Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

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Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
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Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
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Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit Oberverwaltungsgericht bestätigt Vorgehen der Flughafengesellschaft bei baulichen Erweiterungen, aus Berliner Flughäfen

Mit dem heutigen Urteil des #Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sieht sich die Flughafengesellschaft in ihrem Vorgehen bei zwei baulichen Erweiterungsmaßnahmen bestätigt. So hat der 6. Senat in seiner Entscheidung die Errichtung neuer #Flugbetriebsflächen sowie des Terminals 2 (#T2) und des #Bundespolizeigebäudes am Flughafen Berlin Brandenburg erlaubt. Damit ging auch dieses Verfahren zu Gunsten der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) und der Flughafengesellschaft #FBB aus. Die FBB hatte den Bau von Vorfeldflächen und Rollwegen in #SXF und das Terminal 2 sowie des Bundespolizeigebäudes am BER beantragt, die LuBB genehmigte sie. Dagegen klagte der Bürgerverein Berlin Brandenburg erfolglos.

Bereits am Montag (20. Januar 2020) hatte das #OVG eine gleichgerichtete Klage von vier Umlandgemeinden als nicht zulässig abgewiesen (OVG 6 A 2.18).

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft begrüßt die Urteile des OVG, weil sie Klarheit geschaffen haben. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass die LuBB die von der FBB beantragten Maßnahmen zur Erweiterung des Hauptstadtflughafens sowohl bei der Errichtung neuer Gebäude als auch neuer Flugbetriebsflächen zu Recht genehmigt hat. Das Urteil bestätigt den Ausbau der Flugbetriebsflächen und gibt uns Rechtssicherheit für das Terminal 2.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
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Flughäfen: Startbahn-Sanierung Neuer Stress am Flughafen BER, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/startbahn-sanierung-neuer-stress-am-flughafen-ber,11546166,29141950.html Die #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg will die #Startbahn-Sanierung in #Schönefeld grundsätzlich genehmigen, obwohl dann noch nicht alle Anwohner #Lärmschutz haben werden. Von Hartmut Mehdorn kommt trotzdem Kritik.

Im Streit um ein Bauprojekt, das Flughafen-Chef Hartmut Mehdorn für besonders dringlich hält, wird die Stimmung immer gereizter. Am Montag teilte Mehdorn verärgert mit, dass die Sanierung der nördlichen Startbahn in Schönefeld, die am 29. März 2015 starten sollte, jetzt erst vier Wochen später beginnen dürfe. Schuld sei die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. „Eine mit Augenmaß urteilende Behörde würde eine derart sachfremde Entscheidung niemals treffen“, grollte der Flughafen-Chef. Dabei geriet aber aus dem Blickfeld, dass er auch einen Erfolg verbuchen konnte. Denn am Montag wurde klar, dass die Behörde keine prinzipiellen Einwände gegen die für 2015 geplante Sanierung hat – obwohl dann anders als versprochen noch nicht alle Betroffenen vor Fluglärm geschützt sind. Die nördliche Piste in Schönefeld muss erneuert werden. Während der Bauarbeiten, die sechs Monate dauern sollen, können dort keine Flugzeuge starten oder landen. Darum will der Flughafen die BER-Südbahn, die gesperrt ist, vorübergehend in …

Flughäfen: Airlines ziehen nach Tegel Verlagerung vom Flughafen Tempelhof soll Klagen nach der Schließung verhindern, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/airlines-ziehen-nach-tegel/520892.html

Zumindest die größeren Fluggesellschaften, die #Tempelhof nach der Aufgabe des Betriebs durch die #Flughafengesellschaft (BFG) verlassen müssen, sollen zu vergleichbaren Zeiten Start- und #Landerechte in #Tegel erhalten. Damit entfiele eine Grundlage für die bereits angekündigten Klagen gegen die #Betriebsaufgabe. Sollte ein Umzug nach #Tegel ohne wirtschaftliche Nachteile möglich sein, müsse man neu überlegen, ob die Klage aufrecht erhalten werden soll, sagte gestern der Deutschlanddirektor der SN Brussels Airlines, Daniel Noraman.

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Flughäfen: Tempelhof schließt Ende Oktober Flughafengesellschaft will sich zurückziehen – ohne neuen Betreiber darf kein Flugzeug mehr starten oder landen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/tempelhof-schliesst-ende-oktober/519484.html

Die Entscheidung ist gefallen. Auf dem #Flughafen #Tempelhof wird der #Flugbetrieb Ende Oktober eingestellt. Die bei der Stadtentwicklungsverwaltung angesiedelte #Luftfahrtbehörde wird nach Tagesspiegel-Informationen dem Antrag der #Flughafengesellschaft entsprechen, sie aus der ihr bisher auferlegten #Betriebspflicht zu entlassen. Damit kann sich die Flughafengesellschaft wie geplant Ende Oktober aus Tempelhof zurückziehen. Dort wird es dann keinen #Flughafenbetreiber mehr geben, der unter anderem für die Besetzung des Towers und für die #Flughafenfeuerwehr zuständig ist. Es wäre kein #Flugverkehr mehr möglich.

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