Tarife: Mai 2015: über 127 Stunden Streiks in Berlin und Brandenburg – Haben Monats- und Jahreskartenbesitzer einen Anspruch auf Erstattung?

(15.5.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg)

Besteht ein #Erstattungs- oder #Entschädigungsanspruch für vom #Streik betroffene Fahrgäste? In den vergangenen Tagen haben sich mit dieser Frage vermehrt #Fahrgäste an den #DBV-Landesverband gewandt. Immerhin hatte der Streik der vergangenen Woche über 127 Stunden gedauert, wobei bereits viele Stunden vor und auch noch nach dem Streik Züge ausfielen.
Hat der Berufspendler aus Angermünde nach Berlin (Monatskartenpreis 162 €) oder der aus Falkenberg (Jahresabo 947 €) einen Erstattungs- und Entschädigungsanspruch, wenn er an vier Tagen der letzten Woche nur auf langen Umwegen, gar nicht oder nur mit dem eigenen Pkw zur Arbeit nach Berlin kam? Immerhin müsste doch dem Preis für die Monats- und Jahreskarte auch ein gewisses Leistungsangebot gegenüberstehen?!
Dr. Wilfried Ruppert, im DBV-Bundesverband für den Verbraucherschutz zuständig: „Bundesweit richten sich die Ansprüche nach den Beförderungsbedingungen des Unternehmens oder Verbundes, bei dem der betroffene Fahrgast seine Monats- oder Jahreskarte gekauft hat und nach der tatsächlichen Betroffenheit. Wer sich vor dem Streikaufruf eine Monats- oder Jahreskarte gekauft hat, wusste da noch nicht, dass ein Streik bevorsteht und wie lange dieser dauert.“
Deshalb empfiehlt der Landesverband allen Fahrgästen, die sich vor dem Streikaufruf eine Monats- oder Jahreskarte (auch im Abo!) gekauft haben, einen formlosen Antrag bei dem Verkehrsunternehmen zu stellen, bei dem sie ihren Fahrschein gekauft haben und ihren Erstattungsanspruch detailliert und nachvollziehbar zu begründen. Dr. Ruppert: „Wer zum Beispiel mit dem Auto zur Arbeit als Mitfahrer mitgenommen wurde und keine anderen Fahrtalternativen mit Bahn und Bus hatte, sollte den Fahrer als Zeugen benennen.“
Fahrgäste, die mit der Antwort oder mit der Erstattungsangebot nicht zufrieden sind, können sich anschließend an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (www.soep-online.de) wenden.
Grundsätzlich sieht der Landesverband auch die Verkehrsunternehmen und den Verkehrsverbund in der Pflicht, über die gültigen Erstattungs- und Entschädigungsregelungen zu informieren.

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Über den Deutschen #Bahnkunden-Verband (DBV):
Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

VBB im Dialog in der Region Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Brandenburg an der Havel Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 (VDE8) bringt bessere Anschlüsse und kürzere Wartezeiten – PlusBus Hoher Fläming fährt seit Fahrplanwechsel im Dezember 2014

http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-im-dialog-in-der-region-potsdam-potsdam-mittelmark-teltow-flaeming-und-brandenburg-an-der-havel/104516.html

Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 (#VDE8) bringt bessere Anschlüsse und kürzere Wartezeiten – PlusBus Hoher Fläming fährt seit Fahrplanwechsel im Dezember 2014

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) gab heute auf der zweiten Fachkonferenz „#VBB im Dialog“ in #Teltow einen Überblick über aktuelle und künftige Bus- und Bahnverkehrsangebote in der Region #Potsdam, Potsdam-#Mittelmark, #Teltow-#Fläming und #Brandenburg an der Havel. Im Mittelpunkt stand der Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den Auswirkungen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8 (VDE8) auf den Nahverkehr, zu den Änderungen im Fahrplan 2016 und zur Einführung des PlusBus-Konzeptes. Rede und Antwort standen der Abteilungsleiter Verkehr im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Egbert Neumann, VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel, der Bürgermeister der Stadt Teltow Thomas Schmidt, der Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Belzig Hans-Jürgen Hennig sowie der stellvertretende Bereichsleiter des Centers für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement im VBB Thomas Dill.

Die öffentlichen „VBB im Dialog“-Veranstaltungen in Brandenburg und Berlin bieten gut ein halbes Jahr vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die Gelegenheit, sich über alle Themen rund um den Nahverkehr in der Region zu informieren und mitzudiskutieren. Die Vorträge zur Veranstaltung und die weiteren Termine finden Sie im Internet unter VBB.de/VBB-im-Dialog.

Mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt-Halle/Leipzig (VDE8) werden sich im kommenden Fahrplanjahr die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Fernverkehrszüge zwischen Hamburg, Berlin und Leipzig ändern. Von diesen Änderungen wird auch der Öffentliche Personennahverkehr im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg betroffen sein.

Änderungen in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und in der Stadt Potsdam

Südlich von Berlin ändern die RegionalExpress-Linien RE3 und RE5 Ihre Endpunkte. Neu verkehrt der RE5 ab Berlin in Richtung Wünsdorf-Waldstadt und weiter bis Elsterwerda, der RE3 befährt die Strecke nach Falkenberg/Elster bzw. nach Lutherstadt Wittenberg jeweils über Ludwigsfelde und Jüterbog.

Gleichzeitig verschieben sich die Abfahrtszeiten der Linie RE3 um ca. 20 Minuten, so dass gleichzeitig im Abschnitt Berlin – Ludwigsfelde bzw. Jüterbog wieder ein annähernder Halbstundentakt zwischen den Linien RE4 (ODEG) und der neuen Linie RE3 (DB Regio) angeboten werden kann.

Zur Sicherung der Anschlüsse in Jüterbog ändert sich auch der Fahrplan der RegionalBahn-Linie RB33, gleichzeitig wird damit im Abschnitt Michendorf – Berlin-Wannsee der Fahrplan in Bezug auf die Verteilung der Abfahrtzeiten zwischen den Linien RB33 und RE7 verbessert.

Nach Abschluss von Bauarbeiten im Bereich Rangsdorf – Zossen bis Dezember 2015 fährt die Linie RE7 im nächsten Fahrplan wieder bis Wünsdorf-Waldstadt.

Gleichzeitig werden die Ausbaumaßnahmen auf der Strecke nach Dresden im Abschnitt Wünsdorf-Waldstadt – Elsterwerda intensiviert. Ab dem 5.8.2016 bis Ende 2017 wird dieser Abschnitt für den Zugverkehr baubedingt komplett gesperrt.

Die RB20 Oranienburg – Hennigsdorf – Potsdam bindet bisher die Landeshauptstadt Potsdam nur im Zweistundentakt an. Im kommenden Fahrplan verkehrt die Linie auch im Abschnitt Hennigsdorf – Potsdam stündlich. Hiermit soll getestet werden, ob mit einer stündlichen Direktverbindung von Oranienburg und Hennigsdorf nach Potsdam mehr Fahrgäste gewonnen werden können.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Die Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt – Halle/Leipzig und die damit zusammenhängende Umstellung der Fernverkehrs-Fahrpläne sind für uns eine Herausforderung. Aber sie ermöglicht uns auch, zwischen Berlin und Jüterbog den lange gewünschten Halbstundentakt wieder einzurichten. Wir kommen so dem von uns angestrebten Berlin-Brandenburg-Takt näher, der für die Fahrgäste leicht merkbare An- und Abfahrzeiten und vor allem geringere Umsteigezeiten bedeutet. Gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort arbeiten wir daran, dass auch die Anschlüsse zwischen Bahn und Bus passen. Mein Dank gilt allen, die sich mit viel Engagement um einen gut funktionierenden Fahrplan kümmern.“

PlusBus-Konzept in Potsdam-Mittelmark

Der bereits im Dezember 2014 mit neuen Qualitätsmerkmalen eingerichtete „PlusBus Hoher Fläming“ stellt im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine wichtige Ergänzung des Schienennetzes dar. Im Dreieck Potsdam – Brandenburg an der Havel – Belzig verkehren die Linien 553, 580 und 581 nach neuen Qualitätskriterien im leicht merkbaren Stundentakt und bieten verbesserte Anschlüsse untereinander sowie zum RE1 und RE7 von und nach Berlin.

VBB im Dialog

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg führt jedes Jahr Fachkonferenzen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den fünf Planungsregionen des Landes Brandenburg und Berlin durch. In 2015 erscheinen die bisherigen Regionalkonferenzen in einem veränderten Format, in dem der Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor Ort im Mittelpunkt steht. Hierbei geht es um Angebote im Bus- und Bahnverkehr, Fahrpreise, Anschlüsse und Ausbauvorhaben in den jeweiligen Regionen. Die öffentlichen Veranstaltungen bieten die Gelegenheit, sich über alle Themen rund um den Nahverkehr zu informieren und mitzudiskutieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Die weiteren Termine der öffentlichen VBB im Dialog-Veranstaltungen 2015 finden Sie im Internet unter VBB.de/VBB-im-Dialog.

VBB: „48 Stunden“ Kleeblatt-Region am 9. und 10. Mai Auch während der Streiks mit Bus und Bahn erreichbar

http://www.vbb.de/de/article/presse/48-stunden-kleeblatt-region-am-9-und-10-mai/104492.html

Die #Kleeblatt-Kommunen #Neustadt (Dosse), #Kyritz, #Wusterhausen und #Gumtow eröffnen in diesem Jahr die Saison der „#48 Stunden“- Veranstaltungen in Brandenburg. Wie schon in den vergangenen Jahren laden fünf Brandenburger Regionen an verschiedenen Wochenenden „48 Stunden“ zu einem Besuch ein. Präsentiert werden große und kleine Highlights, seien es offene Kirchen, Ateliers sowie Höfe, historische Städte, Burgen, Schlösser und Gärten. Der Ausflug in die „48 Stunden Klettblatt-Region“ ist an diesem Wochenende (9./10.Mai) auch trotz des Streiks im Nahverkehr wie immer ganz ohne Auto möglich: Der RegionalExpress #RE2* der Ostdeutschen Eisenbahn (#ODEG) fährt aus Berlin stündlich nach Neustadt (Dosse). Hier starten auch die Züge (#RB73) der Eisenbahngesellschaft Potsdam (#EGP) nach Wusterhausen (Dosse) und Kyritz sowie die Busse der Ostprignitz-Ruppiner-Personennahverkehrsgesellschaft (ORP), die die Gäste zu den Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungsorten bringen.

Bereits am Bahnhof Neustadt (Dosse) werden die Besucherinnen und Besucher zünftig vom Wusterhausener Ausrufer und mit Fanfarenzug empfangen. Hier am Ausgangspunkt der Tour gibt es Informationen über das vielfältige Angebot an diesem Wochenende. Die Busse der ORP fahren von Station zu Station auf der 48 Stunden-Route, begleitet von ortskundigen Gästeführern, die bei Bedarf nützliche Hinweise und Tipps geben. Der erste Bus fährt 9:35 Uhr ab Neustadt (Dosse), der letzte endet gegen 18:30 Uhr ebenfalls in Neustadt, jeweils mit Anschluss an den RE2*.

Auf der „48-Stunden Kleeblatt“-Route gibt es Geschichte und Geschichten zu entdecken, z.B. in der Gruft oder in der Kultur-Scheune in Kampehl, im Wegemuseum Wusterhausen, im Brauereimuseum mit der Dampfmaschine in Dessow oder im Renaissance-Schloss Demerthin. Das detaillierte Programm und die genauen Fahrzeiten von Bus und Bahn finden Sie im Flyer „48 Stunden Kleeblatt-Region“.

* Hinweis: Aufgrund von kurzfristigen Bauarbeiten werden die Berliner Stadtbahnhöfe Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologischer Garten nicht angefahren, sondern durch Umleitung die Berliner Bahnhöfe Lichtenberg, Gesundbrunnen und Jungfernheide. Bahnhof Berlin-Spandau weiterhin planmäßig gehalten. Wir bitten alle Fahrgäste sich vorab zu informieren.

Weitere „48 Stunden“-Veranstaltungen 2015

20./21. Juni 48 Stunden Elbe-Elster mit Start in Falkenberg (Elster)

27./28. Juni 48 Stunden Nuthe-Nieplitz mit Start in Trebbin

29./30. August 48 Stunden Oberhavel mit Start in Fürstenberg (Havel)

12./13. September 48 Stunden Fläming mit Start in Wiesenburg (Mark)

Streik bei der Deutschen Bahn – Nicht alle Züge stehen still im VBB

http://www.vbb.de/de/article/presse/streik-bei-der-deutschen-bahn-nicht-alle-zuege-stehen-still-im-vbb/93347.html Die Mitglieder der Gewerkschaft #GDL haben angekündigt, ab Mittwoch, 22.04. ab 2:00 Uhr morgens bis Donnerstag, 23.04., 21:00 Uhr zu #streiken. Es wird zu #Zugausfällen bei zahlreichen Fern- und Regionalverkehrs-Fahrten und S-Bahn-Fahrten kommen. Es kann auch vor dem offiziellen Streikbeginn schon zu Einschränkungen kommen! Betroffen sind die Linien und Fahrten der DB Fernverkehr, DB Regio und S-Bahn Berlin. Außer der S-Bahn Berlin und DB Regio (und DB-Fernverkehr) fahren die übrigen 38 Verkehrsunternehmen im VBB nach aktuellem Fahrplan. Bitte beachten Sie, dass es aber auch bei nichtbestreikten Fahrten zu Verzögerungen im Betriebsablauf kommen kann. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen bemühen sich, trotz des Streiks ein Grundangebot aufrecht zu erhalten. S-Bahn-Verkehr Die S-Bahn Berlin fährt voraussichtlich nach einem sehr eingeschränkten #Notfahrplan. Bitte weichen Sie innerhalb Berlins auch auf U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse aus. Die S-Bahn Berlin aktualisiert auf der Seite http://www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen/betriebslage.htm laufend ihr Betriebsprogramm. Dort finden Sie Details zu dem, was wo und wie oft fährt. Bahn-Regionalverkehr DB Regio bietet auf den Linien des Bahn-Regionalverkehrs einen stark ausgedünnten Notfahrplan mit Zügen und Bussen an (auch zum Teil nur auf Teilstrecken dieser Linien): Genaue Fahrplantabellen finden Sie auf einer Sonderseite von bahn.de. Der Stand dort wird laufend aktualisiert. Nicht bestreikt werden im VBB-Gebiet die Linien der Bahnunternehmen #ODEG, #NEB und #EGP: RE2: Wismar – Wittenberge – Neustadt (Dosse) – Nauen – Berlin – Königs Wusterhausen – Lübbenau – Cottbus RE4: Rathenow – Berlin – Ludwigsfelde RB25: Berlin-Lichtenberg – Ahrensfelde – Werneuchen RB26: Berlin-Lichtenberg – Strausberg – Müncheberg – Kostrzyn RB27: Berlin-Karow – Basdorf – Schmachtenhagen / Wandlitz – Klosterfelde – Groß Schönebeck RB33: Berlin-Wannsee – Michendorf – Beelitz – Jüterbog RB35: Fürstenwalde – Bad Saarow RB36: Königs Wusterhausen – Storkow – Beeskow – Frankfurt (Oder) RB46: Cottbus – Forst RB51: Rathenow – Brandenburg an der Havel RB60: Eberswalde – Bad Freienwalde – Frankfurt (Oder) RB61: Schwedt (Oder) – Angermünde RB62: Prenzlau – Angermünde (- Eberswalde) RB63: Eberswalde – Joachimsthal OE65: Cottbus – Spremberg – Görlitz – Zittau RB70: Putlitz – Pritzwalk RB73: Pritzwalk – Kyritz – Neustadt (Dosse) RB74: Meyenburg – Pritzwalk Informationen finden Sie zu diesen Linien auf den Seiten www.odeg.de, www.neb.de und www.egp-spnv.de! Auch nach dem Ende des Streiks am Donnerstag kann es noch zu Ausfällen und Verspätungen kommen, da die Züge über Nacht nicht an ihren erforderlichen Startort zum Betriebsbeginn gelangen können. Bitte rechnen Sie also auch noch mit Einschränkungen bis in den Morgen des Freitags (24.04.) hinein!

S-Bahn: Frist für S-Bahn-Ausschreibung endet – Wettbewerb mit einem Bieter, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/03/S-Bahn-Wettbewerb-Angebotsfrist-ein-Bieter.html Nichts geht mehr für die #Bewerber: Die #Ausschreibung für den -Bahn-Betrieb auf dem #Ring ist beendet. Das klingt nach Wettbewerb – aber viel deutet darauf hin, dass nur ein einziger Bewerber seine Unterlagen überhaupt eingereicht hat: der Platzhirsch Deutsche Bahn. Von Thorsten Gabriel Im Verfahren zur Vergabe des #Teilnetzes Ring endete am Montag um 12:00 Uhr die #Angebotsfrist für die Bewerber. Wie viele Bewerber es letztlich gibt, teilte der Senat aus vergaberechtlichen Gründen nicht mit. Die Länder Berlin und Brandenburg würden nun eingegangene Angebote prüfen, auswerten und bis Ende Oktober eine Entscheidung fällen, verlautete aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kurz nach Abgabeschluss am Mittag. Nach Angaben des Privatbahnverbands mofair aber hat sich kein privates Verkehrsunternehmen beworben. Andreas Geisel gibt sich zuversichtlich. Das ist auch sein Job – der Mann ist schließlich Verkehrssenator. „Die Ausschreibung scheint mir erfolgversprechend zu laufen“, sagt der SPD-Mann, wenn man ihn nach dem Stand der Dinge bei der S-Bahn fragt. Aber was heißt, bitte – „erfolgversprechend“? Auf die Frage, wie viele Bewerber es sein könnten, wird der SPD-Mann erwartungsgemäß …

Tarife + VBB: Interview VBB-Chefin Susanne Henckel Die nächste Preiserhöhung bei BVG und S-Bahn wartet schon, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/interview-vbb-chefin-susanne-henckel-die-naechste-preiserhoehung-bei-bvg-und-s-bahn-wartet-schon/11539656.html #Energie ist billiger geworden, aber #Fahrgäste von Bahn und Bus merken davon nichts – warum nicht? Susanne #Henckel, die Chefin des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, hat eine Erklärung dafür. Frau Henckel, nicht einmal drei Monate nach der jüngsten #Preiserhöhung planen Sie in Ihrem Haus für 2016 schon die nächste Runde. Ist das gerechtfertigt? Immerhin sind die Energiepreise gesunken, mit denen bisher meist höhere Preise begründet worden sind. Der #VBB-#Tarif wird nach einem Index berechnet, der den Kostenanstieg der Verbraucher- und Energiepreise der vergangenen 60 Monate berücksichtigt. Der Dieselpreis ist zwar gesunken, doch wir fahren ja auch mit Strom. Und hier sind allein durch die Mehrbelastung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Kosten für die Verkehrsbetriebe erheblich gestiegen. Die Fahrgäste von Bahn und Bus sollen das nun ausgleichen? Die Fahrgäste leisten durch den Kauf der Tickets ihren Beitrag zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs – im Fachjargon sprechen wir von der sogenannten Nutzerfinanzierung – die nur rund 46 Prozent der tatsächlichen …

Regionalverkehr + Bahnhöfe + VBB: Südbrandenburg: Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz sind ab Dezember 2015 „bahnfrei“ DBV kritisiert Schweigen, Aussitzen und schlechte Öffentlichkeitsarbeit der Beteiligten

(13.3.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg)

Vor einigen Tagen gab der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) in einem Interview bekannnt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die drei genannten #Halte in #Südbrandenburg gestrichen werden. Angeblich gäbe es eine Konkurrenz bei den Fahrplänen mit Fernverkehrszügen auf der Berliner Stadtbahn. Der DBV kritisiert die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit von diesen konkreten Plänen erfährt und die Unwissenheit, mit der die politisch Verantwortlichen ihre Verantwortung herunterspielen.
Das Problem ist grundsätzlich schon seit zwei Jahren bekannt. Mitte Dezember 2015 geht der erste Abschnitt der Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Leipzig/Halle – Berlin in Betrieb. Damit ändern sich die Fahrpläne der ICE- und IC-Züge und sie haben Auswirkungen auf den Regionalverkehr in Brandenburg und Berlin. Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist völlig inakzeptabel. Es ist für die Fahrgäste von großer Bedeutung, wie sie schon in einigen Monaten ihre Wege planen müssen.
Am 14. April 2015 endet die Anmeldefrist für Trassenbestellungen bei der DB Netz AG. Warum wird erst, so ganz nebenbei, einen Monat vor Fristablauf, die Öffentlichkeit mit diesen konkreten Informationen überrascht? Ab dem 15. April 2015 wird der neue Fahrplan erstellt. Änderungen sind dann nur noch in kleinen Ausnahmefällen möglich. Auch dieses Datum wird von allen Beteiligten verschwiegen.
„Gesellschafter sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg. Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, die von den Verkehrsunternehmen erbracht werden.“ So steht es auf der VBB-Internetseite. Wo waren die Landräte bzw. die von Ihnen beauftragen Vertreter bei den entscheidenden Sitzungen des VBB? Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass sie jetzt genauso überrascht wurden wie die Öffentlichkeit. Wo es konkret Probleme zwischen Fern- und Regionalverkehr gibt, seit wann und mit welchen Ideen versucht wurde, die Halte beizubehalten, bleibt weiterhin im Dunkeln. Hat die Öffentlichkeit kein Informationsrecht?
So entsteht wieder einmal der Eindruck, dass hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen werden, die betroffenen Fahrgäste zum allerspätesten Zeitpunkt informiert werden, Proteste und Kritik ausgesessen wird, bis wirklich nichts mehr zu ändern ist. Die bevorstehende Abbestellung der Halte in Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz zeigt wieder, woran es in der Brandenburger Verkehrspolitik fehlt: Offenheit, Bereitschaft zur Diskussion und Dialog.

Der DBV erwartet, dass alle Beteiligten – Verkehrsministerium, Verkehrsverbund und die Landräte – die kommenden 4 Wochen nutzen, um im Dialog die Fahrgäste umfassend informieren.

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94
Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV):
Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Regionalverkehr + Bahnhöfe + VBB: Südbrandenburg: Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz sind ab Dezember 2015 "bahnfrei" DBV kritisiert Schweigen, Aussitzen und schlechte Öffentlichkeitsarbeit der Beteiligten

(13.3.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg) Vor einigen Tagen gab der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) in einem Interview bekannnt, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die drei genannten #Halte in #Südbrandenburg gestrichen werden. Angeblich gäbe es eine Konkurrenz bei den Fahrplänen mit Fernverkehrszügen auf der Berliner Stadtbahn. Der DBV kritisiert die Art und Weise, wie die Öffentlichkeit von diesen konkreten Plänen erfährt und die Unwissenheit, mit der die politisch Verantwortlichen ihre Verantwortung herunterspielen. Das Problem ist grundsätzlich schon seit zwei Jahren bekannt. Mitte Dezember 2015 geht der erste Abschnitt der Neubaustrecke Nürnberg – Erfurt – Leipzig/Halle – Berlin in Betrieb. Damit ändern sich die Fahrpläne der ICE- und IC-Züge und sie haben Auswirkungen auf den Regionalverkehr in Brandenburg und Berlin. Die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist völlig inakzeptabel. Es ist für die Fahrgäste von großer Bedeutung, wie sie schon in einigen Monaten ihre Wege planen müssen. Am 14. April 2015 endet die Anmeldefrist für Trassenbestellungen bei der DB Netz AG. Warum wird erst, so ganz nebenbei, einen Monat vor Fristablauf, die Öffentlichkeit mit diesen konkreten Informationen überrascht? Ab dem 15. April 2015 wird der neue Fahrplan erstellt. Änderungen sind dann nur noch in kleinen Ausnahmefällen möglich. Auch dieses Datum wird von allen Beteiligten verschwiegen. „Gesellschafter sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, die 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg. Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, die von den Verkehrsunternehmen erbracht werden.“ So steht es auf der VBB-Internetseite. Wo waren die Landräte bzw. die von Ihnen beauftragen Vertreter bei den entscheidenden Sitzungen des VBB? Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass sie jetzt genauso überrascht wurden wie die Öffentlichkeit. Wo es konkret Probleme zwischen Fern- und Regionalverkehr gibt, seit wann und mit welchen Ideen versucht wurde, die Halte beizubehalten, bleibt weiterhin im Dunkeln. Hat die Öffentlichkeit kein Informationsrecht? So entsteht wieder einmal der Eindruck, dass hinter verschlossenen Türen Fakten geschaffen werden, die betroffenen Fahrgäste zum allerspätesten Zeitpunkt informiert werden, Proteste und Kritik ausgesessen wird, bis wirklich nichts mehr zu ändern ist. Die bevorstehende Abbestellung der Halte in Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz zeigt wieder, woran es in der Brandenburger Verkehrspolitik fehlt: Offenheit, Bereitschaft zur Diskussion und Dialog. Der DBV erwartet, dass alle Beteiligten – Verkehrsministerium, Verkehrsverbund und die Landräte – die kommenden 4 Wochen nutzen, um im Dialog die Fahrgäste umfassend informieren. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

BVG + S-Bahn + VBB + Tarife: Pilotbetrieb ÖPNV-Nulltarif an Sommer-Wochenenden, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich #AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)

Regionalverkehr + VBB: NEB startet erfolgreich in den Frühling VBB zieht positive Bilanz zum Betreiberwechsel im Netz Ostbrandenburg

http://www.vbb.de/de/article/presse/neb-startet-erfolgreich-in-den-fruehling/55607.html

Der im Dezember stattgefundene Betreiberwechsel im Schienennetz #Ostbrandenburg ist gut verlaufen. Die #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB Betriebsgesellschaft mbH) hatte im Wettbewerb die Regionalbahnlinien #RB35, #RB36, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63 gewonnen und den Betrieb übernommen. Nach drei Monaten zieht der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Bilanz: Die Züge fahren zuverlässig und pünktlich. Einziger Wermutstropfen ist der zunehmende Vandalismus an den Fahrausweisautomaten.

Die NEB ist im VBB kein unbekanntes Verkehrsunternehmen. Sie ist im grenzüberschreitenden Schienenverkehr auf der RB26 von Berlin-Lichtenberg nach Kostrzyn unterwegs und befährt erfolg-reich die RB27, die so genannte Heidekrautbahn. Ihr gaben die Fahrgäste bei den regelmäßig stattfindenden Qualitätsbefragun-gen in 2014 die Traumnote Eins. Die NEB nimmt damit eine Spit-zenposition bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ein, die im Verbundgebiet ihre Leistungen erbringen.

Im Dezember 2014 hat die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) das so genannte Schienennetz Ostbrandenburg von der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) übernommen. Die Regionalbahnlinien RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Klinikum, RB36 Frankfurt(Oder) – Beeskow – Königs Wusterhausen, RB60 Eberswalde – Frankfurt (Oder), RB61 Angermünde – Schwedt sowie RB62 Prenzlau – Angemünde (-Eberswalde) und RB63 Eberswalde – Joachimsthal wurden im Wettbewerb vergeben. Das wirtschaftlichste und für die Fahrgäste qualitativ beste Angebot hatte gewonnen.

Die im Verkehrsvertrag festgelegte regelmäßige Qualitätsprüfung zur Pünktlichkeit der Züge ergab bei der NEB für den Monat Januar einen Pünktlichkeitsgrad von 97,62 Prozent. Auch fuhren die Züge sehr zuverlässig: von den insgesamt 4.732 Fahrten auf den Strecken fielen im Januar nur vierzehn aus.

Zu kämpfen hatte die NEB im Januar und Februar mit einigen Vandalismusschäden an den Fahrausweisautomaten. Beschädigungen durch explodierende Böller zum Jahreswechsel konnten binnen einem Tag repariert werden. Dort wo Automaten durch Sprengung komplett zerstört wurden, wurde auf den Verkauf von Fahrscheinen über die Zugbegleiter ausgewichen oder es wird noch Ersatz beschafft. Der dadurch entstandene Sachschaden in Höhe von rund 60.000 Euro hat die NEB dazu bewogen weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Fahrausweisautomaten zu prüfen.

Die Niederbarnimer Eisenbahn selbst möchte die Fahrgäste durch Leistung und Service überzeugen. Kundenbetreuer in jedem Zug stehen als kompetente Ansprechpartner sowie für Hilfestellung zur Verfügung und verkaufen Kaffee, Tee und Wasser an die Fahrgäste oder rufen auf Wunsch auch ein Taxi für die Weiterfahrt. Soeben erschienen ist die Broschüre „Schöne Aussichten“ mit Ausflugs- und Touren-Tipps für die Region Ostbrandenburg. Und am 18. April findet der 12. NEB WanderExpress statt, natürlich auf einer der neuen Linien, der RB36. Alle Informationen dazu gibt es auf NEB.de.