Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof

Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem ausstehenden behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofs Westhafen (ehemals Putlitzstraße), in dessen unmittelbarer Nachbarschaft eine bereits 1997 etablierte Behindertenwerkstatt ansässig ist. Der Senat verweist auf die verkehrliche Priorität des Bahnhofs als künftiger Netzknoten am Nordring. Der physische Einbau der Aufzüge verzögert sich jedoch, da in den laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen der BVG und den Vertretern der Behindertenwerkstatt bisher keine Einigung über den optimalen und zweckmäßigsten Standort der Aufzugsanlage erzielt werden konnte.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4712
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4712
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass die Behindertenwerkstatt in Berlin in unmmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Westhafen liegt? Wenn ja, seit wann befindet sich dort die Behindertenwerkstatt?
2. Wann wurde der Beschluss gefasst, die Fahrzeuge und Einrichtungen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs behindertengerecht auszubauen?
3. Auf welcher Prioritätenliste fand sich seit diesem Zeitpunkt der U-Bahnhof Putlitzstraße bzw. Westhafen in der jeweiligen Planung zum nachträglichen Einbau von Fahrstühlen?
4. Ist dem Senat bekannt, dass spätestens Mitte des nächsten Jahres der gleichnamige S-Bahnhof Westhafen behindertengerecht wieder in Betrieb genommen wird und dass bisher keinerlei Anzeichen zu erkennen sind, dass der U-Bahnhof ebenfalls mit einem Aufzug versehen wird, so dass ein Umsteigen behindertengerecht möglich ist? Wenn ja, was gedenkt der Senat zu tun, um dem abzuhelfen?
5. Wann gedenkt der Senat, dass auch am U-Bahnhof Westhafen ein Aufzug eingebaut wird, und wie will er dieses Ziel erreichen?
Berlin, den 17. März 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4712
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Die Behindertenwerkstatt hat im Jahre 1977 ihre Arbeit aufgenommen.
Zu 2.:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 15. September 1992 „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ beschlossen. Die Leitlinien beschreiben u. a. behindertengerechte Lösungen für Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV sowie für Bahnhöfe und Flughäfen im Fernverkehr. Die beschlossenen Leitlinien enthalten bewusst keine Aussagen darüber, wann und in welchem Umfang die Maßnahmen realisiert werden können: Die Umsetzung ist vom Finanzspielraum Berlins abhängig, sofern es sich um Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landes Berlin handelt. Für die Fernverkehrsanlagen ist das Land Berlin nicht zuständig. Der Senat wirbt jedoch gegenüber der DB AG dafür, auch in diesen Bereichen eine behindertengerechte Ausstattung vorzunehmen.
Zu 3.:
Der behindertengerechte Ausbau des U-Bahnhofes Westhafen hat seit der Planung des Nordringes als Umsteigepunkt eine hohe Priorität. Dies wurde bereits in der Kleinen Anfrage 3955 vom 13. Juli 1998 (veröffentlicht im Landespressedienst 189 aus 1998 ab Seite A 8) mitgeteilt.
Zu 4. und 5.:
Zum behindertengerechten Ausbau der U-Bahnanlagen des Umsteigepunktes Westhafen werden von der BVG die notwendigen Unterlagen überarbeitet. Da in den bisherigen Gesprächen mit Vertretern der Behindertenwerkstatt keine Einigung über einen Standort des Aufzuges erzielt werden konnte, ist eine Umsetzung der Planung erst nach Klärung dieser Frage möglich.
Berlin, den 6. April 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt