Der #Flickenteppich am Landtag könnte für den #ViP teuer werden – denn die Gewährleistung endet im Herbst. Potsdam – Die wiederholten Schäden an der #Tram- und #Bustrasse am #Landtagsschloss könnten für den Potsdamer Verkehrsbetrieb (Vip) bald teuer werden: Im September läuft die Gewährleistung für die im Jahr 2009 gebauten Trasse aus, teilte der Vip auf PNN-Anfrage mit. Dann zahlt nicht mehr das Bauunternehmen die Kosten für Reparaturen. „In solch einem Fall würde die ViP in Vorleistung gehen“, so ViP-Sprecher Stefan Klotz. Wie viel das kosten könnte, hängt dann von der Größe des Schadens ab. Seit 2009 muste die Trasse, die sich Tram und Bus teilen, insgesamt bereits siebenmal für Reparaturarbeiten zeitweise gesperrt werden. Immer wieder lösten sich Teile des Pflasters, brachen heraus und …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie wird die Auslastung der BVG-Linien evaluiert: auf Grundlage welcher Daten, wie werden die Daten erhoben und durch wen erfolgt die Evaluation? In welchen Zeitabständen werden diese ausgewertet? Antwort zu 1.: Für die Analyse der Auslastung der angebotenen Platzkapazitäten führt die BVG AöR regelmä- ßige Datenerhebungen durch. Auf Basis von Stichproben werden für die verschiedenen Linien, Zeiten, und Wochentage die ein- und aussteigenden Fahrgäste und hier- über die Besetzung der Fahrzeuge erfasst. Die Fahrgastzählungen erfolgen hierbei mittels automatischer Zählgeräte oder durch manuelle Zählungen. Die Zähldaten der BVG AöR werden dem Aufgabenträger regelmäßig bzw. anlassbezogen zur Verfügung gestellt. Zudem werden vom Aufgabenträger selbst anlassbezogene Zählungen oder Verkehrsbeobachtungen, beispielsweise aufgrund von Hinweisen von Fahrgästen, sowie in einzelnen Jahren größere Verkehrserhebungen durchgeführt. Die erfassten Daten werden vom Aufgabenträger regelmäßig ausgewertet und bilden eine der Grundlagen für die jährliche Bestellung der Verkehrsleistungen bei der BVG AöR. Hinsichtlich der Evaluation der Zähldaten teilt die BVG AöR mit: „Die Evaluation erfolgt kontinuierlich durch die zuständigen Fachabteilungen der BVG AöR in Abstimmung mit dem Aufgabenträger. Schwerpunktmä- ßig dient die Evaluation der Vor- und Nachbereitung der jährlich stattfindenden Fahrplanwechsel.“ Neben der Fahrgastzählung werden bei Bus, Straßenbahn und U-Bahn sogenannte „100%-Meldungen“ durch das Fahrpersonal ausgelöst, wenn ein Fahrzeug keine weiteren Fahrgäste mehr befördern kann. Diese 100%- Meldungen werden vom Aufgabenträger jährlich für das Vorjahr bei der BVG AöR abgefragt und ausgewertet. Trotz einer subjektiven Beurteilung des Fahrpersonals bei der Abgabe dieser Meldungen bieten diese aus Sicht des Senats einen sehr guten Indikator für Kapazitätsprobleme, da diese besser als automatische Zählgeräte Kapazitätseinschränkungen für Nutzergruppen mit besonderem Platzbedarf (z. B. Fahrgäste mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Gepäck) abbilden. In Bezug auf die Bewertung der Auslastung von Fahrten sind jedoch nicht nur die Meldungen von Überbesetzungen maßgebend. Bereits bei geringeren Auslastungen sind aufgrund beengter Platzverhältnisse aus Kundensicht deutliche Qualitäts- und Attraktivitätseinschränkungen festzustellen. Dies gilt insbesondere für die aufgeführten Nutzergruppen mit besonderem Platzbedarf. Gemäß den verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben werden daher bereits regelmäßige Auslastungen von über 65 % der Sitz und Stehplätze (4 Fahrgäste/m2 ) als Überfüllung bewertet. Frage 2: Bus a) Welche Buslinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahrgäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 2. a) und b): Dem Senat liegen die 100%- Meldungen derzeit nur für das Jahr 2012 und die Vorjahre vor. Die zehn Buslinien mit den häufigsten 100%-Meldungen im Jahr 2012 waren die Linien: TXL 3.892 Meldungen M29 2.833 Meldungen M41 2.737 Meldungen 100 2.593 Meldungen M27 2.036 Meldungen M45 1.851 Meldungen 122 1.777 Meldungen 136 1.335 Meldungen M48 1.264 Meldungen 184 1.220 Meldungen. Im Tagesdurchschnitt waren hier Werte von 3,3 bis 10,7 100%-Meldungen pro Linie festzustellen. Setzt man die 100%-Meldungen ins Verhältnis zu der auf den jeweiligen Linien angebotenen Fahrtenanzahl, fallen zudem neben den oben genannten Linien auch die Nachtlinien N8 und N1 auf. Die Anzahl der 100%-Meldungen hat in den letzten Jahren im Busverkehr merkbar zugenommen. Im Vergleich des Jahres 2012 zu 2008 hat sich die Zahl der 100%-Meldungen fast verdoppelt. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Linien TXL, M41 und M29 werden zeitweise von den Fahrer/innen eine [Erreichung bzw. Überschreitung der] Kapazitätsgrenze gemeldet. Die Anzahl der Meldungen liegen bei durchschnittlich 2 % bis 4 % der Fahrten der genannten Linien pro Tag (24 Stunden).“ Frage 3: Straßenbahn a) Welche Tramlinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahrgäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 3. a) und b): Bei Straßenbahn und U-Bahn sind Überbesetzungen aufgrund der größeren Fahrzeuglänge und höheren Wagenanzahl für das Fahrpersonal erheblich schwieriger festzustellen als beim Bus. Durch den bereits erfolgten und weiterhin fortgeführten Wechsel der eingesetzten Fahrzeugtypen auf mehreren Linien infolge der Auslieferung der neuen Flexity-Bahnen ergibt sich ebenfalls eine reduzierte Aussagekraft. Die vorliegenden 100%-Meldungen für die Straßenbahn sind im Vergleich mit dem Bus daher nur eingeschränkt als Indikatoren verwendbar. Dem Senat liegen derzeit nur die 100%-Meldungen für das Jahr 2012 und die Vorjahre vor. Die zehn Straßenbahnlinien mit den häufigsten 100%- Meldungen im Jahr 2012 waren die Linien: M6 268 Meldungen M4 204 Meldungen M10 129 Meldungen M2 88 Meldungen M13 67 Meldungen M1 63 Meldungen 27 51 Meldungen M8 50 Meldungen M5 50 Meldungen 50 36 Meldungen. Angesichts der merkbar geringeren Zahl der Meldungen – bei allen Linien ergibt sich im Durchschnitt weniger als eine 100%-Meldung pro Tag – und der eingeschränkten Aussagekraft wird auf eine relative Betrachtung im Verhältnis zur Anzahl der Fahrten verzichtet. Trotz der geringeren Zahl der 100%-Meldungen hat der Senat anhand weiterer Daten festgestellt, dass zu bestimmten Tageszeiten vermehrt hohe Auslastungen zu verzeichnen sind und teilweise Überschreitungen der verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben auftreten. Als Beispiel ist der bislang auf einigen Linien bereits um 8 Uhr vollzogene Übergang von der Früh-Hauptverkehrszeit in die Nebenverkehrszeit zu nennen, der mit einer Taktreduzierung einhergeht. Hier ergibt sich entsprechender Handlungsbedarf. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es gibt keine Linien, die regelmäßig ihre Kapazitätsgrenze erreichen bzw. diese überschreiten. Vereinzelt wird von den Fahrer/innen die [Erreichung bzw. Überschreitung der] Kapazitätsgrenze auf den Linien M6, M4, M13, 50 und 63/67 zwischen Schöneweide und HTW gemeldet. Die Anzahl der Meldungen für die o. g. Straßenbahnlinien liegt bei durchschnittlich 0,05 % bis 0,1 % der Fahrten pro Linie und Tag (24 Stunden).“ Frage 4: U-Bahn a) Welche U-Bahnlinien sind dem Senat bekannt, die am Rande ihrer Kapazitätsgrenze sind oder diese zu bestimmten Zeiten überschreiten? b) Wie viele Meldungen von Fällen, bei denen Fahrgäste wegen Überfüllung zurückbleiben mussten, sind auf diesen Linien in den letzten drei Monaten aufgetreten? Antwort zu 4. a) und b): In der Antwort zur Frage 3 a) und b) wurde bereits auf die eingeschränkte Aussagekraft der 100%-Meldungen für die U-Bahn hingewiesen. Dem Senat liegen für das Jahr 2012 für die Linien U2, U3, U5, U7, U8 und U9 Meldungen von infolge Überfüllung nicht beförderten Fahrgästen vor. Aufgrund der geringen Zahl der Meldungen je Linie (zwischen 1 und 18 Meldungen) und der beschriebenen Unschärfe bei der Erhebung wird auf eine linienscharfe Darstellung der Zahl der Meldungen verzichtet. Trotz der geringeren Zahl der 100%-Meldungen hat der Senat anhand weiterer Daten festgestellt, dass zu bestimmten Tageszeiten vermehrt hohe Auslastungen zu verzeichnen sind. Als Beispiel ist der bislang auf einigen Linien bereits um 20:30 Uhr vollzogene Übergang von der Nebenverkehrszeit in die Schwachverkehrszeit zu nennen, der mit einer Taktreduzierung einhergeht. Hier ergibt sich entsprechender Handlungsbedarf. Die BVG teilt hierzu mit: „Es gibt keine Linien, die regelmäßig ihre Kapazitätsgrenze erreichen bzw. diese überschreiten. In Einzelfällen melden die Fahrer/innen das Erreichen der Kapazitätsgrenze auf den Linien U1, U2, U3, U5, U6, U7 und U8. Die Meldungen für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 30.11.2013 belaufen sich auf durchschnittlich 0,01 % aller Fahrten für den gesamten Zeitraum.“ Frage 5: Plant der Senat im Rahmen des Nahverkehrsplans den Takt dieser Linien zu erhöhen? Wenn ja, wann sind diese Verbesserungen geplant und welche Linien werden davon in welcher Weise profitieren? Antwort zu 5.: Der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014-2018 sieht als ein Kernthema die erforderlichen Angebotsmaßnahmen in Reaktion auf die wachsende Stadt Berlin vor. Hierbei gilt es den Herausforderungen durch den Nachfrageanstieg der letzten Jahre sowie dem prognostizierten weiteren Wachstum der Stadt mit entsprechenden Angebotsanpassungen und -ausweitungen zu begegnen. Dies umfasst unter anderem die zeitliche Ausweitung dichter Takte bzw. die gezielte zusätzliche Verdichtung für Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg sowie auftretenden Kapazitätsproblemen. Hinsichtlich der genauen zeitlichen und linienscharfen Umsetzung befindet sich der Aufgabenträger derzeit in Abstimmung mit der BVG AöR. Die oben genannten Linien werden für Maßnahmen in Betracht gezogen. Bei einigen der oben benannten Linien resultieren die Kapazitätsprobleme auch aus mangelnder betrieblicher Stabilität bzw. dem Einsatz von zu kleinen Fahrzeugen. Neben Taktverdichtungen sind daher bei bestimmten Linien verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs sowie ein veränderter Fahrzeugeinsatz erforderlich. Des Weiteren wurde bei manchen für 2012 benannten Linien im Zeitraum 2012/2013 bereits nachgesteuert und zusätzliche Angebote eingeführt, beispielsweise sind hier die Linien TXL und M45 zu nennen. Frage 6: Plant der Senat auf überfüllten Linien in Zukunft größere Busse einzusetzen (z.B. Doppelgelenkbus)? Wenn ja für welche Linien sollen diese Busse bestellt werden und ab wann sollen sie zum Einsatz kommen? Antwort zu 6.: Auf einigen bereits im dichten Takt bedienten Hauptachsen im Busverkehr zeigen sich deutliche Kapazitätsprobleme, und zwar in den demographischen Wachstumsgebieten mit stark steigender Tendenz. Zudem sind einige dieser Linien durch eine mangelnde betriebliche Stabilität mit unpünktlichen Abfahrten und Pulkbildungen gekennzeichnet. Weitere aus kapazitativen Gründen eigentlich gebotene Taktverdichtungen können diese betrieblichen Probleme verschärfen. Der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014-2018 sieht daher einen entsprechenden Prüfauftrag vor. Ähnlich wie in anderen Metropolräumen (z. B. Doppelgelenkbusse in Hamburg, Busanhänger in München) soll auch im Berliner Busverkehr der Einsatz größerer Fahrzeuge für eine ausgewählte Metrobuslinie getestet und ganzheitlich bewertet werden. Im Jahr 2014 wird hierzu eine erste Abstimmung mit der BVG AöR erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Entscheidungen zu einer zeitlichen Terminierung und auszuwählenden Linien. Frage 7: Welche Bus- und Tramlinien weisen die häufigsten Verspätungen auf? Auf welche Ursachen gehen diese Verspätungen zurück? Antwort zu 7.: Der Senat hat keine Informationen zu Verspätungen einzelner Linien, da die von der BVG monatlich übermittelten linienweisen Pünktlichkeitsdaten nicht nach Verfrühungen und Verspätungen differenziert aufgeschlüsselt sind. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Aufgrund der vielfältigen Einflüsse im Zentrumsbereich durch zahlreiche Veranstaltungen, Demonstrationen, Bau- und Umleitungsmaßnahmen sowie der allgemeinen hohen Verkehrsdichte sind die Buslinien TXL, 100, 200, M48, M85 und 147 besonders mit Verspätungen belastet. In einer Gesamtauswertung von Januar bis November 2013 waren folgende Buslinien ebenfalls im besonderen Maße Einflüssen ausgesetzt, die zu Verspätungen führten: M11, M27, M29, M41, M46, 101, 104, 125, 171 und 187. In einer Gesamtauswertung von Januar bis November 2013 waren folgende Straßenbahnlinien im besonderen Maße von Verspätungen betroffen: M1, M4, M5, M6, M8 und M13. Auffällig ist hierbei, dass insbesondere die Radiallinien, die ins Zentrum führen, Verspätungen aufweisen. Die Verspätungen sind auf vielfältige Ursachen zurückzuführen: Fehlende oder außer Betrieb genommene Bevorrechtigungen für Bus oder Straßenbahn Hohe Verkehrsdichte auf Streckenabschnitten, wo Bus oder Bahn sich den Verkehrsraum mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen müssen Behinderungen wegen Baumaßnahmen/ Umleitungen Behinderungen wegen Einengungen im Straßenraum und dadurch Verminderung der Durchlassfähigkeit Behinderungen wegen Unfällen, Rettungseinsätzen Behinderungen durch verkehrswidriges Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern (z. B. Blockierung von Busspuren und Haltestellen, Nichteinhaltung der Profilfreihaltung durch haltende oder parkende Fahrzeuge bei notwendiger Stra- ßenbahnvorbei¬fahrt) Straßensperrungen bei Veranstaltungen, Demonstrationen“. Aus Sicht des Senats sind darüber hinaus auch Verspätungsursachen im Verantwortungsbereich der BVG festzustellen. Beispielsweise entstehen Verspätungen auch durch den Einsatz von Fahrzeugen mit nicht ausreichender Kapazität sowie verspätete Abfahrten an der ersten Haltestelle einer Linie infolge nicht ausreichender Wendezeiten. Frage 8: Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen um in Zukunft Hindernisse auf Bus- oder Tramspuren zu ver-meiden? Antwort zu 8.: Hindernisse auf Bussonderfahrstreifen oder Straßenbahngleisen verursachen erhebliche Störungen bzw. ein totales Erliegen des ÖPNV-Betriebsablaufs und tragen so maßgeblich zu Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit bei. Es ist daher zwingend erforderlich, die Fahrwege des ÖPNV konsequent zu überwachen und die Freihaltung ordnungsrechtlich durchzusetzen. Der Senat ist sich der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung von Bussonderfahrstreifen und Stra- ßenbahngleisen bewusst. Obwohl sich die polizeiliche Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen im fließenden Verkehr konzentriert, findet eine gezielte Überwachung von Bussonderfahrstreifen und Straßenbahngleisen sowohl im täglichen Streifendienst als auch im Rahmen von Schwerpunktkontrollen statt. Die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter kontrollieren die Bussonderfahrstreifen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Dazu gehört im Falle festgestellter widerrechtlich auf den Bussonderfahrstreifen abgestellter Fahrzeuge auch die Veranlassung von Fahrzeugumsetzungen mit dem Ziel der Freiräumung von Hindernissen, um den berechtigten Fahrzeugen (u. a. Bussen, Taxen, Rettungsfahrzeugen) die ungehinderte Fahrt auf diesen Busspuren zu ermöglichen. Über die im ruhenden Verkehr bestehende Parallelzuständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter und der Polizei Berlin hinaus sind auch (polizeilich) besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Polizei Berlin befugt, auf Bussonderfahrstreifen, Straßenbahngleisen sowie in Haltestellenbereichen die Umsetzung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge in einem beschleunigten Verfahren selbständig zu veranlassen. Berlin, den 21. Januar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2014)
Seit Donnerstag, Betriebsbeginn, hat die #ViP Verkehrsbetrieb #Potsdam GmbH 13 von 14 #Variobahnen außer Betrieb genommen. An mehreren Fahrzeugen wurde bei Routinekontrollen eine Abweichung vom Toleranzmaß für das System Rad-Schiene festgestellt. Die Einhaltung der Maße ist wichtig für die Entgleisungssicherheit bei Fahrten über die Weichen. Oliver Glaser, Technischer Geschäftsführer der ViP: „Um derartige Probleme auszuschließen, wurde die Variobahn-Flotte vorsorglich außer Betrieb genommen und Untersuchungen eingeleitet. Derzeit sind die ViP mit Unterstützung eines externen Gutachters sowie des Herstellers Stadler Pankow GmbH dabei, die genaue Ursache für die Messergebnisse zu finden sowie zu beurteilen, ob die Betriebssicherheit der Variobahnen im jetzigen Zustand gewährleistet ist. Die entsprechenden Gutachten erwarten wir spätestens Anfang kommender Woche. Das Eisenbahn-Bundesamt als Technische Aufsichtsbehörde wurde durch die ViP über die Außerbetriebnahme informiert.“ Dadurch bedingt kommt es noch bis voraussichtlich Mittwoch, 29. Januar 2014, zu Einschränkungen im Straßenbahnverkehr. Die derzeit fehlenden Niederflurfahrzeuge werden durch Tatrabahnen und Busse ersetzt. Dazu greift die ViP auch auf Buskapazitäten regionaler Nahverkehrsunternehmen zurück. Betroffen ist in erster Reihe die Linie 98: die Fahrten in Potsdam-West zwischen Bhf Pirschheide und Platz der Einheit werden durch Busse bedient, zwischen Platz der Einheit und Kirchsteigfeld fährt die Linie 98 regulär mit Straßenbahnen (Pressemeldung Stadtwerke Potsdam, 27.01.14).
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es im Berliner Senat Erhebungsdaten über den Ausfall von Fahrten im Öffentlichen Nahverkehr in den Jahren 2011 und 2012 im Bereich der BVG, SBahn, Deutschen Bahn – und wie lauten diese (unterteilt jeweils nach Nahverkehrsunternehmen und Jahr)? Antwort zu 1.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an die VBB GmbH übergebenen Liefernachweise für die Jahre 2011 und 2012 kam es insgesamt zu folgenden Ausfällen von Zugfahrten: Jahr Anzahl Zugausfälle 2011 122.748 2012 83.733 Gemäß der von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) an die VBB GmbH übergebenen Liefernachweise für die Jahre 2011 und 2012 wurden im Regionalverkehr insgesamt folgende Anzahl Zugkilometer (Zkm) als Ausfälle bewertet:
Gemäß der Berichterstattung der BVG AöR an das Center Nahverkehr Berlin (CNB) wurden für die Jahre 2011 und 2012 insgesamt folgende Leistungsmengen als ausgefallen und damit nicht abrechenbar gemeldet:
Frage 2: Kann der Senat Aussagen treffen, aus welchen Gründen es zu Ausfällen im ÖPNV kommt (Zusammenstellung erbeten)? Antwort zu 2.: Störungsbedingte Ausfälle können in der Regel durch fahrweg-, fahrzeug- oder personalseitige Einschränkungen hervorgerufen werden. Die Verursacher können in Infrastrukturbetreiber, Verkehrsunternehmen sowie Dritte (Fremdeinwirkungen z.B. durch gefährliche Eingriffe in den Betrieb, Suizide, Witterungseinflüsse) unterteilt werden. Die im Oberflächenverkehr fahrenden Verkehrsmittel Straßenbahn und Bus verfügen im Gegensatz zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bzw. zur U-Bahn nicht durchgehend über separate Trassen, sondern müssen sich teilweise den Fahrweg mit dem MIV sowie dem Fahrradverkehr teilen. Die Zahl möglicher Störfaktoren und Behinderungen des ÖPNV-Betriebs und somit möglicher Ausfallursachen ist bei diesen Verkehrsmitteln daher merkbar erhöht. Darüber hinaus kann es bei allen Verkehrsmitteln auch durch geplante Baumaßnahmen, die für die Instandhaltung und Modernisierung des Netzes erforderlich sind, zum Ausfall von Fahrten kommen. Frage 3: Berichten die jeweiligen Nahverkehrsunternehmen über die Ausfälle im ÖPNV (die zu erwartenden und vor allem über die bereits bestehenden Ausfälle)? Antwort zu 3.: Die Nahverkehrsunternehmen legen im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Aufgabenträgern entsprechende Liefernachweise vor, aus denen u.a. Zug- und Leistungsausfälle hervorgehen. Darüber hinaus werden die Ersatzkonzepte geplanter Baumaßnahmen vorab zwischen den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern bzw. den von ihnen mit dem Vertragsmanagement beauftragten Institutionen VBB und CNB abgestimmt. Ziel ist hierbei die Minimierung der Auswirkungen für die Fahrgäste auf das unvermeidbare Maß, d.h. auch eine möglichst geringe Anzahl von Ausfällen. Frage 4: Kann bei Ausfällen im ÖPNV der Verantwortliche in jedem Falle benannt werden und wie sieht die daraus resultierende Regressforderungsquote aus? Antwort zu 4.: Hinsichtlich der vertraglich geregelten Bewertung und Abrechnung der Ausfälle im EisenbahnRegionalverkehr und bei der BVG ist es irrelevant, welche Ursache dem Ausfall zugrunde liegt. Bei der S-Bahn Berlin GmbH wird hinsichtlich der vertraglichen Bewertung zwischen durch den durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. Eisenbahninfrastrukturunternehmen verursachten Ausfällen und solchen, die durch Dritte verursacht werden, unterschieden. Bei der BVG wird lediglich eine Unterscheidung nach Eigen- oder Fremdverschulden berichtet, für die Abrechnung ist dies jedoch nicht relevant. Insofern kann nicht in jedem Fall ein Verantwortlicher benannt und entsprechend herangezogen werden. Frage 5: Zieht der Senat Konsequenzen aus Ausfällen im ÖPNV und wie sehen diese exemplarisch aus? Frage 6: Gab es als Konsequenz aus Ausfällen im ÖPNV „Vertragsstrafen“ oder „Pönalen“, die an das Land Berlin gezahlt werden mussten, wenn ja, wie hoch waren diese und mit welcher Verwendung wurden diese eingesetzt? Antwort zu 5. und 6.: Konsequenzen wie etwa Vertragsstrafen oder Minderzahlungen sind in den einzelnen Verkehrsverträgen zwischen dem Land Berlin (u.U. auch weiteren betroffenen Bundesländern) und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert. Beim Betreiber S-Bahn Berlin GmbH erfolgten als Konsequenz für bereits anerkannte Mängel (Ausfälle) Kürzungen der finanziellen Beiträge durch das Land Berlin bereits in den Abschlagszahlungen. Für die Kalenderjahre 2011 und 2012 sind diese in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr Kürzungen für Zugausfälle 2011 25.230.157 € 2012 6.954.481 € Im Regionalverkehr werden auf Grund von ausgefallenen Leistungen voraussichtlich folgende Abzüge für Ausfälle im Rahmen der Schlussabrechnungen geltend gemacht:
Diese Angaben sind vorläufige Werte, die mit der Erstellung der Schlussabrechnungen endgültig festgestellt werden. Im BVG-Verkehrsvertrag ist eine Leistungs-Übersteuerung in Höhe von zu erwartenden Ausfällen in einem finanziellen Gegenwert von ca. 0,67 Mio. € eingeplant. Diese Ausfall-Erwartung wurde jedoch in 2011 um 1,01 Mio. € und in 2012 um 1,15 Mio. € überschritten und als Minderleistung abgerechnet. Die S-Bahn-Einbehalte ab dem Jahr 2011 werden im Wesentlichen für die Beschaffung von Kleinprofilfahrzeugen für die U-Bahn eingesetzt und zunächst einem Rücklagekonto zugeführt. In den Bereichen barrierefreier Ausbau und Erhöhung der Sicherheit des ÖPNV sollen auch künftig bei kurzfristigem Investitionsbedarf in begrenztem Maß S-Bahn-Einbehalte eingesetzt werden. Weitere SPNV-Einbehalte wurden für die Finanzierung erforderlicher ÖPNV-Mehrleistungen zum Flughafen Tegel aufgrund der Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg sowie für bedarfsgerechte Zubestellungen und Sonderverkehre im SPNV verwendet. Die Minderleistungen der BVG wurden in einen Kontokorrent eingestellt und werden u. a. mit erforderlichen Mehrleistungen der BVG verrechnet. Zudem dienen diese als Rücklage für mögliche künftige Bonuszahlungen und die Finanzierung eines Infrastrukturmonitoringsystems. Frage 7: In wie vielen Fällen waren kriminelle Handlungen Ursprung des Ausfalls und wurden diese Fälle aufgeklärt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein warum nicht? Antwort zu 7.: Bei den in den Liefernachweisen ausgewiesenen Störungsursachen wird nicht erfasst, inwiefern es sich um eine kriminelle Handlung handelte, da dies für die vertragliche Bewertung der Ausfälle nicht relevant ist. Konkrete Angaben zu kriminellen Handlungen und deren Aufklärungsrate können daraus deshalb nicht entnommen werden. Frage 8: Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant, um Zugausfälle zu vermeiden?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie schätzt der Senat die Auslastung der Tram 62 ein? Antwort zu 1.: Die Linie ist tageszeitlich und abschnittsweise sehr unterschiedlich ausgelastet. Insgesamt weist die Linie im Vergleich mit anderen Berliner Stra- ßenbahnlinien (ohne Metrolinien) eine durchschnittliche Nachfrage und Auslastung auf. Frage 2: Ist sichergestellt, dass diese Linie langfristig den Anwohnerinnen und Anwohnern erhalten bleibt? Antwort zu 2.: Dem Senat sind keine Informationen und Gründe bekannt, die den Erhalt der Straßenbahn in dem durch die Linie 62 befahrenen Korridor zwischen Wendenschloß und Mahlsdorf in Frage stellen. Frage 3: Ist eine weitere Sanierung bzw. ein Ausbau geplant? Antwort zu 3.: Den Intentionen von Stadtentwicklungsplan Verkehr und Nahverkehrsplan folgend hat der Senat in den letzten Jahren erhebliche planerische Vorleistungen erbracht, um die Attraktivität der Straßenbahnlinie 62 nachhaltig zu steigern. So sollte als Teil eines Gesamtkonzeptes für den Ortskern Mahlsdorf der nördliche, eingleisige Streckenabschnitt von Treskowstraße bis zur Rahnsdorfer Straße zweigleisig ausgebaut werden und gleichzeitig durch eine Neubaustrecke von Treskowstraße bis unmittelbar an den S-Bahnhof heran verlängert werden. Folge dieser baulichen Verbesserungen und der dann möglichen Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes zwischen Mahlsdorf und Köpenick wäre eine Erhöhung der Anzahl der Fahrgäste, die auch in Modellrechnungen nachgewiesen werden konnte. Jedoch konnten zum Verkehrskonzept Mahlsdorf trotz der intensiven Gespräche mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die notwendigen Konsensbildungen für die Realisierung bislang nicht erreicht werden. Um weitere Kosten zu vermeiden und das Personal für andere Projekte einzusetzen, wurden die Planungen für den Bereich des Ortskerns Mahlsdorf bis auf Weiteres angehalten. Sobald mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf eine Lösung gefunden worden ist, können die Planungen ggf. zeitnah wieder aufgenommen werden. Ergänzend hierzu teilt die BVG AöR mit: „Zwischen der Rahnsdorfer Straße und der Altstadt Köpenick besteht kein Änderungs- oder Sanierungsbedarf. Im Bereich Müggelheimer Straße und Wendenschloßstraße werden die Gleise, soweit das noch nicht geschehen ist, in den kommenden Jahren sukzessive saniert und die Haltestellen barrierefrei gestaltet. Weitere Planungen zu den anderen Abschnitten liegen noch nicht vor.“ Frage 4: Ab wann fahren dort dauerhaft und komplett Niederflurbahnen? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Streckenabschnitte nach Wendenschloß und Mahlsdorf ist nach aktuellem Planungsstand der ausschließliche Einsatz von Niederflurfahrzeugen auf den Stammumläufen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 vorgesehen. In Ergänzung dessen werden nur die zwei zusätzlichen Fahrtenpaare im morgendlichen Schülerverkehr zwischen Wendenschloß und Mahlsdorf-Süd bis voraussichtlich 2016 noch nicht mit Niederflurfahrzeugen bedient.“ Berlin, den 17. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2014)
Kommt mal wieder die Bahn nicht? Oder kommt sie zu spät? Der Piratenpolitiker Gerwald Claus-Brunner wollte wissen, welche Straßenbahnlinien am pünktlichsten sind. Die Straßenbahn-Linie 21 (Lichtenberg/Gudrunstraße – S-Bahnhof Schöneweide) war im vergangenen Jahr die unpünktlichste im Netz. In den ersten zehn Monaten lag die Quote der pünktlichen Fahrten zwischen 83,6 und 90,1 Prozent, teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (Piraten) mit. Am pünktlichsten war die – kurze – Line 18 (Riesaer Straße–S Springpfuhl) mit Werten zwischen 96,8 und 97,9 Prozent. Auch bei der U-Bahn fuhren mit der …
#Niederschönhausen. Der Berliner liebt seine „#Elektrische“. Ein Zeichen dafür sind jene #historischen#Straßenbahnen, die besonders im Sommer durch die Stadt fahren und Touristen wie Berliner zum Staunen bringen. Dass es diese alten Vehikel überhaupt noch gibt, ist auch den Mitgliedern des #Denkmalpflegevereins#Nahverkehr zu verdanken. Die Geschichte des Vereins begann genau vor einem halben Jahrhundert. Am 1. Januar 1964 bildeten die Liebhaber der alten Bahnen eine Abteilung im Verband der Modelleisenbahner der DDR. Reinhard Demps und Joachim Kubig haben den Verein damals aus der Taufe gehoben. Viele amüsante Geschichten haben die beiden Herren zu erzählen. Sicherlich gehört zu diesen Erinnerungen auch, dass die ersten Mitgliederversammlungen bei Charlotte von Mahlsdorf im Gründerzeitmuseum Mahlsdorf stattgefunden haben. „Lothar Berfelde alias Charlotte von Mahlsdorf war Mitglied in unserm Verein“, erzählt Reinhard Demps. „Da wir noch keine eigenen Räume hatten, haben wir uns einmal im Monat in der Mulackritze im Keller des alten Gutshauses in Mahlsdorf getroffen. Und schließlich konnte Charlotte den Vereinsmitgliedern berichten, wie sich die …
#Niederschönhausen. Der Berliner liebt seine „#Elektrische“. Ein Zeichen dafür sind jene #historischen#Straßenbahnen, die besonders im Sommer durch die Stadt fahren und Touristen wie Berliner zum Staunen bringen.
Dass es diese alten Vehikel überhaupt noch gibt, ist auch den Mitgliedern des #Denkmalpflegevereins#Nahverkehr zu verdanken. Die Geschichte des Vereins begann genau vor einem halben Jahrhundert. Am 1. Januar 1964 bildeten die Liebhaber der alten Bahnen eine Abteilung im Verband der Modelleisenbahner der DDR.
Reinhard Demps und Joachim Kubig haben den Verein damals aus der Taufe gehoben. Viele amüsante Geschichten haben die beiden Herren zu erzählen. Sicherlich gehört zu diesen Erinnerungen auch, dass die ersten Mitgliederversammlungen bei Charlotte von Mahlsdorf im Gründerzeitmuseum Mahlsdorf stattgefunden haben. „Lothar Berfelde alias Charlotte von Mahlsdorf war Mitglied in unserm Verein“, erzählt Reinhard Demps. „Da wir noch keine eigenen Räume hatten, haben wir uns einmal im Monat in der Mulackritze im Keller des alten Gutshauses in Mahlsdorf getroffen. Und schließlich konnte Charlotte den Vereinsmitgliedern berichten, wie sich die …
Zwischen dem S-Bahnhof #Friedrichshagen und dem 2,9 km entfernten Endpunkt mit dem schönen Namen „#Rahnsdorf, #Waldschänke“ fährt heute noch alle 20 Minuten ein Zug der #Straßenbahnlinie#61. Noch! In einigen Jahren steht die Sanierung der Strecke an, die Gleise müssen unter anderem ersetzt werden. Und da werden natürlich Stimmen innerhalb der chronisch unterfinanzierten BVG laut, diese schwach frequentierte Strecke aufzulassen und stattdessen mit dem Bus die Verkehrserschließung zu fahren – das Geld könne an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden. So soll nach Zeitungsberichten die Sanierung der vorhandenen Strecke mit knapp 3 Kilometern 17 Millionen Euro kosten. Ein enormer Betrag, der die Entscheidung zur Einstellung erleichtern soll? Ein altbekanntes Spiel: Projekte, die wirtschaftlich nicht tragfähig sind, werden bewusst finanziell kleingerechnet, weil sie politisch gewollt sind – siehe Flughafen BER mit seinen undefinierten Stillstandskosten in Millionenhöhe pro Monat oder die Autobahnverlängerung A 100. Andere Projekte wiederum, die politisch nicht gewollt sind, werden bewusst hochgerechnet, damit die Entscheidung gegen sie leichter fällt. Hierzu scheint auf der Ast nach Rahnsdorf zu gehören. 17 Millionen – ist dieser Betrag seriös und nachvollziehbar begründet? Der DBV-Landesverband bezweifelt die Kostenangabe. Denn Neubaustrecken kosten kosten zwischen 3 und 6 Millionen Euro pro Kilometer – wobei ein Großteil auf die Umverlegung vorhandener Versorgungsleitungen im Erdreich entfällt (aktuell kostete beispielsweise die 4,3 km lange Straßenbahnverlängerung nach St. Emmeram in München insgesamt 15 Millionen Euro). Die Trasse der 61 ist bereits vorhanden; es geht nur um die Erneuerung der Gleise und des Unterbaus sowie der Strommasten. Deshalb schätzt der DBV-Landesverband das Kostenvolumen auf etwa 5 bis 6 Millionen Euro für die gesamten 3 Kilometer. Wie die Initiatoren der auch vom DBV-Landesverband unterstützten Internet-Petition www.linie61.de mitteilten, ist der Zeitraum zum Mitzeichnen der Petition bis 30.6.2014 verlängert worden. Auf der Seite gibt es auch weitere Informationen zur drohenden Einstellung. Durch die Einstellung des Straßenbahnverkehrs auf der Linie 61 wäre niemandem geholfen: der BVG nicht, dem Ansehen der Stadt Berlin nicht und auch den Fahrgästen nicht. Stattdessen sollte gemeinsam mit den Anwohnern überlegt werden, wie das Verkehrsangebot attraktiver werden kann (z. B. abschließbare Fahrradboxen an der Endhaltestelle Rahnsdorf oder eine Verbesserung der Busanschlüsse). Kann sich Berlin die Einstellung des umweltfreundlichen Straßenbahn-Verkehrs und andererseits subventionierte Elektroautos leisten? (Pressemeldung DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg, 08.01.14).
Damit die Berlinerinnen und Berliner zwischen Weihnachten und Neujahr mobil sind, werden täglich circa 1000 Busfahrer /-innen, 290 U-Bahnfahrer/-innen sowie circa 425 Kolleginnen und Kollegen bei der Straßenbahn im Einsatz sein. Außerdem sind rund 200 Bahnhofsmanager und Mitarbeiter der Leitstelle täglich an den Festtagen im Dienst. 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG-Verkaufsstellen sind über Weihnachten für unsere Fahrgäste da, um Fahrscheine zu verkaufen und Fragen zu beantworten. Auch das Call Center der BVG ist mit insgesamt 74 Kolleginnen und Kollegen über Weihnachten erreichbar. Kundenzentrum, Service-Punkte und Service-Schalter Am Heiligabend und Silvester öffnen unsere Kundenzentren in den U-Bahnhöfen Alexanderplatz, Rathaus Spandau, Turmstraße und Zoologischer Garten sowie in der Holzmarktstraße 15, Elcknerplatz 6 und Marzahner Promenade 1 von 8:45 bis 16:15 Uhr. Die Service-Schalter an den U-Bahnhöfen Leopoldplatz und Wittenbergplatz sowie unsere Service-Punkte am Flughafen Tegel und an den U-Bahnhöfen Hermannplatz und Rathaus Steglitz sind Heiligabend und Silvester ebenfalls von 8:45 bis 16:15 Uhr geöffnet. Die Kundenzentren in der Holzmarktstraße 15, Elcknerplatz 6 und Marzahner Promenade 1 bleiben am 25. und 26. Dezember 2013, am 31.Dezember 2013 sowie am 01. Januar 2014 geschlossen. BVG Kundenbüro Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) Vom 24. bis 26. Dezember und am 31. Dezember 2013 bleibt das Kundenbüro „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ der BVG An der Michaelbrücke (Rückseite Triasgebäude) geschlossen. An den restlichen Tagen ist das Kundenbüro wie gewohnt geöffnet. Das Fundbüro bleibt zwischen Heiligabend und Neujahr geschlossen. Das Call Center bleibt wie gewohnt zu den regulären Öffnungszeiten besetzt.