Flughäfen: Brandschutz- und Räumungsübung am BER auf Sommer verschoben Keine Auswirkung auf Inbetriebnahme, aus Berliner Flughäfen

Aufgrund der Hygiene- und Versammlungsvorschriften im Zusammenhang mit der weltweiten #Corona-Pandemie wird eine #Brandschutz- und Räumungsübung, die am 29. April im Terminal #T1 und im Bahnhof des #BER stattfinden sollte, auf den Sommer dieses Jahres verschoben. Darauf haben sich die #FBB und alle beteiligten Partner vom #Eisenbahn-Bundesamt, der DB AG und dem #Bauordnungsamt geeinigt. Die Verschiebung auf den Sommer hat keine Auswirkungen auf die #Nutzungsfreigabe des Terminals T1.

Die Flughafengesellschaft hat die freiwilligen Tester per E-Mail informiert. Sobald der neue Termin feststeht, werden freie Plätze über die Webseite ber-testen.de veröffentlicht.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Verschiebung der Übung vom 29. April auf den Sommer ist für die #Inbetriebnahmevorbereitungen kein Problem. Die Sicherheit und Gesundheit der freiwilligen Tester und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an erster Stelle. Trotz der gegenwärtigen Einschränkungen werden wir den BER ausreichend testen können und eine sichere #Inbetriebnahme gewährleisten. Da wir im Herbst 2020 deutlich weniger Verkehr als ursprünglich angenommen erwarten, wird die #Eröffnung des BER einfacher, da sie nicht mehr unter Volllast stattfindet.“

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Flughäfen: Gesellschafter unterstützen FBB und nehmen Businessplan zur Kenntnis Antrag zur temporären Schließung von Tegel wird bis nach Ostern zurückgestellt, aus Berliner Flughäfen

Die Gesellschafterversammlung der #FBB hat sich heute im Nachgang zur heutigen Aufsichtsratssitzung und der Sitzung vom 19. März 2020 mit deren Ergebnissen befasst und deren wesentliche Beschlüsse bestätigt.

So haben die Gesellschafter den im Aufsichtsrat verabschiedeten #Businessplan zur Kenntnis genommen und vorbehaltlich der Zustimmung der Haushaltsgesetzgeber zugesagt, die darin vorgesehenen Kapitalzuführungen zu finanzieren. Im Businessplan wurde für den Zeitraum 2021 bis 2024 ein Finanzierungsbedarf von 792 Mio. Euro ausgewiesen, der zur Hälfte über den Kapitalmarkt gedeckt werden soll.

Um die erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Flugverkehr der Hauptstadtregion bewältigen zu können, werden die Gesellschafter der FBB in 2020 außerdem Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro als Eigenkapitalerhöhung mit Haushaltsvorbehalt zur Verfügung stellen. Im Zusammenhang mit der Beratung über den Umgang der FBB mit dem pandemiebedingt zusammengebrochenen #Flugverkehr waren sich die Gesellschafter darüber einig, dass die Geschäftsführung den Antrag zur Befreiung der #Betriebspflicht des Flughafens #Tegel weiter vorbereitet und nach Ostern den Gesellschaftern zur Befassung vorlegt. Einem weitergehenden Petitum des Aufsichtsrats auf sofortige Antragstellung wurde von den Gesellschaftern nicht gefolgt.

Die Gesellschafter haben erneut bekräftigt, dass sie weiterhin hinter der Flughafengesellschaft FBB stehen und das Projekt BER in seiner erfolgreichen Umsetzung unterstützen.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Gesellschafter haben heute eindrucksvoll bestätigt, dass sie hinter der Flughafengesellschaft und der Eröffnung des BER stehen. Sie haben sich in diesem Sinne einstimmig bereit erklärt, ihren Beitrag zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung zu leisten. Und sie werden der Flughafengesellschaft mit einer Kapitalerhöhung in den kommenden schweren Monaten helfen, in denen der zusammengebrochene Flugbetrieb hohe Kosten erzeugt, aber kaum Einnahmen bringt. Diese Geschlossenheit zeigten die Gesellschafter auch zur Frage einer vorübergehenden Schließung des Flughafens Tegel und einigten sich darauf, das Thema nach Ostern erneut zu behandeln“.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich, dass die Gesellschafterversammlung den Businessplan der FBB bestätigt hat. Mit der beschlossenen Gesamtfinanzierung haben wir eine solide Basis dafür, nach der Bewältigung der Corona-Krise und der Eröffnung des BER die Flughafengesellschaft aus den roten Zahlen zu führen. Wichtig ist auch, dass die Gesellschafter die FBB in der aktuellen Notlage zusätzlich unterstützen werden. Diese Entscheidung bestätigt unsere bisherigen Anstrengungen, in der aktuellen Situation so kostensparend wie möglich zu agieren, um diese harte Zeit für das Unternehmen überstehen zu können. Uns geht es sowohl in der Krise als auch danach immer darum, der Hauptstadtregion den Flugbetrieb zu bieten, den die jeweilige Gesamtsituation erfordert.“

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Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

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Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
2
Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
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Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Krise im Flugverkehr : Zahl der Fluggäste an Berliner Flughäfen sinkt um 75 Prozent, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zahl-der-fluggaeste-an-berliner-flughaefen-sinkt-um-75-prozent-li.78882

Corona bringt den #Luftverkehr auch in #Tegel und #Schönefeld fast zum Erliegen. Gefährdet das Virus auch die geplante #BER-Eröffnung?

Im #TXL-Bus nach Tegel bleiben neuerdings fast alle Plätze frei, und auch in den meisten Flugzeugen sitzt nur noch eine Handvoll Passagiere. Manch eine Maschine hebt sogar nur mit einem einzigen #Fluggast an Bord ab. Es ist unverkennbar: Die Ausbreitung des Corona-Virus hat den Luftverkehr in Berlin fast zum Erliegen gebracht. Die jüngsten Zahlen der Flughafengesellschaft #FBB, von denen die Berliner Zeitung erfuhr, werfen ein Schlaglicht auf die dramatische Lage. Danach haben am Dienstag gerade mal etwas mehr als 21 000 Fluggäste Tegel und Schönefeld genutzt – im Vergleich mit dem Vorjahr ein Rückgang um rund 75 Prozent. Doch nicht nur die Gegenwart, auch die kommenden Monate bereiten FBB-Chef Engelbert #Lütke Daldrup große Sorgen. Kann der #Probebetrieb am BER wie geplant stattfinden? Und kann der neue Schönefelder #Flughafen wirklich im Herbst 2020 eröffnen?

Wenn Corona nicht wäre, sähe es für das Milliardenprojekt südöstlich der Stadt nach pannenreichen Jahren endlich einmal gut aus. Zuletzt wurde das Dübelproblem, das die BER-Fertigstellung zu verzögern drohte, gelöst. Die Zulassungen, die nach einer Rechtsänderung plötzlich nötig wurden, liegen inzwischen …

Flughafen: Jetzt ist auch das Dübelproblem am BER gelöst Die letzte Zulassung liegt nun vor, berichtet der Flughafenchef im Abgeordnetenhaus., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/jetzt-ist-auch-das-duebelproblem-am-ber-geloest-li.78369

Die letzte Zulassung liegt nun vor, berichtet der #Flughafenchef im Abgeordnetenhaus. Der #Eröffnungstermin wird gehalten – trotz Corona.

Auf dem Weg zur #Eröffnung des #BER ist ein weiteres Problem aus dem Weg geräumt worden. Die letzte Zulassung für die im Hauptterminal T1 verbauten #Metalldübel, die noch ausstand, ist am Donnerstag bei der Flughafengesellschaft #FBB eingetroffen. Das sagte Flughafenchef Engelbert #Lütke Daldrup kurz darauf im Unterausschuss Beteiligungsmanagement des Abgeordnetenhauses „Wir haben sie heute zugestellt bekommen“, teilte er mit. Noch im März würden die letzten Arbeiten an den Kabeln ausgeführt. „Nach dem jetzigen Abarbeitungsstand ist die Inbetriebnahme des nicht gefährdet.“

Das war 2019 unversehens virulent geworden. Eine #Normänderung hatte dazu geführt, dass viele Befestigungen an den Tragsystemen für den #Brandschutz und die #Sicherheitsstromversorgung plötzlich nicht mehr den Regularien entsprachen. Die Flughafengesellschaft musste Gutachten und bei einem Landesamt Genehmigungen einholen – ein umfangreiches Arbeitspensum.

Alle #Zulassungen erteilt
Wie berichtet hatte Lütke Daldrup bereits am Freitag mitgeteilt, dass inzwischen alle Zulassungen erteilt worden seien. Nun warte er nur noch auf die entsprechenden Amtsschreiben. Der letzte Brief ist nun …

Luftverkehr in Berlin geht zurück Berliner Flughäfen im Februar im Minus, aus Berliner Flughäfen

Die erwartete Konsolidierung im #Luftverkehrsmarkt ist auch in Berlin angekommen. Gleichzeitig wirkt sich die weltweite Verbreitung des Corona-Virus auf die Berliner Flughäfen aus.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die #Verkehrszahlen für Februar sind aufgrund der Konsolidierung bei den Airlines rückläufig. Es ist noch nicht abzusehen, ob und inwieweit die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus die Entwicklung des Flugverkehrs in der Hauptstadtregion bisher beeinflusst hat. Ausgefallene Großveranstaltungen wie die #ITB, aber auch Streichungen von Flügen bei den Airlines werden die Entwicklung in den kommenden Wochen und Monaten beeinflussen. Klar ist allerdings, dass die Entwicklung der Passagierzahlen über das gesamte Jahr hinweg und die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele der #FBB vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängen.“

Mit 2.280.048 Passagieren fertigten die beiden Berliner Flughäfen #Schönefeld und #Tegel 10,2 Prozent weniger #Passagiere ab als im Februar 2019. Am Flughafen Tegel waren es 1.538.758 Fluggäste, 9,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. In Schönefeld waren es 741.290 Passagiere, ein Minus von 11,9 Prozent.

In den ersten beiden Monaten dieses Jahres ist die Zahl der Passagiere im Vergleich zu 2019 um 8,6 Prozent auf 4.532.313 Passagiere gesunken. Insgesamt wurden in Tegel 3.065.831 Fluggäste abgefertigt (minus 7,1 Prozent). In Schönefeld waren es 1.466.482 Passagiere, 11,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Insgesamt starteten und landeten im Februar auf beiden Berliner Flughäfen 19.346 Maschinen, 12,2 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. In Tegel gab es 12.888 Starts und Landungen (minus 12,2 Prozent), in Schönefeld 6.458 Starts und Landungen (minus 12,3 Prozent).

Den #Verkehrsbericht Februar mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online unter:

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Flughafen Tegel : 1547 Starts und Landungen nach 23 Uhr, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/flughafen-tegel-1547-starts-und-landungen-nach-23-uhr-li.77680

Wenn es Abend wird in #Tegel, kehrt dort noch lange keine Ruhe ein. Das zeigt eine aktuelle Statistik der Flughafengesellschaft #FBB, die dem KURIER vorliegt. Danach ist die #Lärmbelastung, die Anwohner des Flughafens zu später Stunde ertragen müssen, im vergangenen Jahr auf hohem Niveau fast unverändert geblieben. „Über die Jahre hinweg ist sie aber enorm gestiegen“, so Jörg Stroedter, SPD-Abgeordneter aus Reinickendorf und Vizechef der SPD-Fraktion.

Der Statistik zufolge fanden 2019 in Tegel zwischen 22 bis 5.59 Uhr 10.108 Starts und #Landungen statt. Davon wurden 1344 Flugbewegungen ab 23 Uhr registriert – dann, wenn die meisten Menschen Ruhe brauchen. Zum Vergleich: Im Jahr davor wurde Tegel zwischen 22 und 5.59 Uhr für 10.123 Starts und Landungen genutzt, davon …

Flughäfen: Aufgabe des Flughafens Berlin TXL, aus Senat [und Anbindung des BER]

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Frage 1:
Welche konkreten Schritte sind vom Senat unternommen worden im Hinblick auf den Transfer an- und
abreisender Fluggäste vom Innenstadtbereich zum Flughafen BER bzw. umgekehrt?
Antwort zu 1:
Hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat der Senat gemäß der
Angebotskonzeption des Nahverkehrsplans eine gute und kapazitätsreiche Anbindung des
Flughafens im S-Bahn-Verkehr und Regionalverkehr einschließlich einer
Expressverbindung vorgesehen. Auf die Fluggastzahlen, die nach der Prognose der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im zeitlichen Verlauf steigen, reagiert der Senat mit
einem größeren Verkehrsangebot, indem Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im
S-Bahn-Verkehr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) bestellt werden. Für den zusätzlichen Bedarf der Regionalbahnanbindung im
Rahmen der o.g. Expressverbindung ab Eröffnung des Flughafens im Oktober 2020 wurde
die Ertüchtigung von Reisezugwagen mittels zusätzlicher Ausrüstung für den
Tunnelbetrieb und die flughafengerechte Ausrüstung mit Gepäckflächen durch die
SenUVK gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes
Brandenburg (MIL) beauftragt. Für die langfristige Absicherung der Verkehre wurde die
Flughafenanbindung im Regionalverkehr in das Vergabenetz Elbe-Spree aufgenommen,
welches im Dezember 2022 den Betrieb aufnimmt. Diese Verkehre wurden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Jahr 2018 ausgeschrieben und im Jahr 2019
vergeben.
2
Entsprechend der mittel- und langfristigen Angebotskonzeption des Nahverkehrsplanes
wird auch die S-Bahn-Anbindung des Flughafens erweitert, so dass mittelfristig eine
zusätzliche S-Bahn-Linie zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geführt werden soll.
Diese Mehrleistungen können aber erst bei entsprechender Verfügbarkeit zusätzlicher SBahn-Fahrzeuge realisiert werden. Als temporäre Lösung sollen bis 2023 vorhandene
Fahrzeuge der Baureihe 480 für den Weiterbetrieb ertüchtigt bzw. ausgerüstet werden.
Perspektivisch wird im Rahmen der Vergabe der S-Bahn-Teilnetze Stadtbahn und NordSüd eine höhere Zahl an Neufahrzeugen beschafft werden, die nach aktueller Planung
zwischen den Jahren 2026 und 2033 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen und die
älteren Bestandsfahrzeuge dann nach und nach ersetzen.
Ferner ist die Verlängerung der U-Bahnlinie U 7 eine langfristige Option, die gegenwärtig
geprüft wird. Eine erste Machbarkeitsstudie der BVG zur Verlängerung vom Haltepunkt
Rudow bis zum Bahnhof Schönefeld (erster Abschnitt) liegt vor und wird derzeit geprüft.
Eine weitere Machbarkeitsstudie zur Verlängerung vom Bahnhof Schönefeld bis zum
Terminal 1 (zweiter Abschnitt), um eine Trassensicherung gewährleisten zu können,
erstellt die BVG momentan im Auftrag des Senats zusammen mit dem Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung (Brandenburg) und der Gemeinde Schönefeld.
Frage 2:
Sofern der Senat Maßnahmen nach dem Ergebnis zu 1. bereits benannt hat, wird nachgefragt, wer diese
Maßnahmen initiiert und veranlasst hat und wie die Maßnahmen finanziert wurden?
Antwort zu 2:
Die Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im S-Bahn-Verkehr werden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Rahmen der Jahresfahrplanbestellungen bestellt
bzw. sind Bestandteil der erfolgten Vergabe des Netzes Elbe-Spree. Die Finanzierung
dieser Verkehre erfolgt durch die Länder. Diese finanzieren ebenfalls die Ausrüstung und
Ertüchtigung der Reisezugwagen für den Zeitraum bis zur Betriebsaufnahme im Netz
Elbe-Spree im Dezember 2022 und die Ertüchtigung bzw. Ausrüstung der
Bestandsfahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 480 sowie die Neufahrzeugbeschaffung bei der
S-Bahn.
Frage 3:
Vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichen #Passagierzahlen des Flughafens Berlin #TXL im Ausmaß
von durchschnittlich 2 Mio. monatlich, jährlich ca. 24 Mio. wird gefragt, wie die damit einhergehenden
Verkehrsströme zum neuen Flughafen #BER und vom Flughafen BER angesichts der schon überlasteten
#Stadtautobahnen (#A113 und A 100) bewältigt werden sollen und wie die Bürger darüber informiert werden?
Antwort zu 3:
Nach Kenntnis des Senates werden nach aktueller Prognose für das Jahr 2030 der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) an einem Hochlasttag in der #Spitzenstunde
etwa 8.700 #Fluggäste ankommen bzw. abreisen. Die Verkehrsanbindung wird allein im
ÖPNV eine Gesamtkapazität von ca. 11.200 Fahrgästen je Stunde und Richtung
ermöglichen.
3
Darüber hinaus wird auf das länderübergreifende Airport-bezogene VerkehrsInformationssystem (AIRVIS) für den Flughafen BER hingewiesen, welches das Land
Berlin in Kooperation mit dem Land Brandenburg, der FBB und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet hat. Das System dient der Sicherung der
Erreichbarkeit des BER im #Hauptverkehrsstraßennetz und im Netz der Öffentlichen
Verkehrsmittel. Hierzu werden den Passagierinnen und Passagieren sowie den
Besucherinnen und Besuchern frühzeitig Informationen über Störungen (z.B. aufgrund von
Tunnelsperrungen, Unfällen, Baustellen oder technischen Problemen) und
Mobilitätsalternativen zur Verfügung gestellt. Durch ein abgestimmtes Handeln der
Leitstellen können so die Ströme an- und abreisender Personen bei Bedarf auf andere
Verkehrsträger verlagert bzw. auf alternative Routen umgeleitet werden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Im Tarifstreit an den Flughäfen ist keine Einigung in Sicht Bodenverkehrsdienste legen Angebot vor: 225 Euro mehr pro Monat nach drei Jahren. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/im-tarifstreit-an-den-flughaefen-ist-keine-einigung-in-sicht-li.5771

So viel steht fest: Während der Winterferien Anfang Februar soll es keine #Arbeitsniederlegungen geben. Die #Verdi-Gewerkschafter wollen den Berlinern und Brandenburger n nicht die Urlaubsreise vermiesen. Doch es könnte sein, dass sie Mitte Februar über Maßnahmen dieser Art beraten werden. Denn im Streit um höhere #Löhne für die mehr als 2 000 Beschäftigten der #Bodenverkehrsdienste in #Tegel und #Schönefeld ist bislang keine Einigung in Sicht. „Es ist erforderlich, dass sich die Arbeitgeber kompromissbereit zeigen, sonst droht auf den Berliner #Flughäfen ein eigentlich vermeidbarer Konflikt“, warnte Enrico Rümker, der Verdi-Verhandlungsführer.

Es geht um Menschen, die wichtig sind, damit die Flughäfen funktionieren – was auch für den #BER in Schönefeld gelten wird. Zu den Aufgaben der Bodenverkehrsdienste gehört es zum Beispiel, Passagiere #einzuchecken, #Gepäck zu verladen, #Vorfeldbusse zu fahren und Flugzeuge #einzuwinken. Derzeit halten drei Unternehmen Lizenzen der Flughafengesellschaft #FBB: #Wisag, #Aeroground und #Swissport. Weil der Luftverkehr in Berlin zugenommen hat, müssen die Beschäftigten immer mehr und härter arbeiten, …

Flughäfen: Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit Oberverwaltungsgericht bestätigt Vorgehen der Flughafengesellschaft bei baulichen Erweiterungen, aus Berliner Flughäfen

Mit dem heutigen Urteil des #Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sieht sich die Flughafengesellschaft in ihrem Vorgehen bei zwei baulichen Erweiterungsmaßnahmen bestätigt. So hat der 6. Senat in seiner Entscheidung die Errichtung neuer #Flugbetriebsflächen sowie des Terminals 2 (#T2) und des #Bundespolizeigebäudes am Flughafen Berlin Brandenburg erlaubt. Damit ging auch dieses Verfahren zu Gunsten der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) und der Flughafengesellschaft #FBB aus. Die FBB hatte den Bau von Vorfeldflächen und Rollwegen in #SXF und das Terminal 2 sowie des Bundespolizeigebäudes am BER beantragt, die LuBB genehmigte sie. Dagegen klagte der Bürgerverein Berlin Brandenburg erfolglos.

Bereits am Montag (20. Januar 2020) hatte das #OVG eine gleichgerichtete Klage von vier Umlandgemeinden als nicht zulässig abgewiesen (OVG 6 A 2.18).

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft begrüßt die Urteile des OVG, weil sie Klarheit geschaffen haben. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass die LuBB die von der FBB beantragten Maßnahmen zur Erweiterung des Hauptstadtflughafens sowohl bei der Errichtung neuer Gebäude als auch neuer Flugbetriebsflächen zu Recht genehmigt hat. Das Urteil bestätigt den Ausbau der Flugbetriebsflächen und gibt uns Rechtssicherheit für das Terminal 2.“

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