Depots: Bauaufsichtliche Sperrung des Hallenensembles Wiebehalle und Modernisierungszuschuesse der Klassenlotterie
Ereignis
Das gesamte historische Hallenensemble des ehemaligen Straßenbahndepots in der Wiebestraße („Wiebehalle“) wurde mit Verfügung der Bauaufsicht vom 15. Februar 1996 wegen akuter Einsturzgefahr mit sofortiger Wirkung gesperrt. Für den vorherigen Teilausbau zu Künstlerarbeitsstätten hatte die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin der Ateliergesellschaft des BBK bereits eine Gesamtzuwendung von 2.940.000 DM bewilligt, wovon bis zum Zeitpunkt der baurechtlichen Stilllegung 2,5 Mio. DM ausgezahlt worden waren.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/628, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 652
Ich frage den Senat:
1. Seit wann und warum wurde das ehemalige Sraßenbahnde pot in der Wiebestraße baupolizeilich gesperrt?
2. In welcher Höhe waren vorher Mittel der Stiftung Deutsche
Klassenlotterie an die Atelier GmbH des Berufsverbandes
Bildener Künstler Berlins zur Sanierung der Gebäude geflos sen, um sie als Künstlerateliers nutzbar zu machen?
3. Hat es Versuche gegeben, sicherzustellen, daß die Lottomit tel in der Weise verbaut werden, daß ein Weiterbetrieb der
Atliers baupolizeilich unbedenklich ist? Wenn ja, warum
sind diese Versuche gescheitert?
4. Wie viele Künstler/innen haben durch die Schließung ihre
Ateliers verloren, und wo sind diese Künstler/innen derzeit
untergekommen?
5. Welche Nutzung ist für die Wiebehalle künftig vorgesehen?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 652
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Mit Verfügung der Bauaufsicht vom 15. Februar 1996 wurde
das gesamte Hallenensemble in der Wiebestraße mit sofortiger
Wirkung wegen Einsturzgefahr gesperrt.
Zu 2.:
Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin hat der Atelierge sellschaft mbH des BBK eine Zuwendung in Höhe von
2 940 000 DM für den Umbau der Wiebehalle für Atelierzwecke
bewilligt. Ausgezahlt wurden davon bisher 2,5 Mio. DM.
Zu 3.:
Diese Versuche konnte es nicht geben, weil erst nach dem Zeit punkt des Umbaus die bauaufsichtliche Sperrung durch das
Bezirksamt Tiergarten verfügt wurde. Die erheblichen baulichen
Mängel waren dem Zuwendungsempfänger – übrigens auch nicht
dem Bezirksamt als Vermieter – weder bei der Anmietung der
Räume noch bei ihrer Modernisierung bekannt.
Zu 4.:
Insgesamt mußten 15 Künstlerinnen und Künstler ihr Atelier
aufgeben. Auf der Grundlage eines zwischen der Atelier-GmbH
und dem Bezirksamt Tiergarten geschlossenen Vergleichs zur
Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind die
Voraussetzungen geschaffen worden, den Künstlerinnen und
Künstlern andere Künstlerarbesstätten zur Verfügung zu
stellen.
Zu 5.:
Ein vom Bezirksamt Tiergarten von Berlin beauftragtes Gut achten vom April 1996 zur Gebäudesicherheit zeigt die verschie denen Stufen der Sanierungsmöglichkeiten auf.
Sofern die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen
sichergestellt werden kann, wird im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel weiterhin eine kulturelle Nutzung
angestrebt.
Hinweis