VBB + BVG + S-Bahn: Kennzeichnung aller Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Hinweise oder Beschwerden von Berliner Gästen im Hinblick auf die #Benutzung von #Fahrscheinen bekannt, die darauf aufmerksam machen, dass es nicht klar erkennbar ist, welche #Verkehrsmittel mit den #Fahrscheinen benutzt werden dürfen?

Antwort zu 1: In Berlin und Brandenburg können mit einem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) genutzt werden. Gerade wegen der großen Fahrgastnachfrage in Berlin ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fahr-gäste diese Verbundwirkung der VBB-Fahrausweise kennt. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist dennoch auf einzelne Anfragen von Kunden zum VBB-Tarif hin, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit VBB-Logos zurückführen lassen. So ist einigen Brandenburger Kunden nicht bewusst, dass Fahrausweise, die sie für die Bahnfahrt nach Berlin nut-zen, auch beim Umstieg für die Weiterfahrt in Berlin in den Bussen und Bahnen gelten. Umgekehrt ist Berliner Gelegenheitskunden teilweise nicht bekannt, dass sie mit einem VBB-Fahrausweis nach der Zugfahrt in Branden-burg auch mit dem Bus oder mit der Straßenbahn weiter-fahren können. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die erwähnten vereinzelten Informationsdefizite insbesondere durch eine entsprechende Kundenkommunikation der Verkehrsun-ternehmen zum VBB-Tarif beseitigt werden müssten. Frage 2: Welche Gründe gibt es, dass nicht alle Ver-kehrsmittel der BVG mit dem Verbundlogo ausgestattet sind? Antwort zu 2: Dem Senat sind nachvollziehbare Gründe zum Verzicht von VBB-Logos auf den Fahrzeu-gen der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht übermit-telt worden. Frage 3: Welche Maßnahmen kann der Senat anstren-gen, um alle Verkehrsmittel in Berlin mit dem einheitli-chen Verbundlogo zu kennzeichnen, das sich beispiels-weise auch auf den Fahrscheinen befindet? Antwort zu 3: VBB und Senat haben der BVG wie-derholt vorgeschlagen, an ihren Fahrzeugen das VBB-Logo anzubringen. Aktuell sind dazu weitere Gespräche geplant. Der Senat sieht in dem Fehlen von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der BVG eine uneinheitliche Kenn-zeichnung innerhalb des VBB-Gebietes. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass daraus nur wenige Fahrgäste eine Nichtgültigkeit des VBB-Tarifs in den BVG-Verkehrsmitteln ableiten. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)

Bus: Wie geht es weiter mit dem Busbahnhof Rathaus Steglitz?

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3., 5. und 7. Wiedergegeben. Frage 1: Was hat zur Sperrung des #Busbahnhofs #Rathaus #Steglitz im #Kreisel geführt? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Aufgrund einer festgestellten hohen Chloridbelastung eines Deckenfeldes über dem Verbindungsgang zwischen U-Bahn und S-Bahn wurde in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde als Vorsorgemaßnahme der Lasteintrag durch Busse in diesem Bereich reduziert. Dies bedeutet eine vorübergehende Umleitung der Busse.“ Frage 2: Bis wann wird der Busbahnhof voraussichtlich gesperrt sein? Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Zur endgültigen Klärung der Standsicherheit des betroffenen Deckenfeldes sind weitere statische Untersuchungen erforderlich. Bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bleibt der Busbahnhof gesperrt. Ein genauer Termin der Wiederer- öffnung hängt von den Ergebnissen ab und kann derzeit nicht genannt werden.“ Frage 3: Wer trägt die Kosten der Sanierung? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Kostenübernahme muss noch juristisch geklärt werden.“ Frage 4: Inwieweit ist der geplante Umbau des Kreisels davon betroffen? Antwort zu 4.: Die aktuell laufende Schadstoffsanierung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel ist von der Sperrung des Busbahnhofes Rathaus Steglitz der BVG nicht betroffen. Mit Verlegung der Bushaltestellen auf die Schloßstraße ist für die mit der Verwaltung des Miteigentumsanteils des Landes Berlin beauftragte BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH lediglich ein engerer Abstimmungsbedarf mit der BVG verbunden. Frage 5: Besteht Gefahr für die Nutzer des restlichen Areals? Antwort zu 5.: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine Gefahr für die Nutzer des Areals besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.“ Frage 6: Wie bewertet der Senat die Informationspolitik des Betreibers? Warum wird die Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen? Antwort zu 6.: Aus Sicht des Senats ist stets eine möglichst offene und transparente Informationspolitik gegen- über der Öffentlichkeit anzustreben. Wie in der Antwort zu 2. mitgeteilt sind zur endgültigen Klärung der Problematik am Rathaus Steglitz jedoch noch Untersuchungen erforderlich. Erst anschließend können die zu ergreifenden Maßnahmen und der Zeitbedarf dafür geplant und die Öffentlichkeit über das konkrete weitere Vorgehen informiert werden. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wann die derzeit unhaltbare Situation an den Ausweichstationen verbessert werden soll (z. B. durch die Erhöhung der Anzahl von Unterstellmöglichkeiten für die Fahrgäste)? Antwort zu 7.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die BVG AöR wird die Situation ständig beobachten. Sollten Erkenntnisse vorliegen, dass der Busbahnhof für Sanierungsarbeiten längerfristig gesperrt bleiben müsste, wird die BVG in Abstimmung mit dem Bezirksamt die Wartehallensituation anpassen.“ Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR und die #S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013? Antwort zu 1 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR realisierte in 2013 rd. 947,3 Mio. ´Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten´ (UBF).“ Antwort zu 1 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Angaben der im Jahr 2013 von der S-Bahn Berlin GmbH beförderten Fahrgäste liegen noch nicht vor.“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein-#Kontrolleure standen jeweils im Jahr 2013 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 80 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, eine Aufstockung auf 100 Mitarbeiter wird im Verlauf dieses Jahres erfolgen.“ Antwort zu 2 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „In 2013 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich bis zu 72 Kontrolleure im Einsatz. In 2014 soll die Zahl der Kontrolleure schrittweise auf 80 angehoben werden.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR setzt sowohl Fahrschein-Kontrolleure in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im Jahr 2013 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgastzahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In 2013 wurden 228.727 Feststellungen von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 8%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 4 b und 5 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 5 b gegeben. Frage 5a: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im Jahr 2013 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wurden gegen 1.676 Personen Anzeigen erstattet.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 4 b und 5 b mit: „Im Jahr 2013 hat die S-Bahn Berlin GmbH 325.600 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis festgestellt. Dies entspricht 4,5% der kontrollierten Fahrgäste. Wegen der noch nicht vorliegenden Zahl der in 2013 beförderten Fahrgäste kann der Anteil der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis an der Summe der beförderten Fahrgäste noch nicht angegeben werden. Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: In 2013 wurden rund 9.393 Anzeigen wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung erstattet.“ Frage 6: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 2013 5,3 Mio. EUR“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 8: In wie vielen Fällen konnten die ertappten Schwarzfahrer das „erhöhte Beförderungsentgelt“ im Jahr 2013 bei der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH nicht bezahlen? Antwort zu 8 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Von den zu Frage 4 genannten Feststellungen wurden durchschnittlich mindestens die Hälfte der EBE-Forderungen nicht erbracht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen 2013 bei geschätzt etwa 15 Mio. Euro. rch das erhöhte Beförderungsentgelt generierten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsausfällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschleichung.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 9 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Seit dem 01.01.2013 ist ein neuer Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR unter Vertrag, der in 2014 täglich 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR einsetzen wird. Weiterhin setzt die BVG AöR seit Oktober 2013 40 eigene Fahrausweisprü- fer ein. Weiterhin führen die Sicherheits- und Servicekräfte anlassbezogene Fahrausweiskontrollen durch. Seit zwei Jahren besteht mit der S-Bahn Berlin GmbH eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fahrausweisfälschungen und bei der Durchführung von Schwerpunktkontrollen. (Siehe auch unter Punkt 2.)“ Antwort zu 9 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 10: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 10 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Wie bereits aus den Vorjahren bekannt, weist die BVG AöR an ihren Fahrausweisautomaten mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nichtautorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden Manipulationen bei Fahrausweiskontrollen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht.“ Antwort zu 10 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können. Im Jahr 2013 wurden diesbezüglich 2.986 Strafanzeigen durch die S-Bahn Berlin GmbH gestellt.“ Frage 11: Was ist der Stand bei der von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 einstimmig beschlossenen Erhöhung des „erhöhten Beförderungsentgelts“ von 40 auf 60 Euro, wird der Berliner Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um zur Umsetzung des VMKBeschlusses gegenüber der Bundesregierung hinzuwirken? Antwort zu 11: Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss folgendes vertreten: 1. Der Vorschlag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bei „Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern“ in der Höhe bis zu 120 € zu staffeln, wird nicht unterstützt. 2. Die Erhöhung des EBE auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 3. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 3 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarzfahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des ÖPNV und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden:  unverständliche Tarifbestimmungen,  unzureichender Vertrieb,  schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung eines möglichst einfachen Tarifund Vertriebssystems und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 3 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 3. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Straßenverkehr + Baustellen: Verkehrslenkung Berlin

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Personalausstattung hat derzeit die VLB zur Bearbeitung wie vieler Anträge pro Jahr über Baumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz – um wie viele Mitarbeiter ist bzw. soll die Personalausstattung (auf Dauer oder zeitbegrenzt) erhöht werden? Frage 2: Haben alle Mitarbeiter der VLB die Befähigung und die Kompetenz zur Anordnung? Wenn nein, wie viele Mitarbeiter stehen zur Anordnung zur Verfü- gung, wie viele Mitarbeiter leisten in diesem Zusammenhang Zuarbeit? Antwort zu 1 und 2: Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nicht nur zentrale Straßenverkehrsbehörde für temporäre und Daueranordnungen im Hauptverkehrsstra- ßennetz, sondern erfüllt auch andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, beispielsweise als Träger der Baulast für Lichtsignalanlagen und als Verkehrsregelungszentrale. Der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ der VLB verfügt derzeit über eine Personalausstattung von 13 etatisierten Dienstkräften, davon eine Mitarbeiterin mit einem Jahresarbeitsvertrag. Durchschnittlich werden hier pro Jahr ca. 4.000 verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt. Die Zahl der Anträge wird dabei statistisch nicht erfasst. Neben den 13 etatisierten Dienstkräften wird der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ derzeit durch fünf externe Dienstleister, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, unterstützt. Eine Verstärkung des Arbeitsbereiches soll durch vier befristete Beschäftigungspositionen erfolgen. Das Auswahlverfahren wird zurzeit durchgeführt. elche Kompetenz und technischen Hilfen haben die jeweiligen Mitarbeiter der VLB zur Koordinierung bzw. zur Beurteilung und Prüfung über die beantragte Baumaßnahme (Dauer, Umfang und Wahl des Bauverfahrens)? Antwort zu 3: Für die Prüfung und Koordinierung einzelner Baustellen sind grundsätzlich gemäß § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) die Straßenbaubehörden im Rahmen des Sondernutzungserlaubnisverfahrens zuständig. Sofern Beeinträchtigungen des Stra- ßenverkehrs im übergeordneten Straßennetz zu erwarten sind, wird auch im Rahmen der Einvernehmensherstellung durch die VLB mit dort vorhandenem Ingenieurswissen darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme des Straßenlands auf geringstmögliche Dauer und Umfang beschränkt wird. Für diese verkehrliche Koordinierung steht der VLB das Modul Ereignismanagement des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) zur Verfügung. Frage 4: Welche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung besteht derzeit (bitte um Unterteilung zwischen größeren und kleineren Maßnahmen sowie der Arbeitsschritte für Prüfung im eigenen Bereich, Einvernehmens Herstellung mit der Polizei und dem Stra- ßenbaulastträger)? Antwort zu 4: Statistische Angaben zur Bearbeitungsdauer werden nicht erhoben. Bei Vorlage anordnungsfä- higer Unterlagen finden die Anhörungen der Polizei und der Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit weiteren zu beteiligenden Behörden, Leitungsnetzbetreibern bzw. mit den Unternehmen des ÖPNV zeitnah zum geplanten Baubeginn statt. Komplexe Großbaumaßnahmen wie z. B. der Umbau der Invalidenstraße bedingen eine Vielzahl von Einzelanordnungen. Einen wesentlichen Teil der Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung stellen die Überarbeitungszeiten der Antragsteller dar. Da es kaum Anträge gibt, die sofort anordnungsfähig sind, sind häufig aufwändige Nachforderungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLB erfor-derlich. Daher ist eine Aussage zur jeweiligen Bearbeitungsdauer der Einzelanordnung nicht möglich. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach Mitarbeiter der VLB eine notwendige Verlängerung von Baumaß- nahmen der Straßenbaulastträger (z.B. Ordensmeister Str.) verweigert haben und damit erhebliche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstanden sind? Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies erfolgt und was hat der Senat unternommen, um derartige Missstände in Zukunft auszuschließen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Neustrukturierung und Schaffung der VLB im Vergleich zu den zuvor vorhandenen Strukturen (Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei etc.) insbesondere hinsichtlich einer wirkungsvollen und optimalen Koordinierung von zeitlich beschränkten Verkehrseinschränkungen durch Baumaßnahmen? Antwort zu 6: Vor Gründung der VLB am 1. September 2004 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Neben dem als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Landespolizeiverwaltungsamt waren für die Anordnung und Überwachung von Baumaßnahmen dezentral zuletzt sechs Polizeidirektionen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung von Polizeivollzugskräften zuständig, zusätzlich waren die Polizeiabschnitte für bestimmte Anordnungen verantwortlich. Mit Gründung der VLB wurden die Aufgaben der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen bei Einrichtung von Arbeitsstellen im übergeordneten Hauptstraßennetz zentralisiert und der VLB übertragen. Angesichts des Zuwachses an Baumaßnahmen in Berlin stellen die Koordinierung von Sondernutzungen für Baumaßnahmen durch die Straßenbaubehörden und die verkehrliche Koordinierung und Anordnung durch die VLB im Hauptverkehrsstraßennetz sowie die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden im Nebennetz eine dauernde Herausforderung dar. Mit der derzeitigen Initiative des Senats, die Baustellenkoodinierung auch durch die Wiedereinführung des Aufgrabeverbots zu verbessern, wird sich noch deutlicher zeigen, dass sich die Einrichtung einer zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin für die übergeordneten Straßen bewährt hat. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie seitens der bezirklichen Stellen die aktuellen Strukturen bewertet werden und werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaulastträgern mit der VLB beklagt? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt und was hat der Senat zur nachhaltigen Optimierung wann veranlasst? Straßenbaulastträger bemängelten in der Vergangenheit in erster Linie die aus ihrer Sicht zu langen Bearbeitungszeiträume der VLB. Die Abstimmungen mit den Bauherren bzw. ausführenden Firmen zur Beibringung anordnungsfähiger Antragsunterlagen und Verkehrszeichenpläne sind, wie unter den Punkten 4 und 6 ausgeführt, äußerst zeitintensiv. Daher wurden und werden intensive Gespräche mit den Bezirken geführt, um zu Verbesserungen zu gelangen. Die personellen Optimierungen bei der VLB sind in der Antwort zu 1 und 2. ausgeführt. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

VBB: „Der erste Blick ist immer auf den Fahrplan“, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/02/Interview-vbb-chef-franz-abschied.html

Zehn Jahre stand Hans-Werner #Franz an der Spitze des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Richtig bekannt wurde er in der #S-Bahn-Krise 2009, als er sich heftig mit der Deutschen Bahn anlegte und dem Konzern Missmanagement vorwarf. Ende Februar geht er mit 63 Jahren in den Ruhestand. 49 Jahre Arbeit sind genug, sagte Franz im Abschiedsgespräch mit Susanne Gugel.

Herr Franz, mit welchem Verkehrsmittel sind Sie denn zum rbb gekommen?

Ich bin mit dem Bus M 49 gekommen. Der braucht vom Bahnhof Zoo ungefähr 17 Minuten, und er war pünktlich. Eine sehr bequeme Möglichkeit, um in die Masurenallee zu kommen.

Merken Sie sich das alles, wenn Sie mit einem Bus fahren, ob er pünktlich kommt und welche Probleme es gibt?

Ja, das ist eine Berufskrankheit. Das ist auch der Fall, wenn ich mit dem Zug oder der S-Bahn fahre: Der erste Blick ist immer der auf den Fahrplan, um zu sehen, ob das Verkehrsmittel pünktlich ist. Dann interessiert mich auch immer der …

VBB: "Der erste Blick ist immer auf den Fahrplan", aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/02/Interview-vbb-chef-franz-abschied.html

Zehn Jahre stand Hans-Werner #Franz an der Spitze des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Richtig bekannt wurde er in der #S-Bahn-Krise 2009, als er sich heftig mit der Deutschen Bahn anlegte und dem Konzern Missmanagement vorwarf. Ende Februar geht er mit 63 Jahren in den Ruhestand. 49 Jahre Arbeit sind genug, sagte Franz im Abschiedsgespräch mit Susanne Gugel. Herr Franz, mit welchem Verkehrsmittel sind Sie denn zum rbb gekommen? Ich bin mit dem Bus M 49 gekommen. Der braucht vom Bahnhof Zoo ungefähr 17 Minuten, und er war pünktlich. Eine sehr bequeme Möglichkeit, um in die Masurenallee zu kommen. Merken Sie sich das alles, wenn Sie mit einem Bus fahren, ob er pünktlich kommt und welche Probleme es gibt? Ja, das ist eine Berufskrankheit. Das ist auch der Fall, wenn ich mit dem Zug oder der S-Bahn fahre: Der erste Blick ist immer der auf den Fahrplan, um zu sehen, ob das Verkehrsmittel pünktlich ist. Dann interessiert mich auch immer der …

Flughafen will neue BER-Piste nur teilweise betreiben, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-schoenefeld-flughafen-will-neue-ber-piste-nur-teilweise-betreiben/9521358.html

Die Flughafengesellschaft plant, in #Schönefeld während der Reparaturarbeiten an der nördlichen Startbahn die neue #Südpiste zu betreiben – und setzt dabei auf einen Trick. Die Flughafengesellschaft plant, in Schönefeld während der Reparaturarbeiten an der nördlichen #Startbahn die neue Südpiste zu betreiben – obwohl dies nach geltender Rechtslage eigentlich die automatische Schließung des Flughafens #Tegel sechs Monate später auslösen würde. Doch es gibt einen Trick. Die 4000 Meter lange Südbahn am BER soll nur auf einer Länge von 3600 Meter für Starts und Landungen genutzt werden. Das entspricht der Länge der älteren Startbahn, die …

BVG und S-Bahn Berlin 500.000 Schwarzfahrer erwischt – bald mehr Kontrollen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bvg-und-s-bahn-berlin-500-000-schwarzfahrer-erwischt—bald-mehr-kontrollen,10809148,26314422.html

Mehr als eine halbe Million #Schwarzfahrer haben Berliner #Kontrolleure im vergangenen Jahr gestellt. Trotzdem steigen viele Menschen nach wie vor ohne Ticket in Bahnen und Busse. Die Unternehmen kostet das jedes Jahr Millionen. Die #BVG plant, mehr Kontrolleure einzusetzen und eine Erhöhung des Bußgeldes wird gefordert. Schwarzfahrer machen den öffentlichen Verkehrsunternehmen weiterhin schwer zu schaffen. Im vergangenen Jahr erwischten Kontrolleure weit über eine halbe Million Fahrgäste ohne gültiges Ticket – zwei Jahre zuvor waren es noch etwas weniger als 500.000 gewesen. Genau 228.727 Schwarzfahrer wurden 2013 in Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ertappt, wie das Unternehmen mitteilte. 325.600 waren es in den #S-Bahnen und damit gut 24.000 mehr als 2012, teilte die Tochter der Deutschen Bahn mit. Damit kam die S-Bahn auf einen Schwarzfahreranteil von …

Flughafen BER Mehdorns magere Zwischenbilanz, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/flughafen-ber-mehdorns-magere-zwischenbilanz,10809148,26309314.html

Kein Zeitplan, kein Termin, kein Lärmschutz, der #BER-#Testbetrieb ist abgesagt. Und auch sonst klappt immer noch nicht sehr viel am #Pannen-#Airport. Was hat Flughafenchef #Mehdorn nach knapp einem Jahr im Amt vorzuweisen? Die ernüchternde Antwort: Nicht viel. Es wäre aber auch zu schön gewesen. Noch vor einigen Wochen hieß es unter anderem in dieser Zeitung, dass sich ein Zeitplan für die Fertigstellung des Großflughafens BER abzeichne. Am 1. Juli sollte der Testbetrieb an der Nordpier beginnen. Ende des Jahres dann sollten die Arbeiten am übrigen Terminal beendet sein, auf dass der Genehmigungsprozess und die Testläufe beginnen können. Womöglich hätte 2015 die Eröffnung stattfinden können. Jetzt, nachdem Flughafenchef Hartmut Mehdorn den Testbetrieb abgesagt hat, macht sich Ernüchterung breit. „Wir hatten einen Zeitplan. Jetzt ist da …

Bahnindustrie + S-Bahn: Bombardier wirbt mit neuem S-Bahn-Design, aus MOZ

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1249016/

#Hennigsdorf (MZV) Erste Studien des Fahrzeugherstellers #Bombardier deuten an, dass sich Berlins neue #S-Bahn deutlich von der bisherigen Flotte unterscheiden könnte. Die von Bombardier am Mittwoch in Stockholm vorgestellten Vorentwürfe zeigen eine Bahn, die statt der bisher üblichen vier nur noch drei Türen je Wagenseite aufweist. Außerdem rechnet man bei Bombardier damit, dass ein Großteil der Bahnen nicht mehr aus vier Viertel-, sondern aus zwei Halbzügen bestehen wird. Entsprechende Signale seien aus der Politik gekommen. Eher futuristisch wirkend und modernen Fernzügen nachempfunden soll die …