Straßenbahn + U-Bahn: Planungs- und Bauvorhaben für U-Bahnen und Straßenbahnen, aus Senat

Frage 1:
Wie ist das Vorschlags-, Antrags-, Beauftragungs- und #Genehmigungsverfahren für den Bau eines
neuen -Bahnabschnitt gestaltet?
a. Wer ist für die Bearbeitung zuständig?
b. Welche Anforderungen werden an den Antragssteller gestellt?
c. Welche Genehmigungsschritte gibt es in diesem Verfahren?
d. Wie lange dauerte das Genehmigungsverfahren im Jahre 2021 durchschnittlich?
Frage 6:
Wie ist das Vorschlags-, Antrags-, Beauftragungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau einer
neuen #Straßenbahn gestaltet?
a. Wer ist für die Bearbeitung zuständig?
b. Welche Anforderungen werden an den Antragssteller gestellt?
c. Welche Genehmigungsschritte gibt es in diesem Verfahren?
d. Wie lange dauerte das Genehmigungsverfahren im Jahre 2021 durchschnittlich?


Antwort zu 1 und 6:
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Die #Netzplanung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt gemäß
dem #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#StEP MoVe) sowie dem #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans. Mit Vorliegen eines Senatsbeschlusses
ebd. erfolgt die Umsetzung gemäß den Bedarfen sowie der haushaltsseitigen
Möglichkeiten. Die Verfahren erfolgen nach Stand der jeweils geltenden Gesetze
und Regelwerke. Die Grundlagenaufgaben, wie den Nachweis der
Wirtschaftlichkeit sowie die Vorplanungen, verantwortet die für Mobilität
zuständige Senatsverwaltung. Für weitere Arbeitsschritte kann das Land Berlin das
lokale Verkehrsunternehmen mit der Erstellung der für eine Plangenehmigung oder
eine Planfeststellung notwendigen Unterlagen beauftragen. Der Bau erfolgt durch
das jeweilige Verkehrsunternehmen. Die Anhörungs- und #Planfeststellungsbehörde
für den kommunalen ÖPNV ist im Haus der für Mobilität zuständigen
Senatsverwaltung angesiedelt.
-Bahnen sind nach dem #Personenbeförderungsgesetz #Straßenbahnen
gleichgestellt und unterliegen in Verbindung mit dem
Verwaltungsverfahrensgesetz (Paragraph 28 PBefG i.V.m. 72 ff VwVfG) der
Planfeststellung. Dieses umfasst als wesentliche Schritte die Antragstellung,
Bekanntmachung, Auslegung der Planunterlagen, Beteiligung und Anhörung,
Beschlussfassung sowie dessen Zustellung bzw. Auslegung. Genehmigungs- sowie
Planfeststellungsverfahren dauern in der Regel mindestens zwei Jahre.
Im Jahr 2021 war kein Verfahren für den Neubau eines U-Bahnabschnittes
anhängig.
Für Straßenbahnmaßnahmen wird auf die Antwort von Frage 7 verwiesen. In 2021
befanden sich 2 Projekte im Bau (Hauptbahnhof bis U-Bahnhof Turmstraße, SBahnhof Schöneweide bis Adlershof) und für das Projekt Verkehrslösung
Schöneweide lag im September 2021 der Planfeststellungsbeschluss vor.
Frage 2:
Wie viele Kilometer -Bahn wurden seit dem Jahr 2000 genehmigt und gebaut?
(Bitte tabellarisch nach Jahren auflisten)
a. Mit Blick auf die gebauten Kilometer: Wann lag die Genehmigung bzw. Beauftragung jeweils
vor und wann begann der Bau jeweils?
b. Wie erklärt der Senat den Zeitversatz zwischen Genehmigung bzw. Beauftragung und Bau
und welche Lehren zieht der Senat für aktuelle bzw. künftige U-Bahnbauprojekte daraus?
Antwort zu 2:
Folgende U-Bahn-Strecken wurden seit 2000 in Betrieb genommen:
2000 ca. 1 Kilometer (Vinetastraße – Pankow)
2009 ca. 2 Kilometer (Hauptbahnhof – Brandenburger Tor)
2020 ca. 2 Kilometer (Alexanderplatz – Hauptbahnhof)
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Die Priorisierung und Beschlussfassung zur Realisierung neuer ÖPNV-Maßnahmen
erfolgt, wie in Frage 1 dargestellt, durch den Senat. Im Anschluss an das
Genehmigungsverfahren kann die Vorhabenträgerin (zumeist die BVG) die
Ausführung der Bauleistung ausschreiben und beauftragen.
Über die zeitlichen Zusammenhänge des Genehmigungsverfahrens für die
Verlängerung der U2 (Vinetastraße – Pankow) liegen keine Unterlagen mehr vor.
Die BVG teilt ergänzend hierzu mit:
„Die Planfeststellung für den Lückenschluss der U5 (ca. 2 km) erfolgte im Jahr 1999.
In den Folgejahren erfolgten einige ergänzende Änderungen zum Beschluss. Der
Baubeginn für den U-Bahnhof Brandenburger Tor erfolgte 2003 und die
Inbetriebnahme 2009 (inklusive der vorhandenen Tunnel zum Hauptbahnhof der
ehemaligen Linie U55). Der Weiterbau zwischen den U-Bahnhöfen Brandenburger
Tor und Alexanderplatz begann 2012 und die Inbetriebnahme erfolgte 2020. Seit
2002 übernahm die BVG die bauliche Umsetzung der Vorhaben und erstellt im
Auftrag des Senats Machbarkeitsstudien.“
Frage 3:
Wie viele Vorschlags-, Antrags-, Beauftragungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von UBahnen werden derzeit durchgeführt und welche Linien betreffen diese?
Antwort zu 3:
Derzeit ist das Planfeststellungsverfahren für eine Änderung an der #Dammstrecke
der U-Bahnlinie #U6 zw. #Borsigwerke und #Kurt-Schumacher-Platz anhängig.
In den Jahren 2019/20 wurden für vier -Bahn-Netzerweiterungen
#Machbarkeitsstudien durchgeführt. Im Ergebnis hat der Senat in 2021 beschlossen:
· die Planungen für die U7-Verlängerungen zur Heerstraße und zum BER
(letztere gemeinsam mit den zuständigen Behörden im Land
Brandenburg) weiter zu betreiben.
· Für die U8 Märkisches Viertel und eine U6-Ausbindung zur Urban Tech
Republic (UTR) wurde empfohlen, diese wegen geringerer Wirkungen
derzeit nicht weiterzuverfolgen.
Des Weiteren hat der Senat im Juni 2021 ebenfalls beschlossen, die Planung zur U3-
Verlängerung und Verknüpfung mit der S1 am Mexikoplatz fortzusetzen.
In Abhängigkeit vom Beschluss des neuen Haushaltes 2022/23 durch das
Abgeordnetenhaus und den dann zur Verfügung stehenden personellen und
finanziellen Kapazitäten bei der für Mobilität zuständigen Verwaltung können
weitere die U-Bahnplanung betreffende Untersuchungen veranlasst werden.
Die Frage wird so verstanden, dass sie sich nicht auf Sanierung, zusätzliche
Ausgänge oder Aufzüge bei U-Bahnhöfen im Bestandsnetz bezieht.
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Frage 4:
Welche #Nutzen-Kosten-Analysen für welche U-Bahnbauprojekte sind aktuell beauftragt?
a. Wann wurde welche Nutzen-Kosten-Analyse beauftragt?
b. Für wann plant der Senat weitere Nutzen-Kosten-Analysen zu beauftragen und welche UBahnbauprojekte betrifft dies im Einzelnen?
Antwort zu 4:
Keine. Die Beauftragung weiterer Nutzen-Kosten-Analysen ist abhängig von der
Beschlussfassung zum Haushalt durch das Abgeordnetenhaus. Zur grundsätzlichen
Einschätzung des Senats zur Priorisierung der Vorhaben wird auf Frage 3 verwiesen.
Frage 5:
Wie viele Vorschlags-, Antrags-, Beauftragungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von U-Bahnen wurden seit dem Jahr 2000 durchgeführt?
a. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt? (Bitte tabellarisch nach Jahren und Linien
auflisten.)
b. Welche Anträge wurden abgelehnt und weshalb? (Bitte tabellarisch nach Jahren und Linien
auflisten.)
Antwort zu 5:
Eine Differenzierung in die gewünschten Kategorien Vorschlags-, Antrags-,
Beauftragungs- und Genehmigungsverfahren ist in dieser Form nicht möglich, weil
sie sich so nicht in der Verwaltungspraxis widerspiegeln. Förmliche Anträge im Sinne
von Vorschlägen, Anträgen oder Beauftragungen liegen nicht vor, damit wurden
auch keine entsprechenden Bescheide erteilt. Soweit es den Neubau einer U-Bahnstrecke betrifft, gab es seit dem Jahr 2000 keinen Antrag auf Durchführung
eines Planfeststellungsverfahrens nach § 28 des Personenbeförderungsgesetzes.
Darüber hinaus erteilt die Technische Bahnaufsicht Genehmigungen für den Bau
sowie Änderungen an den U-Bahnanlagen nach der Straßenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (§ 60 ff BOStrab); Statistiken werden darüber nicht geführt. Soweit
elektronisch erfasst und kurzfristig ermittelbar wurden Bescheide – davon keine
ablehnenden und ein Großteil für das Neubauprojekt U5 – wie folgt erteilt:
Jahr 2021 2020 2019 2018 2017 2016
Anzahl 126 164 215 265 377 357
Frage 7:
Wie viele Kilometer Straßenbahn wurden seit dem Jahr 2000 genehmigt bzw. beauftragt und
gebaut?
(Bitte tabellarisch nach Jahren und Linie auflisten)
a. Mit Blick auf die gebauten Kilometer: Wann lag die Genehmigung bzw. Beauftragung jeweils
vor und wann begann der Bau jeweils?
b. Wie erklärt der Senat den Zeitversatz zwischen Genehmigung bzw. Beauftragung und Bau
und welche Lehren zieht der Senat für aktuelle bzw. künftige U-Bahnbauprojekte daraus?
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Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
· „Verkehrsverbindung #Nordbahnhof – Hauptbahnhof – der
Planfeststellungsbeschluss lag im Januar 2010 vor (Planfeststellungsantrag
vom Oktober 2007) und der Baubeginn war in März 2011, die Streckenlänge
betrug ca. 2,5 km
· Hauptbahnhof bis U-Bahnhof #Turmstraße – der Planfeststellungsbeschluss lag
Ende 2020 vor (PF-Antrag August 2017) und wurde Ende Juni 2021
aktualisiert, der Baubeginn war am 23.08.2021, es sind derzeit 2,2 km
Streckenlänge in Umsetzung
· S-Bahnhof #Schöneweide bis #Adlershof – der Planfeststellungsbeschluss lag im
Februar 2019 vor (PF-Antrag vom Juni 2017) und der Baubeginn war am
18.05.2019, es wurden 2,7 km Streckenlänge umgesetzt
· #Verkehrslösung Schöneweide – der Planfeststellungsbeschluss lag im
September 2021 vor (PF-Antrag vom November 2018), die
Baufeldfreimachung erfolgt seit Ende 2021 und der Baubeginn mit
geänderter Verkehrsführung ist im April 2022, es sind derzeit 0,5 km
Streckenlänge (1,6 km Gleislänge) in Umsetzung
Zum einen manifestieren sich Zielkonflikte zwischen Legislative, Exekutive,
Städtebau, Betrieb, Technik, Umwelt etc. in Verwaltungsverfahren und zum
anderen stellen Anforderungen aus den rechtlichen und technischen Regelwerken
sowie das gestiegene öffentliche Interesse Projektherausforderungen dar. Für
Bauvorhaben gilt es, Interessen im Laufe der Planungen zu berücksichtigen und
sich dafür einzusetzen, eine gemeinsame Schnittmenge zu erreichen. Dieser
Prozess ist intensiv und führt zu mehr Akzeptanz u. a. in der Öffentlichkeit.“
Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Frage 8:
Wie viele Vorschlags-, Antrags-, Beauftragungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von
Straßenbahnabschnitten werden derzeit durchgeführt und welche Linien betreffen diese?
a. Für welche Straßenbahnneubauprojekte oder Projekte zur Verlängerung von bestehenden
Linien liegen Machbarkeitsuntersuchungen vor?
b. Für welche Straßenbahnneubauprojekte oder Projekte zur Verlängerung von bestehenden
Linien laufen Machbarkeitsuntersuchungen und bis wann werden diese jeweils
abgeschlossen?
c. Für welche Straßenbahnneubauprojekte oder Projekte zur Verlängerung von bestehenden
Linien sind Machbarkeitsuntersuchungen mit einer Beauftragung bis 2026 sind geplant und für
wann ist die Beauftragung jeweils geplant?
d. Für welche Straßenbahnneubauprojekte oder Projekte zur Verlängerung von bestehenden
Linien liegen Nutzen-Kosten-Analyse vor?
e. Für welche Straßenbahnneubauprojekte oder Projekte zur Verlängerung von bestehenden
Linien laufen Nutzen-Kosten-Analyse und bis wann werden diese jeweils abgeschlossen?
f. Für welche Straßenbahnneubauprojekte oder Projekte zur Verlängerung von bestehenden
Linien sind Nutzen-Kosten-Analyse mit einer Beauftragung bis 2026 sind geplant und für wann
ist die Beauftragung jeweils geplant?
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Antwort zu 8:
Derzeit sind planungsrechtliche Verfahren für den Neubau des
Straßenbahnabschnittes im Bereich des Bahnhofes Ostkreuz sowie für drei
Änderungsvorhaben anhängig.
Aktuell werden für Straßenbahnneubauprojekte keine
Machbarkeitsuntersuchungen durchgeführt oder geplant. Nutzen-Kosten-Analysen
als Bestandteil der Grundlagenermittlungen liegen für alle Straßenbahnstrecken
vor, die in den letzten Jahrzehnten gebaut wurden bzw. sich in den HOAILeistungsphasen 2 und darüber hinaus befinden. Aktuell laufen
Grundlagenermittlungen für die Strecken #Jungfernheide – Kurt-Schumacher-Platz,
UTR -/ Paulsternstraße – #Gartenfeld#Spandau und #Johannisthal#Gropiusstadt; es
ist vorgesehen, diese Untersuchungen in diesem Jahr abzuschließen.
Die weiteren Vorhaben werden nach den Vorgaben des StEP MoVe, der im ÖPNV-Bedarfsplan (Anlage 3 des Nahverkehrsplans) hinterlegten Bedarfskategorie und
den Richtlinien der Regierungspolitik sukzessive in die Bearbeitung aufgenommen.
Zu benennen sind hier bspw. die Maßnahmen vom Potsdamer Platz Richtung
Schöneweide oder Steglitz, von der Altstadt Spandau ins Falkenhagener Feld usw.
Besondere Priorität haben dabei Vorhaben, die der Erschließung von
Entwicklungsgebieten und Wohnungsneubauvorhaben in der wachsenden Stadt
Berlin dienen. Ein weiteres besonderes Augenmerk wird auf Verbindungen im
Außenbereich gelegt.
Frage 9:
Wie viele Vorschlags-, Antrags-, Beauftragungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von
Straßenbahnabschnitten wurden seit dem Jahr 2000 durchgeführt und welche Linien betreffen
diese?
a. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt? (Bitte tabellarisch nach Jahren und Linie
auflisten.)
b. Welche Anträge wurden abgelehnt und weshalb? (Bitte tabellarisch nach Jahren und Linie
auflisten.)
c. Wie wurde mit dem Vorschlag senatsseitig verfahren und wie ist jeweils der aktuelle Stand?
Antwort zu 9:
Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und 7 verwiesen.
Darüber hinaus erteilt die Technische Bahnaufsicht Genehmigungen für Bau sowie
Änderungen an den Straßenbahnanlagen nach der Straßenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (§ 60 ff BOStrab); Statistiken werden darüber nicht geführt. Soweit
elektronisch erfasst und kurzfristig ermittelbar wurden Bescheide – davon keine
ablehnenden – wie folgt erteilt:
Jahr 2021 2020 2019 2018 2017 2016
Anzahl 49 42 39 34 19 10
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Frage 10:
Welche Straßenbahnneubauprojekte oder Projekte zur Verlängerung von bestehenden Linien
wurden von der BVG dem Senat seit 2016 im Einzelnen vorgeschlagen?
Antwort zu 10:
Keine, siehe Antwort zu 1. Die Planungen zur ÖPNV-Infrastruktur sind organisatorisch
bei der für Mobilität zuständigen Senatsverwaltung verortet.
Frage 11:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 11:
Keine.
Berlin, den 25.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de