Schiffsverkehr: SCHIFFFAHRT Müritz-Elde-Wasserstraße Stunden gesperrt aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article217048361/Mueritz-Elde-Wasserstrasse-Stunden-gesperrt.html

Grabow. Ein #Flusskreuzfahrtschiff hat am Sonntag mehrere Stunden lang die #Müritz-Elde-Wasserstraße in der Nähe von Ludwigslust blockiert. Wie ein Sprecher der #Wasserschutzpolizei erklärte, war das Schiff etwa vier Kilometer östlich von Grabow vor einer Schleuse auf #Grund gelaufen. Das Schiff kam von der Elbe und war in Richtung Schwerin unterwegs. Verletzt wurde niemand, die Schadenshöhe und die genaue Ursache sind noch unklar.

Nach einem kurzzeitigen Anstauen des Wasserspiegels zwischen den Schleusen und mit Hilfe der Wasserschutzpolizei kam das Schiff mit den Touristen nach etwa vier Stunden wieder frei. Der Betreiber wurde aber angewiesen, an der Schleuse festzumachen, wo er zunächst bleiben soll, um mögliche Schäden zu untersuchen. Am Samstag hatte das Schiff in Grabow bereits Technik an einer #Schleuse beschädigt. Die zeitweise verhängte Sperre der Schifffahrt auf der Müritz-Elde-Wasserstraße war am Sonntagabend …

Straßenverkehr + Bauarbeiten: Vorzeitige Fertigstellung Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Was ist der genaue #Grund dafür, dass die #Sanierung der Fahrbahndecke auf der #Rudolf-Wissell-Brücke
#vorzeitig fertig gestellt werden konnte?
Antwort zu Frage 1:
Für die vorzeitige Fertigstellung der Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Nord sind
folgende Gründe anzuführen:
– Die freigelegte Betonoberfläche des Brückenüberbaus war deutlich weniger geschädigt,
als erwartet.
– Das angewendete HANV-Verfahren hat seinen zeitlichen Vorteil gegenüber den
herkömmlichen Bauweisen insbesondere auch mit Blick auf die oft ungünstigen
Witterungsbedingungen in der Bauphase bestätigt.
Frage 2:
Hat es in diesem Zusammenhang von Seiten des Senats #Prämienzahlungen oder andere #Anreize jeglicher
Art für die/das ausführende(n) Unternehmen gegeben?
Antwort zu 2:
Im Bauvertrag mit der ausführenden Arbeitsgemeinschaft ist eine
#Beschleunigungsvergütung im Sinne einer #Bonus/Malus-Regelung enthalten.
2
Frage 3:
Wird nach jetzigem Kenntnisstand die Sanierung der Fahrbahn in Südrichtung voraussichtlich in ähnlich
kurzer Zeit zu bewerkstelligen sein?
Antwort zu 3:
Die Dauer der Arbeiten zur Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Süd wird maßgeblich
durch den Schädigungsgrad der Betonoberfläche und den in diesem Zusammenhang
erforderlichen Betonsanierungsarbeiten bestimmt. Das tatsächliche Schadensausmaß
lässt sich erst nach vollständiger Entfernung des alten Fahrbahnbelages und der
Brückenabdichtung feststellen. Für die Terminplanung der Sanierung der Fahrbahn in
Südrichtung ist daher aktuell der Zeitraum der Sommerferien 2018 zuzüglich einer Woche
Vorlauf für die Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung vorgesehen.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse in Bezug auf eine Optimierung des umzuleitenden Verkehrs konnten während der
Bauzeit gewonnen werden?
Antwort zu 4:
Das Konzept der rechtzeitigen und wiederkehrenden Information der Verkehrsteilnehmer
über die Medien und die weiträumige Hinweisbeschilderung hat einen positiven Effekt im
Sinne einer Verminderung der Verkehrszahlen im Baustellenbereich der Rudolf-Wissell-
Brücke erzielt und wird daher auch für die Sanierung der Fahrbahn in Fahrtrichtung Süd
umgesetzt.
Frage 5:
Ergeben sich aus diesen Erkenntnisse Ansätze, die während der Bauphase in 2018 zur besseren
Bewältigung des Verkehrs über Ausweichstrecken umgesetzt werden könnten?
Antwort zu 5:
Die im Vorfeld der Sanierungsmaßnahme durchgeführten verkehrlichen Untersuchungen
sowohl im Bereich des betroffenen Autobahnabschnitts wie auch der Ausweichstrecken im
nachgeordneten Straßennetz sind durch die laufende Erhebung der tatsächlichen
Verkehrszahlen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Ausweichstrecken und der
Knotenpunkte weitestgehend bestätigt worden, so dass die Verkehrskonzeption auch für
die Baumaßnahmen in 2018 beibehalten wird.
Frage 6:
Wie viele Unfälle hat es im Bereich der Ausweichstrecken gegeben, die in einen direkten Zusammenhang
mit der Umfahrung der Baustelle gebracht werden können?
Antwort zu Frage 6:
Für den Zeitraum der Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-Wissell-Brücke liegen für den
Bereich der Ausweichstrecken (insbesondere Fürstenbrunner Weg und Tegeler Weg)
aktuell keine Erkenntnisse über Unfälle im Zusammenhang mit der Umfahrung vor.
3
Frage 7:
Worauf ist letztendlich der vorgefundene Zustand / die Schäden der Brücke zurückzuführen?
Antwort zu Frage 7:
Die Rudolf-Wissell-Brücke wurde zwischen 1958 und 1961 errichtet. Seit der Errichtung
haben sich die Verkehrszahlen auf dem betroffenen Autobahnabschnitt von rd. 20.000 auf
aktuell 180.000 Fahrzeuge/Tag erhöht. Dabei ist der Anteil des Schwerlastverkehrs auf
der Brücke signifikant angestiegen. Die vorgefundenen Schädigungen am
Fahrbahnaufbau und der Abdichtung im Bereich der rechten und der Hälfte der mittleren
Fahrspur sind auf die hohen Radlasten der Lkw zurückzuführen.
Frage 8:
Gibt es Schadensbilder, die eindeutige Rückschlüsse auf die Verursachung zulassen? Wenn JA, was sind
die Ursachen?
Antwort zu Frage 8:
Siehe Antwort zu Frage 7
Frage 9:
Ergeben sich aus dem vorgefundenen Schadensbild der nun sanierten Fahrbahnhälfte der Brücke
Rückschlüsse auf evtl. zukünftig erforderliche Maßnahmen, um bis zum Neubau der ganzen Brücke keine
weiteren Sanierungsarbeiten mehr durchführen zu müssen?
Antwort zu Frage 9:
Mit der abgeschlossenen Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Nord ist bis zum Bau einer
neuen Brücke ein reibungsloser Verkehrsablauf ohne die bisher aufgrund kurzfristiger
Straßenschäden erfolgten Einengungen und Spursperrungen gewährleistet.
Frage 10:
Gibt es bereits Langzeiterfahrungen mit dem angewandten HANV Verfahren? Welche Erkenntnisse konnten
daraus gewonnen werden?
Antwort zu Frage 10:
Aus den bisher ausgeführten Sanierungsmaßnahmen mit HANV-Dichtungsschicht liegen
nur positive Erfahrungen vor. Es konnten auch nach mehrjähriger Nutzungsdauer keine
Veränderungen oder Einschränkungen der Gebrauchseigenschaften festgestellt werden.
Frage 11:
Welche Kosten sind aus der Sanierung der jetzt fertig gestellten Fahrbahn entstanden und entsprechen
diese den ursprünglich veranschlagten Kosten? Hat es weitere Nachtrags-forderungen gegeben, oder sind
diese noch zu erwarten?
4
Antwort zu Frage 11:
Es gibt aktuell keinerlei Hinweise, dass der geschätzte Kostenrahmen für die
Fahrbahnsanierung der Rudolf-Wissell-Brücke in Höhe von 7 Mio. Euro überschritten wird.
Berlin, den 04.09.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + U-Bahn: Laufende und geplante Sanierungs- und Umbaumaßnahmen von U-Bahnhöfen der Nachkriegszeit, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um
eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
ist in den nachfolgenden Antworten enthalten.
Frage 1: An welchen 11 -Bahnhöfen aus der Zeit
nach 1960 werden aktuell und in geplanter Zukunft #Umbau-
bzw. #Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (bitte
einzeln auflisten)? Welche davon sind ganz oder in Teilen
denkmalgeschützt?
Antwort zu 1: Es sind Sanierungsmaßnahmen an den
U-Bahnhöfen Bismarckstraße, Birkenstraße, Yorckstraße,
Friedrich-Wilhelm-Platz, Halemweg, Rudow, Rathaus
Steglitz, Schloßstraße, Neue Grottkauer Straße, Wutzkyallee
und Bayrischer Platz geplant oder bereits im Bau.
Frage 2: Was ist jeweils der #Grund für die Sanierungsarbeiten
(bitte einzeln für jeden U-Bahnhof auflisten)?
Antwort zu 2: Die hier betroffenen Bahnhöfe weisen
grundsätzlich die gleichen Randbedingungen auf. Die
BVG ist verpflichtet, diese, wie alle 173 U-Bahnhöfe,
betriebssicher instand zu halten und entsprechend den
aktuellen technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen
Anforderungen weiter zu entwickeln und anzupassen.
Viele Bahnhöfe der Nachkriegszeit entsprechen nicht
mehr den heutigen Anforderungen an Brandschutz, wirtschaftlicher
Bauwerksinstandhaltung, Vandalismussicherheit
und Übersichtlichkeit. Um diese Anforderungen
erfüllen zu können, werden grundsätzlich Grunderneuerungen
bei Vorliegen erheblicher Mängel durchgeführt.
Hierbei müssen zum Beispiel abfallende Fliesen entfernt
sowie asbesthaltige Baustoffe und Brandlasten beseitigt
werden, als auch nicht prüffähige Deckenelemente abgenommen
werden. Um einen barrierefreien Zugang zu den
Zügen gewährleisten zu können, erfolgt in der Regel
zusätzlich der Einbau von Aufzugsanlagen und Blindenleitstreifen.
Dies bedeutet die Entkernung des entsprechenden
Bahnhofs und somit die Forderung, nach heute
gültigen Normen zu bauen. Dies ist unter Beibehaltung
der alten Gestaltung häufig nicht möglich und erfordert
eine Neugestaltung.
Frage 3: Wird im Sanierungskonzept eine individuell
an die Bahnhöfe angepasste Sanierung und eine größtmögliche
Bewahrung der #Originalsubstanz berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die unter Frage 2 aufgeführten Anforderungen
schreiben die Rahmenbedingungen für die jeweiligen
Sanierungskonzepte vor. Davon ausgehend,
werden der Zeit angepasste Lösungen mit verschiedenen
Architekturbüros gesucht. Dazu gehören beispielsweise
hellere und übersichtlichere Bahnhöfe, um den Sicherheitsanforderungen
gerecht zu werden. Außerdem fließen
auch die Wünsche der Fahrgäste nach abwechslungsreicher
und bildhafter Wandgestaltung bei der Wahl der
besten Lösung mit ein. Die stilprägenden Elemente der
bisherigen Architektur der Bahnhöfe werden dabei erhalten
und weiterentwickelt.
Frage 4: Wie gewährleistet der Senat, dass bestehende
#architektonische Konzepte der U-Bahnhöfe, wie z.B. die
des Architekten Rainer G. #Rümmler, erhalten bleiben?
Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt hat das Thema aufgegriffen und wird es
im nächsten Baukollegium beraten.
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Auffassung der
"Initiative Berliner Architekturwissenschaftler*innen für
U-Bahnhöfe der Nachkriegszeit", dass der architektonische
Charakter der U-Bahnhöfe Friedrich-Wilhelm-Platz,
Rathaus Steglitz, Bismarckstraße und Yorckstraße durch
den Umbau zerstört wird und die U-Bahnhöfe Birkenstraße
und Eisenacher Straße durch die Umgestaltung einen
weitestgehenden Verlust der baulichen Originalsubstanz
erleiden?
Antwort zu 5: Solange diese Bahnhöfe nicht unter
Denkmalschutz stehen, unterliegen notwendige Instandsetzungsarbeiten
der Zuständigkeit der BVG. Über die
Möglichkeiten, den architektonischen Charakter nicht
unter Denkmalgeschutz stehender Bahnhöfe bei zukünftigen
Sanierungsarbeiten zu erhalten, soll im Baukollegium
beraten werden.
Frage 6: Worin sieht der Senat die Notwendigkeit für
die in Frage 5 genannten umfassenden Neugestaltungen?
Antwort zu 6: Die Beurteilung von notwendigen Instandsetzungsarbeiten
liegt in der Verantwortung der
BVG.
Frage 7: Sind im Vorfeld der Umbau- und Sanierungsarbeiten
Vertreter*Innen aus dem Bereich #Denkmalpflege
sowie der Kunst- und #Architekturgeschichte in die Planungen
miteinbezogen worden? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8: Werden denkmalrechtliche Bedenken im Sanierungskonzept
aufgegriffen?
Antwort zu 7 und 8: In der Berliner Denkmalliste sind
bisher nur Bahnhöfe eingetragen, die zwischen 1902 und
1960 erbaut wurden. Die hier angesprochenen UBahnhöfe
repräsentieren eine jüngere Schicht von UBahnhöfen,
die bisher noch nicht systematisch auf Denkmaleigenschaft
untersucht wurden. Da sie nicht unter
Denkmalschutz stehen, wurde die Denkmalpflege auch
nicht in die Planung einbezogen.
Frage 9: Welche U-Bahnhöfe sind in der Denkmalliste
aufgeführt?
Antwort zu 9: Von den 173 U-Bahnhöfen in Berlin
stehen 75 unter Denkmalschutz. Die Liste der denkmalgeschützten
Bahnhöfe ist in der Denkmalliste einsehbar.
Bei den unter der Antwort zu 1. angeführten U-Bahnhöfen
handelt es sich nicht um denkmalgeschützte Objekte.
Frage 10: Will der Senat weitere U-Bahnhöfe in die
Denkmalliste aufzunehmen? Welche stehen diesbezüglich
in Rede?
Antwort zu 10: Dem Landesdenkmalamt liegen Erkenntnisse
vor, die für eine Unterschutzstellung der UBahnhöfe
Fehrbelliner Platz und Schlossstraße sprechen.
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)