Mobilität + barrierefrei: Keine Angst vor den "großen Gelben" – die BVG hilft!

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1811046.html

Mit dem Zug nach Hause fahren oder mal ohne Begleitung zum Bummeln gehen, ist für Menschen mit einer #Behinderung keine Selbstverständlichkeit, dabei spielen Unsicherheit und Angst eine große Rolle. Mit ihren bewährten #Mobilitätstrainings möchte die #BVG ihren Fahrgästen diese Angst nehmen und helfen. Unser Training ermöglicht #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, die zum Beispiel im #Rollstuhl oder mit dem #Rollator unterwegs sind sowie #sehbehinderten und #blinden Menschen, auch alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Während des Trainings können sich unsere Fahrgäste in einem stehenden Fahrzeug orientieren. Des Weiteren finden Übungen statt, bei denen gezeigt wird, wie man mit vorhandenen Hilfen am besten in die Fahrzeuge gelangt oder wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG helfen dabei und beantworten gerne alle Fragen dazu. Eingeladen sind alle Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen und selbstverständlich auch ihre Begleiterinnen und Begleiter. Termine und Orte: Donnerstag, 10. April, 10-12 Uhr – Bus + Tram Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45 Samstag, 24. Mai, 10-13 Uhr – Bus Reinickendorf, vor dem Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140 Donnerstag, 26. Juni, 10-12 Uhr – Bus Marzahn, Busbahnhof am Eastgate Freitag, 22. August, 10-12 Uhr – Bus Neukölln, U-Bahnhof Rudow, ( Neuköllner Straße / Am Hanffgraben ) Donnerstag, 11. September, 10-12 Uhr – Tram Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576a Donnerstag, 25. September, 10-12 Uhr – Bus Steglitz-Zehlendorf, U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz / Bundesallee Donnerstag, 06. November, 10-12 Uhr – U-Bahn Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5 Für diese kostenlosen Veranstaltungen ist eine Anmeldung für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9.

barrierefrei + Bahnhöfe: Rolltreppen auf Bahnhöfen in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG jeweils um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie werden nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 7. wiedergegeben: Frage 1: Wie viele #Rolltreppen auf #Bahnhöfen gibt es in Berlin und wie viele davon werden durch die #BVG und die #DB gewartet? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Berliner U-Bahnhöfe sind mit 367 Fahrtreppen ausgestattet. Diese Fahrtreppen werden von der BVG gewartet.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die DB AG verfügt über 258 Fahrtreppen in Berlin. 47 Fahrtreppen sind davon in reinen S-Bahnhöfen.“ Frage 2: Wie viel Personal wird bei der DB AG und bei der BVG für die Wartung der Rolltreppen auf Berliner Bahnhöfen eingesetzt? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Instandhaltung der BVG-Fahrtreppen wird mit 32 gewerblichen Beschäftigten durchgeführt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Ein Drittunternehmen ist für uns im Bereich der Entstörung, Wartung und Instandhaltung der Fahrtreppen und Aufzüge tätig. Die Einsatzintensität richtet sich nach den erforderlichen zyklischen Wartungsintervallen, ebenso nach dem Bedarf.“ Frage 3: Wie viele Rolltreppen sind zurzeit dauerhaft gesperrt, aufgegliedert nach BVG und DB? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit sind auf den U-Bahnhöfen Schloßstraße, Rathaus Steglitz, Alt-Tegel, Blaschkoallee und KaiserinAugusta-Straße insgesamt 8 Fahrtreppen aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen am Baukörper bzw. aufgrund geplanter Bauvorhaben längerfristig oder dauerhaft außer Betrieb gesetzt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Am Hauptbahnhof sind derzeit 2 Fahrtreppen (vom S-Bahngleis 15/16 auf- und abwärtsführend) im Rahmen der Bauarbeiten vsl. bis 2017 außer Betrieb. Diese sind in der Kundenwirkung jedoch nicht negativ zu bewerten, da genug Alternativen vorhanden sind. Ein weiterer Langzeitausfall besteht derzeit an der Fahrtreppe am Bahnhof Wedding. Zunächst war eine umfassende Recherche des Störungsgrundes notwendig. Das Schadbild machte einen Austausch der Gesamtanlage erforderlich, da eine Reparatur sich nicht wirtschaftlich darstellen ließ. Aufgrund des Bestellprozesses und des entsprechenden Fertigungsprozesses soll die Fahrtreppe ab Sommer wieder zur Verfügung stehen.“ Frage 4: Wie lange dauert die durchschnittliche Reparatur einer Rolltreppe bei der BVG und bei der DB? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Etwa 80% aller fahrgastrelevanten Ausfälle werden innerhalb von 24 Stunden abgearbeitet. Darüber hinaus erfolgte bei 96% aller Ausfälle die Instandsetzung innerhalb von 72 Stunden. Die Gesamtverfügbarkeit sämtlicher Fahrtreppen beträgt derzeit 97,2%.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Inhaltlich ist zunächst zwischen einer Entstörung ohne Materialeinsatz und einer Instandsetzung mit einem Austausch von z.B. Verschleißteilen zu unterscheiden. Rund 20% aller Störungen werden durch die Bedienung des unberechtigten Nothaltes verursacht (Durchschnitt über alle Bahnhöfe; Bahnhofswerte teilweise stark unterschiedlich), fallen damit in den Bereich der Entstörung und sind durch einen Freischaltvorgang einschließlich einer kurzen Funktionsprüfung sehr zeitnah zu beheben. Weiterhin wurden in den vergangenen Monaten vermehrt Störungen durch grobkörniges Streugut in den Kammplatten verursacht. Die Fahrtreppen sind ebenfalls nach der Reinigung vom Streugut in der Regel sofort wieder zuschaltbar. Bei der Instandsetzung hängt es vom jeweiligen Schadbild bzw. vom Bauteildefekt ab, was zeitlich zwischen einigen Stunden und mehrere Wochen dauern kann. Im Grundsatz wird fokussiert, dass alle gängigen Bauteile mittels örtlicher Lagerhaltung bzw. vereinbarten Zulieferprozessen abgesichert werden.“ Frage 5: Welche Begründung gibt es für die teilweise großen Unterschiede zwischen BVG und DB AG bei der tatsächlichen Reparaturdauer der Rolltreppen? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Aufgrund diesbezüglich nicht zugänglicher Informationen ist der BVG eine vergleichende Betrachtung mit der DB AG nicht möglich.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Uns liegen aktuell keine vergleichenden Statistiken vor.“ Frage 6: Welche Rolltreppen stechen durch die Menge der Ausfälle, besonders heraus und wurden und werden Maßnahmen getroffen, um diese Ausfälle zu minimieren oder abzustellen? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Eine erhöhte Störhäufigkeit von einzelnen, stark frequentierten Fahrtreppen sieht die BVG derzeit auf den UBahnhöfen Pankow, Leopoldplatz, Zoologischer Garten und Bismarckstraße. Die Anlagen werden entweder planmäßig grundinstand gesetzt oder durch neue Anlage ersetzt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Fahrtreppen mit einer besonders hohen Kundenfrequenz, wie z.B. Friedrichstraße, Alexanderplatz, Hauptbahnhof und Ostkreuz sind besonders im Fokus. Für eine weitere Optimierung der Verfügbarkeit wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine aktuelle hohe Verfügbarkeit gewährleistet und nachhaltig die Prozesslandschaft im Betrieb der Anlagen (über Einkaufs- und Lagerhaltungsprozesse, Vertragssituation, Kundeninformation etc.) fokussiert.“ Frage 7: Was ist die Erklärung für den monatelangen Ausfall der Rolltreppe am Anhalter Bahnhof, Ausgang Schöneberger Straße und warum hat die Beseitigung des Ausfalls so viel Zeit beansprucht? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Fahrtreppe war vom Mai bis Oktober 2013 nicht in Betrieb. Zunächst erfolgte eine intensive Sachverständigenprüfung durch den TÜV, die als Ergebnis den notwendigen Austausch nahezu aller Fahrtreppenstufen und diverser anderer Technik erforderlich machte. Nach den entsprechenden Einkaufs-, Herstellungsund Lieferungsprozessen, sowie einer notwendig gegebenen Nachbesserung, konnte die Fahrtreppe leider erst im Herbst 2013 wieder in Betrieb genommen werden.“ Berlin, den 24. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)

Straßenverkehr + barrierefrei: Lichtsignalanlagen für blinde Menschen noch viele Jahre ein Luxus in Berlin?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Lichtsignalanlagen (LSA) gibt es in Berlin und wie viele sind davon für #blinde Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar? Antwort zu 1: In Berlin gibt es knapp 2100 Lichtsignalanlagen (LSA), von denen etwa zwei Drittel komplett oder teilweise mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet sind. Frage 2: Welche sogenannten Zusatzeinrichtungen für Ampeln sind in Berlin eingesetzt? Antwort zu 2: Die Komplettausstattung einer barrierefreien Lichtsignalanlage (LSA) in Berlin umfasst Rillenoder Rippenplatten mit auf 3 cm abgesenktem Bord, Anforderungstaster für die Zusatzeinrichtung mit Hinweispfeil zur Laufrichtung und Zusatzinformationen, wie z.B. Hinweis auf Mittelinseln oder Gleislagen, sowie Vibration des Anforderungstasters bei Freigabe der Furt, akustische Signale bei Freigabe der Furt in Laufrichtung und akustische Signale zum Auffinden der Maste mit den Anforderungstastern, alle akustischen Signale mit automatischer Lautstärkeregelung bei verändertem Umgebungslärm. Frage 3: Was zeichnet eine LSA nach DIN 32981 aus und wie viele gibt es wo in Berlin? Antwort zu 3: Die DIN 32981 beschreibt lediglich die Anforderungen an die technischen Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte (akustische und taktile Signalgeber). Maßgebend für die Auswahl der Zusatzeinrichtungen zur Ausstattung von LSA sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), die vorgeben, dass eine LSA entweder mit akustischen oder mit taktilen Signalgebern oder mit beiden gleichzeitig ausgestattet werden kann. Gleichwohl erfolgt in Berlin seit über 15 Jahren grundsätzlich eine Komplettausstattung der LSA mit allen möglichen Hilfs- und Zusatzeinrichtungen (vgl. Antwort zu Frage 2). Dadurch sind etwa 53% der Berliner LSA sowohl mit taktilen als auch akustischen Signalgebern ausgestattet (Liste der LSA in der Anlage). Frage 4: Wie viele LSA wurden in den letzten fünf Jahren jährlich gebaut, wie viele jährlich umgerüstet und was ist für 2014 und 2015 geplant? Antwort zu 4: In den letzten fünf Jahren wurden durchschnittlich gut 40 LSA pro Jahr barrierefrei errichtet oder ausgerüstet (2009 – 48 LSA, 2010 – 50 LSA, 2011 – 36 LSA, 2012 – 38 LSA, 2013 – 32 LSA). Eine getrennte Auflistung von Neubauten und Umrüstungen ist mangels vorhandener Statistik im Rahmen der kurzfristigen Beantwortung, die eine Schriftliche Anfrage erfordert, nicht möglich. Aktuell befinden sich 40 Anlagen in der Planung, die aus den jährlichen Sondermitteln von 1 Mio. € für die Ausrüstung von bestehenden LSA finanziert werden und die größtenteils 2014 umgesetzt werden. 45 LSA sind aktuell als Neu- oder Ersatzbauten beauftragt, die sich in verschiedenen Umsetzungsstadien befinden und vorwiegend in 2014 oder 2015 in Betrieb gehen werden. Weitere Bestellungen für 2014 oder 2015 müssen noch abgestimmt werden und können deshalb nicht weiter konkretisiert werden. Frage 5: War und ist gesichert, dass alle neuen LSA barrierefrei sind und wie spiegelt sich dies z.B. in Ausschrei-bungen wider? Antwort zu 5: Ja. Der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlageninfrastruktur in Berlin ist vertraglich verpflichtet, bei Beschaffung und Errichtung von LSA alle DIN- und sonstigen baulichen Vorschriften einzuhalten. Frage 6: Gibt es eine Zeitschiene, bis wann alle LSA in Berlin für blinde Menschen barrierefrei nutzbar sein werden und wie sieht diese aus? Antwort zu 6: Geht man bis 2020 von unveränderten Haushaltsansätzen (ca. 1,3 Mio. € für Neu- und Ersatzbaumaßnahmen und 1 Mio. € für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau) aus, wird sich dieser Prozentsatz jährlich um etwa 1,4 % erhöhen. Damit ergibt sich für das Jahr 2015 ein Gesamtprozentsatz von 68,1 % und für 2020 75,1 %. Nicht berücksichtigt wurden bei der Abschätzung eventuelle Preissteigerungen, die nicht durch eine Erhöhung der haushaltsmäßigen Ansätze ausgeglichen werden. Frage 7: Teilt der Senat die Auffassung, dass es für neue LSA unangemessen ist, immer noch von Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen auszugehen und wenn nein, wie begründet er dies angesichts der UN – Behindertenrechtskonvention? Antwort zu 7: Der Senat geht weiterhin davon aus, dass es angemessen ist, alle neuen LSA barrierefrei mit akustischen und taktilen Signalgebern, die sowohl in der DIN 32981 als auch in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) mit „Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte“ bezeichnet werden, auszurüsten. Frage 8: Wie wird der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin mit seiner Fachkompetenz in die Planungen und Umsetzungen der Barrierefreiheit von LSA einschließlich Kreuzungsumfeld einbezogen? Antwort zu 8: Die Auswahl von bestehenden LSA zur nachträglichen Ausrüstung mit Zusatzeinrichtungen unter Verwendung der jährlichen Sondermittel erfolgt regelmä- ßig in Abstimmung mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband (ABSV). Darüber hinaus werden mit dem ABSV ggf. technische Neuerungen oder aus baulichen Zwängen heraus erforderliche Sonderlösungen abgestimmt. Berlin, den 12. März 2014 In Vertretung Christian G a e b l e r ………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2014)

Bus + barrierefrei: Soll die vordere Rampe an BVG-Bussen wirklich abgeschafft werden?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung der Anfrage entsprechend berücksichtigt. 1. Hat die BVG die Absicht, die vordere #Rampe an den #Bussen abzuschaffen und wenn ja, was sind die Gründe dafür? 2. Stimmt es, dass der vordere Gang verschmälert werden soll, um mehr Sitzplätze zu schaffen und wenn ja, woran misst die BVG den dringenden Bedarf dafür? Zu 1. und 2.: Die neu beschafften #Gelenkbusse weisen im Gegensatz zu den alten Modellen ein deutlich vergrö- ßertes Multifunktionsabteil (direkt an der Tür 2 gelegen) mit vollwertigen Standplätzen für zwei Rollstuhlfahrende (bisher einem) und einem Kinderwagen bzw. einem Rollstuhl und mehreren Kinderwagen auf. Dieses ist u. a. auf Kundenwünsche hinsichtlich eines höheren Platzbedarfs für Kinderwagen zurückzuführen. Gleichzeitig steigt der Bedarf nach Sitzplätzen in Sicht- und Hörweite zur Fahrerin bzw. zum Fahrer im Bereich des Vordereinstiegs für sehbehinderte, blinde und insbesondere auch ältere Fahrgäste. Zum Ausgleich für die im Multifunktionsabteil zugunsten von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Kinderwagen wegfallenden Sitzplätze wird deshalb im Eingangsbereich die Gangbreite verändert, um dort zusätzliche Sitzplätze einzubauen. Die Gangbreite ist dabei auf jeden Fall so ausgelegt, dass Fahrgäste mit Rollator passieren können und ggf. im vorderen Teil des Busses einen Sitzplatz erhalten. 3. Wenn die vorher genannten Fragen bejaht werden: A. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Vorhaben, B. wie lange dauert ein Busumbau und wie lange ist demzufolge ein Bus außer Betrieb und C. wie hoch ist der finanzielle Aufwand? Zu 3.: Es werden keine Bestandsbusse umgerüstet. Lediglich die neuen Gelenkbusse und 12m-Busse sind hiervon betroffen. Ein finanzieller Mehraufwand entsteht nicht. 4. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der BVG insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention? Zu 4.: Der Senat misst der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention eine hohe Bedeutung bei, da Mobilität zu den Grundbedürfnissen der Menschen gehört. Die Gestaltung des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs erfordert deshalb besonders die Berücksichtigung der Ansprüche von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen. Die BVG ist gehalten, diese Anforderungen bei Beschaffungen entsprechend zu berücksichtigen. Die mit den zuständigen Stellen und Interessenverbänden so nicht abgestimmte Beschaffung von Omnibussen wird im Interesse der Fortsetzung einer seit vielen Jahren bewährten inklusiven Einstiegssituation für alle Anlass für weitere Gespräche mit der BVG sein. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung Henner B u n d e ……………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mrz. 2014)

Schiffsverkehr + Häfen + barrierefrei: Barrierefreiheit auf den Berliner Gewässern

Auf Initiative des Runden Tisches Barrierefreie Stadt unterzeichnen am heutigen Mittwoch der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe, der #Barrierefrei-Beauftragte von visitBerlin, Gerhard Buchholz und der Geschäftsführer der Stern- und #Kreisschiffahrt GmbH, Jürgen Loch eine Zielvereinbarung zum weiteren Ausbau des #barrierefreien Angebots der #Reederei. Den Rahmen für die Unterzeichnung bildet die ITB-Themeninsel „Barrierefreier Tourismus“. Tourismus ist heute ohne barrierefreie Angebote nicht mehr denkbar. Das gilt auch für #Ausflugsschiffstouren und Mini-#Kreuzfahrten. Dabei geht es nicht nur um Angebote für Menschen mit einer Schwerbehinderung, sondern durchaus auch um Angebote für Menschen mit einer zeitweiligen Mobilitätseinschränkung, einer chronischen Erkrankung oder ganz individuellen persönlichen eingeschränkten Möglichkeiten und Grenzen. Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH möchte ihren Service für diese Menschen erweitern. Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe: „Ich freue mich, dass es gelungen ist mit der Stern und Kreisschiffahrt gemeinsame Schritte zum weiteren Ausbau der Barrierefreiheit im Wassertourismus in Berlin zu vereinbaren und ich sehe dies als Ansporn für weitere Anbieter im Berliner Wassertourismus. Diese Zielvereinbarung ist aber auch ein weiterer Baustein für die Entwicklung barrierefreier Modellrouten entlang der zentralen Sehenswürdigkeiten unserer Stadt.“ Derzeit verfügt die Stern- und Kreisschiffahrt GmbH mit der MS Havel Queen, der MS Moby Dick und MS Alexander von Humboldt bereits über drei komplett barrierefrei zugängliche Ausflugsdampfer. Auch die MS Sanssouci, MS Poseidon und MS Nofretete sind mit Einschränkungen für Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, zugänglich. Zukünftig sollen aber auch weitere Angebote für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung geschaffen werden. Bereits 2012 hatte die Stern und Kreisschiffahrt GmbH mit der Nocti Vagus Tour erstmalig eine Bootstour für Sehgeschädigte angeboten. Geplant ist ebenfalls ein Yopegu App, um Gehörlosen eine Stadtbilderklärung in Videoversion in deutscher Gebärdensprache anzubieten, die über das Smartphone abrufbar ist. Auf der Webseite der Berliner Reederei Stern- und Kreis Schifffahrt GmbH findet sich auf der Startseite ein Navigationsbutton „barrierefrei“. Damit sind die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Ausflugsschiffen und ihre Zugänglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen leichter auffindbar. Auch die 7 Anlegestellen mit Nutzungsmöglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen sind beschrieben. Gemeinsam mit visitBerlin sollen zukünftig die Angebote zum barrierefreien Tourismus noch stärker beworben und international vermarktet werden. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsverkehr + barrierefrei: Barrierefreiheit auf den Berliner Gewässern, aus Senat

www.berlin.de Auf Initiative des Runden Tisches #Barrierefreie Stadt unterzeichnen am heutigen Mittwoch der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe, der #Barrierefrei-Beauftragte von visitBerlin, Gerhard Buchholz und der Geschäftsführer der Stern- und #Kreisschiffahrt GmbH, Jürgen Loch eine Zielvereinbarung zum weiteren Ausbau des barrierefreien Angebots der #Reederei. Den Rahmen für die Unterzeichnung bildet die ITB-Themeninsel „#Barrierefreier #Tourismus“.

Tourismus ist heute ohne barrierefreie Angebote nicht mehr denkbar. Das gilt auch für Ausflugsschiffstouren und Mini-Kreuzfahrten. Dabei geht es nicht nur um Angebote für Menschen mit einer Schwerbehinderung, sondern durchaus auch um Angebote für Menschen mit einer zeitweiligen Mobilitätseinschränkung, einer chronischen Erkrankung oder ganz individuellen persönlichen eingeschränkten Möglichkeiten und Grenzen. Die Stern und Kreisschiffahrt GmbH möchte ihren Service für diese Menschen erweitern. Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Ephraim Gothe: „Ich freue mich, dass es gelungen ist mit der Stern und Kreisschiffahrt gemeinsame Schritte zum weiteren Ausbau der Barrierefreiheit im Wassertourismus in Berlin zu vereinbaren und ich sehe dies als Ansporn für weitere Anbieter im Berliner Wassertourismus. Diese Zielvereinbarung ist aber auch ein weiterer Baustein für die Entwicklung barrierefreier Modellrouten entlang der zentralen Sehenswürdigkeiten unserer Stadt.“ Derzeit verfügt die Stern- und Kreisschiffahrt GmbH mit der MS Havel Queen, der MS Moby Dick und MS Alexander von Humboldt bereits über drei komplett barrierefrei zugängliche Ausflugsdampfer. Auch die MS Sanssouci, MS Poseidon und MS Nofretete sind mit Einschränkungen für Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, zugänglich. Zukünftig sollen aber auch weitere Angebote für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung geschaffen werden. Bereits 2012 hatte die Stern und Kreisschiffahrt GmbH mit der Nocti Vagus Tour erstmalig eine Bootstour für Sehgeschädigte angeboten. Geplant ist ebenfalls ein Yopegu App, um Gehörlosen eine Stadtbilderklärung in Videoversion in deutscher Gebärdensprache anzubieten, die über das Smartphone abrufbar ist. Auf der Webseite der Berliner Reederei Stern- und Kreis Schifffahrt GmbH findet sich auf der Startseite ein Navigationsbutton „barrierefrei“. Damit sind die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Ausflugsschiffen und ihre Zugänglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen leichter auffindbar. Auch die 7 Anlegestellen mit Nutzungsmöglichkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Personen sind beschrieben. Gemeinsam mit visitBerlin sollen zukünftig die Angebote zum barrierefreien Tourismus noch stärker beworben und international vermarktet werden. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang Treskowallee ab Freitag, 18 Uhr, wieder offen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/6265424/bbmv20140225.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 25. Februar 2014) Der Zugang zum #S-Bahnsteig in #Karlshorst ist ab Freitag, 28. Februar, 18 Uhr, wieder offen. Auch der #Aufzug wird in Betrieb genommen. Damit ist der S-#Bahnsteig Karlshorst wieder barrierefrei zu erreichen. Im Zuge des Ausbaus und der Modernisierung der Magistrale Berlin–Frankfurt (Oder) wurde eine neue 31 Meter lange Brücke über die Treskowallee errichtet. Unter der Brücke ist Platz für vier Fahrspuren, Gehwege und die Straßenbahn. Darüber hinaus erhält der S-Bahnsteig mit Aufzug und Fußgängersteg über die Treskowallee einen weiteren barrierefreien Zugang. Für das Vorhaben Eisenbahnüberführung Treskowallee werden insgesamt rund 20 Millionen Euro investiert. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossen-schaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswech-sel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inan-spruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahr-ten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. 4. Wie oft musste Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemie-tet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Ta-gen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Ein-bindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum – Fahrten – Beförderungen – davon mit Treppenhilfe – Storni – Vertragsbusse – Zusatzbusse DB* – SB** DB* – SB** 24.12.2013 – 1167 – 1241 – 507 – 68 – 27 – 27 – 25 – 23 25.12.2013 – 973 – 1021 – 388 – 19 – 27 – 27 – 18 – 20 26.12.2013 – 518 – 553 – 221 – 9 – 27 – 27 – 6 – 3 31.12.2013 – 348 – 370 – 107 – 20 – 27 – 27 – 0 – 0 01.01.2014 – 267 – 286 – 75 – 11 – 27 – 27 – 0 – 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Im Durchschnitt wurden in 2013 laut Angaben des Be-treibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdrei-fachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag. 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachts-feiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausge-sprochen. Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nut-zen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monat-lich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Ver-fügung. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nach-mittags- und Abendstunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegenge-nommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfall-telefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Un-fälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Ver-spätung abgeholt wurden? Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit wel-chem Inhalt vor? Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Ge-sundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmel-dung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Be-lange des Fahrdienstes. Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleich-mäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierig-keiten und Fahrpersonal verteilten. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbe-stellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wur-den die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wur-den wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsal-ternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Ok-tober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen recht-zeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Perso-nennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn auf-grund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind. 11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistun-gen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz? Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistun-gen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regie- und Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushalts-jahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %. (Hinweis: Darüber hinaus wurden aus diesem Titel weitere Ausgaben von 2.499,00 € geleistet, die nicht dem Komplex Sonderfahrdienst zuzuordnen sind. Das Gesamtergebnis des Titels lautet somit 6.263.032,93 €.) Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab:  Maßgeblich sind die Grundpreise für die Beförde-rungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach besetzter Bus) und die gefahrenen Kilometer.  Die tatsächlichen Beförderungskosten hängen je-doch vom Umfang der Inanspruchnahme der un-terschiedlichen Beförderungsmittel und von der Länge der Fahrt ab.  Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Be-förderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten.  Seitens des Betreibers werden so viele Fahrtwün-sche angenommen, wie erfahrungsgemäß mit den verfügbaren Fahrzeugen durchgeführt werden können (ca. 15 Aufträge pro Viertelstunde). Bei einer darüber hinausgehenden Nachfrage erfolgen Ablehnungen. Zu anderen Tageszeiten sind ggf. Kapazitäten verfügbar, jedoch ist die Nachfrage geringer. Damit wird deutlich, dass die Einflussnahme auf den Mittelverbrauch eingeschränkt ist. Es ist davon auszuge-hen, dass der Titel künftig durch insgesamt höhere Kosten aufgrund des neuen Vertrages voll ausgeschöpft wird. Berlin, den 31. Januar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2014)

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:
Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher
den Betreiber des #Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend
Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die
von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde.
1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD)
gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013
bzw. 01.01.2014.2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den
o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten?
Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter
1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und
Nutzer.
4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden?
5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im
Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)?
6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Tagen?
Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden
laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern)
mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt:

hnitt wurden in 2013 laut Angaben des Betreibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das
bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen, während die
Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der
durchschnittlichen Beförderungszahlen lag.
3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt
werden und welche Begründungen gab es dafür?
Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachtsfeiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in
der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausgesprochen.
Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nutzen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monatlich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500
mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung.
Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an
den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittags- und Abendstunden.
7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und
wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegengenommen?
Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfalltelefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des
Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht
war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch
die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren.
Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt,
nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am
Heiligabend weniger als zehn Anrufe.
8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Verspätung abgeholt wurden?
Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder
ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers
nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d.
R. mit weniger als 20 Minuten.
9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor?
Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum
Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor.
Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember
2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a.
152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der
Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmeldung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das
Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens
„T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Belange des Fahrdienstes.
Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten
Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleichmäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierigkeiten und Fahrpersonal verteilten.
10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des
Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche
Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014?
Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des
Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv.
An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten:
Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der
Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden.
Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte
Telefonnummer.
Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013
von der Regiezentrale darüber informiert.
Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der
Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.).
Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren
alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste.
Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin
wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu
nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst
den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen
sind.
11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistungen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen
Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf.
die Differenz?
Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit
einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regieund Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und
aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für
Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushaltsjahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €,
insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine
Ausschöpfung von 97,3 %.

barrierefrei + Mobilität: Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung während der Dezemberfeiertage 2013

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des #Fahrdienstes, die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner #Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt – um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des #Sonderfahrdienstes (#SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel? Bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2013 bzw. 01.01.2014.2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den o. g. Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen täglichen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. 4. Wie oft musste #Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den o. g. Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den o. g. Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Einbindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt:

hnitt wurden in 2013 laut Angaben des Betreibers täglich 439 Beförderungen durchgeführt. Das bedeutet für den Heiligabend 2013 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen, während die Nachfrage am 31.12.2013 und 01.01.2014 unterhalb der durchschnittlichen Beförderungszahlen lag. 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachtsfeiertagen wurde vom Betreiber nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden die Ablehnungen telefonisch ausgesprochen. Von 19.754 potentiellen Kundinnen und Kunden nutzen bisher durchschnittlich rd. 2.700 Berechtigte monatlich den Sonderfahrdienst. Für diese standen rund 1.500 mögliche Fahrten an den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittags- und Abendstunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den o. g. Tagen entgegengenommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfalltelefon – wie an allen Tagen – in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es aber z. B. am Heiligabend weniger als zehn Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle bzw. dass Personen nicht oder mit großer Verspätung abgeholt wurden? Zu 8.: Pannen von Fahrzeugen und Unfälle mit oder ohne Personenschaden sind nach Angaben des Betreibers nicht gemeldet worden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor? Zu 9.: Dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen derzeit zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Insgesamt gab es beim LAGeSo im Monat Dezember 2013 263 Anfragen/Beschwerden. Davon entfielen u. a. 152 auf den Bereich Abrechnung, 17 auf den Bereich der Fahrtdurchführung und zwei auf das Thema Fahrtanmeldung. Die anderen Anfragen/Beschwerden betrafen das Feststellungsverfahren zur Erlangung des Merkzeichens „T“ im Schwerbehindertenausweis und allgemeine Belange des Fahrdienstes. Der Betreiber hat nach eigenen Angaben im gesamten Jahr 2013 rd. 100 Beschwerden erhalten, die sich gleichmäßig auf die Themen Verspätungen, Terminschwierigkeiten und Fahrpersonal verteilten. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er für die Feiertage 2014? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen sehr positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Für Weihnachtsbestellungen gab es eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind. 11. Wie hoch ist der Mittelabruf für die Dienstleistungen des SFD für das Jahr 2013, die mit 6,435 Millionen Euro veranschlagt waren, und wie erklärt der Senat ggf. die Differenz? Zu 11.: Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo – Versorgung – mit einem Volumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regieund Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Für Regie- und Beförderungsleistungen wurden im Haushaltsjahr 2013 6.208.431,95 € und für Sachkosten 52.101,98 €, insgesamt 6.260.533,93 €, verausgabt. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von 97,3 %.