www.berlin.de
Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der #Ladestationen für #Elektroautos in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?
Antwort zu 1:
In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Zahl der #Ladeeinrichtungen dargestellt, die in den Jahren 2016 bis 2019 durch die Allego GmbH (Allego) im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen und halböffentlichen Raum in Berlin in Betrieb genommen worden sind. Dem Senat liegen keine genauen Daten zum Jahr der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen der anderen Ladeinfrastrukturbetreiber im öffentlichen und halböffentlichen Raum vor.
Inbetriebnahmen von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum nach Bezirken (Allego):
Bezirk 2016 2017 2018 2019 (Stand 07/2019)
Mitte 18 18 10 1
Charlottenburg-Wilmersdorf 14 7 17 12
Friedrichshain-Kreuzberg 13 6 3 1
Pankow 3 9 5 0
Tempelhof-Schöneberg 19 5 5 0
Steglitz-Zehlendorf 1 1 9 1
Neukölln 9 1 5 1
Lichtenberg 1 4 0 0
Treptow-Köpenick 4 3 0 1
Reinickendorf 2 1 2 0
Spandau 0 4 2 0
Marzahn-Hel lersdorf 3 2 1 0
Insgesamt 87 61 59 17
Zudem werden derzeit nach vorliegenden Informationen 99 Ladeeinrichtungen der innogy SE (innogy) und der Vattenfall Smarter Living GmbH (Vattenfall) im öffentlichen und halböffentlichen Straßenland betrieben (s. Antwort auf Frage 4).
Zur Anzahl an #Ladeinfrastruktur im privaten (nicht-öffentlich zugänglichen) Raum liegen keine Daten vor.
Da es keine Verpflichtung von Ladeinfrastrukturbetreibern im halböffentlichen Raum gibt, ihre Ladeeinrichtungen dem Senat zu melden, wird auf Daten der Internetseiten
www. goingelectric.de zurück gegriffen. Diese Daten stellen jedoch nur den „IST-Zustand“ dar (Stand Juli 2019).
Bestand an Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum in Berlin
Anzahl Davon Normallader (AC) Davon Schnelllader (DC)
Ladeeinrichtunqen 314 278 36
Ladepunkte 646 589 57
Quellen: goingelectric.de
Über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsver waltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden bisher über 370 private Ladepunkte (ggf. öffentlich-zugänglich) beantragt, die in den nächsten Monaten errichtet werden.
Frage 2:
Bei wie vielen Ladestationen handelt es sich um Schnellladesäulen (bitte unter Angabe der Standorte)?
Antwort zu 2:
Es wurden 13 #Schnellladesäulen im Rahmen des be emobil-Programmes im öffentlichen und halböffentlichen Raum durch Allego errichtet und in Betrieb genommen. Zu den Standorten von anderen Ladeinfrastrukturbetreibern liegen dem Senat keine Angaben vor.
Standort Liegenschaftseigen- tümer öffentlicher/ halb- öffentlicher Raum
Alexanderstr. 4, 10178 Berlin-Mitte Park Inn halböffentlich
Berliner Str. 54, 13507 Berlin-Reinickendorf Gewobag halböffentlich
Bismarckstr. 20, 12169 Berlin-Steglitz- Zehlendorf A.T.U Auto Teile Unger halböffentlich
Donaustr. 89, 12043 Berlin-Neukölln Bezirksamt Neukölln öffentlich
Gehringstr. 45-51 , 13088 Berlin-Pankow A.T.U halböffentlich
Grenzallee 8, 12057 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Landsberger Allee 87 , 10407 Berlin- Lichtenberg Gewobag halböffentlich
Lindenstr. 113, 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Messedamm 24, 14055 Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf Messe Berlin halböffentlich
Prinzenstr. 97 , 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Rudower Str. 120, 12351 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Schwedter Str. 29 , 10435 Berlin-Pankow Gewobag halböffentlich
Spandauer Damm 134, 10455 Berlin- Charlottenburq-Wilmersdorf – öffentlich (Parkplatz)
Frage 3:
Über wie viele Anschlüsse verfügen die Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken?
Antwort zu 3:
Die unter der Antwort auf Frage 4 genannten Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum verfügen über insgesamt 793 Ladepunkte.
Bezirk Anzahl Ladepunkte
Mitte 169
Charlottenburg-Wilmersdorf 175
Friedrichshain-Kreuzberg 82
Pankow 63
Tempelhof-Schöneberg 68
Steglitz-Zehlendorf 51
Neukölln 69
Lichtenberg 34
Treptow-Köpenick 16
Reinickendorf 8
Spandau 33
Marzahn-Hel lersdorf 25
Frage 4:
Wer sind die Betreiber der Ladestationen (bitte tabellarisch dargestellt und unter Angabe der Zahl der jeweils von ihnen errichteten Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken)?
Frage 5:
Hat der Senat Kenntnis davon, welche privaten Anbieter Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den einzelnen Bezirken betreiben (falls ja, bitte bezirksscharf unter Angabe der Betreiber auflisten)?
Antwort zu 4 und 5:
Die Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, #innogy SE, #Vattenfall Smarter Living GmbH und #Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH (Ubitricity) haben Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland errichtet. Zudem hat Allego Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum aufgebaut, die öffentlich zugänglich sind.
Von diesen vier Betreibern liegen folgende Zahlen vor:
B Allego innogy Vattenfall Ubitricity
Mitte 48 25 5 9
Charlottenburg-Wilmersdorf 65 20 2 3
Friedrichshain-Kreuzberg 42 0 0 0
Pankow 30 1 2 0
Tempelhof-Schöneberg 29 8 0 0
Steglitz-Zehlendorf 18 0 0 10
Neukölln 23 10 0 2
Lichtenberg 8 8 0 2
Treptow-Köpenick 9 0 0 0
Reinickendorf 5 0 0 0
Spandau 7 10 0 0
Marzahn-Hel lersdorf 6 8 0 0
insgesamt 290 90 9 26
Die #Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity können bislang ausschließlich mit einem Ladekabel benutzt werden, das mit der Mobile-Metering-Technik der Firma kompatibel ist. Im Rahmen des mit Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes
„EIMobileBerlin“ wird untersucht, wie die Mobile-Metering-Technik in das Berliner Modell integriert werden kann, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer an den Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity mit einem Standard-Ladekabel laden können (s. auch Antwort auf Frage 7).
Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur sind darüber hinaus folgende Betreiber registriert:
• Autobahn Tank & Rast GmbH
• Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG
• Porsche Zentrum Berlin-Adlershof, Porsche Niederlassung Berlin GmbH
• Kaufland
• APCOA PARKING Deutschland GmbH
• inno2grid GmbH
• Senertec Center Berlin Brandenburg GmbH
• NATURSTROM AG
• Riller & Schnauck GmbH
• Nefzger GmbH & Co. KG
Frage 6:
Wie viele Ladestationen wurden bisher in den einzelnen Bezirken sowie stadtweit beantragt und wie viele davon wurden angeordnet?
Antwort zu 6:
Nach dem aktuellen Stand wurden 267 be emobil-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland in Berlin durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern geprüft und genehmigt. Zudem wurden die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse und straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen durch die Bezirksämter erteilt.
Frage 7:
Wie viele Ladestationen befinden sich aktuell im Planungsstadium (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe der Standorte)?
Antwort zu 7:
Im Rahmen der aktuell laufenden angebotsorientierten Ausbauphase werden bis zu 200 weitere Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichtet. Das Ziel ist, bis Ende 2020 insgesamt bis zu 1.140 „be emobil“-Ladepunkte durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego in Berlin errichtet zu haben, darunter 40 Schnellladepunkte. Die genannten 1.140 Ladepunkte ergeben sich aus der Anzahl von rund 580 Ladeeinrichtungen
(Normalladeeinrichtungen mit zwei Ladepunkten und Laternenladeeinrichtungen mit einem Ladepunkt) im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Falls die Prüfung von einzelnen geplanten Standorten eine fehlende Eignung für die Errichtung einer
Normalladeeinrichtung ergibt, werden dort teilweise als Alternative Laternenladeeinrichtungen aufgebaut.
An 136 der 200 für den Ladeeinrichtungsaufbau geplanten Standorte erfolgte bisher eine Erfassung vor Ort durch Allego und eine Netzanschlussanfrage bei Stromnetz Berlin.
Somit können diese 136 Standorte bereits in den Prüfungs- bzw. Genehmigungsprozess überführt werden. Bei den restlichen Standorten kann es abhängig von den verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort zu Änderungen kommen, weshalb hier keine Standortangaben beigefügt sind.
Im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase liegen aktuell 170 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vor.
Anzahl der für den Aufbau beantragten und geplanten Ladeeinrichtungen
k nachfrageorien- tierte AP angebotsorien- tierte AP
Mitte 25 42
Charlottenburg- Wilmersdorf 18 20
Friedrichshain-Kreuzberg 16 27
Pankow 26 25
Tempelhof-Schöneberg 25 16
Steglitz-Zehlendorf 26 20
Neukölln 7 6
Lichtenberg 10 15
Treptow-Köpenick 5 11
Reinickendorf 3 10
Spandau 7 6
Marzahn-Hel lersdorf 2 1
Insgesamt 170 199
Aus Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ sind bis zu 1.000 öffentlich zugängliche sowie 600 private „Mobile-Metering-Laternenladeeinrichtungen“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf in Planung.
Frage 8:
Wie ist der Ablauf des Antrags- und Genehmigungsprozesses?
Antwort zu 8:
Die erste angebotsorientierte Errichtungsphase basierte auf der Grundlage eines Standort konzepts und wurde erfolgreich abgeschlossen.
Seit Januar 2016 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen, bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin beantragen. Dazu musste insbesondere ein Nachweis über Erwerb bzw. Gebrauchsüberlassung eines Elektrofahrzeugs I Plug-ln Hybrid erbracht werden. Bürgerinnen und Bürger stellten dazu beim Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder über die Website https://www.be-emobil.de/ eine Anfrage zur Prüfung ihres Antrags auf Errichtung einer Ladeeinrichtung an dem von ihnen gewünschten Standort. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Zusendung der vollständigen Antragsunterlagen sendet die Allego GmbH die Vorprüfungsunterlagen mit einer Standortaufnahme an das Ladeinfrastrukturbüro. Im Falle einer Genehmigung durch das Ladeinfrastrukturbüro
werden die Anträge an die Mitarbeiter des jeweils zuständigen Bezirksamtes geschickt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungserlaubnis und für die Erteilung von
straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen verantwortlich sind. Bei Freigabe der Standorte werden die finalen Antragsunterlagen durch die Allego GmbH an das zuständige Bezirksamt eingereicht; die Allego GmbH beauftragt die Stromnetz Berlin GmbH mit der Einrichtung eines Netzanschlusses. Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamtes erfolgt die Errichtung der Ladeeinrichtung, nach Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes die Anbringung der Beschilderung und der Parkplatzmarkierung. Anschließend meldet der Ladeinfrastrukturbetreiber die Umsetzung der Maßnahmen beim Bezirksamt an. Die Inbetriebnahme-Protokolle werden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschickt.
Die aktuell laufende angebotsorientierte Ausbauphase basiert auf der Grundlage eines Standortkonzeptes. In dieser Phase führt das Ladeinfrastrukturbüro eine Vorprüfung der Standorte durch. Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern.
Frage 9:
Wer trifft die Entscheidung über die Genehmigung von Standorten für Ladestationen?
Antwort zu 9:
Die Anträge werden durch den Ladeinfrastrukturbetreiber und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft. Damit die Standorte errichtet werden können, ist die Genehmigung durch die für die Bereiche Sondernutzung und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Stellen des jeweiligen Bezirksamtes notwendig.
Frage 10:
Welche Kriterien müssen für die Genehmigung eines Standortes zur Errichtung einer Ladestation erfüllt sein?
Antwort zu 10:
In der nachfrageorientierten Errichtungsphase mussten insbesondere vier Voraussetzungen von den Antragsteilenden erfüllt werden:
• Von den Antragsteilenden ist ein Nachweis über den Erwerb bzw. über die Gebrauchsüberlassung (z. B. Leasing) eines Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden zu erbringen.
• Der Nachweis über den Ort des regelmäßigen Ladebedarfs, in dessen Umkreis die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wird, ist ebenfalls zu erbringen. Die Antragsteilenden müssen einen Nachweis über ihren aktuellen Wohnsitz oder Arbeitsplatz hinzufügen – je nachdem, wo die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wurde.
• Eine Bestätigung über eine geplante (weitere) NutzungsdauerNertragsdauer des Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente ist einzusenden.
• Die Antragsteilenden müssen eine Bestätigung beifügen, dass ein Wegfall des Ladebedarfs, z. B. durch einen Wechsel des Wohnsitzes bzw. des Arbeitsplatzes, nicht absehbar ist.
Zudem muss sich der Standort mehr als 200 Meter von einer bereits errichteten Ladeeinrichtung entfernt befinden. Bei der Prüfung der Anträge wird zudem untersucht, ob die verkehrliche Eignung und ein öffentlicher Nutzen durch die Zugänglichkeit der Ladeeinrichtung für eine möglichst große Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern vorliegen.
Frage 11:
Wer ist für die Instandhaltung und Erneuerung der Ladesäulen verantwortlich?
Antwort zu 11:
In den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Ladeinfrastrukturbetreibern ist geregelt, dass sie für die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Ladeeinrichtungen verantwortlich sind.
Frage 12:
In wessen Zuständigkeitsbereich fällt das Thema #Elektromobilität in den einzelnen Bezirken? Gibt es in Berlin und/ oder den Bezirken einen Beauftragten für Elektromobilität und wenn nein, ist die Schaffung einer solchen Stelle geplant (bitte begründen)?
Antwort zu 12:
Die Zuständigkeit für das Thema Elektromobilität ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich zugeteilt. Es gibt bislang keinen Beauftragten für Elektromobilität in Berlin und in den Bezirken. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Koordination des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro eingerichtet. Neben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Thema Elektromobilität zuständig. Die Zuständigkeit ist zwischen den beiden Senatsverwaltungen aufgeteilt. So ist für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und im privaten sowie halböffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Ladeinfrastruktur a) stadtweit und in Relation zur Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge sowie b) im Hinblick auf die Versorgungslage in den einzelnen Bezirken?
Antwort zu 13:
Im Verhältnis zu den in Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum
Laden auf privaten Grund, wird der steigenden Nachfrage begegnet und der Umstieg für Carsharing und E-Mobilität auf diese Systeme attraktiver.
Mit dem Ladeinfrastrukturaufbau wird der steigende #Ladebedarf innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings berücksichtigt.
Berlin, den 07.08.2019 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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