Bahnverkehr + Straßenverkehr: Bundesverkehrsminister Dobrindt will Güterverkehr von der Schiene auf die Straße verlagern

(13.3.2015, #DBV-Bundesverband) Der Deutsche #Bahnkunden-Verband e.V. (DBV) protestiert gegen die Absicht von #Bundesverkehrsminister Alexander #Dobrindt, bis zu 25 Meter lange und 44 Tonnen schwere #Riesen-Lkw nach Beendigung eines bis 2016 andauernden Feldversuches für den Regelbetrieb zuzulassen. Der DBV widerspricht der These, dies würde die Straßen enlasten und zu weniger Schadstoffausstoß führen. Am Beispiel Schweden kann man erkennen, dass exakt das Gegenteil passieren wird. Nach Zulassung von Riesen-Lkw verbilligte sich dort der #Straßenverkehr gegenüber dem umweltfreundlicheren #Schienenverkehr stark. Das führte zum Rückgang des Marktanteils der Schiene von 36% auf 30 % von 1992 bis 1996. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Marktanteil des Straßengüterverkehrs von 50% auf 56% (Quelle: Allianz pro Schiene auf Basis von Messungen der Königlich-Technischen Hochschule Stockholm). Noch mehr und nicht weniger Lkw sind also die Folge. Gigaliner sind oft lebensgefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer entstehen Probleme, beispiesweise beim Überholen. Nicht zuletzt erhöhen Riesen-Lkw den Aufwand für den Ausbau und die Unterhaltung der bereits jetzt überlasteten Straßeninfrastruktur. Entsprechend große Parkflächen werden benötigt. Dass das alles allein durch die Verursacher getragen und nicht auf die Öffentlichkeit abgewälzt wird, darf bezweifelt werden. Sind derartige Monstertrucks erst zugelassen, wird der Druck steigen, das Straßennetz, auf dem sie verkehren dürfen, mehr und mehr zu erweitern. Durch immer großzügigere Trassierungen von Straßen und Parkplätzen wird Landschaft zerstört und die Architektur der Städte dem Straßenverkehr geopfert. Dabei lassen sich die weiträumigen, relativ dünn besiedelten Länder Finnland und Schweden, in denen derartige Fahrzeuge schon seit längerem verkehren, nicht mit dem viel stärker besiedelten sonstigen Europa vergleichen. Für weitere Informationen empfiehlt der Bahnkunden-Verband die Internetseite der Allianz pro Schiene zu diesem Thema: http://www.nomegatrucks.eu/deu/ Pressekontakt: Frank Petrovsky, Bundesvorstand Umweltschutz, über DBV-Bundesgeschäftsstelle, Ruf 0 30 / 63 49 70 79 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Regionalverkehr: Entspannt zur BUGA RE 1 der perfekte Zug zum BUGA-Standort Brandenburg an der Havel

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/9046584/bbmv20150312.html?start=0&itemsPerPage=20 (Berlin, 12. März 2015) Vom 18. April bis zum 11. Oktober öffnet die #Bundesgartenschau (#BUGA) 2015 ihre Tore. Erstmals erstreckt sich die BUGA über fünf Standorte und zwei Bundesländer. Der perfekte Zug zum BUGA- Standort Brandenburg an der Havel ist der Regional-Express (RE) #RE1. Ob aus Richtung Berlin oder Magdeburg in einer guten Dreiviertelstunde ist der RE 1 in #Brandenburg an der #Havel.

Als „BUGA-Botschafter“ rollen die roten Lokomotiven von DB Regio mit dem BUGA-Logo und dem Schriftzug „Ihr schneller Zug zur BUGA 2015“ täglich zwischen Eisenhüttenstadt über Berlin bis nach Magdeburg hin und her und weisen so auf die BUGA 2015 hin. Um die BUGA bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, wird der Geltungsbereich des Brandenburg-Berlin-Tickets während des BUGA-Zeitraums erweitert. Inbegriffen ist nun auch die Linie RB 34 zwischen Stendal und Rathenow, die komplette BUGA-Buslinie 686 Rathenow –Stölln – Havelberg und die Linie 900 Stendal – Havelberg – Glöwen. Das Brandenburg-Berlin-Ticket gilt montags bis freitags ab 9 Uhr (am Wochenende ab 0 Uhr) für bis zu fünf Personen und kostet 29 Euro (im personalbedienten Verkauf 31 Euro). BUGA-Gäste, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, erhalten 2 Euro Rabatt auf die reguläre Eintrittskarte. Die BUGA-Eintrittskarten sind auch in ausgewählten DB Reisezentren erhältlich. DB Regio Nordost bewirbt die BUGA unter anderem auf der Internetseite www.bahn.de/brandenburg, in der Broschüre Streifzüge sowie in den Zügen. Im Gegenzug weist die BUGA beispielsweise in ihrem Besucherflyer auf die An- und Abreise mit den Zügen von DB Regio hin und verlinkt die BUGA-Website www.buga-2015-havelregion.de mit der DB Regio Homepage. Neu: Regionale Pressestelle der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern jetzt mit eigener Website. Aktuelle Presseinformationen, Neuigkeiten zur Verkehrslage, Hintergrundinformationen und Ansprechpartner: www.deutschebahn.com/presse/berlin Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Tarife + BVG + S-Bahn: Kosten und Einnahmen durch Fahrscheinkontrollen im öffentlichen Nahverkehr (I), aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele interne und wie viele externe #Fahrscheinkontrolleur*innen standen in den Jahren seit 2010 im Dienst der #BVG A.ö.R. oder der #S-Bahn Berlin GmbH? (Bitte nach Jahr, interne/externe Fahrscheinkon-trolleur*innen und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.)? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durchschnittlich standen der BVG in: 2010bis zu 70 externe und bis zu 10 BVG #Fahrausweisprüfer, 2011bis zu 80 externe und bis zu 10 BVG Fahraus-weisprüfer, 2012bis zu 80 externe und bis zu 17 BVG Fahraus-weisprüfer, 2013bis zu 100 externe und bis zu 40 BVG Fahraus-weisprüfer, 2014bis zu 100 externe und bis zu 40 BVG Fahraus-weisprüfer täglich zur Verfügung. Weiterhin werden anlassbezogene Fahrausweiskon-trollen durch BVG-Sicherheitsmitarbeiter sowie durch externen Sicherheitsmitarbeiter des Dienstleisters durch-geführt.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „In 2010 waren bei der S-Bahn täglich bis zu 62 #Kontrolleure im Einsatz und ab 2011 bis zu 70 Kontrolleure. In den darauffolgenden Jahren ist die Anzahl der täglich eingesetzten Kontrolleure auf täglich 72 bis 80 schrittwei-se angehoben worden.“ Frage 2: Welche Kosten sind der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 durch den Einsatz interner Fahrscheinkontrolleur*innen und durch die Beauftragung externer Unternehmen für die Durch-führung von Fahrscheinkontrollen entstanden? (Bitte nach Jahr, Verkehrsunternehmen sowie internen und externen Kontrolleur*innen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Beantwortung der Frage 2 ist der BVG in der vorgegebenen Frist nicht möglich. Für die Beantwortung wären noch interne detaillierte Abstimmungen notwen-dig.“ Frage 3: Wie hoch sind die Einnahmen, die BVG A.ö.R. und S-Bahn-Berlin in den Jahren seit 2010 durch die Erhebung „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG übermittelt hierzu das ´Beigebrachte erhöh-te Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Ab-schreibung auf Forderungen): • 2010 4.628,8 Tsd. EUR • 2011 1.633,9 Tsd. EUR • 2012 2.712,1 Tsd. EUR • 2013 5.250,7 Tsd. EUR • 2014 6.829,4 Tsd. EUR“ Frage 4: Wie hoch sind die Netto-Erträge nach Abzug aller Kosten, die bei der Erhebung der „erhöhten Beförde-rungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat hierzu nach Abzug aller relevanten Kosten folgende Jahresergebnisse ermittelt (Angaben in EUR): 2010 2011 2012 2013 2014 1.513.84 -1.730.614 425.397 1.870.824 1.971.793 Die S-Bahn Berlin hat zu den Fragen 2, 3 und 4 über-mittelt: „Die durch das erhöhte Beförderungsentgelt generier-ten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsaus-fällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschlei-chung.“ Frage 5: Wann werden BVG A.ö.R. und S-Bahn Ber-lin GmbH das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöhen? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG wird die Erhöhung umsetzen, sobald die erforderliche Anpassung der gesetzlichen Grundlagen abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die Anpas-sung des § 9 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-bahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB). Zum Zeitpunkt des Ab-schlusses des Verfahrens der Verordnungsänderung kann die BVG keine Aussage treffen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Höhe des EBE [Anmerkung – EBE: Erhöhtes Beförderungsentgelt] ist in § 9 der Beförderungsbedin-gungen des ´Gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunter-nehmen (VBB-Tarif)´ geregelt. Grundlage dafür ist die ´Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedin-gungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen´ (VO-ABB) sowie die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Sobald diese Ver-ordnungen seitens des Verordnungsgebers, des Bundes-ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), angepasst wurden, kann auch eine Änderung im VBB-Tarif erfolgen. Wann dies der Fall sein wird, wissen wir nicht.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2015)

Tarife + BVG + S-Bahn: Kosten und Einnahmen durch Fahrscheinkontrollen im öffentlichen Nahverkehr (II), aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn Berlin um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahme der BVG wurde von ihr in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie ist nachfolgend wiedergegeben. Die S-Bahn Berlin hat in der für die Bearbeitung vorgegebenen Frist nicht geantwortet. Frage 1: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 jeweils zum Jahresende der Betrag der #offenen #Forderungen (in Euro) der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gegenüber #säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter #Beförderungsentgelte“? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die im Jahresabschluss der BVG ausgewiesenen offenen Forderungen an erhöhtem Beförderungsentgelt betrugen in den Jahren 2010 3.818.619 Mio. EUR 2011 2.459.070 Mio. EUR 2012 2.175.792 Mio. EUR 2013 4.069.012 Mio. EUR 2014 7.570.484 Mio. EUR. In den Beträgen sind jahresübergreifende Forderungen enthalten.“ Frage 2: Wie hoch waren in den Jahren seit 2010 der Betrag der Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, auf die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH verzichtet haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 3: Aus welchen Gründen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH jeweils auf Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ verzichtet? Antwort zu 2 und 3: Die BVG hat zu 2 und 3 übermittelt: „Ein Verzicht auf Forderungen erfolgt bei der BVG nicht. Bei Forderungen, die gemäß der VBB-Tarif- und VBB-Beförderungsbedingungen die Voraussetzungen zur Ermäßigung des ´Erhöhten Beförderungsentgelts´ erfüllen, erfolgt eine Ermäßigung von 40 auf 7 EUR, der Anteil an den Gesamtforderungen liegt bei ca. 18%. Weiterhin werden Forderungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen aus Kulanz oder wegen Uneinbringbarkeit ausgebucht.“ Frage 4: Mit welchen Inkassounternehmen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 zusammengearbeitet? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG steht mit der ´arvato Infoscore Forderungsmanagement GmbH´ Rheinstraße 99 in 76532 Baden-Baden im Vertrag.“ Frage 5: Wie viele Vorgänge mit offenen Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat im Rahmen des Inhalts der vertraglichen Vereinbarungen für die Jahre 2010 312.871 2011 171.480 2012 141.490 2013 213.637 2014 307.900 Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt an das oben erwähnte Inkassounternehmen übergeben.“ Frage 6: Wie hoch war die Summe der offenen Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Summe ergibt sich in der Regel aus der lt. VBB-Tarif und VBBBeförderungsbedingungen je Einzelfall geschuldeten Forderung.“ Frage 7: Wie hoch waren die Einnahmen, die Inkassounternehmen in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen offener Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Anteilig am Gesamtübergabevolumen wurden durch das Inkassounternehmen folgende Realisierungsquoten erreicht: 2010 47% 2011 53% 2012 58% 2013 56% 2014 50%“ Frage 8: Wie viele gerichtliche Mahnverfahren haben BVG und S-Bahn in den Jahren seit 2010 gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund erhöhter Beförderungsentgelte eingeleitet? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 9: Wie hoch waren die Gerichts- und Prozesskosten, die in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen von offenen Forderungen der BVG A.ö.R. und der SBahn Berlin GmbH gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Die BVG hat zu 8 und 9 übermittelt: „Die BVG leitet selber keine gerichtlichen Mahnverfahren ein, diese sind Inhalt der vertraglichen Vereinbarung.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)

Straßenverkehr: Verkehrskontrollen in Berlin Tempelhofer Ufer: 23 Strafzettel in 2 Stunden, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrskontrollen-in-berlin-tempelhofer-ufer-23-strafzettel-in-2-stunden/11485634.html In dieser Woche #kontrolliert die #Polizei in Berlin verstärkt Autofahrer. Viele #Handysünder und #Gurtmuffel werden zur Kasse gebeten. Die Kontrollen sind Teil einer #europaweiten Aktion. Am Ende stehen 23 #Strafzettel – und damit 23 #Denkzettel. „Das ist eine gute Bilanz“, sagt Einsatzleiterin Anja Henning. „Bei einer so stark befahrenen Straße ist das nicht ungewöhnlich.“ Von 11 bis 13 Uhr haben Henning und ihre Kollegen am Tempelhofer Ufer nahe der U-Bahn- Station Hallesches Tor am Dienstag kontrolliert. Sie sind Teil einer europaweiten Aktion, fast 2000 Beamte sind noch die ganze Woche über im Berliner Raum im Einsatz. Ihr Fokus liegt auf Verkehrssündern, die beim Fahren telefoniert haben oder nicht angeschnallt waren. Nach fünf Minuten wird der erste erwischt Es dauert keine fünf Minuten, bis die Beamten den ersten Autofahrer an die Seite winken. Der Taxifahrer war nicht angegurtet. „Das ist ein gefährlicher Beruf“, sagt er. „Was soll ich tun, wenn mich ein Fahrgast …

Straßenverkehr: Grundinstandsetzung der Feuerbachbrücke in Steglitz-Zehlendorf Veränderte Verkehrsführung – zweispurige Befahrung ist weiterhin möglich, aus Senat

www.berlin.de

Die #Feuerbachbrücke im Bezirk #Steglitz-Zehlendorf wird #grundsaniert. Am 12.3.2015 beginnen die bauvorbereitenden Maßnahmen. Autofahrende, Fußgänger und Radfahrende müssen sich auf eine veränderte Verkehrsführung auf der Brücke einstellen. Pro Fahrtrichtung steht aber wie bisher jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Der südliche Gehwegbereich und der Zugang zum Aufzug, der zum S-Bahnhof Feuerbachstraße führt, bleiben während der Bauzeit nutzbar – bis auf eine dreiwöchige Sperrpause. Der genaue Zeitraum der Sperre steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über Informationstafeln vor Ort und im Internet durch die S-Bahn Berlin bekanntgegeben.

Die Feuerbachbrücke aus dem Jahr 1933 überspannt zwei Gleise der S-Bahnlinie S1 und zwei außer Betrieb genommene Fernbahngleise der DB AG. Im Zuge der zweispurigen Feuerbachstraße verlaufen die Buslinien M 76 und X 76 der Berliner Verkehrsbetriebe.

Der Überbau spannt drei Brückenfelder und besteht aus einem Trägerrost aus genieteten Stahlträgern. Der Bauwerkszustand der vorhandenen Brücke erfordert aufgrund starker Mängel und Schäden eine Grundinstandsetzung. Es wird mit einer Bauzeit von 15 Monaten gerechnet. Die Instandsetzungskosten betragen 2,5 Mio. € und werden vom Land Berlin finanziert.

Bei der Grundinstandsetzung werden der Asphaltbelag, Borde und Abdichtung ausgetauscht sowie der Korrosionsschutz vollständig erneuert. Die Mauerwerk- und Betonflächen der Widerlager, Flügelwände und Pendelstützenfundamente werden instandgesetzt und teilweise erneuert. Die Gehbahnbereiche werden zugunsten neuer auf der Fahrbahn angeordneter Fahrradstreifen angepasst. Die Brückenbeleuchtung und -entwässerung werden erneuert. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der DB AG.

Für den Gerüstbau im Gleisbereich sind halbseitige S-Bahn-Gleissperrungen an mehreren Wochenenden notwendig. Der S-Bahnverkehr wird aber nicht unterbrochen.

Straßenverkehr: Grundinstandsetzung der Feuerbachbrücke in Steglitz-Zehlendorf Veränderte Verkehrsführung – zweispurige Befahrung ist weiterhin möglich, aus Senat

www.berlin.de Die #Feuerbachbrücke im Bezirk #Steglitz-Zehlendorf wird #grundsaniert. Am 12.3.2015 beginnen die bauvorbereitenden Maßnahmen. Autofahrende, Fußgänger und Radfahrende müssen sich auf eine veränderte Verkehrsführung auf der Brücke einstellen. Pro Fahrtrichtung steht aber wie bisher jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Der südliche Gehwegbereich und der Zugang zum Aufzug, der zum S-Bahnhof Feuerbachstraße führt, bleiben während der Bauzeit nutzbar – bis auf eine dreiwöchige Sperrpause. Der genaue Zeitraum der Sperre steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über Informationstafeln vor Ort und im Internet durch die S-Bahn Berlin bekanntgegeben. Die Feuerbachbrücke aus dem Jahr 1933 überspannt zwei Gleise der S-Bahnlinie S1 und zwei außer Betrieb genommene Fernbahngleise der DB AG. Im Zuge der zweispurigen Feuerbachstraße verlaufen die Buslinien M 76 und X 76 der Berliner Verkehrsbetriebe. Der Überbau spannt drei Brückenfelder und besteht aus einem Trägerrost aus genieteten Stahlträgern. Der Bauwerkszustand der vorhandenen Brücke erfordert aufgrund starker Mängel und Schäden eine Grundinstandsetzung. Es wird mit einer Bauzeit von 15 Monaten gerechnet. Die Instandsetzungskosten betragen 2,5 Mio. € und werden vom Land Berlin finanziert. Bei der Grundinstandsetzung werden der Asphaltbelag, Borde und Abdichtung ausgetauscht sowie der Korrosionsschutz vollständig erneuert. Die Mauerwerk- und Betonflächen der Widerlager, Flügelwände und Pendelstützenfundamente werden instandgesetzt und teilweise erneuert. Die Gehbahnbereiche werden zugunsten neuer auf der Fahrbahn angeordneter Fahrradstreifen angepasst. Die Brückenbeleuchtung und -entwässerung werden erneuert. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der DB AG. Für den Gerüstbau im Gleisbereich sind halbseitige S-Bahn-Gleissperrungen an mehreren Wochenenden notwendig. Der S-Bahnverkehr wird aber nicht unterbrochen.

S-Bahn + VBB: Fahrgäste zufrieden mit der S-Bahn Bessere Noten für Sauberkeit und Fahrgastinformation Bei Pünktlichkeit noch Aufholbedarf

http://www.vbb.de/de/article/presse/fahrgaeste-zufrieden-mit-der-s-bahn/59697.html

Die #Fahrgäste sind mit den Leistungen der #S-Bahn wieder #zufriedener. Dies bestätigen die Kunden der S-Bahn Berlin GmbH in den durch die #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH regelmäßig durchgeführten Befragungen. Demnach liegt der im November 2014 ermittelte und nun veröffentlichte #Fahrgastzufriedenheitswert bei 2,46 (#Schulnotensystem von 1 = sehr zufrieden bis 5 = sehr unzufrieden). Das ist das zweitbeste Ergebnis seit Beginn der Messungen 1996. Erheblich verbessert haben sich die Bewertungen der Sauberkeit und der Fahrgastinformation. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Pünktlichkeit der Züge.

Bessere Bewertungen vergaben die befragten Fahrgäste insbesondere bei der Sauberkeit der Fahrzeuge und der Stationen. Hier zeigt sich der Erfolg der in den letzten Jahren durch die S-Bahn Berlin GmbH intensivierten Reinigung. So sind beispielsweise mobile Teams unterwegs, die die Fahrzeuge auf ausgewählten Linien auch unterwegs reinigen und die Bahnsteige und Zugangsbereiche sauber halten.

Zufriedener waren die Fahrgäste auch mit den Informationen zum Zugverkehr. Insbesondere bei großen Baumaßnahmen informiert die S-Bahn Berlin GmbH umfassend vorab im Internet und mit Faltblättern sowie vor Ort mit Aushängen, Schildern und Laufschriften auf den Zugzielanzeigern. Auch während der Streiktage im Oktober und November hielt das Unternehmen seine Kunden über den weitgehend stabil und zuverlässig erbrachten Notverkehr auf dem Laufenden. Mehr Offenheit und Transparenz bei der Information der Fahrgäste erfolgte durch die Veröffentlichung der Echtzeit- und Prognosedaten in der elektronischen Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo. Die Information vor Ort bei Betriebsstörungen muss noch weiter verbessert werden. Trotz moderner Technik fehlt es bei Verspätungen oder Zugausfällen häufig an vollständigen und rechtzeitigen Ansagen auf den Stationen oder Laufschriften auf den Zugzielanzeigern.

Seitdem wieder mehr und längere Züge unterwegs sind, sind für die Fahrgäste wieder mehr Sitzplätze verfügbar. Das schlägt sich in der Bewertung positiv nieder. Ebenfalls erfreulich: für die Service- und Verkaufsstellen und die Freundlichkeit des Personals gab es gute Noten.

Deutlichen Handlungsbedarf sehen die Fahrgäste allerdings unverändert in der Pünktlichkeit der Züge, dem nach wie vor für sie wichtigstem Kriterium. Aktuell beträgt die Pünktlichkeit 95,66 Prozent. Die S-Bahn Berlin GmbH darf auch weiterhin in ihren Bemühungen nicht nachlassen, um Verbesserungen zu bewirken.

Die Erhebung zur Zufriedenheit der Fahrgäste ist im Verkehrsvertrag, den die Länder Berlin und Brandenburg mit der S-Bahn Berlin GmbH abgeschlossen hat, festgeschrieben und wird nach einer mit dem Verkehrsunternehmen abgestimmten Methodik vom VBB durchgeführt. Sie ist Bestandteil der vertraglichen Malus-Regelung, die für die Abrechnung der bestellten Leistung vom VBB gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH herangezogen wird.

S-Bahn + VBB: Fahrgäste zufrieden mit der S-Bahn Bessere Noten für Sauberkeit und Fahrgastinformation Bei Pünktlichkeit noch Aufholbedarf

http://www.vbb.de/de/article/presse/fahrgaeste-zufrieden-mit-der-s-bahn/59697.html Die #Fahrgäste sind mit den Leistungen der #S-Bahn wieder #zufriedener. Dies bestätigen die Kunden der S-Bahn Berlin GmbH in den durch die #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH regelmäßig durchgeführten Befragungen. Demnach liegt der im November 2014 ermittelte und nun veröffentlichte #Fahrgastzufriedenheitswert bei 2,46 (#Schulnotensystem von 1 = sehr zufrieden bis 5 = sehr unzufrieden). Das ist das zweitbeste Ergebnis seit Beginn der Messungen 1996. Erheblich verbessert haben sich die Bewertungen der Sauberkeit und der Fahrgastinformation. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Pünktlichkeit der Züge.

Bessere Bewertungen vergaben die befragten Fahrgäste insbesondere bei der Sauberkeit der Fahrzeuge und der Stationen. Hier zeigt sich der Erfolg der in den letzten Jahren durch die S-Bahn Berlin GmbH intensivierten Reinigung. So sind beispielsweise mobile Teams unterwegs, die die Fahrzeuge auf ausgewählten Linien auch unterwegs reinigen und die Bahnsteige und Zugangsbereiche sauber halten. Zufriedener waren die Fahrgäste auch mit den Informationen zum Zugverkehr. Insbesondere bei großen Baumaßnahmen informiert die S-Bahn Berlin GmbH umfassend vorab im Internet und mit Faltblättern sowie vor Ort mit Aushängen, Schildern und Laufschriften auf den Zugzielanzeigern. Auch während der Streiktage im Oktober und November hielt das Unternehmen seine Kunden über den weitgehend stabil und zuverlässig erbrachten Notverkehr auf dem Laufenden. Mehr Offenheit und Transparenz bei der Information der Fahrgäste erfolgte durch die Veröffentlichung der Echtzeit- und Prognosedaten in der elektronischen Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo. Die Information vor Ort bei Betriebsstörungen muss noch weiter verbessert werden. Trotz moderner Technik fehlt es bei Verspätungen oder Zugausfällen häufig an vollständigen und rechtzeitigen Ansagen auf den Stationen oder Laufschriften auf den Zugzielanzeigern. Seitdem wieder mehr und längere Züge unterwegs sind, sind für die Fahrgäste wieder mehr Sitzplätze verfügbar. Das schlägt sich in der Bewertung positiv nieder. Ebenfalls erfreulich: für die Service- und Verkaufsstellen und die Freundlichkeit des Personals gab es gute Noten. Deutlichen Handlungsbedarf sehen die Fahrgäste allerdings unverändert in der Pünktlichkeit der Züge, dem nach wie vor für sie wichtigstem Kriterium. Aktuell beträgt die Pünktlichkeit 95,66 Prozent. Die S-Bahn Berlin GmbH darf auch weiterhin in ihren Bemühungen nicht nachlassen, um Verbesserungen zu bewirken. Die Erhebung zur Zufriedenheit der Fahrgäste ist im Verkehrsvertrag, den die Länder Berlin und Brandenburg mit der S-Bahn Berlin GmbH abgeschlossen hat, festgeschrieben und wird nach einer mit dem Verkehrsunternehmen abgestimmten Methodik vom VBB durchgeführt. Sie ist Bestandteil der vertraglichen Malus-Regelung, die für die Abrechnung der bestellten Leistung vom VBB gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH herangezogen wird.

Straßenverkehr: Verkehrszählungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Verkehrszählungen wurden in 2013 und 2014 in Berlin durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Antwort zu 1: 2013: 559 2014: 829. Frage 2: Warum wurden diese Verkehrszählungen durchgeführt und hauptsächlich an welchen Stellen? Antwort zu 2: Veranlassung für Verkehrszählungen boten: – Erhebung von Verkehrszählungsdaten für #Lärmgutachten für individuelle Anträge, die von der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. IX erstellt werden. – Monatliche #Radpegelzählungen zur Ermittlung der Entwicklung des #Radverkehrs (Grundlage für jähr-lichen Radpegelbericht) – Große Straßenverkehrszählung im Jahr 2014 zur Erstellung der #Verkehrsmengenkarte (im 5-jährigen Turnus) – Zählungen auf Bundesautobahnen für Planungen und für die Verkehrsmengenkarte – Kordon-Zählungen zur Ermittlung der Entwick-lung des Individualverkehrs seit 1991 und für die Verkehrsmengenkarte – Zählungen für das Projekt „#Fußgängerüberwege“ – Zählungen für Projekte der #Unfallkommission – Zählungen für das Modellprojekt „fußgänger-freundliche #Lichtsignalanlagen“ – Diverse Anforderungen für Planungen der Ver-kehrslenkung Berlin, z.B. Schaltungen von Licht-signalanlagen (#LSA) – Diverse Anforderungen für Planungen / Projekte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Zählstandorte waren über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Kennziffern zum (Straßen-)Verkehr sind eine wesent-liche Planungsgrundlage und spielen für das Monitoring von Verkehrsentwicklungen eine wesentliche Rolle. Auf-grund der regelmäßig flächendeckend durchgeführten Verkehrserhebungen in Berlin ist es möglich, die Ver-kehrsentwicklung des Straßenverkehrs über einen länge-ren Zeitraum verlässlich miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus sind derartige Daten eine wesentliche Datengrundlage für eine Vielzahl von Fachaufgaben, aber auch für verkehrspolitische Entscheidungen. Leistungsfä-higkeitsbetrachtungen und Signalzeitenpläne basieren auf derartigen Bestandsdaten. Auf der Grundlage der flächen-deckenden Verkehrsmengenkarte werden die flächende-ckenden Lärm- und Luftschadstoffberechnungen durchge-führt, basierend auch auf den gesetzlichen Vorgaben zum Monitoring. Das Monitoring von Entwicklungen von Verkehrsbelastungen an einzelnen Straßen wird auf Basis dieser Daten durchgeführt und diverse parlamentarische Anfragen zur Entwicklung des Straßenverkehrs können so gesamthaft oder straßenzugbezogen beantwortet werden. Frage 3: Wie wurden die Verkehrszählungen durchge-führt, wie viel Personal wurde dafür bereitgestellt und handelte es sich um externes Personal oder Mitarbeiter der Senatsverwaltung? Antwort zu 3: Die Zählungen erfolgen sowohl manu-ell als auch mit elektronischen Zählgeräten. Die Ver-kehrszählungen erfolgen ausschließlich durch externes Personal. Frage 4: Wie war der Erkenntnisgewinn und wie viele Mitarbeiter welcher Abteilung der Senatsverwaltung waren mit der Auswertung befasst? Antwort zu 4: Ergebnisse der Verkehrszählungen sind unter u.a.: – Bereitstellung der für Lärmgutachten erforderli-chen Grundlagen – jährlicher Radpegelbericht – Verkehrsmengenkarte – Berechnung von Hochrechnungsfaktoren (Durch-schnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV), DTVw) – Untersuchungen zu Verkehrsstärken auf Bunde-sautobahnen. Die Auswertung erfolgt im Wesentlichen durch exter-nes Personal. Weiterhin ist ein Mitarbeiter der Ver-kehrslenkung Berlin mit der Konzepterstellung für Ver-kehrszählungen sowie Vorbereitung, Überwachung und Betreuung der Dauerzählstellen des Bundes sowie dem Datenmanagement für die Aufbereitung und Auswertung aller anfallenden Verkehrs- und Zähldaten befasst. Die Daten aus Verkehrserhebungen stellen einen we-sentlichen Indikator der Verkehrsentwicklung des Stra-ßenverkehrs in der Stadt dar. Die Tatsache, dass alle fünf Jahre eine flächendeckende Darstellung der Verkehrs-mengen auf dem übergeordneten Straßennetz erarbeitet wird, ermöglicht hier nicht nur ausschnittsweise Erkennt-nisse, sondern auch gesamthafte Aussagen beispielsweise zur Verkehrsentwicklung seit dem Jahr 2000. Eine grundsätzliche Aufbereitung und Auswertung der flächendeckenden Verkehrsmengenkarte 2014 steht aus. Der Erkenntnisgewinn aus diesen Daten für die aktuali-sierte Verkehrsmengenkarte dürfte für die Bewertung von Planungsvorhaben (Bauvorhaben, Bemessungen, LSA-Planungen) weiterhin erheblich sein. Die steigende An-zahl an Fragestellungen und Vorhaben in der Stadt lässt sogar noch eine weiter steigende Nachfrage nach derarti-gen Daten erwarten. Die Zahl der Mitarbeitenden, die mit den Daten arbei-ten, kann nicht genau beziffert werden, da schon der Be-griff ‚Auswertung‘ missverständlich ist. Die aufbereiteten Daten sind eine wesentliche Grundlage für Planungsauf-gaben und fachliche Bewertungen. Damit werden die Daten u.a. von Beschäftigten der Verkehrslenkung Berlin, der Hauptverwaltung, der Bezirke, von Ingenieurbüros, Investoren und vielen anderen benutzt. Die Zahl an Per-sonen und Vorhaben ist so groß, dass eine Quantifizie-rung nicht möglich ist – zudem stehen die Daten der Ver-kehrsmengenkarte jedem frei zugänglich auf den Internet-seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung. Frage 5: Wie hoch waren die gesamten entstandenen Kosten und unter welcher Position finden sich diese im Haushalt? Antwort zu 5: Die Kosten werden im Haushaltsplan in Kapitel 1271, Titel 54010 veranschlagt. Sie betrugen 377.316 € (netto) im Jahr 2013 und 613.420 € (netto, einschl. großer Straßenverkehrszählung) im Jahr 2014. Berlin, den 10. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2015)