Straßenverkehr: Wo hakt es bei der Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge?, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26660.pdf

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hoch ist die die übliche #Bearbeitungszeit in den einzelnen Stufen des Bearbeitungsprozesses für #Ladeeinrichtungen für #e-Fahrzeuge, wie er in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/ 20331 (Frage 8) geschildert wird, jeweils für

  1. die #Allego GmbH?
    1. das Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
    1. die Straßen- und Grünflächenämter in den Bezirksämtern?
    1. die Stromnetz Berlin GmbH?
    1. die Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern?

Antwort zu 1:

Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Bezirksbehörden (Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden) sowie der Abfragen zum Netzanschluss bei der Stromnetz Berlin GmbH. Hierbei zeigen sich u.a. erhebliche Unterschiede im Vorgehen und der Organisation der Bezirke in der Bearbeitung. Dem Senat liegen keine systematischen Informationen zur Dauer der einzelnen Prozessschritte vor. Deshalb können keine Aussagen zu „üblichen“ Bearbeitungszeiten für die einzelnen Prozessschritte gemacht werden.

Frage 2:

Wie viele Anträge auf Schaffung von Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge befinden sich aktuell in Bearbeitung bei

  1. der Allego GmbH?
  2. dem Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
  3. den Straßen- und Grünflächenämtern in den Bezirksämtern?
  4. der Stromnetz Berlin GmbH?
  5. der Straßenverkehrsbehörde in den Bezirksämtern?

Antwort zu 2:

Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge wurde der Aufbau von Ladeinfrastruktur in verschiedenen Errichtungsphasen vereinbart. Dem zunächst angebotsorientierten Aufbau folgte eine nachfrageorientierte Errichtungsphase. Da diese hinter den Erwartungen zurückblieb, wurde für die verbleibende Errichtungszeit bis zum Ende des Jahres 2020 ein erneut angebotsorientierter Aufbau vorgenommen. Mit Auslaufen der Errichtungsphase Ende 2020 konnten so insgesamt 1.058 Ladepunkte an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich-zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen werden.

Für die Jahre 2021 und 2022 ist der Aufbau von bis zu 1.000 #Laternenladepunkten in ausgewählten Bezirken im Rahmen des Forschungsprojektes „#ElMobileBerlin“ geplant. Hierzu läuft aktuell die Ausschreibung zur Vergabe der Beschaffungs-, Installations- und Betreiberleistungen. Im Anschluss daran werden die Standorte beantragt. Hierfür ist ein gebündeltes Vorgehen mit den betroffenen Bezirken vereinbart. Darüber hinaus wird der Ladeinfrastrukturaufbau für die Zeit ab 2022 derzeit neu konzipiert.

Zudem befinden sich nach den Informationen der #Stromnetz Berlin GmbH derzeit ca. 200 Anfragen zu Ladestandorten mit Stand von Februar 2021 in der Bearbeitung.

Frage 3:

Was sind die häufigsten Verzögerungsgründe im gesamten Prozess vom Antrag bis zur Bereitstellung der Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge? Welche Verzögerungen (in Tagen) entstehen dadurch (ggf. geschätzt)?

Antwort zu 3:

Systematische Informationen zu den Gründen für die Verzögerungen im Prozess liegen dem Senat nicht vor, sodass keine Aussagen zur Häufigkeit und zur Verzögerung gemacht werden können. Unabhängig davon werden Gründe in der fehlenden Harmonisierung der Genehmigungsprozesse mit und bei den Bezirken, der fehlenden Nutzung der für die Verwaltung der Ladeinfrastruktur entwickelten Datenplattformen sowie der zum Teil unzureichenden Personalausstattung einzelner Bezirksämter in den zuständigen Bereichen gesehen.

Frage 4:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge wurden 2019 und 2020 in Betrieb genommen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?

Frage 5:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin (bitte nach Bezirken aufschlüsseln?

Antwort zu 4 und 5:

Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Insgesamt wurden bis Ende des Jahres 2020 im Rahmen des Auftrages des Landes Berlin insgesamt 1.058 Ladepunkten an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich- zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen. Zusätzlich betreiben die Firmen E.ON

Drive Infrastructure GmbH und Vattenfall Smarter Living GmbH rund 100 Ladeeinrichtungen mit rund 200 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Hinzu kommen rund 400 öffentlich-zugängliche Ladepunkte im privaten Raum. Damit gibt es heute in Berlin über 1.650 öffentlich-zugängliche Ladepunkte. Diese Informationen sind auf der Website des Berliner Energieatlas auch in ihrer räumlichen Verteilung dargestellt:  https://energieatlas.berlin.de/.

Nachfolgend wird dargestellt, wie viele Ladestandorte im öffentlichen und öffentlich- zugänglichen privaten Raum in den Jahren 2019 und 2020 in Betrieb genommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass dazu auch Ladestandorte zählen, die im Jahr 2019 oder 2020 umgerüstet, repariert oder ausgetauscht wurden. Diese Ladestandorte wurden erneut in Betrieb genommen, nachdem die Reparatur, die Umrüstung oder der Austausch mit einer neuen Ladeeinrichtung abgeschlossen wurde. Die gesamten Ladestandorte im öffentlichen Raum der E.ON Drive Infrastructure GmbH wurden im Jahr 2019 im Rahmen einer technischen Umrüstung erneut in Betrieb genommen und bereits in den Jahren 2009 bis 2012 errichtet. Weiterhin wurden die Ladestandorte der Vattenfall Smarter Living GmbH in den Jahren 2009 bis 2014 aufgebaut.

Übersicht zu den Inbetriebnahmen von öffentlich-zugänglichen Ladestandorten bis 2020

Betreiber BezirkAllegoE.ONVattenfallinsge- samt
 Zeitpunkt der In- betriebnahmebis 2018201920202019bis 2018
Mitte222652243127
Charlottenburg-Wilmersdorf313038182119
Friedrichshain-Kreuzberg2412310067
Pankow188430372
Tempelhof-Schöneberg12153910480
Steglitz-Zehlendorf97350253
Neukölln8121510146
Lichtenberg7668027
Treptow-Köpenick6470017
Reinickendorf3360012
Spandau27810027
Marzahn-Hellersdorf3238016
insgesamt1451322838815663

Frage 6:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge sind derzeit in Berlin außer Betrieb/ in Reparatur? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Benennung des jeweiligen Grundes der Störung)?

Antwort zu 6:

Dem Senat liegen Informationen über die in der folgenden Tabelle aufgelisteten sechs Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum vor, die durch den jeweiligen Betreiber außer Betrieb genommen wurden:

BetreiberAdresseBezirkGrund für die Außerbetriebnahme
Allego GmbHKeithstr. 1, 10787Tempelhof- SchönebergLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHLuisenstr. 31, 10117MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle (Erweiterungsneubau „Marie- Elisabeth-Lüders-Haus“) am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHBurggrafenstr. 6, 10787MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHAlte Jakobstraße 76, 10179MitteDie Ladeeinrichtung wurde laut dem Betreiber angefahren und dabei beschädigt. Deshalb wurde einer der beiden Ladepunkte außer Betrieb genommen..
E.ON Drive Infra- structure GmbHWildenbruch- platz 1, 12045NeuköllnDer Betreiber hat als Grund für die Beschädigung der Ladeeinrichtung Vandalismus angegeben.
Vattenfall Smar- ter Living GmbHLeipziger Platz 19, 10117MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
Vattenfall Smar- ter Living GmbHZinnowitzer Str. 1, 10115MitteEntfernung der Ladestellplätze vor der Ladeeinrichtung im Rahmen von Baumaßnahmen an der Kreuzung Chausseestr./Zinnowitzer Str.
Vattenfall Smar- ter Living GmbHFriedrichstr. 191, 10117Mittesiehe im Antworttext

Die Vattenfall Smarter Living GmbH hat einen der beiden Ladepunkte der Ladeeinrichtung am Standort Friedrichstraße 191 in 10117 im Bezirk Mitte abgeschaltet, weil sich der zu diesem Ladepunkt gehörende Ladestellplatz in der im Rahmen des „Verkehrsversuches Friedrichstraße“ eingerichteten verkehrsberuhigten Zone befindet. Der andere Ladepunkt der Ladeeinrichtung ist weiterhin in Betrieb.

Weiterhin sind nach Informationen der Allego GmbH 31 öffentlich-zugängliche Ladeeinrichtungen des Betreibers mit Stand vom 26. Februar 2021 wegen eines Defektes nicht in Betrieb. Diese Ladeeinrichtungen werden derzeit repariert. In der folgenden Tabelle wird die Verteilung dieser Ladeeinrichtungen auf die einzelnen Bezirke dargestellt:

BezirkAnzahl
Mitte5
Charlottenburg-Wilmersdorf5
Friedrichshain-Kreuzberg8
Pankow2
Tempelhof-Schöneberg3
Steglitz-Zehlendorf2
Neukölln2
Lichtenberg0
Treptow-Köpenick1
Reinickendorf2
Spandau0
Marzahn-Hellersdorf1
insgesamt31

Die Betreiber von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen privaten Raum Berlins müssen Störungen und Schäden nicht dem Senat melden, sofern sie innerhalb der vertraglich vorgegebenen Fristen beseitigt werden. An allen diesen Ladeeinrichtungen sind Kontaktdaten des Betreibers zur Meldung von Störungen und Schäden angebracht.

Frage 7:

Wie hoch (in Tagen) ist die übliche Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen für e- Fahrzeuge?

Antwort zu 7:

Der Senat verfügt nicht über Daten zur üblichen Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen.

Berlin, den 05.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung Berlin, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26584.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Wie oft findet die #Wartung, #Reinigung und #Funktionsprüfung der Berliner #Straßenbeleuchtung statt und durch
wen wird sie ausgeführt?
a. Gibt es dabei unterschiedliche Prioritäten, z.B. nach Straßenklassen?
Antwort zu 1:
Folgende Wartungszyklen sind für die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung vertraglich
vorgegeben:
Elektrische Leuchten (einschl. Reinigung): alle 4 Jahre
#Gasleuchten (einschl. Reinigung) : jährlich
#Lichtmaste / #Spannseile: alle 4 Jahre
#Leuchtenwartung in Kfz-Tunneln: jährlich
#Leuchtenreinigung in Kfz-Tunneln: halbjährlich
Im Tunnel Tiergarten Spreebogen erfolgt die Reinigung der Leuchten alle 4 Monate.
Tunnelschaltanlagen und USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung): jährlich
Tunnel-Lichtmess- und Lichtregelungsanlagen: halbjährlich
Das Funktionieren der Leuchten sowie der korrekte Schaltzustand werden über einen
Abfahrdienst in nachfolgenden Turnussen regelmäßig kontrolliert.
· Quartalsweise nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen
außerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG.
· Achteljährliche nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen innerhalb
des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG
· Wöchentliche nächtliche Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung
· Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung am Tage auf Dauerbrenner
2
Das Land Berlin hat die #Stromnetz Berlin GmbH mit dem Betrieb der öffentlichen
Beleuchtung beauftragt.
Frage 2:
Wurde die Lichtintensität der Straßenbeleuchtung seit Beginn der 18. Wahlperiode in Gänze oder in Teilen
bewusst verändert? Wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund und in welchen Straßen?
Antwort zu 2:
Sofern Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden, gelten seit 2011 die
Vorgaben des Lichtkonzeptes, siehe:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Seit Beginn der 18. Wahlperiode wurden gemäß dieser Vorgaben insgesamt ca. 43.000
Lichtpunkte komplett erneuert oder Teile davon modernisiert.
Frage 3:
Gibt es eine Mindestanzahl von – in Betrieb befindlichen – Straßenbeleuchtungen?
a. Gibt es Vorgaben zu #Maximalabständen und #Mindestlichtstärken? Welche sind das?
b. Gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, z.B. nach Straßenklassen?
Antwort zu 3:
Es gibt keine Mindestzahl. Es gibt eine vertragliche vorgegebene Frist zur Beseitigung von
Störungen oder zur Errichtung von Beleuchtungsprovisorien.
Im öffentlichen Straßenland gelten bei der Errichtung oder dem Umbau von
Beleuchtungsanlagen die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Die Vorgaben unterscheiden sich
je nach Straßenkategorie. Die Einhaltung der lichttechnischen Parameter sind planerisch
nachzuweisen.
Frage 4:
Wie viele in Betrieb befindliche Gaslaternen existieren noch in Berlins Straßen?
Antwort zu 4:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 Gasleuchten.
Frage 5:
Gibt es öffentliche Straßen in Berlin, die gänzlich ohne Straßenbeleuchtung sind?
a. Wenn ja, wie viele und welche sind dies?
Antwort zu 5:
Gemäß Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten,
soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der
3
geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht
erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener
Bauweise zusammenhängend bebaut ist.
Auch nach dem Lichtkonzept ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten.
Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber
zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel und
Gewässerorganismen sowie die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind
die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den
ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei
andere Kriterien als in Siedlungsbereichen.
Frage 6:
Gibt es Überlegungen oder auch konkrete Planungen in Berlin künftig „smarte Straßenlaternen“ an den
Straßen zu installieren, z.B. wie es die Brandenburger Gemeinde Glienicke im Zuge des Pilotprojektes
„Dynamic Light“ erprobt hat?
Antwort zu 6:
Ein Pilotprojekt Smart City (intelligente Straßenbeleuchtung) wurde 2016 im Umfeld des
P+R-Parkplatzes Bundesplatz umgesetzt.
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand und die zukünftige Planung des Projektes „ElMobileBerlin-AMLab“?
a. Wird dieses weiter umgesetzt?
b. Welche Lösung zur Umsetzung der offenbar existierenden technischen Probleme (
https://leute.tagesspiegel.de/marzahn-hellersdorf/macher/2020/07/21/131891/neue-berliner-luft-projekt-mitladelaternen-droht-zu-platzen/ ) wird es geben?
Antwort zu 7:
Das Projekt wird fortgeführt. Angestrebt wird nunmehr der Aufbau von normgerechten
Ladepunkten außerhalb der öffentlichen Beleuchtungsmaste. Damit könnten sowohl das
Platzproblem als auch die betriebs- und messtechnischen Unsicherheiten gelöst werden.
Die entsprechende Ladetechnik wird über eine derzeit laufende öffentliche Ausschreibung
für die Lieferung und den Betrieb der Laternenladepunkte gesucht.
Berlin, den 25.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Die langsamste und sinnloseste Baustelle Berlins? – Was passiert am Fußgängertunnel Schöneweide?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In der Anfrage Drucksache 18/23609 wird berichtet, dass die #Instandsetzung des Fußgängertunnels am
Bahnhof #Schöneweide erst vorankommen kann, wenn der #Stromanschluss neu installiert sei. Konnte in den
letzten 4 Monaten der Stromanschluss neu installiert werden und konnten die #Tunnelbeleuchtung, die #Tunneldeckel sowie die Pumpen instandgesetzt werden?
Frage 2:
Wenn diese Arbeiten noch nicht ausgeführt werden konnten, konnten schon die hierzu notwendigen Ausschreibungen auf den Weg gebracht und entsprechende Unternehmen beauftragt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Eine positive Rückmeldung bzw. eine Freigabe des Energieversorgers #Stromnetz Berlin
oder dessen ausführender Firma für die Elektroarbeiten liegen weiterhin nicht vor.
Nach der ausstehenden Freigabe durch den #Energieversorger sind lediglich noch geringe
Restleistungen durch die seit langem beauftragte Firma durchzuführen, bevor dann die
Stromversorgung für die Arbeiten der darauf aufbauenden Gewerke zur Verfügung steht.
Trotz regelmäßiger und nachdrücklicher Erkundigung seitens der zuständigen Senatsverwaltung bei den verantwortlichen Stellen des Energieversorgers sowie bei der im Auftrag
der Stromnetz Berlin tätigen Firma konnte weiterhin kein konkreter Termin für diese notwendige Freigabe genannt werden. Die Senatsverwaltung bemüht sich weiterhin intensiv,
um Freigabe durch den Energieversorger Stromnetz Berlin zu erwirken.
Frage 3:
Welche Bauarbeiten wurden tatsächlich in den letzten 4 Monaten am #Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide durchgeführt?
2
Antwort zu 3:
Keine. S. hierzu auch Antwort zu 1 und 2.
Frage 4:
Wann soll der Tunnel nach derzeitiger Planung eröffnet werden?
Antwort zu 4:
Die Eröffnung des Tunnels erfolgt erst nach Abschluss aller erforderlichen Baumaßnahmen. Da diese von den elektrotechnischen Voraussetzungen seitens des Stromnetzbetreibers abhängig sind, kann derzeit kein Termin für eine Wiedereröffnung des Fußgängertunnels genannt werden.
Frage 5:
Wie hoch werden die Baukosten voraussichtlich in Gänze sein und ist es in den vergangenen Monaten zu
einer weiteren Kostensteigerung gekommen?
Antwort zu 5:
Aufgrund von zusätzlich erforderlichen Leistungen und der aktuellen Baupreisentwicklung
ist davon auszugehen, dass der im Frühjahr 2019 mit 300.000 € geschätzte Kostenrahmen um 10 – 15 % überschritten wird. Gegenüber der Antwort auf die letzte Schriftliche
Anfrage ist es zu keiner Kostensteigerung gekommen.
Frage 6:
Ist es richtig, dass nach der Inbetriebnahme des sich in Bau befindlichen Straßenbahntunnels unterhalb der
Bahntrasse (voraussichtlich im Jahr 2024) die Ampelkreuzung Brückenstraße/Michael-Brückner-Straße auf
der südöstlichen Seite ergänzt werden soll und der Fußgängertunnel dann überflüssig wird?
Frage 7:
Ist es richtig, dass der Fußgängertunnel seit nun bald 4 Jahren geschlossen ist, seit Jahren für über 300.000
Euro saniert wird, letztendlich für weitere 3 bis 4 geöffnet sein soll, um dann ggf. zugeschüttet zu werden?
Wie ist es unter diesen Bedingungen zu rechtfertigen, dass die Sanierungsarbeiten weiter vorangetrieben
werden? Weshalb wird nicht geprüft, unter welchen Bedingungen die Umnutzung des Tunnels, z.B. als Fahrradparkhaus, sinnvoller wäre?
Antwort zu 6 und 7:
Der Fußgängertunnel Schöneweide ist seit einem Brand im Dezember 2016 geschlossen.
Eine Entscheidung über einen Rückbau oder eine Verfüllung wurde in Anbetracht der aktuellen Verkehrssituation nicht getroffen. Gegenwärtiges Ziel ist, die ortsnahe Querungsmöglichkeit wieder zu gewährleisten.
Mit dem Umbau der Lichtsignalanlage Michael-Brückner-Straße / Brückenstraße soll auch
eine Fußgängerquerung an der südöstlichen Seite der Kreuzung ergänzt und signalisiert
werden. Der gesamte Bereich ist derzeit Teil eines laufenden Planfeststellungsverfahrens.
3
Eine einfache Umnutzung des vorhandenen Ingenieurbauwerkes zum Beispiel als Fahrradparkhaus scheidet aus rechtlichen Gründen aus, da es nicht zu öffentlichen Straßen
nach dem Berliner Straßengesetz oder zu Wegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz gehören würde. Hier wären andere rechtliche Grundlagen des öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes für die Sondernutzung unterhalb des öffentlichen Straßenlandes heranzuziehen.
Berlin, den 08.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung in der Smart City, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist Eigentümer von Installationen der Straßen-, Park- und #Wegebeleuchtung im Land Berlin?
Antwort zu 1:
Zuständig für die #Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlich gewidmeten Straßenland ist
das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz. Darüber hinaus betreiben die Bezirke ca. 5.000 Leuchten in Grünanlagen in
eigener Zuständigkeit.
Frage 2:
In wessen Auftrag werden diese Installationen betrieben und welche Vertragszeiträume sind vereinbart?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin hatte den Betrieb der #Beleuchtungsanlagen in 2018 europaweit
ausgeschrieben und an die #Stromnetz Berlin GmbH vergeben. Der Vertrag hat eine
Laufzeit von 10 Jahren und endet am 31.10.2028. Die Lieferung von Energie ist nicht
Gegenstand des Vertrages.
Frage 3:
Welche Änderungen in Ausbau, Modernisierung und Gestaltung der Installationen nach Anweisung des
Landes Berlin sind vertraglich festgehalten bzw. welche vertraglichen Regelungen plant der Senat hierzu?
2
Antwort zu 3:
Der Betreibervertrag für die öffentliche Beleuchtung enthält diverse Regelungen zur
Erneuerung und Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung. So kann der Betreiber zum
Beispiel mit Planung und Management von Projektbaumaßnahmen zum Neubau, Umbau,
Rückbau, Modernisierung und Erweiterung von Beleuchtungsanlagen beauftragt werden.
Für alle Dienststellen des Landes Berlin besteht u.a. die Möglichkeit,
Baumanagementleistungen bei der Stromnetz Berlin GmbH zu beauftragen.
Frage 4:
Welche Rolle spielen die Installationen zur Straßenbeleuchtung in den Smart-City-Konzepten des Landes
Berlin und welche Hürden in der Umsetzung der Strategien in Bezug auf diese Installationen hat der Senat
identifiziert?
Antwort zu 4:
Insbesondere ist eine funktionelle und wirtschaftlich betreibbare Beleuchtung zu
gewährleisten. Vorrangig beanspruchen die immer noch vorhanden, besonders
energieineffizienten Gasleuchten einen Großteil der Betriebsmittel und im Rahmen der
Elektrifizierung auch einen Großteil der Modernisierungsmittel. Größere Smart-CityProjekte sind bisher bei der Nachnutzung des Flughafens Tegel geplant.
Frage 5:
Wie viel Prozent der Installationen der Straßenbeleuchtung sind digital steuerbar?
Antwort zu 5:
Die komplette elektrische Straßenbeleuchtung wird über eine Funksteuerung betrieben.
Die Leuchten können mit unterschiedlichen Signalen gesteuert werden, sofern der
Funkempfänger entsprechend eingerichtet wurde und die Leuchte über eine
entsprechende Schnittstelle verfügt. Neue digitale Steuerungsmöglichkeiten sind erst in
der Erprobung.
Frage 6:
Welches Potential zur Einsparung in Energieverbrauch und Kosten sieht der Senat durch die digitale
Steuerung mit bedarfsgerechter / adaptiver Lichtabgabe?
Antwort zu 6:
Die Anschaffungskosten übersteigen derzeit noch bei weitem die Einsparungen durch den
geringeren Stromverbrauch einer modernen LED-Beleuchtung. Außerhalb der Innenstadt
ließen sich geschätzt 20-30 Prozent Energie einsparen.
3
Frage 7:
Hat der Senat für eine entsprechende Modernisierung schon Unterstützung durch Förderprogramme des
Bundes (insbes. beim. BMU) beantragt bzw. plant dies?
Antwort zu 7:
Diverse Modernisierungsvorhaben wurden in den letzten Jahren durch die EU bzw. durch
das Bundesumweltministerium gefördert, zum Beispiel die Umrüstung von 700
Gasleuchten im Schillerkiez in Neukölln.
Das derzeit laufende Projekt zur Umrüstung von 5.500 Gasleuchten wird finanziert mit
Fördermitteln aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) aus den
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin
sowie aus dem Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit. Weitere Details siehe:
https://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/bauvorhaben_bene2018_202
1.shtml
Frage 8:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für Sensorik und andere
Technologien in Hinsicht auf die Mobilitätssteuerung des Landes Berlin?
Frage 9:
Welche Rolle spielen Installationen der Straßenbeleuchtung als Trägeraufbauten für öffentliches WLAN?
Frage 10:
Welche weiteren Chancen sieht der Senat in diesen Installationen als Trägersystem und gibt es geplante
bzw. laufende Projekte mit entsprechenden Berührungspunkten?
Antwort zu 8 bis 10:
Wenn man einen Lichtpunkt in Mast und Leuchtenkopf unterteilt, spielt derzeit der
Leuchtenkopf hierfür keine Rolle.
Die Lichtmaste selbst sind als Träger für diverse Technologien sehr gefragt. Aufgrund des
Alters und des Zustandes der Maste, der Netzanschlusssituation usw. sind viele Standorte
erst nach einer Ertüchtigung nutzbar. Zudem sind statische Zusatzlasten an Lichtmasten
nur begrenzt möglich.
Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojektes
ElmobileBerlin – Aufbau von Mobile Metering Ladepunkten im öffentlichen Raum
(Laternenladen) sowie Integration des Mobile Metering Ansatzes in das Berliner Modell
mhgtr q ist der Aufbau von bis zu 1.000 Ladestationen an Laternen für die Nutzung von
Elektromobilität in zwei Berliner Bezirken geplant. Der Aufbau der Ladestation geht mit
einem Austausch der Lichtmaste und (sofern erforderlich) Ertüchtigung des
Stromanschlusses einher.
Weitere Forschungsprojekte, z.B. zur Mitnutzung der Lichtmaste für 5G, laufen.
Darüber hinaus hat das Land Berlin -soweit umsetzbar- die elektrischen Lichtmaste für
Laternenwerbung zur Verfügung gestellt.
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Bislang wurde WLAN an Straßenlaternen aus technischen Gründen nicht eingerichtet.
Für die kommende Ausbauphase wird diese Variante geprüft, insbesondere falls neue
Modelle von Straßenlaternen die WLAN-Nutzung ermöglichen.
Berlin, den 13.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz