Straßenbahn: Betriebshöfe Berlins für Erweiterungen des Straßenbahnnetzes, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Betriebshöfe unterhält die BVG an welchen Standorten in Berlin (Adressen)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„6 Standorte:
#Betriebshof #Lichtenberg #Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin
Betriebshof #Marzahn #Landsberger Allee 576, 12681 Berlin
Betriebshof #Köpenick #Wendenschloßstraße 138, 12557 Berlin
Betriebshof #Weißensee #Bernkasteler Str. 79/80, 13088 Berlin
Betriebshof #Schöneweide #Nalepastraße 215-223, 12459 Berlin
Betriebshof #Niederschönhausen #Dietzgenstraße 100, 13158 Berlin“
Frage 2:
Welche Straßenbahnbetriebsbahnhöfe wurden von 2018 bis 2020 in welcher Weise optimiert und wie wurde
hier konkret den Kapazitätszuwächsen Rechnung getragen? Welche Betriebsbahnhöfe sollen in den
kommenden Jahren in welcher Hinsicht optimiert werden?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die wegen der noch laufenden Fahrzeugbeschaffung vom Typ #Flexity erforderlichen
Anpassungen sowie der Neubau von #Werkstattinfrastruktur wurden fortgeführt. Dabei
entstanden in Marzahn und Weißensee neue Arbeitsstände. Der Betriebshof Weißensee
wird in den nächsten Jahren umgebaut und erhält zusätzliche Werkstattinfrastruktur sowie
bedarfsorientierte Aufstellkapazitäten. Erweiterungen der Betriebshofkapazitäten sind auf
den bestehenden Betriebshöfen nur in Lichtenberg zu Lasten der Buskapazitäten möglich.
Der Betriebshof Niederschönhausen könnte als Stützpunkt genutzt werden, falls die Fläche
für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht ausreichend groß bemessen sein sollte.
Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof Niederschönhausen nur im Verbund mit einem
anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 3:
Welche Betriebsbahnhöfe erreichen bis Mitte und Ende der Zwanzigerjahre ihre Kapazitätsgrenze und welche
werden stillgelegt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Alle Straßenbahnbetriebshöfe erreichen ihre Kapazitätsgrenze. Der Neubau des
Betriebshofes #Adlershof soll die Standorte Köpenick und Schöneweide ersetzen. Beide
Standorte sollen beginnend mit der Inbetriebnahme Adlershof für die Nutzung als
Straßenbahnbetriebshof außer Betrieb genommen werden. Inwieweit die Standorte
Köpenick und Schöneweide als Reservefläche betriebsfähig gehalten werden, steht in
Abhängigkeit zur Umsetzung des Neubaustreckenprogramms und der Errichtung neuer
Betriebshofkapazitäten im Blankenburger Süden und in Tegel.“
Frage 4:
Welches Ergebnis/welche Erkenntnisse hat die Potenzialanalyse der Bestandbetriebsbahnhöfe (Weißensee,
Lichtenberg, ggf. Marzahn), die bis 2022 abgeschlossen seien soll?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Eine veröffentlichte Potenzialanalyse ist der BVG nicht bekannt. Interne Kapazitätsplanungen haben zu den unter Frage 3 genannten Maßnahmen geführt.“
Frage 5:
Sind Standorte im Westteil Berlins für zukünftige Straßenbahnbetriebshöfe geplant oder werden geprüft?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum sind keine Standorte geplant?
Frage 6:
Welche Flächensicherungen sind vorgesehen, um künftige Betriebshöfe zu ermöglichen? Falls keine
angedacht sind, warum nicht?
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Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Entwicklung des Areals „Urban Tech Republic“ als Standort für einen
#Straßenbahnbetriebshof?
Antwort zu 5, 6 und 7:
Derzeit wird im Bereich der sog. „#Urban Tech Republic“ ein Standort für einen
Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
#Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2020 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan soll,
parallel zum darauffolgenden #Planfeststellungsverfahren, der #Flächennutzungsplan (FNP)
geändert werden.
Frage 8:
Wie ist die aktuelle Planung für einen neuen Betriebshof in Adlershof für den Süden ab 2025? Wie ist die
konkrete Planung im Rahmen der drei Baustufen von 2024 bis 2028?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zum Jahresende 2025 erfolgt die Teilinbetriebnahme der #Abstellfläche. Die Fertigstellung
und Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme einschließlich der Werkstattinfrastruktur ist bis
2028 geplant.“
Frage 9:
Wie ist die aktuelle Planung für einen weiteren Betriebshof im Norden, z. B. Blankenburger Pflasterweg?
Antwort zu 9:
Die Standortuntersuchung für einen Betriebshof im Blankenburger Süden ist fachlich
abgeschlossen. Folgende sieben Standorte wurden betrachtet:
– Blankenburger Süden zwischen der BAB (Bundesautobahn) A 114 und der Stettiner Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet #Heinersdorf,
– Blankenburger Süden ehemaliges #Rieselfeld / FNP-Standort,
#Elisabethaue,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Darßer Straße.
Eine Entscheidung für einen oder ggf. mehrere weiterzuverfolgende Standorte soll im
Lenkungsausschuss Stadtquartiere Ende September 2020 erfolgen.
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Frage 10:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Planung einer neuen #Straßenbahninfrastruktur in Spandau? Wie lautet im
Einzelnen die konzeptionelle Planung und welche Standorte für Straßenbahnbetriebsbahnhöfe bestehen?
Frage 11:
Wird für ein künftiges Spandauer Straßenbahn-(Insel-)Teilnetz ein Betriebshofstandort gesichert? Wenn ja,
welcher Standort ist vorgesehen? Wenn nein, warum wird kein Betriebshof-Standort bereits planerisch
vorgesehen?
Frage 12:
Gibt es Überlegungen, die Infrastruktur der Werkstatt Berlin Spandau der Havelländischen Eisenbahn
Aktiengesellschaft (HVLE) am Johannisstift für einen Straßenbahnbetriebshof zu nutzen und zu sichern?
Wenn ja, wie ist der Stand der Überlegungen? Wenn nein, warum wird das nicht in Betracht gezogen?
Antworten zu 10, 11 und 12:
Planungen für eine neue Straßenbahninfrastruktur in Spandau befinden sich in der Phase
von grundsätzlichen, konzeptionellen Überlegungen. Daher können derzeit noch keine
Aussagen zu zukünftigen Standorten von Straßenbahnbetriebshöfen gemacht werden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zukünftige Netzteile in Spandau zum Teil auch
durch Bestands- bzw. geplante Kapazitäten abgedeckt werden können. Siehe hierzu auch
Antwort auf Fragen 5, 6 und 7.
Frage 13:
Welche konkreten Maßnahmen zur Absicherung der Kapazitätsentwicklung sind bis 2022, bis 2025 und 2030
und fortlaufend geplant?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu den Maßnahmen bis 2022 verweisen wir auf die Antwort unter Frage 2.
Bis 2030 und darüber hinaus müssen weitere Betriebshöfe in Betrieb genommen werden.
Als neue Betriebshöfe befinden sich diese im Bereich #Tegel (#UTR) und im Nordwesten
(Bereich Blankenburger Süden).“
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 15.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + U-Bahn + Straßenbahn: Freigehaltene Flächen in Berlin für Tram, U-Bahn und S-Bahn Ausbau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Straßenbahnen #freigehalten?
Antwort zu 1:
Im #Flächennutzungsplan Berlin (#FNP) sind Straßenbahnstrecken generell nicht dargestellt,
daher gibt es hierüber, anders als bei U-Bahnen und Eisenbahninfrastruktur, keine direkte
baurechtliche Absicherung einer #Trassenfreihaltung. Allerdings enthielten Berichte zu
älteren Flächennutzungsplänen eine Karte über zu berücksichtigende Planungen für den
Verkehrsträger Straßenbahn. Seit Januar 2020 liegen im Rahmen der stets zu
aktualisierenden FNP-Planung neue sogenannte Themenkarten vor. Die Themenkarte
Straßenbahn ist im Internet einsehbar unter dem Link:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf.
Im Rahmen beispielsweise von Bebauungsplanverfahren konnten und werden daher
Flächen für zukünftige Vorhaben gesichert werden.
Für die Flächensicherung neuer Straßenbahnmaßnahmen orientiert sich der Senat im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an den Vorgaben des Bedarfsplans
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Bedarfsplans) des Nahverkehrsplans Berlin
2019 bis 2023. In diesem sind die vorgesehenen Straßenbahnmaßnahmen nach
Dringlichkeit kategorisiert und mit einem voraussichtlichen Inbetriebnahmetermin hinterlegt.
Neben diesen Planungen sind in einigen Bebauungsplänen weitere Trassenfreihaltungen
auf kleinräumiger Ebene gesichert. Das betrifft auch Anforderungen aus älteren Planungen,
die vom Senat gegenwärtig nicht weiterverfolgt werden.
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Frage 2:
Gibt es hier schon konkrete #Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 2:
Aufgrund der geringeren Eingriffstiefe und des geringeren Bauaufwands sind
Bauvorleistungen für Straßenbahnstrecken weniger markant als bei anderen
Schienenverkehrsmitteln. Bauvorleistungen für mögliche Straßenbahnverlängerungen
bestehen beispielsweise in Form von freigehaltenen Mittelstreifen (z.B. Potsdamer Straße/
Boulevard der Stars, Daumstraße) oder durch planungsrechtlich abgesicherte
Seitenstreifen. Diese sind über Bebauungspläne abgesichert.
Frage 3:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von U-Bahnen freigehalten?
Antwort zu 3:
Alle Flächenfreihaltungen des Berliner Senats für mögliche U-Bahn-Verlängerungen sind im
Flächennutzungsplan Berlin (FNP) dargestellt. Für ältere Planungen, z.B. der Verlängerung
der U9 über den Bahnhof Lankwitz hinaus, gibt es sogenannte Tunneldienstbarkeiten, die
in Grundbüchern von betroffenen Immobilien eingetragen sind. Diese liegen dem Senat im
Detail nicht vor.
Im Februar 2019 wurde der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-
2023 vom Berliner Senat verabschiedet. Darin sind über den FNP hinausgehende mögliche
U-Bahn-Maßnahmen genannt:
 Verlängerung der #U1 von Warschauer Straße nach #Ostkreuz,
 Abzweigstrecke der #U6 von Kurt-Schumacher-Platz zur #UTR (Urban Tech Republic),
 Verlängerung der #U9 von Osloer Straße über Wollankstraße Richtung #Pankow.
Für diese Strecken gibt es aktuell wenige bis keine Flächenfreihaltungen, da notwendige
Untersuchungen (bspw. Nachweis der Machbarkeit bzw. Festlegung einer Trasse)
ausstehen. Für diese Vorhaben wird jedoch bei Bedarf im Rahmen von
Bebauungsplanverfahren eine Trassenfreihaltung berücksichtigt.
Neben den genannten, aktuell bestehenden Flächensicherungen ergeben sich durch
verschiedene Bebauungspläne weitere gesicherte U-Bahn-Flächen auf kleinräumiger
Ebene aus älteren Planungen.
Frage 4:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 4:
Eine Liste mit #Vorratsbauwerken für U-Bahnhöfe oder Strecken befindet sich in den
Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/13421 und Nr. 18/10731, auf die verwiesen
wird.
Frage 5:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von S-Bahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
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Frage 7:
Welche Flächen werden in Berlin für den möglichen zukünftigen Bau von Regionalbahnen oder zusätzlichen
Bahnhöfen freigehalten?
Antwort zu 5 und 7:
Ebenso wie bei der U-Bahn werden die Flächen für mögliche zukünftige S-Bahn-Strecken,
Regionalverkehrsstrecken und Bahnhöfe gemäß den Darstellungen im
Flächennutzungsplan Berlin abgesichert. Auf der Grundlage des ÖPNV-Bedarfsplans
werden neue S-Bahn-Strecken-Maßnahmen und Bahnhöfe für eine zukünftige
Flächenfreihaltung berücksichtigt.
Zusätzlich wird grundsätzlich, z.B. bei der Veräußerung von Flächen der Deutschen Bahn,
eine Abwägung durchgeführt, ob die Fläche ggf. für eine künftige Nutzung als Bahnfläche
in Frage kommt.
Frage 6:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Frage 8:
Gibt es hier schon konkrete Bauvorleistungen und/oder Planungen? Falls ja, welche?
Antwort zu 6 und 8:
Es gibt im Berliner S-Bahn-Streckennetz verschiedene bauliche Vorleistungen. Eine
Zusammenstellung aller umgesetzten baulichen Vorleistungen im S-Bahn-Netz und für den
Regionalverkehr liegt dem Senat nicht vor. Für den Ausbau der Schienen und Bahnhöfe
sind die #DB-Infrastrukturunternehmen zuständig.
Vor dem Hintergrund sowohl veränderter Rahmenbedingungen, gesetzlicher Vorgaben,
Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen als auch gesamtstädtischer Entwicklungen
bspw. im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung oder zwischenzeitlich
umgesetzter weiterer Planungen (veränderte städtebauliche Entwicklungen, wirtschaftliche
Anforderungen o.ä.) müssen die teilweise jahrzehntealten bestehenden Vorleistungen bei
aktuellen und zukünftigen Planungen im Rahmen der Erarbeitung der Planungsunterlagen
in den Leistungsphasen 2 ff der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für
jedes einzelne Vorhaben auf ihre Nutzbarkeit hin überprüft werden.
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Planungen und Machbarkeitsstudie für Verlängerung der U6 nach Süden, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
In ihrem Beschluss vom 20.11.2019 empfahl die BVV Tempelhof-Schöneberg dem Bezirksamt, sich bei den
zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die #Verlängerung der -Bahnlinie 6 über Alt-Mariendorf hinaus
nach Süden Richtung Lichtenrade in die Planungen aufgenommen und zeitnah eine Machbarkeitsstudie
beauftragt wird. Am 10.12.2019 hat sich das Bezirksamt laut MzK vom 05.05.2020 mit der Bitte „um Prüfung
und Stellungnahme der Empfehlung“ der BVV an die Fachabteilungen der SenUVK gewandt.
Frage 1:
Welchen Inhalt hatte das Schreiben an die zuständige Senatsverwaltung vom 10.12.2019?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat mit Schreiben vom 10.12.2019 die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) über den Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache 1461/XX) informiert und um
Stellungnahme gebeten.
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Frage 2:
Hat das Bezirksamt darin neben einer „Prüfung und Stellungnahme“ den Beschluss der BVV umgesetzt und
sich für die Aufnahme der Verlängerung der #U6 in die Planungen und eine zeitnahe Machbarkeitsstudie
eingesetzt?
Antwort zu 2:
Ja. Das Schreiben von Bezirksstadträtin Heiß an die SenUVK ist das übliche Verfahren,
mit welchem ein Beschluss einer Bezirksverordnetenversammlung an die
Hauptverwaltung herangetragen wird.
Frage 3:
Gab es nach dieser Bitte um Stellungnahme und dem dazugehörigen Antwortschreiben vom 03.03.2020
diesbezüglich weiteren Schriftverkehr oder Gespräche zwischen dem Bezirksamt und der zuständigen
Senatsverwaltung?
Antwort zu 3:
Einen weiteren Schriftverkehr und Gespräche hat es bisher nicht gegeben.
Frage 4:
Dem Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 03.03.2020 ist zu
entnehmen, dass „grundsätzlich keine Beantwortung der Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder
Bürgeranfragen an das Bezirksamt“ durch die zuständige Senatsverwaltung erfolgen könne. Soweit das
Bezirksamt dazu keine eigenen Erkenntnisse habe, solle es dies den Fragestellenden so mitteilen.
a) Hält der Senat eine solche Antwort auf eine Bitte des Bezirksamtes für angemessen?
b) Ist sich die zuständige Senatsverwaltung darüber im Klaren, dass es sich bei dem Anliegen nicht um eine
Anfrage eines Bezirksverordneten o.ä., sondern um einen rechtsgültigen Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung handelt?
c) Kommt es oft vor, dass der Senat Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung ignoriert und sich
nicht zu einer adäquaten Antwort verpflichtet fühlt?
d) Gedenkt die zuständige Senatsverwaltung, nachdem sie nun über die Herkunft des Beschlusses
aufgeklärt wurde, dem Bezirksamt in naher Zukunft eine angemessene Auskunft zu geben?
Antwort zu 4:
Die Bezirksverordnetenversammlung ist ein Organ im jeweiligen Bezirk. Anfragen und
Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung werden in der Regel durch den Bezirk
innerhalb seiner Zuständigkeit – Aufgaben der örtlichen Verwaltung – und Kenntnis
bearbeitet und beantwortet.
Die Hauptverwaltung ist für die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung zuständig.
Der Senat beantwortet alle in seiner Zuständigkeit liegenden konkreten Anfragen direkt
und nicht über das Bezirksamt.
Frage 5:
Wie steht der Senat zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
(Drucks. Nr:1461/XX)?
3
Antwort zu 5:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des
Nahverkehrsplans (NVP) für den Zeitraum 2019-23 beschlossen. Darin formuliert das
Land Berlin seine Ziele und Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der
Verkehre und Infrastrukturausbaumaßnahmen. Als Teil des NVP benennt der ÖPNVBedarfsplan gemäß § 28 Abs. 8 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) die konkreten
langfristigen Planungen für die Weiterentwicklung der Infrastruktur und weitere für die
Entwicklung des ÖPNV wesentliche Investitionsentscheidungen.
Die Aufnahme einer Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan attestiert einen
verkehrsplanerischen Bedarf aus Sicht der heutigen und/oder der prognostizierten ÖPNVNachfrage im Zeitraum bis 2035. Bei der Erarbeitung des ÖPNV-Bedarfsplans wurde auch
der benannte Korridor geprüft. In der gesamtstädtischen Abwägung ist zu konstatieren,
dass unter den aktuellen Randbedingungen andere Maßnahmen für das Erreichen der
verkehrspolitischen Ziele in der Umsetzung gegenüber einer Verlängerung der U6 nach
Süden zu priorisieren sind.
Die Festlegungen des ÖPNV-Bedarfsplans werden mit Fortschreibung des
Nahverkehrsplans überprüft und bei Bedarf angepasst. Hierbei wird auch der betroffene
Korridor erneut einbezogen.
Frage 6:
Beabsichtigt der Senat zeitnah eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie 6
über Alt-Mariendorf hinaus nach Süden in Richtung Lichtenrade in Auftrag zu geben, nachdem sich auch die
Bezirksverordnetenversammlung des betroffenen Bezirkes dafür ausgesprochen hat?
a) Wenn ja, wie ist der Sachstand?
b) Wenn nein, wie begründet der Senat seine Entscheidung?
Antwort zu 6:
Nein.
Der Senat hat aktuell #Machbarkeitsstudien für die Verlängerungen der #U6 zur Urban Tech
Republic (#UTR), der #U7 nach Schönefeld/#BER, der #U8 zum #Märkischen Viertel und der #U7
über den Bahnhof #Rathaus Spandau hinaus verabredet. Nach Vorlage entsprechender
Ergebnisse werden diese im Senat bewertet und besprochen und das weitere Vorgehen,
z. B. im Hinblick auf die Durchführung etwaiger weiterer Prüfungen oder zusätzlicher
Machbarkeitsstudien festgelegt.
Frage 7:
Wie weit sind die Umplanungen der BVG hinsichtlich des geplanten Gleichrichterwerkes für
#Fahrstromversorgung fortgeschritten und wann werden die Planungen abgeschlossen sein?
4
Antwort zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die Umplanungen der BVG sind soweit fortgeschritten, dass ein neuer unterirdischer
Standort im Umfeld der Reißeckstraße umgesetzt werden kann. Hier liegen verschiedene
Varianten vor; das erforderliche Plangenehmigungsverfahren soll Mitte des Jahres 2020
gestartet werden. Somit besteht kein Konflikt mit einer späteren Verlängerung der U6 nach
Süden.“
Frage 8:
Wann soll mit den Bauarbeiten begonnen werden und wann ist mit der Fertigstellung des
#Gleichrichterwerkes zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt dazu mit:
„Nach Abschluss der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren soll
voraussichtlich in der 2. Hälfte des Jahres 2022 mit dem Bau begonnen werden. Die
Bauzeit bis zur Inbetriebnahme beträgt ca. drei Jahre.“
Frage 9:
Lässt sich durch die begonnenen Umplanungen, durch die das Bauwerk später im Bedarfsfall für eine
Streckenverlängerung genutzt werden kann, darauf schließen, dass die BVG eine Verlängerung der U6 über
Alt-Mariendorf hinaus nach Süden Richtung Lichtenrade grundsätzlich für sinnvoll erachtet?
Antwort zu 9:
In Bezug auf die Sinnhaftigkeit einer verkehrlichen Maßnahme aus der Sicht des Senats
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Der Senat trifft keine Aussagen über interne
Meinungsbildungen innerhalb der BVG.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz