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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um
eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
ist in den nachfolgenden Antworten enthalten.
Frage 1: An welchen 11 #U-Bahnhöfen aus der Zeit
nach 1960 werden aktuell und in geplanter Zukunft #Umbau-
bzw. #Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (bitte
einzeln auflisten)? Welche davon sind ganz oder in Teilen
denkmalgeschützt?
Antwort zu 1: Es sind Sanierungsmaßnahmen an den
U-Bahnhöfen Bismarckstraße, Birkenstraße, Yorckstraße,
Friedrich-Wilhelm-Platz, Halemweg, Rudow, Rathaus
Steglitz, Schloßstraße, Neue Grottkauer Straße, Wutzkyallee
und Bayrischer Platz geplant oder bereits im Bau.
Frage 2: Was ist jeweils der #Grund für die Sanierungsarbeiten
(bitte einzeln für jeden U-Bahnhof auflisten)?
Antwort zu 2: Die hier betroffenen Bahnhöfe weisen
grundsätzlich die gleichen Randbedingungen auf. Die
BVG ist verpflichtet, diese, wie alle 173 U-Bahnhöfe,
betriebssicher instand zu halten und entsprechend den
aktuellen technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen
Anforderungen weiter zu entwickeln und anzupassen.
Viele Bahnhöfe der Nachkriegszeit entsprechen nicht
mehr den heutigen Anforderungen an Brandschutz, wirtschaftlicher
Bauwerksinstandhaltung, Vandalismussicherheit
und Übersichtlichkeit. Um diese Anforderungen
erfüllen zu können, werden grundsätzlich Grunderneuerungen
bei Vorliegen erheblicher Mängel durchgeführt.
Hierbei müssen zum Beispiel abfallende Fliesen entfernt
sowie asbesthaltige Baustoffe und Brandlasten beseitigt
werden, als auch nicht prüffähige Deckenelemente abgenommen
werden. Um einen barrierefreien Zugang zu den
Zügen gewährleisten zu können, erfolgt in der Regel
zusätzlich der Einbau von Aufzugsanlagen und Blindenleitstreifen.
Dies bedeutet die Entkernung des entsprechenden
Bahnhofs und somit die Forderung, nach heute
gültigen Normen zu bauen. Dies ist unter Beibehaltung
der alten Gestaltung häufig nicht möglich und erfordert
eine Neugestaltung.
Frage 3: Wird im Sanierungskonzept eine individuell
an die Bahnhöfe angepasste Sanierung und eine größtmögliche
Bewahrung der #Originalsubstanz berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die unter Frage 2 aufgeführten Anforderungen
schreiben die Rahmenbedingungen für die jeweiligen
Sanierungskonzepte vor. Davon ausgehend,
werden der Zeit angepasste Lösungen mit verschiedenen
Architekturbüros gesucht. Dazu gehören beispielsweise
hellere und übersichtlichere Bahnhöfe, um den Sicherheitsanforderungen
gerecht zu werden. Außerdem fließen
auch die Wünsche der Fahrgäste nach abwechslungsreicher
und bildhafter Wandgestaltung bei der Wahl der
besten Lösung mit ein. Die stilprägenden Elemente der
bisherigen Architektur der Bahnhöfe werden dabei erhalten
und weiterentwickelt.
Frage 4: Wie gewährleistet der Senat, dass bestehende
#architektonische Konzepte der U-Bahnhöfe, wie z.B. die
des Architekten Rainer G. #Rümmler, erhalten bleiben?
Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt hat das Thema aufgegriffen und wird es
im nächsten Baukollegium beraten.
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Auffassung der
"Initiative Berliner Architekturwissenschaftler*innen für
U-Bahnhöfe der Nachkriegszeit", dass der architektonische
Charakter der U-Bahnhöfe Friedrich-Wilhelm-Platz,
Rathaus Steglitz, Bismarckstraße und Yorckstraße durch
den Umbau zerstört wird und die U-Bahnhöfe Birkenstraße
und Eisenacher Straße durch die Umgestaltung einen
weitestgehenden Verlust der baulichen Originalsubstanz
erleiden?
Antwort zu 5: Solange diese Bahnhöfe nicht unter
Denkmalschutz stehen, unterliegen notwendige Instandsetzungsarbeiten
der Zuständigkeit der BVG. Über die
Möglichkeiten, den architektonischen Charakter nicht
unter Denkmalgeschutz stehender Bahnhöfe bei zukünftigen
Sanierungsarbeiten zu erhalten, soll im Baukollegium
beraten werden.
Frage 6: Worin sieht der Senat die Notwendigkeit für
die in Frage 5 genannten umfassenden Neugestaltungen?
Antwort zu 6: Die Beurteilung von notwendigen Instandsetzungsarbeiten
liegt in der Verantwortung der
BVG.
Frage 7: Sind im Vorfeld der Umbau- und Sanierungsarbeiten
Vertreter*Innen aus dem Bereich #Denkmalpflege
sowie der Kunst- und #Architekturgeschichte in die Planungen
miteinbezogen worden? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8: Werden denkmalrechtliche Bedenken im Sanierungskonzept
aufgegriffen?
Antwort zu 7 und 8: In der Berliner Denkmalliste sind
bisher nur Bahnhöfe eingetragen, die zwischen 1902 und
1960 erbaut wurden. Die hier angesprochenen UBahnhöfe
repräsentieren eine jüngere Schicht von UBahnhöfen,
die bisher noch nicht systematisch auf Denkmaleigenschaft
untersucht wurden. Da sie nicht unter
Denkmalschutz stehen, wurde die Denkmalpflege auch
nicht in die Planung einbezogen.
Frage 9: Welche U-Bahnhöfe sind in der Denkmalliste
aufgeführt?
Antwort zu 9: Von den 173 U-Bahnhöfen in Berlin
stehen 75 unter Denkmalschutz. Die Liste der denkmalgeschützten
Bahnhöfe ist in der Denkmalliste einsehbar.
Bei den unter der Antwort zu 1. angeführten U-Bahnhöfen
handelt es sich nicht um denkmalgeschützte Objekte.
Frage 10: Will der Senat weitere U-Bahnhöfe in die
Denkmalliste aufzunehmen? Welche stehen diesbezüglich
in Rede?
Antwort zu 10: Dem Landesdenkmalamt liegen Erkenntnisse
vor, die für eine Unterschutzstellung der UBahnhöfe
Fehrbelliner Platz und Schlossstraße sprechen.
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Lüscher
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)