Straßenverkehr: Straßenlaternen, aus Senat

Frage 1:

Welcher Typ #Straßenlaternen wird in Berlin standardmäßig angeschafft? Seit wann wird dieser Typ gekauft und wie regelmäßig wird nach (neueren, günstigeren) Alternativen gesucht?

Frage 3:

Wurde bei der Auswahl der Straßenlaternen der Einfluss auf die #Fauna mitbedacht? Frage 6:

Haben sich die Pläne zur Erneuerung und Aufbau von neuen Straßenlaternen aufgrund hoher Gas- und Strompreise geändert? Wurden Überlegungen über einen beschleunigten Einsatz von stromsparenden #LED- Leuchten angestellt? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 1, 3 und 6:

Seit 2014 beschafft das Land Berlin im Zuge einer europaweiten #Ausschreibung 5.000 –

10.000 neue Leuchten, seit 2016 nahezu ausnahmslos LED-Leuchten. Die Stückzahl variiert in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltsmittel.

Es gibt keinen standardmäßigen Typ Straßenlaterne. Der Bedarf und die Anforderungen definieren sich aus dem #Zustand der Beleuchtungsanlagen und den #Straßengeometrien, so dass eine #diskriminierungsfreie Ausschreibung möglich ist, bei der auch der Einfluss auf die Fauna Berücksichtigung findet.

Eine darüberhinausgehende #Beschleunigung zum Einsatz von LED-Leuchten ist mit den aktuell zur Verfügung stehenden #Haushaltsmitteln nicht möglich.

Frage 2:

Wurde die Anschaffung von Straßenlaternen mit #Bewegungsmeldern in Betracht gezogen? Welche Gründe sprachen dafür und dagegen?

Antwort zu 2:

Derzeit ist ein Projekt im #Volkspark #Hasenheide in Vorbereitung, bei dem #Sensoren zum Einsatz kommen werden, die die Beleuchtung #situationsabhängig steuern. Dieses Vorhaben, sowie die bereits in 2016 errichteten Anlagen am #Bundesplatz sind #Pilotprojekte, anhand derer das Land Berlin Erfahrungen in Bezug auf den Einsatz von moderner Sensortechnik sammelt, um über weitergehende Einsatzmöglichkeiten zu entscheiden.

Frage 4:

Wie viel kostet die Errichtung einer neuen Straßenlaterne, getrennt nach Montage und Anschaffung? Frage 5:

Inwiefern haben sich die Pläne zur Erneuerung und Aufbau von neuen Straßenlaternen durch die global gestörten Lieferketten verzögert?

Antwort zu 4 und 5:

Im Zuge der letzten öffentlichen Ausschreibungen (2021) wurden im Bereich der elektrisch betriebenen #Straßenbeleuchtung folgende Preise erzielt:

  • Anschaffungskosten für Material eines kompletten Standorts ca. 2.000 EUR brutto
  • Demontage-, Montage- und Netzkosten für einen kompletten Standort ca. 3.500 EUR brutto

Es ist davon auszugehen, dass in Folge der global gestörten #Lieferketten diese Preise in den kommenden Ausschreibungen nicht mehr erzielt werden können. Es werden #Preissteigerungen von 40-60 % erwartet.

Bei einigen Komponenten sind zudem die #Lieferzeiten extrem verzögert, insbesondere bei #Funkrundsteuergeräten und #Lichtmasten.

In der Folge der Preissteigerungen und der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel wird das #Modernisierungsprogramm angepasst und diverse Vorhaben zur Erneuerung der Beleuchtungsanlagen verschoben werden müssen.

Frage 7:

Wie ist der aktuelle Stand der Erneuerung und des Ausbaus der Straßenlaternen am Teterower Ring in Marzahn- Hellersdorf? Wann ist die Fertigstellung geplant? Werden die bisherigen Abstände zwischen den Straßenlaternen verringert?

Antwort zu 7:

Die Arbeiten am Teterower Ring haben begonnen, die ersten Standorte wurden erneuert. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2023 geplant. Die Abstände zwischen den einzelnen Standorten werden verringert, um den lichttechnischen Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.

Frage 8:

Wie viele Straßenlaternen wurden im Jahr 2021 in Berlin neu errichtet, erneuert oder repariert? Bitte getrennt nach Bezirken.

Antwort zu 8:

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3.087 Anlagen neu errichtet, an 8.716 Anlagen der Leuchtenkopf erneuert und 46.567 Reparaturen durchgeführt. Die Verteilung auf die Bezirke ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

BezirkStandort neu errichtetLeuchtenkopf erneuertStandort repariert
Charlottenburg-Wilmersdorf7011.1415.811
Friedrichshain-Kreuzberg532472.620
Lichtenberg1843901.799
Marzahn-Hellersdorf811732.703
Mitte1824383.039
Neukölln2608743.566
Pankow842052.239
Reinickendorf6281.9236.128
Spandau541981.841
Steglitz-Zehlendorf961.2858.019
Tempelhof-Schöneberg1481.0236.077
Treptow-Köpenick6168192.725
Gesamt3.0878.71646.567

Frage 9:

Wie viele Straßenlaternen des Typs #Rostocker Straßenleuchten (#RSL 1) sind in Marzahn-Hellersdorf noch in Betrieb? Wann ist geplant, diese zu ersetzen? Nach welchen Verfahren werden die zu ersetzenden Straßenlaternen priorisiert?

Frage 10:

Wie viele gasbetriebene Straßenlaternen sind in Marzahn-Hellersdorf noch in Betrieb? Wann ist geplant, diese zu ersetzen? Nach welchen Verfahren werden die zu ersetzenden Straßenlaternen priorisiert?

Antwort zu 9 und 10:

Aktuell sind in Marzahn-Hellersdorf noch etwa 3.500 RSL-Leuchten sowie 570 #gasbetriebene Beleuchtungsanlagen in Betrieb (davon 42 stehen unter #Denkmalschutz und werden nicht elektrifiziert).

Die Erneuerung der Anlagen wird entsprechend der verfügbaren Kapazitäten mittel- bis langfristig erfolgen. Die Priorisierung erfolgt auf Grundlage des Zustandes der Beleuchtungsanlagen in Verbindung mit der Verfügbarkeit von personellen und finanziellen Kapazitäten.

Frage 11:

Liegen Schätzungen darüber vor, bei wie vielen #Gaslaternen der automatische Aktivierungsmechanismus beschädigt ist?

Frage 12:

Werden Gaslaternen mit beschädigten automatischen Aktivierungsmechanismus priorisiert ersetzt, um den zusätzlichen unnötigen Verbrauch zu minimieren?

Frage 13:

Wurde eine Abschätzung getroffen, ob sich eine Reparatur des automatischen Aktivierungsmechanismus in Angesicht der hohen Energiepreise und der noch auf mehrere Jahre andauernden Planungen für Ersetzungen lohnen würde? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 11, 12 und 13:

Bei etwa 1.400 Gasleuchten ist aktuell der Schaltmechanismus nicht in Betrieb. Bei Wartungsarbeiten wurden Undichtigkeiten in der Laterne festgestellt. Um die Zeit bis zur Montage einer instandgesetzten Leuchte zu überbrücken, wird der Schaltmechanismus, also das automatische An- und Ausschalten je nach Tageszeit, außer Betrieb genommen. Nur so kann die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung der Straße nach dem Berliner Straßengesetz in den Nachtstunden sichergestellt werden.

Die Reparatur der Vielzahl #defekter Leuchten ist langwierig, die Werkstattkapazitäten sind für diese veraltete Technik nicht ausreichend, die Materialbeschaffung ist seit Jahren schwierig. Priorität haben Standorte mit fehlenden und nicht in Betrieb befindlichen Gasleuchten, um an den Standorten schnellstmöglich der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Es ist davon auszugehen, dass die Instandsetzung aller derzeit dauerbrennenden Leuchten mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.

Frage 14:

Ist den Antworten vonseiten des Senats etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 14: Nein.

Berlin, den 04.07.2022

In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung  für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Bahnhöfe: Es fährt ein Zug nach Nirgendwo – Wann geht es mit dem Umbau des Bahnhofs Karlshorst endlich weiter? aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB
AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten
Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Woran scheiterte der für den Sommer 2018 (6. Juli bis 20. August) geplante #Umbau des Bahnhofs
#Karlshorst, wodurch sich die #Totalsperrung verlängerte und das Vorankommen des Gesamtprojekts sich
abermals verzögerte?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Verzögerungen gibt es mehrere Gründe. So wurden im Rahmen des Rückbaus im
#Baugrund nicht bekannte alte Anlagenteile sowie ein unerwartet schlechter #Bauzustand
bei bekannten Bauwerken vorgefunden, die Planungsanpassungen und Mehrarbeit
erforderten. Darüber hinaus wurden eingeplante #Nachtarbeiten nicht genehmigt und die
auch für die Sommermonate dauerhaft ungewöhnlich hohen Temperaturen erschwerten
die #Verarbeitung bestimmter Materialien. Unerwartet lange #Lieferzeiten haben die
Gesamtumsetzung weiter verzögert.“
Frage 2:
Wie ist es zu erklären, dass Material nicht zur Verfügung stand, wo dies doch in einer Marktwirtschaft
koordinierbar sein müsste?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten in allen Bereichen der Bauindustrie ergaben sich
Materiallieferfristen, die im Vorfeld nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten.“
Frage 3:
Welchen Firmen wurden durch wen für den Umbau ausgewählt und inwiefern wurde die Leistungsfähigkeit
dieser Firmen ausreichend überprüft?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Für die Ausführung der Arbeiten wurde eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. In
diesem offenen Verfahren erfolgt eine Bekanntmachung, bei der Angebote einer
unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert werden, die gleichzeitig auch ihre
Eignung nachweisen müssen.“
Frage 4:
Warum und durch wen wurden die notwendigen Nachtarbeiten nicht genehmigt? Welche Begründung gab
es dafür?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich werden Nachtarbeiten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz genehmigt. Für die Baumaßnahmen am S-Bahnhof Karlshorst ist eine
durchgängige vierwöchige Nachtarbeit gegenüber den benachbarten Anwohnern nicht
genehmigungsfähig.
Frage 5:
Ist es zutreffend, dass das denkmalgeschützte Aufsichtsgebäude wegen schlechter Fundamentsubstanz
abgebrochen wurde? Warum wurden hier keine sanfteren denkmalpflegerischen Maßnahmen veranlasst?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das beschädigte Fundament der Aufsicht wurde erst im Rahmen des Bahnsteigrückbaus
festgestellt. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr und der daraus resultierenden
Gefährdung des Eisenbahnbetriebs auf dem genutzten S-Bahngleis 813 (=Richtung
Erkner) musste nach Abstimmung mit dem Denkmalamt der kurzfristige Abbruch
veranlasst werden.
3
Frage 6:
Wieso stimmten die Untere Denkmalschutzbehörde Lichtenberg und das Landesdenkmalamt diesem Verlust
eines bahnhofsprägenden Gebäudes zu?
Antwort zu 6:
Eine Zustimmung zum Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes seitens der
Denkmalbehörden liegt nicht vor.
Frage 7:
Welcher Ersatz ist geplant und welche Auflagen gibt es für den Wiederaufbau?
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des
Landesdenkmalamtes sind noch nicht abgeschlossen.“
Die konkreten Planungen der Deutschen Bahn AG zum Ersatz bzw. Wiederaufbau eines
verlustig gegangenen Gebäudes sind dem Landesdenkmalamt und der Unteren
Denkmalschutzbehörde daher nicht bekannt.
Frage 8:
Wie sieht die Überarbeitung der Planungen aus und wann ist nach den Wintermonaten endlich mit einer
verlässlichen Umsetzung derselben zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Abstimmung mit beteiligten Firmen und Büros hinsichtlich technischer Belange zur
Fortführung und Fertigstellung des Projektes befindet sich in der abschließenden Phase.
Auf dieser Grundlage finden in Kürze die Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB), der Baubetriebsplanung der DB Netz AG und der S-Bahn zur
zeitlichen Einordnung der weiteren Arbeiten statt. Hierbei werden u.a. verfügbare
Kapazitäten bei Anbietern von Schienenersatzverkehr (SEV-Anbietern), notwendige
Veranstaltungsverkehre, Ferienzeiten etc. berücksichtigt. Im Ergebnis können die
Bauzeiten der ausstehenden Maßnahmen benannt werden.“
Frage 9:
Welche Konsequenzen haben die Verzögerungen für die mit der Planung und Durchführung beauftragten
Mitarbeiter?
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Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die eingetretenen Störungen und Behinderungen, festgestellte Planungsfehler sowie
sonstige beeinflussende Rahmenbedingungen die zu den Verzögerungen führten, werden
analysiert und für die Verbesserung zukünftiger Maßnahmen und deren Prozessabläufe
berücksichtigt. Zudem findet ein Erfahrungsaustausch auch mit nicht am Projekt
beteiligten Mitarbeitern statt.“
Berlin, den 23.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz