Bahnverkehr + Güterverkehr: Berlin bekommt neuen Standort für Innovation und Produktion 40 ha großes Gewerbegebiet im Südosten Berlins entsteht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Technologiestandort Adlershof, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/11710380/Berlin_Gleislinse.html?start=0&itemsPerPage=20

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas #Geisel, und der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn, Alexander #Kaczmarek, haben heute die Pläne und erste sichtbare Fortschritte für das Gebiet des ehemaligen #Rangierbahnhofs und #Bahnbetriebswerkes #Schöneweide vorgestellt. Sie berichteten über die umfassenden Maßnahmen zum #Artenschutz und die #Sanierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Gebäude und Bahnanlagen im Zuge der #Gewerbegebietsentwicklung

Das Areal der Gleislinse ist aktuell eines der bedeutendsten und flächenmäßig größten #Gewerbestandortpotentiale Berlins. Auf der Basis eines städtebaulichen Vertrages werden vielfältige Gewerbeflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Technologiestandort Adlershof entwickelt. Das Planungsrecht wurde mit dem Bebauungsplan 9-60 im März 2016 geschaffen. Die Erschließungsarbeiten beginnen im Herbst 2016. 

Die Flächen der Gleislinse sind bereits durch überörtliche Straßen sowie die S-Bahn verkehrlich optimal an das Verkehrsnetz angebunden. Das Gebiet selbst wird künftig durch zwei öffentliche Straßen erschlossen. Der S-Bahnhof „Betriebsbahnhof Schöneweide“, zukünftig Adlershof- Johannistahl, wird zur Seite des Areals der Gleislinse geöffnet. Hier entsteht mit dem zukünftigen Gustav-Hertz-Platz ab 2017/18 ein attraktives Entree für das Entwicklungsgebiet. Eine Fuß- und Radwegebrücke wird voraussichtlich ab 2020 die Gleislinse mit den Wohn- und Erholungsgebiete östlich des Adlergestells verbinden. 

Andreas Geisel, unterstrich die Bedeutung lebendiger Stadtquartiere für die Berlinerinnen und Berliner: „Die wachsende Stadt braucht neben bezahlbaren Wohnungen auch freie Flächen zur Gewerbeentwicklung. Wir haben in Berlin das Glück, über große Gewerbeareale zu verfügen. Was lange brach lag wird jetzt einen Aufschwung erleben. Mit der Eröffnung des Flughafens BER bekommt der Südosten Berlins eine ganz neue Bedeutung für das Arbeiten und Wohnen. Mein Ziel ist klar: Wir wollen hier Arbeitsplätze schaffen und die Abwanderung von Gewerbe und Produktion aus Berlin verhindern.“ 

Der DB-Konzernbevollmächtigte Alexander Kaczmarek sagte: „Das Investitionsvolumen für die Beräumung und Erschließung des gesamten Geländes beträgt ca. 35 Mio. Euro. Das Land Berlin trägt davon ca. 16 Mio. Euro und die Deutsche Bahn AG ca. 17 Mio. Euro. Allein die inzwischen abgeschlossene Verlegung der Gleisanlage vom südlichen zum nördlichen Rand des Areals hat die Deutsche Bahn AG 7 Mio. Euro gekostet. Jetzt kann die ehemalige Gleislinse für die Stadtentwicklung genutzt werden.“ 

Durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wird das Projekt zu 90% aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) finanziert. 10% steuert das Land Berlin als Eigenanteil aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme bei. 

Wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung der Gewerbeflächen sind die umfassende Berücksichtigung des Artenschutzes sowie der behutsame Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäudebestand – einschließlich der Weiternutzung durch den Verein der Dampflokfreunde e.V. 

"Wir sind sehr froh, dass der denkmalgeschützte Lokschuppen seinen Platz im Bebauungsplan gefunden hat und damit als inzwischen einmalige technische Anlage in Berlin erhalten bleibt", sagt Wolfgang Hilprecht vom Verein Dampflokfreunde Berlin und ergänzt: "Wir danken Senat und Bahn für die umfassende Berücksichtigung unserer Interessen bei der Flächenentwicklung." Der Verein mit 150 Mitglieder kümmert sich um den Erhalt des Lokschuppens aus dem Jahr 1906 und betreut Dampflokomotiven und historische Wagen. Rund 50 Mal im Jahr gehen die historischen Züge von hier aus auf die Strecke. 

Bis Ende September 2016 findet die erste Phase der Umsiedlung von insgesamt mehreren tausend Zauneidechsen in die fertig gestellten Habitate im Landschaftspark Herzberge statt. Dabei handelt es sich um eine der europaweit größten Maßnahmen zur Umsiedlung der streng geschützten Zauneidechsen. 

Auf dem 40 ha großen Areal werden zukünftig Grundstücke in allen Größenordnungen zur Verfügung stehen – vorwiegend für produzierendes Gewerbe, aber auch für Dienstleistung, Einzelhandel und Gastronomie. Angestrebt wird gemäß der Zukunftsagenda DB2020 und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausgewogene Mischung aus ökonomischen, sozialen und ökologischen Komponenten. 

Das Areal bietet einen direkten Anschluss an die wichtigen Berliner Verkehrsachsen und auf Wunsch sogar an das Gleisnetz der Deutschen Bahn. Alle, die hier künftig arbeiten werden, profitieren nachhaltig von der guten Erreichbarkeit des Geländes via Autobahn, Regionalbahn, Straßenbahn und auch mit der S-Bahn. Durch einen eigenen S-Bahn-Anschluss ist Berlin Adlershof-Johannistahl direkt an die Berliner Innenstadt, die Region und den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) angebunden. 

Die Deutsche Bahn bietet Adlershof-Johannistahl als ein diversifiziertes Gewerbegebiet an. Rund um die S-Bahnhaltestelle sind kleinteilige Einzelhandel sowie Dienstleistungen und gastronomische Angebote geplant. Ein übergeordnetes Fuß- und Radwegenetz wird den unkomplizierten Anschluss an die benachbarten Stadtviertel ermöglichen. Es werden adäquater Büroraum sowie große Flächen für ein breites Spektrum an produzierendem Gewerbe bereitgestellt. Eine öffentliche Grünanlage auf dem Gelände steht allen, die in Adlershof-Johannistahl arbeiten, für die Erholung zur Verfügung.

 

Die Deutsche Bahn AG wird im nächsten Jahr mit dem Verkauf der Grundstücke beginnen. Den Bau der Erschließungsstraßen und die Ausdehnung des Adlershofer Straßennetzes auf das Gelände führt ab Herbst 2016 das Land Berlin durch, so dass die Grundstücke fertig erschlossen an die zukünftigen Käufer übergeben werden können.

Bahnhöfe + U-Bahn: Laufende und geplante Sanierungs- und Umbaumaßnahmen von U-Bahnhöfen der Nachkriegszeit, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um
eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie
ist in den nachfolgenden Antworten enthalten.
Frage 1: An welchen 11 -Bahnhöfen aus der Zeit
nach 1960 werden aktuell und in geplanter Zukunft #Umbau-
bzw. #Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (bitte
einzeln auflisten)? Welche davon sind ganz oder in Teilen
denkmalgeschützt?
Antwort zu 1: Es sind Sanierungsmaßnahmen an den
U-Bahnhöfen Bismarckstraße, Birkenstraße, Yorckstraße,
Friedrich-Wilhelm-Platz, Halemweg, Rudow, Rathaus
Steglitz, Schloßstraße, Neue Grottkauer Straße, Wutzkyallee
und Bayrischer Platz geplant oder bereits im Bau.
Frage 2: Was ist jeweils der #Grund für die Sanierungsarbeiten
(bitte einzeln für jeden U-Bahnhof auflisten)?
Antwort zu 2: Die hier betroffenen Bahnhöfe weisen
grundsätzlich die gleichen Randbedingungen auf. Die
BVG ist verpflichtet, diese, wie alle 173 U-Bahnhöfe,
betriebssicher instand zu halten und entsprechend den
aktuellen technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen
Anforderungen weiter zu entwickeln und anzupassen.
Viele Bahnhöfe der Nachkriegszeit entsprechen nicht
mehr den heutigen Anforderungen an Brandschutz, wirtschaftlicher
Bauwerksinstandhaltung, Vandalismussicherheit
und Übersichtlichkeit. Um diese Anforderungen
erfüllen zu können, werden grundsätzlich Grunderneuerungen
bei Vorliegen erheblicher Mängel durchgeführt.
Hierbei müssen zum Beispiel abfallende Fliesen entfernt
sowie asbesthaltige Baustoffe und Brandlasten beseitigt
werden, als auch nicht prüffähige Deckenelemente abgenommen
werden. Um einen barrierefreien Zugang zu den
Zügen gewährleisten zu können, erfolgt in der Regel
zusätzlich der Einbau von Aufzugsanlagen und Blindenleitstreifen.
Dies bedeutet die Entkernung des entsprechenden
Bahnhofs und somit die Forderung, nach heute
gültigen Normen zu bauen. Dies ist unter Beibehaltung
der alten Gestaltung häufig nicht möglich und erfordert
eine Neugestaltung.
Frage 3: Wird im Sanierungskonzept eine individuell
an die Bahnhöfe angepasste Sanierung und eine größtmögliche
Bewahrung der #Originalsubstanz berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die unter Frage 2 aufgeführten Anforderungen
schreiben die Rahmenbedingungen für die jeweiligen
Sanierungskonzepte vor. Davon ausgehend,
werden der Zeit angepasste Lösungen mit verschiedenen
Architekturbüros gesucht. Dazu gehören beispielsweise
hellere und übersichtlichere Bahnhöfe, um den Sicherheitsanforderungen
gerecht zu werden. Außerdem fließen
auch die Wünsche der Fahrgäste nach abwechslungsreicher
und bildhafter Wandgestaltung bei der Wahl der
besten Lösung mit ein. Die stilprägenden Elemente der
bisherigen Architektur der Bahnhöfe werden dabei erhalten
und weiterentwickelt.
Frage 4: Wie gewährleistet der Senat, dass bestehende
#architektonische Konzepte der U-Bahnhöfe, wie z.B. die
des Architekten Rainer G. #Rümmler, erhalten bleiben?
Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt hat das Thema aufgegriffen und wird es
im nächsten Baukollegium beraten.
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Auffassung der
"Initiative Berliner Architekturwissenschaftler*innen für
U-Bahnhöfe der Nachkriegszeit", dass der architektonische
Charakter der U-Bahnhöfe Friedrich-Wilhelm-Platz,
Rathaus Steglitz, Bismarckstraße und Yorckstraße durch
den Umbau zerstört wird und die U-Bahnhöfe Birkenstraße
und Eisenacher Straße durch die Umgestaltung einen
weitestgehenden Verlust der baulichen Originalsubstanz
erleiden?
Antwort zu 5: Solange diese Bahnhöfe nicht unter
Denkmalschutz stehen, unterliegen notwendige Instandsetzungsarbeiten
der Zuständigkeit der BVG. Über die
Möglichkeiten, den architektonischen Charakter nicht
unter Denkmalgeschutz stehender Bahnhöfe bei zukünftigen
Sanierungsarbeiten zu erhalten, soll im Baukollegium
beraten werden.
Frage 6: Worin sieht der Senat die Notwendigkeit für
die in Frage 5 genannten umfassenden Neugestaltungen?
Antwort zu 6: Die Beurteilung von notwendigen Instandsetzungsarbeiten
liegt in der Verantwortung der
BVG.
Frage 7: Sind im Vorfeld der Umbau- und Sanierungsarbeiten
Vertreter*Innen aus dem Bereich #Denkmalpflege
sowie der Kunst- und #Architekturgeschichte in die Planungen
miteinbezogen worden? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8: Werden denkmalrechtliche Bedenken im Sanierungskonzept
aufgegriffen?
Antwort zu 7 und 8: In der Berliner Denkmalliste sind
bisher nur Bahnhöfe eingetragen, die zwischen 1902 und
1960 erbaut wurden. Die hier angesprochenen UBahnhöfe
repräsentieren eine jüngere Schicht von UBahnhöfen,
die bisher noch nicht systematisch auf Denkmaleigenschaft
untersucht wurden. Da sie nicht unter
Denkmalschutz stehen, wurde die Denkmalpflege auch
nicht in die Planung einbezogen.
Frage 9: Welche U-Bahnhöfe sind in der Denkmalliste
aufgeführt?
Antwort zu 9: Von den 173 U-Bahnhöfen in Berlin
stehen 75 unter Denkmalschutz. Die Liste der denkmalgeschützten
Bahnhöfe ist in der Denkmalliste einsehbar.
Bei den unter der Antwort zu 1. angeführten U-Bahnhöfen
handelt es sich nicht um denkmalgeschützte Objekte.
Frage 10: Will der Senat weitere U-Bahnhöfe in die
Denkmalliste aufzunehmen? Welche stehen diesbezüglich
in Rede?
Antwort zu 10: Dem Landesdenkmalamt liegen Erkenntnisse
vor, die für eine Unterschutzstellung der UBahnhöfe
Fehrbelliner Platz und Schlossstraße sprechen.
Berlin, den 29. April 2016
In Vertretung
Lüscher
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016)