Straßenverkehr: Grundinstandsetzung der Feuerbachbrücke in Steglitz-Zehlendorf Veränderte Verkehrsführung – zweispurige Befahrung ist weiterhin möglich, aus Senat

www.berlin.de Die #Feuerbachbrücke im Bezirk #Steglitz-Zehlendorf wird #grundsaniert. Am 12.3.2015 beginnen die bauvorbereitenden Maßnahmen. Autofahrende, Fußgänger und Radfahrende müssen sich auf eine veränderte Verkehrsführung auf der Brücke einstellen. Pro Fahrtrichtung steht aber wie bisher jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Der südliche Gehwegbereich und der Zugang zum Aufzug, der zum S-Bahnhof Feuerbachstraße führt, bleiben während der Bauzeit nutzbar – bis auf eine dreiwöchige Sperrpause. Der genaue Zeitraum der Sperre steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über Informationstafeln vor Ort und im Internet durch die S-Bahn Berlin bekanntgegeben. Die Feuerbachbrücke aus dem Jahr 1933 überspannt zwei Gleise der S-Bahnlinie S1 und zwei außer Betrieb genommene Fernbahngleise der DB AG. Im Zuge der zweispurigen Feuerbachstraße verlaufen die Buslinien M 76 und X 76 der Berliner Verkehrsbetriebe. Der Überbau spannt drei Brückenfelder und besteht aus einem Trägerrost aus genieteten Stahlträgern. Der Bauwerkszustand der vorhandenen Brücke erfordert aufgrund starker Mängel und Schäden eine Grundinstandsetzung. Es wird mit einer Bauzeit von 15 Monaten gerechnet. Die Instandsetzungskosten betragen 2,5 Mio. € und werden vom Land Berlin finanziert. Bei der Grundinstandsetzung werden der Asphaltbelag, Borde und Abdichtung ausgetauscht sowie der Korrosionsschutz vollständig erneuert. Die Mauerwerk- und Betonflächen der Widerlager, Flügelwände und Pendelstützenfundamente werden instandgesetzt und teilweise erneuert. Die Gehbahnbereiche werden zugunsten neuer auf der Fahrbahn angeordneter Fahrradstreifen angepasst. Die Brückenbeleuchtung und -entwässerung werden erneuert. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der DB AG. Für den Gerüstbau im Gleisbereich sind halbseitige S-Bahn-Gleissperrungen an mehreren Wochenenden notwendig. Der S-Bahnverkehr wird aber nicht unterbrochen.

Straßenverkehr: Grundinstandsetzung der Feuerbachbrücke in Steglitz-Zehlendorf Veränderte Verkehrsführung – zweispurige Befahrung ist weiterhin möglich, aus Senat

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Die #Feuerbachbrücke im Bezirk #Steglitz-Zehlendorf wird #grundsaniert. Am 12.3.2015 beginnen die bauvorbereitenden Maßnahmen. Autofahrende, Fußgänger und Radfahrende müssen sich auf eine veränderte Verkehrsführung auf der Brücke einstellen. Pro Fahrtrichtung steht aber wie bisher jeweils eine Fahrspur zur Verfügung. Der südliche Gehwegbereich und der Zugang zum Aufzug, der zum S-Bahnhof Feuerbachstraße führt, bleiben während der Bauzeit nutzbar – bis auf eine dreiwöchige Sperrpause. Der genaue Zeitraum der Sperre steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über Informationstafeln vor Ort und im Internet durch die S-Bahn Berlin bekanntgegeben.

Die Feuerbachbrücke aus dem Jahr 1933 überspannt zwei Gleise der S-Bahnlinie S1 und zwei außer Betrieb genommene Fernbahngleise der DB AG. Im Zuge der zweispurigen Feuerbachstraße verlaufen die Buslinien M 76 und X 76 der Berliner Verkehrsbetriebe.

Der Überbau spannt drei Brückenfelder und besteht aus einem Trägerrost aus genieteten Stahlträgern. Der Bauwerkszustand der vorhandenen Brücke erfordert aufgrund starker Mängel und Schäden eine Grundinstandsetzung. Es wird mit einer Bauzeit von 15 Monaten gerechnet. Die Instandsetzungskosten betragen 2,5 Mio. € und werden vom Land Berlin finanziert.

Bei der Grundinstandsetzung werden der Asphaltbelag, Borde und Abdichtung ausgetauscht sowie der Korrosionsschutz vollständig erneuert. Die Mauerwerk- und Betonflächen der Widerlager, Flügelwände und Pendelstützenfundamente werden instandgesetzt und teilweise erneuert. Die Gehbahnbereiche werden zugunsten neuer auf der Fahrbahn angeordneter Fahrradstreifen angepasst. Die Brückenbeleuchtung und -entwässerung werden erneuert. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der DB AG.

Für den Gerüstbau im Gleisbereich sind halbseitige S-Bahn-Gleissperrungen an mehreren Wochenenden notwendig. Der S-Bahnverkehr wird aber nicht unterbrochen.