Potsdam + Straßenbahn: Autonom fahrende Tram Weltpremiere in Potsdam Anlässlich der Innotrans testet Siemens eine autonom fahrende Straßenbahn im Süden Potsdams. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/autonom-fahrende-tram-weltpremiere-in-potsdam/22990788.html

In #Potsdam wird die erste #autonom fahrende #Straßenbahn der Welt fahren. Details zu der technischen #Weltpremiere veröffentlichte #Siemens am Montag. Im Rahmen der internationalen Fachmesse #Innotrans soll die Bahn vom 18. bis 21. September auf einem sechs Kilometer langen Teilstück des Potsdamer Tramnetzes präsentiert werden. Nach Informationen der „Potsdamer Neueste Nachrichten“ wird die Bahn im Süden der Stadt unterwegs sein. Es handelt sich um eine Kooperation mit dem Potsdamer Verkehrsbetrieb (#ViP). Ein ViP-Sprecher betonte, für den normalen Fahrgastverkehr werde die Bahn noch nicht eingesetzt, sondern nur für Presse- und Fachbesucher im Rahmen der Innotrans, der internationalen Leitmesse für moderne Verkehrstechnik.
Eine Combino-Tram wird aufgerüstet

Der ViP habe für dieses Projekt eine Combino-Tram zur Verfügung gestellt, hieß es in der Siemens-Mitteilung. Dieses Fahrzeug werde mit mehreren Sensoren ausgestattet, die als eine Art „digitale Augen“ das Fahrzeug und sein Verkehrsumfeld erfassen. Gleichzeitig würden komplexe Algorithmen als „Gehirn“ die jeweilige Fahrsituation interpretieren und bewerten. „Sie geben eine Prognose zur weiteren Entwicklung und lösen die erforderliche Reaktion der Tram aus.“ Dank künstlicher Intelligenz werde dabei auf Straßenbahnlichtsignale geachtet, an den Haltestellen gestoppt und eigenständig auf Fußgänger und Fahrzeuge reagiert, so eine Siemens-Sprecherin. Es werde zugleich in Potsdam noch immer ein Fahrer im Führerstand sitzen, der jederzeit …

allg. + Radverkehr: Entwurf des ersten Mobilitätsgesetzes Deutschlands im Berliner Senat, aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2017: Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das #Mobilitätsgesetz soll die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen. Senatorin Günther: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen #Personennahverkehr und den #Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst drei Teile:
1. den allgemeinen Teil mit den Zielen des Gesetzes,
2. den Teil zum öffentlichen Nahverkehr und
3. den Teil zum Radverkehr.

Im nächsten Jahr folgen die Teile zu #Fußverkehr und Intelligenter #Mobilität (#Carsharing, #Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum #Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.

Die Erarbeitung der ersten drei Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die Erarbeitung der weiteren Teile des Gesetzes begleiten.
Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.
In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.

Allgemeiner Teil

Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Ziele bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.

Teil ÖPNV

Der Gesetzentwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.

Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

Teil Radverkehr

Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz soll eine neue Qualität haben. Es soll aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.

Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes wird jetzt – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

BVG: BVG-Chefin: „Wir haben die Warnstufe erhöht“ BVG-Chefin Sigrid Nikutta über Sicherheit im Nahverkehr, fahrerlose U-Bahnen, neue Doppeldecker – und ein müffelndes Problem. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/interview-mit-sigrid-nikutta-bvg-chefin-wir-haben-die-warnstufe-erhoeht/19177964.html

Frau #Nikutta, muss die #BVG nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt ihr #Sicherheitskonzept ändern?
Nein, unser Sicherheitskonzept steht. Wir sind da gut aufgestellt. Die BVG hat als großes Verkehrsunternehmen selbstverständlich ein durchdachtes und auch immer wieder trainiertes Krisenmanagement. Wenn auch eigentlich auf verkehrliche Vorkommnisse ausgerichtet, gehören inzwischen leider auch so schreckliche Ereignisse wie die auf dem Weihnachtsmarkt mitten in unserer Stadt dazu. Wir haben unsere Warnstufe allerdings erhöht und unsere Mitarbeiter zu noch mehr Aufmerksamkeit und Umsicht aufgerufen.
Unabhängig davon wünschen sich viele Fahrgäste wieder mehr Personal auf den U-Bahnhöfen. Erfüllen Sie den Wunsch?
Wir sind präsent. Wir beschäftigen circa 200 Sicherheitsmitarbeiter, die nun auch wieder mit Hunden in unseren Anlagen unterwegs sind. Darüber hinaus setzen externe Dienstleister in unserem Auftrag Sicherheitspersonal ein. Dann kommt noch unser reguläres Bahnhofspersonal hinzu, so dass es mehr als 600 BVG-Mitarbeiter sind, die in unseren U-Bahnhöfen und Anlagen unterwegs sind. Bei 173 U-Bahnhöfen werden unsere Leute aber nie überall gleichzeitig sein können. Ein hinterhältiger Anschlag wie an der Gedächtniskirche kann überall passieren.
Was raten Sie Fahrgästen, die Angst haben, mit Bahnen oder Bussen zu fahren?
Objektiv, das zeigen alle Statistiken, muss niemand Angst haben, Bus und Bahn zu fahren. Ich kann aber sehr gut verstehen, dass Menschen jetzt verunsichert sind. Angst bekommt dann etwas Sinnvolles, wenn sie uns vorsichtiger macht. Wichtig ist, dass wir jetzt sehr aufmerksam sind, und ich versichere Ihnen, das sind alle unsere Mitarbeiter. Bedenken Sie aber auch, dass Sie bei uns nie allein unterwegs sind. Jeder Bus, jede Bahn wird von einem meiner Kollegen gesteuert. Dazu gibt es auf allen Bahnhöfen Notrufsäulen, in allen Fahrzeugen Alarmeinrichtungen Unsere Sicherheitsleitstelle ist rund um die Uhr besetzt und bestens mit der Polizei vernetzt. Wir können sehr schnell reagieren und helfen. Auf die große Professionalität der BVG-Mitarbeiter können unsere Fahrgäste jederzeit vertrauen.
In Berlin läuft ein Test mit einem #autonom fahrenden #Bus. Ihm gehört nach Ansicht von Experten die …

U-Bahn: Beschaffung von U-Bahn-Zügen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1:
a) Über wie viele -Bahn-Züge verfügt die BVG und
wie #alt sind diese im Durchschnitt?
(Bitte nach #Großprofil und #Kleinprofil aufschlüsseln)
b) Über wie viele U-Bahn-Züge verfügt die BVG und
wie viele davon sind
– über 40 Jahre,
– 30-40 Jahre,
– 20-30 Jahre und
– 10-20 Jahre alt?
(Bitte nach Großprofil und Kleinprofil aufschlüsseln)
c) Wie hoch sind die #Wartungskosten in o. g. Kategorien?
(Bitte nach Großprofil und Kleinprofil aufschlüsseln)
Antwort zu 1. a) und b): Die BVG AöR teilt hierzu
mit: „Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die
Fragen 1a und 1b gemeinsam beantwortet.
Zum Stichtag 01.01.2016 betrug der Fahrzeugbestand
bei der U-Bahn 1244 Wagen, die ein Durchschnittsalter
von 27,5 Jahren aufwiesen. Im Kleinprofil betrug das
Durchschnittsalter knapp 29 Jahre, im Großprofil knapp
26 Jahre. Die überwiegende Mehrheit der Züge sowohl im
Groß- als auch Kleinprofil ist zwischen 10 und 30 Jahren
alt. Der Rest entfällt auf Fahrzeuge, die älter sind als 40
Jahre sowie neuere Fahrzeuge, die jünger als 10 Jahre
sind.“
Antwort zu 1. c): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die
Wartungskosten, die pro Wagen-km angegeben werden,
betragen aufgeschlüsselt nach Klein- und Großprofil:
Kleinprofil: 0,35 €/km (36.690.112 km)
Großprofil: 0,39 €/km (85.851.876 km)“
Frage 2:
a) In welchem Umfang will die BVG in den nächsten
10 Jahren neue U-Bahn-Züge #beschaffen?
(Bitte nach Großprofil und Kleinprofil aufschlüsseln)
b) Inwieweit geht diese Beschaffung über den normalen
Ersatz von Altbaureihen hinaus und inwieweit wird
dabei das #wachsende #Fahrgastaufkommen mit berücksichtigt?
Antwort zu 2. a): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die
entsprechende Beschaffungsstrategie wird derzeit finalisiert.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass sich das Land Berlin
und die BVG mit der am 07.01.2016 unterzeichneten
Absichtserklärung (Letter of Intent) verständigten, bis
zum Jahr 2033 umfassend in neue Schienenfahrzeuge und
hierbei insbesondere in neue U- Bahnfahrzeuge zu investieren.
Insgesamt umfasst die dem Letter of Intent zugrunde
liegende Beschaffungsplanung bei der U-Bahn die
Neubeschaffung von bis zu 462 Wagen im U-BahnKleinprofil
(inkl. Baureihe IK) und bis zu 704 Wagen im
U-Bahn-Großprofil bis zum Jahr 2033. Zusätzlich erfolgt
die bereits bekannte Ziehung der Option für 11 weitere 4-
Wagen-Züge der Baureihe IK, die aus Mitteln des Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)
finanziert wird.
Antwort zu 2. b): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die
geplante Beschaffung geht mit der Berücksichtigung eines
insbesondere aufgrund der wachsenden Stadt anzusetzenden
Mehrbedarfs voraussichtlich über den reinen Ersatz
von Altbaureihen hinaus.“
Der unter Antwort zu 2. a) benannte Beschaffungsumfang
umfasst Ersatzinvestitionen für altersbedingt ausscheidende
Fahrzeuge sowie Erweiterungen des Fahrzeugparks
in Folge von Nachfragewachstum. Das heißt,
über die Ersatzinvestitionen hinaus wird der Fuhrpark so
erweitert, dass auch der steigenden Verkehrsnachfrage
Rechnung getragen und auch künftig eine hohe Qualität
und Attraktivität des ÖPNV-Angebotes gewährleistet
werden kann.
Frage 3: Wie viele zusätzliche -Bahn-Fahrer werden
voraussichtlich bis 2021 benötigt?
Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der
genaue Umfang für die geplanten #Mehrleistungen befindet
sich in der Abstimmung.“
Frage 4: Wie weit sind die Entwicklungen zu autonom
fahrenden U-Bahn in Berlin vorangeschritten und sind die
neuen Baureihen für den Umbau auf autonomes Fahren
vorbereitet?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Zurzeit
gibt es #keine neuen Entwicklungen für #autonom fahrende
U-Bahnen bei der BVG. Für einen möglichen automatischen
Betrieb sind in der Baureihe IK und auch in
den jetzt zur Ausschreibung vorgesehenen Zügen Freiräume
zur Installation eines Gerätecontainers sowie die
notwendige Verkabelung zu diesem Container berücksichtigt.“
Berlin, den 05. September 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2016)