Straßenverkehr: In Eichkamp droht ein Lärmkollaps durch eine verfehlte Verkehrsführung der grünen Verkehrssenatorin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie sieht das stadtplanerische Konzept für den Raum #Autobahndreieck #Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz aus, dessen erste Ergebnisse zum Jahreswechsel 2018/2019 erwartet wurden?
Antwort zu 1:
Da das stadtplanerische Konzept für den Raum Autobahndreieck Funkturm / Messe
Berlin / Westkreuz nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Ergebnisse genannt
werden.
Frage 2:
Wie sehen die Planungen zum #Umbau des #AD Funkturm aus?
Antwort zu 2:
Die Komplexität der Gesamtanlage des AD Funkturms (Anfang der 60er Jahre erbaut) in
Kombination mit umfangreichen Bahnanlagen und einer Gestaltungsform unter
Berücksichtigung der #AVUS-Nordkurve ist für ein #Autobahndreieck untypisch und
entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere der schlechte Zustand der
baulichen Anlagen (im Besonderen diverse #Brückenbauwerke) sowie die erforderliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dreiecks erfordern
grundlegende Maßnahmen. Um diesen außerordentlich belasteten, für das Land Berlin
überaus wichtigen Verkehrsknoten dauerhaft aufrecht erhalten zu können, ist daher eine
Erneuerung mit einhergehender Umgestaltung des Dreiecks dringend erforderlich. Im
Zuge der Variantensuche wurde für das Autobahndreieck die Ausgestaltung als
aufgeweitetes Dreieck mit drei Bauwerken herausgearbeitet. Die #A115 (#AVUS) soll in
Mittellage über den derzeitigen Rasthof geführt werden.
2
Die Planung zum Umbau des #Autobahndreicks Funkturm sieht aktuell eine neue
#Anschlusstselle an der A 115 Höhe #Messedamm / Ecke #Jafféstraße vor. Durch diese neue
Anschlusstelle wird die Verkehrssicherheit im Autobahndreieck insbesondere auf der
#A100 wesentlich verbessert. Die auf der A 100 im Bestand vorhandenen Stadtstraßenanbindungen
zur Messe und zum ICC werden auf die geringer belastetete A 115 verlagert.
Die im Bestand vorhandenen unübersichtlichen Verkehrsverhältnisse mit der
Anschlussstelle Messedamm innerhalb des Autobahndreiecks und der dichten Abfolge
von Rampen mit ungewöhnlich kurzen Ein- und Ausfädelungsspuren sowie der dichten
Anschlussstellenfolge auf der A 100 werden aufgelöst.
Frage 3:
Wie sehen die Planungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen aus?
Antwort zu 3:
Das wesentliche Merkmal der Verkehrsführung während der Bauzeit soll die
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Stadtautobahn sein. Dies kann auf der A 115
durch den Bau der neuen Trasse außerhalb der Bestandautobahn gewährleistet werden.
Auf der A 100 wird dafür eine Verkehrsführung neben der Bestandstrasse erforderlich
sein. Die Anschlüsse Messe / ICC müssen auf Grund dessen zeitweise geschlossen
werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die nördlichen Anschlussstellen Kaiserdamm
und Spandauer Damm geführt werden.
Frage 4:
Inwieweit ist die Siedlung Eichkamp direkt oder indirekt von den Planungen betroffen bzw. inwieweit ist eine
Trassenführung im Bereich des S-Bahnhofs Eichkamp / Messe-Süd vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Siedlung #Eichkamp liegt neben der neuen Anschlussstelle Messedamm.
Privatgrundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Der erforderliche aktive und
passive #Lärmschutz wird vorgesehen. #Städtebaulich wird sich das direkte Umfeld am
Knotenpunkt Messedamm / Jafféstraße / Eichkampstraße und die Anbindung der
Waldschulallee durch die neue Anschlussstelle Messedamm verändern. Für die
Anschlussstelle wird das südliche Ende (etwa 6.000 m²) der Grünanlage an der
Eichkampstraße in Anspruch genommen. Die Verlängerung des Messedamms zur
Autobahnanschlussstelle wird über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Messe Süd geführt.
Die Bahnsteigzugangstreppe wird an die neue Straßenführung angepasst.
Frage 5:
Wie wurden die Anwohner in die Planungen einbezogen bzw. inwieweit wurde dem Wunsch der Anwohner
bzw. Anwohnerinnen und deren Siedlerverein für ein Beteiligungsgespräch mit dem Senat von Berlin
entsprochen? Inwieweit wird vom Berliner Senat sichergestellt, dass auf der #Informationsveranstaltung der
#DEGES ein politisch Verantwortlicher und kompetenter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Berliner Senats als
Ansprechpartner für die Anwesenden vor Ort sein wird?
3
Antwort zu 5:
Die Vertreterinnen und Vertreter der #Eichkampsiedlung wurden im März 2019 von der
DEGES über die Planungen frühzeitig informiert. Weitere Formate zur Information und
Beteiligung sind zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Information und
Beteiligung vorgesehen. An der Informationsveranstaltung am 31.10.2019 werden auch
Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
teilnehmen.
Frage 6:
Inwieweit ist die von den Anwohnern und deren Vertretern als am wenigsten schädlich angesehene
Planungsvariante favorisierte Tunnellösung realisierbar?
Antwort zu 6:
Der Autobahnanschluss des verlängerten Messedamms an die Autobahn ist als
Unterführung unter der Autobahn realisierbar.
Frage 7:
Inwieweit ist das Gelände ‚Zwischen den Gleisen‘ auch von der Halenseestraße oder über den nördlich
gelegenen Parkplatz aus anfahrbar?
Antwort zu 7:
Das Gelände des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Grunewald ist von der
Halenseestraße nicht öffentlich erschlossen. Vom nördlich gelegenen Parkplatz ist das
Gelände „Zwischen den Gleisen“ nicht anfahrbar.
Für eine Anbindung des Geländes am ehemaligen Güterbahnhof Grunewald über den
Bereich Rasthof AVUS wäre in jedem Fall ein Brückenbauwerk über die Gleisanlagen der
S-Bahn und Fernbahn erforderlich.
Frage 8:
Mit welchen Lärmemissionen wäre bei einer Realisierung einer Brückenlösung zu rechnen und welche
gesetzlichen Vorgaben für die Anlieger gibt es dazu? Inwieweit wird es eine Lösung geben, mit der „Straßen
mit Wohnbebauung so weit wie möglich gemieden werden sollen“?
Antwort zu 8:
Die exakten Lärmemissionsberechnungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den
ersten überschlägigen Berechnungen der Vorplanung sind im Vergleich zur Unterführung
bei einer Brückenlösung (Überführung des verlängerten Messdamms über die Autobahn)
leicht höhere Immissionen im nödlichen Bereich der Eichkampsiedlung zu erwarten, die
jedoch mit geeigenten Lärmschutzmaßnahmen kompensierbar sind. Der gesetzliche
Anspruch für die Anwohnerinnen und Anwohner richtet sich nach dem
4
Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der Bundesimmisionsschutzverordnung (16.
BImSchV). Straßen mit Wohnbebauung, hier die Waldschulallee und die Eichkampstraße,
werden nur bzgl. ihres Anschlusses an den Messedamm verändert.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neue Autobahnzufahrt am Eichkamp geplant, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226536009/Neue-Autobahnzufahrt-am-Eichkamp-geplant.html

Die #Anschlussstelle #Messedamm könnte noch mehr Lärm ins ohnehin schon geplagte Wohngebiet an der #Avus bringen.

Ab Montag müssen sich Autofahrer auf kleinere Einschränkungen entlang der Stadtautobahnen #A115 (Avus), #A100 und #A111 einstellen. Die Bundes-Planungsgesellschaft #Deges startet mit ersten Voruntersuchung für den #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissel-Brücke und der Umgestaltung des #Autobahndreiecks #Funkturm. Mit Bohrungen wolle man die Beschaffenheit des Baugrunds erkunden, teilt die Deges mit. Die Arbeiten sollen bis Anfang kommenden Jahres andauern. Dabei soll es nur vereinzelt zu Sperrungen kommen.

Im Zuge des geplanten Umbaus des Dreiecks Funkturm ist auch eine neue Anschlussstelle am Eichkamp vorgesehen. „Nach gegenwärtigem Stand ist das wohl aus Sicht der Planer nur mit einer Aufständerung möglich“, sagt Charlottenburg-Wilmersdorfs Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD). Konkret meint er eine Brücke vom Messedamm über die Avus auf die Spuren in nördlicher Richtung. Der Bezirk lehne die Planung ab, da sie zu einer „nicht mehr vertretbaren Lärmbelastung für die Siedlung Eichkamp führen“ würde, so der Rathauschef weiter. Die sei bereits jetzt durch die direkte Nachbarschaft zur Autobahn hoch.

Bund bevorzugt unterirdische Zufahrt vom Messedamm
Die neue Auffahrt solle südlich des S-Bahnhofs Messe Süd an der Siedlung vorbei zur A115 führen, erklärt …

Straßenverkehr: Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt für den Verkehr freigegeben Nach zweieinhalb Jahren Bauzeit ist die Autobahnbrücke Zehlendorfer Kleeblatt am Dienstag (16. April 2019) offiziell für den Verkehr freigegeben worden., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/5742898-4357821-autobahnbruecke-zehlendorfer-kleeblatt-f.html

Der Neubau verbindet Berlin und #Potsdam sowie die Ortsteile #Steglitz und #Wannsee, wie es in einer Mitteilung des Senats hieß. Der mehr als 75 Jahre alte #Vorgängerbau war seit Oktober 2016 in zwei Phasen #abgerissen und – bei laufendem Verkehr – ersetzt worden.
Entlastung für Lastwagen-Fahrer
Besonders für #Lkw-Fahrer, die auf dem Vorgängermodell nicht fahren durften, bedeutet die neue #Brücke über die Autobahn #A115 eine Erleichterung. Der Neubau der Brücke kostete rund 11,7 Millionen Euro, von denen 11 Millionen Euro vom Bund gezahlt wurden. Während der Baumaßnahmen waren die A115 und die #B1 zeitweise gesperrt.

Straßenverkehr: Freie Fahrt am Autobahnkreuz Zehlendorf aus Berliner Abendblatt

Freie Fahrt am Autobahnkreuz Zehlendorf

Bauarbeiten an #A115 sollen bis zum 21. Dezember abgeschlossen sein.

Noch vor Weihnachten stehen den Autofahrern auf der Autobahn 115 in Höhe des #Zehlendorfer #Kleeblatts in beiden Richtungen wieder zwei Fahrstreifen in voller Breite zur Verfügung.

Die bestehenden #Verkehrseinschränkungen auf der A115 werden bis zum 21. Dezember aufgehoben und rechtzeitig zu den Weihnachtsfeiertagen wieder für den Verkehr freigegeben. Das teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit.

Die umfangreiche, mehrjährige Baumaßnahme inklusive Abriss und Neubau zweier Brückenbauwerke werde somit drei Monate früher …

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen im Bereich des Autobahndreiecks
Funkturm ein?
Antwort zu 1:
Das #Autobahndreieck #Funkturm ist einer der am höchsten belasteten
#Autobahnknotenpunkte Deutschlands. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung
betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTV / 24 h) im
Autobahndreieck Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der A
115 ca. 84.000 Kfz/24 h.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der #Masterplan
bezüglich des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet ein begleitendes
stadtplanerisches Konzept für den gesamtstädtisch bedeutsamen Raum Autobahndreieck
Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz. Dieser soll die stadtplanerischen,
landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen an
den Stadtraum in Verbindung mit dem #Planfeststellungsverfahren
Sanierung/Ersatzneubau Autobahndreieck (AD) Funkturm klären. Erste Ergebnisse
werden zum Jahreswechsel 2018/19 erwartet. Ein weiterer Masterplan für die Umgebung
des AD Funkturm ist für die Umsetzung des Projektes Umbau AD Funkturm nicht
erforderlich. Wesentlich ist aufgrund des Bauwerkszustandes der Bestandsbrücken die
2
möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten
Verkehrsknotenpunktes, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung
ist.
Frage 3:
Wird es zu einem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm einen Wettbewerb geben, wer wird ggf.
beauftragt den Wettbewerb durchzuführen, wann wird ggf. der Wettbewerb durchgeführt?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm gibt es keinen Planungswettbewerb. Die
das Autobahndreieck umgebenden Zwangspunkte (3-seitige Bahnanlagen plus
Messe/ICC) lassen wenig planerischen Spielraum. Für die Gestaltung wurde eine
architektonische und eine denkmalschutzfachliche Begleitung beauftragt.
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen bezüglich eines Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm gibt von
Seiten des Berliner Senats?
Antwort zu 4:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 13. September 2017 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115
beauftragt. Planungsgrundlage war eine von der Obersten Straßenbaubehörde
beauftragte Machbarkeitsstudie aus 2014. Am 01.04.2018 wurde mit der Vorplanung (inkl.
Variantenuntersuchung) begonnen. Im Zuge der Vorplanung soll die Machbarkeitsstudie
aus 2014 fortgeschrieben werden.
Frage 5:
Inwieweit soll es eine alternative Verkehrsführung für die Bauzeit geben und wie soll sie ggf. aussehen?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten, weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost zu führen. Richtung Süden ist eventuell entlang des ICC
halbseitiges Bauen und die Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West
eine Lösung, um das nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit
dieser Lösungen wird im Rahmen der Vorplanung detailliert geprüft.
3
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen an der Rudolf-Wissell-Brücke geben?
Antwort zu 6:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist auch die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt. Soweit es die zukünftigen
Planungs- und Verfahrensstände zulassen und es verkehrs- bzw. bautechnisch sinnvoll
ist, werden die Baumaßnahmen am AD Funkturm mit denen der Rudolf-Wissell-Brücke
koordiniert. Somit ist von einer weitestmöglichen Koordinierung der Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich, ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten
Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne einer
Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem
Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der
Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger
finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Grunewald-Halensee sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Zur
Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über
eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter
4
Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien
erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Grunewald-Halensee möglich?
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsgesetz
(BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umbau AB-Dreieck Funkturm – was ist wann und wie geplant?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist der Senat mit den Planungen zum Umbau bzw. Neubau des Autobahndreiecks #Funkturm
fortgeschritten und was sind die nächsten Schritte bis zum Baubeginn?
Antwort zu 1:
Die #DEGES wurde vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung des Umbaus des
Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115 beauftragt. Planungsgrundlage ist
eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Das Vergabeverfahren für die folgende
Objektplanung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke wird voraussichtlich so
abgeschlossen, dass im März 2018 mit der Vorplanung (inkl. Variantenuntersuchung)
begonnen werden kann. Darüber hinaus wurden bereits technische
Informationsgespräche mit Trägern öffentlicher Belange geführt, Optimierungspotentiale
der Machbarkeitsstudie erarbeitet und die Bindung weiterer erforderlicher
Ingenieurleistungen veranlasst (Vermessung, Baugrundbegutachtung, Schall- und
Luftschadstoffbegutachtung, Umweltbericht u. a.). Die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich nicht vor 2021 möglich sein. Da die Dauer
eines Planfeststellungsverfahrens dieser Größenordnung seriös nicht genau
vorherbestimmt werden kann, ist die zeitliche Festlegung auf die folgenden
Planungsschritte (Ausführungsplanung, Vergabe der Bauleistungen) und auf einen
Baubeginntermin zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
Frage 2:
Wird der Senat den Neubau des Dreiecks Funkturm nutzen, um u. a. folgende Anforderungen umzusetzen:
a) Verlegung der AB-Ausfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke?
2
Antwort zu 2 a):
Veranlassung für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist der schlechte Zustand
der maßgeblich in den 1960er Jahren konstruierten Brückenbauwerke und die
Verkehrsführung im Knotenpunkt, die nicht dem Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs entspricht. Der Neubau von ca. 20 Brücken im Zuge der A
115 und der A 100 ist dringend erforderlich. Demnach ist das Projekt Umbau AD #Funkturm
begrenzt auf folgende Bereiche:
 A 100 zwischen südlich der #Halenseebrücken über die Bahn und Neue Kantstraße
(ca. 800 m)
 A 115 zwischen westlich der #Cordesstraße bis AD Funkturm (ca. 900 m)
Die konkret benannte Autobahnausfahrt #Kaiserdamm befindet sich nicht in diesem
Planungsbereich.
Frage 2 b):
Klärung der Zukunft bzw. der zukünftigen Nutzung des ICC und der damit verbundenen verkehrlichen
Anbindung?
Antwort zu 2 b):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird das ICC inkl. der bestehenden verkehrlichen
Erschließung als Bestand berücksichtigt.
Frage 2 c):
Optimierung der Anbindung des Zentralen #Omnibusbahnhofs (#ZOB), der derzeit erweitert und modernisiert
wird?
Antwort zu 2 c):
Der ZOB und das direkt angrenzende Stadtstraßennetz werden nach aktuellem
Planungsstand nicht direkt vom Projekt AD Funkturm betroffen sein. Bei möglichen
bauzeitlichen Änderungen im angrenzenden Stadtstraßennetz werden die Belange des
ZOB berücksichtigt.
Frage 2 d):
Deckelung von Teilen der Autobahn A 100, die in Troglage verlaufen (z. B. Abschnitt zwischen den Brücken
Kantstraße und Knobelsdorffstraße) nach Hamburger Vorbild (dort Deckelung Autobahn A 7), um Anwohner
von Lärm und Luftschadstoffen zu entlasten und zusätzliche Bau- und/oder Freiflächen in der City West zu
erschließen?
Antwort zu 2 d):
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ermittelt und im
Planfeststellungsverfahren abgewogen und festgelegt. Der konkret benannte
Autobahnabschnitt zwischen Kant- und Knobelsdorffstraße liegt allerdings nicht im
Umbaubereich des AD Funkturm und erfährt somit keine wesentliche Änderung.
3
Frage 2 e):
Bau einer Radschnellroute – auch für E-Bikes – entlang der A 100 (auch über die neu zu errichtende Rudolf-
Wissell-Brücke) vom Rathenauplatz Richtung Tegel bzw. Wedding?
Antwort zu 2 e):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm werden die vorhandenen Radwege als Bestand
berücksichtigt und die entsprechenden Radverkehrsbeziehungen beim Umbau
wiederhergestellt. Darüber hinausgehende konkrete Planungen können in Abhängigkeit
von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 f):
Optimierte Anbindung des S-Bahnhofs Westkreuz Richtung Grunewald und Halensee für Fußgänger und
Radfahrer?
Antwort zu 2 f):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird die vorhandene Anbindung des S-Bahnhofs
Westkreuz als Bestand berücksichtigt und die entsprechenden Verkehrsbeziehungen
werden beim Umbau wiederhergestellt. Darüber hinausgehende Planungen können in
Abhängigkeit von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 g):
Umwidmung der Flächen an der ehemaligen AVUS-Nordkurve für Wohnungsbau und Gewerbe?
Antwort zu 2 g):
Die Flächen innerhalb der ehemaligen AVUS-Nordkurve liegen größtenteils im Eigentum
des Bundes und bilden den Rasthof AVUS. Die Flächen werden nach derzeitigem
Erkenntnisstand benötigt, die Linienführung der A 115 hinsichtlich der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs entsprechend dem Stand der Technik anzupassen, die Funktion
als Rasthof aufrecht zu erhalten und die erforderlichen Kapazitäten für LKW-Stellplätze zu
gewährleisten (allgemeine LKW-Ruhezeiten, Andienung Messe, Andienung Großmarkt).
Frage 2 h):
Elektrifizierung (Oberleitung) der jeweils rechten Fahrspur der A 100 sowie der Überleitungen zur A 115 für
den zukünftig elektrisch betriebenen LKW-Verkehr?
Antwort zu 2 h):
Eine Elektrifizierung für den LKW-Verkehr ist im Projekt Umbau AD Funkturm nicht
vorgesehen.
Frage 2 i):
Prüfung einer Verlegung der Fahrbahn der A 100 Richtung Norden auf die westliche Seite der S-Bahntrasse
(mit Rückbau Westendbrücke und der Autobahnbrücke am ICC über die S-Bahn)
wenn nein, warum nicht?
4
Antwort zu 2 i):
Eine Verlegung der A 100 nördlich des Autobahndreiecks auf die Westseite der Ringbahn
ist mit verhältnismäßigen Mitteln und städtebaulich nicht möglich. Spätestens ab
Rognitzstraße mit der anliegenden Bebauung stehen westlich der Ringbahn nicht
genügend Flächen für eine zweite Richtungsfahrbahn der Autobahn zur Verfügung.
Zudem wären dann zur Erschließung der östlich liegenden Stadtteile (AS Kaiserdamm)
wieder neue Brücken über die Ringbahn erforderlich. Vorteile einer Verlegung der
Richtungsfahrbahn auf die Westseite der Ringbahn sind nicht erkennbar.
Frage 3:
Gibt es für die Umgebung des Dreiecks Funkturm einen Masterplan, in dem u. a. die in Frage 2
angesprochenen Punkte integriert betrachtet werden – wenn nein, warum nicht bzw. bis wann wird eine
solche Planung vorgelegt bzw. veröffentlicht.
Antwort zu 3:
Wegen des schlechten Bauzustandes der Verkehrsinfrastruktur ist die möglichst zügige
Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten Verkehrsknotenpunktes
wesentlich, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung ist. Andere
Belange werden wie beschrieben bei der Planung berücksichtigt.
Frage 4:
In welcher Form hat der Senat bisher den vom Umbau besonders betroffenen Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf in die Planungen eingebunden und in welcher Form wird das zukünftig geschehen?
Antwort zu 4:
Da die Planungen noch nicht begonnen haben, wurden zunächst erste informelle und
technische Informationsgespräche mit den Ämtern des Bezirks Charlottenburg-
Wilmersdorf durch die DEGES geführt. Neben fortlaufenden technischen Abstimmungen
soll es im Rahmen der Vorplanung eine umfassende Projektvorabstimmung mit den
Trägern Öffentlicher Belange unter anderem im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geben.
Frage 5:
In welcher Weise und für welche Zeiträume muss aus heutiger Sicht beim Umbau/Neubau des AB-Dreiecks
Funkturm die A 100 bzw. die A 115 (AVUS) ganz oder teilweise (wann für welche Teilstücke) für den Verkehr
gesperrt werden und wie bzw. wo entlang soll der Verkehr für diesen Fall umgeleitet werden?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost und die derzeit gesperrte Rampe auf die Ringbahnbrücke zu
führen. Richtung Süden ist evtl. entlang des ICC halbseitiges Bauen und die
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Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West eine Lösung, um das
nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit dieser Lösungen wird im
Rahmen der Vorplanung geprüft.
Frage 6:
Wird es vor dem Neubau des AB-Dreiecks ein öffentliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG geben
und wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Es wird für den Umbau des AD Funkturm ein Planfeststellungsverfahren unter
Berücksichtigung u. a. des BImSchG geben.
Frage 7:
Von welchen Fahrzeugzahlen für 2025, 2030 und 2040 (pro Stunde bzw. pro Tag) aufgeteilt nach PKW bzw.
LKW geht der Senat bei seinen Planungen für das AB-Dreieck Funkturm aus und welchen Anteil an
elektrisch betriebenen Fahrzeugen erwartet der Senat in diesen Zeithorizonten (bitte tabellarisch angeben)?
Antwort zu 7:
Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Verkehrsmodell 2025 als Grundlage für die Verkehrsuntersuchung zur Verfügung gestellt.
Das Modell 2030 wird in Kürze bereitgestellt und maßgebende Planungsgrundlage für den
Umbau des AD Funkturm sein. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung
(DTV / 24 h) im AD Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der
A 115 ca. 84.000 Kfz/24 h. Für LKW sind die Werte ca. 12.200 auf der A 100 und ca.
5.200 LKW/24 h auf der A 115. Das entspricht einem LKW-Anteil von knapp 6 %.
Prognosewerte für 2025 bzw. 2030 werden im Rahmen der Vorplanung projektbezogen
ermittelt. Elektro- oder Hybridtechnik wurde bisher nicht gesondert erfasst. In 2017 betrug
der Anteil der Elektro-Kfz bundesweit ca. 0,07 %.
Frage 8:
In welchem Umfang fließt der erwartete Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) vor allem
innerstädtischem Verkehr und Pendlerverkehr auf den ÖPNV in die Kapazitätsplanungen ein?
Antwort zu 8:
Die Verkehrsprognosen (hier: 2025 bzw. 2030) bilden den jeweiligen Modal Split
(Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsmittel) und damit auch die Entwicklungen der
Verkehrsmengen ab. Die Verkehrsprognose 2030 wird maßgebend für die Bemessung der
Verkehrsanlagen sein.
Frage 9:
Wann ist mit dem Abschluss der Planungsarbeiten, der ggf. erforderlichen Genehmigungen zu rechnen und
welcher Zeitraum ist für die eigentlichen Bauvorhaben bis zu deren Abschluss geplant?
Antwort zu 9:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
6
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt, wird voraussichtlich aber nicht
unter 5 Jahren liegen.
Frage 10:
In welchem Umfang trägt der Bund die Kosten für den Umbau/Neubau des AB-Dreiecks Funkturm und in
welchem Umfang muss sich das Land Berlin an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligen?
Antwort zu 10:
Der Bund trägt voraussichtlich die Baukosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne
einer Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung fällt mit dem
Gesehenvermerk des BMVI auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der
Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der DB AG
möglich. Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter (Radschnellweg o. ä.) müssen
i. d. R. vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind vom
Land Berlin zu tragen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Avus-Tribüne bekommt ein neues Dach Für die Sanierung der Avus-Tribüne wird ab Ende März deren Dach abgerissen und ersetzt., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-charlottenburg-avus-tribuene-bekommt-ein-neues-dach/20904182.html

Die Modernisierung und Neugestaltung der seit rund 20 Jahren leer stehenden #Avus-Tribüne kommt voran – wenn auch später als vom Investor Hamid #Djadda geplant. Ende März solle das Dach abgerissen und später in gleicher Form neu gebaut werden, kündigte Djadda am Montag auf Nachfrage an. Die originale Dachkonstruktion sei „zu baufällig und lässt sich nicht mehr sanieren“. Die ganze Tribüne ist ein #Baudenkmal.
Während des voraussichtlich zehntägigen Dachabrisses werde eine Spur der Avus (Autobahn #A115) nachts stadtauswärts gesperrt, sagt Djadda. Auf die Genehmigung der Verkehrsbehörden habe er lange warten müssen. Eigentlich sollten die Dacharbeiten im vorigen September beginnen. Im Sommer 2017 ließ Djadda die alten Sitzbänke entfernen.

Der Unternehmer plant verglaste, 400 Quadratmeter Veranstaltungsräume, die er an Unternehmen oder Privatleute vermieten will, sowie Büros, ein Café und vielleicht ein Avus-Museum. Im Mittelpunkt der Nutzungen sollen die Geschichte und Zukunft des …

Straßenverkehr: Bauarbeiten am Kleeblatt Zehlendorf Vollsperrung der A115 für den Abbruch des nördlichen Überbaus der Brücke notwendig, aus Senat

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Im Rahmen der Baumaßnahmen zum Neubau des #Kreuzungsbauwerkes #Kleeblatt #Zehlendorf sind die seit 05.11.2016 begonnenen vorbereitenden Arbeiten zum Abbruch des nördlichen Überbaus der Brücke nun abgeschlossen.

Für den bevorstehenden Abriss der Brücke werden jetzt eine zeitweise #Vollsperrung der #A115 und Verkehrseinschränkungen auf der #B1 / Potsdamer Chaussee notwendig.

Für die Abbrucharbeiten muss die BAB A115 vom Freitag, den 02.12.2016, 22:00 Uhr bis voraussichtlich Montag, den 05.12.2016, 05:00 Uhr für den Verkehr komplett gesperrt werden. Gleichzeitig erfolgt die Vollsperrung der Ab- und Auffahrtsmöglichkeiten über die inneren Rampen ("Ohren") des Kleeblattes Zehlendorf.

Auf den Autobahnen im Land Brandenburg (u.a. A10 – Berliner Ring) und dem Land Berlin sowie im innerstädtischen Bereich Berlins wird großräumig auf die Vollsperrung hingewiesen. Eine weiträumige Umfahrung der A115 wird dringend empfohlen, da auch auf den Alternativrouten mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.

Zusätzlich wird eine ortsnahe Umfahrungsmöglichkeit unmittelbar an der Anschlussstelle Zehlendorf geschaffen. Es kann in beiden Fahrtrichtungen der A115 jeweils mit zwei Fahrstreifen über die äußeren Rampen / Tangenten abgefahren werden. An den Kreuzungen Potsdamer Chaussee / Quantzstraße in nördlicher Fahrtrichtung sowie Potsdamer Chaussee / Isoldestraße in südlicher Fahrtrichtung erfolgen die zweispurigen Wendepunkte für den Verkehr und nachfolgend jeweils die Wiederauffahrt auf die Autobahn.

An den Kreuzungen werden Ampeln zur Sicherstellung des Verkehrsflusses eingerichtet. Dabei wird der ab- und wieder auffahrende zweispurige Verkehr der A115 vorrangig behandelt. An beiden Kreuzungen werden für den Verkehrsfluss außerdem untergeordnete Straßen gesperrt.

Die Durchfahrtsmöglichkeiten über die B1 / Potsdamer Chaussee in Richtung Innenstadt bzw. in Richtung Wannsee bzw. Potsdam sind an der Baustelle weiterhin gegeben.

Bereits an den Tagen vor der Vollsperrung kommt es zur Vorbereitung der Verkehrsumstellung hauptsächlichen in den verkehrsarmen Zeiten zu temporären Verkehrseinschränkungen, wie z.B. zeitweisen Spursperrungen.

Nach der Vollsperrung wird voraussichtlich ab dem 05.12.2016 die Anschlussstelle Zehlendorf wieder komplett frei gegeben und alle Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten stehen wieder zur Verfügung. Weiterhin erfolgt die Verkehrsführung auf der B1 / Potsdamer Chaussee dann wieder entsprechend dem aktuell eingerichteten Zustand.

Zum weiteren Abbruch der Brückenpfeiler und Fundamente des Bestandsbauwerkes werden in beiden Fahrtrichtungen der A115 jeweils im Bereich zwischen der Hauptfahrbahn und den Nebenfahrbahnen der Anschlussstelle Zehlendorf Baustellen eingerichtet. In beiden Fahrtrichtungen der A115 stehen aber weiterhin, in der Breite allerdings eingeschränkte, zwei Fahrstreifen zu Verfügung.

Wir bitten um Verständnis für die anstehenden Arbeiten und die daraus resultierenden Verkehrseinschränkungen.Bilder: 
Kleeblatt Zehlendorf (Blick stadteinwärts)

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: 030 9025-1090

Straßenverkehr: Sofortige Vollsperrung des Übergangs von der BAB A100 zur Avus (A 115) wegen dringend notwendiger Baumaßnahmen, aus Senat

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Betroffen ist die Brücke am #Dreieck #Funkturm über die #Halenseestraße Fahrtrichtung Süd

Die dringend notwendige #Behebung der #Schäden auf der Autobahnüberführung von der BAB #A100 in Fahrtrichtung Süd auf die Avus (BAB #A115) bedingt ab sofort die #Vollsperrung dieses Autobahnteilstückes am Dreieck Funkturm. Diese Vollsperrung muss voraussichtlich 3 Tage aufrechterhalten werden.

Auf der Überfahrt von der BAB A100 auf die BAB A115 Fahrtrichtung Süd wurde mittig zwischen den beiden Fahrstreifen eine ca. 50 x 80 cm große Schadstelle entdeckt, die aus Gründen der Verkehrssicherheit sofort beseitigt werden muss. Es kommt hierbei ein Betonersatzsystem zum Einsatz, das erst nach vollständiger Freilegung, Reinigung und Trocknung der Schadstelle aufgebracht werden kann und eine lange Wartezeit zur Aushärtung benötigt.

Eine weiträumige Umfahrung spätestens ab Anschlussstelle Kaiserdamm ist dringend zu empfehlen. Da ein erheblicher Rückstau auf der A 100 im Bereich AD Funkturm zu erwarten ist, sollte der Bereich auch bei einer geplanten Weiterfahrt auf der A 100 in Richtung Süden nach Möglichkeit gemieden werden.

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Nächtliche Verkehrseinschränkungen auf der A115 in der kommenden Woche Die Bauarbeiten am Kreuzungsbauwerk Kleeblatt Zehlendorf gehen weiter voran., aus Senat

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Die Arbeiten zur Vorbereitung des #Abbruchs des ersten Teils der #Bestandsbrücke der Anschlussstelle #Zehlendorf über die #A115 (#Kleeblatt Zehlendorf) werden fortgeführt. Dazu werden vom 31.10.2016 bis zum 04.11.2016 zusätzliche Spursperrungen auf der Hauptfahrbahn der Bundesautobahn BAB A115 sowohl in Fahrtrichtung Süd als auch in Fahrtrichtung Nord notwendig. Diese Arbeiten werden in den Nachstunden von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr durchgeführt. Es steht dann jeweils nur ein Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr zur Verfügung.

Eine Umleitungsstrecke kann nicht eingerichtet werden. Wir bitten um Verständnis für die anstehenden Arbeiten.