Heute gehört die zivile Luftfahrt zu den stärksten Jobmotoren in Berlin und Brandenburg. An den Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld gibt es über 21.000 Beschäftigte. Im Jubiläumsjahr der Luftfahrt wird die Flughafengesellschaft die Baufertigstellungsanzeige für den #Flughafen Berlin Brandenburg (#BER) einreichen. Ab Oktober 2020 beginnt am Hauptstadtflughafen BER ein neues Kapitel ziviler Luftfahrtgeschichte. Rund um den Flughafen BER werden in den kommenden zwei Jahrzehnten mehr als 60.000 Menschen tätig sein.
Auch für den internationalen Handel und besonders den außereuropäischen Warentransport ist der neue Hauptstadtflughafen von zentraler Bedeutung. Die Luftfahrt verbindet deutsche Unternehmen mit wichtigen Zuliefer- und Absatzmärkten in aller Welt. 2018 wurden an den Berliner Flughäfen 40.205 Tonnen Luftfracht registriert und 4.456 Tonnen Luftpost transportiert.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Wir sind stolz darauf, dass die Region Berlin-Brandenburg die Wiege der zivilen Luftfahrt ist und auch 100 Jahre später zu den dynamischsten Flughafenstandorten Deutschlands gehört. Die Flughafengesellschaft ist dem Innovationsgeist der Luftfahrtpioniere verpflichtet und bietet den Fluggästen auch unter schwierigen Bedingungen guten Flugbetrieb. Die Zahlen sprechen für sich: Zu keiner anderen Destination gibt es mehr Direktverkehre als nach Berlin. Der neue Hauptstadtflughafen BER hat die Chance, sich zu einem digitalen Drehkreuz zu entwickeln und wie vor 100 Jahren Vorreiter zu sein. Wir arbeiten daran, dass sich am BER jeder Fluggast unabhängig von Homecarriern und Airline-Allianzen seine persönlichen Anschlussflüge aussuchen kann und wir den dahinterliegenden Prozess und das Gepäckhandling übernehmen.“
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de
Der #Streckenausbau entlang der bestehenden #S-Bahn-Linie wird den Zugverkehr in Richtung #Dresden und zum #BER-Flughafen beschleunigen. Das Bauprojekt #Dresdner Bahn im Süden Berlins beginnt am Dienstag kommender Woche offiziell. Im Ortsteil #Lichtenrade wird der letzte Teil einer #Schallschutzwand aufgestellt. Zu dem symbolischen Akt werden Infrastruktur-Konzernvorstand Ronald #Pofalla und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak #Ferlemann, erwartet, wie die Deutsche Bahn am Mittwoch mitteilte.
Der Streckenausbau entlang der bestehenden S-Bahn-Linie wird den Zugverkehr in Richtung Dresden und zum künftigen #Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) beschleunigen. Auf der neuen 16 Kilometer langen Trasse sollen von Ende 2025 an Regional- und Fernzüge in Richtung Südosten fahren.
Die Finsterwalder bekommen ab Dezember 2022 die neuerliche Chance zu beweisen, dass ein #Bahn-Direktanschluss nach Berlin dringend erforderlich ist. Nach Abbestellung des damaligen #RE3 (Senftenberg-#Finsterwalde-Berlin) im Dezember des Jahres 2006 hatten sie vehement gegen das Aus protestiert. Das Land Brandenburg hatte nur noch 80 Pendler täglich ausgemacht – zu wenig, um die Verbindung aufrecht zu erhalten, hieß es damals.
Das #Wartungszentrum steht den Ausbauplänen am #BER im Weg. Die Gewerkschaft warnt vor einem Arbeitsplatzabbau. Dem #Luftfahrtstandort Berlin droht ein weiterer herber Rückschlag: Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (#FBB) könnte schon bald einen wichtigen und zudem prestigeträchtigen Kunden verlieren. So will nach Angaben der Industriegewerkschaft Luftfahrt (IGL) die #Lufthansa-Tochter Lufthansa Technik (#LHT) ihr in Schönefeld angesiedeltes Wartungszentrum für größere Reparaturen an Flugzeugen (in der Luftfahrtsprache: #Base Maintenance) in zwei Jahren aufgeben.
Demnach sei bei einer Mitarbeiterversammlung am 11. Januar den Beschäftigten mitgeteilt worden, dass der Mietvertrag für den derzeitigen Hangar der Base Maintenance nicht über den 31. März 2021 hinaus verlängert wird. Einen neuen Standort gebe es nicht.
Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft hat in seiner ersten Sitzung in 2019 die intensive Beschäftigung mit der #BER-Baufertigstellung fortgesetzt. Wie in den Aufsichtsratssitzungen zuvor berichteten die Fachleute der Flughafengesellschaft sowie die externen Experten des #TÜV Rheinland über den Fortschritt der Prüfungen.
Die #Mängelbeseitigung und die Prüfungen entwickeln sich positiv. Interaktionstests von bereits fertiggestellten Anlagengruppen verliefen ebenfalls positiv. Die Terminierung der #Wirkprinzipprüfungen ist unverändert. Die #Baufertigstellungsanzeige wird im Herbst 2019 erwartet.
Auf der Fertigstellung der #Brandmeldeanlage und dem Fortschritt bei den #Kabelgewerken für die #Sicherheitsstromversorgung und der #Sicherheitsbeleuchtung liegt weiterhin das besondere Augenmerk der Bauorganisation. Zum prognostizierten Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten in diesen Gewerken haben sich die Sachverständigen des TÜV und der #FBB-Bauorganisation aufeinander zubewegt. Der Aufsichtsrat und die Bauleute der Flughafengesellschaft gehen unverändert von der Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 aus. Weitere Reserven sind vorhanden.
Im Bericht der Geschäftsführung zu weiteren wichtigen Unternehmensthemen wurde auch die in dieser Woche erschienene Verkehrsstudie der IHK Cottbus angesprochen. Die Geschäftsführung betonte, dass das Passagieraufkommen am Flughafen selbst nur einen kleinen Teil der aktuellen und zukünftig anwachsenden Verkehre der Flughafenregion ausmacht. Unter 10 Prozent des Gesamtverkehrs im Umfeld des Flughafens entstehen durch ankommende und abfliegende Passagiere.
Die Geschäftsführung berichtete dem Aufsichtsrat außerdem, dass der ORAT-Prozess entsprechend dem 24-Monatsmeilenstein gestartet wurde. Das Kernprogramm ORAT startet im April 2020.
Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Es geht vorwärts. Auch wenn weiterhin nicht jeder Arbeitsschritt eine terminliche Punktlandung wird, kommen wir am BER gut voran. Wir schauen sehr engmaschig auf die Arbeiten am BER und sind sehr genau über den Stand der Fertigstellung in den einzelnen Gewerken informiert. Insofern hat uns die heutige Sitzung darin bestärkt, weiterhin am Eröffnungstermin Oktober 2020 festzuhalten.“
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Einige unserer Dienstleister haben in den letzten Wochen noch mal einen Zahn zugelegt. Termintreue und Qualität der Abarbeitung haben bei den Brandmeldeanlagen merklich zugenommen. Die erfolgreichen Interaktionstests der vergangenen Wochen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das ist das Level, das es in den kommenden Monaten zu halten gilt.“
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30 Prozent mehr Angebot auf der Schiene 28 Millionen Zugkilometer vergeben DB #Regio und #ODEG entscheiden Vergabe für sich Jeweils mehr Angebot ab 2019, 2022 sowie 2025 mit Fertigstellung der Dresdner Bahn Moderne Fahrzeuge – WLAN – digitale Fahrgastinformation und intelligente Bordsysteme für die Wartung Mit dem Netz Elbe-Spree bringen die vier beteiligten Bundesländer mehr Angebote, mehr Züge und mehr Qualität auf die Schiene. Fünf Millionen mehr Zugkilometer werden ab 2022 gefahren, die Kapazitäten werden durch eine dichtere Taktung und längere Züge erhöht.
17 RegionalExpress- und Regionalbahnlinien, der FlughafenExpress FEX – insgesamt 28 Millionen Zugkilometer gehören dazu. Jetzt steht das Vergabeergebnis fest, welche Bahnverkehrsunternehmen die Strecken in Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ab 2022 bedienen werden. Der VBB hatte das Vergabeverfahren im Auftrag der Länder durchgeführt.
Verkehrsministerin Kathrin #Schneider: „Mehr Angebote, mehr Züge und mehr Qualität ist das Motto für die Offensive, die wir gemeinsam in den zurückliegenden Jahren im Schienenpersonennahverkehr gestartet haben. Die Vorgaben für das Netz Elbe-Spree zählen genauso dazu, wie das Projekt i2030, die Ausbaumaßnahmen an der Ostbahn oder die Erhöhung der Kapazitäten auf einigen Strecken in diesem Jahr. Nun kommt es auf die Bahnunternehmen an, unsere Vorgaben umzusetzen.”
Verkehrssenatorin Regine #Günther: „Ich freue mich, dass die Metropolregion Berlin-Brandenburg mit dieser Vergabe noch schneller zusammenwächst. Für Berlin wird es mit dem neuen Netz Elbe-Spree entscheidende Verbesserungen im Pendlerverkehr geben: mehr Fahrten und mehr Sitzplätze auf den wichtigsten Verbindungen von und nach Berlin, etwa aus Potsdam und aus Falkensee. Die vereinbarten Zusatzkapazitäten schon ab April 2019 bringen schnell die dringend benötigten besseren Verbindungen Richtung Nauen und Bad Belzig. Auch der neue FlughafenExpress FEX zum BER wird eine wichtige Rolle spielen.”
VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel: „Ich möchte mich ganz herzlich beim VBB-Vergabeteam bedanken. Eine solche Ausschreibung, mit insgesamt 28 Millionen Zugkilometern, einem Mehrangebot von 30 Prozent und einem bunten Strauß an Innovationen hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Stolz bin ich auf die hohen Qualitätsstandards, die wir, im Sinne der Fahrgäste, setzen konnten sowie die konkreten Angebotsverbesserungen, die in Form von zusätzlichen Sitzplätzen und zusätzlichen Verbindungen spürbar werden. Dass dieses Paket für die beteiligten Länder auch finanzierbar bleibt, ist dem gelungenen Wettbewerb zu verdanken.“
ODEG-Geschäftsführer Arnulf #Schuchmann: „Die ODEG bedankt sich beim VBB und den Ländern für das große Vertrauen, welches in uns durch den Zuschlag der Lose 1 und 4 gesetzt wird. Die ODEG-Signale sind damit erneut auf Wachstum gesetzt. Wir freuen uns auf die neuen Herausforderungen und wissen, das wird nicht einfach, aber gelingen. Mit dem heutigen Tag starten wir mit der Umsetzung des Betriebskonzeptes, von A wie Ausbildung, über F wie Fahrzeugumbau, W wie Werkstatterweiterung bis Z wie Züge beim Hersteller beauftragen. Es gibt also viel zu tun.“
DB Regio Vorsitzender Dr. Joachim #Trettin: „Dies ist die bestmögliche Variante für DB Regio Nordost, wir freuen uns sehr! Die Ausschreibung sah vor, dass nicht mehr als zwei Lose gewonnen werden konnten und schloss unter anderem auch aus, dass Los 1 und 2 gleichzeitig an einen Anbieter gehen. Deshalb ist der Gewinn der Lose 2 und 3 für uns eine sehr positive Nachricht. Langfristig werden wir mit dieser Loskombination unser Leistungsvolumen sogar leicht ausbauen. Dies hilft, Arbeitsplätze in den Zügen und Werken abzusichern. Wir freuen uns nun darauf, künftig unsere Fahrgäste auf den genannten Linien begrüßen zu dürfen und dabei modernisierte Fahrzeuge mit mehr Komfortmerkmalen anzubieten.“
Im Netz Elbe-Spree werden die Kapazitäten ab 2022 durch eine dichtere Taktung und längere Züge erhöht:
#RE1: Zwischen Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) wird das Angebot in der Hauptverkehrszeit auf drei statt zwei Fahrten pro Stunde verdichtet. Im Kernabschnitt zwischen Erkner und Potsdam entsteht damit ein 20‑Minuten-Takt. Es werden sechsteilige Neufahrzeuge vom TypDesiro HC eingesetzt, die eine Kapazität von 637 Sitzplätzen aufweisen. Gegenüber dem aktuellen Angebot mit zwei Zügen pro Stunde und rund 600 Sitzplätzen wird die Kapazität in der Hauptverkehrszeit somit um bis zu 55 Prozent erhöht.
Zwischen Berlin und #Nauen fährt künftig ein zusätzlicher Zug pro Stunde. Die neue Linie #RE8 fährt von Wismar und Wittenberge kommend über Nauen und Falkensee nach Berlin. Sie übernimmt damit die Linienführung des bisherigen RE2, der sich auf die Strecke Nauen – Cottbus konzentriert. Gemeinsam mit den Linien RB10 und RB14 gibt es dann vier Züge pro Stunde zwischen Nauen und Berlin, von denen drei auch in Brieselang, Finkenkrug, Seegefeld und Albrechtshof halten. Die Sitzplatzkapazität wird deutlich auf über 2.000 Plätze pro Stunde ausgeweitet.
Berlin – Lübbenau – #Cottbus/Senftenberg: Auf der Linie #RE2 wird – zunächst in den Spitzenzeiten – das Angebot zwischen Berlin und Lübbenau verdichtet. In der Hauptverkehrszeit fahren auf der Linie zwei Züge pro Stunde. Nach dem Infrastrukturausbau wird das Angebot auf einen ganztägigen 30-Minuten-Takt zwischen Berlin und Cottbus ausgebaut. Die Städte Lübben, Lübbenau und Cottbus erhalten mit der so neu gebildeten Linie #RE20 auch einen stündlichen Direktanschluss an den #Flughafen#BER. Neu fährt die Linie #RE7 zwischen Berlin und Senftenberg. Sie übernimmt den Verkehr von der heutigen Linie #RB24 und bedient auch dieselben Halte. In den Hauptverkehrszeiten wird das Sitzplatzangebot auf 420 statt heute 300 erhöht. Gemeinsam mit den auf fünf Doppelstockwagen verlängerten Zügen der RE2 und den Verdichterleistungen wird das Platzangebot zwischen Lübbenau und Berlin verdoppelt. Zudem fahren alle Züge nun neu auf die Berliner Stadtbahn und bedienen u.a. den Alexanderplatz und den Hauptbahnhof.
Berlin – Beelitz – Bad Belzig: Die Linie RE7 wird zwischen Bad Belzig und Berlin Wannsee ganztags auf zwei Züge pro Stunde verdichtet. Zum Einsatz kommen runderneuerte Talent 2-Triebwagen, die in Spitzenzeiten pro Fahrt 420 Sitzplätze aufweisen. Die in Wannsee endenden und beginnenden Züge haben einen kurzen Anschluss in Richtung Berlin.Gemeinsam mit der neuen Linie RB37, die zwischen Beelitz und Berlin die heutige RB33 ersetzt, besteht zwischen Michendorf und Berlin-Wannsee ganztägig ein Angebot von drei Zügen in der Stunde.
Berlin – Zossen – Elsterwerda: Auf der Strecke fährt künftig die Linie RE8 nach Elsterwerda und neu auch nach Finsterwalde. Sie folgt damit auf die heutige Linie #RE5, die ab 2022 neu zwischen der Ostsee und Berlin fahren wird. Nach Fertigstellung des Lückenschlusses der Dresdner Bahn in Berlin wird das Angebot zwischen Berlin und Wünsdorf-Waldstadt in den Spitzenzeiten auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. Gemeinsam mit der Linie RB24 aus und in Richtung Flughafen BER verkehren dann drei Züge pro Stunde zwischen Wünsdorf-Waldstadt und Blankenfelde. Auf der Linie RE8 kommen runderneuerte KISS-Triebzüge zum Einsatz, die zurzeit auf den Linien RE2 und RE4 fahren.
Das Angebot zum Flughafen BER wird deutlich aufgewertet. Der zunächst halbstündlich zwischen Berlin Hbf, Berlin Ostkreuz und Flughafen BER pendelnde #FlughafenExpress#FEX wird mit der für 2025 vorgesehenen Inbetriebnahme der Dresdner Bahn auf einen 15-Minuten-Takt verstärkt. Durch den kürzeren Linienweg direkt über Südkreuz kann dann auch die Fahrzeit auf ca. 20 Minuten reduziert werden. Es kommen die vom RE1 bekannten Züge mit fünf, runderneuerten Doppelstockwagen zum Einsatz, die speziell für den Flughafenverkehr ausgestattet sind.Der Flughafen BER wird zudem durch die Linien RB24 und RB32 im 30‑Minuten-Takt an die östlichen Bezirke Berlins angebunden – die Linien fahren mit Halten in Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen weiter ins Umland nach Oranienburg und Eberswalde. Im Süden Berlins werden mit den beiden Linien Ludwigsfelde und Wünsdorf-Waldstadt direkt an den Flughafen angebunden. An den Endstationen sind weiterführende Anschlüsse, z.B. Richtung Jüterbog oder Angermünde, vorgesehen. Auch hier kommen Züge mit fünf umfangreich modernisierten Doppelstockwagen zum Einsatz.
#Potsdam: Im Raum Potsdam wird das Angebot auf den Regionalbahnlinien neu geordnet und die Platzkapazität erweitert. Mit der Linie RB21 wird eine neue Direktverbindung zwischen Potsdam, Berlin-Spandau und Berlin Gesundbrunnen eingerichtet, die auch am Wochenende den Universitätsstandort Golm direkt an Berlin anbindet. Auf der Linie #RB22 in Richtung Flughafen BER wird das Sitzplatzangebot um zwei Drittel auf 270 erhöht. Die Verbindung von Golm über Griebnitzsee auf die Berliner Stadtbahn übernimmt die neue Linie RB23 mit einer Kapazität von 420 Sitzplätzen pro Zug. Alle Linien werden mit runderneuerten Talent 2-Triebwagen bedient. Die Linie #RB33 erhält zudem eine neue Linienführung und fährt, von Jüterbog kommend, von Beelitz Stadt aus neu über Schwielowsee nach Potsdam Hbf. In Potsdam-Pirschheide besteht Anschluss zu den Zügen der Linie RB22 aus und in Richtung Flughafen BER. Dazu werden bis 2022 neue Bahnsteige an den Gleisen des Berliner Außenrings errichtet. Hier kommen größere Fahrzeuge mit rund 140 Sitzplätzen zum Einsatz.
Auf der Linie #RB51 fahren die Züge weiterhin im Stundentakt zwischen Rathenow und Brandenburg, das Angebot wird jedoch durch neue Fahrzeuge aufgewertet. Hier kommen künftig Fahrzeuge mit einer Kapazität von 140 Sitzplätzen zum Einsatz.
Netz Elbe-Spree – Leistungen, Anteile und Betreiber
Die zu vergebenden Linien wurden in vier Lose aufgeteilt, um für die Region einen wettbewerblichen Markt zu gewährleisten. Auf diese Weise konnten wirtschaftliche und technische Risiken verteilt und Wettbewerbspreise erzielt werden. Ein Bieter konnte maximal zwei Lose gewinnen, wobei Los 1 und Los 2 nicht an denselben Bieter vergeben werden konnten.
Linienverläufe im Einzelnen
RE1 Magdeburg – Brandenburg (H.) – Berlin – Frankfurt (O.) –Eisenhüttenstadt – Cottbus;
RE2 Nauen – Berlin – Cottbus;
RE7 Dessau – Berlin – Lübbenau – Senftenberg;
RE8a Wismar – Wittenberge – Berlin – Flughafen BER;
RE8b Berlin – Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda/Finsterwalde;
RB10 Nauen – Berlin;
RB14 Nauen – Berlin;
RB17 Wismar – Schwerin – Ludwigslust (– Wittenberge) (ab Dez 2024)
RB20 Oranienburg – Golm – Potsdam-Griebnitzsee;
RB21 Potsdam – Golm – Berlin Gesundbrunnen;
RB22 K. Wusterhausen – Flughafen BER – Golm – Potsdam-Griebnitzsee;
RB23 Golm – Potsdam – Berlin – Flughafen BER;
RB24a Eberswalde – Berlin – Flughafen BER;
RB24b Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt;
RB32a Oranienburg – Berlin – Flughafen BER;
RB32b Flughafen BER – Ludwigsfelde;
RB33 Potsdam – Beelitz – Jüterbog;
RB37 Beelitz – Potsdam-Rehbrücke (–Berlin);
RB51 Rathenow – Brandenburg (Havel);
FEX Berlin Hbf – Berlin Ostkreuz – Flughafen BER.
Mehrangebot bereits ab diesem Jahr
Bereits in diesem Jahr werden auf mehreren Linien Verbesserungen für die Fahrgäste eingeführt. Auf zahlreichen Linien – die teilweise nicht zum Netz Elbe-Spree gehören – wurden und werden die Kapazitäten erhöht: RE2 und RE7 sowie RB10, 12, 13, 25, 26.
Moderne Fahrzeuge – WLAN – digitale Fahrgastinformation
Ab 2022 werden den Fahrgästen zeitgemäße Ausstattungsqualitäten in Neufahrzeugen angeboten. Auch die Gebrauchtfahrzeuge werden umgebaut und runderneuert. Jeder Zug wird von Servicepersonal begleitet. Alle Züge werden über einen kostenlosen WLAN-Netzzugang verfügen. Die Anzahl der Monitore erhöht sich, je nach Fahrzeugtyp um bis zu 100 Prozent. Sitze in Reihenbestuhlung erhalten auf den Linien RE1 und RE7 einen Klapptisch in den Rückseiten der entsprechenden Sitze. Der RE1 empfängt künftig mit breiteren Türen: 1,4 statt 1,2 Meter Breite und einem Catering. Für die Fahrradmitnahme wird es prioritäre Stellplätze – ohne Klappsitz dahinter – geben, die mit auffälligen Piktogrammen im und am Fahrzeug angezeigt werden (siehe Pilotprojekt www.vbb.de/radimregio). Ausgehend vom Pilotprojekt „Digital im Regio“ wird künftig der Umfang der Fahrradmitnahme erfasst und beispielsweise in den Onlinemedien als Auslastung je Fahrzeug dargestellt: So können Fahrgäste bereits vor der Fahrt und spätestens vor Einfahrt des Zuges am Bahnsteig einschätzen, ob und wo im Zug noch genügend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Echtzeitdaten werden jetzt auch bei den Busersatzverkehren geliefert.
Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit wird ausgebaut. Die sogenannten Servicemittelwagen werden bei den Neufahrzeugen ab einer Dreiteiligkeit über zwei unterschiedlich hohe Einstiege verfügen, so dass von den üblichen Bahnsteighöhen 550 mm und 760 mm stufenfrei eingestiegen werden kann.
Erhöhte subjektive Sicherheit
Zugteile können im neuen Angebot grundsätzlich abgeschlossen werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, die subjektive Sicherheit der Fahrgäste durch stärker belegte Abschnitte zu erhöhen.
Anteile in vier Bundesländern
Der größte Anteil der Verkehrsleistung im Netz Elbe-Spree liegt mit rund 67 Prozent im Land Brandenburg, etwa 24 Prozent befinden sich in Berlin, je 4,3 Prozent liegen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Beginn, Betriebsstufen und Dresdner Bahn
Die Vertragslaufzeit für die Verkehrsverträge beträgt zwölf Jahre, der Betrieb beginnt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022. Der Zuschnitt der Linien beinhaltet zwei Betriebsstufen: Die erste berücksichtigt den Infrastrukturzustand ohne die im Bau befindliche Dresdner Bahn in Berlin. Nach Inbetriebnahme können weitere Verbesserungen für die Fahrgäste erreicht werden. Insbesondere der FEX und der RE8 auf dem Südast können dann erheblich beschleunigt werden. Für die zweite Betriebsstufe ergeben sich veränderte Laufwege für die Linien RE8, RB10, RB14, RB23, RB24, RB32 und FEX; neu eingeführt wird die Linie RE20 Berlin Hbf – Flughafen BER – Cottbus.
Übernahmeverpflichtung für das Betriebspersonal
Es wird – wie bisher – eine Übernahmeverpflichtung für das Betriebspersonal geben. Jede|r Triebfahrzeugführer|in, Zugbereitsteller|in oder Kundenbetreuer|in kann davon ausgehen, beim neuen Betreiber, zu denselben Konditionen wie zuvor, weiter beschäftigt zu werden.
Betriebsvorbereitung
Das Vergabeverfahren konnte rechtzeitig abgeschlossen werden, um die ordnungsgemäße Betriebsaufnahme im Dezember 2022 abzusichern. Die Verkehrsunternehmen haben jetzt fast vier Jahre Zeit, die vorhandenen Fahrzeuge umzubauen bzw. die neuen Fahrzeuge zu beschaffen, Werkstattkapazitäten aufzubauen und die Übernahme des Personals vom bisherigen Betreiber zu regeln. Der VBB wird den Prozess intensiv begleiten. Insbesondere sollen die Fahrzeugumbauten nicht zu Einschränkungen im Betrieb führen; DB Regio und ODEG werden adäquate Ersatzfahrzeuge bereitstellen.
Weiterführende Informationen
vbb.de/presse
vbb.de/nes
Twitter: @VBB_BerlinBB
odeg.de
DB Mediathek
i2030.de
Weitere Downloads
Liniennetz mit den Linien im Netz Elbe-Spree, Fahrzeug-Faktenblätter – in der vollständigen Presseinformation auf vbb.de
Diese und weitere VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter VBB.de/Presse
Frage 1: Wie viele #Taxi-Konzessionen und -fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin? Antwort zu 1: Am 31.12.2018 gab es in Berlin 8.363 genehmigte #Taxifahrzeuge. Frage 2: Wie sieht die Entwicklung der Konzessionen/Taxis der letzten fünf Jahre aus? Antwort zu 2: Die Zahl der in Berlin genehmigten Taxifahrzeuge entwickelte sich wie folgt: Stand am 31.12.2013: 7.635 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2014: 7.643 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2015: 7.907 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2016: 8.313 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2017: 8.010 Taxifahrzeuge Frage 3: Ist hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Fahrgebietes des #BER mit einer #Taxi-Tarif-Einigung bis zum Eröffnungstermin des Flughafens zu rechnen (und wie könnte diese aussehen)? Frage 4: Wäre es vielleicht besser, bereits vor Eröffnung des BER mit dem Gebiet des alten Flughafens #Schönefeld modellhaft einen gemeinsamen Tarif zu erproben? 2 Antwort zu 3 bis 4: Entsprechend den Zielvorgaben der Richtlinien der Regierungspolitik ist es nach wie vor Ziel des Senats, bei der Anbindung des Flughafens BER durch Taxis – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der BER-Eröffnung – einen für alle Fahrgäste transparenten und einheitlichen Fahrpreis zu gewährleisten und darüber hinaus sicherzustellen, dass Berliner Taxis am BER laden können. Aufgrund der Verzögerungen bei der BER-Eröffnung, aber auch aufgrund unterschiedlicher Interessen des Landes Berlin und des zuständigen Landkreises Dahme-Spreewald haben die insofern geführten Gespräche bisher noch nicht zu einer abschließenden Klärung geführt. Der Senat wird deshalb das Jahr 2019 nutzen, um mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald und ggf. unter Einbeziehung der Ministerialebene des Landes Brandenburg möglichst eine zeit- und sachgerechte Lösung zu finden. Inhaltlich erfordert die Vereinbarung eines gemeinsamen Tarifs die vorherige Erarbeitung einer geeigneten Tarifstruktur und einer angemessenen Tarifhöhe, die den rechtlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes einerseits und den unterschiedlichen Bedürfnissen des Landes Berlin und des Landkreises Dahme- Spreewald andererseits Rechnung trägt. Der genannte gesetzliche Rahmen bestimmt, dass der (gemeinsame) Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers angemessen sein muss und die öffentlichen Verkehrsinteressen in der Abwägung berücksichtigt werden. Frage 5: Welche Arbeitsschritte sind hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Tarifes im Rahmen eines konzertierten Verfahrens mit dem Land Brandenburg und des betreffenden Landkreises (in dem Bundesland) zu rechnen? Antwort zu 5: Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald müssen sich zunächst über einen zu schaffenden Tarif einigen. Festgesetzt wird der Tarif dann durch entsprechende, sowohl für das Land Berlin als auch für den Landkreis Dahme-Spreewald zu erlassende Rechtsverordnungen. In Berlin ist für den Erlass des Taxitarifs der Senat zuständig. Frage 6: Wie sieht der Senat Mietwagen und- Chauffeur-Dienstleistungen privater Unternehmen im Vergleich zum Taxigewerbe? Antwort zu 6: Nach dem bundeseinheitlichen Personenbeförderungsgesetz ist der Verkehr mit Taxen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge stark reguliert durch eine Konzessionierung, die Beförderungspflicht, die Tarifpflicht, eine Betriebspflicht und einen Pflichtfahrbereich. Der Mietwagenverkehr muss keinen besonderen Anforderungen mit Blick auf Preisbildung oder Angebot entsprechen. Allerdings regelt das Gesetz hier besondere Pflichten zwecks Abgrenzung zum Taxenverkehr. Taxi- und Mietwagenverkehre finden bedarfsgesteuert statt, wobei Taxen auch von Fahrgästen am Straßenrand gerufen werden können, hingegen Mietwagen bestellt werden und nach Fahrtende grundsätzlich an den Betriebssitz zurückkehren müssen, sofern kein Folgeauftrag vorliegt. 3 Viele neue Verkehrsarten und -formen zur Personenbeförderung sind nach der geltenden Fassung des Personenbeförderungsgesetzes nicht genehmigungsfähig. Es ist Aufgabe des (Bundes-)Gesetzgebers, im Rahmen der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zu entscheiden, inwieweit solche neuen Verkehre künftig zugelassen werden sollen und wie sie gegebenenfalls gegenüber Taxenverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzugrenzen sind. Die Bundesregierung erstrebt eine Öffnung des Rechtsrahmens für neue Mobilitätsangebote. Das Land Berlin vertritt dabei den Standpunkt, dass eine grundsätzlich nachvollziehbare Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes nicht zu einer künftig undifferenzierten Zulassung neuer Angebote führen darf, die die Erreichung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes hinsichtlich Verringerung des Verkehrsaufwandes, Förderung des Klima- und Umweltschutzes, Förderung der Verkehrssicherheit, Stärkung des Umweltverbundes behindern oder erschweren würde. Vielmehr bedarf es im öffentlichen Verkehrsinteresse der Vereinbarkeit mit den Angeboten im ÖPNV und des Erhalts der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxenverkehrs. Frage 7: Wird hinsichtlich der Taxitarifgestaltung mit einer Änderung der aktuell bestehenden Regelung in Berlin im Jahr 2019 zu rechnen sein und wenn ja, mit welchem möglichen Ergebnis? Antwort zu 7: Ja. Derzeit wird eine Änderung der Taxentarifgestaltung geprüft, die möglicherweise eine Erhöhung einzelner Tarifentgeltpositionen beinhalten wird. Berlin, den 08.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin/Schönefeld. Vom überlasteten Berliner #Flughafen#Tegel sind im vergangenen Jahr so viele Menschen verreist wie nie zuvor. Mit 22 Millionen Fluggästen wurde das bisherige Rekordjahr 2016 um gut 700.000 übertroffen, wie die Betreiber mitteilten.
Der innenstadtnahe Flughafen muss länger durchhalten, weil die Eröffnung des künftigen Hauptstadtflughafens #BER in #Schönefeld seit 2011 auf sich warten lässt.
Flughafenchef Lütke Daldrup hält an BER-Termin fest
Der Wachstumstrend der Hauptstadtflughäfen sei ungebrochen, sagte Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup. 2017 waren die Passagierzahlen in Tegel gesunken, nachdem Air Berlin als größte dortige Fluggesellschaft Insolvenz angemeldet hatte. Inzwischen haben #Easyjet, #Eurowings, #Laudamotion und andere die Lücke gefüllt.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit dem Ausbau des #Verkehrsflughafens-Schönefeld zum #BER entsteht eine völlig neue Situation am Standort #Schönefeld. Jedoch bleiben die Berliner Kunden – die Airlines – im Prinzip die gleichen. Dadurch, dass das #Luftverkehrswachstum in Berlin besonders durch die #Billigairlines getrieben wurde, wird der BER mit seiner Eröffnung ebenfalls von Low Cost Carriern (LCC) dominiert.
Wie schätzt der Senat die Flughafensituation ein, wenn entsprechend der historisch entstandenen und aktuellen Slotverteilung mit der BER-Eröffnung dort überwiegend nur #LCC starten und landen werden? Zu 1.: Low Cost Carrier haben tendenziell kürzere Umkehrzeiten, was sich positiv auf die Auslastung der Infrastruktur auswirkt. Die Anzahl vor Ort positionierter Flugzeuge steigt und verkehrsarme Zeiten werden besser ausgelastet.
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die #Billigflieger vom ausgebauten Flughafen Schönefeld durch BER-adäquate Airlines bzw. Flüge zu substituieren, wie durch Langstreckenflüge und mehr Umsteiger (Transit- und Transferpassagiere)?
Wie geht die Flughafengesellschaft kurz vor der geplanten BER-Eröffnung konzeptionell damit um, dass in der Vergangenheit Berlin vergebene „historische #Slots“ (bzw. „Großvaterrechte“ / „grandfathering“) auf dem ausgebauten Verkehrsflughafen Schönefeld erhalten bleiben, und dass einmal vergebene Slots an Airlines nur unter der Voraussetzung kündbar sind, wenn nicht mindestens 80 % der Slots von den Airlines genutzt werden?
Welche Möglichkeiten hat die FBB, wenn diese Slots für den BER bereits vergeben wurden und Slots nur aus einem Slotpool neu geschaffener, nicht genutzter und zurückgegebener Slots neu vergeben werden können? Zu 2. bis 4.: Flughäfen haben eine Betriebspflicht und sind grundsätzlich für alle Luftverkehrsgesellschaften, die sie anfliegen wollen, offen. Beim Flughafen SchönefeldAlt und beim zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) handelt es sich um voll 2/2 koordinierte Flughäfen. Über die Vergabe der Slots entscheidet die Flughafenkoordination Deutschland gemäß den Vorgaben der EU Slotverordnung VO (EWG) Nr. 95/93. Die derzeitigen Nutzer haben aufgrund ihrer sogenannten Großväterrechte auch zukünftig das Recht, den BER anzufliegen. Hiervon unabhängig wirbt die FBB regelmäßig um neue attraktive Streckenangebote, insbesondere auch im Langstreckenbereich. Erst kürzlich hat der Geschäftsführer der FBB, Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup, diesbezügliche Gespräche in Tokio geführt.
Wie bewertet der Senat die Situation, dass Slots fast ausschließlich nur durch die Schaffung neuer Slots vergeben werden könnten, jedoch der BER (ohne Tegel) mit seinen Kapazitäten bei diesem starken Luftverkehrswachstum durch die LCC diesbezüglich bereits kurzfristig an seine Grenzen stößt? Zu 5.: Der Ausbau des BER im Rahmen des Masterplans 2040 wird hinreichende Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Kann der Senat die Auffassung teilen, dass mit der Eröffnung des BER kurzfristig nur dann neue Slots vergeben werden können, wenn der Flughafen Tegel nicht geschlossen wird? Zu 6.: Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Berlin, den 21.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit dem #Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des #Verkehrsflughafens#Schönefeld vom 13. August 2004 gab es zahlreiche Festlegungen und Verfügungen zum #Flughafenausbau am Standort Schönefeld. Die Verfügungen haben hierbei keinen empfehlenden Charakter, sondern sie besitzen einen nicht verhandelbaren und nicht interpretierbaren Status.
Wie geht der Senat mit den verfügenden Festlegungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld im Teil A des Planfeststellungsbeschlusses um bzw. was hat er getan, um den rechtlichen Verpflichtungen daraus zu entsprechen? Zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen bindend und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Ausbaumaßnahmen. Die weiterführenden Planungen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden auf Konformität mit der Planfeststellung geprüft. Die hierzu erforderlichen Anträge und Nachweise sind durch die FBB den zuständigen Genehmigungsund Planfeststellungsbehörden vorzulegen.
Stehen aus Sicht des Senats die Pläne zum #Weiterbetrieb von #SXF nach #Eröffnung des #BER im Widerspruch zu den Regelungen zu SXF des Planfeststellungsbeschlusses?
Was hat der Senat bzw. die Gesellschafter der FBB GmbH getan, um die unter Punkt 7.3.6 „Weiternutzung bestehender Anlagen“ bzw. im Unterpunkt 7.3.6.1 „Regierungsflüge/Protokollteil“ auf Seite 477 nicht gewährleistete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld-Alt als Verkehrsflughafen, wie es die Planung der FBB als Nutzung von SXF als T5 vorsieht, zu garantieren?
Wie haben die Gesellschafter bzw. die FBB GmbH agiert, um die beschränkenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 auf Seite 477 aufzuweichen, wonach der bisherige Verkehrsflughafen Schönefeld-Alt ausschließlich für Regierungsflüge und „für protokollarische Zeremonien zum Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt“ werden darf und nur ein Ausbau/Umbau für diesbezügliche Protokollanlagen etc. zugelassen ist? 2/2
Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage halten Senat, Aufsichtsrat und Flughafengesellschaft sowie die FBB-Gesellschafter an der Offenhaltung von Schönefeld-Alt nach Eröffnung des BER fest, wenn der geltende Planfeststellungsbeschluss zum BER eine entsprechende Weiternutzung als Verkehrsflughafen, T5, mit geplanten ca. 8 Mio. trotz Eröffnung des BER Passagieren per annum nicht zulässt? Zu 2. bis 5.: Der Weiterbetrieb der heute in Nutzung befindlichen Terminalanlagen in Schönefeld-Alt nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) steht nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. Eine Nutzung der bestehenden Anlagen zur Passagierabfertigung wurde nicht untersagt. Die Ansiedlung der Anlagen des Bundes in Schönefeld-Alt wurde mit dem 20. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 15.09.2011 konkretisiert. Für den zeitlich befristeten Double-Roof-Betrieb hat die FBB mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die eine parallele Nutzung ermöglicht.
Wie beurteilt der Senat, dass diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbetrieb und den Ausbau des Flughafens „Schönefeld – Alt“ (SXF) auf unbestimmte Zeit eingereicht wurde? Zu 6.: Die FBB teilte mit, dass ihr eine Klage gegen eine Nutzung von Schönefeld-Alt auf unbestimmte Zeit nicht bekannt sei. Beklagt werden die mit dem 27. Änderungsplanfeststellungsbeschluss genehmigten temporären Maßnahmen von Flugbetriebsflächen für die sichere Abwicklung des Rollverkehrs für den temporären Double-Roof- Betrieb. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen