Straßenbahn: Neue Gleise an der Kreuzung Greifswalder und Ostsee-/Michelangelostraße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1948

Die BVG erneuert die #Gleise im Bereich der Kreuzung #Greifswalder und #Ostsee-/
#Michelangelostraße. Zwischen Samstag, den 19. März, ca. 4:30 Uhr und
Montag, den 4. April 2016, ca. 4:30 Uhr muss hierfür der Straßenbahnverkehr
der Linie M4 unterbrochen werden. Die Busse der Linie 156 fahren eine Umleitung.
Auf der M4 fahren die Bahnen zwischen Falkenberg bzw. Hohenschönhausen,
Zingster Str. bis Falkenberger Straße/Berliner Allee weiter bis Berliner
Allee/Rennbahnstraße sowie zwischen S Hackescher Markt und Greifswalder
Straße/Danziger Straße weiter bis Arnswalder Platz. Zwischen Sulzfelder
Straße und Greifswalder Straße/Danziger Straße fahren barrierefreie Ersatzbusse.
Die Buslinie 156 muss in beiden Fahrtrichtungen umgeleitet werden.
Für die Haltestellen Greifswalder Straße/Ostseestraße und Schieritzstraße
werden auf der Umleitungsstrecke Ersatzhaltestellen eingerichtet.
Die Arbeiten finden werktags zwischen 6 und 20 Uhr statt. Zusätzlich wird an
den Sonntagen 20. März und 3. April, jeweils zwischen 9 und 17 Uhr, gebaut.
Hierdurch können das Osterwochenende vom 25. bis 28. März komplett frei
von Bauarbeiten und der Gesamtzeitraum kurz gehalten werden. Auch die
Dauer der Einschränkungen für den Individualverkehr bleibt so möglichst gering.

Straßenbahn: Gleisbauarbeiten in der Greifswalder Straße

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1534 In der kommenden Woche erneuert die BVG in der #Greifswalder Straße, Höhe #Hufelandstraße Gleise der Linie #M4. Hierfür muss von Montag, den 4. Mai, ca. 4:30 Uhr bis Sonntag, den 10. Mai 2015, ca. 4:30 Uhr der #Straßenbahnverkehr in der Greifswalder Straße teilweise #unterbrochen werden. Im genannten Zeitraum fährt die M4 zwischen Hohenschönhausen, Zingster Str. bzw. Falkenberg und Arnswalder Platz. Zwischen den Haltestellen S Hackescher Markt und Greifswalder Str./Danziger Str. fahren als Ersatz barrierefreie #Busse.

Bahnverkehr + Güterverkehr: Güterbahnhof Greifswalder Straße: Ein Deal, der Fragen aufwirft, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass bei Grundstücken aus Bahnbe-sitz, die nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigt werden, die Kommune nach der Freistellung von Bahnbe-triebszwecken ein Vorkaufsrecht hat? Wenn ja, wie ist dieses Vorkaufsrecht geregelt, wer übt es im Land Berlin jeweils aus und an welche weiteren Bedingungen ist es geknüpft? Zu 1.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin sind die §§ 24 und 25 Baugesetzbuch. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch den Bezirk. Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch für Flächen im Bereich des ehemali-gen #Güterbahnhofs #Greifswalder Straße.“ 2. Was ist beim Verkauf eines Grundstückes, das für #Bahnbetriebszwecke benötigt wird, von einem Bahnbe-triebsunternehmen an ein Unternehmen ohne Bahnbe-triebszweck zu beachten? 3. Welchen Gesellschaftszweck hatte die „Bahnge-lände Greifswalder Straße GmbH“ zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wurde der Gesellschaftszweck in den Jahren 2011 oder 2012 geändert? 4. Ist es richtig, dass ein erstes Teilstück des ehema-ligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2011 an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ verkauft worden ist? Wenn ja, wann genau wurde das Grundstück verkauft und wann übertragen? 5. Wurde dieses Grundstück verkauft, bevor die Frei-stellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hatte? Zu 2. – 5.: Über die Grundstücksgeschäfte der Deut-schen Bahn AG und deren Tochterunternehmen mit priva-ten Dritten hat der Senat keine Kenntnis. Insofern liegen dem Senat auch keine Erkenntnisse über die bahninternen Verfahrensvorgaben, die vereinbarten Konditionen oder den Gesellschaftszweck der privaten Erwerber vor. 6. Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbe-triebszwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 6.: Ein erster Antrag auf Freistellung von Bahnbe-triebszwecken wurde am 14.01.2011 gestellt. Antragstel-ler war die DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH. Der Antrag, bekannt gemacht vom #Eisenbahn-Bundesamt im elektronischen #Bundesanzeiger am 11.04.2011, umfasste die Flurstücke 62 tw. der Flur 216, 83 tw. der Flur 217 und 111 tw. der Flur 317. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurde bis 23.05.2011 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Laut Antrag sollten die freizustel-lenden Flächen in das Eigentum der Bahngelände Greifs-walder Straße GmbH übergehen. Die bezeichneten Flä-chen wurden mit Bescheid vom 22.06.2011 von Bahnbe-triebszwecken freigestellt. Ein zweiter Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken wurde mit Datum 11.04.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Freistellungantrag am 27.05.2014 im elektronischen Bun-desanzeiger bekannt gegeben. Den Trägern der Landes- und Regionalplanung, Gemeinden und Eisenbahninfra-strukturunternehmen wurde bis 07.07.2014 Gelegenheit gegeben, sich zur beantragten Freistellung zu äußern. Dem Antrag der DB Services Immobilien GmbH, NL Berlin Liegenschaftsmanagement im Auftrag der DB Netz AG vom 11.04.2013 für die Flurstücke 223, 238, 234, 229, 235 der Flur 217, Flurstücke 189, 180, 177 tw., 178, 183, 184 der Flur 317 und Flurstücke 131, 128, 130 der Flur 216 war zu entnehmen, dass die von Bahnbetriebs-zwecken freizustellende Fläche an die Bahngelände Greifswalder Straße GmbH mit Sitz in Berlin verkauft worden ist. Nach Kenntnisstand des Senats wurde über die Freistellung für die hier beantragten Flurstücke seitens des Eisenbahn-Bundesamtes bisher nicht entschieden. 7. Wenn das Grundstück erst nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken stattgefunden hat: wie wurde ggf. das Vorkaufsrecht mit welchem Ergebnis wahrgenom-men? 8. Ist es richtig, dass ein weiteres Teilstück des ehe-maligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße im Jahr 2012 in einem ähnlichen Vorgehen an die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ veräußert worden ist? Wenn nein, unter welchen Umständen fand dieser Verkauf statt und warum wurde nunmehr kein Vorkaufsrecht wahrge-nommen? Wann hat der Verkauf genau stattgefunden? Wann genau wurde die Freistellung von Bahnbetriebs-zwecken beantragt und wann wurde sie genehmigt? Zu 7. – 8.: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit, dass für die beiden 2010 und 2011 zwischen der DB Netz AG und der Bahngelände Greifswalder Straße GmbH geschlossenen Kaufverträge am 12.01.2011 bzw. 29.12.2012 Negativzeugnisse erteilt wurden. Hinsichtlich der Frage nach dem eisenbahnrechtlichen Status der von der DB Netz AG veräußerten Flächen wird ergänzend auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 11. No-vember 2014 (Drucksache 17/14 919) zu den Eigentums-verhältnissen und dem Planungsstand der ehemaligen Güterbahnhofsflächen verwiesen. Berlin, den 09. März 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2015)

Bahnverkehr: Ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße: Eigentumsverhältnisse und Planungsstand, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist derzeit und seit wann #Eigentümer der #Bahnflächen an der #Greifswalder Straße im Bezirk Pan-kow, die sich auf den nachfolgend aufgeführten Flurstü-cken befinden: – Flur 216: Flurstücke 116 bis 124, 128 bis 135; – Flur 217: Flurstücke 223 bis 241; – Flur 317: Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191? Antwort zu 1: Nachfolgende Grundstücke waren zu keiner Zeit Bahnflächen an der Greifswalder Straße und werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 122 (nördlich von Flurstück 123) Flurstück 123 (Straßenfläche „Storkower Straße“). Nachfolgende Grundstücke sind sogenannte „histori-sche Flurstücke“ und nicht mehr existent. Sie werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt: Flur 216, Flurstück 117 und 119. Für die verbleibenden Grundstücke ergeben sich nach-folgende Eigentumsverhältnisse gemäß Liegenschaftska-taster-Auskunft (LIKA-Auskunft). Der Zeitpunkt des Eigentumüberganges konnte nur für die Flächen gemäß Buchstabe d) ermittelt werden. a) Flur 216, Flurstück 116 Eigentümer/Berechtigte: privat b) Flur 216, Flurstück 118 Eigentümer/Berechtigte: 1. privat 2. DB Mobility Logistics AG c) Flur 216, Flurstück 120 Eigentümer/Berechtigte: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG d) Flur 216, Flurstück 121 und 124 Eigentümer/Berechtigte: privat, seit Oktober 2009 e) alle verbleibenden Grundstücke: Flur 216, Flurstücke128 bis 135, Flur 217, Flurstücke 223 bis 241 sowie Flur 317, Flurstücke 177 bis 186, 188 bis 191 Eigentümer/Berechtigte: privat Frage 2: Welchen eisenbahnrechtlichen und planungs-rechtlichen Status wiesen die o.g. Flächen zum Zeitpunkt des Verkaufs auf und wie ist der Status aktuell? Frage 3: Wann erfolgte ggf. die Entwidmung bzw. Freistellung von Eisenbahnzwecken, wann und durch wen sind die entsprechenden Anträge gestellt worden und welche Berliner Stellen waren in die Prüfung einbezogen, welche Stellungnahmen haben sie abgegeben und durch wen sind die Anträge wie beschieden worden? Antwort zu 2 und 3: Flächen zu Buchstabe a), b) und c): Die Flächen sind durch Grundstücksteilung einer plan-festgestellten Eisenbahnverkehrsfläche entstanden. Dem Land Berlin liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Flächen durch Entwidmung bzw. durch Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisen-bahngesetz (AEG) aus der eisenbahnrechtlichen Fachpla-nungshoheit entlassen wurden. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe d): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer (seit Okt. 2009) verkauft. Das Unternehmen betreibt die auf den Flächen befindlichen Bahnanlagen als nichtöffentliche Eisen-bahninfrastruktur (Anschlussbahn) unter der Aufsicht der Landeseisenbahnbehörde Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VII). Aktueller Status: #Planfestgestellte #Eisenbahnverkehrs-flächen Flächen zu Buchstabe e): Die Flächen wurden als planfestgestellte Eisenbahn-verkehrsflächen an den neuen Eigentümer verkauft. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen wurde der Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG von der DB Netz AG, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH, mit Schreiben vom 14.01.2011 gestellt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit Schreiben 511pf/130/352 vom 22.06.2011 die Frei-stellung beschieden. Die freigestellte Fläche entspricht nach Vermessung und Grundstücksteilung nachfolgende Flächen: Flur 216, Flurstück 131 (teilw.), 133 (teilw.), 135 (teilw.), Flur 217, Flurstück 239 (teilw.), 241 (teilw.), Flur 317, Flurstück 177 (teilw.), 186 und 188 (teilw.), Gesamtgröße ca. 13.886 m². Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Die aus der Planfeststellung entlassenen Flächen sind planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten.“ Grundsätzlich sind in einem Freistellungsverfahren nach § 23 AEG die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisie-rungsgesetzes bestimmte Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und der Regionalplanung sowie die betroffenen Gemeinden (hier: Bezirke) zur Stellungnahme aufzufordern. Für dieses Freistellungsverfahren sind dem Senat keine Einwände von seinen Dienststellen bekannt. Für nachfolgende Flächen bzw. Teilflächen hat das EBA auf Antrag der DB Netz AG, gemäß § 23 Abs. 2 AEG, am 27.05.2014 im Bundesanzeiger durch öffentli-che Bekanntmachung zur Stellungnahme aufgefordert: Flur 216, Flurstücke 128, 130, 131 (teilw.), 133 (teilw.) Flur 217, Flurstücke 223, 229, 232, 234, 235, 238, 239 (teilw.), 241 Flur 317, Flurstücke 177 (teilw.), 178, 180, 182, 183, 184, 188 (teilw.) und 189. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat hierzu sinngemäß wie folgt Stellung genommen: – Seitens der Stadt- und Freiraumplanung bestehen keine Bedenken. – Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen keine Be-denken. – Aus kreuzungsrechtlicher Sicht sowie seitens des Straßenbaulastträgers bestehen im Bereich der Straßenüberführung „Prenzlauer Allee Brücke“ Bedenken gegen die beantragte Freistellung. Das Freistellungsverfahren ist derzeit nicht abge-schlossen, ein Freistellungsbescheid liegt nicht vor. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrsflä-chen. Nachfolgende Flächen werden weiterhin als planfest-gestellte Eisenbahnverkehrsflächen, z. B. für bahnbe-triebsnotwendige Kabeltrassen und Zufahrt für die DB AG zu den Bahnanlagen benötigt: Flur 216, Flurstücke 129, 132, 134, Flur 217, Flurstücke 224, 225, 226, 227, 228, 230, 231, 233, 236, 237, 240, Flur 317, Flurstücke 179, 181, 185, 190 und 191. Aktueller Status: Planfestgestellte Eisenbahnverkehrs-flächen. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage bestand ein kommunales Vorkaufsrecht und wie ist der zuständige Bezirk damit umgegangen, z.B. durch Verzicht und Erteilung eines Negativattestes? Antwort zu 4: Das zuständige Bezirksamt teilt hierzu mit: „Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Vor-kaufsrechtes durch das Land Berlin beim Kauf von Grundstücken auf Grundlage des Baugesetzbuches sind die §§ 24 und 25. Nur bezüglich dieser Vorkaufsrechte erfolgt eine Prüfung durch das Bezirksamt Pankow, Stadtentwicklungsamt. Nach dieser Rechtsgrundlage bestanden und bestehen keine Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Grundstücken im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße durch das Land Berlin.“ Berlin, den 26. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

S-Bahn + Straßenbahn + barrierefrei: Umsetzungsstand der Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Umsteigesituation an der Ringbahn / Tramstation Greifswalder Straße, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die #Umsteigesituation an der #Kreuzung #Greifswalder Straße / #Grellstr. / #Storkower Str. nicht nur grundsätzlich gefährlich, sondern insbesondere für Menschen mit körperlichen #Einschränkungen nicht #barrierefrei gestaltet ist? Frage 2: Welche Konsequenzen leitet der Senat aus diesem Wissen ab? Frage 4: Wie ist der Umsetzungsstand dieser Pläne? Frage 5: Ist der Senat mit den anderen Verantwortlichen wie dem Bezirk Pankow, der BVG und der S-Bahn/DB Station und Service zu diesem Thema, im speziellen der Frage des Grundstücks und der finanziellen Zuständigkeiten, im Gespräch? Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche? Antwort zu 1., 2., 4., 5. und 6.: Der ÖPNV-Knotenpunkt am S-Bahnhof Greifswalder Straße ist ein sehr wichtiger Ein-, Aus- und Umsteigebahnhof an der stark nachgefragten Berliner Ring-S-Bahn (Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) mit Umsteigemöglichkeit zu der sehr dicht befahrenen Straßenbahnlinie M 4, die die östliche Innenstadt u.a. mit dem Großwohngebiet Hohenschönhausen verbindet. Die heutige Umsteigesituation zwischen S-Bahnhof und Straßenbahnhaltestelle ist gekennzeichnet durch einen LSA1-geregelten Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Kreuzung Grellstraße / Greifswalder Straße / Storkower Straße und einen nur schlecht angenommenen Fußgängertunnel unter der Greifswalder Straße. Aufgrund des Umwegs vom S-Bahnhofs- Ausgang zum FGÜ an der genannten Kreuzung und der Unattraktivität des Fußgängertunnels (einschließlich sogenannter verlorener Steigungen) kommt es wiederholt vor, dass zur Straßenbahn umsteigende Fahrgäste zur Fahrbahnüberquerung die dortigen Absperrgitter überklettern und so gefährliche Situationen herbeiführen. Zur Verbesserung dieser Gesamtsituation hat der Senat die BVG gebeten, Vari- 1 Lichtsignalanlage antenuntersuchungen zu diesem ÖPNV-Knotenpunkt vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach dem Vorliegen der vorgenannten Variantenuntersuchungen werden das Bezirksamt Pankow, die S-Bahn Berlin GmbH und die DB Station&Service AG an der Entscheidungsfindung über die umzusetzende Maßnahme beteiligt. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325, Schrittgeschwindigkeit) sind in der Grellstraße, der Greifswalder Straße und in der Storkower Straße nicht vorgesehen, da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt. Frage 3: Welche Pläne zur Gestaltung der Barrierefreiheit hat der Senat ggf. mit den anderen zuständigen Akteuren entwickelt, um seinen Zielen zur Barrierefreiheit, die im StEP Verkehr definiert wurden, gerecht zu werden? Antwort zu 3.: Der ÖPNV-Knotenpunkt Greifswalder Straße mit dem gleichnamigen S-Bahnhof sowie der dortigen Haltestelle der Straßenbahn-Metrolinie M 4 ist bereits grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet. Sollte im Ergebnis der vorstehend geschilderten Untersuchungen eine Ergänzung oder Änderung an den vorhandenen Anlagen vorgenommen werden, so würden diese selbstverständlich ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (abgesenkte Borde, blindengerechte LSA etc.). Zudem kann daraus auch ggf. ein Konzept für weitere Verbesserungen abgeleitet werden. Berlin, den 25. September 2014 In Vertretung C h ri s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)

S-Bahn: S 86 ab 13. März auf Birkenwerder–Blankenburg verkürzt, Letzte Bauphase im Nordsüd-S-Bahn-Tunnel / Ab 13. März kein Pendelverkehr, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Im #Nordsüd-Tunnel der -Bahn steht die letzte Phase beim Umbau der Signal- und
#Sicherungstechnik bevor: Ab Montag, dem 13. März, ist der Abschnitt vom #Nordbahnhof mit seiner Wendeanlage bis zum #Tunnelausgang dran.

„Das alte Stellwerk geht außer Betrieb, damit werden die Weicheneinheiten stillgelegt und die Züge können nur noch auf den Außengleisen fahren und an den Bahnsteigen halten“, erklärt Christian #Morgenroth, #Baubetriebsmanager der S-Bahn Berlin, die neue Situation.

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