Frage 1:
Wie sieht der Raumbedarf bei einem Neubau für die #Siemensbahn über die #Spree aus? Welche Flächen
sollen dafür in Anspruch genommen werden?
Antwort zu 1:
Die DB AG führt aus:
„Für den Neubau der Siemensbahn über die Spree werden einige Flächen dauerhaft (d.h.
auch nach Ende der Bauarbeiten), andere temporär (d.h. nur während der Bauarbeiten)
genutzt.
Nach aktuellem Planungsstand wird für den Neubau der unteren #Spreebrücke über den
Hauptarm lediglich eine sich nicht im Besitz der Deutschen Bahn AG befindliche Fläche
dauerhaft benötigt. Hierbei handelt es sich um das „Flurstück 102, Flur 3, Gemarkung
Charlottenburg“ (ca. 467 m²), das sich südlich der Spree bis zum bestehenden Damm der #Siemensbahntrasse erstreckt. Erste Abstimmungen mit dem #Wasserstraßen-Neubauamt
Berlin (Inhaber dieses Flurstückes) haben bereits stattgefunden.
Die weiteren Flächen, die nach aktuellem Planungsstand für den Neubau dauerhaft
genutzt werden, befinden sich im Besitz der DB Netz AG.
2
Während der Realisierung der Baumaßnahmen sind weitere Flächen temporär zu nutzen.
Welche Flächen dies betrifft, wird sich aus den 2021 startenden weiteren Planungen
ergeben. Sollte dies Flächen betreffen, die sich nicht im Besitz der DB Netz AG befinden,
wird hier frühzeitig Kontakt gesucht.“
Frage 2:
Wie sehen die Pläne zur Errichtung der Brücke über die Spree aus?
Antwort zu 2:
Die DB AG führt aus:
„Derzeit wird der Zustand der noch vorhandenen unteren Spreebrücke über den #Altarm
inkl. Stützpfeiler geprüft. Die Ergebnisse werden vsl. Mitte 2021 vorliegen.
Je nach Zustand der vorhandenen Brücke sieht die weitere Planung entweder einen
Anschluss der neuen Brücke über den Hauptarm an die noch vorhandene Spreebrücke
oder aber die Errichtung eines neuen Brückenzuges über beide Arme der Spree vor.“
Frage 3:
In welcher Höhe sind, für welche Haushaltsjahre, Mittel in den Landeshaushalt vorgesehen bzw. eingestellt?
Antwort zu 3:
Derzeit sind noch keine Mittel für die Errichtung der Brücke der Siemensbahn über die
Spree im Landeshaushalt eingestellt.
Frage 4:
Inwieweit wird das benötigte Gelände zeitweise oder dauerhaft benötigt?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt aus:
„Nach aktuellem Planungsstand wird für den Neubau der Siemensbahn, neben den sich
im Besitz der Deutschen Bahn AG befindlichen Flächen, nur das „Flurstück 102, Flur 3,
Gemarkung Charlottenburg“ dauerhaft benötigt.
Nach der Fertigstellung der Brücke bzw. der Brücken (vgl. hierzu Antwort auf Frage 2) wird
der nördliche Teil (Bereich unmittelbar an der Spree) im Rahmen von
Instandhaltungsmaßnahmen an den Brückenwiderlagern benötigt. Hierfür ist die
Zugänglichkeit der Brückenwiderlager zu jeder Zeit sicherzustellen.
Welche und inwieweit Flächen temporär genutzt werden müssen, wird sich aus den
weiteren Planungen ergeben.
Vgl. hierzu auch die Antwort auf Frage 1.“
3
Frage 5:
Wie viele Parzellen welcher Kolonien werden dafür benötigt?
Antwort zu 5:
Die DB AG führt aus:
„Nach aktuellem Planungsstand werden für die Reaktivierung der Siemensbahn keine
Parzellen dauerhaft benötigt.
Welche und inwieweit Flächen temporär genutzt werden müssen, wird sich aus den
weiteren Planungen ergeben. Bei eventuellen Betroffenheiten Dritter wird frühzeitig
Kontakt gesucht.“
Frage 6:
Wann ist mit der Inanspruchnahme der Grundstücke zu rechnen?
Antwort zu 6:
Die DB AG führt aus:
„Die in der Antwort auf Frage 1 erwähnten Grundstücke werden ab Beginn der Planungen
zeitweise u. a. für Vermessungsarbeiten und Baugrunderkundungen benötigt. Diese
Arbeiten beginnen Anfang des Jahres 2021.“
Frage 7:
Inwieweit gibt es eine Abstimmung mit dem Bauvorhaben #Neubau der #Rudolf-Wissel-Brücke?
Antwort zu 7:
Die DB AG führt aus:
„Das Projekt #Reaktivierung der Siemensbahn steht bereits seit Projektbeginn im engen
Austausch mit der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) zum
Bauvorhaben Rudolf-Wissel-Brücke.“
Frage 8:
In welcher Form werden die Betroffenen in den Planungs- und Umsetzungsprozess einbezogen?
Antwort zu 8:
Die DB AG führt aus:
„Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zur Reaktivierung der Siemensbahn
finden sich auf i2030.de. Eventuelle Fragen können an die E-Mail-Adresse i2030@VBB.de
gestellt werden.
Die aktuelle Planung sieht außerdem eine frühe #Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines
Infopunktes sowie via diverser Kommunikationsplattformen vor.
4
Für den Neubau der unteren Spreebrücke ist ein #Planrechtsverfahren erforderlich, in dem
die Betroffenen unmittelbar einbezogen werden.“
Berlin, den 23.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der #Planfeststellungsunterlage.
2
Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der #Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
3
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
4
Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
5
Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#S-Bahn-Chef will die neuen Züge nicht monatelang #abstellen, bis sie eingesetzt werden. Peter #Buchner kündigte nun Verhandlungen mit dem #Verkehrsverbund an.
Die neuen #S-Bahn-Züge sollen doch nicht monatelang #herumstehen, bis sie eingesetzt werden. Das sagte S-Bahn-Chef Peter Buchner am Sonntag dem Tagesspiegel. Er kündigte deshalb Gespräche mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) an.
Buchner reagierte damit auf einen Tagesspiegel-Bericht, wonach die neu gelieferten Fahrzeuge der Baureihe #483/484 teilweise monatelang planmäßig und betriebsbereit auf ihren Einsatz warten sollen. Das war durch eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) bekanntgeworden. Geplant ist bislang, fünf Linien zu bestimmten Zeitpunkten jeweils komplett auf die neue Baureihe umzustellen.
Von „längeren Abstelldauern von bis zu acht Monaten“ ist in der Antwort der Verkehrsverwaltung die Rede. „Ein früherer Einsatz einzelner Züge ist bislang tatsächlich nicht vorgesehen“, bestätigte der Chef der S-Bahn nun. Doch Buchner ist optimistisch, dass es eine Einigung gibt. „Wenn der VBB uns gestattet, die Züge früher im laufenden Vertrag einzusetzen, könnten sie …
Die ersten neuen S-Bahn-Züge für Berlin und Brandenburg sind startklar. Zwei Wochen vor der geplanten #Inbetriebnahme wurde bekannt: Der Termin wird gehalten.
Damit kann wie angekündigt der Einsatz am 1. Januar 2021 beginnen. Von der Neujahrsnacht an werden die zehn #Vorserienzüge der neuen Baureihe #483/484 auf der #S47 im Südosten Berlins eingesetzt. Dabei handelt es sich um jeweils fünf Zwei- und Vier-Wagen-Einheiten. Die #S-Bahn-Linie, auf der die neue #Fahrzeuggeneration ihre Premierenfahrten absolvieren wird, verbindet #Spindlersfeld mit #Schöneweide, #Baumschulenweg, #Neukölln und #Hermannstraße. Die erste Fahrt soll kurz nach dem Jahreswechsel kurz nach Mitternacht starten. S-Bahn-Chef Peter #Buchner und Chef-Fahrzeugmanager Jürgen #Strippel wollen dann am Bahnhof Schöneweide sein.
„Nach einer rund zweijährigen #Testphase haben wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Betriebsstart erfüllt. Die Fahrzeuge sind startklar, die Personale ausgebildet und die Werkstätten vorbereitet. Für die gute Vorbereitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der S-Bahn, DB, Stadler und Siemens Mobility, die sich unermüdlich für dieses zukunftsweisende Projekt eingesetzt haben“, sagte S-Bahn-Chef Buchner.
Baureihe #483/484 wartet auf ihren Einsatz ⋅ Premierenfahrt in der Silvesternacht auf der #S47
Heute beginnt der Countdown in ein neues #S-Bahn-Zeitalter! Zwei Wochen vor #Inbetriebnahme am 1. Januar sind die Züge der neuen Baureihe 483/484 rundum startklar und warten auf ihren Einsatz.
In der Silvesternacht rollt der erste Zug vom Hof und beginnt seinen Dienst auf der S47 zwischen #Spindlersfeld und #Hermannstraße.
Zehn Vorserienzüge (fünf Zwei-Wagen- und fünf Vier-Wagen-Einheiten) gehen in Betrieb. Grundlage ist der neue #Verkehrsvertrag mit den Ländern Berlin und Brandenburg für die Ringbahn, der ab dem 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Insgesamt hat die S-Bahn Berlin 106 Züge beim #Herstellerkonsortium#Stadler und #Siemens bestellt, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden sollen. Sie werden neben der S47 dann auf der S41/S42, S46 und S8 eingesetzt.
Seit September 2019 wurden die ersten zehn Fahrzeuge im Berliner Netz geprüft und haben insgesamt rund 150.000 Testkilometer absolviert – mit Erfolg. Im Oktober 2020 erfolgte die vollumfängliche Zulassung für den Einsatz im Personenverkehr durch das Eisenbahnbundesamt, so dass dem Betriebsstart nichts entgegensteht.
Auf die Fahrgäste wartet nun erlebbar mehr Komfort, Zuverlässigkeit und Sicherheit: mehr Platz, große Panoramafenster, Klimaanlage, Kameras in allen Wagen, moderne Fahrgastinformation.
S-Bahnchef Peter Buchner: „Nach einer rund zweijährigen Testphase haben wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Betriebsstart erfüllt. Die Fahrzeuge sind startklar, die Personale ausgebildet und die Werkstätten vorbereitet. Für die gute Vorbereitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der S-Bahn, DB, Stadler und Siemens Mobility, die sich unermüdlich für dieses zukunftsweisende Projekt eingesetzt haben.“
Jure Mikolčić, CEO Stadler Deutschland: „Seit wir vor fast exakt fünf Jahren im Dezember 2015 die Beauftragung zur Entwicklung, Konstruktion und Bau der neuen S-Bahnen für Berlin bekannt gegeben haben, hat das Konsortium alle Projektschritte erfolgreich absolviert, so dass die ersten hochmodernen S-Bahn-Fahrzeuge der neuen Generation hier aus Berlin pünktlich in Berlin in den Betrieb gehen und den Fahrgästen eine spürbare Verbesserung des Fahrkomforts bringen.“
Albrecht Neumann, CEO Rolling Stock, Siemens Mobility: „Wie vor fünf Jahren versprochen, liefern wir gemeinsam mit Stadler, die neue S-Bahn für Berlin pünktlich, in höchster Qualität und mit modernster Technik. Die neuen Züge für die Berliner S-Bahn sind ein Vorzeigeprojekt für urbane Mobilität. Sie bieten ein verbessertes Fahrerlebnis, mehr Komfort für die Berliner und sind besonders robuste Züge.“
Was Berlins „Neue“ alles zu bieten hat, erfahren Sie in diesem Video auf YouTube. Weitere Details gibt’s auf der Homepage der S-Bahn Berlin.
Sie haben nachgedacht, getüftelt, Elemente hin- und hergeschoben. Jetzt konnten die Planer der Deutschen Bahn (#DB) den Knoten durchschlagen. Sie haben für den zweiten #S-Bahn-Tunnel in der Berliner #Innenstadt eine #Streckenführung vorgestellt, mit der die Nachbarn leben können. So sieht der #Bundestag anders als bei bisherigen Varianten nun keine Gefahr für das #Reichstagsgebäude mehr. Auch lasse das Konzept das #Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten #Sinti und Roma „weitestgehend unberührt“, lobte der #Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Damit nähert sich eine Diskussion, die das #S-Bahn-Projekt immer wieder zu verzögern drohte, nach mehreren Jahren dem Ende. Allerdings ist noch ein weiterer Akteur einzubeziehen.
Eine Demonstrantin hält ein Protestplakat gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in die Höhe, schwarze Limousinen bringen Abgeordnete zur Plenarsitzung im Bundestag. Jenseits der Scheidemannstraße beginnt der Tiergarten, der an diesem Tag grau und struppig aussieht. In dem Park befindet sich seit 2012 das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma. Es erinnert an die Ermordung von mehreren Hunderttausend Menschen, die als „Zigeuner“ verfolgt wurden. Deutlich wird: Zwar geht es bei der Debatte über den S-Bahn-Tunnel nur um einen kleinen Teil des Parlaments- und Regierungsviertels. Aber er ist ein politischer Ort, aufgeladen mit Themen aus der Vergangenheit und …
Wie viele Fahrgäste nutzten die BVG (U- und Straßenbahn, Bus) und S-Bahn in den Jahren 2019 und 2020? Bitte Darstellung nach Kalendermonat!
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrgäste der BVG werden als unternehmensbezogene Fahrgastfahrten ermittelt. In nachfolgender Tabelle finden Sie die Zahlen für das Jahr 2019.
Quartal
Jahr
unternehmensbezogene Fahrgastfahrten
I
2019
280.813.305
II
2019
274.922.005
III
2019
275.868.047
IV
2019
293.902.885
insgesamt
2019
1.125.506.242
Für das Jahr 2020 liegen die Werte der ersten drei Quartale vor (siehe nachfolgende
Tabelle).“
Quartal
Jahr
unternehmensbezogene Fahrgastfahrten
I
2020
247.648.778
II
2020
121.763.657
III
2020
187.193.484
Jan-Sep
2020
556.605.919
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im zurückliegenden Jahr 2019 betrug die Fahrgastnachfrage in Summe 485 Mio. Fahrgäste bzw. 1,5 Mio. Fahrgäste je Werktag. In der Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ist das verbliebene Fahrgastaufkommen kurzfristig auf unter 40 % gefallen und liegt inzwischen auf rund 60–70 % des Niveaus der letzten Reisendenzählung aus dem Jahr 2018. Zu beachten ist, dass es sich bei den im Jahr 2020 erhobenen Werten um stichprobenartig erhobene Schätzwerte handelt, da die Fahrzeuge der S-Bahn gegenwärtig keine automatischen Fahrgastzähleinrichtungen aufweisen.
Die finalen Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“
Frage 2:
Welche Fahrplanänderungen wurden im Zuge der COVID-19 Pandemie in welchem Zeitraum und aktuell durchgeführt? Bitte Darstellung für S-Bahn, U- und Straßenbahn sowie Bus!
Antwort zu 2:
„Straßenbahn
Bei der Straßenbahn wurden ab dem 18.03.2020 aufgrund der zeitweisen
Schulschließungen die für die Schülerverkehre vorgesehenen Verstärkerfahrten auf der
Linie M5 und M6 temporär eingestellt. Beide Linien verkehrten in diesem Zeitraum
weiterhin im 10-Minuten-Takt. Des Weiteren wurden die als zusätzliche Parallelangebote
fungierenden Linien 16, 18, 37 und 67 ebenfalls ab 18.03.2020 temporär eingestellt.
Trotz der vorübergehenden Reduzierung dieser Angebote, wurden in diesem Zeitraum
durch parallel verlaufende Linien alle Haltestellen bedient und flächendeckend mindestens
ein 10-Minuten-Takt aufrechterhalten. Zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 erfolgte
eine schrittweise Rücknahme dieser Maßnahmen, sodass die Straßenbahn seit Anfang
Mai wieder im Regelverkehr fährt.
Zum 13.12.2020 wird es eine Reihe von dauerhaften Taktverdichtungen im
Straßenbahnnetz geben. Dies betrifft die Linien M4, M10, 12, 16, 62 und 67.
Omnibus
Auch beim Bus sind ab dem 18.03.2020 aufgrund der zeitweisen Schulschließungen die für die Schülerfahrten zusätzlich in das Angebot genommenen Fahrten temporär entfallen. Auch hier wurde ein durchschnittlicher 10-Minutentakt sichergestellt. Zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 erfolgte eine schrittweise Rückführung zum Regelfahrplan.
Ab Dienstag, den 2. Juni 2020 und bis zum Beginn der Sommerferien wurde das Platzangebot im Schülerverkehr erhöht. Verstärkungen erfolgten im Frühverkehr auf insgesamt 16 Linien: M11, M37, M76, M77, 112, 122, 124, 125, 134, 135, 137, 156, 172,
197, 222, 256. Reduziert wurde im Gegenzug das Angebot auf den wenig nachgefragten Linien TXL, X9, 128 sowie auf der Linie 100. Zusätzlich wurden zum 04.05.2020 die Takte auf den Linien 120, 139 und 194 (Mo-Fr) sowie 114, 124 und 125 (Sa) dauerhaft verdichtet und die Linie 294 an Samstagen verlängert.
Zum 09.08.2020 wurde der Takt der Linie M41 verdichtet. Die Linienwege der Linien 271, 743 und 744 wurden angepasst und haben die Linie 373 ersetzt.
Im Zuge der Eröffnung des Flughafens BER und der damit verbundenen Schließung des Flughafens TXL wurden die neuen Linien X71 und NX7 eingeführt. Auf den Linien X7, 109, 123, 128, 245, N7, N60, N61, N64, N65, N67, N69 und N90 gab es
Leistungsanpassungen und die Linien TXL und X9 wurden eingestellt.
Zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 werden die neuen Linie M36 und N96 eingeführt. Darüber hinaus bekommen die Linien 136, 142, 147, 245, 246, 263, N5, N34, N39 und N95 veränderte Linienwege. Taktverdichtungen gibt es auf den Linien M37, X21, 136, 163, 164, 200, 247, 363 und 743 (Mo-Fr), auf den Linien X21, 181 und 743 (Sa) sowie auf den
Linien M21 und 743 (So). Die Betriebszeiten der Linien 136, 154, 296, 327, 396 und 743 werden ausgedehnt. Die Linien X36, 236, 341 und 370 werden eingestellt.
U-Bahn
Ab Montag, den 23.03.2020 wurde auch bei der U-Bahn der Fahrplan an den Rückgang der Nachfrage angepasst und im gesamten Netz mindestens ein 10-Minuten-Takt zur Verfügung gestellt. Zur Sicherung von Reserven wurde die Linie U55 bis auf Weiteres eingestellt.
Auch bei der U-Bahn erfolgte zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 eine stufenweise Rückführung zum Regelfahrplan. Am 04.12.2020 erfolgte die Linienverlängerung der U5 vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof.
Zusätzlich zu den genannten nachhaltigen Fahrplananpassungen erfolgten bei der U- Bahn, Tram und beim Omnibus eine Vielzahl von baubedingten Fahrplananpassungen.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im Zeitraum [ab] 19.03. […] verkehrten die Verstärker in der Hauptverkehrszeit (HVZ) der Linien S1 (Zehlendorf – Potsdamer Platz), S3 (Friedrichshagen – Ostbahnhof) sowie S5 (Mahlsdorf – Ostbahnhof) nicht. Ab dem 18.05.20 wurde der Verkehr der HVZ-Verstärker der Linien S3 und S5 wieder aufgenommen. Bedingt durch Baumaßnahmen konnte der Verkehr des HVZ-Verstärkers der S1 erst eine Woche später am 25.05.20 wieder angeboten werden.
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen verkehrten im Zeitraum 21.03. – 03.05.20 die Linien S26 (Teltow Stadt – Waidmannslust), S45 (Südkreuz – Flughafen Schönefeld) sowie S85 (Grünau – Pankow) nicht.
Für alle genannten Angebotseinschränkungen gilt, dass es im Einzelfall bedingt durch Baumaßnahmen zu Abweichungen kam, d.h. die genannten Linien wurden zum Teil im Rahmen von Baukonzepten als Ersatz für andere Linien angeboten.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass es sich bei den im März von den Verkehrsunternehmen temporär vorgenommenen Angebotsreduzierungen um keine Änderungen des bestellten Fahrplans durch den Aufgabenträger gehandelt hat. Die zeitweisen Angebotsreduzierungen wurden operativ von den Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit COVID-19 vorgenommen. Hierbei kam insbesondere die Herausforderung der eingeschränkten Verfügbarkeit von Fahr- und Werkstattpersonal aufgrund der Pandemiesituation zum Tragen.
Frage 3:
Wie haben sich die Abo-Zahlen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bei BVG und S-Bahn Berlin monatlich entwickelt? Bitte Darstellung nach einzelnen Abo-Angeboten!
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Abo-Zahlen haben sich gemäß nachfolgender Tabelle entwickelt.“
2018
2019
2020
Jan
488.022
528.621
836.547
Feb
492.282
532.164
848.531
Mrz
495.518
535.802
862.148
Apr
497.583
537.937
870.319
Mai
499.941
541.513
864.894
Jun
501.603
544.195
859.825
Jul
502.369
545.869
857.746
Aug
498.581
685.612
859.134
Sep
501.665
750.619
859.935
Okt
509.629
808.214
867.312
Nov
518.217
833.841
–
Dez
524.546
841.993
–
Hierbei berücksichtigt sind auch die Effekte der Einführung des für Nutzerinnen und Nutzer kostenlosen Schülertickets Berlin AB zum 01.08.2019 sowie des neuen Firmentickets und des VBB-Abo Azubi für 365 Euro/Jahr zum 01.09.2019.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Entwicklung der Abo-Zahlen kann der beigefügten Tabelle entnommen werden. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden einzelne Abo-Angebote in Segmente zusammengefasst.“
MonatundJahr
Umweltkarte BerlinAB,BC,ABC
10-Uhr-
KartenBerlinAB,BC,ABC
Schüler-undAzubi-kartenBerlinAB,BC,ABC
VBB-Abo
65plus
VBB-Abo
Azubi365
SonstigeAbonnements
AnzahlAbosgesamt
Jan 18
147.216
2.145
25.682
34.492
0
7.098
216.633
Feb 18
147.943
2.152
25.550
34.777
0
7.139
217.561
Mrz 18
148.453
2.183
25.536
34.865
0
7.207
218.244
Apr 18
148.722
2.193
25.559
34.861
0
7.227
218.562
Mai 18
149.260
2.190
25.534
34.914
0
7.244
219.142
Jun 18
149.343
2.203
25.510
34.919
0
7.308
219.283
Jul 18
149.253
2.212
25.453
34.935
0
7.315
219.168
Aug 18
149.633
2.219
21.580
34.966
0
7.376
215.774
Sep 18
149.518
2.217
21.576
34.909
0
7.371
215.591
Okt 18
149.866
2.209
21.853
34.978
0
7.408
216.314
Nov 18
151.139
2.248
24.808
35.141
0
7.625
220.961
Dez 18
151.598
2.266
24.553
35.220
0
7.643
221.280
Jan 19
153.390
2.303
24.582
35.283
0
7.685
223.243
Feb 19
153.791
2.344
24.541
35.324
0
7.722
223.722
Mrz 19
154.068
2.353
24.674
35.403
0
7.754
224.252
Apr 19
154.430
2.400
24.753
35.417
0
7.790
224.790
Mai 19
155.040
2.449
24.958
35.479
0
7.836
225.762
Jun 19
155.137
2.449
24.810
35.499
0
7.829
225.724
Jul 19
154.998
2.468
24.716
35.578
0
7.819
225.579
Aug 19
154.975
2.489
26.915
35.649
477
7.832
228.337
Sep 19
156.031
2.509
28.063
35.705
2.170
7.892
232.370
Okt 19
154.604
2.525
27.059
35.765
4.914
7.739
232.606
Nov 19
154.747
2.565
26.288
35.798
6.333
7.642
233.373
Dez 19
154.572
2.584
26.802
35.894
7.107
7.671
234.630
Jan 20
154.453
2.615
27.558
36.015
7.470
7.661
235.772
Feb 20
154.238
2.668
28.000
36.131
7.630
7.697
236.364
Mrz 20
154.067
2.709
28.255
36.294
7.797
7.729
236.851
Apr 20
153.659
2.725
28.188
36.172
8.136
7.680
236.560
Mai 20
151.542
2.661
27.759
35.839
8.303
7.489
233.593
Jun 20
149.468
2.613
27.640
35.630
8.306
7.356
231.013
Jul 20
147.828
2.603
27.674
35.559
8.371
7.260
229.295
Aug 20
147.189
2.597
28.065
35.341
7.959
7.240
228.391
Sep 20
146.311
2.580
28.448
35.276
6.860
7.198
226.673
Okt 20
145.629
2.557
29.181
35.246
7.142
7.129
226.884
Nov 20
144.013
2.544
23.673
35.091
7.830
7.045
220.196
Frage 4:
Wie viele BVG- und S-Bahnkunden haben in den Monaten März bis einschließlich November das Abo gekündigt? Wie hoch war der Anstieg pro Monat im Vergleich zum Vorjahr?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass in den Monaten März bis Oktober 2020 bei 55.597 Fahrgästen das Abonnement beendet wurde. Im Vergleich dazu waren es im Vorjahr
34.479. Dies ist neben Kündigungen auch auf auslaufende, befristete Verträge zurückzuführen.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In der folgenden Tabelle sind die Werte der beendeten Abonnements pro Monat für den angefragten Zeitraum gegenübergestellt. Hierbei handelt es sich sowohl um gekündigte Verträge als auch automatisch auslaufende Verträge, die eine Befristung enthielten: z.B. enden Schülertickets Berlin grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres, es sei denn der Kunde weist seine weitere Berechtigung nach.“
Monat
beendeteAbosin2019
beendeteAbosin2020
Anstiegggü.Vorjahr
Mrz
2.395
3.217
822
Apr
2.725
4.147
1.422
Mai
2.175
3.920
1.745
Jun
2.117
3.909
1.792
Jul
1.992
3.586
1.594
Aug
2.452
3.471
1.019
Sep
3.889
4.868
979
Okt
7.581
5.335
-2.246
Nov
6.070
11.802
5.732
Summe
31.396
44.255
12.859
Frage 5:
Wie viele Einzelfahrscheine wurden in den Monat März bis einschließlich November 2019 und 2020 insgesamt verkauft? Bitte monatliche Darstellung und Aufschlüsselung nach Vertriebswegen (Digital, Automat, Bus, Verkaufsstellen).
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In den Monaten März bis Oktober 2020 wurden 14,28 Millionen Einzelfahrscheine verkauft. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2019 im gleichen Zeitraum 34,64 Millionen Stück.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anzahl der verkauften Einzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Die Werte des Monats November 2020 standen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht zur Verfügung.“
AnzahlverkaufterEinzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) alle Vertriebskanäle
Wie haben sich die Einnahmen aus dem Verkauf von Einzel-, Tages-, Gruppenkarten (Bartarif) und Zeitkarten in den Monaten März bis November 2020 bei BVG und S-Bahn Berlin im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt? Bitte monatliche Darstellung!
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 wurden in den Monaten März bis Oktober 103,80 Millionen Euro aus dem Verkauf von Bartarifen und Zeitkarten generiert. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2019 239,44 Millionen Euro.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Beträge enthalten die Einnahmen aus den Verkäufen aller Einzel-, Tages-, Gruppenkarten (Bartarif) und Zeitkarten des Tarifbereiches Berlin ABC (hierzu zählen keine Semestertickets) und der Verkäufe des VBB-Abo 65plus und des VBB-Abo Azubi. Die Einnahmen des Monats November 2020 standen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht zur Verfügung.“
Einnahmen alle ProdukteinBerlinAB,BC, ABC zzgl. VBB-Abo 65plus und VBB-Abo Azubi
Monat
2019
2020
rel.Entw.
Mrz
27.089.588 €
19.540.890 €
-27,9%
Apr
30.672.999 €
17.009.305 €
-44,5%
Mai
27.992.655 €
16.943.585 €
-39,5%
Jun
27.095.464 €
18.413.027 €
-32,0%
Jul
26.717.361 €
19.720.060 €
-26,2%
Aug
27.908.030 €
21.252.511 €
-23,8%
Sep
27.397.260 €
21.239.821 €
-22,5%
Okt
29.279.873 €
20.469.640 €
-30,1%
Nov
29.390.258 €
–
–
Frage 7:
Welche Hygienemaßnahmen haben die Verkehrsunternehmen für die einzelnen Verkehrsmittel eingeführt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Fahrt in unseren Fahrzeugen so sicher wie möglich zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den AHA+L-Regeln:
Abstand halten: Hinweis auf der Einhaltung des Mindestabstands in unseren Bahnhöfen (Durchsagen, Abstandsaufkleber)
Hygiene beachten: Verkürzung der Reinigungsintervalle in unseren Verkehrsmitteln und auf unseren Bahnhöfen
Alltagsmaske tragen: Einführung der Maskenpflicht in unseren Verkehrsmitteln und regelmäßige Kontrolle dieser Tragepflicht (auch Schwerpunktkontrollen)
Lüften: Frischluftzufuhr durch automatisch öffnende Türen in allen Verkehrsmitteln(da wo technisch möglich)
Außerdem haben wir in unseren Fahrzeugen folgende Maßnahmen eingeführt, die ebenfalls zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen:
Sperrung des Vordereinstiegs in Bussen
Abtrennung der Fahrerarbeitsplätze in allen Bussen (zunächst mit Folientüren und jetzt durch Fahrerarbeitsplatz-Trennscheiben)
Kein Fahrscheinverkauf in Bussen
Diese Maßnahmen werden durch eine intensive Fahrgastkommunikation flankiert. Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle, um unsere Fahrgäste zu informieren. Mit unseren Fahrgastinformationskanälen klären wir unsere Fahrgäste vor Ort über die Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen auf. Wir halten den Kundenkontakt über die Social-Media-Präsenzen.
Die Akzeptanz der Maskentragepflicht liegt – auch aufgrund unserer intensiven Kommunikation und der regelmäßigen Kontrollen – in den Fahrzeugen und auf den Bahnhöfen bei über 95 Prozent, in den Hauptverkehrszeiten darüber.
Wir appellieren an die Einhaltung des Mindestabstands in unseren Fahrzeugen soweit es möglich ist. Unser Angebot entspricht aktuell dem von Vor-Corona-Zeiten. Derzeit liegt die Nachfrage bei 60-70 Prozent des Normal-Niveaus. Hierbei handelt es sich um einen Durchschnittswert, so dass in vielen Fällen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Darüber hinaus sind wir darum bemüht, eine Entlastung der Fahrten in der Hauptverkehrszeit und im Berufs- und Schülerverkehr zu erreichen.
Hinsichtlich der Schülerverkehre erwarten wir durch die nun vorgesehene Staffelung der Schulanfangszeiten eine Entzerrung der Auslastung. Wir setzen aktuell bereits größere Fahrzeuge im Schülerverkehr ein und prüfen, inwiefern wir durch eine Angebotsverlagerung, Verstärkerfahrten und verlängerte Einsatzzeiten auf einigen Linien weitere Entlastungen erreichen können.
Die breit akzeptierte Maskentragepflicht, die permanente Frischluftzufuhr durch automatisch öffnende Türen, die relativ kurzen Aufenthaltszeiten der Fahrgäste in den Fahrzeugen (Verweildauer im Mittel unter 15 Minuten) und die Tatsache, dass die
Fahrgäste im Nahverkehr wenig sprechen und somit vergleichsweise wenig Aerosole ausstoßen, führen nach aktueller Kenntnislage zu einem nur geringen Infektionsrisiko in unseren Fahrzeugen.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Seit dem 27. April 2020 ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Gebiet des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) verpflichtend. Fahrgäste müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Tunnelbahnhöfen, Bahnhofseingangsgebäuden und oberirdischen Bahnsteigen in Hallen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. Seit dem 7. Mai 2020 gilt zusätzlich: In Berlin muss auf allen Bahnhöfen, in Haltestellenbereichen, auf Flughäfen und in Fährterminals von Fahrgästen und Mitarbeitern eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Tragepflicht wird sehr umfangreich auf Bahnsteigen, in den Zügen und im Internet an die Fahrgäste kommuniziert. Jede Fahrzeugtür trägt z. B. einen entsprechenden roten Aufkleber. Zusätzlich sind Präventionsteams der DB Sicherheit in den Zügen der S-Bahn unterwegs und weisen Fahrgäste ohne MNB gezielt auf die Tragepflicht hin. Auch Handzettel in sechs verschiedenen Sprachen werden durch die Mitarbeitenden verteilt.
Wird der Aufforderung des Sicherheitspersonals zur Tragepflicht nicht nachgekommen, werden diese Fahrgäste des Zuges verwiesen.
Seit Mitte März 2020 öffnen die Triebfahrzeugführer die Türen der Züge der S-Bahn Berlin zentral. Damit ist es in vielen Fällen für den Fahrgast nicht mehr notwendig, den Taster zur Türöffnung zu betätigen. Dies betrifft die Züge fast aller S-Bahnlinien, außer der S46 (nur montags bis freitags), S47, S8 und S85. Bei diesen Linien ist dies, aufgrund des Einsatzes von Zügen älterer Bauart (Baureihe 485), technisch nicht möglich.
Die Züge werden täglich und intensiv gereinigt. Unter anderem werden dabei alle Griffe, Griffmulden, Stangen, Sprechstellen und Türöffnungsschalter (Innen und außen) gesäubert. Zusätzlich finden Reinigungen an den Wendebahnhöfen und in den Werkstätten statt.“
Frage 8:
Wie viele Mitarbeiter:innen kontrollieren in welchen Zeiträumen in den Verkehrsmitteln die Einhaltung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Einhaltung des Mund-Nasen-Schutzes wird täglich durch ca. 200 Beschäftigte der
BVG kontrolliert.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne MNB angetroffen, findet eine direkte Ansprache statt verbunden mit der Aufforderung, die MNB zu tragen; Zuwiderhandlung kann bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen.“
Frage 9:
Wieviele Nutzer:innen mussten ein Bußgeld wegen Nichteinhaltung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bezahlen? Wie hoch sind die kumulierten Einnahmen? Darstellung nach Verkehrsunternehmen.
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ungefähr 6.800 Vertragsstrafen wurden bisher erhoben.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin GmbH kann auf Grund des in der Antwort zur Frage 8 dargestellten Sachverhalts keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung der MNB-Pflicht erheben.“
Ergänzend wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25035 verwiesen.
Frage 10:
Welche Angebote hat der VBB auf Basis der Mehrwertsteuersenkung finanziert? Welche VBB-Kunden profitieren potenziell davon?
Antwort zu 10:
Die Mehrwertsteuersenkung konnte aus prozessualen und genehmigungsrechtlichen Gründen nicht kurzfristig an die Fahrgäste weitergegeben werden. Daher hatten die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und der VBB beschlossen, als Ausgleich dafür den Fahrgästen in vergleichbarer Größenordnung im Rahmen eines Aktionsmonats im September 2020 Vorteile zu gewähren. An den Wochenenden im September sowie am Dienstag, den 22. September 2020 wurde eine tarifliche Sonderaktionen für die Kundinnen und Kunden für das VBB-Gebiet angeboten. Einzelfahrkarten konnten als Tageskarten genutzt werden, Zeitkarteinhaber konnten mit ihrem Fahrschein das Angebot verbundweit nutzen.
Frage 11:
Ist der Beantwortung der Fragen aus Sicht des Senates etwas hinzuzufügen?
Frage 1:
Welche Übergänge sieht der Verkehrsvertrag bei den S-Bahn-Linien des #Ringsystem in den neuen
Ringvertrag vor?
Frage 3:
In welchem Zeitraum soll die Umstellung laufen?
Antwort zu 1 und 3:
Im #Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring (#SBR-VV) sind folgende Betriebsstufen (BS)
vorgesehen:
BS 1: ab 01.01.2021 – Linie #S47
BS 2: ab 01.07.2022 – zusätzlich Linie #S46
BS 3: ab 14.10.2022 – zusätzlich Linie #S8
BS 4: ab 14.04.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Stammzuggruppen)
BS 5: ab 13.10.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Tageszuggruppen)
2
Ab diesen Terminen entfällt die korrespondierende Leistung im #Interimsvertrag für das
Teilnetz Ring (SBI-VV).
Frage 2:
Trifft es zu, dass zu festgelegten Stichtagen auf den verschiedenen Linien auf #Neubaufahrzeuge umgestellt
wird? Ist ein stichtagsbezogener Übergang zwischen Alt- und Neubaufahrzeugen im Interesse des Senats?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 4:
In welchen Intervallen erfolgt die Auslieferung der Fahrzeugbaureihen 483 und 484?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Neubaufahrzeuge der Baureihe (BR) #483 [Viertelzug] und #484 [Halbzug] werden ab
dem ersten Quartal 2021 kontinuierlich entsprechend der #Fertigungslinie des Herstellers
montiert und anschließend in das Netz der Berliner S-Bahn überführt. Dort finden weitere
Arbeiten zur #Inbetriebsetzung sowie #Probefahrten statt. Nach Vorliegen aller
Voraussetzungen werden die Fahrzeuge vom Hersteller an die S-Bahn zur Abnahme
bereitgestellt. Im Rahmen der Abnahme werden die Fahrzeuge dann eingehend auf einen
vertragskonformen Zustand geprüft. Die Abnahmen erfolgen dann ebenfalls kontinuierlich
bis ins Jahr 2023 hinein.
Jeweils vor Beginn der einzelnen Betriebsstufen stellt sich der Lieferumfang der
Fahrzeuge entsprechend der nachfolgenden Tabelle dar.“
Betriebsstufe (BS) BR
483
BR
484
für BS 1 ab 01.01.21 5 5
für BS 2 ab 01.07.22 16 19
für BS 3 ab 14.10.22 – 7
für BS 4 ab 14.04.23 – 27
für BS 5 ab 13.10.23 – 27
Summe 21 85
Frage 5:
Was passiert mit den übergebenen Neubaufahrzeugen, ehe sie in den Linienbetrieb aufgenommen werden?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nachdem die Fahrzeuge wie in der Antwort zu Frage 4 beschrieben abgenommen
wurden und damit in das Eigentum der S-Bahn übergegangen sind, müssen sie nach
aktuellem Stand an einem geeigneten Standort bis zur Aufnahme des Verkehrs in der
entsprechenden Betriebsstufe abgestellt werden.“
3
Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Verantwortung der rechtzeitigen Beschaffung
(#Produktion, #Erprobung, #Abnahme und #Bereitstellung) der erforderlichen #Serienfahrzeuge
gemäß SBR-VV bei der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Ab dem 01.01.2021 sind gemäß
Anhang P des SBR-VV ein #Fahrgastprobebetrieb mit den neuen Fahrzeugen auf der Linie
S47 sowie ergänzende Tests zu diesem Fahrgastprobebetrieb vorgesehen. Erkenntnisse
aus diesen Tests sind in Maßnahmen zu bündeln, die in der Produktion der
Serienfahrzeuge umzusetzen sind. Die Vorserienfahrzeuge (10 Fahrzeuge der ersten
Betriebsstufe) sind an die Konstruktion der Serienfahrzeuge anzupassen. Gegebenenfalls
wird eine #Neuzulassung der Vorserienfahrzeuge erforderlich, die ebenfalls in der
Verantwortung der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Für all diese Aspekte ist es erforderlich,
dass ausreichend Fahrzeuge bei der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung stehen, die nicht
für den Fahrgastbetrieb verplant sind.
Frage 6:
Wenn Fahrzeuge bis zu ihrem jeweiligen Linieneinsatz abgestellt werden, wie lang ist dann die längste
Abstelldauer für ein Fahrzeug?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In Abhängigkeit vom tatsächlichen #Abnahmetermin können sich auch längere
Abstelldauern von bis zu acht Monaten ergeben, sofern die Fahrzeuge nicht vorfristig
genutzt werden.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine verbindliche Aussage zu etwaigen Abstelldauern
einzelner Fahrzeuge derzeit nicht erfolgen kann, da der Fahrgastbetrieb und die
ergänzenden Tests weder begonnen noch abgeschlossen wurden und demzufolge
Auswirkungen auf die Produktion der Serienfahrzeuge sowie etwaige Umbauten der
Vorserienfahrzeuge nicht bekannt sind.
Frage 7:
Sehen die Verkehrsverträge mit der S-Bahn Berlin GmbH auch einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge
vor, bzw. lassen diese einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge zu? Wenn nicht, würde der Senat hier
nachverhandeln, um vorzeitig Neubaufahrzeuge im Linieneinsatz zu bestellen?
Antwort zu 7:
Der SBR-VV sieht keine entsprechende Regelung vor. Der Senat hat derzeit auch keine
gesicherte Erkenntnis, dass Neufahrzeuge verbindlich vorzeitig für einen Einsatz im
Fahrgastbetrieb zur Verfügung stehen. Zudem müssten dafür auch die infrastrukturellen
Voraussetzungen durch die Infrastrukturunternehmen der DB AG geschaffen werden. Die
Anstrengungen sind insoweit aktuell darauf gerichtet, die vertraglich vereinbarten
Betriebsstufen abzusichern, insbesondere im Bereich der Bahnstromversorgung. Für
einen noch früheren Einsatz der Neufahrzeuge sieht der Senat derzeit auch deshalb keine
Grundlage.
4
Frage 8:
Wurden zwischen VBB und S-Bahn Berlin GmbH Gespräche geführt für ein alternatives #Einsatzkonzept der
Neubaufahrzeuge (früherer Einsatz der Neubaufahrzeuge auf den Linien im Ringvertrag)? Wenn ja, wie
sieht dieses aus?
Antwort zu 8:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat bisher keine Gespräche mit dem Ziel
eines früheren Einsatzes der Neufahrzeuge auf den Linien im SBR-VV geführt. Auf die
Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Bahn-Außenring in der Metropolregion Berlin-Brandenburg
V o rb e me r k u n g d e r F ra g e st e lle r
Berlin wächst, die Verflechtung mit dem direkten Umland ebenso. Vor dem Hintergrund der anwachsenden Verkehrsströme muss nach Ansicht der Fragesteller die Infrastruktur weiterentwickelt werden. Der Ausbau des Berliner Außenrings (#BAR) zu einer #Ringbahn für #Regionalverkehr könnte einen weiteren Schub für die Verkehrswende in der #Metropolregion Berlin-Brandenburg bringen. Durch den Ringbetrieb würden die verschiedenen nach außen verlaufenden Linien des Berliner Personennahverkehrsnetzes miteinander verbunden. Für den Personenverkehr wird der BAR derzeit jedoch nur abschnittsweise genutzt. Ein äußerer regionaler Ring und die dadurch neu entstehenden Verbindungen hätten positive Auswirkungen auf Pendlerströme und bieten attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr.
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 62 des Abgeord neten Stefan Gelbhaar (Plenarprotokoll 19/175) besteht zwischen der vom Land Berlin geplanten Trassenführung der Tangentiale Verbindung Ost (TVO) und der geplanten Trassenführung der Nahverkehrstangente ein Flächen konflikt, der sich auch auf die Streckenführung des Berliner Außenrings aus wirken könnte.
Mit dieser Anfrage sollen alle diesbezüglichen Planungen und Überlegungen der Bundesregierung öffentlich gemacht werden.
Welche Bedeutung hat ein Ausbau des Berliner Außenrings (BAR) mit Blick auf die Verkehrswende , die Pendlerströme und tangentialen Passa gierströme sowie die Kapazität des Gesamtnetzes in der Metropolregion Berlin/Brandenburg nach Ansicht der Bundesregierung?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 14. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Welche Auswirkungen auf die vorhandenen Zulaufstrecken, insbesondere auf den laut DB Netz AG als „Überlastete Schienenwege“ klassifizierten Strecken, sind bei einem Ausbau des Außenrings für den Personen verkehr zu erwarten?
Die Fragen 1 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin zu ständig.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) hat ein Ausbau des BAR keine entlastende Wirkung für die Kernstrecken in der Innenstadt, da das Ziel der meisten Reisenden die Innenstadt ist.
Für den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege haben die Länder keinen weiteren Ausbau des Berliner Außenringes (BAR) angemeldet.
Welchen konkreten Bedarf kalkuliert die Bundesregierung für den Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) auf dem östlichen Außenring, der durch das Berliner Stadtgebiet führt, und auf welcher Grundlage Annahme wurde diese Kalkulation getroffen?
Grundlage für die Ermittlung der Bedarfe im SPNV sind Erhebungen der Besteller für die Verkehrsleistungen.
Nach Auskunft der DB AG gibt es im gesamten Verbundgebiet Befragungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) und Verkehrszählungen. Die Verwertung bzw. Verarbeitung der konkreten Zahlen sowie die Einbeziehung weiterer Prognosewerte obliegt dem VBB. Bei einer absehbaren Veränderung zu den bestellten Verkehren wird die DB AG eingebunden.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor.
Bietet die vorhandene Infrastruktur des Berliner Außenrings nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend Kapazität für zusätzlichen Schienenpersonennahverkehr , insbesondere auf den östlichen Strecken abschnitten?
Nach Auskunft der DB AG wären für eine Mehrung der Verkehre auf dem östlichen BAR im SPNV bauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Berlin hat daher die Untersuchungen zur Nahverkehrstangente (NVT) begonnen. Die DB AG ist in diese Untersuchungen eingebunden. Ein erstes Ergebnis daraus ist die Freihaltung eines Korridors in der Größe von zwei weiteren Gleisen parallel zum östlichen BAR. Das Land Berlin hat noch keine Entscheidung zur konkreten Umsetzung getroffen.
Im Bereich des Karower Kreuzes hat das Land Berlin mittels einer Bestellung Anforderungen an den Umbau gestellt, sodass ein zukünftiger #Bahnhof#Karower Kreuz errichtet werden kann.
Welche #Zugzahlenprognose ergibt sich nach dem Bundesverkehrswege plan für 2030 auf dem östlichen Berliner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung abschnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfernverkehr differenzieren) ?
Die Zugzahlen gemäß Zielnetzprognose 2030 lauten:
Strecken- nummer
Knotenname 1
Knotenname 2
Schienen- personen- fernverkehr (SPFV)
SPNV
Schienen- güter- verkehr (SGV)
6126
Glasower Damm Ost
Selchow West
2
0
84
6126
Selchow West
Schönefeld
2
0
84
6126
Schönefeld
Grünauer Kreuz Süd
2
0
84
6126
Grünauer Kreuz Süd
Grünauer Kreuz Nord
2
0
77
6126
Grünauer Kreuz Nord
Berlin Wendenheide
2
74
99
6126
Berlin Wendenheide
Berlin Eichgestell
2
74
99
6080
Berlin Eichgestell
Eichgestell Nord
0
0
59
6080
Eichgestell Nord
Biesdorfer Kreuz Süd
0
0
72
6080
Biesdorfer Kreuz Süd
Biesdorfer Kreuz Mitte
0
0
68
6080
Biesdorfer Kreuz Mitte
Biesdorfer Kreuz Nord
0
0
63
6080
Biesdorfer Kreuz Nord
Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080
0
72
47
6067
Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080
Berlin-Hohenschönhausen
0
72
47
6067
Berlin-Hohenschönhausen
Berlin-Karow Ost
0
72
52
6067
Berlin-Karow Ost
Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087
0
36
18
6087
Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087
Berlin-Karow West
0
36
18
6087
Berlin-Karow West
Schönfließ
0
86
33
6087
Schönfließ
Schönfließ West
0
86
33
Welche Ist-Zugzahlen ergaben sich 2018/2019 auf dem östlichen Berliner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung abschnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfemverkehr differenzieren) ?
Es wird auf Anlage 1 verwiesen.
Welche konkreten Maßnahmen und Projekte , B. Regionalverkehrshalte oder andere Eisenbahninfrastruktur , plant die DB AG zum Ausbau des Berliner Außenrings (bitte einzeln auflisten)?
Welchen Planungsstand (inklusive voraussichtlicher Fertigstellungstermin) haben diese Maßnahmen jeweils erreicht?
Welche Baukosten sind für die Maßnahmen prognostiziert oder veranschlagt, und über welche Haushaltstitel soll die Finanzierung erfolgen?
Nach Auskunft der DB AG ist die DB Station&Service AG für 15 Verkehrs stationen am BAR zuständig:
Bergfelde , Flughafen BER – Terminal 5, Gehrenseestraße , Genshagener Heide (inaktiv), Golm , Hohen Neuendorf West, Hohenschönhausen , Ludwigsfelde
Die Wiederherstellung der Bahnsteige am BAR in Potsdam-Pirschheide ist für Ende 2023 vorgesehen. Im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur in der Region um Berlin (i2030, abrufbar unter: https://www.i2 030.de/) befinden sich sieben Stationen in Planung, deren Inbetriebnahme nach 2030 avisiert ist:
Bucher Straße, Karower Kreuz, Malchow Nord , Pankow Park, Schönerlinder Straße, Sellheimbrücke , Turmbahnhof Glasower Damm.
Eine Gesamterneuerung der Stationen Hohen Neuendorf West, Marquardt und Priort erfolgt in den kommenden Jahren. Die Verkehrsstation Gehrenseestraße wird erneuert und mit einem Aufzug versehen. In Schönfließ wird bspw. die Personenüberführung erneuert. In Golm werden die Bahnsteige verlängert und in Saarmund werden Aufzüge gebaut.
Die genannten Maßnahmen werden über die Leistungs- und Finanzierungs vereinbarung und Landeshaushaltsmittel finanziert.
Welche bahntechnischen Anlagen und Bauwerke wie z. Rohbau Bahnhöfe oder stillgelegte Gleise und Haltestellen können kurz- bis mit telfristig ausgebaut beziehungsweise reaktiviert werden, um den Lücken schluss im Schienenpersonenverkehr des Außenrings vorantreiben zu können?
Welche sonstigen bahntechnischen Anlagen und Bauwerke sind notwen dig, um den Außenring zu schließen und als Ring nutzen zu können?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Gesamtvorhaben i2030 enthält wesentliche Ausbaumaßnahmen , wie die Planung einer
S-Bahnverlängerung von Wartenberg über das Karower Kreuz als Teilprojekt. Für einen Ausbau aus kapazitiven Gründen stehen derzeitig nur im Bereich Sellheimbrücke – Wartenberg Vorhalteflächen und viergleisige Brückenbau werke zur Verfügung.
Nach Auskunft der DB AG ist eine mittelfristige Reaktivierung (Planung, Bau recht, Baubetriebsplanung) unter Umständen nach der Bestellung der Stationen Genshagener Heide oder Satzkorn durch das Land Brandenburg oder den VBB möglich.
Steht die Bundesregierung bezüglich einer generellen Regionalverkehr Ringlinie mit den Landesregierungen Berlin und Brandenburg im Aus tausch?
Wennja , in welcher Form, und mit welchem Ziel? Wenn nein, warum nicht, und für wann ist dies geplant?
Welche Konsequenzen hat die Realisierung des derzeitig geplanten Streckenverlaufs der Tangentialen Verbindung Ost (TVO)
für die Trassenführung der Nahverkehrstangente (NVT),
auf den Berliner Außenring, wenn die Nahverkehrstangente bei Bei behaltung des derzeitigen Planungsstands der TVO ebenfalls reali siert wird?
Hat die DB Netz AG für eine mögliche Verlegung des Berliner Außen rings ggf. Grobvarianten untersucht und eine überschlägige Kosten ermittlung dazu durchgeführt ?
Wenn ja , mit welchen Kosten ist in Abhängigkeit der Variante mindes tens zu rechnen?
Wird die Bundesregierung auf eine Änderung des derzeit geplanten Ver laufs der TVO beim für die Straßenplanung zuständigem Land Berlin hinwirken,
um einer erforderlichen Anpassung der Streckenführung des Berliner Außenrings entgegenzuwirken,
um eine Inanspruchnahme neuer, bisher nicht dafür vorgesehener Flächen für die Trasse der NVT, insbesondere im Bereich Wuhl heide-Spreequerung , und hieraus zusätzlich entstehende Kosten zu vermeiden?
Falls nicht, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für eine gegebenenfalls erforderliche Änderung des geplanten Verlaufs der NVT und des Berliner Außenrings?
Die Fragen 10, 11, 16 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge meinsam beantwortet.
Die Bestellung von Verkehrsleistungen im Regionalverkehr obliegt den Auf gabenträgern für den SPNV.
Nach Auskunft der DB AG sind die Planungen für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO), die NVT und BAR aufeinander abgestimmt. Die Planungsbeteilig ten stehen im regelmäßigen Austausch.
Der geplante Streckenverlauf der TVO (TVO-Optimierung) führt in großen Teilen parallel zur Vorhaltetrasse der NVT. Lediglich im Bereich Wuhlheide – Spreequerung besteht Abstimmungsbedarf aufgrund der Trassenführung der TVO, die hier in die Trasse der NVT rückt. Eine Trassierungsstudie wurde für die NVT beauftragt. Nach Auskunft der DB AG wird eine Grobvariantenunter suchung und überschlägige Kostenermittlung Bestandteil der Trassierungs studie für die NVT sein.
An welchen Anlagen des BAR müssten bei Realisierung der NVT Ver änderungen vorgenommen werden, und in welchen Abschnitten (bitte genaue Kilometrierung angeben) des BAR müsste die Gleislage ver ändert werden?
Nach Auskunft der DB AG wird die NVT im Abschnitt südlich des Biesdorfer Kreuzes zwischen BAR und TVO verlaufen. Dies bietet Vorteile bei der An ordnung der Bahnhöfe und Lärmvorsorge. Zwischen der Kreuzung mit der U-Bahn-Linie U5 und der Strecke der S3 im Bereich Wuhlheide ist hierfür ein Trassentausch erforderlich. Dafür werden die Gleise des BAR in westlicher Richtung neu errichtet und anschließend die Gleistrasse des heutigen BAR für die NVT umgenutzt.
Somit wird die Gleislage des BAR zwischen km 30,2 und km 27,1 parallel zur heutigen Lage westlich verschoben. Darüber hinaus ist in diesem Abschnitt das bestehende Kreuzungsbauwerk zur U5 für vier Gleise zu erweitern. Im Bereich Biesdorfer Kreuz Süd sind zudem Änderungen in der Gleislage der abzweigen den Kurven notwendig.
Gäbe es bei Bau der NVT durch die notwendige Verlegung des BAR Flächenkonflikte , und wenn ja , an welche Stellen, und wie sind diese aufzulösen?
Nach Auskunft der DB AG soll die beschriebene Verlegung des BAR auf vor handenen Flächen der DB Netz AG stattfinden, sodass es in diesem Bereich zu keinen Flächenkonflikten kommt.
Ist aus Sicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Gleis führung des Berliner Außenrings (Nutzung für Schienenpersonenfemver kehr und Schienengüterverkehr) bei Realisierung des derzeitigen Pla nungsstands beziehungsweise der derzeit verfolgten Variante der TVO und Bau der NVT (Nutzung für Schienenpersonennahverkehr) geändert neu angelegt werden muss, und steht die Bundesregierung dies bezüglich mit dem Land Berlin im Austausch?
Wenn ja , welche Vorüberlegungen auch zur Sicherung und Freihaltung der Trasse sind für dieses Vorhaben bereits angestellt worden?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 13 verwiesen.
Welchen Einfluss hat die Entwurfsplanung zur Trassenführung der TVO im Bereich Wuhlheide-Spreequerung , die laut Bundesregierung „in die Trasse der NVT rückt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Münd liche Frage 62, Plenarprotokoll 19/ 175), auf die Bauzeiten für die NVT und den Betrieb für den Eisenbahnverkehr auf dem Berliner Außenring?
Nach Auskunft der DB AG hat die geplante Trassenführung der TVO im Be reich Wuhlheide-Spreequerung keinen direkten Einfluss auf den Bahnbetrieb des BAR, da der BAR in diesem Bereich in seiner derzeitigen Lage bestehen bleibt.
Welche Bauvorleistungen sind gegebenenfalls jetzt beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Bau der TVO zu berücksichtigen , um eine spä tere Verlegung des Berliner Außenrings mit möglichst geringen bau lichen Eingriffen und Betriebsunterbrechungen zu ermöglichen, und wel che Voruntersuchungen hat die DB AG in Abstimmung mit dem Land Berlin dazu bereits vorgenommen bzw. veranlasst?
Nach Auskunft der DB Netz AG werden im Rahmen der Bauarbeiten zur TVO einzelne Eisenbahnüberführungen so ausgelegt, dass zur Inbetriebnahme der TVO die Gleise des BAR in die neue Lage gerückt werden können. Detaillierte Voruntersuchungen fanden noch nicht statt.
,,Berliner Außenring (BAR) in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“ Drucksache 19/24797
Ist-Zugzahlen auf dem östlichen Berliner Außenring
Ist-Betriebsprogramm 2018
Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
4
SPNV
81
SGV
37
Sonstige
14
Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
0
SPNV
38
SGV
27
Sonstige
11
Strecke 6067, Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
7
SPNV
135
SGV
73
Sonstige
19
Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen – Biesdorfer Kreuz-Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
7
SPNV
135
SGV
62
Sonstige
14
Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
0
SPNV
0
SGV
71
Sonstige
8
6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
1
SPNV
10
SGV
75
Sonstige
18
Ist-Betriebsprogramm 2018
Strecke 6126 Eichgestell Nord – Eichgestell
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
0
SPNV
8
SGV
53
Sonstige
16
Strecke 6126 Eichgestell – Grünauer Kreuz Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
10
SPNV
110
SGV
84
Sonstige
24
Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
3
SPNV
82
SGV
73
Sonstige
14
Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
5
SPNV
114
SGV
90
Sonstige
20
Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
5
SPNV
83
SGV
90
Sonstige
20
Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche
im Jahr 2018.
Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden. Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.
Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.
Quelle: Deutsche Bahn AG 2 von 4
Anlage 1
Ist-Betriebsprogramm 2019
Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
4
SPNV
84
SGV
24
Sonstige
12
Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
1
SPNV
41
SGV
19
Sonstige
9
Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
5
SPNV
81
SGV
32
Sonstige
20
Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen – Biesdorfer Kreuz-Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
5
SPNV
81
SGV
23
Sonstige
10
Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
3
SPNV
0
SGV
25
Sonstige
10
Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
4
SPNV
3
SGV
18
Sonstige
9
Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell Nord – Eichgestell
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
3
SPNV
3
SGV
18
Sonstige
9
Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell – Grünauer Kreuz-Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
9
SPNV
120
SGV
68
Sonstige
20
Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
3
SPNV
80
SGV
S9
Sonstige
8
Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
16
SPNV
124
SGV
78
Sonstige
lS
Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
7
SPNV
83
SGV
78
Sonstige
15
Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche im Jahr 2019. Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden.
Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.
Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.