Deutschlands Fachverband für #Fußverkehr #FUSS e.V. begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu #Diesel-Fahrverboten. Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb: „Das kann sich als guter Tag für die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer herausstellen. In Deutschlands Städten verbringen die Menschen mehr Zeit im Verkehr auf den Beinen als hinterm Steuer. Es ist höchste Zeit, dass die größte und umweltschonendste Gruppe der Verkehrsteilnehmer endlich wirksam vor Vergiftung geschützt wird.“
Lieb verweist auf wissenschaftliche Studien, nach denen jährlich 7.000 bis 10.000 Menschen in Deutschland an Krankheiten sterben, die durch Feinstaub aus Auspuffen hervorgerufen werden. „Das sind zwei- bis dreimal so viele Feinstaub- wie Unfallopfer.“ Und oft trifft es gerade die Schwächsten im Verkehr: Kinder, Alte und Ärmere legen den relativ größten Teil ihrer Wege zu Fuß zurück.
FUSS e.V. nimmt auch zu den Folgen der Kapitalvernichtung Stellung, die Fahrverbote für die Eigentümer von Dieselautos bedeuten können. „Das entwertet zwar einerseits viel Fahrzeug-Kapital“, sagt Stefan Lieb. „Doch wesentlich wichtiger ist, dass mit der Atemluft ein lebenswichtiges Kapital für uns alle erhalten und wieder aufgewertet wird.“ –
Und selbstverständlich müssen die Hersteller die Umrüstung leisten und finanzieren.
Klar, es gibt die neuen öffentlichen Toiletten, vollautomatisch, auf dem höchsten Stand der selbstreinigenden Toilettentechnik. 252 Stück davon betreibt die Firma Wall. Wie lange die noch stehen bleiben, liegt in den Händen des Senats, auf jeden Fall erst einmal bis Ende 2018. Doch es gibt noch die alten grünen Urinieranstalten. In Schöneberg steht eine, auch in Neukölln und in Friedrichshain.
Sie sehen aus wie ein riesiges #Achteck, darum auch Café Achteck genannt, die Außenwände sind gusseisern verziert, drinnen können bis zu sieben Männer pinkeln. 1920 boten 142 von ihnen den männlichen Berlinern die Möglichkeit zur Erleichterung, heute sind es nur noch 30. Einige von ihnen wurden für 125 000 Euro denkmalgerecht saniert und mit zwei getrennten Bereichen für Männer und Frauen ausgestattet.
Sie quietschen, rasseln und röcheln wie ein Raucher beim Joggen. Auf und ab, auf und ab – und wenn man Glück hat, kommt ein Strahl Wasser auf den Bürgersteig geschossen. Sie sind legendär, sie sind Geschichte und bleiben
Nun ist also auch Nummer sieben startklar. Nach #Nextbike, #Lidl-Bikes, #Donkey Republic, #Mobike, #Obike und #Byke Mobility wird in Kürze das Unternehmen #Limebike aus dem Silicon Valley auf dem geradezu explodierenden Berliner Markt für #Leihfahrräder mitmischen. Anfang April, so ist es geplant, sollen die ersten Zweiräder in die Stadt kommen. Mehrere Hundert werden es sein. Eine genaue Zahl nennt man noch nicht. Ein Sprecher verweist auf laufende Gespräche mit dem Senat.
Bislang stehen in Berlin bereits mehr als 10.000 #Fahrräder der Allgemeinheit zur Verfügung. Sie lassen sich per App orten und entriegeln. Ist die Fahrt beendet, werden sie einfach abgestellt. Kassiert wird automatisch. Mit dem ursprünglichen Fahrradverleih hat das kaum noch etwas zu tun. Bikesharing ist ein Geschäftszweig, der längst von der Digitalwirtschaft übernommen wurde und dem Großstädter die Möglichkeit bietet, etwa die letzten Meter von der Bus- oder Bahnstation zum finalen Ziel oder umgekehrt bequem und zügig mit dem Rad zurückzulegen.
Verkaufsprofi anstatt Verkehrsexperte
Limebike wurde erst im vergangenen Jahr in den USA gegründet und rangiert mit inzwischen rund einer Million Vermietungen und 35.000 Fahrrädern an der Spitze der stationslosen Fahrradverleiher in den USA. Möglich machten das zahlreiche Investoren. Erst in der vergangenen Woche sammelte das Start-up weitere 70 Millionen US-Dollar ein. Damit soll nun vor allem die Expansion nach Europa vorangetrieben werden.
Es ist eine lange Liste, und es ist für alle etwas dabei. #Radfahren ohne Licht soll künftig strenger geahndet werden als heute. #Gehwegradlern und #Rotgehern müssten ebenfalls höhere Bußgelder aufgebrummt werden – wie auch Autofahrern, die auf Geh- und Radwegen parken. Vorgeschlagen wird zudem eine #Helmpflicht für junge Radfahrer.
Mit einer #Bundesratsinitiative will sich das Land Berlin dafür einsetzen, dass der Verkehr in Deutschland sicherer wird. „Sie soll im Sommer 2018 eingebracht werden“, sagte Matthias Tang, Sprecher der Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne).
36 Verkehrstote im vergangenen Jahr
Aus ihrer Verwaltung stammen die „Eckpunkte“, die nun bekanntgeworden sind. Schimpfen, drängeln, rüpeln – und manchmal kracht es auch. Die Sitten im #Straßenverkehr sind rau. Zwar ist die Zahl der #Verkehrstoten über die Jahrzehnte gesunken, in Berlin auf 36 im vergangenen Jahr.
Zum Vergleich: 1955 starben allein im Westen der Stadt 214 Menschen bei Unfällen. Damals durfte dort jeder so schnell fahren, wie er konnte. 1971, vor Einführung der Gurtpflicht, kamen sogar 532 Menschen in ganz Berlin ums Leben.
Automatische Gefahrenbremsung
Doch wenn man die Zahl der Verletzten betrachtet, ist wieder ein Aufwärtstrend erkennbar. Wie kann der Straßenverkehr endlich sicherer werden – mit Bewusstseinskampagnen, besserer Technik oder mit Strafverschärfungen? Die Fachleute in Günthers Verwaltung wollen alle diese Wege gehen, wie aus der am Dienstag beschlossenen Senatsvorlage S-1008/2018 hervorgeht.
Anfahrende Autos, Straßenbahnen, Flugzeuge am Himmel: Berlin ist #laut, das ist kein Geheimnis. Es gibt jedoch große Unterschiede. Wie laut es in Ihrer Wohnung genau ist, und ob die #Lärmbelastung schon #gesundheitsschädigend ist, kann jetzt jeder Berliner in der interaktiven Karte der Berliner Morgenpost herausfiltern. Wer in der Online-Grafik seine Adresse im Suchfeld eingibt, erfährt mit einem Klick, wie viel Dezibel dort im Durchschnitt täglich gemessen werden. Die Anwendung verrät aber auch, welche Faktor die größten #Lärmverursacher sind. Unterschieden wird zwischen Auto-, Bahn- und Luftverkehr.
Jede Fassade ist eingefärbt: dunkel lila bedeutet, dass die Lärmbelastung sehr hoch ist, ein helles blau dagegen lässt auf ein sehr ruhiges Umfeld schließen. Vor allem für Menschen, die vorhaben, die Wohnung zu wechseln oder eine Immobile zu kaufen, dürfte ein Blick in die interaktive Karte interessant sein. Schließlich gehört Lärm neben der Luftbelastung zu den bedeutendsten Umweltbelastungen in deutschen Städten. Bei Menschen, die dauerhaft Lärm von 60 Dezibel oder mehr ausgesetzt sind, besteht ein erhöhtes Risiko von Herz- oder Kreislauferkrankungen.
Nächtlicher Lärm ist besonders schädlich
Auf der interaktiven Berlinkarte sticht zunächst ein orangeroter breiter Streifen ins Auge, der sich über den gesamten Norden von Blankenfelde über Pankow bis Spandau zieht. Das überrascht nicht: Im Minutentakt fliegen hier die Flugzeuge auf der Einflugschneise Richtung Tegel über die Wohnhäuser. Hinzu kommt der Güterverkehr auf der Trasse der Stettiner Bahn von Pankow in Richtung Karow und Buch.
Die #Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner im #Verkehr zu erhöhen, ist ein wichtiges Ziel im #Mobilitätsgesetz, dessen Entwurf der Senat heute ans Abgeordnetenhaus überwiesen hat. Durch die Steigerung der Verkehrssicherheit können die Zahl und Schwere von Verkehrsunfällen reduziert und persönliches Leid vermieden werden.
Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Berlin geht voran mit ambitionierten Zielen, den Straßenverkehr insgesamt sicherer zu machen. Es geht um den Aufbau von Infrastruktur, um die bessere Einhaltung der Verkehrsregeln und um Aufklärung, dass diese Regeln der Sicherheit aller dienen.“
Um das Verkehrssicherheitsniveau zu erhöhen, müssen grundsätzlich die bereits geltenden Verkehrsregeln konsequent und flächendeckend durchgesetzt werden. Dadurch werden für schwächere Verkehrsteilnehmende Schutzräume gesichert oder erst geschaffen.
In dem intensiven, bisher fast genau ein Jahr andauernden, partizipativen Entstehungsprozess des Berliner Mobilitätsgesetzes ist die Erkenntnis erwachsen, dass die bestehenden bundesweiten Regelungen auf die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen im Straßenverkehr sowohl in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Bereich angepasst werden müssen.
Berlin möchte mit den Impulsen, die in den Entwurf des Mobilitätsgesetzes mit eingeflossen sind, eine bundesweite Entwicklung hin zu mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden befördern.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird federführend gemeinsam mit der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie für Inneres und Sport bis Mitte Juni 2018 einen Themenkatalog auf Grundlage der heute im Senat auf Vorlage von Senatorin Günther vereinbarten Eckpunkte für eine Bundesratsinitiative erstellen.
Die Bundesratsinitiative soll in den drei Bereichen Sensibilisierung, Technik und Ahndung Verkehrssicherheit deutlich verbessern:
1. Um das Thema Verkehrssicherheit noch mehr im Bewusstsein der
Gesellschaft präsenter zu machen, soll eine bundesweite Kampagne entwickelt werden, die an die Einhaltung der Verkehrsregeln erinnern soll.
2. Die technische Entwicklung ist im Bereich Verkehrssicherheit mit Abbiegeassistenzsystemen bereits weit fortgeschritten. Diese Systeme unterstützen Kraftfahrende, schwächere Verkehrsteilnehmende beim Rechts-Abbiegen schneller zu erkennen und im Notfall automatisch zu bremsen.
3. Überhöhte Geschwindigkeit und andere Fehlverhalten von Kraftfahrenden sind noch immer Hauptursachen für schwere Unfälle. Deshalb geht es bei der Verschärfung der Ahndung von Fehlverhalten im Straßenverkehr hauptsächlich um den Autoverkehr. Da aber der Radverkehr erfreulicherweise immer mehr zunimmt, hat sich der Senat darauf geeinigt, auch hier nachzusteuern. Radfahrende müssen sich an die geltenden Regeln halten. Fehlverhalten gefährdet die Radfahrenden selbst und andere und kann nicht geduldet werden.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Frage 1:
Auf welchen Straßen in Reinickendorf wurden die #Leuchten bereits ausgetauscht (bitte Maßnahmen nach
Ortsteilen auflisten)?
Frage 2:
Um wie viele Leuchten handelt es sich (bitte Maßnahmen nach Ortsteilen auflisten)?
Antwort zu 1 und zu 2:
In Reinickendorf werden mit Stand 19.01.2018 insgesamt rund 2.300 #LED-Leuchten
betrieben. Die Leuchten sind entweder Ersatz von #Gasleuchten (382 Stück) oder Ersatz
maroder #Elektroleuchten (1.916 Stück). Die Verteilung auf die Ortsteile / Straßen ist den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
Frage 3:
Welche Kosten hat die Umrüstung bislang verursacht?
Antwort zu 3:
Bei der Umrüstung von Gasleuchten ist von durchschnittlichen Kosten in Höhe von
4.500 Euro je Lichtpunkt auszugehen. Bei der Modernisierung von Elektroleuchten etwa
von 300 Euro je Lichtpunkt. Sofern Fördermittel genutzt werden können, reduziert sich der
Eigenanteil des Landes Berlin z.B. bei der Gasumrüstung auf bis zu 50 Prozent.
2
Frage 4:
Wie hoch ist die Einsparung durch die neuen LED-Leuchten für die Stadt?
Antwort zu 4:
Bei der Umrüstung der Gasleuchten ist die Einsparung bei den Betriebskosten abhängig
von der Art der Leuchte und der Anzahl der Gasglühkörper. Sie liegt zwischen 300 und
600 Euro je Leuchte und Jahr. Bei den Elektroleuchten liegt die Einsparung etwa bei 50
Euro je Leuchte und Jahr.
Frage 5:
Welche Straßenzüge werden in den kommenden Jahren umgerüstet und wie ist der Zeitplan (bitte
Maßnahmen nach Ortsteilen auflisten)?
Antwort zu 5:
Aktuell ist die Umrüstung von weiteren 1.188 Gasleuchten im Bezirk geplant. Der
überwiegende Teil, insgesamt 1.123 Leuchten in Hermsdorf werden im Rahmen eines
Förderprojektes umgerüstet. Aktuell laufen die Ausschreibungen zum Vorhaben. Die
Umsetzung ist für den Zeitraum bis Mai 2020 vorgesehen.
Die Umrüstung von weiteren 65 Gasleuchten ist bereits beauftragt und wird voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein.
Die Modernisierung von 121 Elektroleuchten ist für den Zeitraum bis Ende 2018 geplant,
weitere Vorhaben befinden sich derzeit in der Vorbereitung.
Die Verteilung auf die Ortsteile / Straßen ist den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.
Frage 6:
Wird der Bestand der historischen Leuchten in historischen Ortskernen in Reinickendorf auch in Zukunft
erhalten bleiben?
Antwort zu 6:
Um die historische Gasbeleuchtung zu erhalten, wurde in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt entschieden, in ausgewiesenen städtebaulich relevanten
Flächendenkmalen ca. 3.300 gasbetriebene Leuchten zu erhalten. Auch im Bezirk
Reinickendorf bleiben Gasleuchten erhalten, die Bereiche sind unter nachfolgendem Link
abrufbar:
http://www.berlin.de/senuvk/bauen/beleuchtung/de/gaslicht/erhalt.shtml
Frage 7:
Wenn 6. nein, welche historischen Leuchten werden wann und wo ersetzt?
Antwort zu 7:
Alle Gasleuchten außerhalb der Erhaltungsgebiete sollen mittelfristig ersetzt werden.
3
Frage 8:
a. Wird die Leuchtkraft der Straßenlaternen durch die Nachrüstung mit LED-Leuchten beeinträchtigt?
b. Wie wirkt sich die Umrüstung auf die LUX-Werte aus?
Antwort zu 8:
a) Sofern die Gasleuchte durch einen LED-Nachbau ersetzt wird, bleibt die Form der
Leuchte, die Lichtfarbe und die Beleuchtungsstärke vergleichbar zur Gasleuchte.
b) Sofern die Beleuchtung in einer Straße bzw. einem Straßenabschnitt von mehr als
200 Metern Länge erneuert wird, gelten die Vorgaben des Lichtkonzeptes von
Berlin.
Berlin, den 14.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Räder stehen zwar ordentlich aufgereiht vor dem kleinen Café mitten in Prenzlauer Berg. Aber die Barista Daniela Blümel kann sich an den Anblick trotzdem nicht gewöhnen. „Das ist optische Umweltverschmutzung“, sagt sie zu den silbernen #Fahrrädern mit den orange leuchtenden Speichen. Seit zwei Wochen stehen die Leihräder der chinesischen Firma #Mobike hier in der Pappelallee. Sie kamen über Nacht, sagt Blümel. Auch an anderen Straßenecken im S-Bahnring stehen die auffälligen Gefährte – und wirken wie bestellt und nicht abgeholt. #Nextbike hat die Ausschreibung gewonnen
Noch 2016 gab es nur zwei Großverleiher in Berlin: Nextbike, der vom Senat geförderte Anbieter, und Lidl-Bike, das einstige Call a Bike der Deutschen Bahn. Der Senat hatte ursprünglich auf ein Unternehmen gesetzt: Nextbike aus Leipzig hatte sich in einer Ausschreibung durchgesetzt. Die Firma soll bis Ende dieses Jahres 5000 Räder an rund 700 Ausleihstationen anbieten. Derzeit sind es 2000 Räder. Das Land unterstützt das Projekt mit jährlich 1,5 Millionen Euro. Überraschend hatte sich der Vorgänger, die Deutsche Bahn, aber nicht zurückgezogen. Sie vermarktet ihr Angebot inzwischen als Lidl-Bike. Der Discounter zahlt für diese Werbung.
Und seit Herbst 2017 sind zudem Konkurrenten aus Fernost, aus Dänemark und ein deutsches Start-Up hinzugekommen. Im November stiegen Mobike und Obike aus Singapur in das Berliner Geschäft ein. Hinzukommen noch Byke aus Berlin und Donkey Republic Bikes aus Dänemark. Lauter kleine Farbtufer: Türkis, Orange, Gelb, Silber.
„In zwei Wochen ist erst eines der neuen Räder ausgeliehen worden“, hat Blümels Chefin Barbara Scheiner beobachtet. Anders die #Lidl-Räder: Die seien ständig in Betrieb. Scheiner findet #Leihfahrräder an sich eine tolle Idee. Aber die Räder, die vor ihren Laden gestellt wurden, sind ein Ärgernis für die 44-Jährige. Das Thema taugt zum Konsens-Aufreger in dem Café. „Ich frage mich, wer überhaupt damit fahren soll“, sagt Mats Marquardt, der dort gerade zu Mittag isst. Tatsächlich sind die Räder von Mobike, #Obike und #Byke so gebaut, dass Menschen über 1,80 Meter nur höchst unbequem …
Erst Kreuzberg, jetzt auch Prenzlauer Berg: #Robben & #Wientjes schließt eine zweite innerstädtische #Niederlassung, den Standort Prenzlauer Allee 96. Ende Mai ist es soweit, falls der Käufer bis dann eine Genehmigung für seine Wohnungsbaupläne bekommen sollte: Wagen und Mitarbeiter wechseln nach Lichtenberg in die #Siegfriedstraße. Das frei werdende Grundstück an der Prenzlauer Allee soll zusammen mit einer Reihe anderer Parzellen im Umfeld städtebaulich neu geordnet werden.
"Der Grundstücksverkauf ist schon lange abgeschlossen"
Der Fortzug aus Prenzlauer Berg ist unter den Mitarbeitern in der Filiale bekannt. Auf Rückfrage des Tagesspiegels bestätigte aber auch Firmengründer Dietmar Robben: „Der Verkauf der Grundstücke ist schon vor Monaten abgeschlossen.“ Das war noch bevor er mit seinem Partner Ulrich Wientjes den Betrieb der #Kastenwagen und #Kleintransporter mit der blauen #Robbe auf weißem Untergrund an den Logistik-Multi #Buchbinder verkaufte: Ende August vergangenen Jahres. Doch erst jetzt wurden die Grundstücksgeschäfte bekannt.
Dietmar Robben will keine Vollbremsung unter Palmen
Dass das Bauland in Kreuzberg und Prenzlauer Berg getrennt vom Fuhrpark verkauft wurden, lag letztlich daran, dass alle potenzielle Käufer der Firma die Grundstücke selbst nicht haben wollten. Robben und Wientjes werden sich trotzdem nicht mit einem Sack voll Geld in der Karibik zur Ruhe setzen können: „Das waren Gewerbegrundstücke und das ist Sondervermögen, da kassiert der Staat fast die Hälfte vom Kaufpreis“, sagt Robben. Außerdem: Karibik? – kommt für ihn sowieso nicht infrage. Er sortiert immer noch die Belege der vergangenen zehn Jahre Verleihgeschäft – „müssen wir sichern für die Betriebsprüfer“. Und überhaupt: „Ich habe die letzten Jahre sechs bis sieben Tage die Woche gearbeitet“, sagt Robben – eine Vollbremsung unter Palmen wäre da wohl …
Frage 1:
Wie viele Anbieter von #Leihfahrrädern bieten derzeit ihre Fahrräder im Sinne des #Bike-Sharings in Berlin an?
Antwort zu 1:
Neben dem stationsgebundenen öffentlichen Fahrradverleihsystem „#Deezer#Nextbike“ bieten sechs weitere Unternehmen ihre Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen an.
Frage 2:
Wie viele Fahrräder haben diese Anbieter derzeit in Berlin im öffentlichen Raum positioniert und wo sind jeweilige Bike-Sharing-Stationen, also Orte, an denen diese Fahrräder gruppiert und evtl. auch im Zeichen eines Werbelogos o.ä. angeboten werden, zu finden? (Bitte tabellarisch: Ort, Anbieter mit Anzahl Fahrräder)
Frage 7:
Gibt es Anbieter, die gänzlich ohne feste Stationen arbeiten und die ihre Fahrräder ausschließlich in der Form anbieten, dass einzelne Fahrräder über die Stadt verstreut aufgestellt wurden?
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Antwort zu 2 und zu 7:
Eine Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor. Insgesamt sind 182 Standorte für 2.280 Leihfahrräder in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow und Tempelhof-Schöneberg von Berlin verzeichnet. Daneben sind noch Standorte aufgeführt, die sich derzeit noch im Erlaubnisverfahren befinden. Die Übersichten umfassen insgesamt zwölf Seiten und können bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingesehen oder als Datei zur Verfügung gestellt werden.
Der Sachstand hinsichtlich der Anbieter von Fahrradverleihsystemen ohne feste Stationen (dock-less oder free-floating) stellt sich gemäß ihrer Konzepte (nachstehende Daten beruhen auf Angaben der Betreiber) wie folgt dar:
„#Lidl-Bikes” (www.lidl-bike.de/) bieten zurzeit ca. 3.500 Leihfahrräder an, “#Donkey Republic Bikes” (www.donkey.bike) startet mit ca. 700 Leihfahrrädern , “#oBike” (www.o.bike) will etwa 3.000 bis 5.000 Leihfahrräder verteilen, “#moBike” (www.mobike.com) beginnt mit ca. 700 Leihfahrrädern (gemäß der Homepage sollen 10.000 Leihfahrräder in Berlin angeboten werden), „#ofo“ (www. www.ofo.com) beabsichtigt, 10.000 Leihfahrräder zu verleihen und „#Byke Mobility GmbH“ (byke.de) stellt ca. 2.000 Leihfahrräder zur Miete bereit. Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die #Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.
Frage 3:
Zahlen die Anbieter dieser Fahrräder für die von ihnen genutzten Stellplätze eine Gebühr, eine Abgabe o.ä.?
Antwort zu 3:
Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren zu entrichten.
Frage 4:
Hat es im Vorfeld der Platzierung von Bike-Sharing-Stationen, also den Standorten, an denen mehrere Fahrräder bereit stehen, Gespräche z.B. mit vor Ort aktiven Gewerbetreibenden über die Vergabe der Flächen an diese Bike-Sharing-Anbieter gegeben?
Antwort zu 4:
In Einzelfällen wurden Gespräche mit anliegenden Gewerbebetrieben geführt.
Frage 5:
Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen ortsansässige Gewerbetreibende, z.B. innerstädtische Biomärkte, durch die Vergabe der oft ohnehin nur begrenzt vorhandenen Stellflächen an Bike-Sharing-Anbieter, selbst keine Möglichkeit mehr haben, eigene Fahrradständer für ihre Kundschaft aufzustellen?
Antwort zu 5:
Davon hat der Senat keine Kenntnis.
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Frage 6:
Nach welchen Kriterien wurden die Stellplätze für Bike-Sharing-Stationen vergeben?
Antwort zu 6:
Eine Sondernutzungserlaubnis wird grundsätzlich erteilt, wenn Flächen für die beantragte Sondernutzung zur Verfügung gestellt werden können und keine überwiegenden, öffentlichen Interessen oder vorrangige Inanspruchnahmen der öffentlichen Straße entgegen stehen oder diesen Gesichtspunkten mit einer Nebenbestimmung entsprochen werden kann.
Frage 8:
Bedarf es zum Aufstellen von Bike-Sharing-Fahrrädern einer Genehmigung und wer stellt diese aus?
Antwort zu 8:
Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“, „Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist das jeweilige Bezirksamt zuständig.
Frage 9:
Werden Bike-Sharing-Fahrräder zu Beginn der Tätigkeit eines Anbieters auf ihre Verkehrssicherheit überprüft? Und wenn JA, durch wen und in welcher Form geschieht dies?
Antwort zu 9:
Für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ gelten aufgrund des Betreibervertrages mit dem Land Berlin besonders strenge Qualitätsanforderungen. Zusätzlich werden alle Räder in regelmäßigen Intervallen durch das Serviceteam in Berlin gewartet und überprüft. Alle Räder sind CE – geprüft und erfüllen die Norm Din ISO 4210. Damit werden alle Kriterien bezüglich der Verkehrssicherheit erfüllt.
Ansonsten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die erforderliche Ausrüstung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben. Für die Einhaltung sind die Anbieter verantwortlich.
Frage 10:
Werden diese Fahrräder der Bike-Sharing-Anbieter im Verlauf der Nutzung, also ihres „Lebenszyklusses“ auf Verkehrssicherheit geprüft, z.B. durch die Ordnungsämter, die ja u.a. auch für den ruhenden Verkehr zuständig sind?
Antwort zu 10:
Die Fahrräder von Bike-Sharing-Anbietern werden, wie andere Fahrräder auch, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen auf Verkehrssicherheit geprüft. Darüber hinaus gehende Prüfungen erfolgen nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Frage 11:
Wer haftet bei Unfällen mit diesen Fahrrädern, wenn diese nicht verkehrssicher sind?
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Frage 12:
Wer haftet generell bei Unfällen mit diesen Fahrrädern?
Antwort zu 11 und zu 12:
Die Haftung und Schadenersatzpflichten richten sich nach zivilrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Pflichten.
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradverleihsysteme“ des öffentlichen Fahrradverleihsystems „Deezer Nextbike“ beinhalten Regelungen zur Haftung.
Frage 13:
Hat der Senat Erkenntnisse über die Nutzung der durch die Nutzer generierten GPS-Datenspur durch die Bike-Sharing-Anbieter?
Antwort zu 13:
Nein.
Frage 14:
Sieht der Senat durch den Umstand, dass Nutzer dieser Fahrräder per GPS-Signal fortlaufend verfolgt werden können, evtl. datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf?
Antwort zu 14:
Nein.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Ob die – gegebenenfalls fortlaufende – Erfassung der GPS-Positionen von Leihfahrrädern zulässig ist, hängt maßgeblich davon ab, ob diese Daten zur Erbringung der Dienstleistung im Einzelfall erforderlich sind. Hiervon wird in der Regel aber nicht auszugehen sein.“
Frage 15:
Kann der Senat auf die generierten Daten, z.B. über das Fahrverhalten und die Fahrtstrecken der Nutzer zugreifen? Wenn JA, in welcher Form und in welchem Umfang? Stehen diese Daten der Verwaltung kostenfrei zur Verfügung? Wenn NEIN, wie hoch ist der Preis für diese Daten?
Antwort zu 15:
Nein, der Senat kann nicht auf die Daten zugreifen.
Der Senat hat keine Kenntnis über die Höhe des Preises für diese Daten.
Frage 16:
Gibt es zwischen Senat und Betreiberfirmen Vereinbarungen, die z.B. die Betreiber nachweislich verpflichten, die generierten Daten, wie z.B. Name, Bank- und Kreditkartendaten, ausschließlich getrennt von Bewegungsdaten zu verarbeiten, so dass konkrete personalisierte Bewegungsprofile nicht erstellt werden können?
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Antwort zu 16:
Gemäß Betreibervertrag zwischen dem öffentlichen Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ und dem Land Berlin werden keine Bewegungsdaten erfasst, sondern ausschließlich Ausleih- sowie Rückgabeort der Nutzerinnen und Nutzer.
Frage 17:
Kann der Senat generell und beim chinesischen Anbieter Mobike und dem Anbieter Obike aus Singapur im speziellen ausschließen, dass diese Daten das eigentliche Geschäftsmodell sind und künftig z.B. dafür genutzt werden, gezielte Werbung an die Nutzer dieser Share-Bikes zu versenden?
Antwort zu 17:
Nein.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat hierzu keine Erkenntnisse. Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der genannten Unternehmen ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig (deutscher Sitz der Unternehmen ist in München).“
Frage 18:
Sieht sich der Senat, im Zuge der von ihm forcierten Verkehrsmittelnutzung hin zur autofreien Stadt, nicht in der Verpflichtung, nur solche Anbieter auf dem Berliner Bike- und auch Car-Sharing-Markt zuzulassen, die sich verpflichten, deutsche Datenschutzrichtlinien einzuhalten und nur die Daten zu erheben bzw. intern zu verarbeiten, die für den Betrieb des ausgewiesenen Geschäftsmodells zwingend notwendig sind?
Antwort zu 18:
Nein. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt hierzu mit:
„Betreiber von Leihfahrraddiensten in Deutschland sind ohnehin verpflichtet, deutsches beziehungsweise europäisches Datenschutzrecht zu beachten und nur solche personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, ohne dass es einer entsprechenden Selbst-Verpflichtung bedürfte.“
Berlin, den 09.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz