnten die Finanzmittel in den Jahren 1999 bis 2003 um welche Beträge aufgestockt werden?
5. Welche sinnvollen Vorhaben im S-Bahnbereich (ohne Grunderneuerung DB AG), U- und Straßenbahnbereich könnten im Zeitraum 1999 bis 2003 durch das Land Berlin realisiert oder begonnen werden? Wie hoch würden die ungefähren Kosten und Bauzeiten dieser Projekte sein, und welche standardisierten Bewertungszahlen können ausgewiesen werden (falls noch nicht ermittelt, sind Grobschätzungen erbeten)?
6. Wie viele Finanzmittel wurden aus welchen Töpfen 1997 und 1998 jeweils für welche Fahrzeugbeschaffungen bei U- und Straßenbahn ausgegeben?
7. Welche Fahrzeugbeschaffungen bei U- und Straßenbahn sind 1999 bis 2003 aus welchen Töpfen vorgesehen, welche Fahrzeuge sind bereits fest bestellt?
8. Ist es möglich, die Option auf neue U-Bahnzüge im Groß- und Kleinprofil umzuwandeln in Bestellungen für Zweirichtungsfahrzeuge der Straßenbahn bzw. Niederflurbeiwagen für die sanierten Tatra-Fahrzeuge? Wenn ja, welche Konsequenzen hätte ein Verzicht bzw. eine Umwandlung, und was hält der Senat von diesem Vorschlag?
9. Welche Mittel stehen aus welchen Töpfen in den Jahren 1999 bis 2003 für welche Straßenprojekte zur Verfügung?
10. Für welche Straßenbauprojekte sind ab 1999 bereits Mittel mit welchen Jahresraten vertraglich fest gebunden?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4663
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für die Jahre 1997 und 1998 standen entsprechend den Erläuterungen zum Kapitel 12 00, Titel 891 02 und Kapitel 13 01/Titel 831 30 (Komplementärmittel) bzw. im Haushaltsvollzug für Investitionen des ÖPNV (ohne DB-Vorhaben) tatsächlich folgende Mittel zur Verfügung (in Mio. DM):
• Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): 1997: 79,431 | 1998: 77,388
• Hauptstadtmittel: 1997: 40,000 | 1998: 40,000
• Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IFG): 1997: 95,613 | 1998: 55,869
• Regionalisierungsgesetz (RegG): 1997: 53,300 | 1998: 65,906
• Komplementär GVFG: 1997: 37,587 | 1998: 36,818
• Komplementär IFG: 1997: 10,624 | 1998: 6,208
• Gesamtsumme: 1997: 316,55 | 1998: 282,189
Im Rahmen der in den Haushalten erläuterten Einzelmaßnahmen sind für (in Mio. DM)
U-Bahn-Neubau (1997: 108,40 | 1998: 116,61), U-Bahn-Grundinstandsetzung (1997: 91,90* | 1998: 56,78), Straßenbahn-Neubau (1997: 44,50 | 1998: 24,47), Straßenbahn-Grundinstandsetzung (1997: 61,55 | 1998: 79,33), von Berlin bestellte S-Bahn-Maßnahmen (1997: 10,20 | 1998: 5,00) Mittel auftragsmäßig gebunden worden. (Gesamtsumme 1997: 316,55 | 1998: 282,19)
) einschließlich Restzahlung Grundinstandsetzung U 6
Zu 2.:
Für das Jahr 1999 sind die entsprechenden Ansätze im laufenden Haushalt festgeschrieben und dort nachzulesen. Die Finanzplanung bis 2002 geht von folgenden Werten aus (in Mio. DM):
Sollwerte für 2000 | 2001 | 2002 | 2003:
GVFG (74,133 | 74,133 | 74,133 | 74,133), Hauptstadtmittel (25,000 | 25,000 | 25,000 | 25,000), IFG (77,300 | 59,967 | 60,000 | 60,000), RegG (121,167 | 138,500 | 155,800 | 155,800), Komplementär S-Bahn (9,400 | 9,400 | 9,400 | 9,400), Komplementär GVFG (33,306 | 33,306 | 33,306 | 33,306), Komplementär IFG (8,568 | 6,700 | 6,700 | 6,700). Gesamtsumme (2000: 348,874 | 2001: 347,006 | 2002: 364,339 | 2003*: 364,339)
*) Planwerte gemäß Anmeldung SenBWV
Zu 3.:
Da es sich bei Maßnahmen im ÖPNV in der Regel um langfristig laufende und damit zu finanzierende Projekte handelt, stellen die im betreffenden Haushaltsjahr ausgewiesenen Ansätze den jeweiligen Jahresbedarf für diese Maßnahmen dar.
Zu 4. und 5.:
Der Senat trifft seine Entscheidungen zu den grundsätzlich sinnvollen ÖPNV-Maßnahmen nach der Maßgabe der Erfordernisse und auf der Grundlage der Regierungserklärung und nicht auf Grund von Wunschträumen. Die Finanzierung ist immer im Gesamtzusammenhang mit dem Haushalt zu sehen. Darüber hinaus sieht der Senat keine Veranlassung, Spekulationen in Kleinen Anfragen zu diskutieren.
Zu 6. bis 8.:
Im Haushaltsplan der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe, Kapitel 13 01 bzw. 13 20, Titel 831 30 – allgemeine Kapitalzuführung an die BVG – waren bzw. sind gemäß Unternehmensvertrag mit der BVG folgende Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen veranschlagt:
1997 (Ist): 55,1 Mio. DM für die Beschaffung von U-Bahnwagen | 18,2 Mio. DM für die Modernisierung von Straßenbahnwagen
1998 (Ist): 118,119 Mio. DM für die Beschaffung von Schienenfahrzeugen
1999 (Ansatz): 137,481 Mio. DM für die Beschaffung von Fahrzeugen
In der Finanz- und Investitionsplanung des Senats für die Jahr 1998 bis 2002 sind ab 2000 keine Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen vorgesehen. Die BVG bestellt U-Bahnzüge und Straßenbahnwagen nach einem entsprechend der Verkehrsplanung des Senats feststehenden Fahrzeugbeschaffungsprogramm.
Konkrete Auskünfte über die Finanzierung von Fahrzeugen können nach Mitteilung des Vorstandes der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nicht gegeben werden, da die Veröffentlichung derartiger Informationen zukünftigen Vertragspartnern einen Einblick in die Planungsdaten der BVG ermöglichen würde, was zu wirtschaftlichen Nachteilen der BVG führen kann. Insoweit kann und wird der Senat auf betriebswirtschaftliche Belange der BVG nicht einwirken.
Zu 9.:
Die Straßenbaumittel sind in der Investitionsplanung im Kapitel 12 60 unter den Titeln 720 01 (Maßnahmen des Straßenbaus im zentralen Bereich und im Bereich des Potsdamer/Leipziger Platzes), 720 02 (Aus- und Neubau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen) und 720 03 (Maßnahmen des Straßenbaus im Zusammenhang mit Straßenbahnen) sowie im Kapitel 42 02 enthalten.
In der Investitionsplanung 1998 bis 2002 sind in den beiden genannten Kapiteln für den Straßenbau die nachfolgenden Mittel vorgesehen (TDM). Für das Jahr 2003 können noch keine konkreten Angaben getätigt werden, da zurzeit der Investitionsplanungsentwurf für die Investitionsplanung 1999 bis 2003 erst erstellt wird.
Vorgesehene Mittel ab 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | Rest ab 2003:
Kapitel 12 60 (33 563 | 39 889 | 34 638 | 37 259 | 137 850), Kapitel 42 02 (77 777 | 44 896 | 52 123 | 43 484 | 89 574)
Die einzelnen Straßenbaumaßnahmen mit den dafür veranschlagten Mitteln sind der Investitionsplanung 1998 bis 2002 zu entnehmen, die dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorliegt.
Darüber hinaus sind im Kapitel 12 20 unter dem Titel 893 72 anteilmäßig für Straßenbaumaßnahmen in den Entwicklungsbereichen Wasserstadt Berlin-Oberhavel, Biesdorf-Süd und Adlershof/Johannisthal folgende Mittel für die Jahre 1999 bis 2003 vorgesehen (TDM):
Kapitel 12 20 (1999: 42 779 | 2000: 40 080 | 2001: 27 074 | 2002: 18 300 | Rest ab 2003: 47 200)
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden zudem noch Straßenbauvorhaben gefördert, die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe im Kapitel 13 10, Titel 883 01 (Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW mit EU- und Bundesbeteiligung) enthalten sind.
Zu 10.:
Zur vertraglichen Bindung von Finanzmitteln von Straßenbauprojekten können wir keine detaillierten Angaben machen. Eine dazu erforderliche Abfrage aller bauausführenden Stellen würde den für eine Kleine Anfrage üblichen Rahmen übersteigen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Sanierung des S-Bahn-Abschnitts Treptower Park-Baumschulenweg

Sanierung des S-Bahn-Abschnitts Treptower Park-Baumschulenweg

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit den Sanierungsmaßnahmen zwischen Treptower Park und Baumschulenweg, der behindertengerechten Ausstattung der Bahnhöfe Plänterwald und Baumschulenweg, dem seit Jahren versprochenen nördlichen Zugang am stadteinwärts führenden Bahnsteig am S-Bahnhof Baumschulenweg, den Kosten einer Rampe am Bahnsteig des S-Bahnhofs Baumschulenweg und den Kosten einer zusätzlichen Aufzugsanlage sowie der Frage, ob der Senat diesen Zugang für sinnvoll und für eine enorme Attraktivitätssteigerung für die nördlich der Baumschulenstraße wohnende Bevölkerung hält. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, zitiert in seiner Antwort die Stellungnahme der S-Bahn Berlin GmbH, wonach von Mai bis September 1999 zwischen den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg die vier Brücken „Am Treptower Park“, „Puderstraße“, „Karpfenteichstraße“ und „Dammweg“ erneuert würden, da die technische Lebensdauer nahezu abgelaufen sei, weiterhin für den Bahnhof Treptower Park der konzipierte Endzustand hergestellt werde und in diesem Zusammenhang noch einige Weichenverbindungen einzubauen seien, die bisher wegen der noch zu erneuernden Brücke über die Straße Am Treptower Park nicht realisiert worden seien, und dass zwischen den S-Bahnhöfen Treptower Park und Plänterwald ca. 3 km Gleise einschließlich der Stromschienen erneuert würden, da die entsprechenden Verschleißgrenzwerte erreicht seien; die Grunderneuerung des S-Bahnhofs Baumschulenweg sei derzeit noch nicht terminiert, allerdings sei zu betonen, dass die Sanierung des S-Bahnhofs Baumschulenweg ein völlig anderes Vorhaben sei, betriebstechnologisch sei eine parallele Realisierung beider Vorhaben nicht möglich, da für das Vorhaben Baumschulenweg erhebliche Einschränkungen zu erwarten seien und die S-Bahn Berlin GmbH somit den Umleitungsverkehr nicht optimal durchführen könne; der S-Bahnhof Plänterwald solle kurzfristig statt einer aufgehenden Treppe einen Aufzug und eine Fahrtreppe erhalten, zum S-Bahnhof Baumschulenweg liefen seitens der zuständigen Deutschen Bahn AG zurzeit Untersuchungen, um die günstigste Variante zur behindertengerechten Ausgestaltung des Bahnhofs herauszufinden, diese Untersuchungen beinhalteten auch einen prinzipiell sinnvollen zusätzlichen Zugang am nördlichen Bahnsteigende des östlichen Bahnsteigs einschließlich der Untervariante mit einer Rampenlösung, Kostenschätzungen lägen zu den einzelnen Varianten noch nicht vor, die entsprechenden Untersuchungen würden voraussichtlich im Laufe dieses Jahres abgeschlossen, und der Senat halte am S-Bahnhof Baumschulenweg einen provisorischen Zugang nicht für sinnvoll, da Provisorien erfahrungsgemäß einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand erforderten, vielmehr werde der Senat in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln auf Herstellung eines funktionalen und attraktiven Endzustandes drängen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4684 (Kleine Anfrage Nr. 4684)

Kleine Anfrage Nr. 13/4684 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Sanierung des S-Bahn-Abschnitts Treptower Park/Baumschulenweg

Ich frage den Senat:

  1. Welche Sanierungsmaßnahmen werden zwischen Treptower Park

S-Bahn: Gelaendeverbundene Variantenuntersuchungen zur barrierefreien Anbindung des S-Bahnhofes Baumschulenweg

S-Bahn: Gelaendeverbundene Variantenuntersuchungen zur barrierefreien Anbindung des S-Bahnhofes Baumschulenweg

Ereignis

Zur Vorbereitung einer zukünftigen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs Baumschulenweg führt die Deutsche Bahn AG technische Untersuchungen durch, die auch die Machbarkeit einer Rampenlösung am nördlichen Ende des östlichen Bahnsteigs einschließen. Die parallel stattfindende Grunderneuerung der vier baufälligen Brückenbauwerke auf dem Verbindungsabschnitt zum Bahnhof Treptower Park wird aus betriebstechnologischen Gründen isoliert durchgeführt, um den Umleitungsverkehr über den Südring während der sommerlichen Totalsperrung zu gewährleisten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4684, Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4684
Ich frage den Senat:
1. Welche Sanierungsmaßnahmen werden zwischen Treptower Park und Baumschulenweg warum vorgenommen?
2. Werden die Bahnhöfe Plänterwald und Baumschulenweg behindertengerecht ausgestattet? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
3. Gibt es den seit Jahren versprochenen nördlichen Zugang am stadteinwärts führenden Bahnsteig am S-Bahnhof Baumschulenweg? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht, und wie wird dieser Bahnsteig behindertengerecht ausgestattet?
4. Wie teuer wäre an diesem Bahnsteig am S-Bahnhof Baumschulenweg eine Rampe, so dass auch dieser Bahnsteig behindertengerecht angebunden wird, und wie teuer wären im Vergleich dazu die Kosten für eine extra Aufzugsanlage für diesen Bahnsteig?
5. Hält der Senat diesen Zugang für sinnvoll und eine enorme Attraktivitätssteigerung für die nördlich der Baumschulenstraße wohnende Bevölkerung? Wenn ja, was will der Senat unternehmen, um hier zumindest einen provisorischen Zugang zu realisieren?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4684
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach Angaben der zuständigen S-Bahn Berlin GmbH werden von Mai bis September 1999 zwischen den S-Bahnhöfen Treptower Park und Baumschulenweg die vier Brücken „Am Treptower Park“, „Puderstraße“, „Karpfenteichstraße“ und „Dammweg“ erneuert, da die technische Lebensdauer nahezu abgelaufen ist. Weiterhin wird für den Bahnhof Treptower Park der konzipierte Endzustand hergestellt. In diesem Zusammenhang sind noch einige Weichenverbindungen einzubauen, die bisher wegen der noch zu erneuernden Brücke über die Straße Am Treptower Park nicht realisiert worden sind. Weiterhin werden zwischen den S-Bahnhöfen Treptower Park und Plänterwald ca. 3 km Gleise einschließlich der Stromschienen erneuert, da die entsprechenden Verschleissgrenzwerte erreicht sind.
Die Grunderneuerung des S-Bf Baumschulenweg ist derzeit noch nicht terminiert. Allerdings ist zu betonen, dass die Sanierung des S-Bf Baumschulenweg ein völlig anderes Vorhaben ist. Betriebstechnologisch ist eine parallele Realisierung beider Vorhaben nicht möglich, da für das Vorhaben Baumschulenweg erhebliche Einschränkungen zu erwarten sind und die S-Bahn Berlin GmbH somit den Umleitungsverkehr nicht optimal durchführen könnte.
Zu 2. bis 5.:
Der S-Bahnhof Plänterwald soll kurzfristig statt einer aufgehenden Treppe einen Aufzug und eine Fahrtreppe erhalten. Zum S-Bahnhof Baumschulenweg laufen seitens der zuständigen Deutschen Bahn AG zurzeit Untersuchungen, um die günstigste Variante zur behindertengerechten Ausgestaltung des Bahnhofs herauszufinden. Diese Untersuchungen beinhalten auch einen prinzipiell sinnvollen zusätzlichen Zugang am nördlichen Bahnsteigende des östlichen Bahnsteigs einschließlich der Untervariante mit einer Rampenlösung. Kostenschätzungen liegen zu den einzelnen Varianten noch nicht vor. Die entsprechenden Untersuchungen werden voraussichtlich im Laufe diesen Jahres abgeschlossen werden. Der Senat von Berlin hält am S-Bahnhof Baumschulenweg einen provisorischen Zugang nicht für sinnvoll, da Provisorien erfahrungsgemäß einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand erfordern. Vielmehr wird der Senat von Berlin in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln auf Herstellung eines funktionalen und attraktiven Endzustandes drängen.

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„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Fahrtreppen im Nord-Sued-Bahnhof des S-Bahnhofs Friedrichstrasse

Fahrtreppen im Nord-Sued-Bahnhof des S-Bahnhofs Friedrichstrasse

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit den zwei Fahrtreppen, die vor dem Umbau des Bahnhofs Friedrichstraße vom unteren Bahnsteig zum Zwischengeschoss führten, der Einstellung ihres Betriebs, der Wiederinbetriebnahme der Fahrtreppen vom Zwischengeschoss zum oberen S-Bahnsteig der Stadtbahn nach Wiedereröffnung des sanierten S- und Fernbahnhofs und ihrer großen Akzeptanz, der Zahl der täglichen Umsteiger von der Nord-Süd-S-Bahn in die Stadtbahn sowie der Frage, ob der Senat es für notwendig hält, die stillgelegten Fahrtreppen vom Zwischengeschoss zum unteren S-Bahnsteig schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, zitiert in seiner Antwort die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, wonach konkrete Reisendenzählungen der Umsteiger von der Nord-Süd-Bahn zur Stadtbahn noch nicht vorlägen, jedoch davon auszugehen sei, dass täglich mehrere Zehntausende die Umsteigebeziehung nutzten, und dass seitens der DB AG vorgesehen sei, die Fahrtreppen im 4. Quartal 1999 wieder in Betrieb zu nehmen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4705 (Kleine Anfrage Nr. 4705)

Kleine Anfrage Nr. 13/4705 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Fahrtreppen im Nord-Süd-Bahnhof des S-Bahnhofs Friedrichstraße

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass vor dem Umbau des Bahnhofs Friedrichstraße zwei Fahrtreppen vom unteren Bahnsteig zum Zwischengeschoss des Bahnhofs führten? Wenn ja, warum wurde deren Betrieb eingestellt?

  2. Ist dem Senat bekannt, dass mit Wiedereröffnung des sanierten S- und Fernbahnhofs die Fahrtreppen vom Zwischengeschoss zum oberen S-Bahnsteig der Stadtbahn wieder in Betrieb sind und sich großer Akzeptanz erfreuen? Wenn ja, wie viele Menschen steigen täglich am Bahnhof Friedrichstraße von der Nord-Süd-S-Bahn in die Stadtbahn um und benutzen diese Fahrtreppen?

  3. Hält der Senat es für notwendig, die stillgelegten Fahrtreppen vom Zwischengeschoss zum unteren S-Bahnsteig schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen? Wenn ja, was unternimmt der Senat dafür, und wann wird das geschehen? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. März 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4705

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Hierzu hat die zuständige Deutsche Bahn AG mitgeteilt:

„Die beiden Fahrtreppen wurden im Rahmen der Umbaumaßnahmen am Bahnhof Friedrichstraße stillgelegt. Gründe hierfür waren einerseits der Zustand der Fahrtreppen, die einer Generalüberholung bedurft hätten, andererseits die durch die Umbaumaßnahmen bedingte Notwendigkeit, den bisherigen Standort aufzugeben.“

Zu 2.:

Konkrete Reisendenzählungen der Umsteiger von der Nord-Süd-Bahn zur Stadtbahn gibt es noch nicht. Wir können jedoch davon ausgehen, dass täglich mehrere Zehntausende die Umsteigebeziehung nutzen.

Zu 3.:

Seitens der DB AG ist vorgesehen, die Fahrtreppen im 4. Quartal 1999 wieder in Betrieb zu nehmen.

Berlin, den 9. April 1999

Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

S-Bahn: Technischer Defekt und zeitliche Fristen zur Erneuerung der Fahrtreppen am Bahnhof Friedrichstraße

S-Bahn: Technischer Defekt und zeitliche Fristen zur Erneuerung der Fahrtreppen am Bahnhof Friedrichstraße

Ereignis

Die durch die Baumaßnahmen am Sockelbauwerk Nord und am S-Bahnsteig der Stadtbahn bedingte Stilllegung der zwei Fahrtreppen vom unteren Nord-Süd-Bahnsteig zum Zwischengeschoss des Bahnhofs Friedrichstraße kann nicht durch eine einfache Instandsetzung behoben werden. Eine Überprüfung des vorhandenen Fabrikates (Fa. Rade Koncar, Ex-Jugoslawien) ergab, dass eine gesetzliche Nachrüstung die Kosten einer Neuanlage überschritten hätte. Die zuständige DB Station&Service AG projektiert die bauliche Wiederinbetriebnahme der Fahrtreppen für das 4. Quartal 1999.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4705
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass vor dem Umbau des Bahnhofs Friedrichstraße zwei Fahrtreppen vom unteren Bahnsteig zum Zwischengeschoß des Bahnhofs führten? Wenn ja, warum wurde deren Betrieb eingestellt?
2. Ist dem Senat bekannt, dass mit Wiedereröffnung des sanierten S- und Fernbahnhofs die Fahrtreppen vom Zwischengeschoß zum oberen S-Bahnsteig der Stadtbahn wieder in Betrieb sind und sich großer Akzeptanz erfreuen? Wenn ja, wie viele Menschen steigen täglich am Bahnhof Friedrichstraße von der Nord-Süd-SBahn in die Stadtbahn um und benutzen diese Fahrtreppen?
3. Hält der Senat es für notwendig, die stillgelegten Fahrtreppen vom Zwischengeschoß zum unteren S-Bahnsteig schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen? Wenn ja, was unternimmt der Senat dafür, und wann wird das geschehen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4705
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Für Fahrtreppen im S-Bahnhof Berlin Friedrichstraße ist allein die DB Station&Service AG – Deutsche Bahn Gruppe – zuständig. Diese teilt hierzu Folgendes mit:
Zu 1.:
Der Betrieb der Fahrtreppen musste auf Grund der Bauarbeiten im Sockelbauwerk Nord und am S-Bahnsteig der Stadtbahn eingestellt werden. Auch die festen Treppen zur Nord-Süd-S-Bahn konnten zu diesem Zeitpunkt nicht von den Reisenden benutzt werden.
Eine Wiederinbetriebnahme dieser Fahrtreppen war auf Grund ihres Fabrikates (Fa. Rade Koncar, Ex-Jugoslawien) nicht möglich. Nach dem Prüfen einer möglichen Instandsetzung musste eingeschätzt werden, dass das Nachrüsten gemäß heutigen gesetzlichen Bestimmungen – soweit überhaupt möglich – die Kosten einer Neuanlage überstiegen hätte.
Zu 2.:
Konkrete Reisendenzählungen der Umsteiger von der Nord-Süd-Bahn zur Stadtbahn gibt es noch nicht. Wir können jedoch davon ausgehen, dass täglich mehrere Zehntausende die Umsteigebeziehung nutzen.
Zu 3.:
Seitens der DB AG is vorgesehen, die Fahrtreppen im 4. Quartal 1999 wieder in Betrieb zu nehmen.“

Hinweis

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Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung barrierefreier Standards im Berliner U-Bahn-Netz und hinterfragt gezielt den nachträglichen Einbau von Aufzugsanlagen an sanierungsbedürftigen Bahnhöfen. Der Senat und die BVG legen dar, dass an stark frequentierten Knotenpunkten wie dem U-Bahnhof Rathaus Spandau zusätzliche Aufgänge zur Optimierung der Umsteigewege zur Fern- und S-Bahn für das Jahr 2000 projektiert sind. Ansonsten richtet sich die Prioritätensetzung beim Aufzugsprogramm strikt nach netzgestützten Dringlichkeitslisten, weshalb kosmetische Renovierungen oder städtebauliche Investorenmaßnahmen an einzelnen Stationen (wie der Johannisthaler Chaussee oder der Blissestraße) vorerst ohne einen parallel gekoppelten Schachtneubau realisiert werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4597

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4597
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Ich frage den Senat:
1. Trifft der Bericht der Zeitung „BVGprofil“ vom August 1998 zu, dass der U-Bahnhof Grenzallee (U 7) grundinstand gesetzt wird, wobei ein Ausgang verlegt wird? Wird entsprechend den Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin bei dieser Grundinstandsetzung auch ein Aufzug eingebaut? Wenn ja, an welcher Stelle, wenn nein, warum nicht?
2. Ist dem Senat bekannt, dass am U-Bahnhof Rathaus Spandau zwar ein Aufzug vom Straßenniveau zum Zwischengeschoss, nicht aber vom Zwischengeschoss zu den U-Bahnsteigen vorhanden ist, so dass ein behindertengerechtes Umsteigen von der U-Bahn zur Fernbahn und zur R- und S-Bahn nicht möglich ist? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass am U-Bahnhof Rathaus Spandau behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten zu allen Bahnsteigen geschaffen werden müssen?
3. Welche Planungen gibt es bei der BVG bzw. beim Senat, um die Bahnsteige am U-Bahnhof Rathaus Spandau mit einem Aufzug zu erschließen?
4. Trifft es zu, dass laut „BVGprofil“ an den U-Bahnhöfen Blissestraße (U 7), Fehrbelliner Platz (U 7, U 1) und Johannisthaler Chaussee (U 7) „Verschönerungsarbeiten“ vorgenommen werden? Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei diesen „Verschönerungsarbeiten“ nicht um verkappte Grundinstandsetzungsmaßnahmen handelt? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden, und wie begründet der Senat, dass bei diesen Baumaßnahmen keine Aufzüge eingebaut werden, wo sie heute noch fehlen?
5. Wann gedenkt der Senat die versprochenen Aufzüge an den U-Bahnhöfen Karl-Marx-Straße, Ernst-Reuter-Platz und Hallesches Tor zu realisieren, die der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Klemann, in verschiedenen Antworten auf Kleine und Mündliche Anfragen versprochen hat?

Berlin, den 3. Februar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4597
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nein. Bei den Baumaßnahmen am U-Bahnhof Grenzallee handelt es sich um keine Grundinstandsetzung. Es wird lediglich die Verlegung eines Bahnhofszuganges vorgenommen.

Zu 2. und 3.:
Der U-Bahnhof Rathaus Spandau verfügt bereits über eine behindertengerechte Zugangs- und Umsteigemöglichkeit über das nördliche Zwischengeschoss. Die BVG sieht auf Grund der besonderen Bedeutung dieses Umsteigepunktes zur S-, Fern- und Regionalbahn zusätzlich am südlichen Ende Aufzüge zwischen den Bahnsteigen und dem Zwischengeschoss vor. Vorbehaltlich der Finanzierung soll der Einbau im Jahre 2000 erfolgen.

Zu 4.:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Grundsanierungsarbeiten für den U-Bahnhof Blissestraße wurden aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Hier sind nunmehr nur noch Renovierungsarbeiten und im Zusammenhang damit, aus optischen Gründen, Fliesenarbeiten an den Hintergleisflächen vorgesehen. Der Einbau eines behindertengerechten Aufzugs muß hier dementsprechend ebenfalls zurückgestellt werden. Wir halten diese Zurückstellungen für vertretbar, da die unmittelbaren Nachbarbahnhöfe entweder bereits behindertengerecht ausgebaut sind (U-Bhf. Fehrbelliner Platz) bzw. ein solcher Ausbau geplant ist (U-Bhf. Berliner Straße).

Der U-Bahnhof Fehrbelliner Platz (U1/U7) ist bereits vor mehreren Jahren von uns mit behindertengerechten Personenaufzügen ausgerüstet worden. Im Zuge der jetzt anstehenden Renovierungen werden die noch fehlenden Blindenleitstreifen einschließlich der dazugehörigen Bahnsteigkantenregulierungen nachgerüstet.

Im Zuge der Erschließung von Vermarktungsflächen der Eingangshalle des U-Bahnhofes Johannisthaler Chaussee durch einen Investor wird von der BVG der Bahnsteig renoviert. Da einerseits der Investor den mit erheblichen Kosten verbundenen behindertengerechten Ausbau nicht übernehmen will und andererseits der U-Bahnhof in der Prioritätenliste keine verkehrliche Priorität erhalten hat, ist ein behindertengerechter Ausbau zur Zeit nicht vorgesehen.“

Zu 5.:
Zu den genannten U-Bahnhöfen vertritt der Senat folgende Position:

  • U-Bahnhof Karl-Marx-Straße: Dieser U-Bahnhof hat bei der Ausrüstung eines Aufzuges keine hohe Priorität, da einerseits die beiden benachbarten U-Bahnhöfe Rathaus Neukölln und Neukölln bereits behindertengerecht ausgestattet sind und andererseits der Einbau eines Aufzuges auf Grund der örtlichen Situation äußerst problematisch ist.
  • U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz: Der behindertengerechte Ausbau dieses U-Bahnhofes erfolgt erst im Rahmen der anstehenden 2. Baustufe. Von der für den Bau und die Planung zuständigen BVG werden derzeit die Bauplanungsunterlagen und die Planfeststellungsunterlagen erstellt.
  • U-Bahnhof Hallesches Tor: Für diesen Umsteigebahnhof werden gegenwärtig ebenfalls die Bau- und Planfeststellungsunterlagen durch die BVG erarbeitet. Es bleibt jedoch festzustellen, dass der Einbau von Aufzügen für das Umsteigen zwischen den beiden U-Bahnlinien 1 und 6 mit erheblichen Kosten verbunden sein dürfte, so dass über die Priorität nach Vorlage der genauen Kosten zu entscheiden wäre.

Berlin, den 6. April 1999

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

Linienkonzessionen für den Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr

Linienkonzessionen für den Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den rechtlichen Vergabeprinzipien, Geltungsdauern und Auslaufterminen für Linienkonzessionen im schienengebundenen Berliner Nahverkehr. Der Bausenator schlüsselt auf, dass Genehmigungen nach § 16 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) standardmäßig so dimensioniert werden, dass sie die typische, jahrzehntelange gewöhnliche Nutzungsdauer der ortsfesten Betriebsanlagen abbilden. Infolgedessen werden Straßenbahnkonzessionen für einen Zyklus von 25 Jahren und hauseigene U-Bahn-Konzessionen seit jeher für die Dauer von 90 Jahren erteilt, wobei sich hieraus laut Senat keinerlei automatische haushalterische Ansprüche auf eine dauerhafte Landesbezuschussung ableiten lassen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4640

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4640
des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD)
über: Linienkonzessionen für den Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr

Ich frage den Senat:
1. Mit welchen Laufzeiten werden in Berlin Konzessionen für Straßenbahn- und U-Bahn-Linien erteilt?
2. Wann laufen die bestehenden Konzessionen der BVG für den Straßenbahn- und U-Bahn-Bereich aus?

Berlin, den 17. Februar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4640
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nach § 16 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690/GVBl. S. 1886), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), ist die Geltungsdauer der Genehmigung für Straßenbahn- und Obusverkehr so zu bemessen, dass sie mindestens der gewöhnlichen Nutzungsdauer der Betriebsanlagen entspricht.

Unter Zugrundelegung dieser Vorschrift werden Genehmigungen für Straßenbahnlinien für die Dauer von 25 Jahren und für U-Bahnlinien seit jeher für die Dauer von 90 Jahren erteilt.

Zu 2.:
Die bestehenden Genehmigungen für Straßenbahnlinien laufen je nach Linie bis zum Jahr 2018, 2021 oder 2022.

Im U-Bahnbereich erfolgt das nächste Auslaufen der Gültigkeit einer Genehmigung im Jahre 2008, die letzte bestehende Genehmigung erlischt im Jahre 2086. Hierzu ist zu bemerken, dass die Genehmigungen teilweise nur kurze Abschnitte einer U-Bahnlinie betreffen.

Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Dauer der Genehmigungen keine Ansprüche auf die Bezuschussung des Betriebs auf diesen Linien durch das Land Berlin原生 ableiten lassen.

Berlin, den 6. April 1999

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof

Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem ausstehenden behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofs Westhafen (ehemals Putlitzstraße), in dessen unmittelbarer Nachbarschaft eine bereits 1997 etablierte Behindertenwerkstatt ansässig ist. Der Senat verweist auf die verkehrliche Priorität des Bahnhofs als künftiger Netzknoten am Nordring. Der physische Einbau der Aufzüge verzögert sich jedoch, da in den laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen der BVG und den Vertretern der Behindertenwerkstatt bisher keine Einigung über den optimalen und zweckmäßigsten Standort der Aufzugsanlage erzielt werden konnte.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4712
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4712
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass die Behindertenwerkstatt in Berlin in unmmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Westhafen liegt? Wenn ja, seit wann befindet sich dort die Behindertenwerkstatt?
2. Wann wurde der Beschluss gefasst, die Fahrzeuge und Einrichtungen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs behindertengerecht auszubauen?
3. Auf welcher Prioritätenliste fand sich seit diesem Zeitpunkt der U-Bahnhof Putlitzstraße bzw. Westhafen in der jeweiligen Planung zum nachträglichen Einbau von Fahrstühlen?
4. Ist dem Senat bekannt, dass spätestens Mitte des nächsten Jahres der gleichnamige S-Bahnhof Westhafen behindertengerecht wieder in Betrieb genommen wird und dass bisher keinerlei Anzeichen zu erkennen sind, dass der U-Bahnhof ebenfalls mit einem Aufzug versehen wird, so dass ein Umsteigen behindertengerecht möglich ist? Wenn ja, was gedenkt der Senat zu tun, um dem abzuhelfen?
5. Wann gedenkt der Senat, dass auch am U-Bahnhof Westhafen ein Aufzug eingebaut wird, und wie will er dieses Ziel erreichen?
Berlin, den 17. März 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4712
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Die Behindertenwerkstatt hat im Jahre 1977 ihre Arbeit aufgenommen.
Zu 2.:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 15. September 1992 „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ beschlossen. Die Leitlinien beschreiben u. a. behindertengerechte Lösungen für Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV sowie für Bahnhöfe und Flughäfen im Fernverkehr. Die beschlossenen Leitlinien enthalten bewusst keine Aussagen darüber, wann und in welchem Umfang die Maßnahmen realisiert werden können: Die Umsetzung ist vom Finanzspielraum Berlins abhängig, sofern es sich um Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landes Berlin handelt. Für die Fernverkehrsanlagen ist das Land Berlin nicht zuständig. Der Senat wirbt jedoch gegenüber der DB AG dafür, auch in diesen Bereichen eine behindertengerechte Ausstattung vorzunehmen.
Zu 3.:
Der behindertengerechte Ausbau des U-Bahnhofes Westhafen hat seit der Planung des Nordringes als Umsteigepunkt eine hohe Priorität. Dies wurde bereits in der Kleinen Anfrage 3955 vom 13. Juli 1998 (veröffentlicht im Landespressedienst 189 aus 1998 ab Seite A 8) mitgeteilt.
Zu 4. und 5.:
Zum behindertengerechten Ausbau der U-Bahnanlagen des Umsteigepunktes Westhafen werden von der BVG die notwendigen Unterlagen überarbeitet. Da in den bisherigen Gesprächen mit Vertretern der Behindertenwerkstatt keine Einigung über einen Standort des Aufzuges erzielt werden konnte, ist eine Umsetzung der Planung erst nach Klärung dieser Frage möglich.
Berlin, den 6. April 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Busspur in der Straße Am Treptower Park

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Busspur in der Straße Am Treptower Park

Ereignis

Die Kleine Anfrage untersucht verkehrstechnische Beschleunigungs- und Erschließungsvarianten für den Buslinienverkehr im Zuge der Bundesstraße 96 a (Am Treptower Park). Ein Vorschlag zur Einrichtung einer Busspur entgegen der bestehenden Einbahnstraßenrichtung zwischen der Bulgarischen Straße und der Elsenstraße wird vom Senat aus kapazitären Gründen negativ beschieden, da die Reduzierung auf zwei Fließspuren gravierende Rückstauungen in Richtung Schöneweide auslösen würde. Zur nachhaltigen Verbesserung des ÖPNV-Angebots verweist die Verwaltung auf das rechtsgültige Konzept des Flächennutzungsplanes, welches die vollständige Aufgabe der Einbahnstraße und den vierspurigen Zweirichtungs-Ausbau unter Einbeziehung der alten Straßenbahntrasse vorsieht.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4122 (vom Senat korrigiert zu 13/4598)

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4598
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Busspur in der Straße Am Treptower Park

Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass die BVG bei der Straßenverkehrsbehörde eine Prüfung zur Anordnung einer Busspur in der Straße Am Treptower Park – entgegen der bestehenden Fahrtrichtung (von Bulgarischer Straße zur Elsenstraße) – beantragt hat? Wenn ja, welches Ergebnis ergab diese Prüfung?
2. Wurde bei dieser Prüfung auch eine Variante über die Zufahrtsstraße zu den Stellplätzen (auf der ehemaligen Straßenbahntrasse) untersucht? Wenn ja, wie lautete das Ergebnis, wenn nein, wie beurteilt der Senat diese Variante und wie die BVG?
3. Welche Baumaßnahmen wären für diese Variante notwendig, und wie hoch wären die Kosten?
4. Ist der Senat bereit, diese Variante der Busspur in das Beschleunigungsprogramm aufzunehmen? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
5. Welche Vorteile und welche Einsparmöglichkeiten hätte diese Busspur für die BVG?

Berlin, den 3. Februar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4598
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben bei der Straßenverkehrsbehörde keinen diesbezüglichen Antrag gestellt. Die BVG hat vielmehr im Jahr 1994 eine Anfrage an den Senat gestellt mit der Bitte um Prüfung der Möglichkeit, auf diesem Teilstück der Straße Am Treptower Park (Bundesstraße 96 a) eine Busspur entgegen der Einbahnstraßenrichtung für die Aufnahme des Buslinienverkehrs in Richtung Elsenstraße anzulegen, sofern weiterhin an der Einbahnstraßenregelung festgehalten werden soll. Das Anliegen der BVG wurde damit begründet, auf diese Weise die Bewohner des angrenzenden Wohngebietes in beiden Richtungen direkt bedienen zu können.
Eine solche Fahrbahnaufteilung mit dem vorhandenen Querschnitt wurde abgelehnt, da u. a. eine dadurch verringerte Durchlassfähigkeit dieses Abschnittes mit 2 statt bisher 3 Fahrspuren verkehrlich nicht zu vertreten ist. Von Rückstauungen in Richtung Schöneweide wäre auch der Busverkehr betroffen, wie bereits baustellenbedingte Einengungen auf 2 Fahrstreifen gezeigt hatten.
Statt dessen hat der Senat in seiner Antwort auf die im Flächennutzungsplan 1994 enthaltene Planung verwiesen, die Bundesstraße 96 a in diesem Streckenabschnitt als Einbahnstraße aufzugeben und für die Aufnahme des gesamten Verkehrs in beiden Richtungen auszubauen. Die zweite Richtungsfahrbahn soll im Bereich der alten Straßenbahntrasse verlaufen. Damit kann auch der Busverkehr in beiden Richtungen über die Straße Am Treptower Park aufgenommen werden und das Anliegen der BVG wäre erfüllt. Diese Planung ist auch heute noch gültig.
Zu 2. und 3.:
Die BVG befürwortet auch die genannte Variante mit einer baulich angelegten, separaten Busspur auf der ehemaligen Straßenbahntrasse. Die Vorleistung für den Bau einer Fahrspur als Busspur, einer Lichtsignalanlage am Kreuzungspunkt mit der Bulgarischen Straße und für Ersatzmaßnahmen für den ruhenden Verkehr wären im Vorfeld der unter 1. beschriebenen Straßenbaumaßnahme allerdings nicht sinnvoll. Ein hierfür erforderlicher Nachweis der Wirtschaftlichkeit der baulichen Vorleistung sowie die Integrierbarkeit dieses Umbaues in das spätere Straßenbauvorhaben können nicht garantiert werden. Die Komplexität des Bauvorhabens erfordert zur Baukostenermittlung eine umfangreiche Vorplanung, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht leistbar ist.
Zu 4.:
Nein. Begründung siehe oben.
Zu 5.:
Mit der optimalen Erschließung des Einzugsgebietes der Straße Am Treptower Park in beiden Fahrtrichtungen kann die Zielsetzung einer erheblichen Qualitätsverbesserung für die ÖPNV-Nutzer aus diesem Bereich realisiert werden. Einsparmöglichkeiten im Sinne einer Beschleunigungsmaßnahme sind bei den Varianten nicht zu erwarten.
Berlin, den 31. März 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Kopfbahnhof am Single-Airport in Schönefeld

Kopfbahnhof am Single-Airport in Schönefeld

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Schienenanbindung des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld und hinterfragt kritisch, ob aufgrund verzögerter Bundesmittel zunächst lediglich ein provisorischer Kopfbahnhof unter dem Terminal realisiert wird. Der Senat stellt klar, dass er unverändert eine direkte und vollständige Durchbindung der Bahntrasse zum Berliner Außenring und zur Görlitzer Bahn anstrebt, um den Flughafen optimal in das InterCity-Netz zu integrieren. Da Bundesmittel für diese Durchbindung nach der aktuellen Finanzierungsplanung erst zu einem späteren Zeitpunkt bereitstehen, verhandeln die Länder Berlin und Brandenburg gegenwärtig über eine Vorfinanzierung, um zur geplanten Eröffnung im Jahre 2007 einen voll funktionsfähigen, durchgehenden Fernbahnhof in Betrieb nehmen zu können.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4685
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4685
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Kopfbahnhof am Single-Airport in Schönefeld
Ich frage den Senat:
1. Ist die ausweichende Antwort auf meine Mündliche Anfrage Nr. 12 aus der 58. Sitzung über „Verkehrsanbindung des Single-Airports in Schönefeld“ so zu verstehen, dass entgegen den öffentlichen Verlautbarungen zunächst doch ein Kopfbahnhof unter dem neuen Terminal des Flughafens realisiert werden soll?
2. Wenn ja, warum? Wenn nein, wie sieht die Planung aus?
3. Ist der Satz „Eine sofortige Durchbindung zur Görlitzer Bahn wird angestrebt“ so zu verstehen, dass mit Inbetriebnahme des Flughafens im Jahre 2007 nur der Rohbau des geplanten unterirdischen Bahnhofs realisiert wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, wann soll die Anbindung nach Norden und Osten bzw. nach Süden und Westen realisiert werden, damit der Flughafenbahnhof in das InterCity-Netz integriert wird?
Berlin, den 5. März 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4685
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die Finanzierung des Flughafenbahnhofs und der Anbindung an den Berliner Außenring sind Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Bund, Berlin und Brandenburg. Nach dem bisherigen Verhandlungsstand stehen Finanzmittel für die Durchbindung erst zu einem späteren Zeitpunkt bereit. Um diese zeitgleich zu realisieren, muss das Problem einer Vorfinanzierung gelöst werden. Es ist Interesse des Senats, die vollständige Durchbindung möglichst frühzeitig zu realisieren.
Zu 3.:
Es ist beabsichtigt, dass bei der Inbetriebnahme des Flughafens ein voll funktionsfähiger Bahnhof eröffnet wird. Auf diesem kann dann auch hochwertiger Fernverkehr abgewickelt werden.
Berlin, den 26. März 1999
In Vertretung
Ulrich A r n d t
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

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