Auf der Schönhauser Allee haben #Radfahrer eigene Fahrspuren. Nicht mehr nur eine #U-Bahn-Linie, sondern drei Linien führen nach Pankow. Und wo sich Gleise nicht lohnen, surren #Oberleitungsbusse die Straßen entlang. Eine Utopie?
Nein, meint Jens-Holger Kirchner. So könnte, so sollte Pankow in 20 Jahren aussehen, sagt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung. Andere Politiker in Berlin scheuen sich, Ideen für die Zukunft des Verkehrs zu entwickeln – Kirchner nicht. Der 56-Jährige, der unverdrossen berlinert, schaut gern nach vorn. Auch wenn seine Visionen für den Bezirk nicht jedem gefallen.
Kirchner hat nichts gegen radikale Wechsel, er hat schon mehrere überstanden. 1979 zog er aus dem schon ziemlich ländlichen Woltersdorf ins große Berlin, Hauptstadt der DDR. Er besetzte eine Wohnung in Prenzlauer Berg, arbeitete als Tischler, baute den Abenteuerspielplatz in der Kollwitzstraße mit auf. Als in der Wendezeit überall Runde Tische entstanden, ging Kirchner in die Politik. Er wurde Grünen-Mitglied, Bezirksverordneter, Stadtrat. Und Großvater von vier Enkeln.
Der Bezirkspolitiker ist pragmatisch. Es gehe um Trends, um das, was sich bereits auf den Straßen abspielt, sagt er. Einem Trend folgt auch er. Auch an diesem Morgen ist Kirchner mit dem Fahrrad ins Büro in die Darßer Straße gekommen. „Der #Fahrradverkehr wird weiter zunehmen. #Elektrofahrräder – das ist die eigentliche Boombranche, nicht Elektroautos“, sagt Kirchner.
Autofahrer in der Region bekommen es 2018 mit einem neuen Nadelöhr zu tun. Die Deutsche Bahn will die jüngst durch einen Lastwagen schwer beschädigte #Bahnbrücke in #Saarmund durch einen Neubau ersetzen. Während der Arbeiten im Jahr 2018 müssen Autofahrer auf der L 78 zwischen Bergholz-Rehbrücke und Saarmund mit massiven #Verkehrseinschränkungen rechnen.
Saarmund. Die Deutsche Bahn wird die durch einen Lastwagen #schwer#beschädigte #Eisenbahnbrücke über die L 78 durch einen Neubau ersetzen. Wie von Bahnsprecher Gisbert Gahler zu erfahren war, soll die neue Brücke im Jahr 2018 eingebaut werden. „Die alte Brücke zu reparieren, ist wirtschaftlich nicht mehr vertretbar“, sagte er der MAZ. Der Neubau kostet etwa 2,5 Millionen Euro und soll bis Anfang 2019 fertiggestellt sein.
Landesstraße wird Nadelöhr
Die Deutsche Bahn rechnet mit einer Bauzeit von etwa zehn Monaten. Die Landesstraße 78 wird in der Zeit zwischen Bergholz-Rehbrücke und Saarmund zum Nadelöhr. Autofahrer müssen dort mit massiven Verkehrseinschränkungen rechnen. Geplant ist, den Verkehr über eine Spur mit einer Bauampel durch die Brückenbaustelle zu führen und zeitweise aber auch über die Landesstraßen 77, 79 und 78 umzuleiten. Die genaue Umleitungsstrecke sei noch nicht bestätigt, „sie ist Teil der Entscheidung, die im laufenden Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben getroffen wird“, sagte Gahler.
#Berlin #wächst, Jahr für Jahr sind immer mehr Menschen in der Stadt unterwegs. Wie wird Berlins #Verkehr in #Zukunft aussehen? Wird die Stadt einfach nur voller sein – oder ändern sich auch die Verkehrsgewohnheiten? Es wird sich einiges verändern, sagt der Mobilitätsforscher Andreas Knie. Für Berlins Autohalter hat er schlechte Nachrichten.
Ich will mit Ihnen um eine Kiste Pfälzer Wein wetten. Wetten, dass sich der Berliner Verkehr 2036 kaum vom heutigen unterscheidet: zwar mehr Radfahrer, aber immer noch viele Autos?
Ich wette in Teilen dagegen. Ich sage: 2036 wird Berlins Verkehr anders aussehen. So wird der innerdeutsche Flugverkehr größtenteils verboten sein. Weil allen klar ist, wie sehr dieser die Umwelt mit Lärm und Schmutz belastet. Und: Er rechnet sich für die Airlines nicht, weil die Schnellbahn Berlin – München in Betrieb sein wird. Für diese Distanz braucht der ICE künftig knapp vier Stunden, im Vergleich dazu bietet das Flugzeug fast keinen Zeitvorteil mehr.
Wird der private Autoverkehr auch verboten?
Auch in 20 Jahren werden Familien in Kaulsdorf oder Kladow nicht ohne ein eigenes Auto auskommen. In der 4,6-Millionen-Einwohner-Stadt, die Berlin dann sein wird, werden am Stadtrand weiterhin viele Autos stehen, über die Privatleute eigentumsrechtlich verfügen. Doch in der Innenstadt wird es solche Autos nicht mehr geben. Dort werden wir nur noch Car-Sharing-Fahrzeuge haben, und sie werden alle …
An der Treptower Elsenbrücke machen sich die Open-Air-Clubs, die sich zwischen Straße und S-Bahn eingenistet haben, saisonbereit. Der Blick schweift hinüber zur Oberbaumbrücke und zum Riesenrad im Plänterwald. Wenn es nach Senat und Bundesregierung geht, quert hier in 10 oder 15 Jahren eine sechsspurige Autobahn die Spree. Vor dem Ostkreuz taucht sie in einen Tunnel, kommt an der Frankfurter Allee wieder an die Oberfläche und endet an der Storkower Straße. Der Traum von der autogerechten Stadt wird ein bisschen wahrer.
Dass dieser 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn #A100 tatsächlich gebaut wird, den Weg dahin haben Land und Bund nun mit einem unsauberen Trick geebnet. Der heftig umstrittene 16. Bauabschnitt von Neukölln zum Treptower Park ist gerade erst seit drei Jahren im Bau. Für vier weitere Kilometer bis an den Rand von Prenzlauer Berg gibt es keinerlei #verbindliche Planung, geschweige denn #Baurecht. Dank des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird aber aller Voraussicht nach der Bedarf dafür höchst offiziell festgestellt. Damit wird es sehr viel schwieriger, den Bau zu verhindern.
Und das ist der Trick der schwarz-rot-schwarzen Betonmischer: Ende März eröffnete das BMVI die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030. Das voluminöse Werk führt rund 1.700 neue Teilstücke von Bundesfernstraßen auf. Bis Montag konnten Bürger Einwendungen gegen einzelne Vorhaben erheben: umweltfeindlich, zu teuer, überflüssig. Damit sich jeder ein Bild machen kann, hat das Ministerium zu jedem Projekt in Planung ein Dossier erstellt, mit Kosten-Nutzen-Rechnung, Verkehrsprognose, Umweltauswirkungen. Für den 17. Bauabschnitt der A 100 gibt es keins. Angeblich wird daran längst gebaut.
Im Grunde erwähnt der Bundesverkehrswegeplan nicht einmal mehr Bauabschnitte, sondern nur pauschal die Strecke „Autobahndreieck Neukölln– Storkower Str.“, und die sei, so heißt es lapidar, „in Bau“. Auf die Frage, weshalb das so sei, gibt sich das BMVI reichlich zugeknöpft: Der 17. Bauabschnitt sei als laufendes Projekt eingestuft, weil erst durch ihn der #Nutzen der #A-100-Verlängerung voll …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Für welche #Brücken in Berlin ist aufgrund ihres
baulichen Zustands das zulässige #Gesamtgewicht oder
die zulässige #Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge
derzeit im Vergleich zum Ursprungszustand #herabgesetzt?
Antwort zu 1: Für die nachfolgend aufgelisteten #Straßenbrücken
in der Baulast des Landes Berlins und der
Bundesrepublik Deutschland bestehen Last- und/oder
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Waldemarbrücke, Köthener Brücke, Admiralbrücke,
Thielenbrücke, Rominter-Allee-Brücke, Schmargendorfer
Brücke, Barbrücke, Königswegbrücke, Moltkebrücke,
Lohmühlenbrücke, Wildenbruchbrücke, Treptower Brücke,
Teupitzer Brücke, Neuköllnische Brücke, Lange
Brücke, Salvador-Allende-Brücke, Wendenschloßbrücke,
Triglawbrücke, Nördl. Rialtoringbrücke, Neue Fahlenbergbrücke,
Köpenicker-Allee-Brücke;Roßstraßenbrücke,
Gotzkowskybrücke, Lutherbrücke, Alt-Moabiter-Brücke,
Eiswerderbrücke, Charlottenbrücke, Schulenburgbrücke,
Sellheimbrücke, Schönerlinder-Weg-Brücke, Blumenwegbrücke,
Sandhauser Brücke, Borsigdammbrücke;
Rudolf-Wissell-Brücke, Brücken über Halenseestraße
Ost, Ringbahnbrücke, Westendbrücke, Rampenbrücken
über Kurt-Schumacher Damm, Brücken über den Siemensdamm.
Frage 2: Welche Instandsetzungsmaßnahmen sind
wann für diese Brücken geplant?
Antwort zu 2: Für die nachfolgend aufgelisteten Brücken
wurden die Planungen für Instandsetzungsmaßnahmen/
Ersatzneubaumaßnahmen initiiert:
MoltkebrückeInstandsetzung Baubeginn vorauss. ab 2018
Lange Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2020
Salvador-Allende-Brücke Ersatzneubau Baubeginn ab Ende 2016
Neue Fahlenbergbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2018
Köpenicker-Allee-Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2020
Roßstraßenbrücke Instandsetzung Baubeginn ab Anfang 2017
Sellheimbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2023
Rudolf-Wissell-Brücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Brücken über Halenseestraße Ost Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Ringbahnbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Westendbrücke Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Rampenbr. über Kurt-Schumacher D. Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Brücken über den Siemensdamm Ersatzneubau Baubeginn vorauss. ab 2022
Last-/ Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen in
der Regel wegen festgestellter Tragfähigkeitsdefizite
ausgesprochen werden. Diese sind überwiegend auf baustoff-
oder konstruktionsbedingte Mängel zurückzuführen,
welche sich zumeist nur durch einen Ersatzneubau
beheben lassen.
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)
Schwanebeck (MOZ) An Europas größtem #Autobahnring, dem rund 200 Kilometer langen Berliner Ring (#A10), wird weiter gebaut. Am Freitag erfolgte der symbolische erste #Spatenstich für die Fortsetzung des #sechsspurigen Ausbaus im Norden Berlins.
Begonnen haben damit die Arbeiten am vorletzten Abschnitt des 45 Kilometer langen Berliner #Nordrings. Mit den beiden Dreiecken Barnim und Havelland wurden bereits 2013 beziehungsweise 2014 der östliche und westliche Endpunkt des Nordrings ausgebaut. Nun folgt ein vergleichsweise kurzer Abschnitt vom Dreieck Barnim bis zur Berliner Stadtgrenze bei Pankow. Von dort geht es bereits auf beiden Seiten jeweils dreispurig bis zum Autobahndreieck Pankow weiter.
Die jetzt in Angriff genommene Strecke ist 1,8 Kilometer lang. Der Bund investiert hier rund 18 Millionen Euro, denn in diesem Abschnitt erhalten nicht nur beide Richtungsfahrbahnen eine zusätzliche Spur. Außerdem entstehen beiderseits der Autobahn Rastanlagen und es wird eine Brücke über den Ring ersetzt. Hinzu kommen Lärmschutzwälle und -wände, die insbesondere eine nahe Wohnsiedlung schützen sollen.
Pankow. Sie ist ein #gefährlicher Ort für Fahrgäste: Die #Bus- und #Straßenbahnhaltestelle am #S- und U-Bahnhof #Pankow. Der Wartebereich für die Fahrgäste ist viel zu schmal.
Als die Haltestellen am Bahnhof Pankow vor über zehn Jahren geplant wurden, ging man noch von weit geringeren Fahrgastzahlen aus. Bereits kurz nach Fertigstellung der Haltestellen zeigte sich, dass vor allem die Haltestelle in Richtung Breite Straße viel zu schmal konzipiert ist. Vor allem im Feierabendverkehr stehen die Fahrgäste dicht an dicht auf dem Wartepodest.
In den vergangenen Jahren nahm die Zahl der Pankower, die in den nördlichen Ortsteilen des Bezirks leben, stetig zu. Der Senat und die BVG reagierten darauf, erfreulicher Weise, mit einer Ausweitung des Nahverkehrsangebots, berichtet Roland Schröder, der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion.
Das hat aber zur Folge, dass heute über vierzig Bus- und Bahnfahrten pro Stunde von der Haltestelle abgehen. Entsprechend hoch ist in der Hauptverkehrszeit die Anzahl der Wartenden. Sie stehen aneinander #gedrängt, teilweise gefährlich nah an der Fahrspur von Bussen und Bahnen. Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen haben kaum die Chance, hier durchzukommen.
Voraussetzung für den #Neubau der #Lindenhofbrücke im Zuge der #B109 über den Berliner #Außenring der Deutschen Bahn (DB AG) ist der Abbruch der bestehenden Brücke. Dieser wird in 4 Etappen in den kommenden Wochen erfolgen.
Der erste Teilabbruch ist für das kommende Wochenende vom 29.04.2016 bis zum 02.05.2016 vorgesehen. Dabei wird der Überbau der Brücke im Bereich der Fernbahngleise abgerissen. Die hierfür erforderliche Sperrung der Gleise unter der Brücke beginnt am Freitag, den 29.04.2016 um 22:30 Uhr und endet am Montag, den 02.05.2016 um 04:30 Uhr.
Während der Abbrucharbeiten werden aufgrund der bestehenden Behelfsumfahrung keine größeren Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr auf der Schönerlinder Straße (B 109) erwartet.
Aufgrund der Sperrungen der darunterliegenden Fernbahngleise der DB AG wird es jedoch Einschränkungen bzw. #Schienenersatzverkehr im Fern- und Regionalbahnverkehr; geben. Die entsprechenden Hinweise der DBAG in deren Medien sollten beachtet werden.
Die weiteren Abbrucharbeitensind zu folgenden Terminen geplant:
Überbau #S-Bahngleise vom 13.05.2016 abends bis 16.05.2016 früh (Pfingsten 2016),
Widerlager Süd im Zeitraum 26.05.2016 abends bis 1.06.2016 früh und
Widerlager Nord vom 17.06.2016 abends bis 20.06.2016 früh.
Für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit bitten wir weiterhin für Ihr Verständnis.Bilder:
Aktuell noch bestehende Lindenhofbrücke
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass
die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow als sogenanntes „Neues
Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan
aufgenommen wurde?
Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme
2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der #B2 in
der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender
Verkehrszustand herrscht, der durch permanente
Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden
einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und
der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat,
dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP
2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen
Bedarf eingeordnet wurde.
Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk,
Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu
einer Umsetzung und einem Baustart kommt?
Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP
in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen
Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030
rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach
Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen
und personellen Voraussetzungen im Land Berlin,
ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren
zu beginnen. In die Erarbeitung des
Verkehrskonzeptes für die #Erschließung der neuen #Wohnungsbaustandorte
(hier Heinersdorf/Blankenburg) wird
diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow
einfließen.
Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der
Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für
andere Bauarbeiten in dem Ortsteil?
Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind
unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
durchzuführen.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Gibt es neue Berechnungen zu der Verteilung
der #verkehrsbedingten#Luftschadstoffbelastung in Berlin?
Antwort zu 1: Die als Grundlage für den derzeitigen
Luftreinhalteplan dienenden #Modellrechnungen der verkehrsbedingten
Luftbelastung wurden nur für Stickstoffdioxid
(NO2) wiederholt. Aufgrund der jüngst bekannt
gewordenen hohen Werte des Stickoxidausstoßes von
Diesel-Pkw der EU-Abgasnormen Euro 5 und EURO 6
im realen Fahrbetrieb wurden die bisher im Modell verwendeten
Emissionsfaktoren entsprechend den Vorgaben
des Umweltbundesamts nach oben korrigiert, um die
Übereinstimmung zwischen gemessener und berechneter
Luftbelastung zu verbessern.
Die PM10- und PM2,5-Konzentrationen im Straßenraum
wurden nicht neu berechnet, da die KfzPartikelemissionen
weitgehend unverändert geblieben
sind. Des Weiteren hat sich die Feinstaubkonzentration im
städtischen Hintergrund etwa so entwickelt, wie 2009 mit
Hilfe der Modellrechungen vorhergesagt wurde.
Frage 2: Wie beurteilt der Senat die neuen Berechnungen
im Hinblick auf das Ziel einer Verminderung der
Luftschadstoffbelastung?
Antwort zu 2: Die neuen Berechnungen zeigen, dass
die europäischen Abgasregelungen nicht zu den erwarteten
und für die fristgerechte Einhaltung der NO2-
Grenzwerte erforderlichen Verbesserung der NO2-
Belastung geführt haben, obwohl aufgrund der Umweltzone
und weiterer Maßnahmen des Luftreinhalteplans
eine deutlich beschleunigte Modernisierung der in Berlin
fahrenden Kfz-Flotte stattgefunden hat und in den Rechnungen
entsprechend berücksichtigt wurde. Zwar hat sich
die Belastungssituation im Vergleich zur Ausgangslage
2009 signifikant verbessert (siehe Antwort zu Frage 3).
Um Überschreitungen des NO2-Grenzwerts sobald wie
möglich zu vermeiden, besteht aber weiterer Handlungsbedarf
nicht nur in Form einer Fortschreibung der Berliner
Luftreinhalteplanung (s. Antwort zu Frage 9), sondern
auch auf EU- und Bundesebene (s. Antwort zu Frage 6.5
und 7).
Frage 3: Wie haben sich die Berechnungen für das
Jahr 2015 im Vergleich zur letzten Berechnung aus dem
Jahr 2009 verändert?
Antwort zu 3: Die 2009 berechnete Prognose der NO2-
Belastung für 2015 basierte auf der Annahme, dass die
durch die Euro 5 und 6 Abgasnormen intendierte Abnahme
der NOx-Emissionen im Vergleich zur jeweiligen
Vorgängernorm (für Diesel-Pkw -28 % bei Euro 5 und –
55 % bei Euro 6) auch tatsächlich im realen Fahrbetrieb
auf der Straße eintreten würde. Als Folge wurde 2009
prognostiziert, dass bis 2015 die Zahl der von NO2-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner von Hauptverkehrsstraßen bei Umsetzung
aller 2009 bereits geplanten Maßnahmen von ursprünglich
fast 50.000 auf nur noch gut 11.000 zurückgehen sollte.
Wie die im Zusammenhang mit den jüngsten Abgasmanipulationen
bekannt gewordenen Daten zu realen
Fahremissionen belegen, blieb die durch die Flottenerneuerung
erwartete Verbesserung weitgehend aus. Euro 5
Diesel-Pkw sind in der Emissionsbilanz sogar schlechter
als ihre Vorgänger. Die diesbezüglich aktualisierten
Rechnungen geben diese Bilanz der europäischen Abgasgesetzgebung
besser wieder: Demnach dürften 2015 noch
etwa 26.000 Anwohnerinnen und Anwohner verkehrsreicher
Straßen hohen NO2-Belastungen ausgesetzt sein.
Frage 3.1: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert (Jahresmittelwert 40 μg/m³) für NO2 überschritten?
Bitte listen Sie die entsprechenden Straßenabschnitte
auf und geben an, welche Werte errechnet wurden.
Antwort zu 3.1: In 184 Straßenabschnitten sind nach
den neuen Berechnungen NO2-Konzentrationen größer 40
µg/m³ im Jahresmittel zu erwarten. Die entsprechenden
Straßenabschnitte mit den berechneten Werten sind in
Anlage 1 aufgeführt.
Frage 3.2: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert (Jahresmittelwert 40 μg/m³) für Feinstaub
(PM10) überschritten? Bitte listen Sie die entsprechenden
Straßenabschnitte auf und geben an, welche Werte errechnet
wurden.
Frage 3.3: An welchen Straßenabschnitten werden
nach den neuen Berechnungen für das Jahr 2015 der
Grenzwert bzw. Zielwert (Jahresmittelwert 25 μg/m³) für
Feinstaub (PM2,5) überschritten? Bitte listen Sie die
entsprechenden Straßenabschnitte auf und geben an, welche
Werte errechnet wurden.
Antwort zu 3.2 und 3.3: Für PM10 und PM2.5 liegen
keine neuen Berechnungen für das Jahr 2015 vor.
Frage 4: Wie viele BerlinerInnen sind von der Luftbelastung
betroffen?
Frage 4.1: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für NO2, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Antwort zu 4.1: Es wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Frage 4.2: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für PM10, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Frage 4.3: Wie viele BerlinerInnen wohnen an Stra-
ßenabschnitten, an denen die Grenzwerte für PM2,5, nach
den neuen Berechnungen für das Jahr 2015, überschritten
werden?
Antwort zu 4.2 und 4.3: Es wird auf die Antwort zu
den Frage 3.2 und 3.3 verwiesen.
Frage 5: Wo hat sich die Berliner Luft verbessert?
Frage 5.1: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für NO2 eingehalten?
Antwort zur 5.1: An insgesamt 177 Straßenabschnitten,
in denen im Jahr 2009 nach den alten Berechnungen
noch Grenzwertüberschreitungen auftraten, dürfte im Jahr
2015 der NO2-Grenzwert nach den neuen Berechnungen
eingehalten werden. Die entsprechenden Straßenabschnitte
mit den berechneten Werten sind in Anlage 2 aufgeführt.
Frage 5.2: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) eingehalten?
Frage 5.3: An welchen Straßenabschnitten, die noch
im Jahr 2009 von Grenzwertüberschreitungen betroffen
waren, werden im Jahr 2015 (nach den aktuellen Berechnungen)
die Grenzwerte für Feinstaub (PM2,5) eingehalten?
Antwort zur 5.2 und 5.3: Es wird auf die Antwort zu
den Frage 3.2 und 3.3 verwiesen.
Frage 6: Welche Maßnahmen zur Minderung der verkehrsbedingten
Luftbelastung aus dem Luftreinhalteplan
(2011-2017) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen
sind eingetroffen/nicht eingetroffen?
Frage 6.1: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Fahrzeugtechnik“ (MB1) wurden umgesetzt bzw.
welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen)
Antwort zu 6.1: Einleitend ist darauf hinzuweisen,
dass die genannten Maßnahmenbündel lediglich als
Grundlage für Szenarienrechnungen zur Abschätzung des
Potentials zur Minderung der Schadstoffemissionen und
der Luftbelastung dienten. Die Ergebnisse dieser Abschätzung
bildeten die Grundlage für die Entwicklung
und Ausgestaltung des Katalogs umzusetzender Maß-
nahmen in Kap. 9 des Luftreinhalteplans.
Das Maßnahmenbündel MB1 umfasst die folgenden
Maßnahmen:
– Umweltzone ohne Einzelausnahmen,
– Erhöhung des Anteils von Euro-6-Fahrzeugen,
– Förderung von Elektrofahrzeugen,
– Nachrüstung von Euro-4-Fahrzeugen mit Partikelfiltern
(Pkw/Lkw) und Entstickungssystemen (nur
Lkw),
– Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikelfiltern.
Für die Umweltzone wurden die Einzelausnahmen
schrittweise bis 2015 abgebaut. Sie können seit 1.1.2015
nur noch für gehbehinderte Menschen mit geringem Einkommen
und für Sonderfahrzeuge erteilt werden. Im Jahr
2015 wurden nur noch etwa 50 Einzelausnahmen erteilt
(2010: 10.300). 2015 hatten ca. 98 % aller Fahrzeuge
innerhalb und außerhalb der Umweltzone eine grüne
Plakette. Gerade bei den leichten und schweren Nutzfahrzeugen
stieg der Anteil der Fahrzeuge mit grüner Plakette
von circa 85 % im Jahr 2012 auf circa 93 % im Jahr 2015.
Die Emissionen von Dieselrußpartikeln aus dem Straßenverkehr
sanken durch die Umweltzone insgesamt um fast
60 %.
Nach den seit Ende 2014 bekannten Erkenntnissen zu
den hohen Realemissionen von Euro-6-Diesel-Pkw wird
die Maßnahme „Erhöhung des Anteils von Euro-6-
Fahrzeugen“ für Pkw bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt.
Sie ist jedoch Bestandteil der Maßnahmen zur Mo-
dernisierung der Busse der BVG. So erreichen bereits 30
% der Linienbusse in der hoch belasteten Silbersteinstraße
den Standard Euro VI. Für eine Förderung von schweren
Nutzfahrzeugen mit Euro VI fehlen derzeit geeignete
Instrumente. Ihr Anteil im Straßenverkehr liegt derzeit im
Bereich der Trendprognose.
Die Nachrüstung von in Berlin zugelassenen Dieselfahrzeugen
mit Partikelfiltern ist inzwischen praktisch
vollständig erfolgt, d.h. über 95 % der Berliner Fahrzeuge
im Straßenverkehr sind mit Partikelfiltern ausgestattet. Zu
auswärtigen Fahrzeugen auf Berliner Straßen liegen keine
vollständigen Daten vor. Die Nachrüstung mit Entstickungssystemen
konnte in Berlin an etwa 200 Doppeldeckern
mit dem Abgasstandard Euro 4 bis Ende 2015 erfolgreich
durchgeführt werden. Die für die breite Nachrüstung
von Lkw notwendigen Zertifizierungsregelungen
für die Nachrüstsysteme stehen dagegen erst seit 2015 zur
Verfügung. Damit kann die Maßnahmen erst jetzt weiterverfolgt
werden. Berlin hat sich bereits im Bundesrat für
eine stärkere Begünstigung von Lkw mit nachgerüsteten
Stickoxidkatalysatoren bei der Mautgebühr eingesetzt.
Für die Nachrüstung von Fahrgastschiffen wurde ein
Förderprogramm mit einer Förderquote von 50 % angeboten,
jedoch von den Reedereien nicht in Anspruch genommen,
weil aufgrund fehlender Instrumente bisher
keine Vorteile für Schiffe mit Partikelfilter geschaffen
werden konnten.
Die Aktivitäten des Senats zur Förderung der Elektromobilität
sind an anderer Stelle ausführlich dargestellt
worden.
Frage 6.2: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Verkehrsflussoptimierung“ (MB2) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht
eingetroffen?
Antwort zu 6.2: Beim Maßnahmenbündel 2 wurde abgeschätzt,
welches Potential zur Minderung der Luftbelastung
durch Reduzierung der Stauanteile im Straßenverkehr
durch Verkehrsflussoptimierung erwartet werden
kann. Diesbezügliche Maßnahmen sind zum Beispiel eine
optimierte Lichtsignalkoordinierung, Zuflussdosierung
und angepasste Geschwindigkeiten (s. dazu Antwort zu
Frage 6.3). Die Maßnahmen befinden sich in der laufenden
Umsetzung. Konkret erprobt wird seit 2015 ein System
der umweltsensitiven Verkehrssteuerung in der Invalidenstraße.
Eine Beurteilung der Wirkung auf die Luftbelastung
kann frühestens nach einem Jahr erfolgen (Jahresmittelwerte).
Des weiteren wurden Einzelfalluntersuchungen
zum Verkehrsfluss an Straßen mit hoher Luftbelastung
mit neu zur Verfügung stehenden Daten aus im
Verkehr “mitschwimmenden“ Fahrzeugen durchgeführt.
Dabei zeigte sich, dass der Anteil von Stausituationen an
der Gesamtfahrleistung oft niedriger war, als für die
Maßnahmenbewertung im Luftreinhalteplan angenommen
worden war. Aufgrund der Komplexität der Verkehrssteuerung
werden daher vor weiteren Untersuchungen
zunächst die Erfahrungen aus der Invalidenstraße abgewartet.
Frage 6.3: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Tempo 30 an Hot-Spots“ (MB3) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht
eingetroffen?
Antwort zu 6.3: Wie bei der Berechnung der Wirkung
der anderen Maßnahmenbündel handelt es sich hier lediglich
um eine allgemeine Abschätzung des Minderungspotentials
der Maßnahme. Die im Luftreinhalteplan als Teil
des Katalogs an konkreten Maßnahmen vorgesehene
Einzelfallprüfung, ob und wie in Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes,
in denen 2015 mit Überschreitungen
des NO2-Grenzwerts zu rechnen ist, die Luftbelastung
durch die Anordnung von “stadtverträglichen Geschwindigkeiten“,
also einer Absenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
von 50 auf 30 km/h gesenkt werden kann,
sind im Gange. Bei der erforderlichen Abwägung sind die
verkehrlichen Belange, insbesondere die Auswirkungen
auf den öffentlichen Personennahverkehr, zu berücksichtigen.
Frage 6.4: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„Emissionsminderung im städtischen Hintergrund“
(MB4) wurden umgesetzt bzw. welche Annahmen
sind eingetroffen/ nicht eingetroffen?
Antwort zu 6.4: Das Maßnahmenbündel zielt auf die
Minderung der Dieselrußemissionen aus Baumaschinen
und der Emissionen aus der Verbrennung von Festbrennstoffen.
Das Modellprojekt zur Nachrüstung von Baumaschinen
mit Partikelfiltern konnte 2015 erfolgreich abgeschlossen
werden. Für Baumaschinen gelten nach Novellierung
der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
seit 1.1.2016 auf allen Baustellen der öffentlichen
Hand Berlins strenge Anforderungen an die Abgasemissionen,
die bei der Mehrzahl der Maschinen eine Filternachrüstung
erforderlich macht. Für eine leichtere Kontrolle
der Maschinen werden derzeit von Berlin Plaketten
zur Kennzeichnung emissionsarmer Baumaschinen eingeführt,
die bundesweit abgestimmt sind und genutzt werden
können. Die Ausgabe der Plaketten soll im Mai 2016
starten.
Der Beitrag der Holzverbrennung zur Feinstaubbelastung
wurde in einem gemeinsamen Projekt mit dem Land
Brandenburg 2011/2012 und 2013/2014 untersucht. Die
Ergebnisse zeigen, dass an einer begrenzten Zahl von
Tagen diese Quelle signifikant zur Überschreitung des
Tagesgrenzwertes für Feinstaub beiträgt. Da es sich um
ein regionales bis überregionales Phänomen handelt, ist
derzeit ein auf Berlin begrenztes generelles Verbot von
Holzfeuerungen nicht verursachergerecht und verhältnismäßig.
Eine vorsorgende Emissionsbegrenzung ist jedoch
bei Neuanlagen sinnvoll. Daher werden derzeit die Anforderungen,
wie sie bereits seit den 1990er Jahren für
Bauleitpläne im Luftvorranggebiet gelten, aktualisiert.
Ziel ist eine berlinweite Anwendung von anspruchsvollen
Partikelgrenzwerten für alle neuen Feuerungsanlagen für
die Verbrennung von Holz.
Frage 6.5: Welche Maßnahmen aus dem Maßnahmenbündel
„vorgezogene Flotte“ (MB5) wurden umgesetzt
bzw. welche Annahmen sind eingetroffen/ nicht eingetroffen?
Antwort zu 6.5: Das Maßnahmenbündel 5 unterscheidet
sich von den vorgenannten Maßnahmenbündeln, da es
hier nicht darum geht, umsetzbare Maßnahmen zusammenzustellen.
Vielmehr dient es der Illustration, welche
Emissionsminderung mit einer ambitionierteren und in
der Realität wirksamen Abgasgesetzgebung für Dieselfahrzeuge
auf EU-Ebene möglich gewesen wäre. Dabei
wurde davon ausgegangen, dass die heutigen Euro-6-
Grenzwerte etwa 5 Jahre früher in Kraft getreten wären.
Unter der Annahme, dass die Grenzwerte auch im realen
Verkehr weitgehend eingehalten würden, wären Emissionsminderungen
von 36 % bei den Stickoxiden und 48 %
bei Dieselrußpartikeln erreichbar gewesen. Dies hätte für
eine Einhaltung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte an nahezu
allen Straßen ausgereicht. Mit den derzeit auf dem
Markt befindlichen Euro-6-Diesel-Pkw ist dies jedoch
nicht erreichbar, da deren Emissionen nach gegenwärtigem
Kenntnisstand im Mittel um den Faktor 5 über dem
im Labortest einzuhaltenden Grenzwert von 80 mg/km
liegen.
Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der
verkehrsbedingten Luftschadstoffe im Hinblick auf das
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union
gegen Deutschland und Berlin zu diesem Thema?
Antwort zu 7: Im Fokus der Maßnahmen des Luftreinhalteplans
steht neben der Verkehrsvermeidung und –
verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel die
weitgehende Ausnutzung der technischen Möglichkeiten
zur Minderung der NOx-Emissionen, insbesondere bei
den immer breiter genutzten Dieselmotoren in Fahrzeugen
und Maschinen. Das nicht reale Abgasverhalten vor allem
im Stadtbetrieb der Euro 5 und Euro 6 Diesel-Fahrzeuge
führt deshalb zu einer deutlichen Abschwächung der
Wirksamkeit der auf die Abgastechnik bezogenen Maß-
nahmen des Berliner Luftreinhalteplans. Zur Vermeidung
dieser negativen Entwicklung gibt es auf lokaler Ebene
keine Handhabe. Dazu sind ambitionierte Schritte auf EUEbene
und seitens der Bundesregierung erforderlich, für
die sich der Senat im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzt.
Die jüngst auf EU Ebene beschlossene Nachbesserung
der Euro 6 – Norm für Diesel Pkw geht zwar in die
richtige Richtung, kommt aber aufgrund der Übergangsfristen
zu spät, um zu einer kurzfristigen Verbesserung
der NO2-Belastungssituation in Berlin beitragen zu können.
Im Gegensatz dazu zeigen die lokal umgesetzten
Maßnahmen des Berliner Luftreinhalteplans durchaus
Wirkung: So ist aufgrund der Anstrengungen zur Erneuerung
und Nachrüstung der BVG-Busflotte die NO2-
Belastung an der bislang höchst belasteten Messstation
Hardenbergplatz innerhalb eines Jahres um 15 % gesunken.
Auch an den anderen Messpunkten in Hauptverkehrsstraßen
ist ein deutlicher positiver Trend erkennbar,
zu der auch die erfolgreiche Verkehrsverlagerung auf den
Umweltverbund aus öffentlichem Nahverkehr, Radverkehr
und Fußverkehr und die dadurch in den letzten 10-15
Jahren erzielte Abnahme der Kfz-Verkehrsmengen um
mehr als 10 % beigetragen hat.
Frage 8: Wird der Senat rechtliche Mittel gegen das
Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Aktenzeichen 11
K 132.15 einlegen oder an der Berliner Allee Maßnahmen
für saubere Luft ergreifen?
Antwort zu 8: Der Senat teilt die in dem genannten
Urteil vom 4. Januar 2016 enthaltene Auffassung des
Verwaltungsgerichts Berlin nicht. Aus diesem Grund hat
das Land Berlin die Zulassung der Berufung gegen das
Urteil beantragt. Unabhängig davon wird die Verbesserung
der Situation in der Berliner Allee Gegenstand der
Weiterentwicklung der Maßnahmenstrategie im Rahmen
der bereits laufenden Fortschreibung des Luftreinhalteplan
sein (s. auch Antwort zu Frage 9).
Frage 9: Wie will der Senat die Berliner Luftqualität
verbessern? Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der
Senat, um die verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung
zu mindern?
Antwort zu 9: Der Senat wird die Umsetzung der
Maßnahmen des Luftreinhalteplans konsequent fortsetzen.
Gleichzeitig wird der Plan fortgeschrieben. Vorbereitenden
Arbeiten, wie die Überarbeitung der zugrundeliegenden
Emissionsdatenbasis, laufen bereits. Sobald die
seitens des Umweltbundesamtes zugesagten aktuellen
Daten zu den realen Fahremissionen von DieselFahrzeugen
und deren weiterer Entwicklung vorliegen,
werden unter Nutzung neuer Daten und aktualisierter
Prognosen des Verkehrsaufkommens in Berlin weitere
Maßnahmenoptionen wie z.B. die fortgesetzte Modernisierung
der Fahrzeugflotte durch alternative Antriebssysteme
(Elektro-, Hybrid-, Gasantrieb), Verbesserung des
Verkehrsflusses, stadtverträgliche Geschwindigkeiten,
Verkehrsvermeidung und –weitere Verlagerung auf ÖV
und Rad und, falls erforderlich, die stufenweise und mittelfristige
Einführung von Verkehrsbeschränkungen für
Kfz mit hohen NOx-Emissionen auf ihre Wirksamkeit hin
analysiert. Erst dann ist es möglich, belastbare Aussagen
über zusätzliche geeignete Maßnahmen zu treffen, um die
NO2-Belastung wirksam zu senken und die NO2-
Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2016)
Anlage 1: Straßenabschnitte mit neu berechneten NO2-Konzentrationen im Jahresmittel
für 2015 größer 40 µg/m³
Abschnittsnummer
(ID) im Umweltatlas
Name des
Straßenabschnittes
NO2-Belastung
(berechnetes Jahresmittel
[µg/m³]) 2015
10909 A100 59
10910 A100 55
10912 A100 45
11041 A100 44
1823 Adalbertstr. 41
486 Albrechtstr. 47
9957 Alt-Friedrichsfelde 43
974 Alt-Moabit 47
1894 Alt-Moabit 46
2308 Badstr. 44
2000 Behrenstr. 41
7838 Behrenstr. 44
3011 Berliner Allee 42
9535 Berliner Allee 41
5566 Berliner Str. 41
979 Beusselstr. 42
985 Beusselstr. 41
987 Beusselstr. 42
922 Bismarckstr. 41
5795 Bismarckstr. 43
5799 Bismarckstr. 42
5416 Brandenburgische Str. 43
2348 Breite Str. 42
2196 Brückenstr. 51
6318 Budapester Str. 46
7294 Bülowstr. 41
1552 Dominicusstr. 44
1560 Dominicusstr. 42
7206 Dominicusstr. 49
7207 Dominicusstr. 47
1982 Dorotheenstr. 58
1983 Dorotheenstr. 57
9846 Dörpfeldstr. 43
7360 Dudenstr. 42
7403 Dudenstr. 44
2739 Elsenstr. 41
8941 Elsenstr. 42
8942 Elsenstr. 52
1845 Erkstr. 48
1955 Fennstr. 48
2876 Frankfurter Allee 45
2
2878 Frankfurter Allee 44
9208 Frankfurter Allee 48
9210 Frankfurter Allee 42
9257 Frankfurter Allee 46
10667 Frankfurter Allee 46
2042 Französische Str. 45
7806 Französische Str. 45
7807 Französische Str. 42
7809 Friedrichstr. 57
10610 Friedrichstr. 42
7494 Gitschiner Str. 44
2040 Glinkastr. 44
7238 Grunewaldstr. 41
1555 Hauptstr. 45
1606 Hauptstr. 49
1611 Hauptstr. 41
7211 Hauptstr. 45
7213 Hauptstr. 46
7275 Hauptstr. 48
7569 Hermannstr. 45
7584 Hermannstr. 42
7589 Hermannstr. 41
7599 Hermannstr. 46
7600 Hermannstr. 43
7611 Hermannstr. 45
1567 Hohenstaufenstr. 45
1947 Invalidenstr. 46
2055 Invalidenstr. 42
2062 Invalidenstr. 45
1005 Joachimstaler Str. 46
812 Kaiserdamm 43
5752 Kaiserdamm 42
5786 Kaiser
-Friedrich
-Str. 42
5787 Kaiser
-Friedrich
-Str. 41
844 Kantstr. 42
874 Kantstr. 42
911 Kantstr. 43
942 Kantstr. 43
943 Kantstr. 42
1131 Kapweg 42
2699 Karl
-Marx
-Str. 41
7605 Karl
-Marx
-Str. 46
8857 Karl
-Marx
-Str. 44
8883 Karl
-Marx
-Str. 41
8887 Karl
-Marx
-Str. 47
8888 Karl
-Marx
-Str. 47
3
8889 Karl
-Marx
-Str. 48
7389 Klosterstr. 48
7442 Klosterstr. 49
1609 Kolonnenstr. 44
7283 Kolonnenstr. 50
5720 Königin
-Elisabeth
-Str. 42
5321 Kurfürstendamm 42
5375 Kurfürstendamm 45
5481 Leibnizstr. 41
2037 Leipziger Str. 50
3886 Leipziger Str. 52
7861 Leipziger Str. 54
6873 Leonorenstr. 48
9056 Lückstr. 41
9060 Lückstr. 41
1636 Manteuffelstr. 45
7001 Manteuffelstr. 46
7003 Manteuffelstr. 43
7005 Manteuffelstr. 43
1460 Mariendorfer Damm 51
7036 Mariendorfer Damm 43
7053 Mariendorfer Damm 52
10792 Marktstr. 43
1563 Martin
-Luther
-Str. 41
7220 Martin
-Luther
-Str. 45
7222 Martin
-Luther
-Str. 44
7229 Martin
-Luther
-Str. 46
7241 Martin
-Luther
-Str. 42
1692 Mehringdamm 42
7411 Mehringdamm 44
7922 Mühlendamm 45
2239 Müllerstr. 42
5745 Neue Kantstr. 43
7960 Neuendorfer Str. 43
1808 Oranienstr. 46
1809 Oranienstr. 41
6161 Oranienstr. 41
7556 Oranienstr. 49
7557 Oranienstr. 42
7755 Potsdamer Platz 44
1617 Potsdamer Str. 56
1628 Potsdamer Str. 57
1629 Potsdamer Str. 53
7286 Potsdamer Str. 51
7288 Potsdamer Str. 64
7305 Potsdamer Str. 52
4
7306 Potsdamer Str. 54
7308 Potsdamer Str. 48
4016 Reinhardtstr. 44
4018 Reinhardtstr. 44
2009 Reinickendorfer Str. 41
7787 Reinickendorfer Str. 47
2148 Rosa
-Luxemburg
-Str. 46
2082 Rudi
-Dutschke
-Str. 42
7856 Rudi
-Dutschke
-Str. 41
8935 Saalestr. 41
10501 Saarstr. 41
670 Schildhornstr. 43
5483 Schildhornstr. 41
1584 Schillstr. 53
8901 Schlesische Str. 41
8902 Schlesische Str. 46
5058 Schloßstr. 48
498 Siemensstr. 41
7577 Silbersteinstr. 41
1857 Sonnenallee 44
1860 Sonnenallee 43
2709 Sonnenallee 41
7615 Sonnenallee 44
7621 Sonnenallee 44
8894 Sonnenallee 44
849 Spandauer Damm 45
3778 Spandauer Damm 45
2116 Stralauer Str. 51
8001 Stralauer Str. 41
1898 Stromstr. 46
1899 Stromstr. 41
518 Tauentzienstr. 41
1015 Tauentzienstr. 41
7060 Tempelhofer Damm 43
7061 Tempelhofer Damm 46
7066 Tempelhofer Damm 45
7378 Tempelhofer Damm 45
7396 Tempelhofer Damm 41
1705 Tempelhofer Ufer 42
2159 Torstr. 43
7951 Torstr. 41
6287 Turmstr. 43
6288 Turmstr. 41
1863 Urbanstr. 41
7716 Von
-der
-Heydt
-Str. 42
2707 Werbellinstr. 43
5
2715 Wildenbruchstr. 44
8896 Wildenbruchstr. 43
2046 Wilhelmstr. 60
8280 Wollankstr. 43
10687 Yorckstr. 43