Bahnhöfe + barrierefrei: Wann wird der S-Bahnhof Nöldnerplatz endlich barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der DB AG wurde dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste nutzen den #S-Bahnhof #Nöldnerplatz täglich? Wie hoch ist die Anzahl der angebundenen #Buslinien? Antwort zu 1: Der S-Bahnhof Nöldnerplatz wird montags bis freitags gemäß Nachfragedaten aus dem Jahr 2012 täglich von insgesamt rund 17.000 Ein- und Aussteigenden genutzt. Der S-Bahnhof Nöldnerplatz wird von drei Buslinien im Tagesverkehr (194, 240, 396) und einer Buslinie im Nachtverkehr (N94) bedient. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die #barrierefreie #Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen im Einzugsgebiet des S-Bahnhofes, wie des Kant-Gymnasium, des Sportplatzes in der Fischerstraße, der Berufsschule Bürowirtschaft, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und weiterer Einrichtungen? Antwort zu 2: Die barrierefreie Erreichbarkeit der angesprochenen Einrichtungen sieht der Senat durch die genannten Buslinien der BVG grundsätzlich gegeben. Auf allen Linien werden niederflurige Busse eingesetzt und im weiteren Streckenverlauf Haltestellen bedient, an denen Übergangsmöglichkeiten zu barrierefrei ausgestatteten Schnellbahnhöfen (bspw. Lichtenberg, Rummelsburg, Treptower Park) bestehen. Sie erschließen zudem weite Teile des direkten Einzugsbereichs in den Bezirken Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg. Gleichwohl wäre aus Gründen der schnelleren Erreichbarkeit auch aus anderen Bezirken ein barrierefreier Zugang zum SBahnhof Nöldnerplatz eine deutliche Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für einen barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofs Nöldnerplatz aus? Aus welchen Gründen wurde der S-Bahnhof Nöldnerplatz bisher nicht barrierefrei ausgebaut? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei Ortsterminen und Beratungen wurde festgestellt, dass zusammen mit dem Einbau von Aufzügen der Zugangstunnel und die Treppen grunderneuert werden müssen. Auf Grund beengter Höhenverhältnisse ist dies praktisch ein Neubau und somit ein sehr kompliziertes und teures Bauvorhaben. Bei der Zugangstunnelsanierung ist die künftige Elektrifizierung zu beachten (die Trasse ist tiefer zu legen). Die Herstellung der Barrierefreiheit am Bahnhof Nöldnerplatz kann aber erst nach Fertigstellung der Grunderneuerung des Bahnhofes Ostkreuz erfolgen.“ Frage 4: Wo wird der S-Bahnhof mit einem Aufzug versehen? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir prüfen derzeit noch die möglichen Varianten: Eine Möglichkeit ist es, einen Aufzug gegenüber der Treppe, eine andere einen Aufzug neben der Treppeneinhausung zu errichten (mit Sanierung der Treppeneinhausung). Des Weiteren wird die Zugänglichkeit zum öffentlichen Straßenland über eine Rampe oder einen Aufzug geprüft.“ Frage 5: Welche Kosten veranschlagt der Bauträger für den barrierefreien Umbau? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Aktuell können wir zu den Kosten noch keine Aussage treffen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist und noch keine konkrete Planung bzw. eine Vorzugsvariante vorliegt.“ Frage 6: Gibt es Planungen bzw. Bestrebungen den SBahnhof mit einem zweiten Ausgang , Richtung Rupprechtstraße zu öffnen? Antwort zu 6: Ein zweiter (östlicher) Zugang zum SBahnhof Nöldnerplatz hätte im Bereich des nordöstlichen Quadranten kein Verkehrsaufkommen, da hier ausschließlich Bahnanlagen vorhanden sind. Somit würde ein neuer östlicher Zugang nur den südöstlichen Quadranten erschließen. Dieser wird jedoch zu einem Teil auch vom westlichen Zugang des S-Bahnhofes Lichtenberg mit erschlossen. Daher wird der Bau eines derartigen Zugangs kurzfristig nicht verfolgt. Frage 7: Wie beurteilt der Senat die Anzahl der Fahrradstellplätze im näheren Umfeld des S-Bahnhofs Nöldnerplatz? Antwort zu 7: Auf dem südlich der S-Bahn gelegenen Vorplatz befindet sich eine überachte Fahrradabstellanlage und auf beiden Seiten des S-Bahnausgangs Fahrradbügel. Seitens des Bezirksamts Lichtenberg als zuständige Behörde für den ruhenden Verkehr wurde bislang kein Bedarf für weitere Abstellmöglichkeiten signalisiert. Nach Vorort-Einschätzungen ist jedoch ein solcher erkennbar. Es müsste aber erst geprüft werden, ob für weitere Abstellmöglichkeiten freie Flächen im näheren Umfeld zum S-Bahnhof zur Verfügung stehen. Frage 8: Erachtet der Senat eine barrierefreie Unterführung auch für Fahrräder im Bereich des S-Bahnhofes Nöldnerplatz unter den Gleisen für sinnvoll? Antwort zu 8: Eine Unterführung für Fahrradfahrende am S-Bahnhof ist zwar wünschenswert, wäre aber baulich sehr aufwändig und ist wegen der nur rd. 220 m entfernten Querungsmöglichkeit an der Eisenbahn-Überführung Stadthausstraße nicht vertretbar. Berlin, den 20. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2015)

barrierefrei + Bahnhöfe + U-Bahn: Barrierefreiheit für drei weitere U-Bahnhöfe noch vor Weihnachten

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=1330 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauabteilung der BVG machen allen #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, Familien mit #Kinderwagen, Tannenbaumträgern und schwer beladenen Geschenkelieferanten ein Weihnachtsgeschenk. Dank guter Planung konnten noch rechtzeitig vor den Festtagen auf den U-Bahnhöfen #Kurfürstendamm, #Leinestraße und #Hallesches Tor insgesamt vier neue #Aufzüge in Betrieb gehen. Damit sind die Bahnhöfe Kurfürstendamm und Leinestraße nun komplett #barrierefrei. Am Halleschen Tor ist die U1 vom Straßenland aus barrierefrei erreichbar. In der Leinestraße wurde der Aufzug, nach Beendigung der Bahnhofsinstandsetzung im Herbst, abschließend eingebaut und am heutigen Freitag in Betrieb genommen. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 900.000 Euro. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig direkt mit der Straßenebene. Im Zuge der Grundinstandsetzungsarbeiten des Bahnhofs Leinestraße wurde der gesamte Bahnsteigbereich bereits barrierefrei erneuert. Am U-Bahnhof Kurfürstendamm konnte der nunmehr dritte Aufzug eröffnet werden. Damit ist nun die vollständige Barrierefreiheit für diesen Bahnhof in beide Fahrtrichtungen gegeben, hier wurde zuletzt nun auch der Zugang zur U1 durch einen Aufzug barrierefrei hergestellt. Der neue Aufzug verbindet nun auch den südlichen Bahnsteig der Linie U1 mit dem Straßenland. Die Baukosten liegen hierfür bei ca. 1,3 Millionen Euro. Am Halleschen Tor gingen am heutigen Freitag gleich zwei Aufzüge, einer je Bahnsteigseite, in Betrieb. Die neuen Aufzüge verbinden die Bahnsteige der U1 direkt mit der Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau der Aufzüge wird 2015 auch der gesamte Bahnsteigbereich der U1 barrierefrei erneuert. Die Baukosten für beide Aufzüge liegen bei 3,6 Millionen Euro. Damit sind nun 108 der insgesamt 173 Berliner U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun mit Rampen ausgestattet.

barrierefrei + Bahnhöfe: Monatelanges Treppensteigen Rolltreppen in Berlin rollen nicht, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/monatelanges-treppensteigen-rolltreppen-in-berlin-rollen-nicht/11139484.html In Berlin funktionieren die #Rolltreppen häufig nicht. Wir zeigen Ihnen, wo der Rekord im #Stillstand aufgestellt wurde und wo die meisten Rolltreppen ruhen. Und was sagt eigentlich die BVG zu der Sache? Sie steht seit Tagen – die Rolltreppe im #U-Bahnhof Brandenburger Tor zum Ausgang Pariser Platz. Getriebeschaden. Einen Termin zur #Wiederinbetriebnahme gibt es nicht. Und auch die fahrende Treppe am Anhalter Bahnhof zur Bernburger Straße bewegt sich seit Tagen nicht mehr. Bereits 2013 hatte sie mehr als ein halbes Jahr Pause gemacht. Keine Ausnahmen. MEHR ALS ZWEI MONATE Treppen steigen oder mit dem Aufzug fahren mussten Fahrgäste im Jahr 2013 in den U-Bahnhöfen Turmstraße, wo gleich zwei Rolltreppen mehr als zwei Monate außer Betrieb waren, sowie in den Bahnhöfen Pankow und Osloer Straße. Dies teilte die Senatsverkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mit, der sich nach den Ausfällen von Rolltreppen bei der BVG in den Jahren 2012 und 2013 erkundigt hatte. Die BVG begründet die lange Ruhezeit der Rolltreppen mit „notwendigen Instandhaltungsarbeiten. Diese seien sehr arbeitsaufwendig. Zudem könnten „kostenintensive Ersatzteile“ …

Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang zum Bahnhof Greifswalder Straße über die S-Bahn-Brücke barrierefrei erweitern!, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die gegenwärtige #Erschließung des #S-Bahnhofs Greifswalder Straße hinsicht-lich der #barrierefreien #Erreichbarkeit aus Richtung des #Thälmannparks/der Grellstraße (westlich der Greifswalder Str.)? Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass die Querungs-stelle (FGÜ mit LSA, Höhe Grellstraße/Storkower Straße) auf-grund der Höhe der Borde und der Schienen der Stra-ßenbahnlinie M4 nicht barrierefrei ist? Wenn ja, was plant der Senat, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen barrierefreien Zugang über die Straßenquerung zum S-Bahnhof zu ermöglichen? Antwort zu 1. und 2.: In der Relation Wohngebiet Thälmannpark – S-Bahnhof Greifswalder Straße gibt es eine Z-Überquerungsstelle über die Greifswalder Straße auf der nördlichen Seite der Einmündung Lilli-Henoch-Straße. Die Borde sind dort auf 3 cm abgesenkt, und für blinde und sehbehinderte Menschen wurden taktile Rich-tungsfelder eingebaut. Am Knotenpunkt Grellstraße / Storkower Straße gibt es lichtsignalisierte Furten. Die Borde sind ebenfalls auf 3 cm abgesenkt und mit taktilen Richtungsfeldern versehen. Außerdem verfügt die (reguläre) Lichtsignalanlage (LSA) (zurzeit läuft dort eine Baustellen-LSA) über akustische Signalgeber. Eine Bordkantenhöhe von 3 cm gilt als barrierefrei und ist für die Sicherheit blinder Menschen erforderlich. Die Bordsteinkante zur Fahrbahn wird auch als äußere Leitlinie bezeichnet. Die zusätzlichen taktilen Richtungs-felder dienen der Orientierung blinder Menschen, indem sie die Laufrichtung des Überquerens der Fahrbahn bzw. Gleise vorgeben. Der S-Bahnhof Greifswalder Straße (Berliner Innen-ring, S-Bahn-Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) selbst ist stufenlos erreichbar, da er zwischen Bahnhofshalle und S-Bahnsteig (im nordwestlichen Abschnitt) über einen Auf-zug verfügt. Damit ist zu konstatieren, dass – im Gegensatz zur Behauptung in Frage 2 – der S-Bahnhof Greifswalder Straße aus allen Richtungen, nicht nur vom Thälmannpark und der Grellstraße aus, barrierefrei erreichbar ist. Frage 3: Wird bei der Variantenuntersuchung zum ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße, welche die BVG im Auftrag des Senats derzeit vorneh-men soll, die Möglichkeit geprüft, einen zweiten barriere-freien Aufgang, der einen Zugang über die S-Bahn-Brücke aus Richtung des Thälmann-Parks/Grellstraße zum S-Bahnhof ermöglicht, einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Welche Pläne zur Errichtung eines Zu-/Auf-gangs zur Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die S-Bahn-Brücke hat der Senat? Antwort zu 3. und 4.: Zur Variantenuntersuchung der Gesamtsituation an dem ÖPNV-Knotenpunkt S-Bahnhof Greifswalder Straße liegen die Ergebnisse der BVG noch nicht vor. Grundsätzlich wurde mit den Behindertenverbänden abgestimmt, dass S-, U- und Regionalbahnhöfe nur mit einem barrierefreien Zugang ausgestattet werden, bis alle Bahnhöfe mit Aufzügen oder Rampen barrierefrei er-reichbar sind. Dem liegt das Ziel zu Grunde, möglichst viele Bahnhöfe möglichst schnell barrierefrei zu gestalten, bevor einzelne Bahnhöfe zwei oder mehr barrierefreie Zugänge erhalten. Daher ist bei der BVG-Untersuchung nicht vorgege-ben, dass ein weiterer barrierefreier Zugang geplant wer-den muss. Frage 5: Wer ist Eigentümer der Brücke bzw. Baulast-träger der Straße, welche über die Greifswalder Straße führt? Antwort zu 5.: Nach Kenntnis des Senats befindet sich die Brücke in privatem Eigentum. Frage 6: Wie und in wie weit ist es möglich, Investo-rInnen, die auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahn-hofs Greifswalder Straße bauen wollen, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags an der Finanzierung bzw. am Bau eines weiteren Aufgangs/Zugangs auf Seiten des Thälmannparks zu beteiligen? Frage 7: Welche Voraussetzungen müssen hierfür vor-liegen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen einem solchen Vorhaben zu Grunde gelegt werden? Antwort zu 6. und 7.: Das Bezirksamt Pankow sieht für 2015 die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Stra-ße vor. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ist ebenfalls vorgesehen. In einem städtebaulichen Vertrag können im Zusam-menhang mit einem Bebauungsplan unter anderem Leis-tungen zur Erschließung des Baugebiets, zur Kostenüber-nahme von Planungsleistungen, zur Schaffung von Kin-dertagesstätten- und Grundschulplätzen sowie ein Anteil geförderter Wohnraum vereinbart werden. Für städtebauliche Verträge gelten die in § 11 Bauge-setzbuch definierten Schranken. Es kann nur eine Kosten-übernahme oder -beteiligung durch den Vorhabenträger vereinbart werden für Leistungen, die Folge oder Voraus-setzung des konkreten Bauvorhabens sind. Die vereinbar-te Kostenübernahme muss den gesamten Umständen nach angemessen sein. Es kann nichts vereinbart werden, wo-rauf der Vorhabenträger ohnehin einen Anspruch hätte. Ziel der Planung soll auch eine Rad- und Fußwegver-bindung parallel zur S-Bahn als Verbindung der Gebiete Thälmannpark und Anton-Saefkow-Park sein. Hierfür ist eine Inanspruchnahme der bestehenden Straßenbrücke über die Greifswalder Straße geplant. Die Diskussion der Erreichbarkeit des S-Bahnhofs über die bestehende Straßenbrücke und die genaue Aus-gestaltung des städtebaulichen Vertrags bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten. Für den städtebaulichen Vertrag liegt die Zuständigkeit beim Bezirksamt Pankow. Berlin, den 15. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2014)

Bahnhöfe + barrierefrei + Regionalverkehr: Einfacher zum Zug im Bahnhof Elstal Verkehrsstation Elstal barrierefrei – 736.000 Euro investiert

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_it/8623814/ubd20141212.html (Berlin, 12. Dezember 2014) Reisende kommen jetzt im Bahnhof #Elstal bequemer zum Zug. Die Deutsche Bahn nahm gestern mit Vertretern des Landes und der Gemeinde #Wustermark zwei neue #Aufzüge in Betrieb, mit denen #Rollstuhlfahrer und Reisende mit #Fahrrädern oder #Kinderwagen den #Bahnsteig über die vorhandene Brücke barrierefrei erreichen können. Die Wege zu den beiden Aufzügen wurden gepflastert. Im Rahmen der Bauarbeiten wurde außerdem das Blinden- und Wegeleitsystem angepasst und die vorhandene Stromanlage erneuert und erweitert. Die 736.00 Euro Gesamtkosten für das Projekt teilen sich das Land Brandenburg (630.000 Euro) und die Gemeinde Wustermark (106.000 Euro). Herausgeber: Deutsche Bahn AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Verfügbarkeit von Aufzügen und Rolltreppen bei der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Ziele definiert der #Verkehrsvertrag mit der #BVG AöR hinsichtlich der #Verfügbarkeit von #Aufzügen und #Rolltreppen? Sind diese Ziele 2012 und 2013 erreicht worden? Antwort zu 1.: Die BVG AöR ist gemäß Verkehrsvertrag verpflichtet, die Verfügbarkeitsquoten von Aufzügen und Fahrtreppen auszuweisen. Als Qualitätsziel gilt jeweils mindestens 95,0 % Betriebsfähigkeit als Durchschnitt für das Gesamtjahr. Dafür werden die tatsächlichen Betriebszeiten der Aufzüge und Fahrtreppen den geplanten gegenüber gestellt, indem die für die Entstörung und Instandhaltung benötigten Ausfallzeiten von den geplanten Betriebszeiten abgezogen werden. Die BVG AöR hat quartalsweise über die monatlichen Verfügbarkeitsquoten zu berichten. Einzelne Fahrtreppen dürfen zudem nicht länger als 4 Monate, Aufzüge nicht länger als 2 Monate außer Betrieb sein, wobei unausweichliche Ausfälle über 6 Wochen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzustimmen sind. Sollte ein längerer Ausfall unabwendbar sein, muss die BVG AöR selbst darüber informieren. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde das aufgeführte Qualitätsziel des Verkehrsvertrags erreicht. Die Verfügbarkeitsquoten gemäß Verkehrsvertrag lagen für Aufzüge in 2012 bei 98,1 % und in 2013 bei 97,9 %. Bei den Fahrtreppen lag die Verfügbarkeit in 2012 bei 96,8 % und in 2013 bei 97,2 %. Frage 2: Wie viele Tage fielen Aufzüge und Rolltreppen durchschnittlich aus? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Betriebsjahr 2013 betrug die kumulierte Gesamtausfallzeit je Aufzug durchschnittlich 2,1 % des Jahres, je Fahrtreppe durchschnittlich 2,8 %. Darin sind bereits die Ausfallzeiten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, Wartungen und planmäßiger Instandsetzungen von insgesamt 1,1 % bei Fahrtreppen und 0,4 % bei Aufzügen im Jahr enthalten.“ Frage 3: Welche Aufzüge fielen länger als 1 Monat aus? Welche Aufzüge fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Jahr 2013 fielen keine Aufzüge aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat aus.“ Frage 4: Welche Rolltreppen fielen länger als 1 Monat aus? Welche Rolltreppen fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ausfälle von mehr als einem Monat resultieren aus planmäßigen, periodisch durchzuführenden Grundinstandsetzungen. Diese sind sehr arbeitsintensiv und werden an schwer zugänglichen Baugruppen unter komplizierten Bedingungen mit eigenem Personal oder von beauftragten Fachfirmen ausgeführt. Des Weiteren können sehr kostenintensive Ersatzteile aus wirtschaftlichen Gründen weder bei der BVG AöR noch bei den Lieferanten vorgehalten werden. Dies führt insbesondere bei älteren Anlagen zu erheblichen Lieferzeiten für die erst auf Bestellung extra gefertigten Teile. Bei ungeplanten Reparaturen resultieren daraus fallweise unerwünscht lange Ausfallzeiten. Im Berichtsjahr 2013 fielen folgende Fahrtreppen aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat, jedoch weniger als zwei Monate aus:  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz  Fahrtreppe 2, U-Bhf. Blissestraße  Fahrtreppen 3 und 13, U-Bhf. Altstadt Spandau  Fahrtreppe 1, U-Bhf. Schloßstraße  Fahrtreppe 3, U-Bhf. Zoologischer Garten  Fahrtreppe 4, U-Bhf. Brandenburger Tor  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Prinzenstraße  Fahrtreppe 13, U-Bhf. Wittenau Hinzu kommen folgende Fahrtreppen, die aufgrund notwendiger Instand-haltungsmaßnahmen länger als 2 Monate ausfielen:  Fahrtreppen 2 und 4, U-Bhf. Turmstraße  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Pankow  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Osloer Straße“ Frage 5: Sind alle Ausfälle der Rolltreppen und Aufzüge in die Statistik einbezogen worden? Nach welchen Kriterien werden Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen in die Verfügbarkeitsstatistik aufgenommen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bis auf folgende Ereignisse und Maßnahmen (Kriterien) sind alle Ausfälle der Fahrtreppen und Aufzüge in der Verfügbarkeitsstatistik berücksichtigt:  Durchführung einer vollständigen Ersatzinvestition (kompletter Abriss mit Verschrottung der alten Anlage und Einbau einer neuen Anlage).  Endgültige Stillsetzung / Außerbetriebnahme einer stark verschlissenen Anlage, die aufgrund baulicher Planungen künftig ersatzlos wegfallen soll und eine Grundinstandsetzung wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.  Durchführung baulicher Maßnahmen, die einen Betrieb der Anlage nicht zulassen (z. B. Sperrung kompletter Ausgänge/ Bahnhöfe aufgrund größerer Instandsetzungsmaßnahmen am Baukörper).“ Frage 6: Sind im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH ähnliche Berichtspflichten vereinbart? Antwort zu 6.: Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station & Service, das die Aufzüge und Fahrtreppen der S-Bahn-Stationen in Berlin und Umgebung betreibt, besteht nicht. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sind jedoch die Anforderungen an die Verfügbarkeit von Aufzügen im Verkehrsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH geregelt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der DB Station & Service AG die S-Bahn Berlin GmbH für die Wartung der Anlagen verantwortlich ist. Demzufolge sind Reparaturen defekter Aufzüge spätestens eine Stunde nach Bekanntwerden der Störung einzuleiten und innerhalb von fünf Stunden abzuschließen. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Schaden von solcher Art ist, dass diese Maßgabe technisch oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu erfüllen ist, beispielsweise aufgrund eines größeren Zeitbedarfs für die Beschaffung von Ersatzteilen. Über Anlagen, die länger als drei Tage außer Betrieb sind, sind die Aufgabenträger zu informieren. Die Berichterstattung erfolgt vierteljährlich. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)

Mobilität + barrierefrei: Behindertengerechtes Berlin: Teuer und langwierig Ein neuer Fahrstuhl bei der BVG? Das dauert!, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/behindertengerechtes-berlin-teuer-und-langwierig-ein-neuer-fahrstuhl-bei-der-bvg-das-dauert/11064760.html Im besten Fall ist ein Aufzug der U-Bahn nach vier Jahren fertig. Manchmal dauert es aber bis zu zehn Jahre. Warum, erklärt der BVG-Bauchef – und erzählt die Geschichte eines ganz konkreten Bahnhofs. Wer den Neubau eines Flughafens für kompliziert hält, der sollte sich mal mit Aufzügen befassen. Am besten mit solchen, die nachträglich in einen U-Bahnhof eingebaut werden. Noch immer hat jede dritte Station keinen Lift. Bis 2020 sollen alle nachgerüstet sein, sagt Uwe Kutscher. Als Bauchef der BVG kann er erklären, warum der Bau eines Aufzuges im besten Fall vier Jahre dauert und eine knappe Million Euro kostet. Es können aber auch zehn Jahre und drei Millionen Euro werden. Exemplarisch für diesen Extremfall ist der Bahnhof Jannowitzbrücke. Um 2005 begann die Planung eines barrierefreien Zugangs für die U8, deren Tunnel hier die Spree unterquert und deshalb besonders tief liegt. Entsprechend lang muss der Aufzug werden, was ihn von vornherein etwas aufwändiger und teurer macht. Schwerer wiegt allerdings, dass sich der U-Bahnhof unter der östlichen Fahrbahn der Brückenstraße befindet. Grübe man sich vom Gehweg vor dem S-Bahn-Eingang an der Ecke Holzmarktstraße abwärts, käme man unten nicht auf dem Bahnsteig an, sondern auf dem …

Bahnhöfe: Umbau und Sicherheit am S-Bahnhof Schöneweide, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG sowie die Bundes-polizei um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Diese werden nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3. sowie 5. wiedergegeben: Frage 1: Wann ist mit einer Sanierung des S-Bahn-hofes Schöneweide durch die Deutsche Bahn zu rechnen? Frage 2: Wie hoch werden die veranschlagten Kosten sein, welche von wem anteilmäßig getragen werden? Antwort zu 1 und 2: Die Deutsche Bahn AG teilt hier-zu Folgendes mit: „Die Inbetriebnahme der Bahnsteige sowie der Trep-penauf- und -abgänge zum Sterndamm und in die Halle sind nach aktuellem Planungsstand für das 1. Quartal 2019 geplant. Die veranschlagten Kosten für die Grund-erneuerung des Bahnhofs Schönweide betragen rund 11 Mio. Euro. Die Treppenzugänge belaufen sich auf 1,2 Mio. Euro. Die Kosten sind (aus der zwischen Bund und DB AG abgeschlossenen) Leistungs- und Finanzierungs-vereinbarung (LuFV) finanziert. Weiterhin befinden wir uns in der Ausrichtungsprü-fung des als Baudenkmal geschützten Empfangsgebäudes Berlin Schöneweide und des Vermarktungsgebäudes (kein Denkmalschutz). Konkrete Aussagen zur zukünftigen Nutzung sowie der damit in Verbindung stehenden Ertüchtigungskosten sind derzeit nicht möglich.“ Frage 3: Welche baulichen Veränderungen auf und um den Bahnhof wird es im Hinblick auf Kriminalitätsprä-vention geben? Antwort zu 3: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Fol-gendes mit: „Mit der Erneuerung der Verkehrsstation und deren Zugängen wird ein helleres Erscheinungsbild entstehen, welches unserer Ansicht nach der Kriminalität und des Vandalismus entgegenwirkt. Grundsätzlich gibt es eine präventive Bestreifung durch Sicherheitskräfte auf den Berliner Bahnhöfen.“ Frage 4: Welche Erwartungen hinsichtlich den Krimi-nalitätsvorfällen und der -rate verbindet Senats mit den Veränderungen? Antwort zu 4: An Bahnhöfen ist die Berücksichtigung kriminalpräventiver Gestaltungsgrundsätze entscheidend für die Sicherheitswahrnehmung sowie die Veränderung von Tatgelegenheitsstrukturen. Städtebaulich-kriminalpräventive Maßnahmen zielen über psychologische Prozesse auf das Verhalten einer unbegrenzten Anzahl stark differenzierter Nutzerinnen und Nutzer. Die Komplexität der Wirkweise und subjek-tive Varietät im Sicherheitsempfinden lassen die Formu-lierung einer quantitativen Zielerwartung jedoch nicht zu. Qualitativ ist darauf hinzuweisen, dass der Bahnhof und das Bahnhofsumfeld sozialräumlich eine Einheit darstellen. Sofern eine Umgestaltung mit der Aufwertung des Nahbereichs und der Neudefinition der dortigen Nut-zung einhergeht und Anliegerinnen und Anlieger partizi-pativ einbezogen sowie bürgerschaftlich aktiviert werden können, ist eine Verbesserung insbesondere in der Sicher-heitswahrnehmung und im Hinblick auf Ordnungsstörun-gen, aber auch bei damit im Zusammenhang stehenden Deliktsfeldern realistisch zu erwarten. Frage 5: Wird die Bundespolizei dort eine Nebenwa-che errichten und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die Bundespolizei hat die Anfrage fol-gendermaßen beantwortet: „Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu Angelegen-heiten der Bundespolizei im Zusammenhangmit parla-mentarischen Anfragen eines Landesparlaments keine Antwort übermitteln kann. Die Bundesregierung und damit die Bundespolizei unterliegt ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages.“ Nach Erkenntnissen des Senats wird die Bundespoli-zei im Zuge der Sanierung des S-Bahnhofs Schöneweide keine Nebenwache errichten. Die Gründe sind nicht be-kannt. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)

barrierefrei + Bahnhöfe: Streit um Eichwalder Bahnhof, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Streit-um-Eichwalder-Bahnhof Auf die Deutsche Bahn ist #Eichwaldes Bürgermeister Bernd Speer (parteilos) gerade nicht sonderlich gut zu sprechen – und zwar nicht wegen des Streiks in der vergangenen Woche. Vielmehr liegt es daran, dass die Deutsche Bahn die Gespräche über den Bau eines #Aufzugs oder die Errichtung einer #Rampe am #Bahnhof #Eichwalde abgebrochen hat.

Eichwalde. „In diesem Jahr gab es noch keinen Kontakt“, sagt der Bürgermeister, der das Verhalten der Bahn nicht verstehen kann. „Die Gespräche über einen Ausbau wurden vor vier Jahren intensiviert“, sagt Speer. Eigentlich, so die Einigung zwischen Bahn und Verwaltung, sollten die Bauarbeiten im kommenden Jahr beginnen und so den müßigen Gang zum Bahnsteig erleichtern. Daraus wird wohl vor-erst nichts. „Ich habe die Bahn als nicht zuverlässig erlebt“, beklagt sich der Bürgermeister über die eingestellten Gespräche. Jedoch hat er die Hoffnung auf eine baldige Lösung nicht aufgegeben. „Wir stehen immer in enger Abstimmung mit dem …

Bus + barrierefrei: Neue Eindecker-Busse bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kennt-lich gemacht wurden. Frage 1: Wer war/ist für die Beschaffung und Ent-wicklung der neuen Bustypen verantwortlich? Antwort zu 1: Für die Beschaffungen von Bussen und die Festlegung der Beschaffungskriterien ist die BVG verantwortlich. Neben gesetzlichen Vorgaben sind dabei von der BVG auch die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele des Landes für den ÖPNV zu berücksichtigen. Frage 2: Inwieweit bestand bei der Planung eine Kommunikation mit Fahrgästen und Fahrgastverbänden? Antwort zu 2: Die BVG teilte hierzu mit: „Es wurden Erkenntnisse aus Fahrgastbefragungen und aus Ge-sprächsrunden mit dem Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. berücksichtigt sowie Beschwerden der Kunden aus-gewertet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozi-ales und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behin-derung haben darüber hinaus umfangreiche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit formuliert, die von der BVG weitgehend berücksichtigt wurden. Dazu gehört u.a., dass für die Gelenkbusse die Einrichtung eines zweiten Roll-stuhlplatzes gefordert wurde.“ Keine Berücksichtigung dagegen fand die Vorgabe aus dem Nahverkehrsplan zu einer Rampe auch an der ersten Tür. Frage 3: Welche Kriterien/Anforderungen wurden bei der Neuanschaffung von Eindecker-Bussen bezüglich der Innenraumaufteilung angewandt/ gestellt? Antwort zu 3: Die BVG teilte hierzu mit: „Kriterien sind die Barrierefreiheit sowie die einheitlichen techni-schen Vorschriften für Kraftfahrzeuge (ECE 107).“ Verbindliche Anforderungen ergeben sich neben den gesetzlichen Vorschriften auch aus den Vorgaben des Nahverkehrsplans. Frage 4: Warum wurden bei dem 18-Meter-Gelenkbus die Stellplätze für Rollstühle, Kinderwagen, Großgepäck und Rollatoren nicht alle am bewährten Platz gegenüber der zweiten Tür angeordnet? Wurde es bewusst in Kauf genommen, dass die Ein- und Aussteiger auf Rädern die von der Vordertür kommenden Einsteiger blockieren, wodurch sich Haltestellenzeiten, Fahrtzeit und Umläufe verlängern? Wenn ja, warum? Antwort zu 4: Die BVG teilte hierzu mit: „Der Stell-platz befindet sich an der gleichen Stelle wie in den bishe-rigen Bussen. Es ist nur ein Stellplatz direkt an der zwei-ten Tür hinzugekommen (s. Pkt. 2). Diese Aufteilung entspricht exakt der, die man in den 415 Doppeldeckern findet und die zu keinerlei Problemen führt.“ Frage 5: Inwieweit führt die beidseitige Freihaltung von Bewegungsfläche im Bereich der zweiten Tür zum Verlust von Festhaltemöglichkeiten und wie kann dem entgegengewirkt werden? Antwort zu 5: Die BVG teilte hierzu mit: „Die großen Stellflächen sind vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und von den Behindertenverbänden ausdrücklich gewünscht und so bereits im Doppeldecker realisiert. Festhaltemöglichkeiten bestehen an den An-lehnplatten, den horizontalen Haltestangen sowie durch die Halteschlaufen.“ Frage 6: Aus welchen Gründen hat man sich dafür entschieden, in der Mehrzweckzone 6 Klappsitze zu in-stallieren? Inwieweit wurden dabei mögliche Nutzungs-konflikte und Behinderungen durch zugestellte Mittel-gänge berücksichtigt? Antwort zu 6: Die BVG teilte hierzu mit: „Die Klapp-sitze ragen nicht in den Mittelgang. Sie sind ein guter Kompromiss, da so Sitzplätze angeboten werden können, wenn die Stellflächen nicht für Kinderwagen oder Roll-stühle genutzt werden. Außerdem sind sie sichere Sitz-plätze für die wachsende Zahl von Menschen, die mit Rollatoren reisen.“ Frage 7: Warum wurden so wenige feste Sitzplätze – vor allem im Niederflurbereich – eingebaut? Antwort zu 7: Die BVG teilte hierzu mit: „Durch die Einrichtung des zweiten Multifunktionsbereichs an der zweiten Tür entfällt zwangsläufig Raum für feste Sitz-plätze. Um jedoch den Verlust von festen Sitzplätzen aufzufangen, wurde in den neuen Gelenkbussen auf die zusätzliche, kaum genutzte Rampe für Rollstuhlfahrer an Tür 1 verzichtet. Dadurch konnte der Gang zwischen der ersten und zweiten Tür etwas schmaler als bisher gestaltet und insgesamt 4 feste Sitzplätze eingebaut werden. Ohne diese Maßnahme wären es nur noch 2 gewesen. So kön-nen in den neuen Scania-Bussen insgesamt 45 feste Sitz-plätze angeboten werden. Dies entspricht exakt der Zahl der festen Sitzplätze in den bisherigen Solaris-Gelenkbussen.“ Frage 8: Wann wird sich die BVG zum Grundriss des neuen 12-m-Wagens äußern? Antwort zu 8: Die BVG teilte hierzu mit: „Der Bus ist der Öffentlichkeit bereits vorgestellt worden.“ Frage 9: Welche Kosten entstehen bei der Anschaf-fung eines 12-Meter-Solowagens und eines 18-Meter-Gelenkbusses? Antwort zu 9: Die BVG teilte hierzu mit: „12-Meter-Omnibus (EN): rd. 250 Tsd. EUR 18-Meter-Omnibus (GN): rd. 320 Tsd. EUR (Stand: 2014) Die genannten Preise gelten nur für den ersten Abruf der GN- und der EN-Omnibusse.“ Frage 10: Inwieweit können (auch noch nachträglich) Änderungen vorgenommen werden und welche Kosten würden dabei entstehen? Antwort zu 10: Die BVG teilte hierzu mit: „Grund-sätzlich können Änderungen an den Fahrzeugen vor der Fahrzeugauslieferung beauftragt werden. Im Vorfeld ist aber zu prüfen, ob die angedachten Änderungen technisch realisierbar sind. Nachfolgend müssen die Preise für die Änderungen verhandelt werden. Erst danach kann ein Nachtrag zum Hauptauftrag gefertigt werden.“ Berlin, den 14. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2014)