http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1476 1,5 Millionen Euro für Verschönerung von insgesamt 38 #U-Bahnhöfen – #Grundreinigungen erweitert auf die gesamte Inneneinrichtung, Gleise und Gleiswände – Malerarbeiten und Erneuerung von Sitzbänken, Papierkörben und Informationstafeln Die BVG kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken: 2014 schloss das Unternehmen erstmals seit Jahrzehnten mit einem Gewinn ab. Nun hat der BVG-Vorstand beschlossen, sich mit zusätzlichen Investitionen bei den Fahrgästen zu bedanken und gleichzeitig die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin weiter zu steigern. Im Jahr 2015 fließen daher insgesamt 1,5 Millionen Euro in ein #Sonderprogramm zur #Verschönerung von 38 stark frequentierten U-Bahnhöfen. Von A wie Alt-Mariendorf bis Z wie Zitadelle: Auf Bahnhöfen beinahe aller Berliner U-Bahnlinien wird der Aufenthalt künftig noch komfortabler. Frischer Glanz und fugentiefe Sauberkeit für Fußböden, Aufzüge, Fahrtreppen, Gleise und Gleiswände, ein neuer Anstrich für kleinere Flächen wie Türen und Wände oder gleich für ganze Bahnhofsdecken, neue Sitzbänke oder Papierkörbe – auf den ausgewählten Bahnhöfen wird in den kommenden Monaten intensiv gereinigt, renoviert und erneuert. Den Fahrgästen besonders auffallen wird dabei mit Sicherheit der Austausch von Informationstafeln und -modulen durch moderne, beleuchtete Vitrinen. Jeder der 173 U-Bahnhöfe der BVG durchläuft neben der alltäglichen Reinigung und regelmäßigen #Instandsetzungsarbeiten mindestens einmal jährlich eine Grundreinigung. Im Rahmen des jetzt gestarteten Sonderprogramms wird diese noch einmal erweitert. Die Pläne zur Komplettsanierung und Aufwertung weiterer elf U-Bahnhöfe in den Jahren 2015 und 2016 sind von den jetzt beschlossenen Investitionen unabhängig. Die 38 U-Bahnhöfe, auf denen im Rahmen des Sonderprogramms erweiterte Grundreinigungen und/oder Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten durchgeführt werden, von A bis Z: Alt-Mariendorf (U6) Alt-Tempelhof (U6) Bayerischer Platz (U4, U7) Berliner Straße (U7, U9) Borsigwerke (U6) Bundesplatz (U9) Frankfurter Allee (U5) Frankfurter Tor (U5) Friedrichstraße (U6) Gesundbrunnen (U8) Gneisenaustraße (U7) Grenzallee (U7) Güntzelstraße (U9) Hallesches Tor (U1, U6) Haselhorst (U7) Heinrich-Heine-Straße (U8) Innsbrucker Platz (U4) Jannowitzbrücke (U8) Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (U8) Kleistpark (U7) Klosterstraße (U2) Kochstraße (U6) Lichtenberg (U5) Mierendorffplatz (U7) Möckernbrücke (U1, U7) Neukölln (U7) Neu-Westend (U2) Oranienburger Tor (U6) Osloer Straße (U8, U9) Rathaus Neukölln (U7) Rathaus Reinickendorf (U8) Residenzstraße (U8) Richard-Wagner-Platz (U7) Samariterstraße (U5) Schloßstraße (U9) Tempelhof (U6) Wittenau (U8) Zitadelle (U7) Im beigefügten Liniennetz sind die 38 U-Bahnhöfe, auf denen im Rahmen des Sonderprogramms erweiterte Grundreinigungen und/oder Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten durchgeführt werden, hervorgehoben.
Jahr: 2015
Schiffsverkehr + Fähren: Saisonfähren nehmen wieder Fahrt auf
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1474 Am Freitag, den 3. April 2015, nehmen die #Saisonfähren #F21 und #F23 ihren Betrieb auf. Bis zum Ende des Sommerfahrplans am 1. November 2015 können die Fahrgäste von Dienstag bis Sonntag zwischen #Krampenburg und #Schmöckwitz/Zum Seeblick beziehungsweise #Rahnsdorf/Müggelwerderweg und #Rahnsdorf/Kruggasse wieder die Seeluft genießen. Zusätzlich wurden die Einsatzzeiten der ganzjährig verkehrenden Fähren #F10, #F11 und #F12 verlängert. Die Fähren sind in den Abendstunden bis zu eine Stunde länger als bisher unterwegs. Insgesamt betreibt die BVG fünf #Fährlinien. Seit vergangenem Jahr setzt die BVG auch im Fährverkehr auf saubere Energie. Die vier Solarfähren „FährBär 1 bis 4“ werden mit Elektromotoren angetrieben. Die Versorgung mit Energie erfolgt über Solarzellen auf dem Dach der Fähren. Das macht die Flotte besonders umweltfreundlich und leise. Jährlich sind auf den Fähren der BVG (abhängig von der Witterung) bis zu knapp eine Million Fahrgäste unterwegs.
Straßenverkehr: Blitzer mit neuer Technik am Innsbrucker Platz So funktionieren die neuen Kombiblitzer, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/blitzer-mit-neuer-technik-am-innsbrucker-platz-so-funktionieren-die-neuen-kombiblitzer,10809298,30267244.html #Avük, ein unauffälliges graues Gerät, fotografiert ab sofort am #Innsbrucker Platz #Tempo- und #Rotlichtsünder. Es ist die neunte Anlage dieser Art in Berlin. Ausgestattet mit neuster Technologie hat es auch bei viel Verkehr problemlos mehrere Fahrspuren im Blick. Sie ist grau und hat dunkel getönte Scheiben, die an Sehschlitze erinnern. Wer sich von ihr beobachtet fühlt, liegt richtig. Denn der graue Stahlzylinder auf dem Innsbrucker Platz in Schöneberg ist ein #Blitzer, der immer dann reagiert, wenn jemand zu schnell oder bei rot fährt. Nun hat die Polizei die neunte Anlage dieser Art in Berlin offiziell scharf geschaltet, ohne dies öffentlich anzukündigen. Nach Informationen der Berliner Zeitung wurde der Kombi-Blitzer am Montag gegen 14.30 Uhr in Betrieb genommen – nachdem er ausgiebig getestet und anschließend geeicht worden war. Mehrere Fahrspuren im Blick Avük, automatische Verkehrsüberwachungskamera, heißt die Anlage im Polizistendeutsch. Poliscan ist der Markenname, der Hersteller heißt Vitronic. Hinter der unauffälligen Hülle verbirgt sich aufwändige High Tech – der stationäre …
Straßenverkehr: Wann ist Berlins Luft sauber (VIII)? Wie sehr stinken die Ausnahmen in der Umweltzone?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ausnahmen gelten in der Umweltzo-ne? Antwort zu 1: Seit 1.1.2015 gelten in Berlin folgende Ausnahmen in der Umweltzone: Die bundesweit in allen #Umweltzonen geltenden Ausnahmen: Gemäß Anhang 3 der 35. Bundes-Immissions-schutzverordnung (#BImSchV) sind folgende Fahr-zeuge oder Fahrzwecke in allen Umweltzonen Deutschlands von der #Plakettenpflicht befreit: mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwa-gen/ Arztwagen im Einsatz, Kraftfahrzeuge von Personen, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind, Fahrzeuge mit Sonderrech-ten nach § 35 der Straßenverkehrsordnung, Mili-tärfahrzeuge soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden, zivile Kraftfahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr, so-weit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfül-lung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr han-delt und für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder ro-tem Oldtimer-Kennzeichen. Die in Berlin per Allgemeinverfügung erlassenen Ausnahmen für: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen mit beidseiti-ger Amelie oder Phokomelie fahren oder gefahren werden, Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, sofern diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Abgasstandards kennzeichnungsfä-hig wären, Fahrzeuge ausländischer diplomatischer Missionen, internationaler Organisationen und aus-ländischer berufskonsularischer Vertretungen mit entsprechenden Kennzeichen sowie Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge. Einzelausnahmegenehmigungen, die von den zu-ständigen Straßenverkehrsbehörden der Bezirke in der Umweltzone Berlin erteilt werden: Seit 1.1.2015 können Einzelausnahmen nur erteilt werden für Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „G“ und geringen Einkommen oder für Sonderfahrzeuge. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das Fahrzeug nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden kann. Sonder-fahrzeuge erhalten zudem die Auflage, auf den bestmöglichen Standard unterhalb der grünen Pla-kette nachzurüsten, z.B. durch Nachrüstung eines ungeregelten Katalysators bei Fahrzeugen der Marke Trabant. Außerdem gelten Stichtage für die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs auf die An-tragstellerin oder den Antragsteller: bei Ausnah-megenehmigungen für Fahrzeuge der Schadstoff-gruppen 1 und 2 in der Regel vor dem 1.03.2007, bei Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 3 und bei Fahrzeugen mit besonderer Geschäftsidee vor dem 1.11.2014. Frage 2: Wie viele Ausnahmen wurden in 2014, wie viele für 2015 erteilt? Antwort zu 2.: Im Jahr 2014 wurden 143 und im Jahr 2015 (bis zum 23. März) 51 Einzelausnahmen erteilt. Frage 3: Welche der oben genannten Ausnahmege-nehmigungen werden ab dem 01.01.2015 nicht mehr erteilt? Antwort zu 3: Hierzu liegen keine Angaben vor. Frage 4: Für wie viele sogenannte „gewerblich genutz-te Sonderfahrzeuge für touristische Angebote der Schad-stoffgruppen 1 – 3, die eine Geschäftsidee verkörpern“, wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 und seit Anfang 2015 Einzelausnahmen für die Einfahrt in die Umweltzone erteilt? 1. Wie viele dieser Sonderfahrzeuge waren jeweils Oldtimer, London-Taxi, Trabant (bitte nach Schadstoff-gruppen 1 – 3 auflisten)? 2. Wie viele dieser Sonderfahrzeuge waren Busse, die für Stadtrundfahrten eingesetzt werden (bitte nach Schadstoffgruppen 1 – 3 auflisten)? Antwort zu 4.: Bis Ende 2014 wurden für diese Fall-gruppe nur Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 erteilt. Fahrzeuge der Schad-stoffgruppe 3, die nicht auf die grüne Plakette nachrüstbar waren, konnten aufgrund der bis Ende 2014 per Allge-meinverfügung erlassenen Ausnahmeregelung in der Umweltzone fahren. Für die Anzahl der in den Jahren 2012 bis 2015 erteil-ten Einzelausnahmen liegen folgende Angaben vor: Tabelle 1: Anzahl der erteilten Einzelausnahmen für Fahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee für touristische Angebote nach Jahren und Schadstoffgruppe 2012 2013 2014 2015 (bis 23. März) Schadstoffgruppe 1 27 20 65 18 Schadstoff gruppe 2 2 1 0 0 Gesamt 29 21 65 18 Für eine Differenzierung nach Art der Fahrzeuge ge-mäß Teilfrage 4.1 und 4.2 liegen keine Daten vor. Für Oldtimer muss keine Einzelausnahme erteilt wer-den, sofern diese mit einem H-Kennzeichen zugelassen sind. Denn dann gilt die Ausnahmereglung nach Anhang 3 Nr. 10 der 35. BImSchV. Über die Zahl der als Oldtimer zugelassenen Fahrzeuge, die für die oben genannten Zwe-cke eingesetzt werden, liegen keine Angaben vor. Frage 5: Für wie viele der unter Frage 4 erfassten Sonderfahrzeuge wird entsprechend der seit 2015 gelten-den Regelung für Einzel-Ausnahmegenehmigungen Be-standsschutz für wie lange gewährt? Antwort zu 5: Die Ausnahmegenehmigung kann für diese Fahrzeuge zunächst für eine Dauer von bis zu 2 Jahren erteilt werden. Bei Fortbestehen der Vorausset-zungen können erneut Ausnahmegenehmigungen bean-tragt und genehmigt werden. Insofern besteht für alle diese Fahrzeuge Bestandsschutz. Eine Befristung besteht nicht. Zu beachten ist jedoch die Stichtagsregelung. Sie bedeutet, dass keine Einzelausnahmen für Sonderfahrzeu-ge erteilt werden können, die erst nach dem 1.11.2014 von der Antragstellerin oder vom Antragsteller beschafft wurden. Damit ist die Zahl der Sonderfahrzeuge mit Ein-zelausnahme weitgehend auf den heutigen Bestand limi-tiert. Frage 6: Wie viele der unter Frage 1 erfassten gewerb-lich genutzten Sonderfahrzeuge wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 bei der Einfahrt in die Umweltzone bzw. in der Umweltzone durch die zuständigen Behörden auf die Einhaltung der bis Ende 2013 bzw. Ende 2014 und seit Anfang 2015 geltenden Regelungen für Ausnahmege-nehmigungen – hier hinsichtlich des Vorliegens von Ein-zelausnahmen für die Einfahrt in die Umweltzone – kon-trolliert und wie viel Verstöße gab es in den einzelnen Jahren a) bei solchen Fahrzeugen wie Oldtimern, London-Taxi, Trabant b) bei Bussen, die für Stadtrundfahrten eingesetzt werden? Antwort zu 6: Über die Zahl der kontrollierten Son-derfahrzeuge mit Einzelausnahmeregelungen können keine Angaben gemacht werden. Auch hinsichtlich der Zahl von Verstößen können keine Angaben gemacht werden, da diese Fahrzeuge bei der Registrierung von Verstößen nicht als eigene Kategorien ausgewiesen wer-den. Frage 7: Welche Erkenntnisse hat der Senat bzgl. des Schadstoffausstoßes und der Konzentration von Luft-schadstoffen wie Dieselruß, Feinstaub und Stickstoffdi-oxid – basierend auf einem zunehmenden Verkehr im touristischen Zentrum Berlins innerhalb der Umweltzone mit gewerblich genutzten Sonderfahrzeuge – hier vor allem von älteren Stadtrundfahrtbussen- , in den letzten Jahren ? Antwort zu 7: Zur Berechnung des Schadstoffaussto-ßes dieser Fahrzeuge liegen keine ausreichenden Daten vor, weder zur Fahrleistung noch zur spezifischen Emis-sion (Emissionsfaktoren) dieser Fahrzeuge. Aufgrund der geringen Gesamtzahl ist von zu vernachlässigenden Ef-fekten auszugehen. Frage 8: Inwieweit ist der Senat der Meinung, dass hier die großzügigen Ausnahmeregelungen verschärft werden müssen, so wie bereits im Luftreinhalteplan 2011-17 thematisiert? Antwort zu 8: Es gibt keine großzügigen Ausnah-meregelungen. Gemäß Luftreinhalteplan 2011-2017 sol-len Ausnahmen auf die in Anhang 3 der 35. BImSchV definierten Fälle begrenzt werden. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan vor, Einzelausnahmen nur für Spe-zialfahrzeuge mit geringer Fahrleistung und unter Beach-tung sozialer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte zuzu-lassen. Dieses Ziel ist mit der am 1.1.2015 in Kraft getre-tenen Beschränkungen der Ausnahmeregelungen auf Schwerbehinderte mit geringem Einkommen und auf Sonderfahrzeuge erreicht worden. Denn 95 % aller Ein-zelausnahmen wurden bisher für Fahrzeuge erteilt, die nicht in die diese verbliebenen Fallgruppen fallen. Für eine noch weitergehende Verschärfung der Regelungen für Einzelausnahmen besteht aus Sicht des Senats keine Notwendigkeit. Berlin, den 01. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)
Bahnverkehr: Bahn baut Elektronisches Stellwerk am Biesdorfer Kreuz Kaum Auswirkungen für Anwohner und Straßenverkehr – Inbetriebnahme für Dezember 2016 geplant
http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/9130846/bbmv20150331a.html?start=0&itemsPerPage=20 (Berlin, 31. März 2015) Am 2. April beginnen die #Bauarbeiten für ein neues #Elektronisches #Stellwerk am #Biesdorfer #Kreuz. Ab Dezember nächsten Jahres soll das Stellwerk für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Fern- und Regionalverkehrszüge auf den Strecken im Norden Berlins sorgen. Neben dem eigentlichen Bau des Stellwerksgebäudes am Biesdorfer Kreuz werden auch #Kabelschächte entlang der Bahntrasse über Hohenschönhausen bis Karow West gezogen, Kabel verlegt, #Signale aufgestellt, Weichenheizungen eingebaut und die #Telekommunikationsanlagen angepasst. Die Arbeiten beginnen am Karower Kreuz. Die Einschränkungen für den Bahnverkehr wurden auf ein Minimum reduziert. Im Umfeld der Baustelle am Biesdorfer Kreuz (Eltzbachweg) ist mit erhöhtem Baustellenverkehr zu rechnen. Neu: Regionale Pressestelle der DB jetzt mit eigener Website Aktuelle Presseinformationen, Neuigkeiten zur Verkehrslage, Hintergrundinformationen und Ansprechpartner: www.deutschebahn.com/presse/berlin Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
Bahnhöfe: Erste Geschäfte öffnen im Bahnhof Gesundbrunnen
http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/9131662/bbmv20150331b.html?start=0&itemsPerPage=20 (Berlin, 31. März 2015) Morgen, am 1. April, öffnen die ersten Mieter im #Empfangsgebäude des Bahnhofs #Gesundbrunnen ihre Türen für Reisende und Besucher, zum Beispiel die Apotheke, eine #Bahnhofsbuchhandlung sowie eine #WC-Anlage. Weitere Verkaufs- oder Dienstleistungseinrichtungen folgen sukzessive. Am Bahnhof Gesundbrunnen steigen jeden Tag mehr als 130.000 Menschen um-, ein- und aus. Mit täglich 30 Zügen im Fernverkehr, 90 im Regionalverkehr und rund 1.000 S-Bahnen sowie Übergängen zur U-Bahn und zum Bus gehört Berlin Gesundbrunnen zu den wichtigen Verkehrsknoten der Hauptstadt. Neu: Regionale Pressestelle der DB für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern jetzt mit eigener Website. Presse und Hintergrundinformationen, Neuigkeiten zur Verkehrslage, und Ansprechpartner: www.deutschebahn.com/presse/berlin Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: DB nimmt Zugverkehr in allen Regionen wieder auf (Stand 5.30 Uhr) Fernverkehr auf den Hauptachsen angelaufen – Auch in NRW, Bayern, Niedersachsen, Berlin/Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nur geringe Einschränkungen – S-Bahnen in Hamburg und Berlin weitgehend planmäßig
http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_p/9135138/p20150401.html (Berlin, 1. April 2015) Nach Abzug des #Sturmtiefs #Niklas hat die DB die #Aufräumarbeiten auf den meisten Strecken in der Nacht abschließen können. Am Mittwochmorgen sind noch die Strecken Hannover-Bremen, Wolfsburg-Hannover und München-Rosenheim wegen #Sturmschäden gesperrt. Der Zugverkehr wird am Mittwoch infolge des Sturms noch erheblich beeinträchtigt. Viele Züge können noch nicht an den regulären Startbahnhöfen eingesetzt werden, weil sie wegen des #Unwetters ihre Fahrt an anderen Bahnhöfen beenden mussten. Infolge der noch bestehenden Streckensperrungen werden die ICE-Züge zwischen Berlin und Hannover via Braunschwieg umgeleitet, die Züge zwischen Hannover und Bremen fahren via Osnabrück oder Hamburg. Züge zwischen Österreich (Salzburg/Kufstein) und München entfallen zwischen Rosenheim und München. Auch in den Regionen, in denen die DB den Zugverkehr am Dienstag einstellen musste, sind die Störungen in der Nacht weitgehend beseitigt worden. In Nordrhein-Westfalen sind alle Hauptstrecken wieder befahrbar, auf Strecken des Regional- und S-Bahnverkehrs muss am Morgen noch mit Einschränkungen gerechnet werden. In Berlin und Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern sind die Aufräum- und Reparaturarbeiten abgeschlossen. Auch bei den S-Bahnen in Berlin und Hamburg rollt der Zugverkehr auf allen Linien. Bei der S-Bahn München fallen die S 6 und S 7 vorerst aus, auch auf den übrigen Linien kann es noch zu Ausfällen und Verspätungen kommen. Die DB hatte in der vergangenen Nacht in rund 20 Bahnhöfen Züge bereitgestellt, in denen Fahrgäste übernachten konnten, die ihr Ziel nicht mehr erreicht haben. Zusätzliche DB-Mitarbeiter waren im Einsatz, um die Fahrgäste zu betreuen. Auch für den Mittwoch gelten die Kulanzregelung für Fahrgäste, die aufgrund von sturmbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen. Sie können sich ihre Fahrkarte sowie die Reservierung im DB Reisezentrum kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende mit zuggebundenen Spartickets einen anderen – auch höherwertigen – Zug nutzen. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. An den Bahnhöfen sind zusätzliche Mitarbeiter zur Betreuung der Reisenden im Einsatz. Die DB hat die kostenlose Servicenummer 08000 99 66 33 geschaltet. Infos sind auch unter www.bahn.de/liveauskunft oder unter m.bahn.de abrufbar. Herausgeber: Deutsche Bahn AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
S-Bahn: Frist für S-Bahn-Ausschreibung endet – Wettbewerb mit einem Bieter, aus rbb-online.de
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/03/S-Bahn-Wettbewerb-Angebotsfrist-ein-Bieter.html Nichts geht mehr für die #Bewerber: Die #Ausschreibung für den #S-Bahn-Betrieb auf dem #Ring ist beendet. Das klingt nach Wettbewerb – aber viel deutet darauf hin, dass nur ein einziger Bewerber seine Unterlagen überhaupt eingereicht hat: der Platzhirsch Deutsche Bahn. Von Thorsten Gabriel Im Verfahren zur Vergabe des #Teilnetzes Ring endete am Montag um 12:00 Uhr die #Angebotsfrist für die Bewerber. Wie viele Bewerber es letztlich gibt, teilte der Senat aus vergaberechtlichen Gründen nicht mit. Die Länder Berlin und Brandenburg würden nun eingegangene Angebote prüfen, auswerten und bis Ende Oktober eine Entscheidung fällen, verlautete aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kurz nach Abgabeschluss am Mittag. Nach Angaben des Privatbahnverbands mofair aber hat sich kein privates Verkehrsunternehmen beworben. Andreas Geisel gibt sich zuversichtlich. Das ist auch sein Job – der Mann ist schließlich Verkehrssenator. „Die Ausschreibung scheint mir erfolgversprechend zu laufen“, sagt der SPD-Mann, wenn man ihn nach dem Stand der Dinge bei der S-Bahn fragt. Aber was heißt, bitte – „erfolgversprechend“? Auf die Frage, wie viele Bewerber es sein könnten, wird der SPD-Mann erwartungsgemäß …
barrierefrei: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung an den Feiertagen im Dezember 2014, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD) gab es an den #Weihnachtsfeiertagen 2014 und zum #Jahreswechsel 2014/15 (bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2014 bzw. 01.01.2015)? 4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den oben genannten Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach #Solo- und #Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den oben genannten Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum Fahrten Beförderungen davon mit Treppenhilfe Vertragsbusse Zusatzbusse DB* SB** DB* SB** 24.12.2014 1.161 1.234 549 27 27 22 26 25.12.2014 853 921 340 27 27 22 22 26.12.2014 551 592 228 27 27 5 5 31.12.2014/ 01.01.2015 133 135 24 27 27 0 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an beiden Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat Dezember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen gemeldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an beiden Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat Dezember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen gemeldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Mit dem zum 01.06.2013 neu geschlossenen Vertrag sind u. a. auch durch die Anhebung des Mindestlohnes auf 8,50 € Kostensteigerungen zu verzeichnen, die sich in 2014 erstmalig auf das gesamte Haushaltsjahr auswirkten. Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt zudem von folgenden Faktoren ab: Vertraglich vereinbart sind die Grundpreise für die Beförderungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus), für die gefahrenen Kilometer sowie die Preise für zweite und sogenannte „reine“ Treppenhilfen und die Regiekosten pro Fahrt. Die tatsächlichen Regie- und Beförderungskosten hängen jedoch vom Umfang der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Beförderungsmittel und – leistungen und von der Länge der Fahrt ab. Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Beförderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten. Einbindungen sind jedoch nicht zugelassen, wenn die dadurch bedingten Umwege mehr als fünf Kilometer betragen oder nicht möglich, wenn die gewünschten Abfahrtszeiten der Nutzerinnen und Nutzer – auch bei räumlicher Nähe – voneinander abweichen. Bei dem Sonderfahrdienst handelt es sich um Bedarfsverkehr, dessen Inanspruchnahme nach Art und Umfang nicht gesteuert wird. Die Planung der Bedarfe orientiert sich an den Erfahrungswerten der Vorjahre. Berlin, den 30. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2015)
Regionalverkehr + S-Bahn: Mehrleistungen bei Regionalexpress und -bahn während der Vollsperrung des Nord-Süd- Tunnels, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden im Vorfeld der #Sperrung des #Nord-Süd-Tunnels seitens des Senats Gespräche mit der DB AG/ der #S-Bahn-Berlin GmbH über eine Bestellung von #Mehrleistungen durch #Angebotsveränderungen auf ein-zelnen #RegionalExpress- und RegionalBahn-Linien für die Zeit der Vollsperrung geführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt und zu welchem Ergebnissen haben sie geführt? Frage 2: Wurden auf der Strecke zwischen Südkreuz und Gesundbrunnen/Jungfernheide Mehrleistungen be-stellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und welche Kosten entstehen dadurch? Antwort zu 1. und 2.: Im Rahmen der Vorabstimmun-gen zwischen dem ÖPNV-Aufgabenträger und der S-Bahn Berlin GmbH zum Ersatzverkehrskonzept für die Sperrung des S-Bahn-Nord-Süd-Tunnels im Zeitraum 16.01.2015 bis 04.05.2015 im Abschnitt Gesundbrunnen – Yorckstraße erfolgten mehrere Gesprächstermine im Laufe des Jahres 2014. Der Aufgabenträger bat die S-Bahn Berlin GmbH hierbei u. a. auch um Prüfung eines Ersatzverkehrs mit Regionalzügen im Abschnitt Gesund-brunnen – Hauptbahnhof – Südkreuz. Eine erste Prüfung der S-Bahn Berlin GmbH ergab, dass dieser Ersatzverkehr mit Regionalzügen nur mit einzelnen Fahrlagen, maximal jedoch zwei Zugpaaren in der Stunde realisierbar wäre. Im Rahmen der verfügbaren #Fahrplantrassen wäre ein gleichmäßiger Takt dabei nicht umsetzbar gewesen. Die S-Bahn Berlin GmbH sah für den Ersatzverkehr mit Regionalzügen jedoch kein ver-kehrliches Erfordernis. Der betriebliche und wirtschaftli-che Aufwand würde nach ihrer Ansicht in keinem Ver-hältnis zum verkehrlichen Effekt stehen. Die S-Bahn Berlin GmbH begründete ihre Ablehnung dabei mit den großteils auftretenden langen, unattraktiven Anschlussbe-ziehungen zwischen den S-Bahn- und Regionalverkehrs-angeboten in Gesundbrunnen und Südkreuz. Zudem wäre der wesentliche Quell- und Zielbahnhof Friedrichstraße mit einem solchen Ersatzverkehr nicht direkt angebunden und nur mit einem Umstieg und damit Reisezeitverlänge-rung zu erreichen. Die Bahnhöfe Humboldthain, Nord-bahnhof, Oranienburger Straße, Brandenburger Tor, An-halter Bahnhof und Yorckstraße wären zudem ebenfalls nicht durch die Regionalzüge angebunden. Die S-Bahn Berlin GmbH schätzte daher ein, dass der Ersatzverkehr mit Regionalzügen nicht zur gewünschten verkehrlichen Entlastung beitragen würde. Die S-Bahn Berlin GmbH verwies dabei auch auf bereits in der Vergangenheit prak-tizierte Ersatzverkehre im Fernbahntunnel, die nur schwach angenommen worden seien. Die S-Bahn Berlin GmbH entschied sich daher in ei-gener Verantwortung neben den alternativen Fahrtmög-lichkeiten zur Umfahrung via Ringbahn und U-Bahn sowie dem Schienenersatzverkehr mit Bussen keinen zusätzlichen Ersatzverkehr mit Regionalzügen vorzuse-hen. Frage 3: Kam es zu einer Anpassung der Fahrpläne bzw. der Abfahrtszeiten auf den einzelnen RegionalEx-press- und RegionalBahn-Linien? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus? Antwort zu 3.: Es erfolgte keine Anpassung, da auch die Fahrpläne der durch den Nord-Süd-Tunnel verkehren-den Regionalverkehrslinien durch ihre Einbindung ist das Ländergrenzen überschreitende Netzgefüge gebunden sind. Hier sind insbesondere die Knotenzeiten in den Umsteigebahnhöfen angesprochen. Diese gewährleisten, dass die Fahrgäste ihre Anschlusszüge ohne größere War-tezeiten erreichen. Durch die Gewährleistung der Reise-ketten werden die Gesamtreisezeiten minimiert. Zudem sind wegen der Fahrplankonstruktion für die anderen Schienenverkehre (Fern- und Güterverkehr) unterjährigen Fahrplanänderungen, die zudem nur relativ kurz gelten würden, enge Grenzen gesetzt. Auch würde das Angebot im Eisenbahn-Regionalverkehr unattraktiver, da sich die Fahrgäste auf mehrmalige Fahrplanänderungen einstellen müssten. Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)