Straßenverkehr: Weiterbau der A 100, 17. Bauabschnitt: Abriss von Gebäuden absehbar?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Querschnitt wird die Straße von der
#Frankfurter Allee zur #Storkower Straße als Zubringer zur
#BAB100 aufweisen, wird sie als #Bundesautobahn oder
als #Stadtstraße gewidmet und wer trägt die Kosten?
Antwort zu 1: Für die Straßenverbindung von der Anschlussstelle
Frankfurter Allee bis zur Anbindung an die
Storkower Straße ist die Ausbildung eines Regelquerschnitts
gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen
(RAA) vorgesehen. Der Regelquerschnitt hat eine
Breite von 25 m, mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn
sowie Mittelstreifen und beidseitig Bankette.
Im Zuge der Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan
2015 wurde der 17. Bauabschnitt (BA) der
#A100 von der Anschlussstelle #Am Treptower Park bis
zur Anschlussstelle Frankfurter Allee einschließlich erforderlicher
Einbindung in das städtische Straßennetz
(Storkower Straße) über das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur als vom Bund zu finanzierende
Maßnahme angemeldet.
Über Fragen der späteren Widmung wird im nachfolgenden
Planungsverfahren zu entscheiden sein.
Frage 2: Sind bereits Grundstücke für den 17. Bauabschnitt
der BAB 100 und für den Bau der Straße von der
Frankfurter Allee bis zum Anschluss an die Storkower
Straße erworben worden und wenn ja, welche, von wem
und zu welchem Kaufpreis (bitte nach Adresse und Flurstücks-
Nr. auflisten)?
Antwort zu 2: Es wurden keine Grundstücke erworben.
Frage 3: Welche weiteren Grundstücke müssen für
den 17. Bauabschnitt der BAB 100 und für den Bau der
Straße von der Frankfurter Allee bis zum Anschluss an
die Storkower Straße erworben werden, in wessen Eigentum
befinden sich diese und wieviel Geld ist dafür eingeplant
(bitte nach Adresse und Flurstücks-Nr. auflisten)?
Frage 6: Wird auch soziale Infrastruktur der angrenzenden
Wohngebiete von Abriss betroffen sein; wenn ja,
in welcher Größenordnung (bitte nach Objekten je Bezirk
aufschlüsseln)?
Frage 7: Werden auch Objekte, für die öffentliche
Fördermittel eingesetzt worden sind, von Abriss betroffen
sein; wenn ja, welche?
Frage 8: Welche sonstigen Bauwerke müssen für den
17. Bauabschnitt und die Verlängerung bis zur Storkower
Straße abgerissen werden?
Antwort zu 3, 6, 7 und 8: Grunderwerbspläne und
Grunderwerbsverzeichnisse liegen noch nicht vor.
Frage 4: Welche Beeinträchtigungen (Lärm und Emissionen
durch die Autobahn selbst sowie durch die Zunahme
des Verkehrs auf Zu- und Abfahrten) werden für
Anwohnerinnen und Anwohner der Trasse erwartet und
wo werden diese Beeinträchtigungen besonders groß
sein?
Antwort zu 4: Die Projektwirkungen wurden auf Basis
der Vorplanungen und ergänzenden Untersuchungen
abgeschätzt und können zusammengefasst folgendermaßen
beschrieben werden:
Durch den Ausbau der A 100 in den vorgesehenen
Planungsabschnitten ergeben sich gegenüber dem Nullfall
deutliche verkehrliche Entlastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz.
Die bisherigen Untersuchungen
machen deutlich, dass mit Verlängerung der A 100 ein
bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität
sowie der Luftschadstoff- und Lärmsituation durch die
überwiegenden Verkehrsabnahmen geleistet werden kann.
Für den Innenstadtbereich, welcher durch eine hohe Einwohnerdichte
(11.200 EW/km2) geprägt ist, kann eine
deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner
erwartet werden. Im Planfall 17. BA beträgt das Verhältnis
der von Belastungszunahmen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner zu den von Belastungsabnahmen
betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ca. 1:10. Die
Reduzierung der Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen
und Anwohner eine Verbesserung der
Wohnqualität, eine Minderung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen
und einen Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Die gewählte Trasse entlastet das untergeordnete Straßennetz
vom Durchgangsverkehr mit einhergehender
Reduzierung der Umweltbelastungen. Die Emissionen der
Autobahn können durch geeignete Schutzmaßnahmen
bewältigt werden.
Frage 5: Ist heute bereits ersichtlich, dass für den Weiterbau
der BAB 100 bis nach Lichtenberg wie schon für
den 16. Bauabschnitt Wohngebäude abgerissen werden
müssen, und wenn ja, welche und wie wird der Senat
dafür Sorge tragen, dass dies vermieden wird?
Antwort zu 5: Diese Entscheidung wird nach sorgfältiger
Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit
und den Betroffenheiten im Einzelfall im weiteren
Planungsprozess getroffen und in einem gesetzlich geregelten
Verfahren (Planfeststellung) mehrfach überprüft
und entschieden.
Frage 9: Wie will der Senat verhindern, dass es – wie
im Falle des Abrisses der Häuser in der Beermannstraße
für den 16. Bauabschnitt – zu einer gerichtlich gerügten
fehlerhaften Abwägung bei der Frage kommt, ob der
Abriss zahlreicher Wohnungen überhaupt erforderlich sei
und schonendere Lösungen in jedem Fall von den Planern
untersucht werden müssen?
Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 5. Die Möglichkeit
der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses
steht jedem Betroffenen offen. Es ist
grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Gericht die
Aspekte der Abwägungsentscheidungen im Planungsprozess
abweichend bewertet.
Frage 10: Wird der Senat im Falle des Abrisses von
Wohngebäuden und einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung
der angrenzenden Wohngebiete den Bau des
17. Bauabschnitts aufgeben?
Frage 11: In welchem Stadium der Voruntersuchungen
und Planungen ist ein solches Exit-Szenario vom
Senat vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11: Entsprechend dem unter 5. geschilderten
Abwägungsgebot wird der 17. Bauabschnitt
planerisch vorbereitet und in Variantenbetrachtungen,
einschließlich des Nullfalls, bewertet. Daraus ergibt sich
dann die rechtliche Umsetzbarkeit.
Berlin, den 1. Februar 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)

Straßenbahn: Erneuerung des Fahrleitungsmasts in der Landsberger Allee

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1644 Die BVG erneuert ab morgen, den 04. Juli bis 05. Juli 2015 in der #Landsberger Allee Höhe #Storkower Straße den Fahrleitungsmast der Straßenbahn. Da zeitweise der Fahrstrom für die Arbeiten abgeschaltet werden muss, ist eine #Sperrung der #Straßenbahnlinien #M5, #M6 und #M8 am S Landsberger Allee erforderlich. Für die gesperrten Linien wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Dieser fährt zwischen Oderbruchstraße und Landsberger Allee/ Petersburger Straße. Am kommenden Wochenende fahren die Straßenbahnlinien M5, M6 und M8 folgende veränderte Route: Die M5 fährt von Hohenschönhausen, Zingster Straße zur Oderbruchstraße und von dort weiter als Linie M8 nach Ahrensfelde. Des Weiteren fährt die Linie M5 vom S+U Hauptbahnhof bzw. S Hackescher Markt zur Kniprodestraße/ Danziger Straße. Die Linie M6 fährt von Hellersdorf, Riesaer Straße zur Oderbruchstraße. Bei der Fahrt von der Oderbruchstraße nach Hellersdorf, Riesaer Straße, fährt die Linie am Tag über die Karl-Lade-Straße und den Weißenseer Weg. In der Nacht fährt die M6 ohne Umwege von Hellersdorf, Riesaer Straße zur Oderbruchstraße und von dort weiter zum Betriebshof Lichtenberg. Die Straßenbahnlinie M8 fährt von Ahrensfelde zur Karl-Lade-Straße und von dort weiter als Linie M5 nach Hohenschönhausen, Zingster Straße sowie vom S Nordbahnhof zur Kniprodestraße/Danziger Straße.
Source: BerlinVerkehr

S-Bahn + Straßenbahn + barrierefrei: Umsetzungsstand der Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Umsteigesituation an der Ringbahn / Tramstation Greifswalder Straße, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die #Umsteigesituation an der #Kreuzung #Greifswalder Straße / #Grellstr. / #Storkower Str. nicht nur grundsätzlich gefährlich, sondern insbesondere für Menschen mit körperlichen #Einschränkungen nicht #barrierefrei gestaltet ist? Frage 2: Welche Konsequenzen leitet der Senat aus diesem Wissen ab? Frage 4: Wie ist der Umsetzungsstand dieser Pläne? Frage 5: Ist der Senat mit den anderen Verantwortlichen wie dem Bezirk Pankow, der BVG und der S-Bahn/DB Station und Service zu diesem Thema, im speziellen der Frage des Grundstücks und der finanziellen Zuständigkeiten, im Gespräch? Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche? Antwort zu 1., 2., 4., 5. und 6.: Der ÖPNV-Knotenpunkt am S-Bahnhof Greifswalder Straße ist ein sehr wichtiger Ein-, Aus- und Umsteigebahnhof an der stark nachgefragten Berliner Ring-S-Bahn (Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) mit Umsteigemöglichkeit zu der sehr dicht befahrenen Straßenbahnlinie M 4, die die östliche Innenstadt u.a. mit dem Großwohngebiet Hohenschönhausen verbindet. Die heutige Umsteigesituation zwischen S-Bahnhof und Straßenbahnhaltestelle ist gekennzeichnet durch einen LSA1-geregelten Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Kreuzung Grellstraße / Greifswalder Straße / Storkower Straße und einen nur schlecht angenommenen Fußgängertunnel unter der Greifswalder Straße. Aufgrund des Umwegs vom S-Bahnhofs- Ausgang zum FGÜ an der genannten Kreuzung und der Unattraktivität des Fußgängertunnels (einschließlich sogenannter verlorener Steigungen) kommt es wiederholt vor, dass zur Straßenbahn umsteigende Fahrgäste zur Fahrbahnüberquerung die dortigen Absperrgitter überklettern und so gefährliche Situationen herbeiführen. Zur Verbesserung dieser Gesamtsituation hat der Senat die BVG gebeten, Vari- 1 Lichtsignalanlage antenuntersuchungen zu diesem ÖPNV-Knotenpunkt vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach dem Vorliegen der vorgenannten Variantenuntersuchungen werden das Bezirksamt Pankow, die S-Bahn Berlin GmbH und die DB Station&Service AG an der Entscheidungsfindung über die umzusetzende Maßnahme beteiligt. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325, Schrittgeschwindigkeit) sind in der Grellstraße, der Greifswalder Straße und in der Storkower Straße nicht vorgesehen, da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt. Frage 3: Welche Pläne zur Gestaltung der Barrierefreiheit hat der Senat ggf. mit den anderen zuständigen Akteuren entwickelt, um seinen Zielen zur Barrierefreiheit, die im StEP Verkehr definiert wurden, gerecht zu werden? Antwort zu 3.: Der ÖPNV-Knotenpunkt Greifswalder Straße mit dem gleichnamigen S-Bahnhof sowie der dortigen Haltestelle der Straßenbahn-Metrolinie M 4 ist bereits grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet. Sollte im Ergebnis der vorstehend geschilderten Untersuchungen eine Ergänzung oder Änderung an den vorhandenen Anlagen vorgenommen werden, so würden diese selbstverständlich ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (abgesenkte Borde, blindengerechte LSA etc.). Zudem kann daraus auch ggf. ein Konzept für weitere Verbesserungen abgeleitet werden. Berlin, den 25. September 2014 In Vertretung C h ri s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)

Bahnhöfe: Neuer Ausgang am S-Bahnhof Storkower Straße, Neue Treppe und bald neuer Aufzug nach Friedrichshain, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Am 17. November, als auf dem ehemaligen #Schlachthofgelände die neuen Großmärkte Plus, Dänisches Bettenlager, toom-Baumarkt und Möbeldiscounter Fritz eröffneten, ging auch der neue #Ausgang des #S-Bahnhofs #Storkower Straße zur #Friedrichshainer Seite hin in Betrieb.

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Bahnhöfe: S-Bahnhof Storkower Straße, Wieder direkter Zugang Richtung Friedrichshain, aus Punkt 3

Wort gehalten: Die Berliner #Stadtentwicklungsgesellschaft Eldenaer Straße (Gelände des ehemaligen #Zentralviehhofs) hat noch im Herbst wieder einen direkten #Zugang vom #S-Bahnhof #Storkower Straße zur #Eldenaer Straße hergestellt.

Mehrere Wochen lang mussten die Passanten aus dem Stadtbezirk Friedrichshain erhebliche Umwege nach #Teilabriss des „Langen Jammers“ in Kauf nehmen, weil die Sicherungszäune am #Behelfsweg beständig zerstört wurden.

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Bahnhöfe: S-Bahnhof Storkower Straße, Bald neuer direkter Zugang zur Eldenaer Straße, aus Punkt 3

Die ehemals längste #Fußgängerbrücke Berlins – der „lange #Jammer“ endet jetzt gut 100 Meter jenseits des Bahnhofs #Storkower Straße in Richtung #Friedrichshain.

Der Rest, der einst den ehemaligen #Zentralviehhof komplett überquerte, ist abgerissen. Doch erst jetzt verdient sie sich den Namen wirklich, denn die Fußgänger müssen vom S-Bahnhof Storkower Straße zur #Eldenaer Straße einen Umweg in Kauf nehmen, entweder über die #Thaerstraße oder die #James-Hobrecht-Straße.

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Bahnhöfe: Rinderställe zu Restaurants, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/rinderstaelle-zu-restaurants/315858.html

Prenzlauer Berg. Mit dem „#Langen Jammer“ ist es bald vorbei. Noch drei Wochen lang haben #Nostalgiker die Chance, Berlins wohl hässlichste #Fußgängerbrücke zu überqueren, dann wird sie abgerissen (siehe Kasten). In Zukunft kann man die #S-Bahn [Bahnhof #Storkower Straße] auf ebener Erde erreichen. Auf einer neu angelegten #Promenade. Es geht voran im Entwicklungsgebiet Alter #Schlachthof.

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Straßenverkehr + S-Bahn: Kräne heben neue Brücke über die Gleise, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/kraene-heben-neue-bruecke-ueber-die-gleise,10810590,9852440.html 16.11.2000 Die

#Montage der #Thaerstraßenbrücke – sie soll die #Fußgängerbrücke zwischen #Thaerstraße und #Storkower Straße ersetzen – macht am kommenden Wochenende Umstände. Damit die #Stahlbrücke montiert werden kann, muss sie am Sonnabend von 7 Uhr an mit einem hydraulischen #Seilsystem transportiert werden. In der Nacht zum Sonntag werden zwei #Autokräne sie über die #S-Bahn-Gleise hinweg auf provisorische Stützen setzen. Erst ab Montag kommt die Rampe auf den …