Busverkehr: Oekologische Rueckverlagerung und Gelaendebereinigung der Buswendeschleife an der Inselspitze Stralau
Ereignis
Die zur Jahreswende 1992/93 vom Bezirksamt Friedrichshain für rund 50.000 DM provisorisch errichtete asphaltierte Buswendeschleife am Ende der Tunnelstraße wird aus landschaftsschutzrechtlichen Gründen wieder zurückgebaut. Zur Durchsetzung des städtebaulichen Rahmenplans und zur Vermeidung von Schäden an zwei geschützten Eschen wird die Anlage für 12.000 bis 15.000 DM aus dem sensiblen Uferbereich herausgenommen, nachdem die Entwicklungsgesellschaft Rummelsburger Bucht (ERB) das dauerhafte Ersatzgrundstück Tunnelstraße 15–16 einvernehmlich erworben hat.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/737, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 664
Ich frage den Senat:
1. Wann, aus welchem Grunde und mit welchem Kostenauf wand wurde die Busschleife am Ende der Tunnelstraße im
Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht gebaut?
2. Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, diese Busschleife wieder
rückzubauen?
Wenn ja, aus welchem Grunde, und wie teuer wird diese
Maßnahme sein?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 664
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die alte Buswendeschleife (Tunnelstraße 15–16) befand sich
auf einem in Privateigentum befindlichen Grundstück und wurde
auf Betreiben der Eigentümer gesperrt. Das Bezirksamt
Friedrichshain von Berlin erstellte daraufhin zur Jahreswende
1992/93 die provisorische Buswendeschleife an der Inselspitze
mit einem Kostenaufwand von ca. 50 000 DM; ohne die Durch führung dieser Maßnahme wäre die Inselspitze mit dem Bus nicht
erreichbar.
Zu 2.:
Für die Inselspitze von Stralau ist im Landschaftsprogramm
aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeiten ein gesetzlicher Schutz
als geschützter Landschaftsbestandteil (oder Landschaftsschutz gebiet) vorgesehen. Deshalb erstellt der Bezirk zur Zeit für die
Inselspitze einen Landschaftsplan.
Das städtebauliche Konzept und die Freiraumplanung für
diesen Bereich sind stark landschaftlich geprägt.
Die provisorische asphaltierte Buswendeschleife in direkter
Uferlage stellt einen erheblichen Eingriff in den landschaftlich
besonders sensiblen Bereich der Inselspitze – der seinerzeit auf
Grund der gegebenen problematischen Umstände unumgänglich
war – dar, weil jetzt der gesamte (Schwerlast-)Verkehr bis an die
Wasserkante herangeführt wird. Dadurch sind Erholungs- und
Landschaftsschutzaspekte stark negativ betroffen. Beeinträchti gungen dieses empfindlichen Bereiches sind zu vermeiden und
störende Nutzungen auszulagern.
Ein Erhalt und weiterer Ausbau der provisorisch errichteten
Buswendeschleife im Landschaftsraum würde gegen das Gesetz
zum Schutz öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen und wegen
der Gefährdung des Weiterbestandes von zwei geschützten land schaftsprägenden Bäumen (Eschen) gegen die Baumschutzord nung verstoßen. Aus diesem Grunde soll die bisherige provisori sche Buswendeschleife aus dem Landschaftsraum wieder heraus genommen und in den bebauten Bereich der Inselspitze zurück verlagert werden. Diese Maßnahme, die der Umsetzung des städ tebaulichen Konzeptes und des Rahmenplans dient und den Zie len des im Verfahren befindlichen Landschaftsplanes entspricht,
wird vom bezirklichen Stadtplanungsamt, dem Natur- und Grün flächenamt sowie der ERB gemeinsam getragen.
Das bis 1992/93 u. a. als Buswendeschleife genutzte Grund stück Tunnelstraße 15–16 wurde von der ERB mit Beilegung eines
Rechtsstreits zwischen den Privateigentümern und Berlin zur
Sicherung der auf dieser Fläche richtig plazierten dauerhaft
öffentlichen Nutzung als Buswendeschleife erworben. Diese
Rückbaumaßnahme, Entfernen der Asphaltdecke, wird mit ca.
12 000 bis 15 000 DM veranschlagt und voraussichtlich im Zuge
der endgültigen Herstellung der Tunnelstraße (im Zeitraum 1997
bis 1999) durchgeführt.
Hinweis