Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung barrierefreier Standards im Berliner U-Bahn-Netz und hinterfragt gezielt den nachträglichen Einbau von Aufzugsanlagen an sanierungsbedürftigen Bahnhöfen. Der Senat und die BVG legen dar, dass an stark frequentierten Knotenpunkten wie dem U-Bahnhof Rathaus Spandau zusätzliche Aufgänge zur Optimierung der Umsteigewege zur Fern- und S-Bahn für das Jahr 2000 projektiert sind. Ansonsten richtet sich die Prioritätensetzung beim Aufzugsprogramm strikt nach netzgestützten Dringlichkeitslisten, weshalb kosmetische Renovierungen oder städtebauliche Investorenmaßnahmen an einzelnen Stationen (wie der Johannisthaler Chaussee oder der Blissestraße) vorerst ohne einen parallel gekoppelten Schachtneubau realisiert werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4597

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4597
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Ich frage den Senat:
1. Trifft der Bericht der Zeitung „BVGprofil“ vom August 1998 zu, dass der U-Bahnhof Grenzallee (U 7) grundinstand gesetzt wird, wobei ein Ausgang verlegt wird? Wird entsprechend den Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin bei dieser Grundinstandsetzung auch ein Aufzug eingebaut? Wenn ja, an welcher Stelle, wenn nein, warum nicht?
2. Ist dem Senat bekannt, dass am U-Bahnhof Rathaus Spandau zwar ein Aufzug vom Straßenniveau zum Zwischengeschoss, nicht aber vom Zwischengeschoss zu den U-Bahnsteigen vorhanden ist, so dass ein behindertengerechtes Umsteigen von der U-Bahn zur Fernbahn und zur R- und S-Bahn nicht möglich ist? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass am U-Bahnhof Rathaus Spandau behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten zu allen Bahnsteigen geschaffen werden müssen?
3. Welche Planungen gibt es bei der BVG bzw. beim Senat, um die Bahnsteige am U-Bahnhof Rathaus Spandau mit einem Aufzug zu erschließen?
4. Trifft es zu, dass laut „BVGprofil“ an den U-Bahnhöfen Blissestraße (U 7), Fehrbelliner Platz (U 7, U 1) und Johannisthaler Chaussee (U 7) „Verschönerungsarbeiten“ vorgenommen werden? Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei diesen „Verschönerungsarbeiten“ nicht um verkappte Grundinstandsetzungsmaßnahmen handelt? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden, und wie begründet der Senat, dass bei diesen Baumaßnahmen keine Aufzüge eingebaut werden, wo sie heute noch fehlen?
5. Wann gedenkt der Senat die versprochenen Aufzüge an den U-Bahnhöfen Karl-Marx-Straße, Ernst-Reuter-Platz und Hallesches Tor zu realisieren, die der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Klemann, in verschiedenen Antworten auf Kleine und Mündliche Anfragen versprochen hat?

Berlin, den 3. Februar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4597
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nein. Bei den Baumaßnahmen am U-Bahnhof Grenzallee handelt es sich um keine Grundinstandsetzung. Es wird lediglich die Verlegung eines Bahnhofszuganges vorgenommen.

Zu 2. und 3.:
Der U-Bahnhof Rathaus Spandau verfügt bereits über eine behindertengerechte Zugangs- und Umsteigemöglichkeit über das nördliche Zwischengeschoss. Die BVG sieht auf Grund der besonderen Bedeutung dieses Umsteigepunktes zur S-, Fern- und Regionalbahn zusätzlich am südlichen Ende Aufzüge zwischen den Bahnsteigen und dem Zwischengeschoss vor. Vorbehaltlich der Finanzierung soll der Einbau im Jahre 2000 erfolgen.

Zu 4.:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Grundsanierungsarbeiten für den U-Bahnhof Blissestraße wurden aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Hier sind nunmehr nur noch Renovierungsarbeiten und im Zusammenhang damit, aus optischen Gründen, Fliesenarbeiten an den Hintergleisflächen vorgesehen. Der Einbau eines behindertengerechten Aufzugs muß hier dementsprechend ebenfalls zurückgestellt werden. Wir halten diese Zurückstellungen für vertretbar, da die unmittelbaren Nachbarbahnhöfe entweder bereits behindertengerecht ausgebaut sind (U-Bhf. Fehrbelliner Platz) bzw. ein solcher Ausbau geplant ist (U-Bhf. Berliner Straße).

Der U-Bahnhof Fehrbelliner Platz (U1/U7) ist bereits vor mehreren Jahren von uns mit behindertengerechten Personenaufzügen ausgerüstet worden. Im Zuge der jetzt anstehenden Renovierungen werden die noch fehlenden Blindenleitstreifen einschließlich der dazugehörigen Bahnsteigkantenregulierungen nachgerüstet.

Im Zuge der Erschließung von Vermarktungsflächen der Eingangshalle des U-Bahnhofes Johannisthaler Chaussee durch einen Investor wird von der BVG der Bahnsteig renoviert. Da einerseits der Investor den mit erheblichen Kosten verbundenen behindertengerechten Ausbau nicht übernehmen will und andererseits der U-Bahnhof in der Prioritätenliste keine verkehrliche Priorität erhalten hat, ist ein behindertengerechter Ausbau zur Zeit nicht vorgesehen.“

Zu 5.:
Zu den genannten U-Bahnhöfen vertritt der Senat folgende Position:

  • U-Bahnhof Karl-Marx-Straße: Dieser U-Bahnhof hat bei der Ausrüstung eines Aufzuges keine hohe Priorität, da einerseits die beiden benachbarten U-Bahnhöfe Rathaus Neukölln und Neukölln bereits behindertengerecht ausgestattet sind und andererseits der Einbau eines Aufzuges auf Grund der örtlichen Situation äußerst problematisch ist.
  • U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz: Der behindertengerechte Ausbau dieses U-Bahnhofes erfolgt erst im Rahmen der anstehenden 2. Baustufe. Von der für den Bau und die Planung zuständigen BVG werden derzeit die Bauplanungsunterlagen und die Planfeststellungsunterlagen erstellt.
  • U-Bahnhof Hallesches Tor: Für diesen Umsteigebahnhof werden gegenwärtig ebenfalls die Bau- und Planfeststellungsunterlagen durch die BVG erarbeitet. Es bleibt jedoch festzustellen, dass der Einbau von Aufzügen für das Umsteigen zwischen den beiden U-Bahnlinien 1 und 6 mit erheblichen Kosten verbunden sein dürfte, so dass über die Priorität nach Vorlage der genauen Kosten zu entscheiden wäre.

Berlin, den 6. April 1999

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt