Bus: Am U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord entsteht eine Buswendeschleife, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/hellersdorf/verkehr/am-u-bahnhof-kaulsdorf-nord-entsteht-eine-buswendeschleife-d102735.html

Berlin: U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord |

Hellersdorf. Der Bau der #Buswendeschleife am #U-Bahnhof #Kaulsdorf-Nord hat begonnen. Nach Fertigstellung wird das Ein-und Aussteigen leichter sein. Zudem kann man dann mit dem Bus von Kaulsdorf-Nord bis zum Vivantes-Klinikum fahren.

Ein symbolischer erster Spatenstich fand am Mittwoch, 8. Juni, statt. Die Wendeschleife wird für Busse der Linie 164 gebaut. Die Busse fahren ab Ende des Jahres vom Vorplatz des U-Bahnhofes bis zum Vivantes-Klinikum an der Myslowitzer Straße. Außerdem werden die beiden Bushaltestellen auf Höhe des U-Bahnhofs erneuert und behindertengerecht umgebaut. Behinderte werden auch in die Busse der Linien 191, 197, 291 und N5 leichter ein- und aussteigen können. Zudem erhält die Busschleife eine Beleuchtungsanlage.

Der Bau der Buswendeschleife war eigentlich schon im vergangenen

Radverkehr + Straßenverkehr: Entwicklung des Leihfahrradsystems bis 2015 aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie hoch ist durchschnittliche Anzahl der
#Fahrten pro #Leihfahrrad und Tag, jeweils bezogen auf die
Kalenderjahre 2013, 2014, 2015?
Frage 2: Wie hat sich die Zahl der #Kundinnen und
Kunden, die das Leihfahrradsystem aktiv genutzt haben,
in den Jahren 2013, 2014 und 2015 entwickelt?
Frage 3: Wie viele NutzerInnen haben sich für den
Abschluss des #Pauschaltarifs entschieden, mit dem die
erste halbe Stunde kostenlos ist? Wie viele davon sind
Nutzer*innen eines VBB-Umweltabos?
Antwort zu den 1 bis 3: Nach Angaben des Betreibers
DB Rent GmbH entwickelte sich die Anzahl der registrierten
Kundinnen und Kunden von rund 64.000 im
Januar 2013 auf rund 71.000 im Dezember 2013. Das
öffentliche Leihfahrradsystem in Berlin wurde im Jahr
2013 über 195.000 Mal genutzt, etwa 20.000 Fahrten
mehr als im Vorjahr.
Im Jahr 2013 waren durchschnittlich 1.027 Räder auf
der Straße. Die durchschnittliche tägliche Nutzung lag
damit bei ca. 0,5 Nutzungen pro Tag, wobei es deutliche
Schwankungen im Jahresverlauf gab (deutlich höhere
Nutzungsquote in der Hauptsaison).
Im Jahr 2014 wurde ein weiterer kontinuierlicher Anstieg
der Nutzung verzeichnet. Die Zahl der Nutzungen
der Öffentlichen Leihfahrräder lag bei 339.000 Fahrten
(über 143.000 Fahrten mehr als im Vorjahr). Dies entsprach
einem Anstieg von 73 %. Die Gesamtkundezahlzahl
stieg 2014 auf rund 89.000. Im Jahr 2014 waren
durchschnittlich 1.467 Räder auf der Straße, woraus eine
durchschnittliche tägliche Nutzung von 0,6 Fahrten resultiert.
Auch hier gilt: Das System stand Kundinnen und
Kunden ganzjährig zur Verfügung, was durch traditionell
schwächere Nutzung in den Wintermonaten auch den
Jahresmittelwert der Fahrten pro Tag reduziert. Grundsätzlich
lag die Nutzungsfrequenz der Räder in den aufkommensstarken
Sommermonaten deutlich über dem
Jahresmittelwert.
Ende 2014 nahmen in Berlin 500 Kundinnen und
Kunden den unrabattierten Pauschaltarif in Anspruch.
Bezogen auf den Grundtarif nutzten rund 23.000 Kundinnen
und Kunden Rabatte über die Verfügbarkeit der DB
BahnCard, 6.200 Kundinnen und Kunden die rabattierten
Studententarife bzw. Kombinationen mit CarSharing-
Angeboten. 15.000 Kundinnen und Kunden nahmen andere
Rabattmöglichkeiten in Anspruch. Unter diesen Nutzendenkreis
fallen u. a. auch VBB1-Abo-Kunden. Genauere
Spezifikationen sind nicht möglich.
Für den Zeitraum nach der durch das Land Berlin geförderten,
sogenannten Nachnutzungsphase (2013 und
2014) liegen dem Land keine nutzungsspezifischen Informationen
vor.
Frage 4: Ist der Senat der Meinung, dass der Pauschaltarif
ausreichend in der Bevölkerung bekannt ist? Sieht
der Senat die Höhe des Pauschalpreises als angemessen
an, um für einen breiten Nutzerkreis interessant zu sein?
Antwort zu 4: Die Tarifgestaltung und deren Kommunikation
oblag ausschließlich dem Betreibenden. Der
Senat hat bei der Neuausschreibung des Fahrradleitsystems
entsprechende Vorschläge mit berücksichtigt.
Frage 5: Wie viele Fahrräder des Call-a-bike-Leihfahrradsystems
wurden in den Jahren 2013, 2014 und
2015 beschädigt oder gestohlen?
Antwort zu 5: Entsprechende Informationen liegen
dem Land Berlin nicht vor.
Berlin, den 09. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2016)

Straßenverkehr: Ist der Neubau von zwei Spuren an der A114 ein wesentlicher baulicher Eingriff im Sinne der Bauordnung?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen sind mit den
Ersatzneubauten der fünf Brückenbauwerke im Zusammenhang
mit dem #Ausbau der #A114 auf sechs Spuren
verbunden und plant der Senat eine Verbreiterung der
Brückenbauwerke?
Antwort zu 1: Bei dem gegenwärtig in Planung befindlichen
Projekt „#Erneuerung der A 114“ handelt es sich
nicht um eine Ausbau-, sondern um eine #Erhaltungsmaßnahme
mit folgendem Inhalt:
Die Fahrbahnen und deren Entwässerungsanlagen
werden grundhaft erneuert. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung,
passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung)
wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt.
Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der
Autobahn) werden ertüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke,
Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu
errichtet (Pankebrücke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-
Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und
bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen
Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen,
insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden.
Frage 2: Ist auch an der Bahnhofstraße in Blankenburg
ein Ersatz des Brückenbauwerkes geplant und wenn ja,
zieht der Senat in diesem Zusammenhang eine Ausweitung
in Betracht, um auf der Straße Platz für die fehlenden
Radverkehrsanlagen zu schaffen?
Antwort zu 2: Die Brücke über die Bahnhofstraße
wird ebenfalls ersetzt. Eine Aufweitung ist nicht vorgesehen.
Frage 3: Welche Breite hat der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der A 114 pro Richtungsfahrbahn und
welchen Querschnitt wird er nach dem Ausbau haben?
Antwort zu 3: Der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der Richtungsfahrbahnen ist durchschnittlich ca. 8,55 m
breit. Die neue Querschnittsbreite wird 9,75 m betragen.
Durch Reduzierung des bestehenden ca. 3 m breiten Mittelstreifens
entsprechend dem aktuellen Regelwerk sowie
eine abschnittweise Änderung der Böschungsneigung
erfolgt insgesamt keine Verbreiterung des bisherigen
Straßenkörpers.
Frage 4: Wie begründet der Senat die Notwendigkeit
der Fällung von 250 Bäumen vor dem seiner Erklärung in
der Drs. 17/18267, das der Ausbau der A 114 innerhalb
der bestehenden Flächen erfolgt?
Antwort zu 4: Die beidseitige, symmetrische Verbreiterung
des Querschnittes findet durch Herstellung einer
steileren Böschungsneigung statt. Der Bewuchs der zum
Straßenkörper gehörenden Böschung muss in Folge dessen
partiell weichen. Sämtliche Eingriffe in Natur und
Landschaft werden entsprechend der aktuellen Gesetzgebung
ausgeglichen bzw. ersetzt.
Frage 5: Wird es Veränderungen an der Pankeböschung
geben und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Im Zusammenhang mit der Erneuerungsmaßnahme
der A 114 wird es neben der Einstellung
einer größeren Neigung keine Veränderungen an der
westlichen, zur Panke ausgerichteten Böschung des
Dammes der A 114 geben. In die Böschungen des Gewässers
erfolgen keine Eingriffe.
Frage 6: Stellt der Neubau von zwei Spuren an der A
114 einen wesentlichen baulichen Eingriff im Sinne der
Bauordnung dar, wenn nein, bitte begründen?
Antwort zu 6: Es erfolgt kein Neubau von zwei Spuren,
sondern die Einrichtung von 2 Standstreifen.
Für Maßnahmen an Verkehrsanlagen ist nicht die jeweilige
(Landes-)Bauordnung- sondern die Fachplanungsgesetzgebung,
hier das Bundesfernstraßengesetz,
einschlägig.
Da es sich bei der Baumaßnahme um einen erheblichen
baulichen Eingriff handelt, werden zur Beurteilung
eines Genehmigungstatbestandes gemäß des oben genannten
Gesetzes aktuell die entsprechenden Untersuchungen
durchgeführt bzw. Unterlagen erstellt. Aus heutiger
Sicht erwartet der Vorhabenträger eine Absehensentscheidung,
also einen Verzicht auf ein Baurecht begründendes
Verfahren durch die Planfeststellungsbehörde
Frage 7: Ist es üblich, dass Lkw 40-50 cm über die
Oberkante von Autobahnlärmschutzwänden hinausragen
und falls nicht, was ist falsch gelaufen bei der Errichtung
der Lärmschutzwand an der A 114 im Bereich der
Flaischlenstraße 58-63?
Antwort zu 7: Gemäß aktuell gültiger Vorschrift
(Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90) ist
der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende
Emissionsort (Schallquelle) in 0,5 m Höhe über der Mitte
der Straße oder des Fahrstreifens anzunehmen. Das Überragen
einer Wand durch bis zu vier Meter hohe Lkw ist
kein Kriterium bei der Bemessung der emissionstechnisch
notwendigen Wandhöhe.
Frage 8: Bietet die Lärmschutzwand ausreichenden
Lärmschutz, wenn künftig in den bestehenden Baulücken
weitere Wohngebäude in zweieinhalbgeschossiger Bauweise
errichtet werden?
Antwort zu 8: Die Verdichtung der Bebauungssituation
hat keinen Einfluss auf die Wirkung der vorhandenen
Lärmschutzwand.
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
eine Autobahn, entlang von Kleingärten, Wohngebieten
und Naherholungsgebieten, die ganz überwiegend nicht
mit Lärmschutz ausgestattet ist, weder zeitgerecht noch
zumutbar ist?
Antwort zu 9: Der Baulastträger der Autobahnen ist
die Bundesrepublik Deutschland. Die Regularien des
Lärmschutzes sind vorliegend wie folgt zu bewerten:
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge)
besteht nicht, da die Anspruchsvoraussetzungen in
Folge der geplanten Erneuerungsmaßnahmen an der A
114 nicht gegeben sind. Die abschließende Beurteilung,
ob Randbedingungen für eine Lärmsanierung vorliegen,
steht noch aus. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um
eine freiwillige Leistung des Bundes, welche dem Abwägungsgebot
der Verhältnismäßigkeit und den finanziellen
Möglichkeiten des jeweiligen Haushaltes unterliegen.
Frage 10: Auf welchen Autobahnabschnitten im Land
Berlin fehlen ebenfalls Lärmschutzwände?
Antwort zu 10: Die Möglichkeit der Errichtung von
Lärmschutzwänden auf den in Berlin verlaufenden Autobahnen
im Rahmen von Lärmsanierungsmaßnahmen wird
gegenwärtig geprüft.
Frage 11: Wie bewertet der Senat die Auffassung, das
aktive Lärmschutzmaßnahmen und die Aufnahme dieser
Streckenabschnitte mit konkreten Zielvorgaben (als
Lärmwerte) in den Lärmaktionsplan Vorrang vor dem
Bau neuer Autobahnabschnitte haben müssen?
Antwort zu 11: Der Baulastträger der Autobahn ist die
Bundesrepublik Deutschland. Lärmsanierungsmaßnahmen
erfolgen nach geltender Rechtslage auf freiwilliger
Basis (siehe Frage 9). Der Deutsche Bundestag befindet
im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz (Fernstraßenausbaugesetz)
über den Bau neuer Autobahnen.
Frage 12: Wie hoch ist derzeit die Lärmbelastung in
den benachbarten Grundstücken mit Wohnbebauung
hinter der Lärmschutzwand entlang der Burgwallstraße
und der Flaischlenstraße, in der benachbarten Wohnbebauung
ohne Lärmschutzwand in der Ferdinand-Buisson-
Straße und in den Kleingartenanlagen in den Bereichen
Am Brendegraben, Straße 73 und Rotsperlingsweg?
Antwort zu 12: Im Rahmen der Planung der Erneuerungsmaßnahme
wurden entsprechende Gutachten gefertigt,
welche u.a. auch mittels einzelner Immissionspunkte
in den genannten Straßen die aktuelle sowie die zukünftige
Lärmbelastung darstellen. Die umfangreichen Daten
werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
dieser Gutachten nach abschließender Bewertung durch
den Vorhabenträger zeitnah auf der Internetseite
www.berlin.de/erneuerung-a114 zur Verfügung stehen.
Berlin, den 09. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)

Straßenbahn: Samstags mehr Fahrten bei der Straßenbahn aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2046

Ab dem 11. Juni 2016 fahren die #Straßenbahnen der Linie #M2 samstags zwischen
16 und 20 Uhr wieder im 5- statt wie zuletzt im 7/7/6-Minuten-Takt. Damit
erhöht sich die Anzahl der Fahrten je Stunde und Richtung von neun auf
zwölf. Auch die Linien #18 und #67 nehmen ihren #Samstagsbetrieb wieder auf.
Im Sommer 2015 hatte die Straßenbahn die Kapazität bei der Fahrerausbildung
auf das Dreifache gesteigert. Mit der Ausbildung weiterer Fahrerinnen
und Fahrer stellt sich die BVG jetzt personell auf Mehrleistungen in den kommenden
Jahren und weitere Angebotsverbesserungen für die wachsende
Stadt ein.

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der BAB A 114 zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und dem Autobahndreieck Pankow aus Senat

www.berlin.de

Zur #Vermeidung von #Hitzeaufbrüchen führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt #Straßenbauarbeiten auf der Bundesautobahn #A114 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und dem Autobahndreieck Pankow durch.

Die bestehende Betonfahrban wird dabei durch Trennschnitte entspannt um sog. Blow-Ups (aufschieben der Betonplatten) zu vermeiden. Für die geplanten Arbeiten ist der Juni besonders gut geeignet, weil sich der Beton in dieser warmen Jahreszeit bereits ausgedehnt hat und die vorgesehenen Fugenschnitte Hitzeaufbrüche wirksam verhindern. Parallel werden die schwer zugänglichen Schadstellen mittig der Fahrbahn saniert und anschließend wird die Fahrbahnmarkierung erneuert.

Die Ausführungen sind nur unter Vollsperrungen möglich und an den nachfolgend benannten Terminen jeweils von Freitag 21:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr an vier separaten Wochenenden geplant. Die Richtungsfahrbahnen sollen nacheinander bearbeitet werden, d.h. es erfolgen je zwei Vollsperrungen in Fahrtrichtung Süd und danach zwei in Fahrtrichtung Nord:

BAB A 114 Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AD Pankow bis AS Pasewalker Straße

vom 10.06.2016, 21.00 Uhr bis 13.06.2016, 05.00 Uhr und
vom 17.06.2016, 21.00 Uhr bis 20.06.2016, 05.00 Uhr

BAB A 114 Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Pasewalker Straße bis AD Pankow

vom 24.06.2016, 21.00 Uhr bis 27.06.2016, 05.00 Uhr und
vom 01.07.2016, 21.00 Uhr bis 04.07.2016, 05.00 Uhr

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den Anschlussstellen der jeweils gesperrten Richtungsfahrbahn sind zu den oben genannten Terminen ebenfalls nicht nutzbar.

Wir bitten um Verständnis und weiträumige Umfahrung.Bilder:
Bundesautobahn A 114

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Streit um die A100 Der Weiterbau könnte anders verlaufen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/streit-um-die-a100-der-weiterbau-koennte-anders-verlaufen-24187356?dmcid=nl_20160608_24187356

Eines der teuersten #Straßenbauprojekte Deutschlands, der Weiterbau der #A100 von Treptow bis zur #Storkower Straße in Lichtenberg, sorgt erneut für Kontroversen. Während die Bauarbeiten am Abschnitt 16 von der Grenzallee bis zum Treptower Park in vollem Gange sind, wird der anschließende Abschnitt 17 zum Streitobjekt.

Die Linkspartei fordert jetzt, das Verfahren zur Beteiligung der Bürger müsse neu aufgerollt werden. „Nur so haben die Anwohner bereits jetzt, also vor der Abstimmung im Bundestag und nicht erst im Rahmen eines möglichen Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit, sich ein vollständiges Bild zu machen“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch der Berliner Zeitung. In ihrem Wahlkreis liegt der geplante Bauabschnitt.

Erhebliche Veränderungen

Die Linke beruft sich bei ihrer Forderung auf ein Gutachten, das der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erstellt hat. Darin wird darauf verwiesen, dass in dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 der 16. Bauabschnitt und der Anschluss bis zur Storkower Straße plötzlich nicht mehr getrennt, sondern als ein Abschnitt und als „fest disponiert“ und „im Bau“ …

Tarife + Regionalverkehr: STADT-LAND-MEER-TICKET auf den Linien RE2, RE3 und RE5 Gemeinsames Aktionsangebot von DB Regio Nordost und ODEG, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/stadt-land-meer-ticket-auf-den-linien-re2-re3-und-re5/477553.html

Die #ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH und die #DB Regio Nordost bieten ab kommenden Sonntag, den 12. Juni 2016 mit dem #STADT-LAND-MEER-TICKET ein gemeinsames,  rabattiertes #Aktionsangebot auf den Linien #RE2 (Berlin <> Wismar), #RE3 (Berlin <> Stralsund) und #RE5 (Berlin <> Rostock/Stralsund) an. Die Fahrgäste können das #Ticket für beide Richtungen nutzen, es gilt sowohl von der #Küste nach Berlin, als auch für die Strecken von Berlin in den Norden.

Das STADT-LAND-MEER-TICKET kostet nur 27 Euro für die einfache Fahrt bzw. 43 Euro für die Hin- und Rückfahrt. Neben dem günstigen Ticketpreis bietet das Angebot einen weiteren ganz besonderen Vorteil: Das Ticket gilt zwei Tage pro Richtung! Somit sind Zwischenstopps nach dem Hop-on Hop-off Prinzip an den vielen schönen ländlichen Stationen auf den oben genannten Linien zwischen Küste und Hauptstadt einfach möglich.

Besondere Highlights für Reisende aus beiden Richtungen sind hier sicherlich die mecklenburgische Landeshauptstadt Schwerin mit ihrem imposanten Schloss, oder auch Waren an Deutschlands größtem Binnensee, der schönen Müritz.

Für den Antritt der Rückfahrt können sich die Fahrgäste dann sogar einen ganzen Monat nach dem Antrittsdatum der Hinfahrt Zeit lassen. Mehr Freiheit geht nicht. Und: weil Kinder und Enkel bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitfahren, ist das Angebot perfekt für einen Familienurlaub!

„Berlin liegt am Meer! Wismar, Rostock und Stralsund sind aus Berlin ohne Umstieg in nur drei Stunden durch unsere täglichen Verbindungen erreichbar. Aber auch die herrliche Landschaft zwischen Küste und Hauptstadt lädt zum Verweilen ein. Durch die Zwischenstopp-Option unseres neuen Ticketangebotes kann die Region noch einfacher erkundet werden. Weiterhin haben natürlich auch die Menschen aus dem Norden Mecklenburg-Vorpommerns einen Grund mehr Berlin zu besuchen, denn einfacher und flexibler kann man sich zwischen beiden Orten nicht bewegen. Wir freuen uns, unseren Fahrgästen diesen neuen und besonderen Service anbieten zu können. Sowohl die Stadt, als auch das Land und das Meer sind auf schnellstem und mühelosestem Wege gemeinsam erreichbar“, unterstreicht Arnulf Schuchmann, Geschäftsführer und Sprecher der ODEG, die Besonderheiten des Aktion-Angebotes.

Renado Kropp, Leiter Marketing bei DB Regio Nordost, ergänzt: "Auch wir freuen uns, bei den durchgehenden länderüberschreitenden Verkehren mit einem gezielt auf diesen Markt ausgerichteten Tarifangebot bei unseren Kunden zu punkten. Ohne zeitliche Einschränkungen kann jedermann flexibel alle Züge der drei  RE-Linien nutzen. Familien reisen dabei besonders günstig, da sogenannte Familienkinder bis 14 Jahre mit Ihren Großeltern bzw. Eltern kostenlos mitfahren können."

Erhältlich ist das Ticket online auf bahn.de, über die Reiseauskunft, an Fahrausweisautomaten und in Reisezentren sowie beim Kundenbetreuer im Zug für nur 2 Euro Aufschlag.

S-Bahn: Hohe Hürden für S-Bahn bis Rangsdorf, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Hohe-Huerden-fuer-S-Bahn-bis-Rangsdorf

1961 hielt zum letzen Mal eine #S-Bahn in #Rangsdorf. Seit der Wiedervereinigung gibt es Bemühungen, die Strecke wieder #aufzubauen. Ende des Jahres entscheidet das Land, ob der Bau in den Nahverkehrsplan aufgenommen wird. Über die Chancen sind die Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow und Rangsdorf unterschiedlicher Ansicht.

Rangsdorf. Als Anfang des Jahres bekannt wurde, dass der Triebwerkshersteller Rolls Royce mit der brandenburgischen Landesregierung im Gespräch über eine Verlängerung der S-Bahn bis nach Dahlewitz ist, machte sich eine verhaltene Euphorie breit.

In Blankenfelde-Mahlow und Rangsdorf sah man nach langem Stillstand bei dem Thema erstmals wieder Bewegung – was auch an der Landesregierung lag. Anders als ihr Vorgänger Jörg Vogelsänger lehnt die derzeitige Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (beide SPD) den Bau nicht mehr grundsätzlich ab und versprach, darüber bis Ende des Jahres zu entscheiden. Dann legt das Land den Nahverkehrsplan für die kommenden Jahre vor. „Darin geht es um die Verlängerung und den Neubau von Linien im Rahmen der finanziellen Verhältnisse“, erklärt Steffen Streu, der Sprecher des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Die S-Bahn-Verlängerung nach Rangsdorf konkurriert mit Velten, Stahnsdorf und Strausberg um das …

U-Bahn Wegen Graffiti-Schäden fahren Züge mit weniger Waggons, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/u-bahn-wegen-graffiti-schaeden-fahren-zuege-mit-weniger-waggons-24184076?dmcid=nl_20160607_24184076

Die spezialisierten #Graffiti-Entferner der BVG haben seit Beginn der Woche alle Hände voll zu tun. „Puh“, stöhnt Petra Reetz, Pressesprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe. Am Montag mussten ihre Mitarbeiter 38 #U-Bahn-Waggons aus dem Verkehr ziehen. Alle waren übers Wochenende besprüht worden. „Auch für Berliner Verhältnisse ist das ungewöhnlich hoch“, sagt Reetz und hofft, „dass das letzte Wochenende bloß kein Vorbote für einen neuen Trend ist“.

Denn eigentlich sind die #Schäden, die der BVG durch #Graffiti entstehen, rückläufig. 2015 gab die BVG drei Millionen Euro für die Entfernung aus. Früher waren es schon einmal 10 Millionen Euro im Jahr.

Petra Reetz wundert sich, warum ausgerechnet Waggons der U-Bahn-Linien 1 und 2 betroffen sind. Eigentlich seien S-Bahnen bei Sprayern beliebter, da sie leichter erreichbar sind. Die U-Bahn-Wagen sind nur über Tunnel erreichbar, was für Sprayer „ganz schön schwierig ist“. „Vielleicht war es eine ganze Schulklasse, die so massiv zugeschlagen hat“, rätselt Petra Reetz.

Beschmierte Wagen kommen sofort in die Werkstatt

Die BVG verfolgt eine knallharte Linie, was den Umgang mit Graffitischäden …

Bahnhöfe: Licht am Ende der Brücke aus Berliner Abendblatt

Licht am Ende der Brücke

Nach langem Hin und Her wird die Verlängerung der „Eastgate-Brücke“ vorbereitet.

Die sogenannten #Eastgate-Brücke ist so etwas wie der #BER von #Marzahn: Seit 2007 wird an dem Projekt geplant, damit Fußgänger ohne Probleme auf die andere Seite des #S-Bahnhofs gelangen können. 2010 sollte die nötige #Verlängerung um 27 Meter bis zum Wiesenburger Weg ursprünglich fertiggestellt sein, inzwischen könnte es 2018 werden. Immerhin haben nun erste Baumaßnahmen begonnen.

Betroffen von dem Bau-Stau sind dabei vor allem körperlich beeinträchtigte Menschen. Wer vom S-Bahnhof aus den angrenzenden Parkfriedhof oder den Georg-Knorr-Gewerbepark besuchen möchte, muss den Weg über eine Treppenbrücke wagen. „Jeder Bürger ist betroffen. Im Winter, wenn Eis und Schnee auf den Stufen liegen, ist es besonders schlimm“, sagt Regina Saeger, vom Berliner Landesseniorenbeirat und zugleich Vorsitzende der Seniorenvertretung in Marzahn-Hellersdorf. Das Projekt werde seit Jahren „weggeschoben“, sagt Saeger. Der Zustand sei „unerträglich“. Denn gerade für ältere Menschen sei der Bau der Brücke wichtig – „und zwar besser heute als morgen“, so Saeger weiter.

Eine Katastrophe

Noch schlimmer ist die Situation für Menschen mit Behinderung. „Das ist eine Katastrophe“, so Dominik Peter vom Berliner Behindertenverband, angesichts der langen Planungszeit. „Wenn Sie einen Bahnhof nutzen wollen, der nicht barrierefrei ist, können sie entweder vier starke Männer fragen, ob sie Sie die Treppe herunter tragen – oder Sie müssen …