Busspur in der Straße Am Treptower Park

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Busspur in der Straße Am Treptower Park

Ereignis

Die Kleine Anfrage untersucht verkehrstechnische Beschleunigungs- und Erschließungsvarianten für den Buslinienverkehr im Zuge der Bundesstraße 96 a (Am Treptower Park). Ein Vorschlag zur Einrichtung einer Busspur entgegen der bestehenden Einbahnstraßenrichtung zwischen der Bulgarischen Straße und der Elsenstraße wird vom Senat aus kapazitären Gründen negativ beschieden, da die Reduzierung auf zwei Fließspuren gravierende Rückstauungen in Richtung Schöneweide auslösen würde. Zur nachhaltigen Verbesserung des ÖPNV-Angebots verweist die Verwaltung auf das rechtsgültige Konzept des Flächennutzungsplanes, welches die vollständige Aufgabe der Einbahnstraße und den vierspurigen Zweirichtungs-Ausbau unter Einbeziehung der alten Straßenbahntrasse vorsieht.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4122 (vom Senat korrigiert zu 13/4598)

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4598
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Busspur in der Straße Am Treptower Park

Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass die BVG bei der Straßenverkehrsbehörde eine Prüfung zur Anordnung einer Busspur in der Straße Am Treptower Park – entgegen der bestehenden Fahrtrichtung (von Bulgarischer Straße zur Elsenstraße) – beantragt hat? Wenn ja, welches Ergebnis ergab diese Prüfung?
2. Wurde bei dieser Prüfung auch eine Variante über die Zufahrtsstraße zu den Stellplätzen (auf der ehemaligen Straßenbahntrasse) untersucht? Wenn ja, wie lautete das Ergebnis, wenn nein, wie beurteilt der Senat diese Variante und wie die BVG?
3. Welche Baumaßnahmen wären für diese Variante notwendig, und wie hoch wären die Kosten?
4. Ist der Senat bereit, diese Variante der Busspur in das Beschleunigungsprogramm aufzunehmen? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
5. Welche Vorteile und welche Einsparmöglichkeiten hätte diese Busspur für die BVG?

Berlin, den 3. Februar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4598
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben bei der Straßenverkehrsbehörde keinen diesbezüglichen Antrag gestellt. Die BVG hat vielmehr im Jahr 1994 eine Anfrage an den Senat gestellt mit der Bitte um Prüfung der Möglichkeit, auf diesem Teilstück der Straße Am Treptower Park (Bundesstraße 96 a) eine Busspur entgegen der Einbahnstraßenrichtung für die Aufnahme des Buslinienverkehrs in Richtung Elsenstraße anzulegen, sofern weiterhin an der Einbahnstraßenregelung festgehalten werden soll. Das Anliegen der BVG wurde damit begründet, auf diese Weise die Bewohner des angrenzenden Wohngebietes in beiden Richtungen direkt bedienen zu können.
Eine solche Fahrbahnaufteilung mit dem vorhandenen Querschnitt wurde abgelehnt, da u. a. eine dadurch verringerte Durchlassfähigkeit dieses Abschnittes mit 2 statt bisher 3 Fahrspuren verkehrlich nicht zu vertreten ist. Von Rückstauungen in Richtung Schöneweide wäre auch der Busverkehr betroffen, wie bereits baustellenbedingte Einengungen auf 2 Fahrstreifen gezeigt hatten.
Statt dessen hat der Senat in seiner Antwort auf die im Flächennutzungsplan 1994 enthaltene Planung verwiesen, die Bundesstraße 96 a in diesem Streckenabschnitt als Einbahnstraße aufzugeben und für die Aufnahme des gesamten Verkehrs in beiden Richtungen auszubauen. Die zweite Richtungsfahrbahn soll im Bereich der alten Straßenbahntrasse verlaufen. Damit kann auch der Busverkehr in beiden Richtungen über die Straße Am Treptower Park aufgenommen werden und das Anliegen der BVG wäre erfüllt. Diese Planung ist auch heute noch gültig.
Zu 2. und 3.:
Die BVG befürwortet auch die genannte Variante mit einer baulich angelegten, separaten Busspur auf der ehemaligen Straßenbahntrasse. Die Vorleistung für den Bau einer Fahrspur als Busspur, einer Lichtsignalanlage am Kreuzungspunkt mit der Bulgarischen Straße und für Ersatzmaßnahmen für den ruhenden Verkehr wären im Vorfeld der unter 1. beschriebenen Straßenbaumaßnahme allerdings nicht sinnvoll. Ein hierfür erforderlicher Nachweis der Wirtschaftlichkeit der baulichen Vorleistung sowie die Integrierbarkeit dieses Umbaues in das spätere Straßenbauvorhaben können nicht garantiert werden. Die Komplexität des Bauvorhabens erfordert zur Baukostenermittlung eine umfangreiche Vorplanung, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht leistbar ist.
Zu 4.:
Nein. Begründung siehe oben.
Zu 5.:
Mit der optimalen Erschließung des Einzugsgebietes der Straße Am Treptower Park in beiden Fahrtrichtungen kann die Zielsetzung einer erheblichen Qualitätsverbesserung für die ÖPNV-Nutzer aus diesem Bereich realisiert werden. Einsparmöglichkeiten im Sinne einer Beschleunigungsmaßnahme sind bei den Varianten nicht zu erwarten.
Berlin, den 31. März 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt