www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kennt-lich gemacht wurden.
Frage 1: An welchem Termin wird das #Teilstück der Tram #M10 vom #Nordbahnhof bis zum #Hauptbahnhof in Betrieb genommen? Für welchen Termin war die Inbe-triebnahme ursprünglich vorgesehen? Antwort zu 1.: Die BVG teilt dazu mit: „Geplant ist, die Linien M10 und M8 zum Hauptbahnhof im 3. Quartal 2015 in Betrieb zu nehmen. Die BVG hat keinen offiziel-len Inbetriebnahme[termin] kommuniziert.“ Frage 2: Gibt es eine Planung zur Beschleunigung der Tram M10 auf der bisherigen Strecke? Antwort zu 2.: Die Linie M10 beeinflusst bereits die Lichtsignalanlagen auf ihrer Strecke. Eine weitere Lini-enbeschleunigung ist derzeit nicht geplant. Geplant ist lediglich die zur Frage 4 aufgeführte Maßnahme. Frage 3: Wie stark sind die Verspätungen, die auf der Linie M10 rund um die Schönhauser Allee in beiden Richtungen entstehen, weil keine eigene Trasse für die Linie zur Verfügung steht bzw. die eigene Trasse in Rich-tung Nordbahnhof vor der Lychener Straße endet? Frage 4: Wie positioniert sich der Senat zu einer Pförtnerampelschaltung zu Gunsten der M10 in Fahrtrich-tung Westen auf Höhe der Lychener Straße, um die Fahr-planzuverlässigkeit zu erhöhen? Antwort zu 3. und 4.: Es lassen sich keine eindeutig zuzuordnenden Verspätungen für die gemeinsame Stra-ßennutzung an diesen Stellen benennen. Jedoch legen Beobachtungen vor Ort nahe, dass für die in Richtung Westen fahrenden Straßenbahnen häufig Verspätungen in Größenordnung eines zusätzlichen Signalumlaufs entste-hen. Ältere Fahrzeitanalysen geben für die dortige Licht-signalanlage (LSA) an der Schönhauser bereits eine durchschnittliche Verspätung von ca. 30 Sekunden über alle Tage und Verkehrszeiten an, zudem beginnt der er-fasste Streckenbereiche erst hinter dem Ende der straßen-bahneigenen Trasse. Um ein- und aussteigende Fahrgäste an der dortigen straßenbündigen Haltestelle zu schützen, ist von der Technischen Aufsichtsbehörde an dieser Stelle eine signaltechnische Sicherung durch Zeitinseln festge-legt worden. Durch die gemeinsame Fahrstreifennutzung von Straßenbahn und Fahrzeugen des Individualverkehrs vor dieser LSA kommt es jedoch vor, dass eine Straßen-bahn nicht in die für sie geschaltete Zeitinsel einfahren kann. Dies ist erst dann möglich, wenn in der nächste Grünphase die vor ihr wartenden Fahrzeuge des Individu-alverkehrs abgeflossen sind. Inwieweit es möglich ist, den Individualverkehr bei Annäherung der Straßenbahn schon vor dem Ende der straßenbahneigenen Trasse (besonderer Bahnkörper) zurück zu halten, damit die Straßenbahn ungehindert den gemeinsam genutzen Fahrstreifen passieren und in die für sie geschaltete Zeitinsel einfahren kann, kann nur durch eine verkehrstechnische Untersuchung ermittelt werden. Eine entsprechende Untersuchung wird durch die Ver-kehrslenkung Berlin (VLB) noch beauftragt werden. Frage 5: Wie positioniert sich der Senat zu einer mög-lichen Kennzeichnung der Straßenbahngleise auf der Eberswalder Straße als Sperrfläche zwischen Topsstraße und Haltestelle Eberswalder Strasse, um die Fahrplanzu-verlässigkeit auch in Fahrtrichtung Osten zu erhöhen? Antwort zu 5.: Der Vorschlag, den linken Fahrstreifen der Eberswalder Straße zwischen Topsstraße und Schön-hauser Allee in Richtung Schönhauser Allee durch die Markierung einer Sperrfläche nach Z 298 der Straßenver-kehrs-Ordnung (StVO) für den Individualverkehr zu sper-ren, wird abgelehnt. Ursächlich für den nicht abfließenden Kraftverkehr ist regelmäßig das verbotswidrige Halten von Fahrzeugen im Abflussraum der Danziger Straße. An der Lichtzeichenanlage (LZA) Schönhauser Al-lee/Danziger Straße-Eberswalder Straße-Kastanienallee-Pappelallee besteht von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein Halteverbot nach Z 283 StVO sowie in der Zeit von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr ein eingeschränktes Halteverbot nach Z 286 StVO. Durch eine konsequente Durchsetzung dieser Halteverbote ließe sich eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse errei-chen, die der Straßenbahn eine ungehinderte Einfahrt in den Haltestellenbereich ermöglichen, ohne dass zusätzli-che Verkehrsmaßnahmen angeordnet werden müssen. Frage 6: Ist dem Senat die Stellungnahme der BVG bekannt, die die beiden letztgenannten Maßnahmen be-fürwortet und ausführt „Die BVG begrüßt und unterstützt die Initiative der BVV Pankow für die Beschleunigungs-maßnahmen der Straßenbahnlinie. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können die Durchlassfähigkeit und damit die Pünktlichkeit unserer Beförderungsleistungen auf der Metrolinie M 10 nachhaltig verbessern“ (aus: Vorlage zur Kenntnisnahme §13 BA, SB 19. BVV Pankow am 11.12.13 zu VII-0322)? Antwort zu 6.: Dem Inhalt nach ist die Haltung der BVG bekannt, die konkrete Stellungnahme gegenüber der BVV Pankow jedoch nicht. Frage 7: Warum hat die Verkehrslenkung Berlin bis-lang dazu nicht Stellung genommen? Antwort zu 7.: Die VLB hat die Drucksache Nr. VII-0322 der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Pankow im Januar 2014 beantwortet. Berlin, den 04. Dezember 2014) In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2014)
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