Straßenbahn: Barrierefreiheit in Berliner Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Trifft es zu, dass eine erneute #Hauptuntersuchung für #Tatra-Doppeltraktionen des Typs #KT4D durch-geführt werden soll? (a) Wie viele Fahrzeuge sollen eine erneute Hauptun-tersuchung erhalten? (b) Aus welchen Gründen wird eine erneute Hauptun-tersuchung angestrebt? (c) Auf welchen Linien sollen die betroffenen Fahr-zeuge eingesetzt werden? Antwort zu 1. (a): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Das betrifft 20 Fahrzeuge vom Typ KT4D, die zu 10 Traktionen gekuppelt werden können. Es handelt sich nicht um eine klassische Hauptuntersuchung, sondern um einen gemäß §57 BOStrab mit der technischen Aufsichts-behörde (TAB) des Landes Berlin abgestimmten Instand-haltungsumfang, der den Weiterbetrieb der Fahrzeuge für weitere maximal 4 Jahre zulässt.“ Antwort zu 1. (b): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es handelt sich lediglich um eine Vorsorgemaßnahme, die erfreuliche Nachfragesteigerungen (wachsende Stadt) bei der Straßenbahn abfedern soll.“ Antwort zu 1. (c): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Einsatz wird grundsätzlich im Mischbetrieb mit Niederflurfahrzeugen erfolgen, so dass gewährleistet wird, dass alle Strecken mit barrierefreien Fahrzeugen bedient werden.“ Frage 2: Soll mit einer Hauptuntersuchung die Be-triebszeit dieser nicht barrierefreien Straßenbahnzüge über das Jahr 2017 hinaus verlängert werden? Und wenn ja, um wie viele Jahre? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu 1. (a) und 1. (b).“ Frage 3: Welche #Streckenabschnitte müssen noch für den Betrieb von #Niederflurbahnen saniert werden und welche finanziellen Mittel sind dafür eingeplant? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Teile des #Müggelseedamms – von Spreestraße bis Bölschestraße (ca. 580 m) – und Teile des #Fürstenwalder Damms – von Bölschestraße bis 250 m östlich der Hartlebenstraße (ca. 750 m) – sind bisher nicht für den Betrieb mit Niederflur-wagen freigegeben. Da genaue Kostenplanungen noch nicht vorgenom-men wurden, können die finanziellen Mittel nur grob auf einen mittleren einstelligen Betrag in Mio. EUR geschätzt werden.“ Frage 4: Wie realistisch schätzt der Senat es ein, dass bis Ende 2017 alle von der BVG betriebenen Straßen-bahnstrecken für barrierefreie Niederflurbahnen befahrbar sind? Antwort zu 4.: Der Senat geht davon aus, dass spätes-tens ab dem Fahrplanwechsel 2017/18 alle von der BVG betriebenen Straßenbahnstrecken auch von Niederflur-bahnen befahren werden können. Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass nach 2017 noch nicht barrierefreie Straßenbahnzüge im regulären Linienbetrieb der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 5.: Es ist weiterhin Stand der Planungen mit den neu beschafften Niederflur-Straßenbahnen vom Typ Flexity bis zum Jahr 2017 die restlichen nicht barrie-refreien Bahnen vom Typ Tatra vollständig zu ersetzen, so dass nach 2017 keine nicht barrierefreien Straßenbah-nen mehr im regulären Linienbetrieb eingesetzt werden. Dennoch kann ein kurzfristiger Fahrzeugmehrbedarf, beispielsweise aufgrund von erforderlichen Angebots-ausweitungen im Zuge der wachsenden Stadt, dazu füh-ren, dass vereinzelt auch nach 2017 nicht barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. Dieser Fall kann somit nicht ausgeschlossen werden. Der Einsatz von Hochflurbahnen würde jedoch grundsätzlich im Mischbe-trieb mit Niederflurfahrbahnen erfolgen, so dass stets gewährleistet wird, dass alle Strecken mit barrierefreien Fahrzeugen bedient werden. Frage 6: Kann der Senat ausschließen, dass nach 2017 Straßenbahn-Streckenabschnitte stillgelegt werden, weil sie für den Betrieb von Niederflurbahnen nicht geeignet sind? Antwort zu 6.: Wie schon in der Antwort zu Frage 4 mitgeteilt, geht der Senat davon aus, dass diese Situation nicht eintreten wird. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014)