S-Bahn + Tarife: Jetzt im freundlich, hellem Ambiente Neues S-Bahn-Kundenzentrum Friedrichstraße ist eröffnet, aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2016/085_neues_kundenzentrum_friedrichstrasse.htm

Hell, barrierefrei und mit viel Platz sowie drei Schaltern speziell für S-Bahn-Kunden:

So präsentiert sich das neue -Bahn #Kundenzentrum und DB #Reisezentrum im Bahnhof #Friedrichstraße. „Nachdem die DB zu uns gezogen war, wurde es in den alten Räumlichkeiten eng. Nun befinden sich beide Einrichtungen unter einem großzügigen Dach am Ausgang Georgenstraße“, erklärt Michael Andres, Leiter personalbedienter Verkauf bei der S-Bahn Berlin.

Das gesamte Angebot erhalten Sie auch im neuen Kundenzentrum

Seit 20. Juni stehen den Fahrgästen aller Verkehrsunternehmen – der VBB hat einen, die DB zwei Schalter – das gesamte Sortiment und alle Dienstleistungen zur Verfügung. Ob Ausflugstickets für die Regionalbahn, Einzelfahrschein oder eine Auskunft zum Fahrplan – das Zentrum versteht sich als Anlaufstelle für alle #ÖPNV- Nutzer. „Wer sich für ein Abonnement interessiert, erhält Informationen an den S-Bahn-Schaltern und kann es hier auch gleich abschließen“, empfiehlt Gerd-Peter Willbrandt, Leiter Vertriebsmanagement bei der S-Bahn Berlin.

Geöffnet sind alle Schalter montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, am Wochenende von 9 bis 18.30 Uhr. Im Eingangsbereich sind die Automaten rund um die Uhr zugänglich.

Zur Eröffnung überreichte S-Bahn-Geschäftsführer Peter Buchner Mitarbeiterin Heidi Eichhorn Blumen.

Alle S-Bahn-Kundenzentren der S-Bahn Berlin

Tarife + VBB: Gut vorbereitet mit dem VBB-Schülerferienticket Nur noch vier Wochen bis zu den Sommerferien!, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/gut-vorbereitet-mit-dem-vbb-schuelerferienticket/504091.html

In vier Wochen startet die schulfreie #Sommerzeit. Gleichzeitig gilt dann auch wieder gute sechs Wochen lang das VBB-#Schülerferienticket. Schülerinnen und Schüler können damit in den #Sommerferien mit allen Bussen und Bahnen in Berlin und im gesamten Land Brandenburg unbegrenzt fahren. Ab sofort kann das VBB-Schülerferienticket im Vorverkauf an den Fahrausweisautomaten auf Bahnhöfen, an vielen personalbedienten Vorverkaufsstellen sowie im Land Brandenburg bei den Busfahrern erworben werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler gibt es das VBB-Schülerferienticket zum Preis von 29,90 Euro. Es gilt vom 21. Juli 2016, 0.00 Uhr bis 4. September 2016, 24.00 Uhr für Fahrten im gesamten VBB-Verbundgebiet (Berlin und Land Brandenburg) mit allen Bus- und Bahnlinien, d. h. mit dem Eisenbahn-Regionalverkehr, der S- und U-Bahn, mit Straßenbahn, Bus und Fähre.

Auch in diesem Jahr berechtigt das VBB-Schülerferienticket zu einer einmaligen Hin- und Rückfahrt in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs (2. Wagenklasse) auf den Linien RE2, RE3 oder RE5 auf der Strecke nach/von Wismar, auf der Strecke nach/von Rostock und auf der Strecke nach/von Stralsund innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen.

Achtung: Das Schülerferienticket ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis, dem Schüler-Fahrausweis oder einer Schulbescheinigung für das Schuljahr 2015/2016 bzw. 2016/2017 gültig.

Weitere Informationen und Aktionen rund um das Schülerferienticket gibt es auch unter facebook.com/VBB-Schuelerferienticket.

Tarife + Regionalverkehr: STADT-LAND-MEER-TICKET auf den Linien RE2, RE3 und RE5 Gemeinsames Aktionsangebot von DB Regio Nordost und ODEG, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/stadt-land-meer-ticket-auf-den-linien-re2-re3-und-re5/477553.html

Die #ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH und die #DB Regio Nordost bieten ab kommenden Sonntag, den 12. Juni 2016 mit dem #STADT-LAND-MEER-TICKET ein gemeinsames,  rabattiertes #Aktionsangebot auf den Linien #RE2 (Berlin <> Wismar), #RE3 (Berlin <> Stralsund) und #RE5 (Berlin <> Rostock/Stralsund) an. Die Fahrgäste können das #Ticket für beide Richtungen nutzen, es gilt sowohl von der #Küste nach Berlin, als auch für die Strecken von Berlin in den Norden.

Das STADT-LAND-MEER-TICKET kostet nur 27 Euro für die einfache Fahrt bzw. 43 Euro für die Hin- und Rückfahrt. Neben dem günstigen Ticketpreis bietet das Angebot einen weiteren ganz besonderen Vorteil: Das Ticket gilt zwei Tage pro Richtung! Somit sind Zwischenstopps nach dem Hop-on Hop-off Prinzip an den vielen schönen ländlichen Stationen auf den oben genannten Linien zwischen Küste und Hauptstadt einfach möglich.

Besondere Highlights für Reisende aus beiden Richtungen sind hier sicherlich die mecklenburgische Landeshauptstadt Schwerin mit ihrem imposanten Schloss, oder auch Waren an Deutschlands größtem Binnensee, der schönen Müritz.

Für den Antritt der Rückfahrt können sich die Fahrgäste dann sogar einen ganzen Monat nach dem Antrittsdatum der Hinfahrt Zeit lassen. Mehr Freiheit geht nicht. Und: weil Kinder und Enkel bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitfahren, ist das Angebot perfekt für einen Familienurlaub!

„Berlin liegt am Meer! Wismar, Rostock und Stralsund sind aus Berlin ohne Umstieg in nur drei Stunden durch unsere täglichen Verbindungen erreichbar. Aber auch die herrliche Landschaft zwischen Küste und Hauptstadt lädt zum Verweilen ein. Durch die Zwischenstopp-Option unseres neuen Ticketangebotes kann die Region noch einfacher erkundet werden. Weiterhin haben natürlich auch die Menschen aus dem Norden Mecklenburg-Vorpommerns einen Grund mehr Berlin zu besuchen, denn einfacher und flexibler kann man sich zwischen beiden Orten nicht bewegen. Wir freuen uns, unseren Fahrgästen diesen neuen und besonderen Service anbieten zu können. Sowohl die Stadt, als auch das Land und das Meer sind auf schnellstem und mühelosestem Wege gemeinsam erreichbar“, unterstreicht Arnulf Schuchmann, Geschäftsführer und Sprecher der ODEG, die Besonderheiten des Aktion-Angebotes.

Renado Kropp, Leiter Marketing bei DB Regio Nordost, ergänzt: "Auch wir freuen uns, bei den durchgehenden länderüberschreitenden Verkehren mit einem gezielt auf diesen Markt ausgerichteten Tarifangebot bei unseren Kunden zu punkten. Ohne zeitliche Einschränkungen kann jedermann flexibel alle Züge der drei  RE-Linien nutzen. Familien reisen dabei besonders günstig, da sogenannte Familienkinder bis 14 Jahre mit Ihren Großeltern bzw. Eltern kostenlos mitfahren können."

Erhältlich ist das Ticket online auf bahn.de, über die Reiseauskunft, an Fahrausweisautomaten und in Reisezentren sowie beim Kundenbetreuer im Zug für nur 2 Euro Aufschlag.

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Mit dem Kulturzug in die Kulturhauptstadt 2016 Direktverbindung Berlin – Breslau – Berlin gestartet, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/11194504/Kulturzug_Berlin_Breslau.html?start=0&itemsPerPage=20

Mit dem #Kulturzug in die #Kulturhauptstadt 2016 Direktverbindung Berlin – #Breslau – Berlin gestartet

Die südwestpolnische Metropole Breslau (#Wrocław) ist im Jahr 2016 europäische Kulturhauptstadt. Die Stadt präsentiert sich mit zahlreichen Konzerten, Kunstaktionen, Konferenzen und weiteren vielfältigen Veranstaltungen. Für Besucherinnen und Besucher aus Berlin und Brandenburg besteht mit dem neu eingerichteten Kulturzug nun eine bequeme, direkte und umweltfreundliche Schienenverbindung. Der Kulturzug fährt ab 30. April bis in den September jeweils an den Wochenenden zwischen Berlin und Breslau. Der Fahrpreis beträgt für eine einfache Fahrt 19.- Euro (Hin- und Rückfahrt 38.- Euro). Die Fahrpläne für den Kulturzug sind online in der Fahrinfo unter VBB.de und Bahn.de und in der VBB-App Bus&Bahn für Smartphones abrufbar.


Der erste direkt verkehrende Kulturzug von Berlin nach Breslau wurde am Morgen am Bahnhof Berlin Ostkreuz feierlich verabschiedet. Der Botschafter der Republik Polen, S.E. Jerzy Józef Margański, Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider, Berlins Verkehrssenator Andreas Geisel, Staatssekretärin Hella Dunger-Löper, Europabeauftragte des Landes Berlin, VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel, DB-Konzernbevollmächtigter Alexander Kaczmarek und Dr. Volker Hassemer von der Stiftung Zukunft Berlin begrüßten die Einrichtung des Kulturzugs als weiteren Schritt zur Verbesserung der Bahnverbindungen zwischen Deutschland und Polen. Grenzüberschreitende, attraktive und verlässliche Bahnverbindungen sind für die Entwicklung im gemeinsamen Europa unabdingbar. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans berücksichtigt diese wichtigen Fernverkehrsverbindungen bisher nicht ausreichend.

 

Viereinhalb Stunden Fahrzeit
Der Kulturzug startet jeden Samstag und Sonntag und zusätzlich am 5. Mai (Himmelfahrt) und 16. Mai (Pfingstmontag) morgens in Berlin-Lichtenberg und trifft gegen 13 Uhr in Breslau ein. Am Samstagabend und Sonntagnachmittag fährt der Kulturzug ab Breslau wieder zurück in Richtung Berlin. Eingesetzt werden die Triebwagen der Baureihe 628, die sowohl in Deutschland als auch in Polen zugelassen sind. In Deutschland ist die DB Regio AG der Vertragsführer, in Polen die Koleje Dolnośląskie S.A. (Niederschlesische Eisenbahn).


Kultur an Bord
Im Austausch mit den polnischen Partnern wird es während der Fahrt des Kulturzugs wechselnde Kulturangebote geben. Von April bis September werden Lesungen und Gespräche mit verschiedenen Autoren stattfinden, die sich mit den Beziehungen zwischen Breslau und Berlin auseinandersetzen. Reisende kommen ins Gespräch, erinnern sich und tauschen sich aus. „Reisezeit ist auch Lesezeit“ – deshalb wird der Kulturzug von einer mobilen Bibliothek begleitet. Reisende können sich auf der Fahrt durch die Ausleihe von Breslau-Krimis, Büchern, die sich mit der Geschichte der europäischen Nachbarn beschäftigen, bis hin zu Stadtführern einstimmen und die Zeit vertreiben. Wer reist schon gerne alleine? Im Kulturzug reisen die Gäste immer in bester Gesellschaft. Es sind berühmte Persönlichkeiten – darunter zahlreiche Nobelpreisträger – die sie auf Plakaten und Kopfstützenbezügen entdecken. Hans Poelzig, August Borsig, Clara Immerwahr oder Jerzy Grotowski sind dabei und verweisen gleichzeitig auf die Ausstellung, „Breslau/Wrocław. Gesichter einer Stadt. Oblicza miasta“, die ab Sommer in Berlin und anschließend in Breslau zu sehen sein wird.


#Einzelfahrt 19 Euro – gültig auch für Busse und Bahnen in Breslau
Der #Fahrpreis beträgt für eine einfache Fahrt 19.- Euro (Hin- und Rückfahrt 38.- Euro). Das Ticket kann bei den Verkaufsstellen der DB und der Koleje Dolnośląskie (Niederschlesische Eisenbahn), an den Automaten der DB oder im Internet auf https://www.dbregio-shop.de/erworben werden. Auch der Ticketkauf bei den Zugbegleitern im Zug ist möglich. Kinder bis ein schließlich 5 Jahren können unentgeltlich mitfahren. Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht möglich. Die eingesetzten Fahrzeuge sind leider nicht barrierefrei. Sitzplätze können ab einer Gruppengröße von  20 Personen über den Kundendialog DB Regio Nordost mindestens 5 Arbeitstage im voraus per Mail unter grus.nordost@deutschebahn.com reserviert werden. Die Fahrkarten für den Kulturzug werden zusätzlich auch bei den Bussen und Straßenbahnen der MPK Wrocław im Breslauer Stadtverkehr als Tageskarte anerkannt. Tickets nach Breslau gelten an dem jeweiligen Wochenende der Nutzung (bis Sonntag 24:00 Uhr). Tickets nach Berlin gelten am Tag der Abfahrt ganztägig.


Breslau-Berlin 2016. Europäische Nachbarn
Im Jahr 2016 wird auch das 25-jährige Jubiläum des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags und der Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Warschau gefeiert. Die Stiftung Zukunft Berlin hat dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit der Kulturhauptstadt Breslau und vielen Partnern aus Kultur, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sport auf die Beziehungen der beiden Städte aufmerksam zu machen. Die Initiative Breslau-Berlin 2016. Europäische Nachbarn lädt ein zu der interaktiven Installation LUNETA, den In Between Festivals, Ausstellungen, Clubnächten, Konzerten, Filmen und vielem mehr. Der Kulturzug ist ein zentraler Bestandteil des Programms.

Weitere Informationen zum Kulturzug unter www.vbb.de und www.bahn.de, das Kulturprogramm in Breslau finden Sie unter www.breslau.berlin oder www.wroclaw.berlin.

Tarife + Bahnhöfe: Umzug der Verkaufsstelle am Bahnhof Zoologischer Garten Am 29. April ist der letzte Öffnungstag für Anfragen zum Abonnement, aus DB

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2016/056_kundenzentrum_zoo.htm

Wegen #Umbauarbeiten für die Umgestaltung des gesamten Bahnhofs #Zoologischer Garten zieht das DB #Reisezentrum am 29. April in einen #Container um. Diesen finden Sie auf der Höhe des Fahrradverleihs in der Nähe der Bundespolizeiwache Zoo. Dort haben Sie weiterhin die Möglichkeit Fahrkarten zu kaufen und sich zu informieren.

Ausschließlich Anliegen zum #Abonnement können nicht mehr direkt an diesem Bahnhof bearbeitet werden, da das #Kundenzentrum der -Bahn wegen der Umbaumaßnahmen geschlossen wird. Für Fragen bezüglich eines Abonnements wenden Sie sich gern an unsere Kundenzentren zum Beispiel Berlin Hauptbahnhof oder Friedrichstraße oder Alexanderplatz.

Zu allen Kundenzentren und Verkaufstellen der S-Bahn

 

Umbauarbeiten am Bahnhof Zoologischer Garten bis voraussichtlich 2018

Die Neugestaltung des Bahnhofs betrifft vor allem das Empfangsgebäude. Im Gegensatz zu den alten, voneinander getrennten Hallen soll mit der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes eine offene Atmosphäre durch die Verbindung von großflächigen Räumen entstehen. Die Arbeiten werden voraussichtlich 2018 abgeschlossen sein.

BVG + Bahnhöfe: Neue Anlaufstellen für Kunden und Musiker Die Berliner Verkehrsbetriebe sanieren seit dem vergangenen Jahr umfangreich den U-Bahnhof Rathaus Steglitz., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1972

Die Berliner Verkehrsbetriebe sanieren seit dem vergangenen Jahr umfangreich
den -Bahnhof Rathaus #Steglitz. Damit die Arbeiten immer weiter voran
schreiten können, ist es notwendig, dass das dort befindliche #Kundenzentrum
und die #Musikgenehmigungsstelle für den Zeitraum der Sanierung umziehen.
Somit können Musikgenehmigungen letztmalig am morgigen Mittwoch, den
13. April 2016, in Steglitz beantragt werden.
Ab dem 20. April 2016 wird die Musikgenehmigungsstelle in die Verkaufsstelle
im -Bahnhof #Leopoldplatz ziehen und dort einen Schalter besetzen. Die Genehmigungsstelle
befindet sich auf der #Bahnsteigebene #U6 in Richtung Alt-
Mariendorf. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Genehmigungen werden
mittwochs von 7:00 bis 11:00 Uhr ausgestellt.
Kunden erhalten ab dem 20. April 2016 den gewohnten Service und #Fahrausweise
im #Einkaufszentrum#Das Schloss“, im 1. OG auf der linken Seite.
(Haupteingang Schloßstraße) Die Öffnungszeiten sind von 8:30 bis 20:00 Uhr
(Montag bis Sonnabend).
Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten zieht die Musikgenehmigungsstelle
wieder zurück nach Steglitz in das dort neu eröffnete Kundenzentrum.

Bahnverkehr + Tarife: Der IRE Berlin–Hamburg feiert zweiten Geburtstag Das Geschenk am 14. April: Einer zahlt — zwei fahren, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/11103150/Zwei_Jahre_IRE_Berlin_Hamburg.html

Am 14. April 2014 startete der erste #IRE Berlin–Hamburg in Richtung Hansestadt #Hamburg. In den letzten zwei Jahren stieg die Nachfrage nach der günstigen Zugverbindung zwischen den beiden Metropolen stetig an. Jetzt ist es an der Zeit für ein kleines Dankeschön.

Am Donnerstag, 14. April 2016, dem zweiten Geburtstag des IRE Berlin–Hamburg kann jeder Fahrgast mit einem gültigen #Ticket eine weitere Person #gratis mitnehmen.

Die Tickets können wie gewohnt an den bekannten Verkaufsstellen der Bahn erworben werden. Der Mitfahrer sollte die gesamte Strecke vom Ticketinhaber begleitet werden.

Diese Aktion gilt nur am Donnerstag, 14. April 2016.

Details zur Aktion, den Tickets und den vier täglichen Verbindungen gibt es unter: bahn.de/berlin-hamburg.

Tarife: Schwarzfahrer im ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekenn-zeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Inwiefern hat der Senat Kenntnis darüber, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt, nicht autorisierte Fahrkartenkontrolleure, im Namen der Berliner Verkehrsbetriebe unberechtigter Weise ein er-höhtes Beförderungsendgelt von „#Schwarzfahrern“ kas-sieren und wenn ja, wie viele Fälle sind dem Senat be-kannt?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In den letzten zehn Jahren wurde in unregelmäßigen Abständen in der Presse über ´Falsche Kontrollen´ berich-tet. Der BVG AöR sind solche Fälle durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden nicht gemeldet worden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Der S-Bahn liegt diesbezüglich nur ein Fall vor, wo ein geistig verwirrter Mann durch die Fahrausweiskon-trolleure und die Bundespolizei festgestellt worden ist.“
Frage 2: Welche Maßnahmen wird der Senat ergrei-fen, um solche Fälle in der Zukunft möglichst zu vermei-den?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG AöR weist ihre Fahrgäste darauf hin, dass #Fahrausweisprüfer sich grundsätzlich mit einem #Berechtigungsausweis im Checkkartenformat legitimieren müs-sen. Auf diesem Berechtigungsausweis werden ein Licht-bild, eine Dienstausweisnummer und die Gültigkeit (von/bis) ausgewiesen. Berechtigungsausweise des im Auftrag der BVG AöR tätigen Dienstleisters, tragen zu-sätzlich den Aufdruck ´Im Auftrag der BVG´.
Weiterhin erhält der Fahrgast für jede geleistete Zah-lung eine Quittung die ihn zur Beendigung der Fahrt im gleichen Verkehrsmittel (ohne Umsteigen) berechtigt.
Die BVG AöR bittet ihre Fahrgäste, im Falle eines Verdachts von ´Falschen Kontrolleuren´ im U-Bahn-bereich die nächste Notrufsäule aufzusuchen und den Vorfall zu melden. In der Tram oder im Bus bittet die BVG, dem Fahrer Bescheid zu geben. Weiterhin ist die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Das eingesetzte Kontroll- und Sicherheitspersonal wurde erneut sensibilisiert.“
Frage 3: Wie viele Schwarzfahrer wurden im Jahr 2015 in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin festge-stellt und wie hoch war die Einnahme aus dadurch resul-tierenden Busgeldern?
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat 2015 bei Fahrscheinkontrollen rund 327 Tsd. Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Die Einnahmen daraus beliefen sich auf rund 7,2 Mio. EUR.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn wurden im Jahr 2015 insgesamt 340.058 Fahrgäste ohne einen gültigen Fahrausweis fest-gestellt und insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem Inkas-sounternehmen erlöst.“
Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffer an unentdeckten Schwarzfahrern bei BVG und S-Bahn Berlin im Jahr 2015 ein?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstel-len, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Dazu liegen der S-Bahn keine statistischen Erhebun-gen bzw. Kalkulationen vor.“
Frage 5: Gibt es ein Konzept des Senats, eine geänder-te Form der Kontrolle von Fahrscheinen in Berlin zu etablieren, um die Entdeckung von Schwarzfahrern noch effizienter zu gestalten, beispielsweise in Form von Ein-lasskontrollen an Bahnhöfen, die nur ein Betreten mit gültigem Fahrschein ermöglichen?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG AöR plant keine Änderungen an der beste-henden Kontrollpraxis.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Ein Bahnsteigsperren-System hat aus Sicht der S-Bahn in Berlin mehr Nach- als Vorteile. Ein offenes Sys-tem ist in jedem Fall deutlich kundenfreundlicher, da der Zu- und Abgang jederzeit problemlos möglich ist. Neben den hohen Investitions- bzw. Wartungskosten gibt es auch andere negative Einflüsse. So werden z.B. Kundenströme verlangsamt oder Bahnsteigräumungen im Gefahrenfall verzögert, größere Gepäckstücke oder Kinderwagen sind nur mit Schwierigkeiten durch die Sperre zu transportie-ren, kurzfristige Bahnsteig- oder Gleiswechsel sind nur schwer bzw. kaum möglich, da Fahrausweise bereits entwertet wurden. Es muss zusätzliches Personal bei technischen Störungen oder Kontrollen vorgehalten wer-den. Ein Vorteil besteht selbstverständlich in der höheren Kontrollquote. Eine Kundenakzeptanz ist vor diesem Hintergrund aber eher fraglich. Die S-Bahn Berlin opti-miert daher auch weiterhin regelmäßig ihr Kontrollkon-zept und passt dies an die aktuellen Gegebenheiten an. Zudem werden in Abstimmung mit der BVG in unregel-mäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen durchge-führt.“
Berlin, den 05. April 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)

Tarife + VBB: Bonitätsprüfungen bei BVG und S-Bahn: Warum müssen Menschen mit wenig Einkommen mehr für den ÖPNV zahlen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn
Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet
wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Bonitätsprüfungen haben #BVG
A.ö.R: und -Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
im Zusammenhang von Antragstellung, Verlängerung
oder Änderung von Abonnementverträgen sowie von
#Lastschriftverfahren vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln
nach Jahr, Anzahl der Prüfungen.)
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einführung der Boni-Prüfung erfolgte bei der
BVG im Jahr 2008.
Anzahl Boni-Prüfungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Boni-Prüfungen 49,6 86,9 65,0 70,3 64,6 66,9 66,4 82,2

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Vor dem Abschluss von Abo-Neuanträgen führt die
S-Bahn Berlin monatlich eine Bonitätsprüfung durch. Die
Prüfung erfolgt jeweils vor dem ersten Gültigkeitsmonat
sowie der Zusendung der Wertabschnitte. Die Anzahl der
effektiven Neukunden pro Jahr lag bei der S-Bahn in den
letzten Jahren zwischen 4.000 und 5.000 Kunden.“
Frage 2: In welchen Fällen bzw. auf welche spezifischen
Anlässe hin werden Bonitätsprüfungen von
Kund*innen oder möglichen Kund*innen vorgenommen?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Mit der Einführung der Bonitätsprüfung 2008 verfolgt
die BVG das Ziel, Forderungsausfälle bei Abonnements
zu reduzieren. Die BVG prüft ausschließlich bei
Neuantragsstellung die Bonität des potenziellen Abonnenten.
Auf die VBB-weit geltende Kann-Prüfung bei Tarifwechsel
bzw. Vertragsverlängerungen verzichtet die
BVG.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Da das Abonnement-Verfahren im VBB-Tarif ausschließlich
ein Lastschriftverfahren vorsieht und der Kunde
bereits im Vorfeld der Zahlung einen Großteil seiner
Wertabschnitte erhält, liegt ein berechtigtes wirtschaftliches
Interesse des Verkehrsunternehmens i.S.d. § 28 Abs.
1, Satz 1, Nr. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2, Ziff. 1 des BDSG*
zur Durchführung einer Bonitätsprüfung vor. Veranlasst
werden die Bonitätsprüfungen ausschließlich im Rahmen
einer erstmaligen Beantragungen von Abonnements.“
____________
* BDSG: Bundesdatenschutzgesetz

Frage 3: Wie viele Antragsteller*innen von Abonnements
oder Teilnahme an Lastschriftverfahren wurden in
den Jahren seit 2006 wegen Bonitätsprüfungen abgelehnt
bzw. von Abonnements oder Lastschriftverfahren ausgeschlossen?
(Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl der
Ablehnungen.)
Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Anzahl Ablehnungen in Tsd.
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ablehnungen 3,0 4,4 4,4 4,0 3,5 3,0 2,9 3,1

Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bisher wurde bei der S Bahn Berlin kein Kunde aufgrund
negativer Bonitätsmerkmale vom Abonnement
ausgeschlossen.“
Frage 4: Werden auch beim Verkauf von Handy-
Tickets mittels BVG-App "Fahrinfo Plus" oder VBB-App
"Bus & Bahn" Bonitätsprüfungen eingeholt? Wenn ja,
a. wie viele Bonitätsprüfungen von Antragssteller*
innen auf Teilnahme am Lastschriftverfahren, um
Zugang zu Handy-Tickets zu erhalten, wurden in den
Jahren seit 2011 vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach
Jahr und Anzahl.)
b. wie viele Antragssteller*innen auf Teilnahme am
Lastschriftverfahren, um Zugang zu Handy-Tickets zu
erhalten, wurden in den Jahren seit 2011 nach Bonitätsprüfungen
abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und
Anzahl.)
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfung für Kunden im BVGOnlineshop
erfolgt nicht durch die BVG. Die Bezahlabwicklung
erfolgt über einen externen Finanzdienstleister
und ist in den bestehenden AGB* beschrieben. Im Zusammenhang
mit der Bezahlung der bestellten Ware wurde
vertraglich vereinbart, dass unser Dienstleister, die
LogPay Financial Services GmbH, im Rahmen des Registrierungsprozesses
für das Lastschriftverfahren eine
Überprüfung der Bonität des Kunden durchführt. Angaben
zu Anzahl der Bonitätsprüfungen und ggfs. Ablehnungen
liegen der BVG nicht vor.“
____________
* AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frage 5: Nach welchen Kriterien werden Anträge auf
Abonnementverträge oder Teilnahme am Lastschriftverfahren
im Zuge von Bonitätsprüfungen abgelehnt?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Unser Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH
prüft bei einer Bonitätsabfrage in seinem Datenbestand,
ob zur angefragten Person Negativmerkmale vorhanden
sind. Anhand eines bestimmten Scoring-Verfahrens werden
die Kunden entweder ohne Negativmerkmal oder mit
Negativmerkmal anhand eines Ampelstatus an die BVG
zurückgemeldet. Die Ablehnung eines Abonnementantrages
erfolgt ausschließlich auf Grund der Ampelmeldung
´rot´ des externen Dienstleisters.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach Eingang der Bonitätsanfrage prüft der Dienstleister
der S-Bahn Berlin anhand seines Datenbestands –
in Form eines EDV-gestützten Abgleichs -, ob zur angefragten
Person Negativmerkmale vorhanden sind. Danach
werden die Kunden auf Grundlage eines bestimmten
Scoring-Verfahrens eingestuft, d.h. in die drei Kategorien
ohne, mit mittlerem oder hartem Negativmerkmal, bevor
sie an die S-Bahn Berlin zurückgemeldet werden. Nur bei
´hartem Negativ-merkmal´ würde eine Ablehnung erfolgen.
Kunden mit ´mittlerem Negativmerkmal´ erhalten
zunächst nur drei Wertabschnitte und bei korrekter Zahlung
dann die restlichen Abschnitte zugesandt.“
Frage 6: Welche Unternehmen wurden von BVG
A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2006
beauftragt, Bonitätsprüfungen vorzunehmen?"
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG arbeitet für die Einholung von Wirtschaftsauskünften
und Bonitätsprüfungen im Fahrscheinabonnement
nur mit der Firma Creditreform Boniversum
GmbH zusammen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die S-Bahn Berlin arbeitet seit dem Jahr 2002 mit
folgendem Dienstleister zusammen:
InfoScore Consumer Data GmbH
Rheinstr. 99
76532 Baden Baden“
Frage 7: Welche vertraglichen Regelungen haben
BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH mit den für Bonitätsprüfungen
beauftragten Unternehmen geschlossen, um
den Datenschutz und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung der Kund*innen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG hat neben den üblichen vertraglichen Bestandteilen
gesonderte vertragliche Regelungen für die
Themen ´Speicherung von Daten´ und ´Datenschutz´
getroffen.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Die Bonitätsprüfungen werden aufgrund des berechtigten
Interesses der S-Bahn Berlin i.S. des § 28 Abs. 1,
Satz 1, Nr.1 BDSG durchgeführt. Eine besondere vertragliche
Regelung für die Durchführung von Bonitätsprüfungen
ist datenschutzrechtlich nicht vorgeschrieben. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kunden wird bei der S-Bahn Berlin insofern gewährleistet, als
dass der Kunde bei Neuabschluss eines Abonnementvertrages
über die Durchführung einer Bonitätsabfrage mit
dem Antragsformular informiert wird.“
Frage 8: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen,
dass BVG A.ö.R., S-Bahn Berlin GmbH oder die von
ihnen für Bonitätsprüfungen beauftragten Unternehmen
Kundendaten zu anderen Zwecken weiterverarbeitet oder
an Dritte weiter gegeben haben?
Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die BVG selbst verwendet die aus Bonitätsprüfungen
erhaltenen Ergebnisse ausschließlich für den vertragsgegenständlichen
Zweck und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Mit dem Dienstleister ist vertraglich vereinbart, dass
überlassene Daten absolut vertraulich behandelt werden
müssen und nicht für Dritte zugänglich sein dürfen. Weiterhin
müssen die mit der Durchführung beauftragten
Mitarbeiter des Dienstleisters nach dem Berliner Datenschutzgesetz
(Bln. DSG) auf das Datenschutzgeheimnis
verpflichtet sein und gewährleisten, dass die Vorschriften
dieses Gesetzes und anderer bereichsspezifischer Regelungen
zum Datenschutz eingehalten werden.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Nach deutschem Datenschutzrecht gilt der Grundsatz
der engen Zweckbindung, d.h. Daten dürfen nur im Rahmen
der bestehenden Zweckbestimmung verarbeitet werden.“
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
Menschen mit geringen Einkommen, mit Schulden oder
einer Schuldenvergangenheit von den günstigeren Abonnement-
Tarifen ausgeschlossen werden?
Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die wirtschaftlichen Kriterien (geringes Einkommen,
Schulden oder Schuldenvergangenheit) eines Kunden sind
der BVG nicht bekannt und werden auch nicht durch den
Dienstleister Creditreform Boniversum GmbH an die
BVG übermittelt. Wir erhalten lediglich einen Ampelstatus
verbunden mit einem Scorewert.
Weiterhin besteht auch für Kunden mit einem roten
Ampelstatus die Möglichkeit einer individuellen Lösung
zum Abonnement. Diese Kunden erhalten zunächst nur 3
Wertabschnitte bzw. eine fahrCard (je nach Tarifprodukt),
welche im Fall von Rücklastschriften umgehend gesperrt
werden kann. Bei korrekter Zahlung erhalten die Kunden
dann die restlichen Abschnitte zugesandt und werden ins
reguläre Abonnementgeschäft überführt.“
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Bei der S-Bahn Berlin wurden bisher keine Kunden
aufgrund eines negativen Bonitätsprüfungsergebnisses
abgelehnt. Sollte dennoch ein solcher Fall eintreten, würde
aus Kulanzgründen zunächst nur die Zusendung von 3
Wertabschnitten erfolgen. Bei ordnungsgemäßem Zahlverhalten
wäre in der Folge auch die Zusendung der restlichen
Wertabschnitte möglich. Bei der Nutzung von
Chipkartenprodukten ist es auch für diese Kundengruppe
ohne Einschränkung möglich, ins Abo einzusteigen. Bei
Zahlungsunregelmäßigkeiten würde dann ggf. eine zeitnahe
Sperrung erfolgen.“
Frage 10: Mit der Einführung der VBB-fahrCard und
des zentralen Kontroll- und Sperrlistenservice (KOSES)
können nichtbezahlte Abonnements durch Lese- oder
Kontrollgeräte technisch einfach gesperrt werden. Hält
der Senat vor diesem Hintergrund Bonitätsprüfungen von
Abonnement- oder Handy-Ticket-Kund*innen für entbehrlich?
Und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Während der Einführung der VBB-fahrCard wird es
keine Änderung an der Bonitätsprüfung geben. Ob es
nach der vollständigen Einführung zu einer Änderung
kommt, kann die BVG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
sagen.“
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2016)

BVG + Tarife: Lesegeräte in Bussen gehen wieder in Betrieb. Kunden können Daten lesen und löschen, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1916

Die in derzeit ca. 900 BVG-Bussen fest installierten #Lesegeräte für das elekt-ronische Ticket, die #VBB-fahrCard, gehen wieder in Betrieb. Von Mittwoch, den 17. Februar 2016 an wird eine neue Software schrittweise #freigeschaltet. Wegen der großen Zahl der Fahrzeuge kann es mehrere Tage dauern, bis die Lesegeräte in allen Bussen wieder zur Verfügung stehen.
Im Testbetrieb der Lesegeräte hatte sich herausgestellt, dass mit der alten Software bei der Einstiegskontrolle an den fest installierten Geräten ungewollt Daten zu Tag, Uhrzeit sowie ein Haltestellen-Code auf die VBB-fahrCard ge-schrieben wurden, die nur von den Kunden mittels einer App gelesen werden konnten. Ein ähnlicher Fehler trat auch bei Lesegeräten der Oberhavel Ver-kehrsgesellschaft mbH (#OVG) und Barnimer Busgesellschaft mbH (#BBG) auf. Die BVG hatte umgehend reagiert und die Geräte im Dezember bis zur Fehlerbehebung durch den Hersteller außer Betrieb genommen. Nach intensi-ven Tests der neuen Software ist nun sichergestellt, dass durch die Lesegerä-te keine ungewollten Einträge im sogenannten Transaktionslogbuch vorge-nommen werden. Die BBG hatte den Testbetrieb ebenfalls eingestellt. Die OVG hat bereits Anfang Januar 2016 entsprechende Softwareanpassungen vorgenommen.
Abonnement-Kunden im VBB haben ab sofort die Möglichkeit, an vielen Kun-denterminals bei den Verkehrsunternehmen zu überprüfen, ob im Transakti-onslogbuch ihrer VBB-fahrCard die fraglichen Einträge gespeichert wurden. Sofern gewünscht, können diese Einträge auch sofort an den jeweiligen Ter-minals gelöscht werden. Aus technischen Gründen hängen die möglichen An-laufpunkte im Einzelfall davon ab, welches Unternehmen die jeweilige VBB-fahrCard ausgegeben hat.
BVG-Kunden können ihre VBB-fahrCard in den BVG-Kundenzentren Alexan-derplatz, Zoologischer Garten, Holzmarktstraße (BVG-Zentrale), Köpenick, Marzahn, Rathaus Spandau und Alt-Tegel prüfen.
Bei der S-Bahn Berlin wurden keine Einträge in das Logbuch der Karten vor-genommen. Dennoch ist es möglich, dass bei der Nutzung von Bussen ande-rer Verkehrsunternehmen Einträge erfolgten. Deshalb bietet auch die S-Bahn
Berlin ihren Kunden die Möglichkeit, die VBB-fahrCard in den eigenen Kun-denzentren (außer Hauptbahnhof und Gesundbrunnen) zu prüfen.
Kunden aller anderen Verkehrsunternehmen im VBB können die Prüfung der Einträge im Transaktionslogbuch ihrer VBB-fahrCard am Kundenterminal im VBB-Infocenter am Hardenbergplatz 2 in Berlin vornehmen.