http://www.berliner-zeitung.de/ueber-berlin-reden/im-gespraech-mit-bvg-chefin-sigrid-nikutta-die-bvg-und-berlin-sind-wie-ein-altes-ehepaar,20812554,30199986.html Wie viel kostet die #Imagekampagne „Weil wir dich lieben“? Wie haben die Berliner darauf reagiert? Im Interview mit der Berliner Zeitung spricht #BVG-Chefin Sigrid Evelyn #Nikutta über den #Social-Media-Coup, nette Berliner, Pläne für eine #U-Bahn zum #Tegeler Flughafengelände und ihre erste Milliarde. Im BVG-Chefbüro sieht es aus wie in einer Werbeagentur. Oder wie bei einer Glaubensgemeinschaft. Es gibt viele gelbe Herzen und das Bekenntnis „Weil wir dich lieben“ – auf Lebkuchen, Ansteckern, Plakaten. Sigrid Evelyn Nikutta arbeitet in einem Ambiente, das man bei der Vorstandschefin des größten deutschen Stadtverkehrsunternehmens nicht erwarten würde. Sind Sie froh, dass der Sturm vorbei ist? Welcher Sturm? Der Shitstorm, der im Internet losbrach, als die BVG-Imagekampagne „Weil wir dich lieben“ begann. Dann sage ich: Ja und nein. Was meinen Sie damit? Unsere Kampagne ist ein grandioser Erfolg. Sie funktioniert besser, als wir uns das jemals erträumt hatten. Wir wollen mit ihr zeigen, dass sich in der …
Kategorie: BVG
Bus: E-Bus Berlin: Ab Sommer fährt die Linie 204 mit kabelloser Ladetechnik sauber durch die deutsche Hauptstadt
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1450 Mit dem Anfang März gestarteten Bau der ersten kabellosen #Ladestation nimmt das Projekt „#E-Bus Berlin“ Fahrt auf. Vom Sommer 2015 an können Fahrgäste auf der Linie 204 eine #geräuscharme und #emissionslose Fahrt durch Berlin erleben. Das Bundesverkehrsministerium fördert das #Modellprojekt im Rahmen des „Internationalen Schaufensters #Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ mit insgesamt rund 4,1 Millionen Euro. Am 18. März 2015 informierten die Projektpartner auf der Baustelle an der Hertzallee über die technischen Details der induktiven Ladetechnik, den aktuellen Projektstand und den weiteren Zeitplan. Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Christian Gaebler, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG, Prof. Dr.-Ing. Dietmar Göhlich, Leiter des Fachgebiets Methoden der Produktentwicklung und Mechatronik an der Technischen Universität Berlin, sowie Jérémie Desjardins, Business Leader PRIMOVE bei Bombardier Transportation, stellten die Eckdaten der erfolgreichen Kooperation von Bund, Land, Verkehrsunternehmen, Wissenschaft und Industrie vor. Sieben Tonnen schwer, fünf Meter lang, zwei Meter breit, 25 Zentimeter dick – das sind die äußeren Merkmale der Ladeplatte, die in der Baugrube an der Hertzallee unter einer Betonschicht verschwinden wird. Im Auftrag der TU Berlin entsteht dort die erste von insgesamt drei induktiven, „unsichtbaren“ PRIMOVE Ladestationen. Die Universität betreibt später auch die Anlage in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Zoologischer Garten. Die wissenschaftliche Begleitforschung der TU Berlin umfasst eine technisch-wirtschaftliche Gesamtbewertung des Projekts „E-Bus Berlin“. So werden beispielsweise erforderliche Ladezeiten und notwendige Kapazitäten der Hochleistungsbatterien bestimmt sowie der Energiebedarf von Heizung und Klimatisierung im Bus ermittelt und Maßnahmen zur Optimierung entwickelt. Mit dem innovativen PRIMOVE System von Bombardier Transportation können die Batterien der Busse dank einer Leistung von 200 Kilowatt binnen weniger Minuten an den Endhaltestellen geladen werden. Vergleichbar mit einer elektrischen Zahnbürste erfolgt die Ladung ohne Kabelkontakt. Sobald der Bus die unterirdische Ladeplatte abdeckt, senkt sich die an der Fahrzeug-Unterseite montierte Aufnahmespule ab und die induktive Energieübertragung beginnt. Dafür wird ein elektromagnetisches Feld erzeugt. Dieses ist für Fahrer, Fahrgäste und Passanten – auch für Menschen mit Herzschrittmachern – übrigens völlig ungefährlich. Durch die Optimierung der Übertragungsfrequenzen und eine ausgeklügelte Abschirmung unterschreitet das Ladesystem die sehr strengen europäischen Grenzwerte deutlich. Weitere induktive PRIMOVE Ladestationen entstehen ab April 2015 im Auftrag der BVG an der zweiten Endhaltestelle der Linie 204 am Bahnhof Südkreuz sowie auf dem Omnibus- Betriebshof an der Indira-Gandhi-Straße, wo die vier E-Busse stationiert sein werden. Auf dem Betriebshof werden zudem von der Vossloh Kiepe GmbH vier Ladepunkte installiert, an denen die Batterien der Busse jeweils über Nacht mit Kabelkontakt vollständig aufgeladen werden. Die vier E-Busse werden in diesem Frühjahr vom Hersteller Solaris gebaut. Die zwölf Meter langen Fahrzeuge entsprechen dem Typ Urbino 12 electric, der bereits in mehreren Städten erfolgreich im Einsatz ist. Die Antriebstechnik liefert der Hersteller Vossloh Kiepe. Die E-Bus- Flotte wird jährlich rund 260 Tonnen CO2 einsparen. Um diesen Effekt zu erreichen, müssten rund 250 Berliner Personenkraftwagen bei durchschnittlichem Fahrverhalten elektrifiziert werden. Voraussichtlich im Mai 2015 wird der erste Bus zur Endabstimmung technischer Komponenten zum Bombardier-Standort in Mannheim geliefert. Anschließend kommen die Fahrzeuge zur Zulassung und Inbetriebnahme nach Berlin, wo dann nach der Schulung von Fahrern und Werkstattpersonal erste Testfahrten – zunächst noch ohne Fahrgäste – stattfinden werden. Nach derzeitigem Planungsstand wird der Betrieb mit E-Bussen auf der Linie 204 im Sommer 2015 starten. Damit testet Berlin als erste europäische Hauptstadt auf einer kompletten Innenstadtlinie E-Busse mit einem kabellosen Ladesystem. —– Grafiken zur Technologie und Fotos (ab 15 Uhr) zum Download unter: www.tu-berlin.de/?id=157939 —– Kontakt Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Pressestelle, Tel.: 030 256-27901, E-Mail: pressestelle@bvg.de Bombardier Transportation Pressesprecher Immo von Fallois, Tel.: 030 98607-1134, E-Mail: immo.von_fallois@de.transport.bombardier.com Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Pressestelle, Tel.: 030 18300-7204/7205, E-Mail: presse@bmvi.bund.de Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Pressestelle, Tel.: 030 90139-4040, E-Mail: pressestelle@senstadtum.berlin.de Technische Universität Berlin Pressesprecherin Stefanie Terp, Tel.: 030 314- 23922, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de
S-Bahn + BVG: Auslastung und Kostendeckung im öffentlichen Nahverkehr, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekenn-zeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten #Busse und #Bahnen der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH sowie #Regionalzüge der #DB AG im Land Berlin jeweils in den Jahren seit 2010? (Bitte nach Jahr und Verkehrs-mittel aufschlüsseln.) Frage 2: Wie hoch war das jährliche #Verkehrsaufkommen im Berliner öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) in den Jahren seit 2010, gemessen in ÖPNV-Wegen? Antwort zu 1.und 2.: Die BVG teilt hierzu mit (Angaben in Mio.): „ Jahr UBF (Unternehmensbeförderungs¬ fälle) Bus/Fähre Straßenbahn U-Bahn 2010 922,0 386,7 166,5 495,9 2011 936,5 386,0 174,3 505,2 2012 937,4 384,9 174,4 507,3 2013 947,3 392,4 175,4 501,2 2014 977,8 405,0 181,1 517,4“ Die DB teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin beförderte folgende Fahrgäste: 2010: 376 Mio. 2011: 383 Mio. 2012: 395 Mio. 2013: 402 Mio. Die Zahl für 2014 liegt noch nicht vor. Reisende DB Regio Berlin 2010: 19,1 Mio. 2011: 20,3 Mio. 2012: 18,5 Mio. 2013: 19,5 Mio. 2014: Daten werden erst nach der Bilanz Pressekonferenz veröffentlicht “ Frage 3: Wie viele Personenkilometer wurden in Bus-sen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 zurückgelegt? (Bitte nach Jahr und Verkehrsmittel aufschlüsseln.) Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: „ Jahr Gesamt Bus/Fähre Straßenbahn U-Bahn 2010 4.120.750.468 1.265.685.974 519.333.577 2.335.757.918 2011 4.133.315.118 1.258.317.846 536.888.362 2.338.108.911 2012 4.139.562.246 1.254.759.599 537.216.831 2.347.585.816 2013 4.129.100.513 1.309.492.045 539.707.488 2.279.900.980 2014 4.262.229.951 1.351.712.363 557.108.603 2.353.408.984 “ „Die DB teilt hierzu mit: Bei der S-Bahn Berlin wurden folgende Verkehrsleis-tungen in Pkm erbracht: 2010: 3.558 Mio. 2011: 3.618 Mio. 2012: 4.101 Mio. 2013: 4.142 Mio. Die Zahl für 2014 liegt noch nicht vor.“ Frage 4: Wie hoch war der durchschnittliche Auslas-tungsgrad in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans? Bitte differenzieren nach: a. Jahr und Verkehrsmittel, b. Jahr und Verkehrszeiten (Haupt-, Früh-, Spät- so-wie Wochenendverkehrszeiten), c. Jahr und Tarifgebieten A, B und C. Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: „ 2010 2011 2012 2013 2014 U-Bahn 18,4 % 18,1 % 18,5 % 18,5 % 18,7 % Straßenbahn 16,6 % 17,3 % 17,4 % 17,6 % 17,9 % Omnibus 15,9 % 15,6 % 15,7 % 16,4 % 16,5 % Für 4 b) und 4c) liegen der BVG keine Daten vor.“ Die DB teilt hierzu mit: „Bei der S-Bahn Berlin wurden folgende Werte zur Sitzplatzauslastung ermittelt: 2010: 45,0% 2011: 41,7% 2012: 42,2% 2013: 41,0% “ Frage 5: Auf wie vielen Fahrten wurde in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 eine Kapazitätsauslastung von 100 % oder mehr, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans, erreicht? (Bitte nach Jahr und Verkehrsmittel aufschlüs-seln.) Frage 6: Auf welchen Streckenabschnitten wurde in den Jahren seit 2010 regelmäßig eine Kapazitätsauslas-tung von 100 % oder mehr, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans, erreicht? Antwort zu 5. und 6.: Der Nahverkehrsplan enthält keine Vorgaben für linienspezifische Kapazitätsstandards. Vielmehr ist dort für alle Linien und Verkehrsmittel for-muliert, dass im Regelfall keine Fahrgäste an Haltestellen zurückbleiben und Überfüllung auch während der Haupt-verkehrszeit nur vereinzelt vorkommen dürfen. Die BVG teilt hierzu mit: „Es kommt nur in Ausnahmefällen vor, dass in einem Streckabschnitt das Fahrgastaufkommen in einem 20-Minuten-Intervall 100 Prozent der angebotenen Gesamt-kapazität überschreitet.“ Genaue Angaben wurden bereits mit den Antworten auf die Kleine Anfrage 17/12928 und die Schriftliche Anfrage 17/13449 übermittelt. Die DB gibt hierzu keine Informationen. Frage 7: Auf welchen Strecken sind in den kommen-den Jahren Angebotsausweitungen oder Angebotskürzun-gen geplant? Antwort zu 7.: Der Aufgabenträger prüft gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im Rahmen der jährlichen Bestellung der Verkehrsleistungen regelmäßig nachfrage-gerechte Angebotsanpassungen. Hierbei sind neben den Veränderungen der Verkehrs-nachfrage in der wachsenden Stadt Berlin aber auch die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen finanziellen Mittel zur Bestellung von ÖPNV1-Leistungen sowie die Fahr-zeugverfügbarkeit der jeweiligen Verkehrsmittel zu be-rücksichtigen. Der Umfang des Verkehrsangebotes im Schienenper-sonennahverkehr und S-Bahnverkehr (SPNV) wird in den kommenden Jahren maßgeblich von der Entwicklung der Regionalisierungsmittel bestimmt. Die Regionalisie-rungsmittel stellen die finanzielle Grundlage für die Be-stellung von Verkehrsleistungen dar und werden den Ländern durch den Bund zur Verfügung gestellt. Ob und inwieweit aus dieser Entwicklung Angebotskürzungen erforderlich oder Angebotsausweitungen möglich werden, kann derzeit nicht bewertet werden, da die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen sind. 1 Öffentlicher Personennahverkehr Mittelfristig sind auch in Zusammenhang mit Erweiterungen der Infrastruktur Angebotsausweitungen im SBahnverkehr geplant. Dazu zählen insbesondere die Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und des Hauptbahnhofes in Nord-Süd-Richtung. Darüber hinaus soll mit dem Streckenausbau der nördlichen S25 ein 10-min-Takt bis Tegel ermöglicht werden. Mit Inbetriebnahme der Streckeninfrastruktur für den Regionalverkehr ist vorgesehen, die Strecke Grünauer Kreuz – Berlin-Schöneweide – Ostkreuz – Berlin- Lichtenberg zusätzlich auch im Regionalverkehr zu bedienen. Einhergehend mit dem Infrastrukturausbau im Bereich Ostkreuz sind auch Verlängerungen von bisher in Berlin-Lichtenberg endenden Regionalbahnlinien vorgesehen. Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG stellt sich in den kommenden Jahren auf einen Zuwachs an Fahrgästen ein, bedingt durch die strukturelle Entwicklung der Stadt (Einwohner- und Arbeitsplatzzunahme, Touristen, mehr ÖPNV-Verkehr durch attraktivere Angebote). In 2015 sind folgende Angebotsverdichtungen geplant: – Ausdehnung des 5-Minuten-Taktes auf der U1 freitags bis ca. 23:00 Uhr – Taktverdichtung MetroBus M41 – Straßenbahnstrecke Hauptbahnhof mit den Linien M5, M8, M10 – Verdichtung der U6 auf 4,3-Minuten-Takt im Dezember 2015 Weitere Angebotsveränderungen in den Jahren 2016 und 2017 (Verdichtung von Takten bei U-Bahn und Straßenbahn bzw. zur Schaffung weiterer neuer Angebote) werden derzeit untersucht und mit dem Aufgabenträger abgestimmt. Weitere Schwerpunkte der Angebotsentwicklung ergeben sich aus dem Nahverkehrsplan.“ Frage 8: Wie hoch waren die Fahrgeldeinnahmen, die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 erzielt haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 8.: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Folgenden sind die Fahrgelderträge inkl. Einnahmenaufteilung in Mio. EUR für die Jahre 2010 bis 2014 dargestellt: 2010 2011 2012 2013 2014 529,3 547,9 570,1 603,0 636,3 Die DB teilt hierzu mit: „S-Bahn Berlin Mio. € 2010 2011 2012 2013 2014 Fahrgelderlöse 311,72 € 326,96 € 339,41 € 374,57 € 393,66 € “ Frage 9: Wie hoch war der absolute und relative Anteil der Fahrgeldeinnahmen in den Jahren seit 2010 am jeweiligen Umsatz der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 9.: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Anteil der vorgenannten Fahrgelderträge an den gesamten Umsatzerlösen beträgt: 2010 2011 2012 2013 2014 80,1 % 81,5 % 82,2 % 82,2 % 80,3 % “ Die DB teilt hierzu mit: „S-Bahn Berlin Mio. € 2010 2011 2012 2013 2014 Umsatzerlöse 511,12 € 541,09 € 568,44 € 638,23 € 651,16 € Fahrgelderlöse 311,72 € 326,96 € 339,41 € 374,57 € 393,66 € relativer Anteil FG am Umsatz 61% 60% 60% 59% 60% “ Frage 10: Wie hoch war der absolute und relative Anteil der Fahrgeldeinnahmen in den Jahren seit 2010 an den ÖPNV-Gesamtkosten im Land Berlin? Antwort zu 10.: Zu dieser Frage können keine Angaben gemacht werden. Die Gesamtkosten der Verkehrsunternehmen sind dem Land Berlin nicht bekannt. Die Eisenbahnunternehmen sind als Privatunternehmen nicht verpflichtet, ihre Kosten dem Land Berlin offen zu legen. Die BVG und die DB gaben hierzu keine Auskünfte. Frage 11: Wie hoch war der Kostendeckungsgrad der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 einschließlich der Bestellerentgelte für erbrachte Verkehrsleistungen? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 11.: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Kostendeckungsgrad (inkl. Ausgleichszahlungen für Verkehrsleistungen, ohne Berücksichtigung Verkehrsinfrastruktur, Ruhegeld, Finanzergebnis aus Zinseffekten aus BilMoG, neutrales und außerordentliches Ergebnis, Rückstellungen für Personalmaßnahmen, Beteiligungserträge) beträgt: 2010 2011 2012 2013 2014 91,6 % 93,5 % 96,6 % 98,6 % 102,3 % “ Die DB gibt hierzu keine Informationen. Berlin, den 18. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)
Bus: BVG testet VDL-Doppeldecker
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1444 Um auch in Zukunft mit passgenauen Verkehrsangeboten den vielfältigen Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden, #testet die BVG ab Sommer 2015 ein weiteres #Doppeldecker-Modell. Das Modell „#Citea DLF“ des niederländischen Herstellers #VDL Bus & Coach ist ein zweiachsiger #Doppeldecker und verfügt über zwei Treppen ins Oberdeck. Ebenso wie sein Kollege, der VDL Eindecker „#Citea LLE“, der seit Januar auf Berlins Straßen unterwegs ist, bringt der Doppeldecker dank seiner Leichtbauweise ein besonders geringes Eigengewicht auf. In welchem Umfang sich dies auf Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß auswirkt, wird sich während der Testphase zeigen. Das 11,4 Meter lange Fahrzeug verfügt über ein innovatives Innenraumdesign. Eine Anzeige informiert die Fahrgäste über die Anzahl der freien Sitzplätze im Oberdeck. Dort verfügt jede Sitzreihe über USB-Anschlüsse. Wie schon beim Test-Doppeldecker des Herstellers Scania wird die BVG vor allem den Fahrgastfluss im Fahrzeug testen und dann entscheiden, ob eines der Modelle eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Flotte darstellt. Mit dem Modell „Citea DLF“ tritt VDL in den Markt für Doppeldecker im Linienverkehr ein. Für den Reisebusverkehr produziert VDL bereits erfolgreich Doppeldecker.
Tarife + BVG + S-Bahn: Kosten und Einnahmen durch Fahrscheinkontrollen im öffentlichen Nahverkehr (I), aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele interne und wie viele externe #Fahrscheinkontrolleur*innen standen in den Jahren seit 2010 im Dienst der #BVG A.ö.R. oder der #S-Bahn Berlin GmbH? (Bitte nach Jahr, interne/externe Fahrscheinkon-trolleur*innen und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.)? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durchschnittlich standen der BVG in: 2010bis zu 70 externe und bis zu 10 BVG #Fahrausweisprüfer, 2011bis zu 80 externe und bis zu 10 BVG Fahraus-weisprüfer, 2012bis zu 80 externe und bis zu 17 BVG Fahraus-weisprüfer, 2013bis zu 100 externe und bis zu 40 BVG Fahraus-weisprüfer, 2014bis zu 100 externe und bis zu 40 BVG Fahraus-weisprüfer täglich zur Verfügung. Weiterhin werden anlassbezogene Fahrausweiskon-trollen durch BVG-Sicherheitsmitarbeiter sowie durch externen Sicherheitsmitarbeiter des Dienstleisters durch-geführt.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „In 2010 waren bei der S-Bahn täglich bis zu 62 #Kontrolleure im Einsatz und ab 2011 bis zu 70 Kontrolleure. In den darauffolgenden Jahren ist die Anzahl der täglich eingesetzten Kontrolleure auf täglich 72 bis 80 schrittwei-se angehoben worden.“ Frage 2: Welche Kosten sind der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 durch den Einsatz interner Fahrscheinkontrolleur*innen und durch die Beauftragung externer Unternehmen für die Durch-führung von Fahrscheinkontrollen entstanden? (Bitte nach Jahr, Verkehrsunternehmen sowie internen und externen Kontrolleur*innen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Beantwortung der Frage 2 ist der BVG in der vorgegebenen Frist nicht möglich. Für die Beantwortung wären noch interne detaillierte Abstimmungen notwen-dig.“ Frage 3: Wie hoch sind die Einnahmen, die BVG A.ö.R. und S-Bahn-Berlin in den Jahren seit 2010 durch die Erhebung „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG übermittelt hierzu das ´Beigebrachte erhöh-te Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Ab-schreibung auf Forderungen): • 2010 4.628,8 Tsd. EUR • 2011 1.633,9 Tsd. EUR • 2012 2.712,1 Tsd. EUR • 2013 5.250,7 Tsd. EUR • 2014 6.829,4 Tsd. EUR“ Frage 4: Wie hoch sind die Netto-Erträge nach Abzug aller Kosten, die bei der Erhebung der „erhöhten Beförde-rungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat hierzu nach Abzug aller relevanten Kosten folgende Jahresergebnisse ermittelt (Angaben in EUR): 2010 2011 2012 2013 2014 1.513.84 -1.730.614 425.397 1.870.824 1.971.793 Die S-Bahn Berlin hat zu den Fragen 2, 3 und 4 über-mittelt: „Die durch das erhöhte Beförderungsentgelt generier-ten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsaus-fällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschlei-chung.“ Frage 5: Wann werden BVG A.ö.R. und S-Bahn Ber-lin GmbH das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöhen? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG wird die Erhöhung umsetzen, sobald die erforderliche Anpassung der gesetzlichen Grundlagen abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die Anpas-sung des § 9 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-bahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB). Zum Zeitpunkt des Ab-schlusses des Verfahrens der Verordnungsänderung kann die BVG keine Aussage treffen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Höhe des EBE [Anmerkung – EBE: Erhöhtes Beförderungsentgelt] ist in § 9 der Beförderungsbedin-gungen des ´Gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunter-nehmen (VBB-Tarif)´ geregelt. Grundlage dafür ist die ´Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedin-gungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen´ (VO-ABB) sowie die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Sobald diese Ver-ordnungen seitens des Verordnungsgebers, des Bundes-ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), angepasst wurden, kann auch eine Änderung im VBB-Tarif erfolgen. Wann dies der Fall sein wird, wissen wir nicht.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2015)
Tarife + BVG + S-Bahn: Kosten und Einnahmen durch Fahrscheinkontrollen im öffentlichen Nahverkehr (II), aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn Berlin um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahme der BVG wurde von ihr in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie ist nachfolgend wiedergegeben. Die S-Bahn Berlin hat in der für die Bearbeitung vorgegebenen Frist nicht geantwortet. Frage 1: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 jeweils zum Jahresende der Betrag der #offenen #Forderungen (in Euro) der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gegenüber #säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter #Beförderungsentgelte“? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die im Jahresabschluss der BVG ausgewiesenen offenen Forderungen an erhöhtem Beförderungsentgelt betrugen in den Jahren 2010 3.818.619 Mio. EUR 2011 2.459.070 Mio. EUR 2012 2.175.792 Mio. EUR 2013 4.069.012 Mio. EUR 2014 7.570.484 Mio. EUR. In den Beträgen sind jahresübergreifende Forderungen enthalten.“ Frage 2: Wie hoch waren in den Jahren seit 2010 der Betrag der Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, auf die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH verzichtet haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 3: Aus welchen Gründen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH jeweils auf Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ verzichtet? Antwort zu 2 und 3: Die BVG hat zu 2 und 3 übermittelt: „Ein Verzicht auf Forderungen erfolgt bei der BVG nicht. Bei Forderungen, die gemäß der VBB-Tarif- und VBB-Beförderungsbedingungen die Voraussetzungen zur Ermäßigung des ´Erhöhten Beförderungsentgelts´ erfüllen, erfolgt eine Ermäßigung von 40 auf 7 EUR, der Anteil an den Gesamtforderungen liegt bei ca. 18%. Weiterhin werden Forderungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen aus Kulanz oder wegen Uneinbringbarkeit ausgebucht.“ Frage 4: Mit welchen Inkassounternehmen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 zusammengearbeitet? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG steht mit der ´arvato Infoscore Forderungsmanagement GmbH´ Rheinstraße 99 in 76532 Baden-Baden im Vertrag.“ Frage 5: Wie viele Vorgänge mit offenen Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat im Rahmen des Inhalts der vertraglichen Vereinbarungen für die Jahre 2010 312.871 2011 171.480 2012 141.490 2013 213.637 2014 307.900 Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt an das oben erwähnte Inkassounternehmen übergeben.“ Frage 6: Wie hoch war die Summe der offenen Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Summe ergibt sich in der Regel aus der lt. VBB-Tarif und VBBBeförderungsbedingungen je Einzelfall geschuldeten Forderung.“ Frage 7: Wie hoch waren die Einnahmen, die Inkassounternehmen in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen offener Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Anteilig am Gesamtübergabevolumen wurden durch das Inkassounternehmen folgende Realisierungsquoten erreicht: 2010 47% 2011 53% 2012 58% 2013 56% 2014 50%“ Frage 8: Wie viele gerichtliche Mahnverfahren haben BVG und S-Bahn in den Jahren seit 2010 gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund erhöhter Beförderungsentgelte eingeleitet? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 9: Wie hoch waren die Gerichts- und Prozesskosten, die in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen von offenen Forderungen der BVG A.ö.R. und der SBahn Berlin GmbH gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Die BVG hat zu 8 und 9 übermittelt: „Die BVG leitet selber keine gerichtlichen Mahnverfahren ein, diese sind Inhalt der vertraglichen Vereinbarung.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)
BVG + S-Bahn + Tarife: Wie viel kosten Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrscheinautomaten der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gibt es aktuell in Berlin? (Bitte nach Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat derzeit 687 stationäre und 422 mobile #Fahrausweisautomaten (in Straßenbahnen) im Einsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin sind derzeit 478 stationäre Fahrscheinautomaten im Einsatz.“ Frage 2: Welche Kosten entstanden den Verkehrsunternehmen seit 2010 durch #Anschaffung sowie #Wartung und Betrieb von Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren 2010 bis 2014 ergeben sich durchschnittliche Kosten für Anschaffung und Wartung von Fahrscheinautomaten (inkl. Abschreibungen) in Höhe von ca. 5,2 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin entstanden in den vergangenen Jahren durchschnittlich 5,0 Mio. EUR an Wartungsund Betriebskosten im Bereich Automaten. Die Anschaffungskosten für die letzte Automatengeneration betrugen bei der S-Bahn Berlin über 10 Mio. EUR.“ Frage 3: Wie viele Beschwerden haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten erhalten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren vor 2012 erfolgte durch die BVG keine Differenzierung nach Beschwerden wegen defekter Fahrscheinautomaten. Für die Jahre ab 2012 ergeben sich folgende Werte: 2012: 68 2013: 89 2014: 63“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin erhielt in den vergangenen Jahren folgende Anzahl an Beschwerden: 2013: ca. 2.500 Stück 2014: ca. 4.400 Stück“ Frage 4: In wie vielen Fällen haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten oder Fahrkarten-Fehldrucke Erstattungsleistungen erbracht und welche Kosten sind dadurch entstanden? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG ist in den genannten Jahren folgende Anzahl von Störungen aufgetreten. Mit angegeben ist auch die Summe der Erstattungszahlungen aufgrund der Störungen, welche jedoch nicht mit den entstandenen Kosten gleichzusetzen ist. Eine Ermittlung der Kosten für die Erstattung von fehlerhaft gedruckten Fahrausweisen ist leider nicht möglich. BVG: 2010: 5.240 Fälle mit rd. 90 Tsd. EUR 2011: 4.993 Fälle mit rd. 100 Tsd. EUR 2012: 4.484 Fälle mit rd. 91 Tsd. EUR 2013: 5.338 Fälle mit rd. 112 Tsd. EUR 2014: 6.648 Fälle mit rd. 137 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat im Jahr 2014 ca. 55 TEUR bei 5.033 Vorgängen aufgrund von Automatenreklamationen erstattet. Weiter zurückliegende Statistiken können wir aufgrund der systemseitigen Schwärzung abgeschlossener Vorgänge gemäß BDSG leider nicht darstellen.“ Frage 5: Wie viele Fahrscheinautomaten mussten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-Euro- Scheine, und wie viele wegen Problemen bei der Annahme der neuen 10-Euro-Scheine umgerüstet oder ausgetauscht werden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- und der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche Kosten sind durch diese Umrüstungen entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Bis wann werden die Umrüstungen abgeschlossen sein? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche weiteren Kosten werden durch Umrüstungen oder Austausch von Fahrscheinautomaten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-, 10- oder auch der neuen 20-Euro-Scheine entstehen? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5-, 10- sowie 20-Euro-Scheine.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Wegen der neuen Euro-Banknoten ist nicht der Austausch ganzer Automaten, sondern lediglich der Banknotenakzeptoren notwendig. Diese wurden im Zuge der Einführung der neuen 5- und 10-Euro Banknoten getauscht. Künftig folgende bzw. neue Banknoten (bspw. 20-Euro) verursachen keine weiteren Kosten an BVGFahrscheinautomaten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Sowohl bei der Umstellung der 5- als auch 10 EURNote kam es bei der S-Bahn Berlin zu keinerlei Umrüstungsproblemen. Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Die Umstellung der 5- und 10-EUR-Scheine ist bereits seit einiger Zeit abgeschlossen. Die nächste Umstellung wird mit dem 20-EUR-Schein im November 2015 erfolgen. Über das normale Budget hinausgehende Kosten sind nicht zu erwarten.“ Frage 6: Welche Kosten entstanden in den Jahren seit 2010 durch Anschläge und Vandalismus an Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „BVG: 2010: rd. 84 Tsd. EUR 2011: rd. 252 Tsd. EUR 2012: rd. 180 Tsd. EUR 2013: rd. 146 Tsd. EUR 2014: rd. 186 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Folgende Kosten entstanden der S-Bahn Berlin in den vergangenen Jahren infolge von Vandalismus an Fahrscheinautomaten: 2013: 150 TEUR 2014: 350 TEUR“ Frage 7: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abo-Karten sowie der VBB-fahrCards? (Bitte nach Jahr, Fahrscheinart und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abokarten sowie VBB-fahrCards entstanden der BVG Kosten in Höhe von durchschnittlich 762 Tsd. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin entstanden in den zurückliegenden Jahren durchschnittliche Kosten in Höhe von ca. 800 TEUR bezüglich der Beschaffung von Fahrausweismaterial.“ Frage 8: Welche Kosten entstanden und entstehen durch die Umrüstung von Zeit- und Abo-Karten auf die VBB-fahrCard sowie durch die Anschaffung, Wartung und den Betrieb entsprechender Lesegeräte in Bussen und für mobile Fahrscheinkontrollen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das Budget für die erste Stufe des Projekts EFM beträgt 7,139 Mio. EUR, davon wurden 1,255 Mio. EUR durch den Bund gefördert. Für Wartung und Betrieb fielen bisher Kosten in Höhe von 500 Tsd. EUR p. a. an. Dem gegenüber stehen reduzierte Prozesskosten und erhöhte Einnahmen in Höhe von insgesamt ca. 1,0 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die erforderlichen Mittel für die technische Anpassung der Kontrollgeräte, Verkaufssysteme bzw. Hintergrundsysteme werden größtenteils durch Fördermittel des Bundes bereitgestellt. Für genauere Informationen zur Größenordnung verweisen wir auf die Projektleitung im VBB.“ Frage 9: Aus welchen Mitteln werden diese Umrüstungskoten finanziert? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Umrüstungskosten werden zu 75 % aus BVGMitteln (verkehrsvertragsfinanziert) und zu 25 % aus Bundesmitteln–Projektförderung finanziert.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Förderung erfolgt teilweise aus Bundesmitteln für das Projekt INNOS Start. Die VU [Anmerkung – VU: Verkehrsunternehmen] müssen teilweise jedoch auch auf eigene Investitionsmittel zurückgreifen, so z.B. für Kosten der Chipkartenbeschaffung. Für genauere Auskünfte zur externen Finanzierung verweisen wir auf die Projektleitung des VBB.“ Frage 10: An wie vielen extern betriebenen Vertriebsstellen in und außerhalb von Bahnhöfen werden zu welchen Konditionen Fahrscheine verkauft? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat mit Stand vom 02.02.2015 insgesamt 45 private Verkaufsstellen in der U-Bahn und 230 private Verkaufsstellen im Straßenland. Diese privaten Kooperationspartner erhalten für ihre Tätigkeit eine Staffel- Provision auf den Bruttoumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat aktuell 27 private Agenturen (davon 24 Service Stores) auf Bahnhöfen und 26 Kioske im näheren Bahnhofsumfeld vertraglich gebunden. Die Konditionen werden einzeln verhandelt und sind demzufolge vertraulich. Es besteht aber eine Staffelung je nach Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistung. Durch den größeren Dienstleistungsumfang der Service Stores (Ausstellung von Kundenkarten, Abo- Antragsberatung) bekommen diese eine etwas höhere Provision als bspw. Kioske im Straßenland.“ Frage 11: Welcher Anteil der Fahrgeldeinnahmen wird durch externe Vertriebsstellen erzielt? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der Umsatzanteil der privaten Verkaufsstellen liegt bei rund 18 % am Gesamtumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin werden unter 5 % des Gesamtumsatzes durch externe Vertriebspartner/Agenturen erbracht.“ Frage 12: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 durch den Vertrieb von Fahrscheinen insgesamt? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Frage 13: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 der prozentuale und absolute Anteil der Kosten für Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen an den erzielten Fahrgeldeinnahmen? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Berlin, den 06. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)
BVG + S-Bahn + VBB + Tarife: Pilotbetrieb ÖPNV-Nulltarif an Sommer-Wochenenden, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich #AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)
BVG: Neues BVG-Kundenzentrum in Alt-Tegel – 60.000. Nutzer des Abo 65plus begrüßt, aus BVG
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1420 Die #BVG hat am heutigen Mittwoch ein neues #Kundenzentrum in #Alt-Tegel eröffnet. An der Berliner Straße 1a, unmittelbar gegenüber der beliebten Fußgängerzone #Gorkistraße, finden BVG-Kunden auf knapp 80 Quadratmetern ab sofort das volle Service-Angebot rund um den Berliner Nahverkehr. An drei Arbeitsplätzen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wochentags von 6.30 bis 20.30 Uhr, sonnabends und sonntags von 10 bis 17.30 Uhr für alle Fragen rund um die BVG zur Verfügung. Das neue Kundenzentrum bietet: · das komplette VBB-Fahrausweissortiment (Berlin und Umland) nebst kompetenter Beratung · Beratung, Antragstellung und Informationen rund um das Abo · Ausstellung und Verlängerung von Kundenkarten · Fahr- und Ausflugtipps · Mobilitätsberatung · Verkauf von Veranstaltungstickets · Souvenirs · Registrierung zur Nutzung von Carsharing bei unseren Partnern Citroen, DriveNow und Greenwheels (zu Sonderkonditionen für unsere Abonnenten) Zusammen mit Reinickendorfs Bezirksbürgermeister Frank Balzer eröffnete die BVG-Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta heute Mittag die neuen Räumlichkeiten. Damit bietet die BVG ihren Fahrgästen nun an acht Standorten, über die ganze Stadt verteilt, die gesamte Palette vom Einzelfahrschein bis zum Geschenk für Bus- und Bahnfans. Von dem neuen Standort im Nordwesten verspricht sich die BVG ein weiteres Wachstum von Stammkunden in den Bezirken Reinickendorf, Mitte und Pankow. Ein echtes Erfolgsprodukt ist dabei das Abo 65plus, das ab 581,80 Euro im Jahr freie Fahrt im gesamten Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg (VBB) bietet. Zur Eröffnung des Kundenzentrums in Alt-Tegel konnte BVG-Chefin Nikutta mit Helmut Walbrecht aus Reinickendorf den 60.000. Nutzer dieses Angebots bei der BVG begrüßen.
BVG + S-Bahn: Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn (Aug ´14 – Jan ´15), aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wie viele Minuten (kumuliert) #verspäteten sich die eingesetzten #Züge der #BVG im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.01.2015? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 1.: Eine linienscharfe Erfassung der Verspätungsminuten ist gemäß Verkehrsvertrag nicht vorgesehen. Im Rahmen der Berichterstattung an den Aufgabenträger wird die #Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrsträger übermittelt. Als unpünktliche Abfahrten werden hierbei Verfrühungen von mehr als 90 Sekunden und Verspätungen von mehr als 210 Sekunden in Bezug auf die geplante Abfahrtszeit erfasst. Für die Pünktlichkeit bei der #U-Bahn und bei der #Straßenbahn ergaben sich gemäß Bericht der BVG AöR für den Zeitraum August bis Dezember 2014 folgende Anteile an pünktlichen Abfahrten pro Monat und Linie (Angaben in Prozent): Pünktlichkeit U-Bahn und Straßenbahn August 2014 bis Dezember 2014 (Angaben in Prozent) Monat Linie 8/ 2014 9/ 2014 10/ 2014 11/ 2014 12/ 2014 U1 97,4 97,7 96,5 95,4 96,3 U2 96,7 96,2 94,7 95,2 96,6 U3 98,8 98,7 96,3 96,2 97,1 U4 99,7 99,8 99,7 99,4 99,4 U5 98,7 98,6 98,5 98,4 98,7 U6 98,2 98,5 98,1 94,7 95,9 U7 96,8 96,6 96,7 94,4 93,3 U8 98,1 97,8 96,6 95,2 97,8 U9 98,0 95,8 97,0 94,0 95,6 U55 99,9 99,9 99,8 99,7 99,5 ΣU-Bahn 97,7 97,3 96,8 95,3 96,1 M1 91,1 90,8 91,0 88,8 89,8 M2 97,1 97,1 97,0 94,3 95,4 M4 91,3 92,6 90,8 91,7 91,3 M5 88,6 89,4 85,4 86,2 89,7 M6 86,8 84,1 83,4 84,1 86,7 M8 88,0 87,2 88,5 87,5 91,1 M10 94,9 93,1 92,6 91,4 93,1 M13 88,7 85,7 84,4 87,6 83,7 M17 87,6 91,3 87,4 88,7 87,4 12 88,5 87,9 89,1 85,1 88,3 16 94,0 94,1 95,1 94,0 93,8 18 98,1 97,6 97,7 97,0 95,6 21 92,7 90,6 83,9 73,2 74,0 27 86,5 90,5 85,8 86,4 85,7 37 87,9 91,8 91,8 91,8 86,8 50 89,3 87,0 85,9 85,5 87,4 60 93,8 93,4 92,1 92,5 91,1 61 94,1 92,2 92,1 90,7 91,2 62 95,4 94,4 93,4 92,5 91,4 63 90,3 90,0 88,4 86,1 85,8 67 91,1 85,8 92,4 92,4 90,0 68 93,8 94,9 94,7 93,6 93,6 ΣTram 90,7 90,4 89,2 88,6 89,1 Die Werte für Januar 2015 lagen zum Zeitpunkt der Antworterstellung noch nicht vor. Frage 2: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäteten sich die eingesetzten Züge der #S-Bahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (#VBB) übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden #Verspätungsminuten: Monat Verspätungsminuten* August 2014 19.668 September 2014 34.084 Oktober 2014 27.892 November 2014 27.749 Dezember 2014 27.697 Januar 2015 21.527 Summe 158.617 * Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Verspätungsminuten auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Frage 3: Zu wie vielen Zugausfällen kam es bei der SBahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 3.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden störungsbedingten Ausfällen: Monat Ausfälle** August 2014 2.349 September 2014 4.469 Oktober 2014 10.600 November 2014 8.797 Dezember 2014 2.286 Januar 2015 1.494 Summe 29.995 ** In die angegebenen Summenwerte geht jede vollständig ausgefallene Zugfahrt mit dem Wert 1 ein. Nur teilweise ausgefallene Zugfahrten werden entsprechend des prozentualen Anteils des ausgefallenen Streckenabschnitts mit einem Wert zwischen 0 und 1 berücksichtigt. Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Ausfälle auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Die im Folgenden dargestellten Werte ausgefallener Zugkilometer (Zugkm) stellen eine Kumulation aus störungsbedingten und baubedingten Ausfällen und Mehrleistungen dar. Darüber hinaus wurden die für die Hauptverkehrszeit vorgesehene Verstärkerzuggruppe der S1 und die zweite Verstärkerzuggruppe der S5 aufgrund Fahrzeugmangel nicht eingesetzt. Aufgeteilt auf Linien fielen im Land Berlin folgende Zugleistungen aus (Angaben in Zugkm): Linie 1 2 25 3 41 42 45 Monat August 2014 -9.825 -882 -770 -390 -12.090 -10.571 -4.154 September 2014 -32.942 -13.389 -6.791 -17.067 -9.880 -17.935 -4.766 Oktober 2014 -27.277 -18.291 -21.258 -18.341 -22.869 -22.511 -17.162 November 2014 -21.809 -12.270 -19.184 -20.403 -23.652 -23.505 -19.520 Dezember 2014 -11.258 -4346 -3448 -5789 -4.602 -6.784 -3.841 Januar 2015 -41.152 -74.307 -57.324 -102 -2.079 -2.008 52.802 Summe -144.263 -123.485 -108.775 -62.092 -75.172 -83.314 3.359 Linie 46 47 5 7 75 8 85 9 Monat August 2014 -2.925 -2.739 -39.791 -27.973 -67.192 -24.146 -4.239 -5.736 September 2014 -8.875 -3.454 -13.456 -1.257 -8.274 -12.874 -8.987 -10.804 Oktober 2014 -7.834 -4.620 -47.443 -45.309 -41.008 -1.906 -13.303 -19.816 November 2014 -7.526 -4.724 -33.772 -29.044 -30.089 -5.021 -8.140 -13.116 Dezember 2014 -1.407 -567 -6.887 -3.822 -3.857 -1.536 -3.495 -1.098 Januar 2015 -1.922 -574 -6.612 -2.605 1.156 10.186 13.714 24.149 Summe -30.489 -16.678 -147.961 -110.010 -149.264 -35.297 -24.450 -26.421 Frage 4: Wie viele Minuten Verspätungen und Zugausfälle gab es im besagten Zeitraum aufgrund von a) technischen Störungen und b) Witterungseinflüssen wie z. B. Überflutung nach Unwetterereignissen oder umgestürzte Bäume. (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 4.: Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund technischer Störungen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 563 5.882 September 2014 787 6.244 Oktober 2014 529 4.722 November 2014 611 5.545 Dezember 2014 757 7.344 Januar 2015 414 4.764 Summe 3.661 34.501 * und ** siehe oben Antwort zu 4. b): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund von Witterungseinflüssen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 0 11 September 2014 0 0 Oktober 2014 0 0 November 2014 0 0 Dezember 2014 0 0 Januar 2015 92 586 Summe 92 597 * und ** siehe oben Frage 5: Wie viele Zugkilometer wurden im besagten Zeitraum insgesamt von der S-Bahn Berlin nicht erbracht und in welcher Höhe bewegt sich der aus diesem Grund nach § 17 Abs. 1 des „Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg in den Jahren 2003 bis 2017“ nicht an die S-Bahn Berlin gezahlte finanzielle Betrag? Antwort zu 5.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise wurden im Land Berlin im Zeitraum 01.08.2014-31.01.2015 ca. 1,1 Mio. Zugkm nicht erbracht. Der monetäre Wert dieser nicht erbrachten Zugkm beträgt ca. 9,9 Mio. EUR. Entsprechend den Regularien des Verkehrsvertrages erfolgt die endgültige Feststellung des finanziellen Beitrages für die Jahre 2014 und 2015 im Rahmen der Schlussabrechnungen. Bei Änderungen des Verkehrsangebots sowie Leistungsstörungen, die zu einer erheblichen Verringerung des tatsächlichen finanziellen Beitrags für das jeweilige Kalenderjahr führen, werden bereits die monatlichen Abschläge angepasst. Für den Zeitraum August 2014 bis Januar 2015 wurde der finanzielle Beitrag durch das Land Berlin insgesamt um 3,7 Mio. EUR gekürzt. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)