Was kostet die Integration der BT Berlin Transport GmbH in die BVG?, aus Senat

21.05.2024

  1. Wie viele Mitarbeiter:innen sind bei der #BT Berlin #Transport GmbH (BT) und der BVG angestellt? (Aufstellung nach Beschäftigung u.a. #Fahrpersonal, #Verwaltung und weitere erbeten.)

Zu 1.: Die BVG teilt Folgendes mit:

BereichBTBVG
#Straßenbahn01.419
#U-Bahn140665
#Omnibus1.4453.746
Verwaltung, #Personal, IT, etc.1358.065
Gesamt1.72013.895

Quelle: BVG. Stichtag ist der 30. März 2024. Bei den Bereichen Straßenbahn, U-Bahn und Omnibus handelt es sich um die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer der jeweiligen Bereiche exkl. der Fahrerinnen und Fahrer in Ausbildung.

  • Welche konkreten Notwendigkeiten sieht der Senat dafür, die BT weiterhin als #Tochtergesellschaft der BVG zu erhalten?

Zu 2.: Die BVG führt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Geschäfte eigenverantwortlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. Dazu gehört auch der Umgang mit dem Tochterunternehmen BT Berlin Transport GmbH.

  • Welche konkreten #Kosten und #Folgekosten entstehen bei der #Integration der BT in die BVG? (Aufstellung erbeten.)
  • Welche einmaligen Kosten würden hierbei anfallen und wie hoch wären diese? (Bitte einzelne Kostenposten detailliert auflisten.)
  • Welche zusätzlichen jährlichen Kosten würden hierbei anfallen und wie hoch wären diese? (Bitte einzelne Kostenposten detailliert auflisten.)

Zu 3. a. und 3. b.: Die BVG teilt mit, dass sie derzeit im Auftrag des Aufsichtsrates ein Projekt durchführt, dass sich mit der Zukunft der BT, u.a. einer möglichen Integration, befasst. Hierbei werden auch bisherige Annahmen zu finanziellen Bewertungen auf den Prüfstand gestellt. Zudem wird der neue Tarifabschluss Auswirkungen auf die Berechnung haben. Daher kann die BVG derzeit nur den Sachstand vom Juli 2023 zur Verfügung stellen. Die BVG AöR hat damals den finanziellen Aufwand einer Integration mit Annahmen bewertet und kam zu folgender Kostenschätzung, welche im Falle eines konkreten Auftrags zur Integration detaillierter ermittelt werden muss:

Im ersten Jahr der Integration fallen nach dieser Schätzung demnach bei der BVG ca. 22,7 Mio. EUR Mehrkosten an, davon ca. 3,9 Mio. EUR einmalige Transformationskosten. In den Folgejahren ist mit jährlichen Mehrkosten von ca. 18,8 Mio. EUR zu rechnen. In der Berechnung sind mögliche effizientere Bestandteile der BT, welche zu Veränderungen auf Seiten der BVG führen können, noch nicht berücksichtigt. Ebenso sind Effizienzvorteile durch den Entfall von Schnittstellen sowie durch Verbesserungen in den betrieblichen Abläufen noch nicht enthalten. Die Annahme der Kosten unterstellt eine Integration in die bestehenden Bestandteile, Abläufe und Regelungen der BVG.

Voraussichtliche einmalige Kosten der Transformation

  • Angleichung Dienst- und Umlaufpläne,
  • Rechts- und Steuerberatung,
  • Ggf. Umzugskosten für Verwaltungsmitarbeiter*innen,
  • Schulungskosten,
  • Kleiderordnung,
  • Erstausstattung.

Die Einmalkosten wurden damals im Jahr einer möglichen Integration auf etwa 3,9 Mio. EUR geschätzt.

Voraussichtliche jährliche Mehrkosten bei einer Integration

  • Kosten Leistung BVG,
    • Umlagen (Sach- und Personalaufwand ohne Ausbildung, inkl. Produktaufwand),
    • Mehrkosten VBL,
    • Schulungs-/Ausbildungskosten,
    • Wendezeiten (ohne Investition Fahrzeuge),
    • Betreuungsschlüssel,
    • Afa (Investition zusätzlicher Fahrzeuge aufgrund längerer Wendezeiten). Die jährlichen Mehrkosten wurden damals auf ca. 18,8 Mio. Euro geschätzt.
  • Welche konkreten #Einsparpotentiale und weiteren #Synergieeffekte würden sich im Falle einer Integration der BT in die BVG ergeben? (Bitte detailliert darstellen, u. a. eingesparte Geschäftsführung, Verwaltung, zusätzliche Anmietungen, Doppelstrukturen, doppelter Betriebsrat.)

Zu 4.: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 3. a. und 3. b. verwiesen.

Berlin, den 17.05.2024 In Vertretung

Dr. Severin  F i s c h e r

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

www.berlin.de

Bahnhöfe: Sperrpausen für Errichtung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm und für den Umbau des S-Bahnhofs Marienfelde, aus Senat

08.04.2024

Frage 1: In welchem Zeitraum wird der #Umbau des S-Bahnhofs #Marienfelde erfolgen?

Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Abhängig vom weiteren Verlauf der Planungen geht die DB derzeit von einem frühestmöglichen #Baubeginn im Jahr 2030 aus.“

Frage 2: Ist neben der Herstellung der #Barrierefreiheit eine (teilweise) #Verlegung des Bahnsteigs vorgesehen? 1

Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „In Marienfelde ist eine Verlegung des Bahnsteigs aktuell nicht geplant.“

Frage 3: Sind dafür #Sperrpausen geplant und bereits angemeldet, um #Bauvorhaben im #Gleisbereich durchführen zu können?

Frage 4: Falls 3. ja, für welchen Zeitraum und welche Einschränkungen folgen daraus?

Frage 5: Trifft es zu, dass für die Errichtung des Bahnhofs #Kamenzer Damm ebenfalls Sperrpausen erforderlich wären?

Antwort zu 3 bis 5: Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der konkrete Umfang von nötigen Sperrungen ergibt sich im Verlauf der Planung. Aufgrund des frühen Planungsstandes der beiden Projekte kann augenblicklich noch keine belastbare Aussage zu möglichen Sperrungen gemacht werden.“

Frage 6: Welche Maßnahmen wären erforderlich, um die Planung des Projekts „Neubau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm“ zeitlich so voranzutreiben, damit die Baumaßnahmen für die S-Bahnhöfe Marienfelde und Kamenzer Damm parallel durchgeführt werden können?

Antwort zu 6: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Um die verkehrlichen Einschränkungen für die Reisenden so gering wie möglich zu halten, werden mögliche #Synergieeffekte mit benachbarten Maßnahmen stets geprüft. Da sich beide Projekte derzeit noch in Leistungsphase 0, das heißt am Anfang, befinden, kann die DB keine konkrete Aussage zu #Parallelisierungsschritten machen.“ 2

Frage 7: Berlin hat am 17.02.2021 bei der Deutschen Bahn die Vorplanung einschließlich die für den #Wirtschaftlichkeitsnachweis (#Nutzen-Kosten-Untersuchung) notwendige Kostenschätzung beauftragt. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für den S-Bahnhof Kamenzer Damm gemäß Kostenschätzung?

Antwort zu 7: Die von der DB Infra GO vorgelegte #Kostenschätzung als Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beträgt ca. 31 Mio. Euro (Stand 2021).

Frage 8: Wann liegen die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung für den S-Bahnhof Kamenzer Damm vor? Ist mit einem positiven Ergebnis zu rechnen?

Antwort zu 8: Nach einer #Umpriorisierung innerhalb des #i2030-Gesamtprojektes wird das Ergebnis der NutzenKosten-Untersuchung voraussichtlich bereits Ende 2024 vorliegen.

Frage 9: Die verkehrsplanerische Anbindung an den S-Bahnhof Kamenzer Damm ist Aufgabe der angrenzenden Bezirke, beeinflusst aber auch die unmittelbare Planung der angrenzenden Quartiere. Kann vor diesem Hintergrund die Vorplanung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm kurzfristig den Vertretern der angrenzenden Bezirke TempelhofSchöneberg und Steglitz-Zehlendorf sowie den betroffenen Unternehmen im Umfeld des neuen S-Bahnhofs präsentiert werden?

Antwort zu 9: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Projekt befindet sich aktuell in der #Grundlagenermittlung. Der damit verbundene Planungsstand hat noch nicht genug Aussagekraft für eine lokale Präsentation.“

Frage 10: Wann wird das Land Berlin den S-Bahnhof Kamenzer Damm offiziell bestellen?

Antwort zu 10: Für eine konkrete Bestellung der Maßnahme ist zunächst noch die #Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zu belegen (siehe Antwort zu Frage 8). Mit Vorliegen eines positiven Ergebnisses, wird 3die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) im Anschluss verbindlich die weitere Planung bei der DB InfraGO AG beauftragen können.

Frage 11: Gibt es aus heutiger Sicht irgendwelche Anzeichen oder Umstände, die die Realisierung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm noch gefährden könnten?

Antwort zu 11: Neben dem noch ausstehenden #Wirtschaftlichkeitsnachweis steht die Umsetzung der Maßnahme unter dem Vorbehalt der ausreichenden #Finanzierung durch den #Haushaltsgesetzgeber.

Frage 12: Gibt es seitens des Senats oder der Deutschen Bahn AG noch Aspekte, die zur Abrundung des Themenkomplexes hinzuzufügen wären?

Antwort zu 12: Nein.

Berlin, den 04.04.2024 In Vertretung Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de