Attraktiver Eisenbahnanschluss des Single-Airports in Schönefeld
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich umfassend mit den infrastrukturellen Varianten, Linienführungen, Kostenaufteilungen und verkehrlichen Betriebsprogrammen zur Schienenerschließung des künftigen Single-Airports Schönefeld (BBI). Der Senat dokumentiert, dass sich die Altgesellschafter und das Erwerberkonsortium endgültig auf die ICE-taugliche „Durchbindungslösung“ (Ost-West-Anbindung zwischen Dresdener und Görlitzer Bahn via Mahlower Kreuz) verständigt haben. Die prognostizierten Gesamtkosten der Schienenanbindung belaufen sich auf rund 965 Millionen DM, wovon der private Investor rund 550 Millionen DM trägt. Der hochleistungsfähige „FlughafenExpress“ (Airport-Express) soll die Berliner Innenstadt (Lehrter Bahnhof) über den künftigen Nord-Süd-Tunnel und die wiederaufgebaute Dresdener Bahn in einer Fahrzeit von ca. 19 Minuten im dichten 15-Minuten-Takt anbinden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4714
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4714
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Attraktiver Eisenbahnanschluss des Single-Airports in Schönefeld
Ich frage den Senat:
1. Teilt der Senat meine Ansicht, dass optimale Schienenverbindungen zum geplanten Single-Airport in Schönefeld von Anbeginn notwendig sind, um die Kurzstreckenflüge auf die Schiene zu verlagern und die wieder instand gesetzten Schienenstrecken auszulasten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum, und was tut der Senat dafür?
2. Hält der Senat auch weiterhin am Konsensbeschluss fest, in dem – entgegen dem Pilzkonzept, das für den Bahnhof Schönefeld nur noch einen Regionalbahnhof vorsah – folgendes vereinbart worden ist: „Der Bund wird gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG die angemessene Anbindung des Standortes Schönefeld an das regionale und überregionale Bahnnetz (Flughafenexpress, S-Bahn, IR, IC und ICE) … sicherstellen“? Wenn ja, welches Betriebsprogramm mit welcher Taktfolge und welche Linienführung der verschiedenen Zuggattungen (RB, IR, IC, ICE) von und nach Flughafen Schönefeld werden vom Senat präferiert, welche werden z. Z. den Untersuchungen zu Grunde gelegt?
3. Welches Konzept zur Schienenanbindung des Single-Airports in Schönefeld verfolgt der Senat, welches abweichend davon die anderen Gesellschafter der Berlin-Brandenburg Flughafen Holding (BBF)?
4. Welche Varianten der Schienenanbindung werden z. Z. untersucht (bitte Skizzen beifügen), wie hoch sind die Kosten der einzelnen Varianten, und von wem und aus welchen Töpfen sollen sie jeweils finanziert werden?
5. Wie viel Kilometer beträgt die Bahnstrecke vom Lehrter Bahnhof nach Schönefeld a) über die Stadtbahn und den Außenring, b) über Papestraße/Lichtenrade/Mahlower Kurve, wie lang wären jeweils die Fahrzeiten für den Airport-Express für beide Varianten, und was würde jeweils die Ertüchtigung der Strecken kosten?
6. Welche Fahrzeuggarnituren mit welchen Höchstgeschwindigkeiten sollen als Airport-Express eingesetzt werden (bitte für die jeweiligen Streckenabschnitte die jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten für beide Varianten angeben)?
7. Hält der Senat eine Anbindung auch vom Karower Kreuz über Berliner Außenring/Biesdorfer Kreuz/Wuhlheide/Spindlersfeld/Grünauer Kreuz nach Schönefeld für sinnvoll und was kostet die Infrastruktur dafür a) als Wechselstrom-Regionalbahn, b) als Gleichstrom-S-Bahn, c) als Duo-Fahrzeuge mit Gleichstrom/Wechselstromzügen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
8. Hält der Senat an seiner ursprünglichen Planung fest, die Straßenbahnverlängerung nach Glienicke am S-Bahnhof Grünbergallee enden zu lassen, oder sieht er nach der Entscheidung für den Single-Airport in Schönefeld die Veranlassung, diese Straßenbahn zum Flughafenbahnhof zu verlängern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sehen die Planung und der Zeithorizont für diese Straßenbahn aus?
9. Hält der Senat noch andere Straßenbahnverbindungen zum SingleAirport in Schönefeld für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?
10. Welches Konzept verfolgt der Senat zur Vernetzung von Bahn und Flugzeug hinsichtlich Kombitickets für beide Verkehrsmittel, Check-in am Bahnhof und die Gepäckbeförderung?
11. Werden in den Berliner Bahnhöfen (z. B. Spandau, Zoologischer Garten, Lehrter Bahnhof, Ostbahnhof, Gesundbrunnen und Papestraße) Räume für Check-in und Gepäckabfertigung eingeplant? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Räume stehen zur Verfügung, wie wird das Gepäck vom Schalter zum Zug und im Zug transportiert, und wo erfolgt der Sicherheitscheck?
12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, mit den in der Nähe befindlichen Flughäfen Halle/Leipzig, Dresden, Hannover und Hamburg zu kooperieren, und welches Konzept der Kooperation verfolgt der Senat?
Berlin, den 18. März 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4714
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die meisten Flüge der Reisenden im Kurzstreckenflugverkehr enden und beginnen in Berlin. Für diese Reisenden ist zur Verlagerung des Flugverkehrs auf die Schiene eine Flughafenanbindung auf der Schiene ohne Bedeutung. Dies gilt z. B. für die Reisenden nach Hannover: Hier hat der Bau der Schnellbahnverbindung bereits zum heutigen Zeitpunkt bewirkt, dass alle Flüge zwischen Berlin und Hannover eingestellt wurden. Im Übrigen werden schon jetzt von Berlin aus nur noch wenige Ziele mit geringer Flugzahl angeflogen, die im Kurzstreckenbereich liegen. Für Fluggäste, die in Berlin umsteigen, bietet eine optimale Schienenanbindung neue Möglichkeiten einer sinnvollen Arbeitsteilung zwischen Schiene und Flugverkehr.
Eine schnelle, leistungsfähige und zuverlässige Anbindung der Innenstadt an den Flughafen, wie sie z. B. der schienengebundene FlughafenExpress ermöglichen wird, ist ein wichtiger Faktor zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Berlin. Eine optimale Schienenanbindung kann außerdem durch Erhöhung des ÖV-Anteils am Modal Split dazu beitragen, den Zubringerverkehr zum Flughafen stadtverträglicher zu gestalten. In Kenntnis der Probleme der Flughäfen anderer Großstädte und Metropolen, die über keine oder wie München nur über eine fahrzeitmäßig sehr ungünstige Schienenanbindung verfügen, hat der Senat von Anfang an eine schnelle Schienenanbindung des Flughafens BBI angestrebt und entsprechende Planungen durchgeführt.
Zu 2.:
Ja. Für den Senat stand zunächst nur die Entscheidung über die notwendige Eisenbahninfrastruktur an. Diese wird ausreichend dimensioniert sein. Erst wenn die Bestellung der Verkehrsleistungen notwendig wird, werden die konkreten Betriebskonzepte zeitnah entwickelt. Seitens der Deutschen Bahn AG wurden uns folgende Überlegungen übermittelt: „Für die favorisierte Schienenanbindung des Flughafens BBI (sogenannte Durchbindungslösung) ist nach Beobachtung der Nachfrage zunächst folgendes Betriebsprogramm vorgesehen:
• Flughafen-Shuttle: Zum Lehrter Bahnhof im 15-Minuten-Takt in der HVZ.
• Regionalbahn: 1 Linie aus Potsdam im 60-Minuten-Takt, 2 Linien aus Brandenburg im 30-Minuten-Takt (HVZ).
• Fernbahn: 1 Fernbahnlinie Nordwestdeutschland – Berlin – Cottbus im 2-Stunden-Takt; weitere Fernverkehrsangebote in Abhängigkeit von der Nachfrage.“
Zu 3.:
Das Konzept der Schienenanbindung wird von allen Gesellschaftern getragen. Es sieht für die Fern- und Regionalbahn die sogenannte Durchbindung, d. h. die Ausbindung einer 2-gleisigen Strecke aus dem Berliner Außenring (BAR, Mahlower Kreuz), Anlage eines neuen Flughafenbahnhofes unter dem Terminal und Weiterführung der Strecke zur Görlitzer Bahn (Nähe Bf. Grünau) vor. Strecke und Bahnhof sind ICE-tüchtig. Aus Richtung Görlitzer Bahn erfolgt ein Cargo-Anschluss über die Fernbahngleise einschließlich des Tanklageranschlusses. Die S-Bahn wird zweigleisig vom Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld bis zum neuen Flughafenbahnhof verlängert.
Zu 4.:
Es finden keine Variantenuntersuchungen mehr statt. Die Altgesellschafter und der Erwerber haben sich auf die sog. Ost-West-Lösung zwischen Dresdener und Görlitzer Bahn verständigt. Die Gesamtkosten der Schienenanbindung betragen nach gegenwärtigen Schätzungen rund 965 Mio. DM, davon werden ca. 550 Mio. DM vom Erwerberkonsortium getragen. Die Differenz wird von den Altgesellschaftern aufgebracht. Hinzu kommen jeweils 30 Mio. DM an Vorfinanzierungskosten zur sofortigen Realisierung der sog. Durchbindungslösung, welche die Länder Brandenburg und Berlin tragen.
Zu 5.:
Die Deutsche Bahn AG hat uns dazu Folgendes mitgeteilt: „Die Entfernungen betragen:
• a) über Stadtbahn: Lehrter Bahnhof – Stadtbahn – Berliner Außenring – Grünau – Terminalbahnhof BBI ca. 30 km.
• b) über Dresdener Bahn: Lehrter Bahnhof – Nord-Süd-Tunnel – Papestraße – Dresdener Bahn – Mahlower Kurve – Terminalbahnhof BBI ca. 27 km.
Für die Führung des Flughafenshuttles auf der Strecke b) werden vorausgesetzt: Nord-Süd-Tunnel und der Wiederaufbau der Dresdener Bahn. Zusätzlich erforderlich sind die Mahlower Kurve (2. Gleis) sowie die Neubaustrecke zum Terminalbahnhof BBI. Die Nutzung der Strecke a) für den Flughafenshuttle muss aus Kapazitätsgründen ausscheiden.“ Die reine Fahrzeit vom Lehrter Bahnhof über die Mahlower Kurve zum Terminalbahnhof wird ca. 19 Minuten betragen. Die Fahrzeit bei Führung über die Stadtbahn und den östlichen Außenring würde sich auf über 30 Minuten verlängern.
Zu 6.:
Die Deutsche Bahn AG hat uns dazu Folgendes mitgeteilt: „Über den Fahrzeugeinsatz für Flughafen-Shuttle-Züge ist noch nicht entschieden worden.“
Zu 7.:
Die angesprochenen Bereiche können den Flughafen über die vorhandene Verkehrsinfrastruktur über die Knoten Ostkreuz und Schöneweide und die S-Bahnverlängerung erreichen. Weitere Maßnahmen lassen sich zurzeit mit dem prognostizierten Fahrgastaufkommen von und zum Flughafen nicht begründen. Langfristig wird die angesprochene Trasse freigehalten.
Zu 8. und 9.:
Das gegenwärtige und das im FNP-Zeitraum (bis 2025) zu erwartende Verkehrsaufkommen rechtfertigt keine Straßenbahn zum S-Bf Grünbergallee. Deshalb wird nur eine Trasse freigehalten. Der Senat sieht keine Notwendigkeit, die Straßenbahn zum Terminal zu verlängern. Im Straßenbahnnetz existieren keine weiteren Endpunkte, von denen eine sinnvolle Verlängerung zum Flughafen erfolgen könnte.
Zu 10. und 11.:
Der Senat unterstützt die Bemühungen um Kombitickets für die Nutzer von Bahn und Flugzeugen. Der Verbundtarif sieht eine derartige Möglichkeit ausdrücklich vor. Die Umsetzung liegt jedoch bei den Verkehrsunternehmen und Fluggesellschaften. Der Senat würde die Möglichkeit von Check-in am Bahnhof grundsätzlich begrüßen.
Zu 12.:
Mit den Flughäfen Bremen, Hamburg und Hannover findet im Rahmen der sogenannten „Norddeutschen Allianz“ eine Kooperation bereits auf verschiedenen Gebieten statt. Ein erster Schritt zur Aufnahme einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen den Flughäfen der Bundesländer Berlin und Sachsen ist auf Geschäftsführerebene veranlasst worden. Nach der Privatisierung der Holding geht die Verantwortlichkeit hierfür auf das Erwerberkonsortium über.
Berlin, den 16. Juli 1999
In Vertretung
Ulrich A r n d t
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt