Müssen Radwege immer genutzt werden? Ist Absteigen am #Zebrastreifen zwingend? Diese Regeln und Rechte haben viele Radfahrer nicht auf dem Schirm.
Seit dem Beginn der Corona-Krise sind viele Menschen in Berlin von Bus und Bahn auf das Fahrrad umgestiegen. Viele werden auch nach der Pandemie Radler bleiben. Und mit den wärmeren Temperaturen im Juni nutzen viele wieder öfter ihr Zweirad. Anlass genug, um mit einigen populären Verkehrsirrtümern aufzuräumen:
Wenn ein #Radweg da ist, muss der benutzt werden.
Das ist falsch. Dem Rechtsexperten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn, zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.
Auf dem Radweg geht’s auch in die #Gegenrichtung.
Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur …