S-Bahn: Eigentumsverhaeltnisse und Instandhaltungsverantwortung fuer die Bruecke am S-Bahnhof Ahrensfelde
Ereignis
Die Deutsche Bahn AG ist die uneingeschränkte Eigentümerin der Brücke über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Ahrensfelde einschließlich der beiden dazugehörigen Kopfbauten. Dementsprechend liegt sowohl das aktuelle Verfügungsrecht als auch die vollständige Verantwortung für die bauliche Instandsetzung und Instandhaltung dieses Infrastrukturobjektes in Händen der Deutschen Bahn AG.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1877
Ich frage den Senat:
1. Wer ist der Eigentümer, bzw. wer sind die Eigentümer der Brücke über die Bahnanlagen am S-Bahnhof Ahrensfelde inklusive der beiden Kopfbauten?
2. Wer übt gegenwärtig das Verfügungsrecht über diese Brücke inklusive der beiden Kopfbauten aus? Wer ist für die bauliche Instandsetzung, Instandhaltung verantwortlich?
3. Falls die Fragen momentan noch nicht endgültig zu beantworten sind, wann ist mit einer endgültigen Klärung der Fragen im Zusammenhang mit dem Eigentums- und Verfügungsrecht zu rechnen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1877
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Eigentümer ist die Deutsche Bahn AG.
Zu 2.:
Die Deutsche Bahn AG hat die volle Verantwortung.
Zu 3.:
Die Beantwortung erübrigt sich (siehe zu 1. und 2.)
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Unterbrechung eines ueberbezirklichen Wanderweges durch den S-Bahnlueckenschluss Neukoelln-Treptower Park
Ereignis
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Unterbrechung eines stark frequentierten Wanderweges vom Görlitzer Park in Kreuzberg über die ehemalige Trasse der Görlitzer Bahn nach Treptow durch den S-Bahn-Lückenschluss zwischen Neukölln und Treptower Park sowie mit der Frage, ob bezirkliche oder senatorische Initiativen zur Aufrechterhaltung des Weges ergriffen wurden. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, erklärt, dass der Bahndamm seit 1990 als Wegeverbindung genutzt und 1995/1996 durch das Natur- und Grünflächenamt Treptow befestigt worden sei, dass die Planung einer übergeordneten Grünverbindung im Bereich des S-Bahnrings nicht umgesetzt werden könne, weil ein Tunnelbauwerk zur Querung der Bahnanlagen wegen der Prioritätensetzung für die Wiederherstellung des S-Bahnrings, fehlender finanzieller Mittel und zu erwartender schlechter Akzeptanz nicht weiter verfolgt worden sei und dass alternative Wegeführungen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens zwischen der DB AG und dem Bezirksamt Treptow geklärt würden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2011 (Kleine Anfrage Nr. 2011)
Kleine Anfrage Nr. 13/2011 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über Unterbrechung eines überbezirklichen Wanderweges durch den S-Bahnlückenschluß Neukölln – Treptower Park
Ich frage den Senat:
Ist dem Senat bekannt, daß seit dem Fall der Mauer ein stark frequentierter Wanderweg vom Görlitzer Park in Kreuzberg über die ehemalige Trasse der Görlitzer Bahn nach Treptow entlang der Eisenbahnstrecke existiert? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Wanderweg?
Trifft es zu, daß weder von bezirklicher Seite noch vom Senat Initiativen ergriffen wurden, um diesen Wanderweg auch nach dem S-Bahnlückenschluß zwischen Neukölln und Treptower Park aufrechtzuerhalten? Wenn ja, wie erklärt sich der Senat dieses Verhalten? Wenn nein, welche Initiativen wurden wann von wem ergriffen?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, im laufenden Bauverfahren noch dahingehend einzugreifen, um die Aufrechterhaltung dieses Wanderweges sicherzustellen?
Berlin, den 4. April 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2011
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Der Bahndamm der ehemaligen Görlitzer Bahn wird seit 1990 als Wegeverbindung genutzt. Durch das Natur- und Grünflächenamt Treptow wurde der Weg in den Jahren 1995 und 1996 zwischen dem Görlitzer Park und der Elsenstraße durchgängig befestigt. Der Senat begrüßt dies als Beitrag zur bezirksübergreifenden Grün- und Erholungskonzeption für Kreuzberg und Treptow.
Zu 2.:
Die Planung einer übergeordneten Grünverbindung, wie sie im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm Berlins seit 1994 enthalten ist, kann im Bereich des S-Bahnrings zwischen Neukölln und Treptower Park nicht umgesetzt werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Lückenschluß wurde der Bau eines Tunnelbauwerkes zur Querung der S-Bahnanlagen erörtert. Auf Grund der Prioritätensetzung für die Wiederherstellung des S-Bahnrings, der nicht verfügbaren finanziellen Mittel für ein Tunnelbauwerk dieser Größenordnung und der zu erwartenden schlechten Akzeptanz durch die Bevölkerung wurde die Planung für eine Querung der Bahnanlagen in Fortsetzung des Bahndammes der ehemaligen Görlitzer Bahn nicht weiter verfolgt.
Im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben S-Bahnringlückenschluß Treptower Park – Kieflolzstraße sind alternative Wegeführungen über das Bahngelände zur Kieflolzstraße bzw. über eine Verbindung entlang der Kleingärten zur Matthesstraße als Alternativen vorgeschlagen worden. Ob eine Realisierung möglich ist, wird außerhalb dieses Verfahrens zwischen der DB AG und dem Bezirksamt Treptow geklärt.
Zu 3.:
Keine. Aus den unter Punkt 2. genannten Gründen erübrigt sich ein Eingreifen in das laufende Bauverfahren.
Berlin, den 9. Juni 1997
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
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S-Bahn: Verschiebung des Baubeginns fuer den suedoestlichen Zugang des S-Bahnhofs Unter den Linden
Ereignis
Der bauliche Auftakt zur Wiedereröffnung des südöstlichen S-Bahn-Zugangs Unter den Linden vor der Russischen Botschaft musste aufgrund komplexer Abstimmungsverfahren mit der Denkmalschutzbehörde und verzögerter Genehmigungserteilungen durch das Eisenbahn-Bundesamt verschoben werden. Die Deutsche Bahn AG hat den revidierten Baubeginn für die Beseitigung der provisorischen Holzverschalung nunmehr für den Juli des laufenden Jahres anvisiert und veranschlagt eine Gesamtbauzeit von circa sechs Monaten.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2259
Ich frage den Senat:
1. Teilt der Senat meine Auffassung, daß der Zugang zur S-Bahn vor der Russischen Botschaft für den ÖPNV wichtig ist und der gegenwärtige Zustand mit der Holzverschalung ein jämmerliches Bild abgibt?
2. Warum ist mit dem Bau noch nicht begonnen worden, obwohl der Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1239 (LPD Nr. 26/97 S. A 11) den Baubeginn für das 1. Quartal 1997 angekündigt hatte?
3. Was hat der Senat bisher unternommen, damit die Fertigstellung im August 1997 erfolgen kann, wie sie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1239 als Ziel angegeben wurde?
4. Wann wird die Bretterbude entfernt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2259
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2. bis 4.:
Wie von der zuständigen Deutschen Bahn AG und der DB Projekt GmbH Knoten Berlin öffentlich bekanntgegeben wurde, mußte der bisher geplante Baubeginn für den südöstlichen Zugang des S-Bahnhofs Unter den Linden wegen unvorhersehbar schwierigen Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde und verzögerten Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt verschoben werden.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist nunmehr ein Baubeginn im Juli d. J. vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von ca. sechs Monaten gerechnet. Die Fertigstellung im August 1997 als Zielsetzung ist seinerzeit von der DB AG in eigener Verantwortung angekündigt worden (vgl. die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 1239 vom 4. Oktober 1996).
Da der Senat von Berlin für das Bauvorhaben nicht zuständig ist und insbesondere keinen Einfluß auf Genehmigungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes hat, konnte er auch nichts zur Fertigstellung des Zugangs im August 1997 unternehmen.
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Wiedereroeffnung des S-Bahn-Eingangs Unter den Linden vor der Russischen Botschaft
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rita Keil (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Bedeutung des S-Bahn-Zugangs vor der Russischen Botschaft für den ÖPNV, dem als jämmerlich bezeichneten Zustand der Holzverschalung, der Verzögerung des angekündigten Baubeginns im ersten Quartal 1997 sowie den Bemühungen des Senats zur Fertigstellung im August 1997. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, teilt die Auffassung zur Wichtigkeit des Zugangs, erklärt jedoch, dass der bisher geplante Baubeginn wegen unvorhersehbar schwieriger Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde und verzögerter Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt verschoben werden musste, die Deutsche Bahn AG nunmehr einen Baubeginn im Juli 1997 mit einer Bauzeit von ca. sechs Monaten vorsehe und der Senat für das Bauvorhaben nicht zuständig sei und insbesondere keinen Einfluss auf Genehmigungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes habe.
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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2259 (Kleine Anfrage Nr. 2259)
Kleine Anfrage Nr. 13/2259 der Abgeordneten Rita Keil (Bündnis 90/Die Grünen) über Wiedereröffnung des S-Bahn-Eingangs „Unter den Linden“ vor der Russischen Botschaft
Ich frage den Senat:
Teilt der Senat meine Auffassung, daß der Zugang zur S-Bahn vor der Russischen Botschaft für den PNV wichtig ist und der gegenwärtige Zustand mit der Holzverschalung ein jämmerliches Bild abgibt?
Warum ist mit dem Bau noch nicht begonnen worden, obwohl der Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1239 (LPD Nr. 26/97 S. A 11) den Baubeginn für das 1. Quartal 1997 angekündigt hatte?
Was hat der Senat bisher unternommen, damit die Fertigstellung im August 1997 erfolgen kann, wie sie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1239 als Ziel angegeben wurde?
Wann wird die Bretterbude entfernt?
Berlin, den 2. Juni 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2259
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2. bis 4.:
Wie von der zuständigen Deutschen Bahn AG und der DB Projekt GmbH Knoten Berlin öffentlich bekanntgegeben wurde, mußte der bisher geplante Baubeginn für den südöstlichen Zugang des S-Bahnhofs Unter den Linden wegen unvorhersehbar schwierigen Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde und verzögerten Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt verschoben werden.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist nunmehr ein Baubeginn im Juli d. J. vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von ca. sechs Monaten gerechnet.
Die Fertigstellung im August 1997 als Zielsetzung ist seinerzeit von der DB AG in eigener Verantwortung angekündigt worden (vgl. die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 1239 vom 4. Oktober 1996).
Da der Senat von Berlin für das Bauvorhaben nicht zuständig ist und insbesondere keinen Einfluß auf Genehmigungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes hat, konnte er auch nichts zur Fertigstellung des Zugangs im August 1997 unternehmen.
Berlin, den 2. Juni 1997
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
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S-Bahn: Technische Zwangspunkte und Ersatzplanung fuer drei Aufzugsanlagen am S-Bahnhof Tegel
Ereignis
Eine geometrische Machbarkeitsstudie der ETC Berlin hat dargelegt, dass aufgrund unüberwindbarer Zwangspunkte bezüglich des Bahnsteigs, des Bahnübergangs, der Anschlussbahn sowie der Entwurfsgeschwindigkeit eine direkte ebenerdige Fußweganbindung von der Gorkistraße zum S-Bahnsteig in Tegel unmöglich ist. Als Ersatzlösung wurde die Errichtung von drei behindertengerechten Aufzügen (Eschachstraße, Bahnsteig und Buddestraße) mit Stückkosten von jeweils circa 600.000 DM in Auftrag gegeben.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2029
Ich frage den Senat:
1. Kann der Senat sich noch daran erinnern, daß er mit Inbetriebnahme der S-Bahn von Lichterfelde Ost nach Tegel vor mehr als einem Jahr zugesagt hat, daß unverzüglich die ebenerdige Anbindung des Bahnhofs von der Gorkistraße aus realisiert wird, um den Menschen mit Kinderwagen, Fahrrad und Rollstuhl eine optimale Zugangsmöglichkeit zum S-Bahnsteig zu verschaffen? Wenn ja, warum wurde das nicht realisiert? Wenn nein, warum nicht?
2. Kann der Senat bestätigen, daß bei Verzicht auf den ebenerdigen Zugang zur Gorkistraße zur optimalen Anbindung des Bahnhofs zwei oder sogar drei Aufzugsanlagen notwendig sind? Wie hoch sind die Installationskosten einer einzigen Aufzugsanlage, und wie hoch sind die durchschnittlichen Betriebskosten eines Aufzugs pro Jahr, und an wie vielen Tagen ist eine Aufzugsanlage im S-Bahnhof durchschnittlich pro Jahr defekt?
3. Trifft es zu, daß der S-Bahnhof Tegel bei der Wiederinbetriebnahme der S-Bahnstrecke nach Hennigsdorf nicht nach Norden hin zur Gorkistraße verschoben wird und es auch keinen direkten Zugang von der Gorkistraße zum S-Bahnsteig gibt? Wenn ja, wie wollen der Senat einen kostengünstigen und behindertengerechten Zugang realisieren, und wie soll das Umsteigen zwischen S-Bahn und den Bussen, die durch die Gorkistraße fahren, optimal gestaltet werden?
4. Wie lang sind die Entfernungen beim Umsteigen zwischen der S-Bahn und den Buslinien nach dem gegenwärtigen Stand der Planung, und wie bewertet der Senat diese Umsteigewege hinsichtlich der Fahrgastfreundlichkeit?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2029
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Der Fragesteller wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß der Senat für S-Bahn-Anlagen nicht zuständig ist. Insofern konnte der Senat auch nicht vor mehr als einem Jahr die ebenerdige Anbindung des Bahnhofs Tegel zusagen und hat dies auch nicht getan. Allenfalls kann der Senat auf die DB AG einwirken, ihm sinnvoll erscheinende Lösungen auf ihre Machbarkeit prüfen und gegebenenfalls realisieren zu lassen.
Zu den sie betreffenden Fragen 1 bis 3 hat die zuständige Deutsche Bahn AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
„Im Februar 1996 wurde von ETC Berlin eine im Auftrag der PB DE erarbeitete Studie mit Darstellung der geometrischen Zwangspunkte für den ebenerdigen Zugang von der Gorkistraße zum S-Bahnsteig Bf Tegel vorgelegt.
Dem Resümee dieser Studie ist zu entnehmen, daß auf Grund der Zwangspunkte (Bahnsteig, Bahnübergang, Anschlußbahn NBE, Gleismindestabstand und der Entwurfsgeschwindigkeit) eine Fußverbindung zwischen dem Bahnsteig und der Gorkistraße nicht möglich ist.
Zu 2.:
Nach Vorliegen der im Punkt 1 genannten Studie wurde als Ersatzlösung sofort die Planung von drei behindertengerechten Aufzügen – Ost (Eschachstraße), Mitte (Bahnsteig) und West (Buddestraße) – in Auftrag gegeben. Die Entwurfsplanungen bzw. teilweise Ausführungsplanungen liegen hierzu bereits vor.
Die Kosten für eine (1) Aufzugsanlage im S-Bf Tegel betragen ca. 600 TDM. Davon entfallen ca. 50 % auf den Bauanteil.
Für Wartung und Instandhaltung einschl. geringfügiger Reparatur einer Aufzugsanlage sind jährlich ca. 8 bis 12 TDM aufzuwenden.
Da Aufzugsanlagen erst seit 1996 in unseren Sachanlagenbestand übernommen wurden, liegen uns noch keine Erhebungen über die Häufigkeit von Defekten an diesen Anlagen vor. Hierbei wäre dann auch zu unterscheiden über technische Defekte und mutwillige Zerstörung (Vandalismus), mit der es auch in allen anderen baulichen Anlagen (Treppen, Rampen) erhebliche Probleme gibt.
Zu 3.:
Eine Verlegung des Bahnsteiges ist im Rahmen der Grunderneuerung (GVFG) nicht geplant.
Da eine Fußweganbindung von der Gorkistraße auf Grund der im Punkt 1 aufgeführten Zwangspunkte nicht möglich ist, ergibt sich auch keine Sinnfälligkeit für eine Lageverschiebung des Bahnsteiges.“
Zu 4.:
Die Umsteigewege zwischen dem Zugang des S-Bf Tegel und den Omnibushaltestellen betragen je nach Richtung zwischen 290 m und 330 m. Diese Längen werden als nicht optimal bewertet, sind jedoch – wie oben ausgeführt – nicht zu vermeiden.
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S-Bahn: Staedtebauliche Planungsverfahren und Gelaendeverhaeltnisse fuer einen moeglichen Nordzugang am Bahnhof Karow
Ereignis
Die Erschließung des Wohnungsbaustandortes Karow Nord wird übergeordnet durch den bestehenden S-Bahnhof Karow und den von der Deutschen Bahn AG neu in die Planungen aufgenommenen Haltepunkt Buch Süd gewährleistet. Die Realisierung eines zusätzlichen nördlichen S-Bahn-Zugangs zum Hubertusdamm ist planungsrechtlich und zeitlich an die zukünftige städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs gebunden und erfordert im Zuge der laufenden Bebauungsplanverfahren des Bezirks Weißensee eine vorherige Klärung der Zuwegungsrechte über die betroffenen Privatgrundstücke.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2143
Ich frage den Senat:
1. Wann soll der nördliche Zugang zum S-Bahnhof Karow hergestellt werden?
2. Ist zugleich mit der Herstellung dieses Zuganges die Errichtung einer Fahrradabstellanlage beabsichtigt?
3. Wann sollen diese Arbeiten abgeschlossen sein?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2143
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Der Senat geht in seiner Planung für die übergeordnete ÖPNV-Anbindung des Wohnungsbaustandortes Karow Nord neben dem bestehenden S-Bf Karow (S 8) mit seinem bestehenden Ausgang zur Bahnhofstraße von einem neuen Haltepunkt Buch Süd aus, den die dafür zuständige Deutsche Bahn AG auf Bitte des Senats in ihre Planung aufgenommen hat.
Ein nördlicher Zugang zum S-Bf Karow wäre deshalb nicht zwangsläufig erforderlich, zumal zwischen dem Bahnhof und dem Hubertusdamm in dem betreffenden Bereich keine Zuwegung vorhanden ist (privates Grundstück). Mit dem Bezirk Weißensee besteht Einvernehmen darüber, daß un nördlicher Zugang zum S-Bf Karow nur zusätzlich zum geplanten S-Bahnhof Buch-Süd und dabei erst im Zusammenhang mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Hubertusdammes in Angriff zu nehmen wäre. Wegen des städtebaulichen Hintergrunds laufen zwischen dem Bezirk und dem für das Entwicklungsgebiet zuständigen Investor auch Gespräche, u. a. auch zur Ermöglichung der Zuwegung über die bisher privaten Grundstücke.
Der Bezirk Weißensee bereitet zur Zeit die Bebauungspläne für die Umgebung des Bahnhofs einschließlich einer Zuwegung zu einem möglichen nördlichen Zugang vor. Die Grundstücksfrage ist als Voraussetzung für eine nähere Planung des Zugangs erst in diesem Zusammenhang zu klären. Insofern lassen sich für die Realisierung des Nordzugangs keine verbindlichen Termine nennen.
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S-Bahn: Bauzeitliche Fristen fuer die Installation der Aufzugsanlagen am S-Bahnhof Treptower Park
Ereignis
Nach der regulären Inbetriebnahme des grundsanierten östlichen S-Bahnsteigs am S-Bahnhof Treptower Park mit beiden Bahnsteigkanten am 9. Dezember 1996 hat die Deutsche Bahn AG den zeitlichen Ablauf für die technische Komplettierung präzisiert. Gemäß den aktuellen Ausführungsplanungen der zuständigen Bahngesellschaft ist die Installation und betriebsfertige Übergabe der beiden Personenaufzüge für das III. Quartal 1997 vorgesehen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2141
Ich frage den Senat:
1. Wann wurde der sanierte östliche S-Bahnsteig am Treptower Park in Betrieb genommen, warum ist dort der Einbau des Aufzugs vergessen worden, warum wurde dieses Defizit bisher nicht nachgeholt, und wann wird mit dem Einbau der Aufzugsanlage am östlichen S-Bahnsteig begonnen?
2. Wie will der Senat sicherstellen, daß sich diese Fehlplanung am östlichen S-Bahnsteig nicht wiederholt, und kann er garantieren, daß mit Inbetriebnahme des westlichen S-Bahnsteigs zeitgleich auch die Aufzugsanlage am westlichen S-Bahnsteig in Betrieb genommen werden kann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2141
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Der östliche Bahnsteig S-Bahnhof Treptower Park ist am 9. Dezember 1996 regulär mit beiden Bahnsteigkanten in Betrieb genommen worden.
Nach Auskunft der hier für die Grundsanierung einschließlich Aufzugseinbau zuständigen Deutschen Bahn AG werden beide Aufzüge im III. Quartal 1997 installiert.
Im übrigen hatten wir bereits im Zusammenhang mit Ihrer Kleinen Anfrage 1629 vom 3. Januar 1997 zum gleichlautenden Thema am 19. Februar 1997 geantwortet und auf die Zuständigkeiten und Einflußnahmemöglichkeiten hingewiesen; veröffentlicht im Landespressedienst Nr. 56 vom 20. März 1997.
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S-Bahn: Denkmalpflegerische Vorgaben und Fertigstellungstermin fuer die Fliesenarbeiten im Nordbahnhof
Ereignis
Die Fertigstellungs- und Fliesenarbeiten im S-Bahnhof Nordbahnhof, die unter steter Kontrolle eines Sachverständigen für Denkmalschutz erfolgen, werden bis zum 13. Juni 1997 abgeschlossen sein. Die Grundinstandsetzung erfolgt nach strengen denkmalpflegerischen Vorgaben des Landes Berlin, wobei die erforderlichen Keramikelemente in zeitaufwendiger Einzelanfertigung nach genauer Bemusterung hergestellt werden müssen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1950
Ich frage den Senat:
Wie lange wird der Nordbahnhof wie bisher als Ausbildungsstätte benutzt, und wie lange wird er dieser Aufgabe noch dienen müssen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1950
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die für die Durchführung der Arbeiten zuständige Deutsche Bahn AG teilt hierzu folgendes mit:
„Am vorgenannten S-Bahnhof werden die Fertigstellungsarbeiten realisiert. Dabei ist zu beachten, daß die Grundinstandsetzung nach strengen denkmalpflegerischen Vorgaben des Landes Berlin erfolgt.
Die erforderlichen Keramikelemente müssen in Einzelanfertigung nach genau vorgegebener Bemusterung und Bemaßung hergestellt werden. Es kommt bei der geforderten Einzelfliesenauswechslung teilweise zur Beschädigung von Nachbarelementen, die dann nach gleichem sehr zeitaufwendigen Procedere zu beschaffen und zu verlegen sind.
Die noch zu realisierenden Arbeiten
− Verfliesung an Stützen, Wänden und Unterzügen
− Baunebenleistungen im Eingangsbereich
werden bis zum 13. Juni 1997 abgeschlossen sein.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt wie bisher unter steter Kontrolle des Sachverständigen für Denkmalschutz vor Ort.“
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S-Bahn: Bereitstellung von Bundesmitteln zur Finanzierung und Grunderneuerung des Netzes im Haushaltsjahr 1997
Ereignis
Für die fortlaufende Grunderneuerung des Berliner S-Bahn-Netzes werden im Haushaltsjahr 1997 Bundesmittel in Höhe von rund 640 Mio. DM durch den Bund zur Verfügung gestellt. Bezüglich der in Presseberichten diskutierten Differenzbeträge bei der Mittelverwendung früherer Jahre verweisen die zuständigen Bahngesellschaften auf die bereits dokumentierten statistischen Abrechnungen der vorangegangenen parlamentarischen Berichtsperioden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2042
Ich frage den Senat:
1. Trifft der Bericht der Berliner Zeitung vom 18. März 1997 zu, nach dem für 1995 der Bund 732 Mio. DM für Ausbau und Sanierung des Berliner S-Bahnnetzes zur Verfügung gestellt hat, von denen aber nur 512 Mio. DM ausgegeben worden sind? Wenn ja, was ist mit dem Differenzbetrag von 220 Mio. DM geschehen? Wenn nein, warum nicht?
2. Wieviel Geld hat der Bund in den Jahren 1991 bis 1994 zur Verfügung gestellt?
3. Wie hoch war der Betrag, der vom Bund 1996 für Ausbau und Sanierung der Berliner S-Bahn zur Verfügung gestellt worden ist?
4. Wieviel Geld hat der Bund 1997 für Ausbau und Sanierung der Berliner S-Bahn zur Verfügung gestellt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2042
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Für die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage haben wir zuständigkeitshalber die DB Projekt GmbH Knoten Berlin um Auskunft gebeten, die wir nachfolgend zitieren:
Zu 1.:
„Zu den in dem Artikel vom 18. März 1997 in der Berliner Zeitung genannten 732 Mio. DM sollte der Verfasser befragt werden.“
Zu 4.:
„1997 werden rd. 640 Mio. DM für die Grunderneuerung der S-Bahn zur Verfügung gestellt.“
Zu den Fragen 2. und 3. hat die DB Projekt GmbH auf die Antworten zur Kleinen Anfrage Nr. 1508 vom 3. Dezember 1996 verwiesen.
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Bundesmittel fuer Ausbau und Sanierung des Berliner S-Bahnnetzes 1995
Ereignis
Die Kleine Anfrage Nr. 2042 befasst sich mit einem Bericht der Berliner Zeitung vom 18. März 1997, wonach der Bund 1995 732 Mio. DM für Ausbau und Sanierung des Berliner S-Bahnnetzes zur Verfügung gestellt habe, von denen aber nur 512 Mio. DM ausgegeben worden seien, sowie mit der Frage nach dem Verbleib des Differenzbetrags von 220 Mio. DM und den in den Jahren 1991 bis 1994 sowie 1996 und 1997 bereitgestellten Bundesmitteln. Der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Jürgen Klemann, zitiert in seiner Antwort die Auskunft der DB Projekt GmbH Knoten Berlin, wonach zu den in dem Artikel genannten 732 Mio. DM der Verfasser befragt werden sollte, 1997 rd. 640 Mio. DM für die Grunderneuerung der S-Bahn zur Verfügung gestellt würden und zu den Fragen 2 und 3 auf die Antworten zur Kleinen Anfrage Nr. 1508 vom 3. Dezember 1996 verwiesen werde.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/2042 (Kleine Anfrage Nr. 2042)
Trifft der Bericht der Berliner Zeitung vom 18. März 1997 zu, nach dem für 1995 der Bund 732 Mio. DM für Ausbau und Sanierung des Berliner S-Bahnnetzes zur Verfügung gestellt hat, von denen aber nur 512 Mio. DM ausgegeben worden sind? Wenn ja, was ist mit dem Differenzbetrag von 220 Mio. DM geschehen? Wenn nein, warum nicht?
Wieviel Geld hat der Bund in den Jahren 1991 bis 1994 zur Verfügung gestellt?
Wie hoch war der Betrag, der vom Bund 1996 für Ausbau und Sanierung der Berliner S-Bahn zur Verfügung gestellt worden ist?
Wieviel Geld hat der Bund 1997 für Ausbau und Sanierung der Berliner S-Bahn zur Verfügung gestellt?
Berlin, den 15. April 1997
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2042
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Für die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage haben wir zuständigkeitshalber die DB Projekt GmbH Knoten Berlin um Auskunft gebeten, die wir nachfolgend zitieren:
Zu 1.:
„Zu den in dem Artikel vom 18. März 1997 in der Berliner Zeitung genannten 732 Mio. DM sollte der Verfasser befragt werden.“
Zu 4.:
„1997 werden rd. 640 Mio. DM für die Grunderneuerung der S-Bahn zur Verfügung gestellt.“
Zu den Fragen 2. und 3. hat die DB Projekt GmbH auf die Antworten zur Kleinen Anfrage Nr. 1508 vom 3. Dezember 1996 verwiesen.
Berlin, den 3. Mai 1997
Jürgen Klemann Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
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