VBB: "Der erste Blick ist immer auf den Fahrplan", aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/02/Interview-vbb-chef-franz-abschied.html

Zehn Jahre stand Hans-Werner #Franz an der Spitze des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Richtig bekannt wurde er in der #S-Bahn-Krise 2009, als er sich heftig mit der Deutschen Bahn anlegte und dem Konzern Missmanagement vorwarf. Ende Februar geht er mit 63 Jahren in den Ruhestand. 49 Jahre Arbeit sind genug, sagte Franz im Abschiedsgespräch mit Susanne Gugel. Herr Franz, mit welchem Verkehrsmittel sind Sie denn zum rbb gekommen? Ich bin mit dem Bus M 49 gekommen. Der braucht vom Bahnhof Zoo ungefähr 17 Minuten, und er war pünktlich. Eine sehr bequeme Möglichkeit, um in die Masurenallee zu kommen. Merken Sie sich das alles, wenn Sie mit einem Bus fahren, ob er pünktlich kommt und welche Probleme es gibt? Ja, das ist eine Berufskrankheit. Das ist auch der Fall, wenn ich mit dem Zug oder der S-Bahn fahre: Der erste Blick ist immer der auf den Fahrplan, um zu sehen, ob das Verkehrsmittel pünktlich ist. Dann interessiert mich auch immer der …

VBB: „Der erste Blick ist immer auf den Fahrplan“, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/02/Interview-vbb-chef-franz-abschied.html

Zehn Jahre stand Hans-Werner #Franz an der Spitze des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Richtig bekannt wurde er in der #S-Bahn-Krise 2009, als er sich heftig mit der Deutschen Bahn anlegte und dem Konzern Missmanagement vorwarf. Ende Februar geht er mit 63 Jahren in den Ruhestand. 49 Jahre Arbeit sind genug, sagte Franz im Abschiedsgespräch mit Susanne Gugel.

Herr Franz, mit welchem Verkehrsmittel sind Sie denn zum rbb gekommen?

Ich bin mit dem Bus M 49 gekommen. Der braucht vom Bahnhof Zoo ungefähr 17 Minuten, und er war pünktlich. Eine sehr bequeme Möglichkeit, um in die Masurenallee zu kommen.

Merken Sie sich das alles, wenn Sie mit einem Bus fahren, ob er pünktlich kommt und welche Probleme es gibt?

Ja, das ist eine Berufskrankheit. Das ist auch der Fall, wenn ich mit dem Zug oder der S-Bahn fahre: Der erste Blick ist immer der auf den Fahrplan, um zu sehen, ob das Verkehrsmittel pünktlich ist. Dann interessiert mich auch immer der …

Novelle zum ÖPNV-Gesetz im Land Brandenburg Offener Brief an alle Abgeordneten des Verkehrsausschusses

http://www.bahnkunden.de/

(19.2.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung der Verabschiedung der Novelle zum #ÖPNV-Gesetz #Brandenburg wenden wir uns mit diesem Offenen Brief an Sie, um Ihnen die wohl weiterhin bestehenden Probleme aufzuzeigen. Wir appelieren an Sie, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Es gefährdet mittelfristig ein gutes und ausreichendes Angebot mit Straßenbahn und Bus. Wir haben den Eindruck, dass das ÖPNV-Gesetz lediglich dazu dient, die Verantwortung für Bahn und Bus vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte abzuwälzen, ohne im Gegenzug für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Daseinsvorsorge und Subsidiarität sieht unserer Meinung nach anders aus. Wer erklärt in vier, fünf oder acht Jahren der Öffentlichkeit, dass die Straßenbahn in Brandenburg an der Havel oder Cottbus als umweltfreundliches und barrierefreies Verkehrsmittel nicht mehr zu finanzieren ist? 1. Barrierefreiheit findet nicht statt Die Umsetzung der Barrierefreiheit (in der Anhörung am 16.1.2014 war davon auch die Rede) ist völlig ungeklärt; auch hierbei werden die Aufgabenträger, so jedenfalls unser Eindruck, vom Land alleine gelassen. Viele Haltestellen müssen bis 2020 baulich verändert werden, um barrierefrei zugänglich zu sein. Sofern hiermit größere Baumaßnahmen verbunden sind, muss bald mit den Planungen begonnen werden. Hierzu wiederum ist aber Voraussetzung, dass die Finanzierung geklärt ist. Zahlreiche alte Straßenbahnfahrzeuge können nur mit einem finanziellen Riesenaufwand, der in vielen Fällen einem Neubau gleichkommt, entsprechend umgerüstet werden. Wer soll das finanzieren? Das Land hat, wenn das Gesetz so verabschiedet wird, hierfür keine Verantwortung mehr. 2. Absenken der Investitionsförderung von 17,1 Mio. Euro (2013) auf 5 Mio. in 2014 – ist das der erwünschte Fortschritt? Dreh- und Angelpunkt ist die pauschale Förderung der Aufgabenträger mit Straßenbahnen und Eberswalde mit seinem Obus mit 5 Mio. Euro jährlich. Diese Summe ist angeblich ausreichend, um die anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen der kommenden Jahre zu finanzieren. Wie kommt diese Summe zustande? 2008 bis 2010 sind durchschnittlich pro Jahr 4,1 Mio. Euro an Fördermitteln durch das Land Brandenburg ausgereicht worden. Wird allerdings ein längerer „Lebenszyklus“ von Fahrzeugen und Gleisanlagen betrachtet, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Von 1999 bis 2010 sind laut VDV für die Straßenbahnen im Land Brandenburg im jährlichen Durchschnitt 8,5 Mio. Euro an Investitionen gewährt worden. Warum nimmt das Ministerium als Grundlage für die Ermittlung des angeblichen Investitionsbedarfs für die kommenden Jahre einen Mini-Zeitraum, der überhaupt nicht repräsentativ ist? Dass die 5 Mio. Euro überhaupt nicht ausreichen, zeigt auch die Landeshauptstadt Potsdam. Hier wächst die Bevölkerung stetig an und die ViP haben immer mehr Fahrgäste zu befördern. In Folge der neuen, pauschalen Zuweisungen würde Potsdam pro Jahr ca. 1 Mio. Euro weniger Geld für seine Straßenbahn bekommen, obwohl hier ein Ausbau des Straßenbahnnetzes dringend erforderlich ist. Im Haushalt soll der Einzelplan 11 (MIL), Kapitel 11 500, Titelgruppe 70 „Investitionen für den ÖPNV gemäß Gesetz zum EntflechtG“ von 2013 17,1 Mio. Euro auf 2014 5,0 Mio. Euro um über 70 % gekürzt werden. Zeigen nicht alleine diese beiden Zahlen die Dramatik? Unser Fazit: Wird die Förderung von 5 Mio. Euro nicht deutlich erhöht, wird keiner der betroffenen Aufgabenträger die in wenigen Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen finanzieren können. Es droht dann somit das Aus für die Straßenbahnbetriebe in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Woltersdorf, Schöneiche, Rüdersdorf und Strausberg. Verkehrswende? Förderung des Umweltverbundes? Nicht in Brandenburg. 3. Mitwirkung Wir hätten uns gewünscht, dass den Aufgabenträgern verbindlich das Aufstellen von Nahverkehrsplänen und Einrichten von Nahverkehrsbeiräten vorgeschrieben wird. Diese Art der Öffentlichkeitsarbeit sollte selbstverständlich werden, wenn wenig Geld zur Verfügung steht und neue Wege begangen werden sollen. Transparenz und Möglichkeiten der demokratischen Mitwirkung sollten auf allen Ebenen erprobt und genutzt werden, um die Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen. Sehr veehrte Abgeordnete, wir haben nach wie vor den Eindruck, dass der vorgelegte Entwurf zum ÖPNV-Gesetz den regionalen Aufgabenträgern mehr Kompetenz und Entscheidungsfreiheit zubilligen möchte (das ist positiv), ihnen andererseits die dafür notwendige finanzielle Ausstattung vorenthält (das ist negativ). Wir appellieren an Sie, für eine ausreichende und verlässliche Finanzierung des Bahn- und Busverkehrs in Brandenburg zu sorgen. Nur dann können die Ziele des ÖPNV-Gesetzes mit Leben erfüllt werden: „Der öffentliche Personennahverkehr soll der Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll so gestaltet werden, daß er eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt. Durch Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs soll der motorisierte Individualverkehr, insbesondere in und zwischen Verdichtungsräumen zurückgeführt, zumindest aber ein weiterer Anstieg verhindert werden.“ (§ 2 Absatz 2 ÖPNV-Gesetz). Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

VBB LIVEKARTE: Busse und Züge auf der Openstreetmap-Karte verfolgen, aus golem.de

http://www.golem.de/news/vbb-livekarte-busse-und-zuege-auf-der-openstreetmap-karte-verfolgen-1402-104600.html

Mit der #VBB-#Livekarte bietet der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg nun eine Möglichkeit, sich mit Hilfe von Openstreetmap und Echtzeitdaten der angeschlossenen Verkehrsbetriebe über die Position von Bus, Bahn und Fähre zu informieren. Die Livekarte des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg (VBB) bietet Bewohnern der beiden Bundesländer nun die Möglichkeit, sich die Position fast aller ÖPNV-Fahrzeuge in Echtzeit anzeigen zu lassen. Der VBB kombiniert damit verschiedene Datenquellen der Verkehrsbetriebe, die dem Verbund angehören. Zu sehen sind etwa die Ist-Abfahrzeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), aber auch Positionen von ODEG-Zügen und sogar den Fähren. Für Anwender, die gerne einen Überblick über die Fahrzeuge in ihrer Nähe haben, ist die …

VBB + BVG + Tarife: Kennzeichnung aller Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Hinweise oder Beschwerden von Berliner Gästen im Hinblick auf die Benutzung von Fahrscheinen bekannt, die darauf aufmerksam machen, dass es nicht klar erkennbar ist, welche Verkehrsmittel mit den Fahrscheinen benutzt werden dürfen? Antwort zu 1: In Berlin und Brandenburg können mit einem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) genutzt werden. Gerade wegen der großen Fahrgastnachfrage in Berlin ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fahrgäste diese Verbundwirkung der VBB-Fahrausweise kennt. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist dennoch auf einzelne Anfragen von Kunden zum VBB-Tarif hin, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit VBB-Logos zurückführen lassen. So ist einigen Brandenburger Kunden nicht bewusst, dass Fahrausweise, die sie für die Bahnfahrt nach Berlin nutzen, auch beim Umstieg für die Weiterfahrt in Berlin in den Bussen und Bahnen gelten. Umgekehrt ist Berliner Gelegenheitskunden teilweise nicht bekannt, dass sie mit einem VBB-Fahrausweis nach der Zugfahrt in Brandenburg auch mit dem Bus oder mit der Straßenbahn weiterfahren können. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die erwähnten vereinzelten Informationsdefizite insbesondere durch eine entsprechende Kundenkommunikation der Verkehrsunternehmen zum VBB-Tarif beseitigt werden müssten. Frage 2: Welche Gründe gibt es, dass nicht alle Verkehrsmittel der BVG mit dem Verbundlogo ausgestattet sind? Antwort zu 2: Dem Senat sind nachvollziehbare Gründe zum Verzicht von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht übermittelt worden. Frage 3: Welche Maßnahmen kann der Senat anstrengen, um alle Verkehrsmittel in Berlin mit dem einheitlichen Verbundlogo zu kennzeichnen, das sich beispielsweise auch auf den Fahrscheinen befindet? Antwort zu 3: VBB und Senat haben der BVG wiederholt vorgeschlagen, an ihren Fahrzeugen das VBBLogo anzubringen. Aktuell sind dazu weitere Gespräche geplant. Der Senat sieht in dem Fehlen von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der BVG eine uneinheitliche Kennzeichnung innerhalb des VBB-Gebietes. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass daraus nur wenige Fahrgäste eine Nichtgültigkeit des VBB-Tarifs in den BVG-Verkehrsmitteln ableiten. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)

Die S-Bahn ist pünktlicher geworden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bahnverkehr-in-berlin-die-s-bahn-ist-puenktlicher-geworden,10809148,26148950.html

Im Vergleich zu 2012 fuhren die Berliner #S-Bahnen im vergangenen Jahr wieder #pünktlicher. Die Fahrzeiten wurden der Realität angepasst und verlängert. Na also, geht doch! Die S-Bahnen in Berlin und Brandenburg sind pünktlicher geworden. Das geht aus der jüngsten offiziellen Statistik zu diesem Thema hervor, die der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) im Internet veröffentlicht hat. Danach wurden im vergangenen Dezember 94,7 Prozent der S-Bahn-Fahrten als pünktlich gewertet. Das bedeutet, dass die Züge auf die Minute genau oder weniger als …

Tarife + VBB: Fahrpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg: Automatische Erhöhungen machen keinen Sinn

http://www.bahnkunden.de/

(10.2.2014) Jedes Jahr das gleiche Ritual: zwischen Februar und April 2014 wird eine Diskussion um angeblich notwendige un unumgängliche #Fahrpreiserhöhungen im Nahverkehr losgetreten. Am liebsten wäre laut Zeitungsberichten dem Berliner Finanzsenator ein Automatismus, der jährliche #Fahrpreissteigerungen über der Inflationsrate vorsieht. Der #DBV lehnt diese automatischen, überdurchschnittlichen Preissteigerungen ab. Dieses Verfahren würde dazu führen, dass ein Zusammenhang zwischen Fahrpreis und der Leistung überhaupt nicht mehr herstellbar wäre. Immer mehr Menschen nutzen tagein- und tagaus Bahnen und Busse. Insbesondere in der Region Berlin erreichen die Fahrgastzahlen jählrich neue Höchststände. Jedoch hält das Angebot schon heute nicht mehr ausreichend Schritt mit der steigenden Nachfrage. Längere oder mehr Züge im Regionalverkehr? Taktverdichtung bei S-, U- oder Straßenbahn? Neue Regionalbahnhöfe oder Linien, neue Strecken, Vorrangschaltungen? Alles Fehlanzeige – mit winzigen Ausnahmen. Auch in Brandenburg sollen durch ein neues ÖPNV-Gesetz die Zahlungen an die Aufgabenträger mit Straßenbahn oder Obus-Betrieben spürbar sinken. Die Leistung bleibt gleich und dafür sollen die Fahrpreise überprotortional steigen? Der Grund für dieses Ansinnen ist einfach: die Länder Berlin und Brandenburg sanieren ihre Haushalte auf Kosten auch der Fahrgäste und wollen ihre Zuweisungen für den ÖPNV in den nächsten Jahr drastisch kürzen. Einige Beispiele des zurückgehenden Engagements der Länder Berlin und Brandenburg beim ÖPNV: BERLIN 2013 2017 Ca-Änderung Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs 192,1 Mio. € 186,8 Mio. € – 5,3 Mio. €, -3 % Neu- und Umbau von Lichtsignalanlagen zur ÖPNV-Beschleunigung 1,0 Mio. € 0,5 Mio. € – 0,5 € – 50 % BRANDENBURG 2012 2016 Änderung Ausgaben für den ÖPNV 430,6 Mio. € 413,6 Mio. € – 17 Mio. € – 4 % Der DBV erinnert bei der jetzt aufbrechenden Diskussion an die Verantwortung der Bundesländer für einen bezahlbaren und guten ÖPNV. Jeder Fahrpreiserhöhung muss auch eine Verbesserungen beim Angebot gegenüberstehen. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94.

Tarife + VBB: Fahrscheine werden wieder teurer, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bvg-und-s-bahn-fahrscheine-werden-wieder-teurer,10809148,26138460.html

Die Diskussion über die neuen #Fahrpreise bei #BVG und #S-Bahn in Berlin hat begonnen. Auch von einem Ticketpreis von 2,80 Euro war schon die Rede. Dabei würde man in Brandenburg, das zum Verkehrsverbund dazu gehört, erst einmal gern auf eine solche Debatte verzichten. Noch ist nicht beschlossen, dass der Preis des Berliner Einzelfahrscheins auf 2,70 Euro steigt. 2,80 Euro waren ebenfalls schon mal in der Diskussion. Vielleicht bleibt der Tarif auch erst mal bei 2,60 Euro. Doch klar ist: Für die Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn und der anderen Unternehmen geht es nun um spannende Fragen. Die Debatte um die Fahrpreisentwicklung hat begonnen. Das Thema „Tarifanpassung 2014“ steht Ende Februar im Aufsichtsrat des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) auf der Tagesordnung. Ein Beschluss ist noch nicht in Sicht. Aber es wird wohl Diskussionen geben, ob es in absehbarer Zeit zu einer …

Busse und Bahnen schaffen neuen Fahrgast-Rekord, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/politik/busse-und-bahnen-schaffen-neuen-fahrgast-rekord,10808018,26095388.html

Immer mehr Menschen sind mit #öffentlichen #Verkehrsmitteln unterwegs. Neue Fernbusse und einen Bedeutungsverlust des Autos nennen Fachleute als Gründe. Noch nie sind die Deutschen so oft Bus und Bahn gefahren: Mehr als 11,12 Milliarden #Fahrgäste wurden 2013 im Nah- und Fernverkehr gezählt – noch einmal 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Einen Rekord gab es auch im Luftverkehr: Die Zahl der Passagiere auf deutschen Flughäfen legte innerhalb eines Jahres um 1,1 Prozent auf rund 181 Millionen zu, allerdings gingen die Inlandsflüge zurück. Das berichtete das Statistische Bundesamt auf der Basis vorläufiger Zahlen. Der Fernverkehr mit Bussen ist nach der Liberalisierung zum Jahresbeginn 2013 stark gewachen. Allein die in der Statistik berücksichtigten Unternehmen steigerten ihr Fahrgastaufkommen um …

Tarife + VBB: Datenschutz bei der VBB Card, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Die #Karten sind beim Einlesen an den #Terminals dem Kunden zuzuordnen. Ist sichergestellt, dass die Daten nicht gespeichert werden? Antwort zu 1: Der #VBB stimmt jeden Umsetzungs-schritt zur #VBB-#fahrCard im VBB-Tarifgebiet mit den #Datenschutzbeauftragten der Länder ab. Beim Einlesen der Karten an den Terminals wird die Gültigkeit der Applikation und der darauf abgelegten Fahrtberechtigung geprüft. Zudem wird die Kartennum-mer gegen eine täglich aktualisierte Sperrliste geprüft, um festzustellen, ob die Karte/Fahrtberechtigung aufgrund von Verstößen gegen die Vertragsbedingungen (z.B. Nichtzahlung des monatlichen Abonnementbetrages) zu sperren ist. Es werden aktuell keine Daten der Kontroll- oder Sperrtransaktion in den Terminal-Hintergrundsystemen gespeichert oder an Drittsysteme weitergegeben. Ledig-lich auf der Chipkarte wird ein Logbuch geführt, welches die letzten zehn Transaktionen speichert. Der älteste Ein-trag wird jeweils durch den neuesten Transaktionsakti-onsdatensatz überschrieben. Frage 2: Falls diese doch gespeichert werden, ist es auszuschließen, dass diese Daten nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden? Antwort zu 2: Wenn ab voraussichtlich 2015 alle Transaktionsprozesse (z.B. Ticketkontrolle, -ausgabe, -änderung) pseudonymisiert in Datensätzen in den Termi-nal-Hintergrundsystemen gespeichert und an das ver-bundweite Hintergrundsystem des VBB übermittelt wer-den, wird strengstens – und immer in enger Zusammenar-beit mit Datenschutzbeauftragten der Unternehmen und der Länder – darauf geachtet, dass keine Bewegungspro-file erstellt werden. Rückschlüsse zur/zum Kun-din/Kunden werden (analog wie z.B. bei EC- und Kredit-karten) nur bei Reklamationen der/des Kundin/Kunden beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen über die Chipkartennummer hergestellt. In den Kontrollsystemen und im verbundweiten Hintergrundsystem des VBB ist es schon allein aufgrund der vorliegenden Daten nicht mög-lich, Bewegungsprofile zu erstellen. So haben beide Sys-teme keinen Zugriff auf persönliche Kundendaten, die nur bei den Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen vorliegen. Nur in Fällen, in denen die Kundin oder der Kunde ausdrücklich aufgrund einer Reklamation die Prü-fung ausgewählter Datensätze wünscht, werden diese dem Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen zur Ver-fügung gestellt, damit dieses die Reklamation der/des Kundin/Kunden auf dessen Wunsch bearbeiten kann. Die Transaktionsnachweise, die im zentralen Hinter-grundsystem zusammenlaufen, werden nur zu Prüfzwe-cken verarbeitet, so dass weitestgehend automatisiert und schnell Inkonsistenzen (z. B. fehlerhafte oder unvollstän-dige Transaktionen) erkannt werden können, um entspre-chende Maßnahmen einleiten zu können (z. B. Sperrung der Karte/Applikation). Durch diese Prüfverfahren wird die Sicherheit des Systems gewährleistet. Die Transakti-onsdaten werden nach einem definierten Zeitraum (vo-raussichtlich 60 Tage) aus dem System gelöscht. Frage 3: Wie will der VBB sicherstellen, dass die VBB-fahrCard mit effektiven Maßnahmen gegen das sog. „Cloning“ ausgestattet wird? Antwort zu 3: Um das Klonen von Chipkarten auszu-schließen, wurden Maßnahmen zur Verhinderung des Auslesens des Dateninhalts ergriffen. In die Systeme wurde ein spezifischer Zugriffsschutz implementiert. Vor jedem Zugriff wird eine gegenseitige Authentifikation zwischen Chipkarte und Lesegerät auf Basis von Zufalls-zahlen und im Trägermedium gespeicherten geheimen Schlüsseln durchgeführt. Es werden anwendungs- und berechtigungsspezifische Zugriffsrechte und Schlüssel benutzt. Des Weiteren wird zur Verhinderung von Duplikaten des Trägermediums eine weltweit eindeutige, unverän-derbare Kennung des Chips (UID Unit IDentifier) ge-nutzt. Diese Kennung ist in das Konzept zur Zugriffssi-cherung integriert. Außerdem werden auch optische Si-cherheitsmerkmale (Lasergravur) verwendet. Frage 4: Warum ist das Verfahren so gestaltet, dass al-le beteiligten Unternehmen auf die Daten der VBB-fahrCard zu greifen, jedoch der Besitzer nicht? Antwort zu 4: Die VBB-fahrCard kann auch von allen Kundinnen und Kunden an selbst zu bedienenden Info-terminals ausgelesen werden, die viele Verkehrsunter-nehmen im Verbund an zentralen Standorten installieren. Zudem gibt es Apps für NFC-Smartphones, mit denen die Dateninhalte der Karte ausgelesen werden können. In einer späteren Ausbaustufe soll es möglich sein, dass Kundinnen und Kunden ihre Abonnements online von zu Hause mit Hilfe eines entsprechenden Chipkartenlesege-räts verwalten und somit auch Dateninhalte direkt einse-hen können. Frage 5: Wie setzt sich der hohe Verwaltungskosten-aufwand (20 €) beim Verlust der Karte zusammen? Antwort zu 5: Die Kosten für den Kunden bei einma-ligem Verlust betragen 10 Euro. Jede weitere Neuaus-stellung einer VBB-fahrCard binnen 24 Monaten nach Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20 Euro. Es soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kun-den als verloren gemeldete Karten an andere Personen zur unberechtigten Nutzung weitergeben. Die weitergegebe-nen Karten könnten bis zu einer ersten elektronischen Kontrolle genutzt werden. Zudem soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kunden aufgrund der Möglichkeit des Ersatzes unachtsam mit ihrer VBB-fahrCard umge-hen. Frage 6: Wie wird sichergestellt, dass Kundendaten nicht auf den mobilen Terminals der Kontrolleure miss-braucht werden? Antwort zu 6: Mit den mobilen Kontrollterminals der Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden lediglich die Daten zur zeitlichen und räumlichen Gültigkeit, die für die Kontrolle relevant sind, von der Chipkarte ausgelesen und angezeigt. Nur bei persönlichen Abonnements wer-den (analog zur heutigen Kundenkarte) die persönlichen Daten angezeigt (Kundenname und bei Abonnements, die an ein gewisses Alter gekoppelt sind, das Geburtsdatum). Es werden aktuell jedoch keine kundenbezogenen Da-tensätze in den Terminals gespeichert. Wenn ab 2015 Transaktionsdatensätze erzeugt und an die Terminal-Hintergrundsysteme weitergegeben werden, wird durch entsprechende Zugriffsprofile sichergestellt, dass Kon-trolleure keinen Zugriff auf die Datensätze erhalten. Frage 7: Wird sichergestellt, dass nur relevante Daten auf der Karte gespeichert werden, die keinen Rückschluss auf das Kundenverhalten zulassen? Antwort zu 7: Die Datenstrukturen auf dem Chip der VBB-fahrCard sind von der VDV1)-Kernapplikation GmbH & Co. KG, die den durch Bund und Länder geför-derten technischen und organisatorischen Standards für elektronisches Fahrgeldmanagement in Deutschland fest-legt, verbindlich vorgeschrieben. Der VBB und alle Ver-kehrsunternehmen im Verbund sowie zahlreiche weitere Verkehrsunternehmen und -verbünde in ganz Deutschland haben sich zu deren Einhaltung vertraglich verpflichtet. Änderungen an vorhandenen oder Ergänzungen weiterer Datenfelder sind also nur innerhalb der vorgegebenen Datenstrukturen möglich. Somit ist es keinem Verkehrs-verbund oder Verkehrsunternehmen erlaubt, nachträglich individuelle Datenfelder einzuführen. 1) Verband Deutscher Ver-kehrsunternhmen Frage 8: Wie kann sichergestellt werden, dass der Be-sitzer einer Karte beim Missbrauch der Daten seiner Kar-ten (Cloning) keine Nachteile in Form von sofortigem Einzug der Karte, Kosten für die neue Karte etc. erfährt? Antwort zu 8: Ein „Cloning“ der Karte ist nach dem derzeitigen Stand der Technik ausgeschlossen (vgl. Frage 3). Darüber hinaus ist durch das in das Gesamtsystem in-tegrierte Sicherheitsmanagement sichergestellt, dass – sollten jemals gefälschte Chipkarten im System auftau-chen – diese im Prüfprozess sofort erkannt werden. Sollte dann eine gefälschte Karte ein zweites Mal im System auffallen, wird die/der rechtmäßige Besitzerin/ Besitzer der Original-VBB-fahrCard umgehend informiert und erhält eine neue Karte. Das Kontrollpersonal würde eben-so sofort über die Sachlage der betroffenen Karten-nummer informiert, so dass der Kundin oder dem Kunden keine unnötigen Nachteile entstehen. Es würden der Kun-din oder dem Kunden keine Kosten entstehen. Berlin, den 13. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2014)