Schiffsverkehr + Mobilität: Stand der Errichtung eines Fähranlegers für eine barrierefreie Querung am Spreetunnel, aus Senat

Frage 1:
Inwiefern ist das in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25171 vom 05. Oktober 2020
angekündigte Einräumen eines #Wegerechtes zur #Errichtung des #Fähranlegers erfolgt?
Antwort zu 1:
In der genannten Schriftlichen Anfrage wurde die Notwendigkeit der Einräumung
eines Wegerechtes für die favorisierte Variante erläutert. In der Zwischenzeit stellte
sich jedoch heraus, dass bereits eine #Dienstbarkeit für den #Uferstreifen vorliegt und
somit die Entscheidungsberechtigung über die Nutzung des Grundstücks für die
Errichtung und Zuwegung zu einem Steg nicht nur beim #Grundstücksbesitzer selbst
liegt, sondern beim Berechtigten aus der Dienstbarkeit. Leider gibt es wegen der
fehlenden Rückmeldung des Rechteinhabers derzeit noch keine Einigung.

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Güterverkehr + Infrastruktur: Grünes Licht für neue und Verlängerung der bisherigen Gleisanschlussförderrichtlinie Branchenverband begrüßt Zustimmung der EU-Kommission, aus VDV

https://www.vdv.de/presse.aspx?id=105b5fa8-dca9-4e69-ae24-577860ca143a&mode=detail&coriander=V3_1e9c66ee-135a-c331-8873-06f969a5d8a0

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, begrüßt die Zustimmung der EU-Kommission: „Es ist eine gute Nachricht für das kommende Jahr, dass die #EU-Kommission grundsätzlich der fortentwickelten #Gleisanschlussförderrichtlinie und dem geplanten Inkrafttreten zum März 2021 zugestimmt hat. Gleichzeitig ist es ein gutes Zeichen, dass die bisherige Richtlinie bis einschließlich Februar des neuen Jahres verlängert werden kann. Auf diese Weise können Altanträge abgearbeitet und ein reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Richtlinie gewährleistet werden“, so VDV-Vizepräsident Joachim #Berends. Die Zustimmung hatte die EU-Kommission dem federführenden Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) mitgeteilt.

Für das erweiterte #Förderprogramm ist gemäß Bundeshaushalt 2021 zunächst ein jährliches Budget von 34 Millionen Euro vorgesehen. „Der Bund ist hier sehr engagiert: Dieser Haushaltsansatz soll künftig schrittweise erhöht werden. Der „normale“ #Gleisanschluss einschließlich der zugehörigen #Umschlaggeräte wird weiterhin mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die neu hinzugekommenen #multimodalen Anlagen einschließlich der zugehörigen Umschlaggeräte werden unter Bedingungen mit bis zu 80 Prozent Förderung unterstützt“, so Berends. Damit werden die wesentlichen Forderungen des VDV im Rahmen der Neuausrichtung der #Gleisanschlussförderung erfüllt. Gleichzeitig schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die erfolgreichen Güter-Verlagerungen von bisher rund 120 Millionen Tonnen von der Straße auf die Schiene und die damit einhergehende Einsparung von 3,3 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen fortgesetzt werden kann.

Auch der Ersatz wird künftig gefördert

Zur Fortentwicklung der Förderrichtlinie zählen unter anderem die Einbeziehung der #Ersatzinvestitionen – einschließlich #Anschlussweiche – um das Schließen bestehender Gleisanschlüsse zu verhindern, multifunktionale Anlagen für den Umschlag von Gütern zwischen Straße und Schiene sowie Zuführungs- und #Industriestammgleise zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten. „Weitere wichtige Themen sind die Höhe der Planungskostenpauschale, neue Fördersätze und Förderquoten sowie eine einheitliche #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Ferner soll im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben eine Kumulierung der Förderung mit Landesmitteln ermöglicht werden“, so Berends abschließend.

barrierefrei + Schiffsverkehr: Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 17/18 692: Einrichtung und Betrieb einer barrierefreien Spreefähre in Friedrichshagen (Bereich Spreetunnel), aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Gibt es eine konkrete #Bedarfserhebung für
die von der „Initiative #Spreefähre #Friedrichshagen“ geforderte
Fährverbindung am #Spreetunnel? Wenn nein, aus
welchen Erkenntnissen leitet der Senat seine Einschätzung
ab, dass es einen zu geringen Bedarf für diese Fähre
gebe?
Frage 4: Wurde von der Senatsverwaltung eine detaillierte
#Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Einbeziehung
von #Fahrgastprognosen und erwarteten Kosten durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, woraus
ergibt sich die Einschätzung, dass die Fähre nicht
wirtschaftlich betrieben werden könne?
Antwort zu 1. und 4.: Eine konkrete Bedarfserhebung
oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Fährverbindung
Friedrichshagen ist nicht erstellt worden. Dafür
wurden in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage
17/18692 bereits ausführlich die Gründe sowie die zuvor
vorgenommenen Abschätzungen erläutert. Im Wesentlichen
waren und sind folgende Erkenntnisse maßgeblich:
 Eine Fährverbindung an dieser Stelle ist keine
Aufgabe der Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), wie bereits in der Antwort auf die
Schriftlichen Anfrage 17/18692 ausführlich erläutert
wurde. Alle Ziele rund um den Müggelsee sind in angemessener
Zeit entsprechend der Vorgaben des Nahverkehrsplans
mit dem heute vorhandenen ÖPNV-Angebot
in guter Qualität und barrierefrei erreichbar. Damit besteht
für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt kein Erfordernis für entsprechende weitere Untersuchungen
z.B. zum Bedarf oder zur Wirtschaftlichkeit
einer Fährverbindung.
 Eine exakte Bedarfserhebung für ein noch nicht
bestehendes und kostenpflichtiges Verkehrsangebot einer
Fährverbindung bei gleichzeitig vorhandener und weiter
für die meisten potenziellen Fahrgäste kostenlos und
zeitlich uneingeschränkt frei nutzbarer Alternative des
Spreetunnels erscheint zudem äußerst schwierig. Damit
besteht auch kaum eine exakte Basis für eine darauf aufbauende
detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
 Angesichts der Charakteristik eines Fährbetriebs
mit typischerweise entstehenden Wartezeiten von bis zu
20 Minuten ist davon auszugehen, dass potenzielle Fahrgäste,
bei denen nicht wie bei Rollstuhlfahrerinnen und –
fahrern eine Nutzung des Tunnels ausgeschlossen ist, die
Fähre nur eingeschränkt nutzen werden, da sie bei Tunnelnutzung
die Wartezeiten vermeiden können. Aus dem
heutigen Anteil von Nutzern mit Fahrrädern, Kinderwagen
etc. oder körperlichen Einschränkungen, die eine
Tunnelnutzung zwar erschweren, aber nicht unmöglich
machen, ist eine brauchbare Prognose daher ebenfalls
nicht direkt ableitbar. Der Anteil solcher Nutzer an der
Gesamtheit aller Tunnelnutzer ist zudem nicht bekannt.
 Aufgrund der in Form des Spreetunnels vorhandenen
und für die meisten potenziellen Fahrgäste kostenlos
und zeitlich uneingeschränkt frei nutzbaren Alternative
lässt sich jedoch qualitativ eindeutig abschätzen, dass
die Wirtschaftlichkeit einer parallelen Fährverbindung
schlechter ausfällt, als bei vergleichbaren Fährverbindungen
ohne parallele Alternativangebote.
Frage 2: Welchen Finanzierungsbedarf sieht der Senat
für diesen konkreten Fährabschnitt am Spreetunnel?
Antwort zu 2.: Eine Finanzierung im Rahmen des bestehenden
Fährvertrags der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) ist nicht möglich, da dieser nicht um den erforderlichen
Leistungsumfang erweitert werden kann. Das Fährschiff
der nach Inbetriebnahme der Minna-TodenhagenBrücke
entfallenden Fähre F11 ist im Besitz des Betreibers
und steht nicht für eine Verlagerung auf andere Fährlinien
zur Verfügung. Es wäre daher eine Neuausschreibung
der Fährleistungen einschließlich der Beschaffung
einer Fähre erforderlich. Auf Basis der 2012 erfolgten
Neuvergabe der Fährleistungen durch die BVG an die
Weiße Flotte Stralsund geht der Senat davon aus, dass
jährliche Kosten im deutlichen sechsstelligen Bereich zu
erwarten sind. Die Saisonfähren F21 und F23 erfordern
derzeit jährliche Bestellkosten von je ca. 110.000 bis
120.000 € im heutigen Saisonbetrieb, alle Elektrofähren
entlang der Spree (F11, F12, F21 und F23) erfordern rund
800.000 €. Die in der Vergabe erzielten Kostensätze sind
jedoch eine Mischkalkulation, die den teilweise saisonal
beschränkten Betrieb berücksichtigt, die Saisonfähren
werden von den Ganzjahresfähren damit in gewissen
Umfang mitfinanziert. Bei Einzelvergabe einer ausschließlich
in der Sommersaison bedienten Fährleistung
wären daher merkbar höhere Kosten als bei den Fähren
F21 oder F23 zu erwarten. Hinzu kommen die erforderlichen
Investitionskosten für einen oder zwei neue Anleger.
Frage 3: Welche Wirtschaftlichkeit erreichen die bestehenden
Fähren im Land Berlin?
Antwort zu 3.: Die im Auftrag der BVG betriebenen
Fähren wären alleine aus Fährgelderlösen und ohne öffentliche
Co-Finanzierung nicht zu betreiben. Welche
Wirtschaftlichkeit die nicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
betriebenen und damit nicht co-finanzierten
Fähren aufweisen, wie bspw. die Fährverbindungen zur
Pfaueninsel und zur Schulfarm Scharfenberg oder die
Autofähre zwischen Hakenfelde und Tegelort, ist dem
Senat nicht bekannt.
Berlin, den 26. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016)

S-Bahn: Planungen für die Berliner S-Bahn, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Hat der Senat geprüft, ob es in Hinblick auf die Kontrolle der erbrachten #Verkehrsleistungen und der #Tariftreue, die Steuerung von #Investitionen, die Gewährleistung der #Betriebssicherheit, die Kosten der #Vertragskontrolle und die #Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region vorteilhaft ist, dass das Land selbst den Betrieb der -Bahn übernimmt? Was ist das Ergebnis der Prüfung? Frage 5: Hat der Senat eine #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen, ob eine Beschaffung des #Wagenmaterials durch die öffentliche Hand für das Land Berlin gegenüber einer Ausschreibung zur Beschaffung vorteilhaft ist? Was sind die Ergebnisse? Antwort zu 1 und 5: Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich wegen der damit verbundenen Risiken dagegen entschieden, die Leistungen von einem landeseigenen Unternehmen erbringen zu lassen bzw. das Wagenmaterial selbst zu beschaffen. Eine Fahrzeugbeschaffung durch die Länder hätte erfordert, dass sie bereits weit vor Betriebsaufnahme – parallel zu den Zahlungspflichten aus dem dann noch laufenden S-Bahn-Vertrag – die Finanzierung der Fahrzeuge hätten übernehmen müssen. Zudem erfordert die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen – hier zudem von Spezialfahrzeugen – große Erfahrung bei der Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen. Diese liegen weder bei den Ländern noch z.B. bei der BVG als landeseigenem Unternehmen vor. Aufgrund der Pflicht des Landes Berlin bzw. eines landeseigenen Unternehmens, eine Fahrzeugbeschaffung zwingend europaweit auszuschreiben, ließe sich zudem die „Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region“ genau so wenig absichern, wie bei dem jetzt umgesetzten Vergabekonzept. Schließlich gilt, dass auch die Vergabe von Leistungen an ein landeseigenes Unternehmen den Vorgaben des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts entsprechen müsste. Dies setzt – vergleichbar dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der BVG im Jahr 2007 – die Verhandlung eines umfassenden Verkehrsvertrages mit entsprechenden externen Beratungsleistungen auf beiden Seiten und – wie bisher – ein sorgfältiges Vertragscontrolling durch die Länder bzw. durch die VBB GmbH während der gesamten Vertragslaufzeit voraus. Frage 2: Wie stellt sich aus heutiger Sicht der Zeitplan zur Vergabe des Betriebs der Teilstrecken der S-Bahn dar? Antwort zu 2: Die Vergabe des Teilnetzes „Ring“ wird derzeit durchgeführt. Die Vergabe der anderen beiden Teilnetze wird im Anschluss erfolgen und so ausgestaltet werden, dass der Betrieb unmittelbar nach Auslaufen des Altvertrages aufgenommen werden kann. Dabei sollen in diesen Teilnetzen die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481 zum Einsatz kommen, die derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet werden. Frage 3: Bis zu welchem Zeitpunkt wird nach Planung des Senats die Beschaffung des zum ausgeschriebenen Teilbetrieb erforderlichen Wagenmaterials abgeschlossen sein? Antwort zu 3: Der Senat beschafft kein Wagenmaterial, so dass es auch keinen diesbezüglichen Zeitplan des Senats gibt. Vielmehr ist die Bereitstellung von Fahrzeugen Teil der Leistungen, die der künftige Betreiber des SBahn- Teilnetzes „Ring“ erbringen muss, um den Verkehrsvertrag zu erfüllen. Ob der künftige Betreiber Fahrzeuge extern beschaffen muss, welchen Zeitplan er dabei zu Grunde legt oder ob er ggf. selbst Fahrzeuge herstellt ist seine unternehmerische Entscheidung. Vorgabe der Länder ist es, dass der Betreiber zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz bringt, die die Anforderungen des Verkehrsvertrages erfüllen und die zu den vertraglich vorgegebenen Zeitpunkten der gestuften Betriebsaufnahme zur Verfügung stehen. Frage 4: a. Wie viele der momentan eingesetzten Wagen sollen umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, um nach 2018 weiter eingesetzt werden zu können? b. Wie ist der Zeitplan der Umrüstung? Wird der Zeitplan voraussichtlich einzuhalten sein? c. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt? d. Welche Einschränkungen des S-Bahn-Betriebs sind während der Umrüstung zu erwarten aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Wagen? Antwort zu 4: Zu 4a): Aus Sicht des Senates sollen möglichst alle dafür geeigneten Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 für einen Weiterbetrieb nach 2018 ertüchtigt werden. Dies betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 150 Zwei-Wagen-Züge. Zudem werden die Fahrzeuge der Baureihe 481, insgesamt 500 Zwei-Wagen- Züge, derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet, um auch zukünftig auf den damit ausgestatteten Strecken des Berliner S-Bahnnetzes eingesetzt werden zu können. Zu 4b), 4c) und 4d): Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, sie plane derzeit das Fahrzeugertüchtigungsprogramm für die Fahrzeuge der beiden Baureihen 480 bzw. 485 und wird die Länder Berlin und Brandenburg voraussichtlich Ende Juni 2014 über die Rahmenbedingungen der Ertüchtigungsmaßnahmen informieren. Anschließend werden die weiteren für die Ertüchtigung notwendigen Schritte festgelegt und der Zeitplan vereinbart. Aktuell liegen dem Senat noch keine Erkenntnisse über den Zeitplan der Umrüstung, den Stand des Zulassungsverfahrens und eventuelle Einschränkungen des S-Bahn- Betriebs während der Umrüstung aufgrund Nichtverfügbarkeit von Wagen vor. Soweit die auch von der Expertenkommission 2013 beschriebenen Maßnahmen ausreichen und zügig umgesetzt wurden, ist keine Einschränkung des S-Bahn-Betriebs absehbar. Das Ausrüstungsprogramm ZBS (Zugbeeinflussungssystem) für die Fahrzeuge der Baureihe 481 läuft planmäßig bis Mitte 2016. Aktuell sind etwa 300 Zwei-Wagen-Züge mit ZBS ausgerüstet. Die Ausrüstung erfolgt im Rahmen der bahnamtlichen Untersuchungen, eine Einschränkung des SBahnbetriebes aus diesem Grund liegt nicht vor. Frage 6: a. Welche Struktur ist für die Koordination der Verkehre und Fahrpläne geplant für den Fall, dass zukünftig mehrere Betreiber für die Berliner S-Bahn verantwortlich sind? b. Mit welchen organisatorischen Veränderungen bei der Berliner S-Bahn ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Antwort zu 6: Zu 6a): Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanabstimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderverkehre ab. Im Rahmen der operativen Verkehrsabwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordination hingegen den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 6b): Eventuelle organisatorische Veränderungen bei der S-Bahn Berlin GmbH in Zusammenhang mit einer möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz wären ausschließlich unternehmensinterne Entscheidungen der S-Bahn Berlin GmbH. Dem Senat sind derartige Planungen oder Entscheidungen nicht bekannt. Frage 7: a. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. werden entstehen durch die Ausschreibung und Vergabe von Teilstrecken der S-Bahn Berlin? b. Mit welchen Kosten für das Land Berlin ist zu rechnen für Vertrags-Controlling zur Teil-Vergabe der S-Bahn Berlin, falls der S-Bahn-Betrieb durch mehrere Betreiber erfolgt? Antwort zu 7: Zu 7a): Bei einem vom Land Berlin zu tragenden voraussichtlichen Zuschuss von ca. 3,1 Mrd. Euro ist mit Transaktionskosten von rund 0,3 % zu rechnen. Welche Kosten mit der Vergabe der beiden weiteren Teilnetze verbunden sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Länder sind rechtlich verpflichtet, die Vergaben entsprechend den anspruchsvollen rechtlichen Vorgaben des nationalen und europäischen Rechts durchzuführen – das gilt sowohl für die Vergabe von Verkehrsleistungen, bei denen der künftige Betreiber die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, als auch für Vergabe von Aufträgen an Fahrzeughersteller, wie sie von den Ländern durchzuführen wäre, wenn die in Frage 1 und 5 zu Grunde gelegten Modelle umgesetzt worden wären. Zu 7b): Aus der möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz resultiert bei strukturell im Wesentlichen gleichartigen Verkehrsverträgen keine signifikante Kostenerhöhung für das Vertragscontrolling. Kostenerhöhungen folgen allerdings aus der im Vergleich zum aktuellen Verkehrsvertrag neuen Vertragsstruktur mit höherer Regelungstiefe und –detaillierung, um das Risiko eventueller zukünftiger S-Bahnkrisen zu reduzieren bzw. deren Folgen möglichst gering zu halten. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)