Zwei Mal pro Stunde jetzt auch von Köln nach München • Bis zu 60 Prozent mehr ICE-Sitzplätze zum Frankfurter Flughafen • Neue Nachtzüge verbinden zwölf weitere deutsche Städte mit Europa • #Fahrkarten ab 12. Oktober erhältlich
Die Deutsche Bahn (DB) investiert weiter konsequent in neue #Fahrzeuge und attraktive #Verbindungen. Mit dem #Fahrplan 2023 verbindet sie den Nordwesten und Süden Deutschlands schneller und direkter miteinander. Fahrgäste können künftig zwei Mal pro Stunde zwischen Köln und München reisen und das bis zu 15 Minuten schneller als bisher. Gleichzeitig bietet die DB mehr Verbindungen zum Frankfurter Flughafen und damit eine umweltfreundliche Alternative zu innerdeutschen #Kurzstreckenflügen. Außerdem schafft sie mit ihren europäischen Partnerbahnen weitere attraktive #Reisemöglichkeiten ins Ausland. Der neue Fahrplan gilt ab dem 11. Dezember 2022.
Neue Sprinter zwischen Berlin und NRW und zwischen Berlin und München • Mehr Züge an die Ostsee • Halbstundentakt Berlin–Hamburg verbessert • Verbindung Berlin–Dresden attraktiver
Zum #Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 baut die Deutsche Bahn (DB) ihr Fernverkehrsangebot im Nordosten weiter aus: Schnellere und häufigere #Direktverbindungen sowie mehr #ICE tragen zur angestrebten Verkehrswende und zu einem erfolgreichen Klimaschutz bei.
Neue superschnelle ICE-Sprinter Berlin–Köln–Bonn • Teilweise mit Halten in Berlin Zoo, Ostbahnhof und Ostkreuz
Frage 1: Wie kam die #BVG bzw. deren Vorstandsvorsitzende auf die abwegige Idee, beim Kauf von Fahrscheinen in Bussen künftig ausschließlich eine #bargeldlose Zahlung zu akzeptieren, was selbst bei den Busfahrern gemäß Medienberichten auf ein geteiltes Echo stößt? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Corona-Pandemie hat zu einer Beschleunigung vieler Entwicklungen im gesellschaftlichen Leben geführt. Insbesondere die starke Zunahme des bargeldlosen Zahlens ist eine Folge, welche auch nach Abklingen der Pandemie erhalten bleibt und sich noch weiter fortsetzen wird. Eine vertriebliche Reaktion der BVG auf diese Entwicklungen ist die Fokussierung des Busvertriebs auf die kontaktlose Zahlweise. Für Kunden und Fahrpersonal ergibt sich dadurch eine Beschleunigung der Prozesse samt reduzierter Kontaktzeiten, da der Tausch von Bargeld vollständig entfällt. Weiterhin entfallen für die BVG die aufwändigen Prozesse des #Bargeld-Sortierens und der Umgang mit Buskassen, welche das #Fahrpersonal bislang oft selbstständig lagern und regelmäßig am Betriebshof leeren musste. 2 Das #kontaktlose Bezahlen wurde als Test eingeführt, den wir mit Befragungen der Fahrgäste begleiten. Nach Auswertung des Tests soll über die dauerhafte Umsetzung entschieden werden. Hierfür steht die BVG im engen Austausch mit dem Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) sowie der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.“ Der Senat weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein #Pilotprojekt handelt, dem die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger zunächst bis zum Ende dieses Jahres zugestimmt hat. Ferner wurde vereinbart, dass durch den Verkauf einer #Guthabenkarte in einem dichten Netz von Anbietenden eine anonyme, weitergabefähige und leicht zugängliche Alternative zur Bargeldzahlung geschaffen wird. Der Einstiegspreis dieser Karte ist niedrig anzusetzen und so zu wählen, dass die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Bestandteil der Daseinsvorsorge nicht erschwert wird. Hierzu wird die BVG bis Ende des Jahres eine erste Evaluation durchführen. Frage 2: Wie soll die bargeldlose Zahlung aussehen? Werden alle EC- und Kreditkarten akzeptiert? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Technisch wurden die bestehenden Verkaufsgeräte im Bus mit einem Lesegerät (KombiChipkartenleser) für kontaktlose Bezahlkarten sowie einem LTE-Modem und integrierter Antenne ausgerüstet. Das Lesegerät stellt via LTE eine Verbindung zum Zahlungsdienstleister (Netzbetreiber) her, um die Zahlungsfreigabe durch den Kartenherausgeber online zu erteilen. Die gesamte Transaktion ist in wenigen Sekunden abgeschlossen, da die Legitimation des Kartenbesitzers durch PIN-Eingabe oder Unterschrift entfällt. Folgende Karten und Zahlungsweisen werden akzeptiert: · MasterCard · VISA · American Express · Diners Club International · Girocard · Maestro · VPAY · Apple Pay · Google Pay“ Frage 3: Welche Kosten entstehen der BVG für die Abrechnung von tausenden Kleinstbeträgen am Tag, deren elektronische Buchung mehr als unwirtschaftlich sein dürfte? 3 Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG muss, wie bisher auch, weiterhin tausende Kleinstbeträge täglich verarbeiten. Allerdings ist die elektronische Buchung dieser Beträge deutlich kostengünstiger und einfacher als der bisherige Bargeldprozess. Weiterhin entfallen für die BVG die aufwändigen Prozesse des Bargeld-Sortierens und der Umgang mit Buskassen, welche das Fahrpersonal bislang oft selbstständig lagern und regelmäßig am Betriebshof leeren musste.“ Dem Senat liegen darüber hinaus keine Kenntnisse über die Kosten der bargeldlosen Zahlung und der Bargeldhandhabung vor. Der Vertrieb von Fahrausweisen ist eine Leistungspflicht aus dem mit der BVG geschlossenen Verkehrsvertrag, wird nicht separat von diesem vergütet. Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch der BVG entsteht bei etwaigen Kostensteigerungen nicht. Frage 4: Kann die BVG nachvollziehen, dass das Bezahlen mit Bargeld in Deutschland eine individuelle Freiheit darstellt und es Menschen gibt, die nicht bei den Kreditkartenfirmen eine elektronische Spur mit ihren Einkaufsdaten usw. hinterlassen wollen? Warum wird auf diese nicht geringe Bevölkerungsgruppe nicht mit der weiteren Möglichkeit einer Barzahlung eingegangen? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „In den vergangenen 18 Monaten war aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen der Vordereinstieg in unseren Bussen gesperrt und damit auch kein Ticketverkauf beim Fahrpersonal möglich. Unsere Fahrgäste haben sich in diesen eineinhalb Jahren daran gewöhnt, vor dem Fahrtantritt einen Fahrschein per anderen Wege zu beschaffen. Dies ist auch weiterhin und per Bargeld möglich. Die BVG hat zudem eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Erwerb von Fahrscheinen gegen Bargeld weiterhin einfach zu gestalten. Gleichermaßen wird sie noch weitere Maßnahmen ergreifen. Aktuell ist es beispielsweise weiterhin möglich, an den über 700 #Automaten der BVG Fahrscheine gegen Bargeld zu erwerben. Zusätzlich stehen in Berlin weitere rund 500 stationäre Automaten der S-Bahn Berlin zur Verfügung. Ebenso stehen die neun Kundenzentren der BVG sowie die sieben Kundenzentren der S-Bahn an zentralen Standorten in vielen Bezirken zur Verfügung. Berlinweit verbreitet sind auch die privaten #Agenturen als Vertriebsstellen der BVG. Aktuell sind ca. 350 Agenturen bei der BVG unter Vertrag. Zukünftig wird die BVG das Netz der privaten Agenturen weiter ausbauen und dabei besonderes Augenmerk auf Orte in den Außenbezirken Berlins legen. Wichtigste zusätzliche Maßnahme für den Erwerb eines Fahrscheins im Bus auch ohne Kredit- oder Girokarte ist die Einführung einer Guthabenkarte, welche dann auch als Zahlungsmittel im Bus eingesetzt werden kann. Die Guthabenkarte kann anonym zum Beispiel mit Bargeld aufgeladen und im Bus zum kontaktlosen Bezahlen eingesetzt werden. 4 Das kontaktlose Bezahlsystem erleichtert z.B. Besuchern aus anderen Ländern den Fahrscheinkauf enorm. Eine große Gruppe derer, die möglicherweise nicht über KartenZahlungsmittel verfügen, ist zudem gar nicht betroffen, nämlich die Schüler. Sie haben ein kostenloses Ticket.“ Frage 5: Ist der BVG bekannt, dass es gerade viele ältere Menschen gibt, die überhaupt keine EC- oder Kreditkarte besitzen und damit keine Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung haben? Wie sollen sie – gerade in den Außenbezirken weitab eines BVG-Kundencenters – künftig ihre Fahrscheine erwerben, wenn dies nicht mehr im Bus selbst möglich ist und sich gerade bei Gelegenheitsfahrten der Kauf einer Monatskarte nicht lohnt? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Siehe dazu die Ausführungen unter Frage vier. Zusätzlich ist insbesondere für Gelegenheitsfahrten eine Bevorratung z.B. mit 4-Fahrten-Karten möglich. Mit der Bevorratung geht zusätzlich ein Preisvorteil einher, da eine Fahrt mit der 4-Fahrten-Karte um gut 21 Prozent günstiger ist als eine Einzelfahrt.“ Frage 6: Ist geplant, in den Straßenbahnen, U-Bahnen auf den Fähren ebenfalls nur noch bargeldlos an den Automaten zahlen zu können? Wenn ja, wann ist hier eine Umstellung geplant? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Aktuell läuft bei der BVG eine Markterkundung mit bargeldlosen Automaten in der Straßenbahn. Nach Abschluss der Markterkundung wird diese ausgewertet und die strategische Ausrichtung festgelegt. In U-Bahn-Fahrzeugen gibt es keine Vertriebstechnik. Die stationären Automaten auf den U-Bahnhöfen akzeptieren Bargeld und bargeldlose Zahlung.“ Frage 7: Hat der Aufsichtsrat der BVG der Umstellung auf die bargeldlose Zahlung zugestimmt? Wenn ja wann und auf welcher Sitzung? Wenn nein, warum wurde er an solch einer grundlegenden Entscheidung nicht beteiligt? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Aufsichtsrat der BVG wurde über das Vorhaben in mehreren Sitzungen informiert.“ Der Senat teilt dazu mit, dass die informierende Kenntnisnahme des Aufsichtsrates der BVG nicht bedeutet, dass der Senat oder die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger bzw. Tarifgenehmigungsbehörde dem Vorgehen zugestimmt hat. Wie in der Antwort zu der Frage 1 ausgeführt wird, handelt es sich um ein Pilotprojekt, das zunächst bis zum Ende dieses Jahres läuft und von der BVG zu evaluieren ist. Im Zuge der ersten Evaluation wird die BVG insbesondere nachzuweisen haben, dass durch die Verwendung einer Guthabenkarte die Nutzung des ÖPNV nicht erschwert wurde und dass ihr Erwerb in einem dichten Netz von Anbietern im Zeitpunkt der 5 Einstellung des Bargeldverkaufs von Fahrausweisen in den Bussen ermöglicht wurde. Erst nach Abschluss der Pilotphase wird das weitere Vorgehen anhand der gewonnenen Erkenntnisse zwischen der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt. In jedem Fall wird die einfache Nutzung des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen weiterhin zu gewährleisten sein. Berlin, den 28.07.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz