Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR und die -Bahn Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013? Antwort zu 1 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR realisierte in 2013 rd. 947,3 Mio. ´Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten´ (UBF).“ Antwort zu 1 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Angaben der im Jahr 2013 von der S-Bahn Berlin GmbH beförderten Fahrgäste liegen noch nicht vor.“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein-#Kontrolleure standen jeweils im Jahr 2013 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 80 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, eine Aufstockung auf 100 Mitarbeiter wird im Verlauf dieses Jahres erfolgen.“ Antwort zu 2 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „In 2013 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich bis zu 72 Kontrolleure im Einsatz. In 2014 soll die Zahl der Kontrolleure schrittweise auf 80 angehoben werden.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR setzt sowohl Fahrschein-Kontrolleure in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im Jahr 2013 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgastzahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In 2013 wurden 228.727 Feststellungen von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 8%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 4 b und 5 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 5 b gegeben. Frage 5a: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im Jahr 2013 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wurden gegen 1.676 Personen Anzeigen erstattet.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 4 b und 5 b mit: „Im Jahr 2013 hat die S-Bahn Berlin GmbH 325.600 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis festgestellt. Dies entspricht 4,5% der kontrollierten Fahrgäste. Wegen der noch nicht vorliegenden Zahl der in 2013 beförderten Fahrgäste kann der Anteil der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis an der Summe der beförderten Fahrgäste noch nicht angegeben werden. Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: In 2013 wurden rund 9.393 Anzeigen wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung erstattet.“ Frage 6: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 2013 5,3 Mio. EUR“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 8: In wie vielen Fällen konnten die ertappten Schwarzfahrer das „erhöhte Beförderungsentgelt“ im Jahr 2013 bei der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH nicht bezahlen? Antwort zu 8 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Von den zu Frage 4 genannten Feststellungen wurden durchschnittlich mindestens die Hälfte der EBE-Forderungen nicht erbracht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen 2013 bei geschätzt etwa 15 Mio. Euro. rch das erhöhte Beförderungsentgelt generierten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsausfällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschleichung.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 9 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Seit dem 01.01.2013 ist ein neuer Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR unter Vertrag, der in 2014 täglich 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR einsetzen wird. Weiterhin setzt die BVG AöR seit Oktober 2013 40 eigene Fahrausweisprü- fer ein. Weiterhin führen die Sicherheits- und Servicekräfte anlassbezogene Fahrausweiskontrollen durch. Seit zwei Jahren besteht mit der S-Bahn Berlin GmbH eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fahrausweisfälschungen und bei der Durchführung von Schwerpunktkontrollen. (Siehe auch unter Punkt 2.)“ Antwort zu 9 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 10: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 10 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Wie bereits aus den Vorjahren bekannt, weist die BVG AöR an ihren Fahrausweisautomaten mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nichtautorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden Manipulationen bei Fahrausweiskontrollen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht.“ Antwort zu 10 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können. Im Jahr 2013 wurden diesbezüglich 2.986 Strafanzeigen durch die S-Bahn Berlin GmbH gestellt.“ Frage 11: Was ist der Stand bei der von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 einstimmig beschlossenen Erhöhung des „erhöhten Beförderungsentgelts“ von 40 auf 60 Euro, wird der Berliner Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um zur Umsetzung des VMKBeschlusses gegenüber der Bundesregierung hinzuwirken? Antwort zu 11: Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss folgendes vertreten: 1. Der Vorschlag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bei „Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern“ in der Höhe bis zu 120 € zu staffeln, wird nicht unterstützt. 2. Die Erhöhung des EBE auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 3. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 3 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarzfahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des ÖPNV und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden:  unverständliche Tarifbestimmungen,  unzureichender Vertrieb,  schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung eines möglichst einfachen Tarifund Vertriebssystems und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 3 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 3. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)