Güterverkehr + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Verlängerung der BAB 100 (II), aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann wurde durch wen der #Güterbahnhof #Frankfurter Allee aufgegeben?
Antwort zu 1: Nach Aussage der DB AG wurde der #Containerbahnhof Frankfurter Allee im Mai 2006 durch die DB AG aufgegeben.
Frage 2: Ist das Gelände inzwischen entwidmet, also kein Bahngelände mehr?
Frage 3: Welche Stellungnahme hat der Senat inner-halb des #Entwidmungsverfahrens abgegeben (bitte im Wortlaut)?
Antwort zu 2 und 3: Die DB AG teilt mit:
„Die Fläche ist gem. §23 AEG noch nicht von #Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nach unserem Kenntnis-stand ist derzeit ein entsprechender Antrag weder anhän-gig noch in Vorbereitung.“
Frage 4: Warum hat der Senat eine rechtliche Siche-rung des Geländes für schienengebundenen Wirtschafts-verkehr ausgeschlossen?
Antwort zu 4: Der Senat hat eine rechtliche Sicherung des Geländes für den schienengebundenen Wirtschafts-verkehr nicht ausgeschlossen.
Vielmehr ist der Senat bestrebt, möglichst alle für den schienengebundenen #Wirtschaftsverkehr geeigneten Bahnanlagen zu sichern. Im konkreten Fall ist die Fläche noch als Eisenbahnfläche gewidmet. Daher wäre derzeit eine Nutzung grundsätzlich zumindest planungsrechtlich noch möglich.
Frage 5: Wem gehört jetzt das Gelände und wie ver-läuft die Bezirksgrenze grundstücksgenau in diesem Be-reich, einschließlich der Straße Am Containerbahnhof?
Antwort zu 5: Die DB AG führt hierzu aus:
„Die gesamte Fläche einschließlich der Straße Am Containerbahnhof befindet sich Eigentum der DB Netz AG. Das Verfahren zur Zuordnung der o. g. Straßen an das Land Berlin ist noch offen.
Nach unserem Kenntnisstand gehören die o. g. Zu-fahrtstraße sowie eine an die Straße angrenzende Teilflä-che zum Bezirk Lichtenberg, die übrigen Flächen des Güterbahnhofs gehören zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.“
Berlin, den 20. November 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)

Bahnverkehr + Güterverkehr: Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das Gelände des ehemaligen #Güterbahnhofs #Grunewald bereits nach § 11 AEG #entwidmet? Wenn nicht, wie weit ist das Verfahren? Antwort zu 1: Das Gelände des ehem. Güterbahnhofs Grunewald ist als Bahnfläche gewidmet. Die Entwidmung einer Eisenbahnfläche richtet sich nicht nach § 11 Allge-meines Eisenbahngesetz (AEG), sondern nach § 23 AEG – Freistellung von Bahnbetriebsflächen. Ein Antrag auf Freistellung gem. § 23 AEG des Antragstellers Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien-Region Ost, wurde im Bun-desanzeiger vom 17. November 2014 vom Eisenbahn-Bundesamt bekannt gegeben. Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemein-den sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurden darin mit Fristsetzung 29.12.2014 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat zum Freistellungsantrag am 19.12.2014 Stellung genommen. Über den Freistellungsantrag hat das Eisenbahn-Bundesamt noch nicht abschließend entschie-den. Frage 2: Will der Senat das Gelände zukünftig für Zwecke der Eisenbahn teilweise oder ganz vorhalten? Wenn nein, welche Absichten verfolgt der Senat mit die-sem Gelände? Antwort zu 2: Die Fläche des Güterbahnhofs Grune-wald ist planfestgestellte Fläche für Bahnbetriebszwecke. Der Flächennutzungsplan Berlin stellt das Gelände als Bahnfläche dar. Eine #Freistellung von #Bahnbetriebszwecken ist mit den gegenwärtigen Zielsetzungen des Flächennutzungs-planes nicht vereinbar. Auch wenn gegenwärtig seitens der DB AG kein Be-darf für Eisenbahnzwecke bzw. künftig kein Verkehrsbe-dürfnis gesehen wird, ist das Areal aus gesamtstädtischer Sicht eine #Reservefläche für noch nicht absehbare Anfor-derungen nach #schienengebundenen #Logistikfunktionen. Berlin, den 02. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2015)