S-Bahn: Bauphasen der signaltechnischen Anbindung und Zeitplanung fuer die Teilabschnitte des Nordkreuzes

S-Bahn: Bauphasen der signaltechnischen Anbindung und Zeitplanung fuer die Teilabschnitte des Nordkreuzes

Ereignis

Die Fertigstellung der S-Bahn-Anlagen am Nordkreuz im Endzustand wird für das Jahr 2002 projektiert, wobei der Richtungsbahnsteig A am S-Bahnhof Bornholmer Straße im 2. Halbjahr 2000 in den Betrieb gehen soll. Für die signaltechnische Vorbereitung der Streckenabschnitte über ein elektronisches Stellwerk sind sukzessive Baumaßnahmen zwingend erforderlich. Der zeitliche Ablauf für die Wiederinbetriebnahme der S-Bahn-Teilabschnitte sieht eine Fertigstellung zwischen Gesundbrunnen–Pankow sowie Gesundbrunnen–Schönhauser Allee im 1. Halbjahr 2001 vor, gefolgt vom Abschnitt Gesundbrunnen–Wedding im 2. Halbjahr 2001.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4738
Ich frage den Senat:
1. Welche Zeitvorstellungen gibt es für die komplette Inbetriebnahme des Nordkreuzes?
2. Wann werden beide Richtungsbahnsteige am S-Bahnhof Bornholmer Straße betriebsbereit ausgebaut sein?
3. Welche Zeitvorstellungen gibt es für die Inbetriebnahme der S-Bahn-Teilabschnitte zwischen
a) Gesundbrunnen − Pankow,
b) Gesundbrunnen − Schönhauser Allee,
c) Schönhauser Allee − Wollankstraße,
d) Gesundbrunnen − Wedding?
4. Trifft es zu, dass im Mai 1999 die S-Bahnstrecke zwischen Schönhauser Allee und Bornholmer Straße gesperrt wird? Wenn ja, warum, und welcher Ersatzverkehr ist geplant? Wenn nein, wie kann sich der Senat die Meldung des Tagesspiegels vom 27. März 1999 erklären?
5. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Streckenunterbrechung zwischen Schönhauser Allee und Bornholmer Straße für die Fahrgäste erheblich geringere Nachteile hätte, wenn die Verbindung zwischen Gesundbrunnen und Schönhauser Allee betriebsbereit ist? Wenn ja, warum wird diese Streckensperrung nicht dann vorgenommen, wenn dem so ist? Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4738
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die zu 1. bis 5. gestellten Fragen fallen zur Gänze in den Zuständigkeitsbereich der DB AG, die dem Senat dazu folgende Auskünfte gab:
„Zu 1.:
Die S-Bahnanlagen im Nordkreuz werden im Endzustand 2002 fertig sein.
Zu 2.:
Der Bahnsteig A wird im 2. Halbjahr 2000 für den Betrieb übergeben.
Zu 3.:
Zeitvorstellungen für die Inbetriebnahme der S-Bahn-Teilabschnitte zwischen
a) Gesundbrunnen − Pankow: 1. Halbjahr 2001
b) Gesundbrunnen − Schönhauser Allee: 1. Halbjahr 2001
c) Schönhauser Allee − Wollankstraße: 1. Halbjahr 2001
d) Gesundbrunnen − Wedding: 2. Halbjahr 2001 (abhängig vom noch laufenden Planfeststellungsverfahren)
Zu 4. und 5.:
Die Vorbereitung der Signal- und Sicherungstechnik für den Betrieb über ein elektronisches Stellwerk ist die zwingende Voraussetzung für die Aufnahme des Verkehrs zwischen Schönhauser Allee und Gesundbrunnen. Diese Voraussetzungen werden erst sukzessive mit den Baumaßnahmen geschaffen.“
Die Maßnahmen wurden im Vorfeld dem Senat bekannt gegeben und begründet. Da die Maßnahmen Teil der Vorbereitung des wichtigen Lückenschlusses Gesundbrunnen – Schönhauser Allee waren und ein konzentriertes Bauen hier Vorteile erkennen ließ, stimmte der Senat, nach Abwägung mit den Nachteilen für die betroffenen Fahrgäste, der zeitlich begrenzten Streckenunterbrechung zu.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

OEPNV: Finanzplanungsdaten und Budgetallokationen fuer den Berliner S-, U- und Straßenbahnbau bis 2003

OEPNV: Finanzplanungsdaten und Budgetallokationen fuer den Berliner S-, U- und Straßenbahnbau bis 2003

Ereignis

Die mittelfristige investive Finanzplanung des Landes Berlin für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ohne Vorhaben der Deutschen Bahn AG) sieht ab dem Jahr 2000 ein stabiles Budgetgefüge vor. Für das Haushaltsjahr 2000 sind Zuweisungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 74,133 Mio. DM sowie Mittel aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IFG) im Umfang von 77,300 Mio. DM veranschlagt. Die fahrzeugtechnische Beschaffung im Schienen- und U-Bahn-Sektor der BVG wurde im Jahr 1998 mit Haushaltsmitteln von 118,119 Mio. DM kofinanziert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4663, Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4663
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Gelder aus welchen Töpfen standen jeweils 1997 und 1998 für den Berliner S-, U- und Straßenbahnbau für welche Vorhaben zur Verfügung (ohne Vorhaben der Deutsche Bahn [DB] AG)?
2. Wie sind die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1999 bis 2003?
3. Für welche Vorhaben sind ab 1999 bereits Mittel mit welchen Jahresraten fest gebunden?
4. Aus welchen Quellen könnten die Finanzmittel in den Jahren 1999 bis 2003 um welche Beträge aufgestockt werden?
5. Welche sinnvollen Vorhaben im S-Bahnbereich (ohne Grunderneuerung DB AG), U- und Straßenbahnbereich könnten im Zeitraum 1999 bis 2003 durch das Land Berlin realisiert oder begonnen werden? Wie hoch würden die ungefähren Kosten und Bauzeiten dieser Projekte sein, und welche standardisierten Bewertungszahlen können ausgewiesen werden (falls noch nicht ermittelt, sind Grobschätzungen erbeten)?
6. Wie viele Finanzmittel wurden aus welchen Töpfen 1997 und 1998 jeweils für welche Fahrzeugbeschaffungen bei U- und Straßenbahn ausgegeben?
7. Welche Fahrzeugbeschaffungen bei U- und Straßenbahn sind 1999 bis 2003 aus welchen Töpfen vorgesehen, welche Fahrzeuge sind bereits fest bestellt?
8. Ist es möglich, die Option auf neue U-Bahnzüge im Groß- und Kleinprofil umzuwandeln in Bestellungen für Zweirichtungsfahrzeuge der Straßenbahn bzw. Niederflurbeiwagen für die sanierten Tatra-Fahrzeuge? Wenn ja, welche Konsequenzen hätte ein Verzicht bzw. eine Umwandlung, und was hält der Senat von diesem Vorschlag?
9. Welche Mittel stehen aus welchen Töpfen in den Jahren 1999 bis 2003 für welche Straßenprojekte zur Verfügung?
10. Für welche Straßenbauprojekte sind ab 1999 bereits Mittel mit welchen Jahresraten vertraglich fest gebunden?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4663
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für die Jahre 1997 und 1998 standen entsprechend den Erläuterungen zum Kapitel 12 00, Titel 891 02 und Kapitel 13 01/Titel 831 30 (Komplementärmittel) bzw. im Haushaltsvollzug für Investitionen des ÖPNV (ohne DB-Vorhaben) tatsächlich folgende Mittel zur Verfügung (in Mio. DM):
• Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): 1997: 79,431 | 1998: 77,388
• Hauptstadtmittel: 1997: 40,000 | 1998: 40,000
• Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost (IFG): 1997: 95,613 | 1998: 55,869
• Regionalisierungsgesetz (RegG): 1997: 53,300 | 1998: 65,906
• Komplementär GVFG: 1997: 37,587 | 1998: 36,818
• Komplementär IFG: 1997: 10,624 | 1998: 6,208
• Gesamtsumme: 1997: 316,55 | 1998: 282,189
Im Rahmen der in den Haushalten erläuterten Einzelmaßnahmen sind für (in Mio. DM)
U-Bahn-Neubau (1997: 108,40 | 1998: 116,61), U-Bahn-Grundinstandsetzung (1997: 91,90* | 1998: 56,78), Straßenbahn-Neubau (1997: 44,50 | 1998: 24,47), Straßenbahn-Grundinstandsetzung (1997: 61,55 | 1998: 79,33), von Berlin bestellte S-Bahn-Maßnahmen (1997: 10,20 | 1998: 5,00) Mittel auftragsmäßig gebunden worden. (Gesamtsumme 1997: 316,55 | 1998: 282,19)
) einschließlich Restzahlung Grundinstandsetzung U 6
Zu 2.:
Für das Jahr 1999 sind die entsprechenden Ansätze im laufenden Haushalt festgeschrieben und dort nachzulesen. Die Finanzplanung bis 2002 geht von folgenden Werten aus (in Mio. DM):
Sollwerte für 2000 | 2001 | 2002 | 2003:
GVFG (74,133 | 74,133 | 74,133 | 74,133), Hauptstadtmittel (25,000 | 25,000 | 25,000 | 25,000), IFG (77,300 | 59,967 | 60,000 | 60,000), RegG (121,167 | 138,500 | 155,800 | 155,800), Komplementär S-Bahn (9,400 | 9,400 | 9,400 | 9,400), Komplementär GVFG (33,306 | 33,306 | 33,306 | 33,306), Komplementär IFG (8,568 | 6,700 | 6,700 | 6,700). Gesamtsumme (2000: 348,874 | 2001: 347,006 | 2002: 364,339 | 2003*: 364,339)
*) Planwerte gemäß Anmeldung SenBWV
Zu 3.:
Da es sich bei Maßnahmen im ÖPNV in der Regel um langfristig laufende und damit zu finanzierende Projekte handelt, stellen die im betreffenden Haushaltsjahr ausgewiesenen Ansätze den jeweiligen Jahresbedarf für diese Maßnahmen dar.
Zu 4. und 5.:
Der Senat trifft seine Entscheidungen zu den grundsätzlich sinnvollen ÖPNV-Maßnahmen nach der Maßgabe der Erfordernisse und auf der Grundlage der Regierungserklärung und nicht auf Grund von Wunschträumen. Die Finanzierung ist immer im Gesamtzusammenhang mit dem Haushalt zu sehen. Darüber hinaus sieht der Senat keine Veranlassung, Spekulationen in Kleinen Anfragen zu diskutieren.
Zu 6. bis 8.:
Im Haushaltsplan der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe, Kapitel 13 01 bzw. 13 20, Titel 831 30 – allgemeine Kapitalzuführung an die BVG – waren bzw. sind gemäß Unternehmensvertrag mit der BVG folgende Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen veranschlagt:
1997 (Ist): 55,1 Mio. DM für die Beschaffung von U-Bahnwagen | 18,2 Mio. DM für die Modernisierung von Straßenbahnwagen
1998 (Ist): 118,119 Mio. DM für die Beschaffung von Schienenfahrzeugen
1999 (Ansatz): 137,481 Mio. DM für die Beschaffung von Fahrzeugen
In der Finanz- und Investitionsplanung des Senats für die Jahr 1998 bis 2002 sind ab 2000 keine Mittel für die Beschaffung von Fahrzeugen vorgesehen. Die BVG bestellt U-Bahnzüge und Straßenbahnwagen nach einem entsprechend der Verkehrsplanung des Senats feststehenden Fahrzeugbeschaffungsprogramm.
Konkrete Auskünfte über die Finanzierung von Fahrzeugen können nach Mitteilung des Vorstandes der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nicht gegeben werden, da die Veröffentlichung derartiger Informationen zukünftigen Vertragspartnern einen Einblick in die Planungsdaten der BVG ermöglichen würde, was zu wirtschaftlichen Nachteilen der BVG führen kann. Insoweit kann und wird der Senat auf betriebswirtschaftliche Belange der BVG nicht einwirken.
Zu 9.:
Die Straßenbaumittel sind in der Investitionsplanung im Kapitel 12 60 unter den Titeln 720 01 (Maßnahmen des Straßenbaus im zentralen Bereich und im Bereich des Potsdamer/Leipziger Platzes), 720 02 (Aus- und Neubau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen) und 720 03 (Maßnahmen des Straßenbaus im Zusammenhang mit Straßenbahnen) sowie im Kapitel 42 02 enthalten.
In der Investitionsplanung 1998 bis 2002 sind in den beiden genannten Kapiteln für den Straßenbau die nachfolgenden Mittel vorgesehen (TDM). Für das Jahr 2003 können noch keine konkreten Angaben getätigt werden, da zurzeit der Investitionsplanungsentwurf für die Investitionsplanung 1999 bis 2003 erst erstellt wird.
Vorgesehene Mittel ab 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | Rest ab 2003:
Kapitel 12 60 (33 563 | 39 889 | 34 638 | 37 259 | 137 850), Kapitel 42 02 (77 777 | 44 896 | 52 123 | 43 484 | 89 574)
Die einzelnen Straßenbaumaßnahmen mit den dafür veranschlagten Mitteln sind der Investitionsplanung 1998 bis 2002 zu entnehmen, die dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorliegt.
Darüber hinaus sind im Kapitel 12 20 unter dem Titel 893 72 anteilmäßig für Straßenbaumaßnahmen in den Entwicklungsbereichen Wasserstadt Berlin-Oberhavel, Biesdorf-Süd und Adlershof/Johannisthal folgende Mittel für die Jahre 1999 bis 2003 vorgesehen (TDM):
Kapitel 12 20 (1999: 42 779 | 2000: 40 080 | 2001: 27 074 | 2002: 18 300 | Rest ab 2003: 47 200)
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden zudem noch Straßenbauvorhaben gefördert, die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe im Kapitel 13 10, Titel 883 01 (Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW mit EU- und Bundesbeteiligung) enthalten sind.
Zu 10.:
Zur vertraglichen Bindung von Finanzmitteln von Straßenbauprojekten können wir keine detaillierten Angaben machen. Eine dazu erforderliche Abfrage aller bauausführenden Stellen würde den für eine Kleine Anfrage üblichen Rahmen übersteigen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Sanierung des U-Bahnhofs Uhlandstrasse ohne Aufzug?

Sanierung des U-Bahnhofs Uhlandstrasse ohne Aufzug?

Ereignis

Der Berliner Senat nahm im Mai 1997 zur Sanierung und barrierefreien Erschließung des U-Bahnhofs Uhlandstraße Stellung. Die dort vorgenommenen Arbeiten wurden lediglich als Schönheitsreparatur und nicht als Grundsanierung eingestuft, weshalb kein Aufzug eingebaut wurde; eine Grundsanierung war aus finanziellen Gründen zunächst nicht vorgesehen und sollte auch vom Ergebnis einer historischen Bestandsaufnahme des denkmalgeschützten Bahnhofs abhängen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/2027.

Kleine Anfrage Nr. 13/2027
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)

über Sanierung des U-Bahnhofs Uhlandstraße
ohne Aufzug?

Ich frage den Senat:

  1. Trifft es zu, daß der bisher gültige Grundsatz, nach dem Sanierungen von U- oder S-Bahnhöfen mit dem Einbau eines Aufzuges verbunden sind, wenn bisher keiner vorhanden war, für den Senat und die BVG keine Gültigkeit mehr hat? Wenn ja, warum?

  2. Trifft es zu, daß – in Abweichung von diesem Grundsatz bei den U-Bahnhöfen Karl-Marx-Straße, Ernst-Reuter-Platz, Potsdamer Platz und Gleisdreieck – beim U-Bahnhof Uhlandstraße ebenfalls eine Sanierung vorgenommen wird ohne den Einbau eines Aufzuges? Wenn ja, warum?

  3. Ist beabsichtigt, bei der Sanierung des U-Bahnhofs Uhlandstraße den einstmals vorhandenen südlichen Zugang zur Fasanenstraße wieder zu reaktivieren bzw. ihn für den Einbau eines Aufzuges zu nutzen? Wenn ja, warum, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. April 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2027

Im Namen des Senats von Berlin

beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Der Senat hat bereits mehrfach erklärt und in der Mitteilung
– zur Kenntnisnahme – über Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt – Drucksachen Nrn. 13/166 und 13/419 – deutlich gemacht, daß bei Grundsanierung, Umbau, Rekonstruktion oder Wiederinbetriebnahme vorhandener U-Bahnhöfe die BVG und nicht der Senat zuständig ist.

Zur Sanierung des U-Bahnhofes Uhlandstraße hat die BVG Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

„Zu 1.:

Nein, es trifft nicht zu. Gemäß den Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt Punkt 1.1 werden bei Neubau sowie Grundsanierung, Umbau, Rekonstruktion oder Wiederinbetriebnahme von U-Bahnhöfen Aufzüge eingebaut; nicht aber bei Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen.

Nach der Drucksache 13/1208 über die Umsetzung der v. g. Leitlinien ist die Erstellung von Aufzugsanlagen bei vorhandenen U-Bahnhöfen in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden und kann daher nur in kleinen Schritten erfolgen.

Zu 2.:

Beim U-Bahnhof Uhlandstraße ist nur die Decke gestrichen worden, d. h. es ist eine Schönheitsreparatur erfolgt (siehe zu Punkt 1).

Aus finanziellen Gründen können wir leider zur Zeit keine Grundsanierung des Bahnhofes, insbesondere der Wände hinter Gleis, durchführen. Da der Bahnhof unter Denkmalschutz steht, erfolgt derzeit eine historische Bestandsaufnahme. Erst nach Fertigstellung dieser Aufnahme wird, in Abhängigkeit von den Finanzierungsmöglichkeiten, die weitere Verfahrensweise mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Ergänzend möchten wir erwähnen, daß die Planungen und die Zustimmungen der Technischen Aufsichtsbehörde für die Grundsanierung bzw. Wiederinbetriebnahme der U-Bahnhöfe Karl-Marx-Straße und Ernst-Reuter-Platz sowie Potsdamer Platz und Gleisdreieck vor der Verabschiedung der o. a. Leitlinien erfolgt waren.

Beim U-Bahnhof Potsdamer Platz kam seinerseits hinzu, daß noch keine Höhenangaben über die Gesamtgestaltung des Platzes vorlagen.

Hinsichtlich der Bahnhöfe Ernst-Reuter-Platz und Karl-Marx-Straße verweisen wir auf die Antwort von SenBWV auf die in der 20. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember 1996 nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 4.

Zu 3.:

Es ist nicht beabsichtigt, den südlichen Eingang zur Fasanenstraße zu reaktivieren bzw. ihn für den Einbau eines Aufzuges zu nutzen. Dies ist auch nicht möglich, da sich in diesem Bereich das Stellwerk Uhlandstraße befindet.“

Berlin, den 13. Mai 1997

In Vertretung
Ulrich A r n d t

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt