Es bleibt spannend im Streit um die #Zukunft der Berliner #S-Bahn. Zwar kann die Ausschreibung für zwei Drittel des Netzes nach der Entscheidung des Kammergerichts weitergehen. Doch Beobachter bezweifeln, dass in das #Vergabeverfahren endlich dauerhaft Ruhe einkehrt.
Denn schon im Herbst könne ein neuer #Konflikt entstehen – mit der Gefahr, dass nach mehr als vier Jahren alles von vorn losgeht. Denn die Verstöße gegen das #Vergaberecht, die das Gericht als Makel kritisiert hatte, dauern an. Eines ist jetzt schon klar: Eine wichtige Frist muss, wie erwartet, erneut verschoben werden.
Es ist die größte #Ausschreibung in der Geschichte der Berliner #S-Bahn, doch der #Zeitplan verschiebt sich immer wieder. Eine wichtige Rolle für die Fortführung des Verfahrens spielt ein #Gerichtsurteil. Das #Kammergericht soll bewerten, ob die Ausschreibung #vergaberechtlich korrekt ist. Die mündliche Verhandlung verschiebt sich nun jedoch: Statt am 26. Januar wird der Termin erst am 23. Februar stattfinden. Das bestätigte Anne Pietzcker, Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, und verwies dabei auf „dienstliche Gründe“.
Im kommenden Jahr soll sie beginnen, die große #Ausschreibung der Berliner #S-Bahn. Doch das Konzept des Senats stößt bei Fachleuten auf Skepsis und Kritik. „Es bleibt abzuwarten, ob ein faires Verfahren überhaupt gelingen kann“, sagt Thomas Kirch von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Leinemann Partner.
Neben dem Bau- und Immobilienrecht ist das #Vergaberecht ein Schwerpunkt der Kanzlei, für die 90 Juristen arbeiten. Ralf Leinemann und seine Mitstreiter haben mehrere hundert Vergabenachprüfungsverfahren geführt, Bieter und Auftraggeber betreut sowie Gutachten erstellt.
Zwei Konzepte stehen zur Wahl
Um dieses Rechtsgebiet geht es auch bei der S-Bahn. Wie berichtet will das Land Berlin mit Hilfe eines Vergabeverfahrens herausfinden, wer künftig die Züge für zwei Drittel des Netzes herstellt, instand hält und betreibt. Die Ausschreibung, die im Herbst 2019 beginnen soll, bezieht sich auf die Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd – dazu gehören zum Beispiel die Linien S1, S2, S3, S5 und S7.
Der CDU-Abgeordnete Karl-Georg Wellmann fragte nach den vergaberechtlichen Risiken des geplanten S-Bahn-Vertrags mit der Deutschen Bahn AG. Der Senat bestätigte, dass die EU-Kommission die deutsche Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr kritisch prüft. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, dass der Berliner S-Bahn-Vertrag rechtmäßig sei und deshalb weder eine Vertragsaufhebung noch finanzielle Sanktionen zu erwarten seien. 【3-7d4f60】
Details
Quelle: Drucksache 15/11682, Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Georg Wellmann (CDU). 【3-7d4f60】
Wieder mal Untreue in Sicht? 【3-7d4f60】
Ich frage den Senat:
Treffen Presseberichte zu, wonach der Senat beabsichtigt, den Vertrag mit der Deutschen Bahn AG für die S-Bahn abzuschließen?
Ist dem Senat bekannt, dass die EU-Kommission gegen die deutschen Regeln zur Vergabe von Beförderungsleistungen im schienengebundenen Personennahverkehr vorgeht?
Will der Senat tatsächlich einen Vertrag abschließen, der nach Auffassung der EU-Kommission rechtswidrig sein könnte?
bis 6. Wie bewertet der Senat mögliche Buß- oder Zwangsgelder sowie Risiken für die Vermögensinteressen des Landes Berlin?
Sollten aktuelle Ermittlungen gegen Mitglieder des Senats Anlass für besonderer Vorsicht geben? 【3-7d4f60】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt. 【3-7d4f60】
Zu 1.:
Die Vertragsverhandlungen zum S-Bahn-Vertrag sind abgeschlossen. Die Vertragsunterzeichnung wird vorbereitet. 【3-7d4f60】
Zu 2.:
Ja. Dem Senat ist bekannt, dass die EU-Kommission die deutsche Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr überprüft. 【3-7d4f60】
Zu 3.:
Nein. Der Senat beabsichtigt nach eigener Aussage keinen rechtswidrigen oder nichtigen Vertrag abzuschließen. 【3-7d4f60】
Zu 4. bis 6.:
Der Senat erwartet keine Buß- oder Zwangsgelder. Er verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 2. September 2003, wonach Regionalverkehrsverträge nicht zwingend ausgeschrieben werden müssen. Zudem sei vor Beginn der Vertragsverhandlungen geprüft worden, ob andere Eisenbahnverkehrsunternehmen die Leistungen auf dem Berliner Gleichstrom-S-Bahnnetz in vergleichbarer Qualität und zu vergleichbaren Kosten erbringen könnten. Dies sei mittelfristig innerhalb der verfügbaren Finanzmittel nur durch die S-Bahn Berlin GmbH möglich gewesen. Auch die Bundesregierung habe gegenüber der EU-Kommission die Rechtsauffassung vertreten, dass die Länder Berlin und Brandenburg rechtmäßig gehandelt hätten. 【3-7d4f60】
Zu 7.:
Dem Senat sind keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Senatsmitglieder im Zusammenhang mit Verkehrsverträgen bekannt. Eine Verbindung zu anderen laufenden Ermittlungsverfahren wird zurückgewiesen. 【3-7d4f60】
Berlin, den 5. August 2004
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-7d4f60】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.