Straßenverkehr + Bus: Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke – wie geht es weiter? aus Senat

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Frage 1:
Wie lange ist die #Salvador-Allende-Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr voraussichtlich #unpassierbar?
Antwort zu 1:
Die Verkehrseinschränkungen bleiben nach derzeitigem Stand bis zur Fertigstellung des
ersten Teils der neuen Salvador-Allende-Brücke bestehen. Mit einer Fertigstellung des 1.
Bauabschnitts der neuen Brücke ist aktuell Ende 2019 zu rechnen.
Frage 2:
Was sind die Ursachen für die nunmehr erfolgte Vollsperrung für den Kraftverkehr?
Antwort zu 2:
Bei den regelmäßig stattfindenden #Bauwerkskontrollmessungen wurde festgestellt, dass
sich das unter Verkehr befindliche Brückenteil in Richtung der neu zu bauenden Brücke
geneigt hat. Hierdurch entsteht eine irreversible Verdrehung der alten Brücke, die zu einer
gravierenden Überlastung der Konstruktion geführt hat. Aus Gründen der #Standsicherheit
und da bereits #Vorschädigungen durch #Alkali-Kiesel-Säure-Reaktion („#Betonkrebs“) sowie
an den Koppelfugen der Spannstähle vorhanden sind, ist ein Verbleib unter Verkehr nach
den vorherigen stufenweisen #Lasteinschränkungen, zuletzt auf 7,5 t, nicht mehr
verantwortbar.
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Frage 3:
Wie stellt der Senat ab sofort sicher, dass in der Folge der durchgeführten Vollsperrung der Salvador-
Allende-Brücke Rettungskräfte, Einsatzkräfte und Feuerwehr in kürzester Zeit an ihrem Einsatzort eintreffen
können trotz der auf Fußgänger und Radfahrer beschränkten Passierbarkeit?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die negativen Folgen der Vollsperrung der Salvador-Allende-
Brücke möglichst schnell abzumildern und insbesondere die Umfahrungsmöglichkeiten, die innerörtlich
ausschließlich über die Altstadt Köpenick und die Lange Brücke (ebenfalls stark geschädigt) möglich wären,
zu gewährleisten?
Frage 5:
Wie und mit welchen Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass die Lange Brücke unter der zu erwartenden
erhöhten Verkehrslast insbesondere in den Spitzenstunden sowie die Altstadt Köpenick am zusätzlichen
Durchgangsverkehr nicht unzumutbar leiden werden?
Frage 6:
Sind kurzfristig der Einsatz von Behelfsbrücken oder anderen Behelfsmaßnahmen in Arbeit, um die
gegebene Situation der Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke zu entspannen?
Antwort zu 3 bis 6:
Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die vorhandenen Umfahrungsstrecken werden ausgeschildert. Die Steuerung der
Lichtsignalanlagen auf den Umfahrungsstrecken wird zeitnah überprüft und
gegebenenfalls angepasst. Der Einsatz von Behelfsbrücken ist aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten zeitnah nicht machbar. Behelfsmaßnahmen, wie z. B. eine Hebung der
Brücke in die alte Lage oder eine Abstützungskonstruktion, sind aufgrund des
komplizierten statischen Systems und der Vorschädigungen der Brücke nicht möglich.
Aufgrund der jetzigen Situation wird alles unternommen, die laufende Baumaßnahme zu
beschleunigen, um eine frühere Verkehrsfreigabe zu erreichen.
Berlin, den 29.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Straßenbahn: Baulicher Zustand der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick – Was muss dringend verbessert werden?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Stand- und #Verkehrssicherheit der „#Langen Brücke“ und der #Behelfsbrücke bewertet? Antwort zu 1: Die #Standsicherheit beider Brücken ist grundsätzlich gegeben. Die #historische Lange Brücke ist statisch nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Rich-tungsverkehr inkl. #Straßenbahn aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der zweispurige Verkehr Richtung West und der Straßenbahnverkehr über die Behelfsbrücke geleitet. Die Verkehrssicherheit der Langen Brücke und der Behelfsbrücke Lange Brücke ist unter Berücksichtigung der Einhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindig-keit von 30 km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben. Frage 2: Wie hoch wird der Investitionsbedarf an der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick eingeschätzt? Antwort zu 2: Mittelfristig ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand ein Ersatzneubau der Langen Brücke er-forderlich, um die Behelfsbrücke rückbauen zu können. Der vorgeschätzte Investitionsbedarf für den Ersatzneu-bau beträgt ca. 11,5 Mio. € ohne Berücksichtigung von Mehraufwendungen für eine aufwendige Brückengrün-dung in Flussnähe sowie für historische Gestaltungsele-mente. Um die Verkehrssicherheit der Behelfsbrücke und der alten Langen Brücke bis zum vorgesehenen Ersatzneubau zu gewährleisten, sind laufende Instandsetzungsarbeiten an den Brücken unvermeidbar. Frage 3: Wann ist geplant, hier zu verbessernden Maßnahmen zu kommen? Antwort zu 3: Unter der Voraussetzung der Sicherstel-lung der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten ist der Ersatzneubau der Langen Brücke in der Investitionspla-nung 2014 bis 2018 des Landes Berlin mit einem Baube-ginn im Jahr 2018 angemeldet. Frage 4: Welche baulichen Konsequenzen wurden aus dem schrecklichen Unfall vom 03.12.2014 an der Be-helfsbrücke gezogen? Antwort zu Frage 4: Der Unfall wird nach dem Vor-liegen der Auswertung der Polizei zum Anlass genom-men, die Notwendigkeit einer Nachrüstung entsprechend dem neuen Regelwerk zu prüfen. Maßgeblich ist hier die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009). Unter 1 (3) ist der Gel-tungsbereich definiert. In Frage stehen hier die Absätze 3d und 3e. Zu klären ist zunächst, ob die Unfallart „Ab-kommen von der Straße“ überwiegt bzw. sonstige Unfall-häufigkeiten vorliegen. Sollte dies erkannt werden, wären entsprechend der RPS 2009, Tabelle 5 ein 15 – 20 cm hoher Schrammbord und die Montage eines Geländers mit Seil erforderlich. Als Schrammbord gilt hier der Bord als Abgrenzung der Fahrbahn zur Geh- und Radbahn, welcher bereits vorhanden ist. Mit den zuständigen Be-hörden wird ein Sicherheitsaudit durchgeführt werden. Frage 5: Wann und inwiefern werden die Seitenberei-che an der Behelfsbrücke besser geschützt? Antwort zu Frage 5: Die Seitenbereiche der unmittel-baren Behelfsbrücke sind gegenüber abirrendem KFZ-Verkehr durch die konstruktive Anordnung der Fachwerk-träger zwischen Fahrbahn und Gehweg sowie bereits bauzeitlich angebrachten Leitplanken geschützt. Der o. g. Unfall hat sich nicht auf dem eigentlichen Überbau der Behelfsbrücke ereignet, sondern im Kurven-bereich vor der Brückenkonstruktion. Die RPS sieht in diesen denkbaren Absturzbereichen in Abhängigkeit einer Gefährdungsstufe nach Tabelle 5 die Anordnung einer Anschlusskonstruktion an das Brückenbauwerk vor. Bei hohen zugelassenen Geschwindigkeiten (größer 100 km/h) könnten die Leitplanken verlängert werden. Bei niedrigen Geschwindigkeiten (kleiner 50 km/h) wäre der beschriebene Schrammbord sowie das Geländer entspre-chend Antwort zu Frage 4 anzuordnen. Frage 6: Was spricht für bzw. gegen die Installation längerer Leitplanken? Antwort zu Frage 6: Siehe Antwort zu 4 und 5. Berlin, den 09. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)